I1'tcasgarl teilSvrotsch.: t}«iminit|BSiil|in*itatDCtDjlJlna«itij«oft«r 6t(0hrelsch:d»Unh«cftiloffidiDUt>li»Ä>ch<tote>vlcaure ti«_l flErscheint in LeipzigMittwoch, Freitag, Sonmag.Bestellungen nehmen an allePostanstalten u. Buchhand-lungen des In- U.Auslandes.Filial- Expeditionenfür die Bereinigten Staaten:F. A. Jorge,Eox 101 Hoboken, N. J.Peter Haß,8. W. Corner Tbird andcoatea atr. Philadelphia.Abonnenttntspreis ffür ganz Deutschland16 Sgr. pro Quarwl.Monats-AboimcmentSwerden bei allen deutschenPostanstalten aus den 2teuu. 3ten Monat und auf den3ten Monat besonders an-genommen; im Kgr. Sachsenu. Hrzgth. Sachs.-Altenburgauch auf den Iten Monat deSQuartals ä S>/z Sgr.#Organ der soziaidemlikratischenArbetterparleiund der mternatlonalenGeWerkslscnossenschasten.Zulernte, die Abraltung oon Partei-, Beretn». und B!>as»trsamml!Mgen, sowie die Filtal- Expeditionen und sonstige Partei- Anaelegenheiteu betreffend, werden mit 1 Ngr.,Anzeigen mit 31/« Ngr. die dreigespalten« Petit- Zeile berechnet.Privat- und Vergnügung»-Nr. 142.Sonntag, 6. Aezemver.1874MdJ»«♦,fi!JIhr-ist.rarfslad-Jflitt're*101.Ji»tetRede Haffelmann'süber den Antrag auf Beurlaubung der gefangenen sozialdemokra-tischen RcichStagsabgeordneten.(Reichstagifitzung vom 21. November 1874.)Meine Herren! Wir haben durch den Antrag auf Beur-laubung dem Reichstage die Möglichkeit offen halten wollen,trotz des früheren Verdiktes desselben für die Hastentlassung resp.Beurlaubung der drei gefangen gehaltenen RcichStagSabgeordnetenzu stimmen. Wenn wir von einer Seite— durch den HerrnAbgeordneten Traeger— dem gegenüber behauptet wird, der An-trag fei sowohl„unnütz", als auch„der Würde deS hohen HauseSnicht entsprechend", so muß ich dagegen doch anstecht erhalten, daßder Reichstag genau dasselbe Recht hat, über einen solchen Antrag abzustimmen und einen Wunsch zu äußern, wie über jedebeliebige Petition. Wir hoben eS vorläufig genug gehabt, daßder Reichstag einfach Wünsche geäußert hat, und ich verstehe nicht,weShalb man gerade in diesem Falle den strategischen Rückzug injener Richtung einschlägt. Umgekehrt, meine Herren, gerade unterden Verhältnlssen, welche jetzt herrscheu, konstatirt der Reichstagsdaß er sich in der Lage befindet, von den Regierunge» sich allemöglichen Chikanen gefallen zu lassen. Es ist eine Thatsache, daßHaftentlassungen gerade dort eintreten, wo es sich um irgendwelche wichtige Familienangelegenheiten bandelt. Wir haben nochin der letzten Zeil Fälle von Haftentlassungen gehabt, welche inFolge der Geburt eines KindeS des Verhafteten stattfanden. Wennnun— wie eS thatsächlick bei dem Abgeordneten Hasenclever derFall war— von dem Verhafteten bei Beginn des ReichstagesdaS Ersuchen an das Justizministerium gestellt worden ist, fürdie Dauer deS Reichstages beurlaubt zu werden,— undwenn unter diesen Umständen der Iustizminister eS abgeschlagenhat, dann ist daS ein klarer Beweis dafür, daß das Justizministerium den Reichstag für weniger wichtig erachtet,als eine„Wochenstube." Und ich glaube, in solchem Fallewürde gerade der Reichstag sehr mit seiner Ehre cngagirt sein,er würde verpflichtet sein, einzutreten für diesen Antrag.