Erscheint in Leipzig Mittwoch, Freitag, Sonntag. Bestellungen nehmen an alle Postanstalten u. Buchhand- klugen des In- U.Auslandes. Filial- Expeditionen für die Bereinigten Staaten: F. A. Sorge, Hör 101 Hoboken, N. J. Peter Haß, 8. W. Corner Third and eoatea str. Philadelphia . Abonnementspreis für ganz Deutschland IM. 60 Pf. pro Quartal. Monats-Abonnements werden bei allen deutschen Postanstalten auf den 2len u. 3ten Monat und auf den 3ten Monat besonders an- genommen; im Kgr. Sachsen u. Hrzgth. Sachs.-Altenburg auch auf den Ite» Monat des Quartals i 54 Pf. Organ der Sozialistischen Arbeiterpartei Deutschlands . Inserate, die Abhaltung von Partei-, Vereins- und Volksversammlungen, sowie die Filial- Expeditionen und sonstige Partei-Angelegenheiten betreffend, werden mit 10 Pf.,— Privat- und VergnügungS- Anzeigen mit 25 Pf. die dreigefpaltene Petit-Zeile berechnet. Nr. 81. Sonntag,. 18. Juki. 1875. Parteigeuossen! Am 4. August findet in Hannover eine Nachwahl zum deutschen Reichstage statt, uud ist dort unsererseits F. W. Fritzsche aus Berlin ausgestellt. Die Hannover 'schen Parteigenossen konnten in der kurzen Zeit uicht solche Mittel aufbringen, um die Wahlagitation mit dem Nachdruck zu betreiben, wie nothwendig ist, um einen glänzenden Ersolg zu erzielen. ES müssen daher die Parteigeuossen allerorts mit eintreten, und so bald wie möglich eine Sammlung veranstalten, deren Ertrag an de» mitunterzeichneten Geib zu senden ist. Betheiligen sich alle Orte, so werden genügende Mittel zusammen- kommen, wenn auch jeder einzelne Ort nur einen geringen Beitrag ausbringt. Hamburg , 13. Juli 1875. Der Partei- Borstand. Ä. A.: A. Geib(RödingSmarkt 12). C. Derossi. Ein intereffanter Beitrag zur GesesteSknnde. Im deutschen Bundesstaate Sachsen- Alteuburg regt fich bekanntermaßen der Sozialismus schon seit Jahren in allen Volks- schichten zum großen Mißbehagen seiner Gegner, und die Göttin der Gerechtigkeit hat deshalb nenerding« ihre Besten wehrbar ge- «acht, um des irdischen Gespenstes Herr zu werden. Wie wir in Nr. 73 de«„Bolksstaat" auS der friedlichen Stadt Schmölln bereit« berichtet haben, hat ein streitbarer Herr Hase,„Justizralh" seines Zeichen«, t« für nöthig erachtet, zur Hebung der Bater- lavdSliebe gegen Ufert einzuschreiten, d. h. die Versammlung auf- zulösen, in welcher der Referent die Internationale verherrlicht, die Vaterlandsliebe geschmälert haben sollte. Da unS nun aber nicht klar war, auf welche Rechtstitel der rechtskundige Herr fich stützen mochte, als er die angebliche„Ber- h-rrliebung der Internationale" uud„da« verdrängen des«bis- che» Vaterlandsliebe"— wie er selbst sagte— zum Grunde seine« Einschreiten« nahm, ließen wir e» un« angelegen sein, au« der Rüstkammer Sachsen- Altenburgischer Rechtspflege uns Aufschluß zu verschaffen. Bei der großen Auswahl von Gesetzen iudeß, deren sich da« Reich und feine Glieder zu erfreuen haben, können wir nicht mit Bestimmtheit versichern, ob unser Herr Justizrath sich aus den nachfolgenden oder anderen Gesetzen Rath« erholt hat. «Im Interesse der gemeinsamen Sicherheit" bei Aus- Übung de« Verein«- und Versammlungsrechte« veröffentlichen wir also das uns zugegangene Schriftstück mit dem Wunsche, daß wir damit Veranlassung gegeben haben möchten, recht bald zu ergrün- den, ob aus eiue dieser altehrwürdigen, weisen