„bat energische Vorgehen der Behörden" hat uns bedeutendenVorschub geleistet, und wir hoffe», daß diese„Energie" recht au»halten möge! Hoch Tcffendorf und Eompagnie!— Bourgeoitbildung und-Humanität. AuS einemverunglückte« Rechtfertigungtversuch, den der in Nr. SL des„Bolttstaat" gekennzeichnete Elberfelder„adlige Advokat» Anwalt"macht, erfahren wir den Namen des saubere» Herrn. Derselbeheißt R. H. von Hnrter.(S. die angebliche„Berichtigung" inder„Freien Presse für Berg- und Mark" Elberfeld, den 4. Märzunter„Lokalet".— Das genannte Blatt hat in der folgendenNummer den„Berichtiger" tüchtig zurechtgesetzt.)— Daß Risiko der Arbeiter. Dem Herrn Dr. Hirtder den Arbeitern eine so lange Lebensdauer vindicirt, und demHerrn Medizinalrath Dr. Aerschensteiner, der die Spiegelfabriken Fürth'« so gründlich untersucht hat, rathen wir, folgendeNotiz, die wir der vom sozialdemokratischen Gift gewiß nicht an-gefressenen„Bosstscheu Zeitung" vom3. d. entnehmen, zu beachten:„Unter de» Arbeitern der Seidenfabrik zu Potsdam ist seitlängerer Zeit die Bleikrankheit hervorgetreten. Durch denletzten ErkrankungSfall ist diese Krankheit«- Erscheinung auchzur Kenntniß der sanitättpolizeilichen Behörde gelangt, welche so-fort die Ueberwachung da« Instituts in der strengsten Weise an-geordnet hat."Man merke wohl auf: Potsdam ist der Sitz der Regierung«-Behörden eine« ganzen Regierungsbezirk«. Ungestört wird aberan diesem Sitze der privilegirte Mord jahrelang getrieben;wahrscheinlich durch einen Zufall gelangte beim letzten Morde dieSache zur Kenntniß der Regierung und diese— schließt nicht dieMordhöhle, nein— begnügt sich vorläufig mit Ueberwachung.Wenn die« am grünen Holze, d. h. in den RegierungShauptstädten,geschieht, wie mag e« erst am dürren fein, d. h. an kleinen Orten,wo sich solche Thatsachen der Controle der Behörden gewöhnlichgänzlich zu entziehen wissen? In Nowawe« dürfte Nähere« be-kannt fein. Wir bitten unsere dortigen Parteigenossen um Nachricht.—— Arbeiteraussperrung. In Königsberg i. Pr. hatsich eine Coalition von Eisengießereibesttzern und Maschinenbau-fabrikanten gebildet, die, al« erste« Lebenszeichen, das Verlangenan die Arbeiter stellte, länger zu arbeiten. Die Arbeiter, vonder Nothwendigkeit einer solchen, überdies ohne ihr Zuthun ge-planten, Maßregel nicht überzeugt, lehnten da« Ansinnen derFabrikanten ab, was zur Folge hatte, daß sämmtliche Arbeiterausgesperrt worden sind. Die Versuche der Arbeiter, einengütlichen Ausgleich herbeizuführen, find an der Hartnäckigkeit derFabrikanten gescheitert. Und so erleben wir denn zum so und sovielten Male, daß die Arbeiter in der hentigen Gesellschaft aufGnade und Ungnade der Laune der Arbeitgeber preisgegeben sind.Und sie werden eS sein, bis sie sich ermannen und der gesellschaft-lichen Anarchie und Unordnung ein Ende machen.