„Männerstolz vor Fürstenthronen� mag sehr gut sein, aber wo der„Männerstolz" lediglich darauf hinausläuft, daß der Reichstag selbst einenneuen Stoß bekommt, in solchem Falle ist es sonnenklar, daß der-selbe bloS eine Ausflucht ist. Freilich, meine Herren, wenn derReichstag ein Ersuchen auSlpricht und eS wird ihm nicht gewährt,was wäre damit bewiesen? Durchaus nichts anderes, als dieses,daß der deutsche Reichstag ohnmächtig ist. Wenn das englischeParlament irgend eine Bitte in Betreff einer Hastentlassung odereiner anderen Angelegenheit an das Ministerium richtet, so wirdunbedingt ihm zugestimmt werden; und würde ihm nicht nachgegeben, so würde daS Ministerium fallen. Ist also der Grund,daß möglicherweise der Wunsch deS Reichstags nicht beachtet wird,oder daß dem Ersucheu des Reichskanzlers von den einzelnen Re-gierungen nicht stattgegeben würde, zutreffend, so wäre damitlediglich konstatirt, daß der Reichstag eine ohnmächtige Körper-fchast ist; und wenn von vornherein auf Grund dessen der Reichstag fit weigert, dem Antrage zuzustimmen, so beweist er damitnur, daß er sich selbst für ohnmächtig erachtet, und daß eS einScheinparlamentarismus ist, in dem wir leben. Nicht nur, daßsich der Reichstag so sein TodeSurtheil ausstellte, klar und dcut-lich ist bewiesen, wenn er den Antrag ablehnt, daß eS den Re-gierungen auch in Zukunft frei stehen soll, die Opposition beliebigzu unterdrücken. Man darf sich durchaus nicht lediglich auf daSverlassen, waS der Herr Reichskanzler ausgeführt hat. Wenn erbeispielsweise äußerte, daß die Häufigkeit der„Einsperrungen" denRegierungen nicht zum Vorwurf gereiche, sondern nur eine Folgeder Haltung jener Leute sei, die-ingesperrt werden, daß einschlechtes Beispiel gegeben sei und die Grundsätze der Erziehungseit längerer Zeit in falsche Bahnen gelenkt seien— nun, meineHerren, dann können wir dem gegenüber doch konstatir-n, daßdas, waS er von unS verlangte, nämlich, daß wir die Gesetzes-Übertretungen bei Einsperrungen nachweisen sollen, unS ziemlichleicht wird. Ich erinnere«n den Fall von Lätzen; man hatMänner dort hingeschleppt— Bracke beispielsweise— und wiehaben die Gerichte darüber geurtheilt? Sie haben diese Männerspäter freigesprochen. Es ist da« ein klarer Beweis— sogar durchGerichte erbracht— dafür, daß wenigsten» in diesem Falle voll-ständig ungerechtfertigter Weise verhastet worden ist. Ich kannaus der allerneueften Zeit Fälle von gleicher Art vorführen. Bei-spielsweise weist man ven Abgeordneten Reimer auS emem Wahllokal hinaus, trotzdem die Wahlhandlung öffentlich ist; er wirdbei dieser Gelegenheit vorläufig verhastet, und meine Herren, wasist die Folge? Als derselbe deshalb einen Strafantrag stellt,schreibt ihm der Staatsanwalt Tessendorf zurück: die Sache habelein öffentliches Interesse. Aus der andern Seite habenwir den Fall, welchen wir in der heutigen Sitzung schon erörterthaben,— der ReichStagSabgeordnete Reimer wird verhaftet, an-geblich wegen Bettelei, der Thatsache nach« aber weil— waSWohl bei jeder politischen Volksversammlung vorkommt— eineSammlung für die Kosten deS Lokals stattgefunden, ja der Ab-geordnete Reimer wird sogar aus solchem Grunde als„Sagabund" eine Nackt hindurch eingesperrt. Sie sehen, daß die Ver-solgung der Sozialdemokratie in einer Weise vollführt wird undiwar von Seiten der Regierungen, daß sehr leicht Fälle anzu-führen sind, in welchen gegen sie in ungesetzlicher Weise verfahren�st und mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir haben dafür auch ��°ch den klarsten Beweis in Betreff des Versammlungsrechtes vor�üugen. Oberbürgermeister grünten liberale Vereine, konstitnircnnicht verfolgt, trotzdem doch sie es sind, welche daS Vereinsgesetz sicheren CourS hat, so unbesehen von Hand zu Hand geht, alsausrecht erhalten