I1 'tca sga r l t eil S vro tsch. : t }« imi ni t| BS iil| in* itat DCt DjlJl na« itij« oft« r 6 t( 0 hre lsch :d»U nh« cfti loffi di DUt >li» Ä >ch< tote >vl cau re t i«_ l fl Erscheint in Leipzig  Mittwoch, Freitag, Sonmag. Bestellungen nehmen an alle Postanstalten u. Buchhand- lungen des In- U.Auslandes. Filial- Expeditionen für die Bereinigten Staaten: F. A. Jorge, Eox 101 Hoboken, N. J.  Peter Haß, 8. W. Corner Tbird and coatea atr. Philadelphia  . Abonnenttntspreis f für ganz Deutschland  16 Sgr. pro Quarwl. Monats-AboimcmentS werden bei allen deutschen  Postanstalten aus den 2teu u. 3ten Monat und auf den 3ten Monat besonders an- genommen; im Kgr. Sachsen u. Hrzgth. Sachs.-Altenburg auch auf den Iten Monat deS Quartals ä S>/z Sgr.# Organ der soziaidemlikratischenArbetterparleiund der mternatlonalenGeWerkslscnossenschasten. Zulernte, die Abraltung oon Partei-, Beretn». und B!>as»trsamml!Mgen, sowie die Filtal- Expeditionen und sonstige Partei- Anaelegenheiteu betreffend, werden mit 1 Ngr., Anzeigen mit 31/« Ngr. die dreigespalten« Petit- Zeile berechnet. Privat- und Vergnügung»- Nr. 142. Sonntag, 6. Aezemver. 1874 M d J »«, fi! J Ihr- ist. rarf s lad- Jfl itt' re* 101 .Ji» tet Rede Haffelmann's über den Antrag auf Beurlaubung der gefangenen sozialdemokra- tischen RcichStagsabgeordneten. (Reichstagifitzung vom 21. November 1874.) Meine Herren! Wir haben durch den Antrag auf Beur- laubung dem Reichstage die Möglichkeit offen halten wollen, trotz des früheren Verdiktes desselben für die Hastentlassung resp. Beurlaubung der drei gefangen gehaltenen RcichStagSabgeordneten zu stimmen. Wenn wir von einer Seite durch den Herrn Abgeordneten Traeger dem gegenüber behauptet wird, der An- trag fei sowohlunnütz", als auchder Würde deS hohen HauseS nicht entsprechend", so muß ich dagegen doch anstecht erhalten, daß der Reichstag   genau dasselbe Recht hat, über einen solchen An­trag abzustimmen und einen Wunsch zu äußern, wie über jede beliebige Petition. Wir hoben eS vorläufig genug gehabt, daß der Reichstag   einfach Wünsche geäußert hat, und ich verstehe nicht, weShalb man gerade in diesem Falle den strategischen Rückzug in jener Richtung einschlägt. Umgekehrt, meine Herren, gerade unter den Verhältnlssen, welche jetzt herrscheu, konstatirt der Reichstags daß er sich in der Lage befindet, von den Regierunge» sich alle möglichen Chikanen gefallen zu lassen. Es ist eine Thatsache, daß Haftentlassungen gerade dort eintreten, wo es sich um irgend welche wichtige Familienangelegenheiten bandelt. Wir haben noch in der letzten Zeil Fälle von Haftentlassungen gehabt, welche in Folge der Geburt eines KindeS des Verhafteten stattfanden. Wenn nun wie eS thatsächlick bei dem Abgeordneten Hasenclever der Fall war von dem Verhafteten bei Beginn des Reichstages daS Ersuchen an das Justizministerium gestellt worden ist, für die Dauer deS Reichstages beurlaubt zu werden, und wenn unter diesen Umständen der Iustizminister eS abgeschlagen hat, dann ist daS ein klarer Beweis dafür, daß das Justiz­ministerium den Reichstag für weniger wichtig erachtet, als eineWochenstube." Und ich glaube, in solchem Falle würde gerade der Reichstag   sehr mit seiner Ehre cngagirt sein, er würde verpflichtet sein, einzutreten für diesen Antrag.Männer stolz vor Fürstenthronen� mag sehr gut sein, aber wo derMänner stolz" lediglich darauf hinausläuft, daß der Reichstag   selbst einen neuen Stoß bekommt, in solchem Falle ist es sonnenklar, daß