— Ueber den Ofenheim-Prozeß schrieb man uns ausWien vor Schluß desselben(der Brief kam uns durch einen Zu-fall sehr verspätet zu):„Ich möchte nicht gern, daß Sie von Oesterreich als„Rechts-ftaat" eine bessere Meinung bekommen als von Preußen. Er-auben Sic mir daher, Ihnen in Betreff der Correspondcnz überden Prozeß Osenheim in der 2. Nummer vom 8. Januar 187Sde«„VolkSstaat", die ich leider erst heute erhielt, eine kleine Be-richtigung zuzusenden. Nicht, daß ich etwa den Ritter von Pont-Euxin vertheidigen wollte, das fällt mir nicht im Traume ein,ich möchte nur darauf hinweisen, daß das österreichische MinisteriumIhre*) Anerkennung kaum verdienen dürfte. Denn wären wirklichdie Uebelstände der Lemberg- Czernöwitzer Bahn allein an derVerhaftung des Generaldirektor« Schuld gewesen, so müßten mitdemselben Rechte die meisten andern Generaldirektoren rc. vor dieSchranken des Gerichts gezogen werden. Ofenheim'S Vertheidigungbesteht denn auch nicht etwa darin, daß er behauptet, was er ge-an, sei kein Unrecht, sondern er sagt, eS fei„UsuS" bei allenahnen,„was ich gethan» thun alle andern großen Herren,Dr. BanhanS nicht ausgenommen, ebenso".In der That war die Ursache von Ofenheim'S Bcrhaftuugnicht sein Hohnsprechen der Gerechtigkeit, sondern seine persönlicheFeindschaft gegen den HandelSminister, dem er gänzliche Unfähig-keit vorgeworfen hatte; seine Schwindeleien boten nur die will-kommene Veranlassung, sich rächen zu können. Nicht die beleidigteGerechtigkeft, sondern ein beleidigter Machthaber hat Osenheimebensogut in den Kerker gebracht, wie Arnim; nicht seine Lumpereien,sondern eine relativ günstige Eigenschaft— seine Unabhängigkeitdem Minister gegenüber haben ihn gestürzt. Ofenheim wird na-türlich nicht besser dadurch, ich hoffe aber, daß wenigstens der„Much des Ministers, in dieses Wespennest zu stechen" etwas vonseiner Glorie eingebüßt haben wird."So unser Correspondent. Für heute keine Bemerkung. Wirkommen gelegentlich auf den Prozeß zurück.— In seiner„Berichtigung"(f. vor. Nummer) beruft sich derBürgermeister Stromer von Nürnberg auf den Artikel IS desBayerischen Vereinsgesetzes, der allerdings, wie wir uns jetzt über-zeugt haben,„jeder Polizeistelle oder Behörde" die Besugniß zu-spricht, Vereine zu schließen, wenn dieselben„die religiösen, sttt-lichen, gesellschaftlichen Grundlagen de« Staates zu untergrabendrohen." Nun herrschen aber über die religiösen, sittlichen undgesellschaftlichen Grundlagen des Staate« unter den Staatsbürgernselber sehr verschiedene Auffassungen, und das Bayerische Vereins-gesetz läßt die Frage offen, welche Auffassung die richtige ist. DieKatholiken z. B. haben über die religiösen Grundlagen des Staate«eine andere Meinung als die Protestanten, und die Sozialdemo-traten wiederum eine andre als die Katholiken und Protestanten.Ueber die sittlichen und gesellschaftlichen Grundlagen de« Staatestheilen sich ebenfalls die Meinungen. Es gibt Staatsangehörige— freilich nur eine verschwindende Minorität—, welche die politische und ökonomische Ungleichheit für eine nothwendige Staat«-und Gesellschaft«-Grundlage, also für sittlich halten. AndereStaatsangehörige sind der Ueberzsugung, die politische und öko-nomischc Ungleichheit sei die verwerflichste und unsittliche allerGrundlagen, auf welchen ein Staat basiren könne.Bei diesem Widerstreit der Meinungen und Interessen, undweil das Bayerische VereinSgesctz nicht sagt, welche religiösen, fitt-lichen und gesellschaftlichen Interessen als die Grundlagen desStaate« zu betrachten sind, und weil die Privatmeinungendes Hrn. Stromer nicht Staatsgesetz sind,—„großerMann", wie Herr Stromer in Nürnberg sein mag— müssen*) Nicht unsere. Die betreff.