Ob sie dabei schlecht fahren, will ich nicht entscheiden, besser erging ti ihnen jedenfalls als den Orientalen, die zwar Bürger großer, einiger Reiche, aber nicht» weniger als frei waren. Willen- lose Wertzeuge ihrer Herrscher, hatten sie sicher gar keinen A-Uheil an deren EroberungSzügen. Nicht der Haß der Asiaten gegen die Europäer, sondern die Herrschsucht und Ländergier der Peiser- könige erregten die Kämpfe gegen da« kleine Grieideoland. Noch bei dem ersten, selbst bei dem zweiten dieser Feldzüge verspüren wir noch nicht viel von nationaler Begeisterung feiten» der Griechen, das StammeSinteresse überwiegt überall das nationale. I- nach- dem man eine« mit dem andern vortheilhaft vereinigbar hält oder nicht, vertheidigt man sich oder giebt sich und die andern preis wie viel fehlte, daß da» so gerühmte Sparta im dritten Perser- kriege Griechenland verrathen hätte? Die ununterbrochene Fortsetzung dieser Kämpfe war eS erst, die eine Art Nationalgefühl iu den Griechen erweckte, oder viel- mehr einen Nationalhaß gegen die Perser, gegen die Asiaten, kurz gegen die Fremden. Daher der Gegensatz zwischen Hellenen und Barbaren . Dieser war aber so wenig mächtig, daß da« Stamme «- bewnßtsein immer und überall durchschlägt, daß jeder Stamm auf Kosten de« andern, der Nation sich zu heben bemüht ist, ich brauche nur an Sparta « und Athen « Hegemonie zu erinnern. Ja, nach längerem Frieden mit den Persern wird da« Nationalgefühl so schwach, daß man mit demErbfeinde- gegen NationSgenossen sich verbündet, und ich kann darin gar nicht« so Schreckliche» und Entartete« finden. Niemals aber haben die Helleneu ihre Nationalität so geliebt, daß sie, um dieselbe groß und mächtig zu sehen, die Freiheit ge- ovfcrt hätten. Gegen die stammverwandten Könige Philipp und Alexander von Macedonien wehrten sie sich ebenso hartnäckig wie gegen Darm« und Zl ixe«; selbst al« Alexander siegreich denElb- feind- niedergeworfen, hatte keineswegs solche nationale Begeiste- rung und nationaler Taumel die Köpfe erfaßt, wie die« heutzu- tage manchmal sich ereignen soll, ja, die Spartaner begingen so- gar da«Verbrechen-, denErbseind- indirekt zu unterstützen, und au«engherziger Kleinstaaterei-, wie man da« heutzutage nennen würde, sich gegen Antipater, de«großen- König« Statt- Halter, zu erheben Niemand nannte sie deshalbhcimathlose Wühler". Auch bei den Römern finden wir da« StammeSbewußtsein immer viel mächtiger al« da« der Nationalität. Nicht Latiner nannten sie sich, Bürger der edlen Roma zu heißen, war ihr Stolz. Daß ihre Feinde auch erst, wenn e« ihnen an den Hals ging, sich al« Nationen fühlten, daß die HiSpaucn, Gallier, Ger- manen de« StamweSwohlsein« halber gerne ihre Nationalität ver- gaßen, daß sie ihrer Gemeinsamkeit erst sich erinnerten, wenn sie gemeinsam bedrückt wurden, ist zu bekannt, al« da« e» nölhig wäre, die« näher auSzusühren. Da« nationale Gefühl äußert sich im Alterthum stet« nur in der Bereinigung zur Abwehr doch finden wir heterogene Elemente fast ebenso oft vereinigt, wie stammverwandte nie verläßt e« seinen defensiven Charakter, um aggressiv vorzugehen, die Nationa- lität ist nur Mittel zum Zweck, nirgend« Selbstzweck. In der Völkerwanderung erlosch da« Bischen