Bestimmungen au« der'Glanzperiode des alten deutschen Bundestage«, oder ob aus andere und aus welche Gesetzesbestimmungen hin der Herr Justizrath seine Th-t vollbracht hat. GesetzeSuukenntniß schützt nicht vor Strafe", und selbstverständlich vor dem Mißbrauch der Gesetze erst recht nicht; lieb soll es unS deshalb fein, wenn wir von irgend welcher Seite her-Ausschluß erhalten, ob die Praxis der staatS- rettenden RechlShüter sich auf noch andere Rechtsanhalte stützt, und und ob wir in diesen allein den Schlüssel zur Erkenntniß der Gerechtigkeit zu suchen haben!?- Einen Titel trägt unser Schriftstück nicht, mag rhu sich Jeder nach Lesung selbst machen. ES lautet:.......«... J» Interesse der gemeinsamen Sicherheit verpflichten fich sämmtliche Bundesregierungen, ferner die in ihren Gebieten noch etwa bestehenden Arbeitervereine uud Verbrüderungen, welche politisch-sozialistische oder kommunistische Zwecke verfolgen, binnen zwei Monaten aufzuheben uud Neubildungen solcher Ver- bindungen bei Strafe zu verbieten Altenburg , den 21. August 1854. Verordnung vom 13. Juli 1854. Verordnung vom 1. Marz 1855. 8 1 In allen deutschen Bundesstaaten dürfen nur solche vereine geduldet werden, die sich darüber genügend auszuweisen vermögen, daß ihre Zwecke mit der Bunde «- und Lande«- Gesetz- gebung im Einklang stehen und die öffentliche Ordnung und Sicherheit nicht gefährden.. S 2 Die einzelnen Bundesregierungen werden demnach die uötbigen Anordnungen tr.ffen, um von der Einrichtung und den Zwecken eines jeden BereirS, sowohl im Beginn al« im Verlauf feiner Existenz und Wirksamkeit Kenntniß nehmen zu können. S 3 In Beziehung auf politische vereine insbesondere muß, sofern derartige Verein- nicht nach Maßgabe der BundeSgesetz- gebuna überhaupt untersagt sind, oder doch einer sür jeden Fall besonders zu ertheilenden obrigkeitlichen Genehmigung bedürfen, die betreffende StaatSregierung sich in der Lage be- finden, nach Maßgabe der Umstände besondere vor- übergehende Beschränkungen und Verbote erlassen zu 'Tr- Allgemein sind sür politische Bereine noch folgende Beschränkungen zur Geltung zu bringen: 1) Minderjährige, Lehrlinge und Schüler dürfen sich an solchen Vereinen nicht be- theilizen. 2) Jede Verbindung mit anderen Vereinen ist un- 8�5' In allen Bundesstaaten muß der Landesregierung nicht nur vas Recht zustehen, die Versammlungen solcher Vereine, welche, ohne im Besitz einer besondern staatlichen Anerkennung, bezw. Genehmigung zu sein, sich mit öffentlichen Angelegenheiten be- schäftigen, obrigkeitlich überwachen zu lassen, sondern e« muß den betreffende» obrigkeitlichen Abgeordneten auch überall die Befug- niß eingeräumt werden, jede Versammlung eines Verein« aufzulösen, sofern entweder die im Zusammentritt bedingten Förmlich- leiten nicht beachtet worden sind, oder aber der Inhalt der Ver- Handlungen eine in der Nothwendigkeit der Aufrecht- erhaltung der Gesetze, sowie der öffentlichen Ordnung und Sicherheit begründete Veranlassung darbietet. {3 6, 7, 8. Vom 13. Juli 1854. Art. 1. Der Vorstand eine« jeden Vereins ist verpflichtet, der Ortspolizeibehörde auf Erfordern die etwa entworfenen Sta- tuten des Verein« und die Namen der Mitglieder mitzutheileo, sowie auf jede sonstige Weise über Einrichtung des Vereins Au«. kunft zu ertheileu. Aenderungen eingeforderter Statuten müssen