der- selbe bloS eine Ausflucht ist. Freilich, meine Herren, wenn der Reichstag   ein Ersuchen auSlpricht und eS wird ihm nicht gewährt, was wäre damit bewiesen? Durchaus nichts anderes, als dieses, daß der deutsche Reichstag ohnmächtig ist. Wenn das englische Parlament irgend eine Bitte in Betreff einer Hastentlassung oder einer anderen Angelegenheit an das Ministerium richtet, so wird unbedingt ihm zugestimmt werden; und würde ihm nicht nachge geben, so würde daS Ministerium fallen. Ist also der Grund, daß möglicherweise der Wunsch deS Reichstags nicht beachtet wird, oder daß dem Ersucheu des Reichskanzlers von den einzelnen Re- gierungen nicht stattgegeben würde, zutreffend, so wäre damit lediglich konstatirt, daß der Reichstag   eine ohnmächtige Körper- fchast ist; und wenn von vornherein auf Grund dessen der Reichs­ tag   fit weigert, dem Antrage zuzustimmen, so beweist er damit nur, daß er sich selbst für ohnmächtig erachtet, und daß eS ein Scheinparlamentarismus ist, in dem wir leben. Nicht nur, daß sich der Reichstag   so sein TodeSurtheil ausstellte, klar und dcut- lich ist bewiesen, wenn er den Antrag ablehnt, daß eS den Re- gierungen auch in Zukunft frei stehen soll, die Opposition beliebig zu unterdrücken. Man darf sich durchaus nicht lediglich auf daS verlassen, waS der Herr Reichskanzler ausgeführt hat. Wenn er beispielsweise äußerte, daß die Häufigkeit derEinsperrungen" den Regierungen nicht zum Vorwurf gereiche, sondern nur eine Folge der Haltung jener Leute sei, die-ingesperrt werden, daß ein schlechtes Beispiel gegeben sei und die Grundsätze der Erziehung seit längerer Zeit in falsche Bahnen gelenkt seien nun, meine Herren, dann können wir dem gegenüber doch konstatir-n, daß das, waS er von unS verlangte, nämlich, daß wir die Gesetzes- Übertretungen bei Einsperrungen nachweisen sollen, unS ziemlich leicht wird. Ich erinnere«n den Fall von Lätzen; man hat Männer dort hingeschleppt Bracke beispielsweise und wie haben die Gerichte darüber geurtheilt? Sie haben diese Männer später freigesprochen. Es ist da« ein klarer Beweis sogar durch Gerichte erbracht dafür, daß wenigsten» in diesem Falle voll- ständig ungerechtfertigter Weise verhastet worden ist. Ich kann aus der allerneueften Zeit Fälle von gleicher Art vorführen. Bei- spielsweise weist man ven Abgeordneten Reimer auS emem Wahl­lokal hinaus, trotzdem die Wahlhandlung öffentlich ist; er wird bei dieser Gelegenheit vorläufig verhastet, und meine Herren, was ist die Folge? Als derselbe deshalb einen Strafantrag stellt, schreibt ihm der Staatsanwalt Tessendorf zurück: die Sache habe lein öffentliches Interesse. Aus der andern Seite haben wir den Fall, welchen wir in der heutigen Sitzung schon erörtert haben, der ReichStagSabgeordnete Reimer wird verhaftet, an- geblich wegen Bettelei, der Thatsache nach« aber weil waS Wohl bei jeder politischen Volksversammlung vorkommt eine Sammlung für die Kosten deS Lokals stattgefunden, ja der Ab- geordnete Reimer wird sogar aus solchem Grunde alsSaga bund" eine Nackt hindurch eingesperrt. Sie sehen, daß die Ver- solgung der Sozialdemokratie in einer Weise vollführt wird und iwar von Seiten der Regierungen, daß sehr leicht Fälle anzu- führen sind, in welchen gegen sie in ungesetzlicher Weise verfahren �st und mit zweierlei Maß gemessen wird. Wir haben dafür auch °ch den klarsten Beweis in Betreff des Versammlungsrechtes vor� üugen. Oberbürgermeister grünten liberale Vereine, konstitnircn nicht