„Anerkennung" fand sich in einervon uns zum Abdruck gebrachten Zeitungskorrespondenz. R. d. V.wir nach wie vor die Auflösung de« Nürnberger sozial-demokratischen Wahlverein« für»ngesetzlich erkläre»,und zwar, weil da« Verbot eine Anzahl Staatsangehörige hindert,von ihrem gesetzlich garantirte» Rechte Gebrauch zu machen und„sich(s. Abschn. I, Art 1 de» Bayerischen BereinSgesetze«) friedlichund ohne Waffen zu versammeln."Die Versaff««g der fra«zöfische«„Republik,"ist bekanntlich nach langen Geburtswehen in Versailles fertig ge-worden; ein wahre« Monstrum) jedoch ganz würdig dieser„Republik" und fein« Urheber. Die betreffenden„Grundgesetze" lauten:Gesetz, betreffend die Organisirnng der öffentlichenGewalten.Art. 1. Die gesetzgebende Gewalt wird von zwei Bersamm-lungen geübt: der Dcputirtenkammer und dem Senat. Die De-putirtenkammer wird nach Maßgabe de« Wahlgesetzes durch da«allgemeine Stimmrecht gewählt. Die Zusammensetzung, die Er-nennungSart und die BefugnisseZdeS Senat« werden durch ein be-sondere« Gesetz geregelt.Art. 2. Der Präsident der Republik wird mit absoluter Stim-menmehrheit von dem Senat und der Dcputirtenkammer, die zueiner Nationalversammlung zusammentreten, gewählt. Er wird aufsieben Jahre ernannt. Er kann wieder gewählt werden.Art. 3. Der Präsident der Rcpubhk theilt die Initiative zuden Gesetzen mit den Mitgliedern der beiden Kammern; er pro-mulgirt die Gesetze, sobald sie von den beiden Kammern votirtsind, er überwacht und sichert ihre Ausführung. Er hat das Rechtder Begnadigung; Amnestien können aber nur durch ein Gesetzverfügt werden. Er verfügt über die bewaffnete Gewalt. Er be-setzt alle bürgerlichen und militärischen Aemter. Er führt in dennationalen Feierlichkeiten den Vorsitz; die Botschafter und Ge-sandten der fremden Mächte sind bei ihm beglaubigt. Jeder AktdeS Präsidenten der Republik muß noch von einem Minister gegen-gezeichnet werden.Art. 4. Vakante ordentliche StaatSrathSstellen besetzt der Prä-stdent der Republik nach Anhörung de« Ministerraths. Die alsoernannten StaatSräthe können nur wieder durch ein im Minister-rath beschlossene« Dekret abgesetzt werden. Die nach dem Gesetzevom 24. Mai 1872 ernannten StaatSräthe können bis zum Ab-lauf ihrer Bollmacht nur nach den im Gesetze vorgeschriebenenFormen abgesetzt werden. Wenn die Nationalversammlung auS-einander gegangen ist, kann ihre Absetzung nur durch einen Be-schluß deS Senats erfolgen.Art. S. Der Präsident der Republik kann im Einverständnißmit dem Senat die Abgeordnetenkammer vor dem gesetzlichen Ab-lauf ihrer Gewalten auflösen. In diesem Falle sollen die Wahl-kollegien binnen drei Monaten zu neue» Wahlen zusammentreten.Art. 6. Die Minister sind solidarisch vor den Kammern fürdie allgemeine Politik der Regierung und individuell für ihrepersönlichen Akte verantwortlich. Der Präsident der Republik istnur im Falle eiues Hochverraths verantwortlich.Art. 7. Im Falle einer Vakanz wegen HintrittS oder ansirgendwelchen anderen Gründen sollen die zwei vereinigten Kammernunverzüglich zu der Ernennung de« Präsidenten der Republikschreiten. In der Zwischenzeit ist der Ministerrath mit der auS-übenden Gewalt beiraut.Art. 8. Den Kammern soll da« Recht zustehen, vermöge ge-trennter Beschlüsse, die im Schooße einer jeden