vom VereinSvorstaude ohne«eitere Ausforderung sofort nach be- schlossener Aenderung der Polizeibehörde mitgetheilt werden. Art. 2. Unsere Landesregierung ist ermächtigt, die unter§ 1 uud 3 des Bundesbeschlusses vorgesehenen Beschränkungen uud Verbote nach Befinden der Umstände eintreten zu lassen. Art. 3. Versammlungen der in§ 5 des BuudeSbeschlusseS bezeichneten Bereine sind der Ortspolizeibehörde von dem Vorstande mindestens 24 Stunden vor der Versammlung unter Angabe de» OrteS, der Zeit, und de« Zweckes derselben zur Anzeige zu brin- gen. Ueber die geschehene Anzeige ist dem betreffenden Vorstande eine Bescheinigung zu ertheilen. Art. 4. Beginnt die Versammlung nicht spätestens eine Stunde nach der angegebenen Zeit, so ist die später beginnende Versamm- lung als vorschriftsmäßig angezeigt nicht anzusehen. Dasselbe gilt, wenn eiue Versammlung die länger als eine Stunde ausgesetzten Verhandlungen wieder aufnimmt. Art. 5. Die Polizeibehörden sind befugt, in die vorgedachteu Versammlungen Abgeordnete zu entsenden, welchen die in§ 5 be« Bundesbeschlusses bezeichneten Befugnisse zustehen. Die Abge- ordneten find nicht verpflichtet, sich al« solche durch be- sondere Bollmacht auszuweisen, wenn sie Polizeibe- amte sind. Den in Dienstkleidung erscheinende» Abgeord- neten muß iu der Versammlung ein angemessener Platz einge- räumt, ihnen auch aus Erforderniß durch den Vorsitzenden ge- nügende Auskunft über die Person der Redner abgegeben«erden. Art. 6. Vorsteher oder Theilnehmer an Vereinen, welche den Bestimmungen de« BuudeSbeschlusseS oder der gegenwärtigen Ber- ordnung zuwiderhandeln, oder welche nach vorgenannter Auslösung einer Versammlung(§ 5 des BundeSbcschlusscs) sich nicht sofort entfernen, sind, soweit nicht anderweite Strasbestimmungen ein- treten, mit einer polizeilichen Ordnungsstrafe von 1—50 Thaler» oder entsprechendem Gefängniß zu belegen, und finden diese Strafen auf alle übrigen Anwesenden, die nach vorgenommener Auflösung einer Versammlung sich nicht sofort entfernen, entsprechende An- Wendung. Altenburg , den 1. März 1355.(ic. ic.) Es wäre doch interessant gewesen, wenn unser Herr Justizrath unS Gesetz und Paragraphen genannt hätte, auf die er sich stützte. Waren eS diese?— Bei einem solchen Borrath allerdings, thut Einem die Wahl wehe, und dann ist e« besser man besorgt das Recht im Allgemeinen!— Politische Uedersicht. — ER hat noch nicht geklagt! — Soldatenleben und-Sterben. Die«Chemnitzer Freie Presse schrieb vor fast drei Wochen(durch einen Zufall unterblieb bisher die Veröffentlichung im«Botköstaate"): «Mittwoch, den 23. Mai, AbeudS 11 Uhr, hat sich ein hier in Garnison liegender Soldat von der militärischen Herrlichkeit dadurch befreit, daß er fich in das Bahngleis legte uud dem gräßlichsten Tode preisgab. Das ist an sich in Deutschland nichts Ausfällige« mehr, denn es hat nicht Jeder das Zeug dazu, die militärische„Ehrenlausbahn" zu durchlaufen, sondern Viele schrei- tcn zur Caprtulation. Auffällig war es aber schon, daß der AbendS 11 Uhr Getödtete früh 8 Uhr noch auf der Unglücksstätte lag. Was sagen nun unsere Leser dazu, daß man die vestümmelte Leiche noch den ganzen Tag dort liegen ließ bis Abends 3A6 Uhr, und zur Bewachung eine Schildwache daneben stellte? Hält man s» etwa« für mögkch? Nein!