verfolgt, trotzdem doch sie es sind, welche daS Vereinsgesetz sicheren CourS hat, so unbesehen von Hand zu Hand geht, als ausrecht erhalten sollten. Wir sehen auf der andern Seite, daß die Phrase vom Culturstaate Preußen, von dem civilisatorischen ununterbrochen Versammlungen der Sozialdemokratie ausgelöst, daß die Theilvehmer auseinandergetrieben werden und zwar ohne gesetzlichen Grund, da hernach ,die Gerichte ein fteisprechen- civilisatorischen Berufe des deutschen Reiches; sie ist durch den endlosen Gebrauch so abgegriffen, daß oft selbst ein scharfes Aug- ihren richtigen Metallwerth nicht mehr zu prüfen vermag, bis sie dann gelegentlich mit einer harten Thatsache zusammentrifft und das Klirren deS hohlen Bl-cks den grausamen Selbstbetrug enthüllt. Solch' eine harte Thatsache ist folgende dürre und trockene Notiz, welche dieser Tage durch die Blätter der Tagespresse lief:Aus den bisherigen Sitzungen der sechsten EtatSgruppe des ReickStagS, welche den Post- und Telegraphenetat zu berathen hat, wird mitgetheilt, daß sich die Gruppe in zwei Sitzungen eingehend mit der Frage nach der Gehaltsaufbesserung der Postbeamten, insbesondere der Unter-- beamten beschäftigt hat und daß seitens aller ReichstagSmitglieder eine Aufbesserung lebhaft befürwortet wurde. Nur über den Zeit- punft, wann die Verbesserung vorgenommen werden solle, bestand eine Differenz. Auch der General- Postdirektor zeigte ein warme» Interesse für seine Beamten, erklärte aber, daß zu einer sofortigen Aufbesserung kein Geld disponibel sei.« ES ist ein wahrer Jam- mer um diese ewigelebhafte Befürwortung", wenn eS sich im Nnlik-HrfiP ITf�rKrfif   Reiche der fünf Milliarden um hungernde Beamtenmagen handelt, ututqiuju uni �ieswarme" Interesse, das sich nie zu der Hitze eines Ent- Der Regierungsentwurf deS LandsturmgesetzeS lautet: schlusseS steigert, an welcher sich ein reichlich Mahl kochen ließe. DaS Aufgebot des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche Man kennt zu gut und zu lange die Comödie, um sich über ihren des Urlheil fällen. Ich meine, die Regierungen wären mächtig genug, um durch einen einzigen Wink zu verhüten, daß die Beamten solche Ungesetzlichkeit begehen und bei jenen Gelegenheiten Störungen hervorrufen, welche später in den meisten Fällen von den Gerichten als ungesetzlich erkannt werden. Meine Herren, eS handelt sich bei unserem Antrage einmal darum, daß der Reichs- tag vollständig vertreten sei, damit das Recht der Wähler nickt geschädigt werde, aus der anderen Seite aber darum, daß die Opposition im Reichstage nicht mundtodt gemacht und dadurch die ganze Verhandlung zu einem bloßen Scheinbilde herabgewürdigt werde; daher ist es wohl zu erwägen, in welcher Weise die Ver- folgungen gerade jene treffen, welche in der Opposition gegen das herrschende System und die herrschenden Klassen der Gesellschaft sind. (Schluß folgt.) Verordnung, in welcher zugleich der Umfang des Aufgebots be stimmt wird. § 2. Nachdem das Aufgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Land- wehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Ausgebotenen den Militärstrafgesetzen und der DiSciplinarordnung unterworfen. § 3. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Sckußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordent Ausgang irgend welche Illusionen zu machen; einige tönende Phrasen, guter Wille in unmeßbaren Mengen und unsere Briefträger, diese echten und rechten Pionire der Civilisation, in der Weltstadt nicht minder, als auf dem flachen Lande, hungern weiter. Es lohnt sich kein Wort mehr darüber zu verlieren. Aber an ein» soll doch erinnert werden, an die Ehrenpflicht der deut- schen Presse, für diese Pariaklasse selbst unter den deutschen   Be- amten einzutreten. Die ganze Existenz der Presse hängt an der unwandelbaren Pflichttreue gerade der unteren Postbeamten; risse hier je die Neigung der Lüderlichkeit oder Unregelmäßigkeit ein, lichen Bedarfs, oder wenn es an geeigneten Führern für besondere! der Boden würde den Zeitungen unter den Füßen schwanken. Foimationeu fehlt, kann jedoch auch die Landwehr aus dem Land- Wie lebhaft ihre Agitation für die Gehaltsaufbesserung der Post- stürm ergänzt werden. beamten immer sei, und hoffentlich ist sie die lebhafteste die § 4. Die Auslösung des Landsturm» wird vom Kaiser an-! Presse erstattet damit immer nur einen kleinen Theil der Dienste geordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört zurück, welche ihr nicht allein, aber ihr vorzugsweise diese Beamten daS Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. § S. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be- stimmungen erläßt der Kaiser. § 6. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern   nach näherer Bestimmung deS Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (BundcSgesetzbl. 1371 S. 9) unter III.§ 5 zur Anwendung. Die Commission schlägt folgende Fassung vor: § 1. Der Landsturm besteht aus allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bis zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. Der Landsturm tritt nur zusammen, wenn ein feindlicher Ein- fall Theile des Reichsgebiets bedroht oder überzieht. (ij 3, alin. 2 und§ 16 de» Gesetze» vom 9. November 1867.) tz 2. DaS Aufgebot des Landsturms erfolgt durch Kaiserliche j Verordnung, in welcher zugleich der Umfang deS Aufgebots be-' stimmt wird tagtäglich leisten. Wie vorauszusehen war, haben die Radikal- R-publikauer bei den am Sonntag vorgenommenen Munizipal- Wahlen in Paris   einen glänzenden Sieg erfochten. Paris   lebt noch das mögen die Ordnungsfanatiker sich merken! Die Arbeitslosigkeit in den Vereinigten Staaten  hat wahrhast erschreckende Dimensionen angenommen. In Neu- ?)oik allein sollen 90,000 Arbeiter auf dem Pflaster liegen; es ist dies vielleicht etwas übertrieben; soviel aber steht fest, daß in allen großen amerikanischen   Städten dieser Winter für die In- dustrie ein sehr bedenkliches Aussehen anzunehmen beginnt, und kein Einwanderer dort Aussicht aus Beschäftigung hat. Zum Rückgang der Sozialdemokratie. Zu unsrer § 3. DaS Aufgebot kann sich auch auf die verfügbaren Theile! Freude und zum Acrger der nationalliberalen Großmäuler, die über der Ersatzreserve erstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienst im Heere ver pflichtet sind, können als Freiwillige in den Landsturm eingestellt werden. § 4. Nachdem das Ausgebot ergangen ist, finden auf die von demselben betroffenen Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Vorschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aufge- botenen den Militärstrasgesetzen und der DiSciplinarordnung unter- worsen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in die Listen des Landsturms Eingetragenen. § 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen formirt. In Fällen außerordentlichen Bedarf» kann die Landwehr aus den Landsturmpflichtigen ergänzt werden, jedoch nur dann, wenn bereits sämmtliche Jahrgänge der Landwehr und die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreserve einberufen sind. Die Einstellung erfolgt nach JahreSklassen, mit der jüngsten be- ginnend, soweit die militärischen Interessen die« gestatten. § 6. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten ist, dürfen die Landsturmpflichtigcn keinerlei militärischen Kontrole oder Uebung unterworfen werden. tz 7. Die Auflösung de» Landsturms wird vom Kaiser ange- ordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört daS Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. ß L. Die zur Ausführung dieses Gesetzes erforderlichen Be- stimmungen erläßt der Kaiser. Z 9. Gegenwärtiges Gesetz kommt in Bayern   nach näherer Bestimmung deS Bündnißvertrages vom 23. November 1870 (BundeS-Gesetzbl. 1871 S. 9) unter HI.§ 5 zur Anwendung� Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 13S1 geborenen El­ saß  -Lothringer   keine Anwendung(ß 2 des Gesetzes vom 23. Ja- nuar 1872). Der Antrag unserer ReichStagSabgeordneten wurde schon in voriger Nummer mitgetheilt. ....__________________----------------------,___,.......... Ueber die Lage der Briefträger schreibt dieWage": diese Vereine mit Zweigvereinen als politische, und werden durchaus! In unserem geistigen Verkehre giebt es keine Münze, welche so ihren wohlfeilen Sieg im 14. sächsischen Wahlkreise sich immer noch nicht ganz beruhigt haben, können wir heut über weitere Wahlsiege berichten, welche die Sozialdemokratie an drei Orten bei den Stadtvcrordnetenwahlen davongetragen hät. So sind in Schmölln   sämmtliche Kandidaten der sozialdemokratischen Part« durchgedrungen. Weiter sind in Kappel und Schönau   beide Orte liegen bei Chemnitz   bei den Gemeindewahlen zum großen Theil vre Kandidaten der Arbeiterpartei gewählt worden. Und welche Siege würde die sozialdemokratische Parte: erst feiern, wenn bei den Gemeindewahlen der CensuS fottfiele und daS direkte und allgemeine Wahlrecht auf alle Diejenigen ausgedehnt würde, die zu den Gcmcindelasten beitragen! Man schreibt unS aus Bamberg  , ä. d. 30 November: Gestern, Nachts um 2 Uhr, verschied dahier ein Veteran der Demokratie, der Rechtsanwalt Nicolaus Titus. Derselbe war als Mitglied des Frankfurter   Parlaments und des Stuttgarter  Rumpfparlaments auch in weiteren Kreisen bekannt; hier galt er als Führer der demokratischen Partei in den vierziger Jahren, lebte aber später in völliger Zurückgezogenheit. Antheil am öffent­lichen politischen Leben nahm derselbe erst bei der letzten Reich«- tagSwahl wieder, wo er für die Candidatur des Dr. I. Jacobi auS Königsberg   wirkte. Titus hielt mit eiserner Consequenz an seinen republikanischen Grundsätzen fest. Seine Parteigenossen werden dem wackeren Vorkämpfer ein treues und ehrenvolles Ge- dächtniß bewahren." Wir haben dem hinzuzufügen, daß Titus voll und ganz auf dem Boden der Sozialdemokratie stand.' Gelegentlich des Berichtes über einen angeblichen Er- pressungsversuch deS Herrn Adolf Ahr in Breslau   wird der Ge- nannte in verschiedenen Blättern tendenziös al« Sozialdemokrat Eisenacher Programms bezeichnet. DaS ist falsch; Ahr   hat längst aufgehört, Mitglied der sozialdemokratischen Arbeiterpartei zu sein und befindet sich sogar augenblicklich mit mehreren unserer Partei- genossen im Prozeß, weil dieselben ihn der Unterschlagung be- schuldigt haben. Rudolstadt.(Offner Brief an die sürstl. Staatsanwaltschaft zu Schwarzburg-Rudolstadt  .) Wegen des Vergehens der Beröffent-