von ihnen, sei eSauf Verlangen de« Präsidenten der Republik, gefaßt worden find,zu erklären, daß sie eine Revision der Berfassungsgesetze für statt-Haft halten. Nachdem die beiden Kammern einzeln diesen Be-schluß gefaßt haben werden, sollen sie zu einer Natioaalvcrsamm-lung zusammentreten, um zu der Revision zu schreiten. Die Eat-schließunzen, betreffend die gänzliche oder die partielle Revisionder Verfassungsgesetze, sollen mit der absoluten Majorität derMitglieder, aus denen die Rationalversammlung zusammengesetztist, gesaßt werden. Jedoch kann während der Dauer der demMarschall Mac Mahon durch da« Gesetz vom 20. November ver-liehenen Gewalten diese Revision nur auf den Antrag de« Präst-denten der Republik stattfinden.Art. 9. Der Sitz der vollstreckenden Gewalt und der beidenKammern ist Versailles.Gesetz, betreffend den Senat.Art. 1. Der Senat besteht aus 300 Mitgliedern, von denen225 von den Departements und Kolonien, 75 von der Rational-Versammlung gewählt werden.Art. 2. Die Departements Seine und Nord wählen je fünf,Seine-Jnferieure, PaS-de-Calai», Girondc, Rhone, Finistcre, CoteS-du-Nord je vier, Loire-Jnferieure, Seine-et- Loire, Ille-et-Vilaine,Seine-et-Oise, Isere, Puy-de-Dome, Somme, BoucheS-du-Rhone,AiSne, Loire, Manche, Maine-et-Loire, Morbihan, Dordogne,Haute-Garonnc, Charente-Jnfcrieure, Calvados, Sarthe, Herault,Basses- PyreneeS, Gard, Aveyron, VendSe, Orne, Oise, Bogesen,Allier je drei, alle anderen Departement« je zwei Senatoren. DerBezirk Belfort, die drei Departements Algerien«, die vier KolonienMartinique, Guadeloupe, Gesellschaftsinseln und Französisch- Indienwählen je einen Senator.Art. 3. Niemand kann Senator sein, der nicht Franzose,mindesten« 40 Jahr alt und im Vollbesitz seiner bürgerlichen undstaatsbürgerlichen Rechte ist.Art. 4. Die Senatoren der Departements werden mit ab-soluter Stimmenmehrheit und, wenn e« nöthig ist, im Listenskru-tinium von einem im Hauptorte des Departements oder der Kolonieversammelten Wahlkollegium ernannt, bestehend auS: 1. den Ab-geordneten, 2. den Generalräthen, 3. den ArrondissementSräthenund 4. je einem unter den Wählern jeder Gemeinde genommenenDelegirtcn de« Gemeinderaths.Art. 5. Die von der Nationalversammlung zu ernennendenSenatoren sollen im Listenskrutinium mit absoluter Stimmenmehr-heit gewählt werden.Art. 6. Die Senatoren der Departement« und der Koloniensollen für neun Jahre ernannt und alle drei Jahre zu einemDritttheil neu gewählt werden. Bei Beginn der ersten Sessionsollen die Departements in drei an Zahl gleich starke Serien vonSenatoren getheilt und hierauf durch das Loo« die Serien be-stimmt werden, die nach Ablauf de« ersten und zweiten TrienniumSzu erneuern sind.Art. 7. Die von der Nationalversammlung zu ernennendenSenatoren sind unabsetzbar. Im Falle eines Hintritts, einer De-misston oder sonstigen Vakanz soll binnen Monaten im Schooßedes Senats selbst zu einer Neuwahl geschritten werden.Art. 8. Der Senat theilt mit der Abgeordnetenkammer dieInitiative und die Fertigung der Gesetze. Jedoch müssen dieFinanzgesetze zuerst der Deputirteukammer vorgelegt und von ihrgenehmigt werden.Art. 9. Der Senat kann als Staatsgerichtshof zusammen-treten, um, sei eS über den Präsidenten der Republik, sei e« überdie Minister, zu