— und doch ist eS geschehen! Man stritt sich wahrscheinlich über die Competeuz, resp. Verpflichtung de« WegschaffenS; denn in der Gemeinde Furth , die e« zunächst anging, soll man darauf verwiesen haben, daß der Bahnkörper nicht Gemeinde- sondern königliches Gebiet sei. Auch vom Militär au« geschah nicht« als die schon erwähnte Be- wachung, und die Stadt Chemnitz kümmerte sich ebenfalls während der ganzen Zeit nicht um den verstümmelten Leichnam, der zum Entsetzen der Passanten, zum Entsetzen der Bahupassagiere, mehr al« 13 Stunden dort lag, bis er endlich doch in die Stadt ge- schafft wurde. Wäre ein Hund oder Pferd krepirt, die Polizei hätte sicher auf schnellste Beseitigung de« Cadaver« hingewirkt, aber eiue Soldatenleiche— die läßt mau liegen I" Und, fügen wir hinzu, verfolgt obendrein noch Diejenigen, die auf die Ursachen, wie Mißhandlungen, Schindereien-c. Seitens der Vorgesetzten hinweisen, denen allein die vielen Selbstmorde in der Armee zur Last zu legen sind. Ein ander Bild! Am 11. d. erschoß sich iu Chemnitz ein Soldat. Grund der That— der gewöhnliche. Noch ein ander Bild. Wir erwähnten vor Kurzem des Selbstmord« I eine« in Großenhain garnisonirenden Reiter«, Namens Eisewig. I« der Nummer des„Erzgebirgischen NachrichtS- und AnzeigeblatteS" vom 10. d. M. widmet die tiefbetrübte Mutter ihrem unglücklichen Sohne einen längeren Nachruf, worin sie vielen Bewohnern Großenhains, die ihr Kind gekannt und ihr bei ihrem Dortsein in wohlwollender Weise herzliche Theilnahme bewiesen hatten, in warmen Worten dankt, aber am Schlüsse desselben heißt e» wörtlich: Auf die Frage,„warum muß er dies gethan haben?" ant- «orteten viele seiner Kameraden:„Einer seiner nächsten Vorgesetzten trage die Schuld, dessen Charakter in dem Rechte seine» Diensteifer« zur größten Härte übertrieben, die unbedeutendsten Fehler nur gesucht, um ihn täglich und stünd- lich zu verfolgen uud zu verdammen; daher sei dieser einzig und allein die Ursache seiner Schwermuth, Verzweiflung und seines Tode« gewesen." Nun— er ist der Erste nicht, und wird nicht der Letzte sein. Moltke'S„BildungSanstalt " florirt ja. — Der preußische Zopf der Berliner„VolkSzeitung" ist in krampfhafte Bewegung gerathen über die letzte Bitte Herwegh'S an seine Söhne,„au dem Tag wo das heutige Preußen dereinst vernichtet sein wird, auf seinen Grabstein in der freien Schweiz die Worte zu schreiben:„Freue Dich Vater, Preußen ist nicht mehr!", denn das würde ihn unter der Erde beglücken." Dazu bemerkt das Organ des Hrn. Duncker:„Bei dem letzt- willigen Vermächtniß an seine Söhne haben leider weder Musen noch Grazien dem Dichter zur Seite gestanden, und auch die Wittwe des Dahingeschiedeneu scheint, als sie die Geschmacklosigkeit besaß, jene Worte niederzuschreiben und drucken zu lassen, auf jeden Berkehr mit den himmlischen Damen verzichtet zu haben. Den Söhnen Herwegh'S aber wünschen wir so viel gesunden Sinn, daß sie ihren Kindern ei» bessere« Vermächtniß hinterlassen." Nun— vielleicht ist dann da« Herwegh 'sche Vermächtniß schon erfüllt. Die Redacteure der„VolkSzeitung" aber fragen wir: Wollt Ihr da« heutige Preußen, d. h. den Polizei-, Pfaffen-, Junker- und Militärstaat Preußen erhalten wissen odernicht?Ja oderNein. Wenn Ja, dann stimmt Ihr mit Herwegh überein; wenn Nein, wo bleibt dann die„demokratische" Gesinnung, mit der Ihr Euch so gern brüstet? Doch— wozu die