sollten. Wir sehen auf der andern Seite, daß die Phrase vom Culturstaate Preußen, von dem civilisatorischenununterbrochen Versammlungen der Sozialdemokratie ausgelöst,daß die Theilvehmer auseinandergetrieben werden und zwarohne gesetzlichen Grund, da hernach ,die Gerichte ein fteisprechen-civilisatorischenBerufe des deutschen Reiches; sie ist durch den endlosen Gebrauchso abgegriffen, daß oft selbst ein scharfes Aug- ihren richtigenMetallwerth nicht mehr zu prüfen vermag, bis sie dann gelegentlichmit einer harten Thatsache zusammentrifft und das Klirren deShohlen Bl-cks den grausamen Selbstbetrug enthüllt. Solch' eineharte Thatsache ist folgende dürre und trockene Notiz, welche dieserTage durch die Blätter der Tagespresse lief:„Aus den bisherigenSitzungen der sechsten EtatSgruppe des ReickStagS, welche denPost- und Telegraphenetat zu berathen hat, wird mitgetheilt, daßsich die Gruppe in zwei Sitzungen eingehend mit der Frage nachder Gehaltsaufbesserung der Postbeamten, insbesondere der Unter--beamten beschäftigt hat und daß seitens aller ReichstagSmitgliedereine Aufbesserung lebhaft befürwortet wurde. Nur über den Zeit-punft, wann die Verbesserung vorgenommen werden solle, bestandeine Differenz. Auch der General- Postdirektor zeigte ein warme»Interesse für seine Beamten, erklärte aber, daß zu einer sofortigenAufbesserung kein Geld disponibel sei.« ES ist ein wahrer Jam-mer um diese ewige„lebhafte Befürwortung", wenn eS sich imNnlik-HrfiP ITf�rKrfif Reiche der fünf Milliarden um hungernde Beamtenmagen handelt,ututqiuju uni �ies„warme" Interesse, das sich nie zu der Hitze eines Ent-Der Regierungsentwurf deS LandsturmgesetzeS lautet: schlusseS steigert, an welcher sich ein reichlich Mahl kochen ließe.DaS Aufgebot des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche Man kennt zu gut und zu lange die Comödie, um sich über ihrendes Urlheil fällen. Ich meine, die Regierungen wären mächtiggenug, um durch einen einzigen Wink zu verhüten, daß dieBeamten solche Ungesetzlichkeit begehen und bei jenen GelegenheitenStörungen hervorrufen, welche später in den meisten Fällen vonden Gerichten als ungesetzlich erkannt werden. Meine Herren, eShandelt sich bei unserem Antrage einmal darum, daß der Reichs-tag vollständig vertreten sei, damit das Recht der Wähler nicktgeschädigt werde, aus der anderen Seite aber darum, daß dieOpposition im Reichstage nicht mundtodt gemacht und dadurch dieganze Verhandlung zu einem bloßen Scheinbilde herabgewürdigtwerde; daher ist es wohl zu erwägen, in welcher Weise die Ver-folgungen gerade jene treffen, welche in der Opposition gegen dasherrschende System und die herrschenden Klassen der Gesellschaft sind.(Schluß folgt.)Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots bestimmt wird.§ 2. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf dievon demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Land-wehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind dieAusgebotenen den Militärstrafgesetzen und der DiSciplinarordnungunterworfen.