Gericht zu fitzen, und über Attentate gegen dieöffentliche Sicherheit zu erkennen.Art. 10. Zu der Wahl de« Senat« soll eineu Monat vor demvon der Nationalversammlung für ihre Auflösung bestimmten Zeit-Punkt geschritten werden. Der Senat soll zusammentreten uud sichkonstituiren au dem Tage, da die Nationalversammlung auS-einander geht.Gewerksgenossenschastliches.Allgemeiner deutscher Schneiderverein.KieHe«, 9. März. Nachstehende Berichtigungen von Adressender Bevollmächtigten bringen wir zur Kenntniß: Pforzheim, KarlHoch, Holzgarteustr. 0. 238; Ulm, Ioh. Lang, Gasthaut zur gol-denen Traube, Fraucnstraße. Ferner noch die Mittheilung, daßsich in Bamberg eine Mitgliedschaft konstituirt hat; Bevollmäch-tigter ist Wind. Bötsch, bei Schuhmacher Riehm, Laugegasse, 4 Tr.,Kassircr Georg Gradl, am Markt 234 b. Pfötsch.Mit Gruß und Handschlag Der Ausschuß.____ I. 31.: B. Klerx.Metallarbeitergewerksgenofsenschaft.Saatfeld a. d. Saale, 8. März. Am 6. März hat sich hier!eine Metallarbeitergewerkschaft gegründet; bis jetzt besteht sie au»23 Mitgliedern, hoffentlich werden sich die übrigen MetallarbeiterSaalfeld« bald alle anschließen und jihre College» nicht weiterallein kämpfen lassen.Ich ersuche die Bevollmächtigten der Umgegend Saalfeld«höflichst, mit mir Correspondenz anzuknüpfen.Mit Brudergruß und HandschlagAnton ZechovSky, Bev. IVerein der Sattler und Berufsgenossen.Kamvurg, 1. März. Die bekannte Rede des FiuanzministerSv. Camphausen und die Aussicht auf ein baldige« Schiedsgerichthaben auch auf unsere Arbeitgeber ihre Wirkung ausgeübt. Die-selben gehen nämlich mit der Absicht um, die Arbeitszeit im All-gemeinen zu verlängern unv eine gemeinschaftliche Meister-, Ge-sellen- und LeHrlingS-Krankenkasse zu gründen. Wer da noch nichtvon dem Wohlwollen des MeisterbunveS überzeugt ist, der mußwahrlich blind sein. Jeder Zweifel über die Absichten der Meisterwird aber beseitigt, wenn man vernimmt, daß nur Der Arbeiterhält, der sich mit ihren„arbeiterfreundlichen" Maßnahmen einverstanden erklärt. Nun find wir aber weit davon entfernt, vondieser allzu väterlichen Fürsorge Gebrauch zu machen, und werdenwir uns den Meistern energisch widersetzen. Leider werden die iMeister in ihrem Vorhaben noch von Arbeitern bestärkt, denn eswird durch die neuen Lohntabellen bewiesen, daß hier noch(mansollte eS kaum glauben) in 4 Werkstellen 12 Stunden für 5 Mrk.wöchentlich mit Kost und Logis gearbeitet wird. Es sind das sämmtlichNichtvereinSmitglieder. Daher fordere ich alle Collegen auf, deuZuzug nach hier so viel wie möglich fern zu halten, und vorAllem nur auf unserem Verkehr, Hohe Bleichen Nr. 30, zu ver-kehren. Auch ist eS Pflicht eines Jeden, beim Herannaheu derbesseren Geschäftszeit für die Verbreitung und Befestigung deS,Vereins das Seinige beizutragen. Möge ein Jeder den§ 2unseres Statuts zum Ausdruck bringen, dann wird auch der Lohnnicht fehlen. AuS Obigem ersteht Jeder zur Genüge, daß er alsEinzelner der Willkür preisgegeben ist, und daß von einer Har-monie oder Humanität keine Rede sein kann. Auch verdient Der-jenige, der sich alle« gefallen läßt, nichts bessere«. Doch hoffe ich, Idaß noch so viel gesunder Geist in der Brust meiner College»vorhanden ist, daß sie einsehen, daß uns nur eine straffe