Frage? E« wäre ja eine Beleidigung sür den gestorbenen Dichter, anzunehmen, er habe sich mit der„Berliner VolkSzeitung" in einem Gedanken, einem Gefühle begegnen können. DaS Duncker'sche Blatt hat übrigen» für seinen schwarz- weißen Fanatismus schon den verdienten Lohn empfangen: sein chauvinistisch-partikularistischer Erguß wird von der Reptilienpress« abgedruckt. Iladeat sidi! Geschieht ihm recht! — Sie können nichts lernen und nichts vergessen, Schreibt da das«Chemnitzer Tageblatt"(und der Rest der Rep- tilienpresse druckt's nach): «Lößnitz , 11. Juli. In sozialistischen Blättern und Blättchen ist nach Möglichkeit die Lärmtrompete geblasen und der Tamtam sozialistischer Rcclame nach Kräften gerührt worden, um das hie- sige Arbeitersest, zu dem Liebknecht al « Festredner verschrieben(!) worden war, möglichst großartig zu gestalten und auch durch massenhaften Besuch imponiren zu lassen. Trotz aller Anstrengungen hat daS Fest jedoch einen kläglichen Verlauf genommen. E« war dasselbe nur von 220 Personen(inclusive der Frauen- zimmer) besucht. ES beweist die« auf's Neue und auf das Schla- gendste, daß der Rückgang der sozialistischen Bewegung eine vollendete Thatsache ist, trotz de« Schreien« und Leugnen» der Agitatoren." So da« Reptil, welche» die dem Vogel Strauß angedichtete — in Wirklichkeit ist er viel gescheidter—„Genialität" nachahmt und den Kopf in den Sand steckt, um die Gefahr au« der Welt zu schaffen, denkend, daß, wa« man nicht steht, auch nicht existire. Da« Arbeiterfest in Lößnitz , weit entfernt,„einen kläg« licheu Verlauf" zu nehmen, hat die Erwartungen der Veranstalter übertroffen. Trotz der unmittelbar vor dem Feste äußerst un- günstigen, am Festtage selbst zweifelhaften Witterung war der Besuch ein so zahlreicher— alle namhafteren Orte de» Bezirk« waren vertreten—, daß die großen Räumlichkeiten de» Schieß- Hause« nicht ausreichten, und Mancher aus Mangel an Platz einen«Rückgang" in'« Freie machen mußte. Nun, den«Rück- gang" lassen wir un« gerne gefallen. — lieber die Löhne der Bergarbeiter, von denen in der letzten Zeit namentlich au« Anlaß de« Achenbach'schen Erlasse» viel- fach die Rede war, giebt eine so eben erschienene, nach amtlichen Quellen und im Auftrage des Handelsministeriums bearbeitete Denkschrift, betitelt:„Die Einrichtungen zum Besten der Arbeiter iu den Bergwerken Preußers"(Berlin , Verlag von Ernst und Korn 1375)? folgende Daten: Auf den Saarbrücken Sleinkohlengruben, die bekanntlich 74.z Proz. de« WertheS der gefammten fikcalifchen Kohlenproduktion liefern, ist der durchschnittlich für Manu und Schicht verdiente Nettolohn bei der Kohlengewinnung und den sonstigen Gedingarbeiten von 24 Sgr. 6 Pf. im Jahre 1365 auf 29 Sgr. 1 Pf. im Jahre 1371, 36 Sgr. 6 Pf. in 1873 und 36 Sgr. 11 Pf. in 1874 ge- stiegen; beim Grubenausbau und sonstigen Nebenarbeiten in dem gleichen Zeiträume von 19 Sgr. 10 Pf. auf 24 Sgr. 3 Pf., bezw. 29 Sgr. 2 Pf. und 29 Sgr. 9 Pf. DaS durchschnittliche wirklicke Jahreseinkommen der bei den genannten beiderlei Klassen beschäftigten Arbeiter hob sich von 215 Thlr. in 1865 auf 260 Thlr. in 1371, 314 Thlr. in 1373 und 313 Thlr. in 1374. Für Arbeiter unter Tage besteht auf den Saarbrücker Berg-
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7 (18.7.1875) 81
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