§ 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feindmilitärische, auf Sckußweite erkennbare Abzeichen und wird in derRegel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentAusgang irgend welche Illusionen zu machen; einige tönendePhrasen, guter Wille in unmeßbaren Mengen— und unsereBriefträger, diese echten und rechten Pionire der Civilisation, inder Weltstadt nicht minder, als auf dem flachen Lande, hungernweiter. Es lohnt sich kein Wort mehr darüber zu verlieren. Aberan ein» soll doch erinnert werden, an die Ehrenpflicht der deut-schen Presse, für diese Pariaklasse selbst unter den deutschen Be-amten einzutreten. Die ganze Existenz der Presse hängt an derunwandelbaren Pflichttreue gerade der unteren Postbeamten; rissehier je die Neigung der Lüderlichkeit oder Unregelmäßigkeit ein,lichen Bedarfs, oder wenn es an geeigneten Führern für besondere! der Boden würde den Zeitungen unter den Füßen schwanken.Foimationeu fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Land- Wie lebhaft ihre Agitation für die Gehaltsaufbesserung der Post-stürm ergänzt werden. beamten immer sei, und hoffentlich ist sie die lebhafteste— die§ 4. Die Auslösung des Landsturm» wird vom Kaiser an-! Presse erstattet damit immer nur einen kleinen Theil der Dienstegeordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört zurück, welche ihr nicht allein, aber ihr vorzugsweise diese BeamtendaS Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf.§ S. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be-stimmungen erläßt der Kaiser.§ 6. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach nähererBestimmung deS Bündnißvertrages vom 23. November 1870(BundcSgesetzbl. 1371 S. 9) unter III.§ 5 zur Anwendung.—Die Commission schlägt folgende Fassung vor:§ 1. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vomvollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche wederdem Heere noch der Marine angehören.Der Landsturm tritt nur zusammen, wenn ein feindlicher Ein-fall Theile des Reichsgebiets bedroht oder überzieht.(ij 3, alin. 2 und§ 16 de» Gesetze» vom 9. November 1867.)tz 2. DaS Aufgebot des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche jVerordnung, in welcher zugleich der Umfang deS Aufgebots be-'stimmt wirdtagtäglich leisten.— Wie vorauszusehen war, haben die Radikal- R-publikauerbei den am Sonntag vorgenommenen Munizipal- Wahlen inParis einen glänzenden Sieg erfochten. Paris lebt noch— das mögen die Ordnungsfanatiker sich merken!— Die Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staatenhat wahrhast erschreckende Dimensionen angenommen. In Neu-?)oik allein sollen 90,000 Arbeiter auf dem Pflaster liegen; esist dies vielleicht etwas übertrieben; soviel aber steht fest, daß inallen großen amerikanischen Städten dieser Winter für die In-dustrie ein sehr bedenkliches Aussehen anzunehmen beginnt, undkein Einwanderer dort Aussicht aus Beschäftigung hat.— Zum Rückgang der Sozialdemokratie. Zu unsrer§ 3. DaS Aufgebot kann sich auch auf die verfügbaren Theile! Freude und zum Acrger der nationalliberalen Großmäuler, die überder Ersatzreserve erstrecken.Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere verpflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestelltwerden.§ 4. Nachdem das Ausgebot ergangen ist, finden auf die vondemselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehrgeltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufge-botenen den Militärstrasgesetzen und der DiSciplinarordnung unter-worsen.Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in dieListen des Landsturms Eingetragenen.§ 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feindmilitärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in derRegel in besonderen Abtheilungen formirt.In Fällen außerordentlichen Bedarf» kann die Landwehr ausden Landsturmpflichtigen ergänzt werden, jedoch nur dann, wennbereits sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbarenMannschaften der Ersatzreserve einberufen sind.Die Einstellung erfolgt nach JahreSklassen, mit der jüngsten be-ginnend, soweit die militärischen Interessen die« gestatten.