Orga- Inisation, wie sie unser Verein bietet, vor dergleichen Uebergrlffen!der Arbeitgeber zu schützen vermag. Darum Collegen, die Ihruns noch fern steht, tretet ein in den Verein und bringt dessen!Prinzipien zum Ausdruck, dann wird eS auch gelingen, unsereStellung zu bessern. Denn das goldene Zeitalter des Handwerksist vorüber. Es gilt jetzt den Kampf um Brod und Freiheit.Wie dieser Kampf sich gestaltet, das hängt von dem Verhaltender Arbeitgeber ab. Unsere Pflicht ist eS, unser Recht zu wahren,und das können wir nur durch Einigkeit. Darum laßt unS einigsein wie Brüder,„in keiner Roth unS trennen noch Gefahr."Ferd. Schulz, Vertrauentmann.«llgemeiner deutscher Schiffszimmerer-Berein.Kamvurg, 12. Februar.(Der Allgemeine deutsche Schiff«-zimmerer-Verein und der Verein Norddeutscher Schifftbaumeister.)Da von Seiten der besitzenden Klassen die Vereine der Arbeiteraller Branchen in der gehässigsten Weise ununterbrochen ange-griffen werden, erlaube ich mir, als Vorsitzender des Allgemeinendeutschen Schiffszimmerer-Verein«, beide hier oben genannte Ver-eine als Sachkenner zu kritistrcn, und überlasse alsdann das Ur-theil dem Publikum. Ich will nun zunächst die Gründung desVereins Norddeutscher SchiffSbaumeister kritistren. Um das Eni-stehen genannten Vereins näher zu schildern, führe ich hier einenBericht aus der„Hamburgischen Börsen-Abendzeitung" an. Die-selbe schreibt:«In Berlin hat in den Tagen vom 16. und 17. November1874 eine Generalversammlung deS am 15. April 1872 zunächstvon den Schiffsbauern der Ostseeküste zgegrünveten Verein« deutscher Schiffsbaumeister stattgefunden, dem sich inzwischen auch dieSchiffsbauer der Nordfeeküste angeschlossen hatten. Gegenstand derTagesordnung bildeten die Statuten, die von der Generalversamm-lung vorbehaltlich definitiver Redaktion festgestellt wurden. DerVerein bezweckt nach A 1 der Statuten, die gemeinsamen Jnter-essen der Fachgenossen zu wahren und die Verhältnisse zwischen denVereinsmitgliedern und ihren Arbeitnehmern im beiderseitigen In-teresse derselben zu regeln. Mitglieder des Vereins können werdendie Besitzer von deutschen Schiffswerften und Schiffs- und Ma-schinenbauanstalten als Arbeitgeber, sowie Schiffsbaumeister uudSchiffsarchitekten, und Schiffs- und Mafchinenbau-Ingenieure derKriegs- und Handelsmarine. Der Verein theilt sich in Distrikts-vereine: u. der Ems, b. der Weser, c. der Elbe(Häfen an derElbe und der Westküste von Schleswig-Holstein), ä. der Trave(Häfen an der Trave und der Ostküfte von Schleswig-Holstein),e. Mecklenburg und Borpommeru(Häfen von Wismar bis Anclaminclusive), k. der Oder(Häfen von Ueckermündc bis Colberg in-!clustve), g. der Weichsel(Häfen von Ueckermündc bis Memel).!Nach§ 3 der Statuten sollen die Lohnsätze in jedem Orte zwischen �Meister und Gesellen vereinbart werden, und darf kein Vereins-Mitglied von dem getroffenen Uebereinkommen abweichen. NachZ 4 der Statuten ist dem austretenden Arbeiter aus Verlangenvon dem bisherigen Meister eine Bescheinigung darüber zu er-theilen, ob er ordnungsmäßig entlassen oder nicht. Eine in gezie-mender Weise vorgebrachte Forderung auf Lohnerhöhung soll nichtals Grund zur Verweigerung eines ordnungsmäßigen Abgang«-scheiueS gelten. Die Mitglieder verpflichten sich, Arbeiter nur