nationalen Geiste«, da« sich entwickelt haben mochte. Germanen kämpfen gegen Ger - manen, für Hunnen und für Römer. Die alten Reiche gehen unter, neue bilden sich an ihrer Stelle, damit auch neue Na­tionen. Der moderne Staat beginnt sich nach der Nacht de« Mittel- alter«, in der von geistigem Leben keine Rede ist, zu entwickeln, mit ihm der AbsoluhSmo« und die nationale Idee. Diese beiden an einer Stelle genannt zu sehen erscheint viel- leicht Manchem paradox, und doch stehen beide im innigsten Zu- sammenhange. Sobald die Fürsten mit ihren Unterthanen fertig, diese nieder- geworfen und geknechtet waren, konnten sie ihre Macht nur nach Außen erweitern. Natürlich hatte keiner genug mit seinem Lande, Herrschsucht oder Blutgier trieben ihn, Eroberungen zu machen, wobei selbstverständlich die Nachbarländer vor allem in» Auge ge- faßt wurden. Diese Unternehmungen wiederholen sich immer und immer wie- der, einmal sängt man hüben an und reißt ein Stückchen Lande« weg drüben wnrmt da«, man sinnt auf Rache und benutzt jede Gelegeuheit, sich zu revanchiren, und so fort mit Grazie bi« auf den heutigen Tag. Daß bei allen diesen Kriegen, Erbfolgestreitigkeiten, Römer- zügen da» Volk gar keinen Gewinn hatte, daß nur dynastische Interessen e« waren, um deretwillen die Nationen bluteten, daß alle dieleitenden Ideen- der deutschen Kaiser und französischen Könige vom Imperium munäi*), den Völkern, auch wenn sie sich verwirklicht hätten, trotz aller Opfer nicht einen Pfifferling genutzt hätten, daß die Dynasten Schuld an allem Unheil hatten, da« be- dachte mau leider damals eben so wenia, wie jetzt. Man zürnte grimmig dem Feinde, der den Sohn erschlagen, anstatt dem, der ihn in die Todesgefahr gesandt, dem Feinde, der die Scheuern verbrannt, da« Vieh vertrieben, kurz den Wohlstand vernichtet hatte, nicht dem, der ihn dazu gereizt.!(Forts. folgt.) Politische Ucbersicht. Mit dem Landsturmgesetz hat der BundeSrath sich be eilt; die CommissionS- und ReichStagSbcschlllsse wurden natürlich ohne Weitere« angenommen, der Kaiser gab natürlich ohne Wei- tere« seine Unterschrift, und derReichSanzeiger" hat da» Gesetz schon vcröff ntlicht. Dasselbe laut.t: § 1. Der Landsturm besteht au« allen Wehrpflichtigen vom vollendeten 17. bi« zum vollendeten 42. Lebensjahre, welche weder dem Heere noch der Marine angehören. Der Landsturm tritt nur zusammen, wenn ein feindlicher Einfall Theile de« Reich«- gebiet« bedroht oder überzieht. Z 2. Da« Aufgebot de« Landstürme« erfolgt durch kaiserliche Verordnung, in welcher zugleich der Umfang de« Aufgebot« be- stimmt wird. tz 3. Da« Aufgebot kann sich auch auf die verfügbaren Theile der Ersatzreserve erstrecken. Wehrfähige Deutsche, welche nicht zum Dienste im Heere verpflichtet sind, können al« Freiwillige in den Landsturm eingestelll werden. tz 4. Nachdem da« Aufgebot ergangen ist, finden aus die von demselben betroffeneu Landsturmpflichtigen die für die Landwehr geltenden Borschriften Anwendung. Insbesondere sind die Aus- gebotenen den Militärstrafgesetzen und der Disziplinarordnung unterworfen. Dasselbe gilt von den in Folge freiwilliger Meldung in die Listen de« Landsturm« Eingetragenen. tz 5. Der Landsturm erhält bei Verwendung gegen den Feind