§ 6. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten ist, dürfen dieLandsturmpflichtigcn keinerlei militärischen Kontrole oder Uebungunterworfen werden.tz 7. Die Auflösung de» Landsturms wird vom Kaiser ange-ordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hörtdaS Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf.ß L. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be-stimmungen erläßt der Kaiser.Z 9. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern nach nähererBestimmung deS Bündnißvertrages vom 23. November 1870(BundeS-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter HI.§ 5 zur Anwendung�Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 13S1 geborenen Elsaß-Lothringer keine Anwendung(ß 2 des Gesetzes vom 23. Ja-nuar 1872).—Der Antrag unserer ReichStagSabgeordneten wurde schon invoriger Nummer mitgetheilt.„....__________________----------------------,___,..........— Ueber die Lage der Briefträger schreibt die„Wage":diese Vereine mit Zweigvereinen als politische, und werden durchaus! In unserem geistigen Verkehre giebt es keine Münze, welche soihren wohlfeilen Sieg im 14. sächsischen Wahlkreise sich immer nochnicht ganz beruhigt haben, können wir heut über weitereWahlsiege berichten, welche die Sozialdemokratie an drei Ortenbei den Stadtvcrordnetenwahlen davongetragen hät. So sind inSchmölln sämmtliche Kandidaten der sozialdemokratischen Part«durchgedrungen. Weiter sind in Kappel und Schönau— beideOrte liegen bei Chemnitz— bei den Gemeindewahlen zum großenTheil vre Kandidaten der Arbeiterpartei gewählt worden. Undwelche Siege würde die sozialdemokratische Parte: erst feiern, wennbei den Gemeindewahlen der CensuS fottfiele und daS direkte undallgemeine Wahlrecht auf alle Diejenigen ausgedehnt würde, diezu den Gcmcindelasten beitragen!— Man schreibt unS aus Bamberg, ä. d. 30 November:„Gestern, Nachts um 2 Uhr, verschied dahier ein Veteran derDemokratie, der Rechtsanwalt Nicolaus Titus. Derselbe warals Mitglied des Frankfurter Parlaments und des StuttgarterRumpfparlaments auch in weiteren Kreisen bekannt; hier galt erals Führer der demokratischen Partei in den vierziger Jahren,lebte aber später in völliger Zurückgezogenheit. Antheil am öffentlichen politischen Leben nahm derselbe erst bei der letzten Reich«-tagSwahl wieder, wo er für die Candidatur des Dr. I. JacobiauS Königsberg wirkte. Titus hielt mit eiserner Consequenz anseinen republikanischen Grundsätzen fest. Seine Parteigenossenwerden dem wackeren Vorkämpfer ein treues und ehrenvolles Ge-dächtniß bewahren." Wir haben dem hinzuzufügen, daß Titusvoll und ganz auf dem Boden der Sozialdemokratie stand.'— Gelegentlich des Berichtes über einen angeblichen Er-pressungsversuch deS Herrn Adolf Ahr in Breslau wird der Ge-nannte in verschiedenen Blättern tendenziös al« SozialdemokratEisenacher Programms bezeichnet. DaS ist falsch; Ahr hat längstaufgehört, Mitglied der sozialdemokratischen Arbeiterpartei zu seinund befindet sich sogar augenblicklich mit mehreren unserer Partei-genossen im Prozeß, weil dieselben ihn der Unterschlagung be-schuldigt haben.Rudolstadt.(Offner Brief an die sürstl. Staatsanwaltschaftzu Schwarzburg-Rudolstadt.) Wegen des Vergehens der Beröffent-