militärische, auf Schußweite erkennbare Abzeichen und wird in der Regel in besonderen Abtheilungen sormirt. In Fällen ) Weltreich, Weltherrschait. außerordentlichen Bedarf« kann die Landwehr au« den Mannschaften de« ausgeboteaen Landsturm« ergänzt«erden, jedoch nur dann, wenn bereit« sämmtliche Jahrgänge der Landwehr uns die verwendbaren Mannschaften der Ersatzreseroe einberufen find. Die Einstellung erfolgt nach IahreSklassen, mit der jüngsten be- ginnend, so weit die militärischen Interessen die« gestatten. Z 6. Wenn der Landsturm nicht aufgeboten ist, dürfen die Landsturmpflichtigen keinerlei militärischen Koatrole oder Hebungen unterworfen werden. § 7. Die Auflösung de« Landsturms wird vom Kaiser an- geordnet. Mit der Auflösung der betreffenden Formationen hört da« Militärverhältniß der Landsturmpflichtigen auf. § 3. Die zur Ausführung diese« Gesetze» erforderlichen Be- stimmungen erläßt der Kaiser. Z 9. Gegenwärtige« Gesetz kommt in Baieru nach näherer Bestimmung de« BÜndnißvertraze« vom 23. November 1870 zur Anwendung. Dasselbe findet auf die vor dem 1. Januar 135 t geborenen Elsaß Lothringer keine Anwendung. Die« da« neue Blutsteuergesetz. Also gemerkt: Der Landsturm besteht au« allen Wehrpflichtigen(nicht Wehrfähigen), da« heißt au« allen Denen, die schon jetzt dienen müssen; der Landsturm besteht au» allen Wehrpflichtigen bi« zum 42. Jahr, da» heißt er greift 10 Jahre über die bisherige, verfassungsmäßig festgestellte Dienstpflichtzeit hinau«; der Landsturm kann vom Kaiser aufgeboten werden, wenn ein feindlicher Einfall Deutschland bedroht, da« heißt jeden Augenblick, denn Dank der BiSmarck'schen Blut- und Eisenpo- litik ist die Kriegsgefahr permanent; der Landsturm ist den Militärgesetzen unterworfen, da» heißt zu blindcm Gehorsam vcrurtheilt, bei Todesstrafe im Fall der leisesten Regung von Selbstständigkeit; der Landsturm kannin Fällen außerordentlichen Bedarf«-, da« heißt jeden Augenblick, wo e»Oben- für gut befunden wird, zur Ergänzung der Landwehr verwandt und gleich der Land- wehr außer Land« geschickt werden. Kurz, Verlängerung der Dienstpfl chtzeit um 10 Jahre, kolossale Eihöhung der KdegSmacht, mit entsprechender Mehrbe­lastung de» Volk« da« ist da« neue Landsturmgesetz, welche« wir Bismarck und feinemReichstag- zu verdanke» haben. Der Reichstag und die Arbeiter. Wirtheilten seiner Zeit mit, daß die deutschen Bau Arbeiter an den Reichstag eine Petition eingereicht hätten, in welcher sie den Wunsch ausdrückten, dem Schutze de« Hastpflichtgesetz:« unterstellt zu werden. Diese ! durch den Selbsterhaltungstrieb der Bauaibeiter gebotene Petition ist von der Petitiontkommission zurückgewiesen worden und hat dieselbe beschlossen,in eine weitere Erwägung nickt einzutreten, weil e« unthunlich erscheint, in Veranlassung einer Petition wenige Jahre nach Erlaß eine« ReichSges tze« über Ausdehnung einzelner Bestimmungen desselben in erneuerte Vcrhandluugen einzutreten, zumal der in der Petition hervorgehobene Punkt seiner Z:it, bei der Verhandlung über da« Gesetz vom 7. Juni 137l, speziell be- sprachen worden, neue« Material aber nicht beigebracht ist-. Nun, so glatt, wie die Herren in der PetitionSkommisston sich denken, wird die Sache nicht ablaufen. Für« Erste werden die Bauarbeiter, wie derPionier-, da« Berliner Organ derselben verspricht, mit demneuen- Material aufwarten, und ferner werden die sozialistischen Abgeordneten die Petition nicht so ohne Weitere» über Bord werfen lassen. Die deutschen Arbeiter können aber hierau» von Neuem die Lehre ziehen, daß sie nur solche Ver- treter in den Reichstag schicken dürfen, die voll und ganz da» In- teresse der Arbeiterklasse vertreten. Zur Frage der Gefängnißarbeit. In der Sitzung de« preußischen Abgeordnetenhause« vom 23. Februar hoben Dr. Eberty und Schlinger hervor, daß der freien Arbeit die Concurrenz gegen die Gefangeneuarbeit gesichert werden müsse, und verfprach der Justizminister, die«in Erwä- gung zu ziehen-.Wie wir hören, schreibt dazu dieVossische Zeitung-, wurden bereit« in Folge de« Beschlüsse« de« ReichSlag« vom 29. Mai 1869, durch welchen an den Bundeskanzler da« Verlange» gerichtet wurde, eine amtlich- Untersuchung über den Einfluß der Zuchthau«arbeit auf die Lage der freien Arbeiter an- zuordnen, die einzelnen Bundesregierungen zu Mittheilungen übe. ihre entsprechenden Wahrnehmungen veranlaßt. Mit Ausnahme derer der sächsischen und iu gewisser Beziehung auch der braun- schweizischea Regierung sind diese Mittheilungen jedoch so mangcl hast und dürftig ausgefallen, daß sie al« gänzlich unbrauchbar er- achtet werden müssen. Die Gutachten sämmtlicher Regierungen, Sachsen ausgenommen, lauten übereinstimmend dahin, daß in keinem der vtibündeten Staaten eine nachtheilige Einwirkung der ZuchlhauSarbeit auf die Lage der fteien Arbeiter zu constatiren sei. Allein von 19 Regierungen wurde diese Behauptung einfach aufgestellt, ohne daß auch nur der Versuck gemacht worden wäre, dieselbe durch Argabe von Zahlenverhältnisscn zu constatiren. Nach AuSwei« de« eingegangenen Material« ist die Beschäst gung der Sträflinge der noiddeutschen Strafanstalten in allen Staaten gleich- mäßig eingetheilt in: 1) Arbeit für den eigenen Bedarf der An- stalten, 2) Arbeit für eigene Rechnung zum Verkauf. 3)». Arbeit für Dritte gegen Lohn auf industriellem Gebiete, b. Tagelöhner- oder landwirthschastliche Arbeit für Drit:. Damals betrug in Sachsen , Preußen und Braunschweig zusammen die Durchschnitt«- zahl der täglich beschäftigten Sträflinge 26,193, davon wurden� beschäftigt in Arbeit sür den eigenen Bedarf der Anstalten 6603 oder 25,22 pC. t, in Arbeit sür eigene Rechnung der Anstalten zum Verkauf 376 oder 1,44 pCt, iu Arbeit sür Dritte gegen Lohn, und zwar: a. auf industriellem Gebiete 17,963 oder 63,54 pCt., b. al« Tagelöhner oder in der Landwirthschast 1249 oder 4,3 pCt.- So weit dieVosstsche Zeitung". Bei dieser für die Arbeiter so wichtigen Frage sehen wir recht deutlich, wie der heutige Staat zu Werke geht und wa« von ihm zu erwarten ist. Die Thatsache, daß die freie Arbeit durch die Conkurrenz der Gefangeneuarbeit schwer geschädigt wird, ist tausendfach bewiesen, und springt Jedem auch von selbst in die Augen trotzdem finden die Regierungen,daß sie nicht zu koustatiren" sei! Dar- nach wird da«in Erwägung ziehen" de« preußischen Justiz minister« wohl ein auf die lauge Bank ziehen sein. Bourgeoisbildung und-Humanität. In der zu El- berfeld erscheinenden«Freien Presse sür Berg und Mark" vom 27. Februar lesen wir unterLotale«": Wenn wir oftmals von beklagen«werthen Ausschreitungen au« deu sogenanntenniederen" Schichten der Gesellschaft vernehmen, so darf andererseits nicht verkannt werden, daß bisweilen solche Ausschreitungen da« Widerspiel inhumaner Anschauungen einzeluer Persönlichkeitenhöherer Schichten- genannt»erden körnen. G» spielte sich jüngst in eiuer Gerichtsverhandlung folgender bezeichnende .Fall ab. Der Beamte einer Eiseabaho-Gesellschrft war in Dienst:» derselben arbeitsunfähig geworden; er verlangte von der Bahn- Direktion eine jährliche Entschädigung. Es war von der Direktion selber zugestanden worden, da« tägliche Verdienst de« Manne « habe reg-lmäßiz 25 Gr. betragen, mit den Neben-Einnahme» könnte e« auf 26 Gr. berechnet«erden. Der frühere Beamte glaubte nun m't Rücksicht darauf, daß ihm eben in Folge seiner Arbeit»- und Dienstunfähizkeit und durch die au» seiner früheren Stellung resultirende Jaoalivität der Genuß de« Leben« vecküm- mert worden sei, einen Thaler täglicher Rente in Anspruch nehmen zu können. Ein adliger Adoskat-Anwalt, der Vertreter der Bahnverwaltung, ruft entrüst-t au«:Ein Arbeiter hat gar keinen Anspruch aus Lebensgenuß!" Man hört de» mmschenftcundlichen Vorsitzmden de« Gerichtshöfe« Worte mur- meln, die etwaDiese Rohheit!- lauten mochten.Ja-, wieder» holt deradlige- Anwalt,ein Arbeiter hat gar keinen An- sprach darauf, da« Leben zu genießen!-Da« ist denn doch eine etwa« harte Auffassung!- bemerkte der Präsident.Ich muß auch arbeite» und kann nicht an Lebensgenuß denken", führte der labyrinthische(?) Anwalt weiter au« u. s. w. Der Ge icht«- hof entschied dem Antrage de« geschädigten Beamten gemäß." Alsoder Arbeiter hat gar keinen Anspruch darauf, da« Leben zu genießen" meint deradlige" Vertreter der Bouc- geoiSgesellschaft. GuÜ Wenn aber nicht Die, welche die Genuß- mittel schaffen, Anspruch auf Genuß haben, wer dann? Alberne Frage! Natürlich Die, welche sie nicht schaffen, die Nichtarbeiter, die Faullenzcr, die Ausbeuter, Spitzbuben und Gründer: die Krupp, Wagener, Ofenheim, Putbu« und Consorien. Parteigenosse Wolf schreibt un« au« Barmen: An« Anlaß zweier am 25. und 26. Januar in Süchteln abgehal- tenen Volksversammlungen, in welch letzterer ich verhaftet und de« anderen Tage« geschlossen nach Cleoe abgeführt, am 13. Fe- bruar aber gegen Erlegung einer Caation von 400 Thalern wieder aus freien Faß gesetzt wurde, fand am 26. Februar vor dem Zachtpolizeigericht zu Cleve Termin wegen Vergehen» gegea die Zij 130, 131 und 166 de« Reichtstrafgesetzbuch« statt. Die S.aatSanwaltschaft beantragte 6 Wochen Gefängniß. Nach äußerst gelungener Beriheidigung de« Advokaten Hoffmann setzte der Ge- ricktShof die V.rtündigung de« Urtheil« auf 3 Tage au«. Eine andere Vorladung habe ich für den 18. März vor da« Kcei«- g-richt Arnstadt wegen Verstoß gegen die 130 und 131 de« RüchSstrafgefetzbuchS, begangen in einer am 29. August v. I. i» Arnstadt abgehaltenen Volksversammlung. Deu Redakteur de«Braunschweiger VolkSfteuud", Ko- koSky, v.'rurtheilte da« Braunschweiger KreiSgericht wegen Preß- vergehen« zu drei Wochen Haft. Geilhof, al« Redakteur derChemnitz r Freien Presse-, ist wegen BiSmarckbeleidigung zu drei Monatm und wegen Tessendorffbeleidigung zu zwei Woche« Gefängniß verurtheilt worden. DerFrankfurter Zeitung " wird au« München ge- 1 schrieben: Der RcchtSkoncipient v. Godin iu München , welcher die Vertheidigung de» Redakteur« Geifer vom sozialdemokratische« Zeitgeist" übernommen hatte, ist vor der Schwurg-richtSverhand» luug schnell und unerwartet krank geworden. Herr Geiser hatte also auch diesmal wieder keinen Vertheidiger und mußte sich de«- halb selbst vertheidigen. Bei der ersten Verhandlung hatte e« be-! kanntlich der liberale Advokat Gotthelf ebenso gemacht. Bei der Spitzeder waren die Herren Anwälte zu einem halben Dutzend thätig, für die politische Freiheit wagt aber kaum mehr Einer ei«' Wort zu sprechen." ConfiSkatio». Am 3. März sind in der Expedition de« Volksstaat" von der Most'schen Broschüre:Die Pariser Co»- mune vor de» Berliner Gerichten" die noch vorhandenen Exemplare (10 Stück) durch die Polizei konfiSzirt worden. Die österreichischen Parteigenossen Dr. TauschiuSki und H. Wanke, welche vor einigen Tagen au« der Haft entlassen sind, veröffentlichen iu derGleichheit" folgende Erklärungen, wobei noch zu bemerken, daß Wanke au« Graz ausgewiesen ist. Arbeiter von Oesterreich! Parteigenossen! Nach achtmonatlicher Haft der Freiheit vorläufig" zurückgegeben, kann ich nua wieder in Earen Reihe» meine Kräfte unserer heiligen Sache widmen. Trotz aller Wider» wärtigkeiten und Verfolgungen, trotz der zahlreichen Feinde, die un« von allen Seiten umlauern, werden wlr unser Ziel erreiche». Energie, Ausdauer und begeisterte Einmüthigkeit führen un« zu« Siege. Für die Unterstützungen, die Ihr mir und meinen Angehörige« während meiner Gefangenschaft opferfreudig habt zu Theil werde« lassen, empfanget meinen herzlichsten Dank. Freund-, Parteigenossen! Wir dürfen mit heiterem Mathe in die Zukunft blicken. Groß und schwer sind die Anstrengungen, vie wir machen müssen, aber der Preis de« Kampfe« ist der Be­mühungen werth: Vernichtung der Ungerechtigkeit, der Roth und der geistigen und materiellen Knechtschaft; Triumpf der wahren Freiheit, Gleichheit, Bildung und Wohlfahrt aller Menschen. E« lebe da« Volk! ES lebe die sozialdemokratische Partei! Graz, 24. Februar 1S75. Dr. Hippolyt TauschiuSki. Parteigenossen! Mit dem heutigen Tage habe ich meine über sieben Monate dauernde Kerkerhaft überstanden, und bin Euch und der Partei wiedergegeben. Indem ich allen Freunden und Parteigenossen für die während meiner Haft mir zugekommene Unterstützung herzlich danke, gebe ich Euch zugleich die Versicherung, auch ferner mit ganzer Kraft im Interesse der Arbeiter zu wirken und unerschrockca sür die Sache de« unterdrückccn, de« vierten Stande» zu kämpfen, bi« die Arbeit au« ihrer sklavischen Botmäßigkeit befreit und zur souveräne«- Herrscherin geworden ist. ES lebe die sozialdemokratische Arbeiterpartei! Graz, am 24. Februar 1875., Hermann Wanke. Die Forderuuge« des Sozialismus a« Zukunft und Gegenwart. Unter diesem Titel hat unser Parteigenosse Geiser. Redakteur de«Zeitgeist" in München , die Grundgedanken de« Sozialismus! übersichtlich und Jedem verständlich zusammengestellt.(Alle im> Texte vorkommenden Fremdwörter sind am Schlüsse erläutert.)