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Br. 110. 17. Jahrgang. 1. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt.

Reichstag .

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Sonntag, 13. Mai 1900.

Man

Abg. v. Waldow und Reißenstein( t.) begründet sein Amien dement zum Antrag Gamp.

Direktor im Reichsamt des Junern v. Wödtke: Durch den Antrag Gamp würde die Regierungsvorlage mir redaktionell geändert, fachlich faum. Der Antrag Gamp fagt that­fächlich weiter nichts, als was in der Kommission beschlossen ist; er will mur eine Definition des Begriffs landwirtschaftliche Nebenbetriebe geben, was für die Pragis immerhin von Wert wäre. Falls Sie also der Regierungsvorlage nicht zustimmen können, kann ich auch den Antrag Gamp zur Annahme empfehlen. Dagegen kann ich mich mit den übrigen Abänderungsanträgen nicht einverstanden er­Klären.

ein Zusammenwirken aller Parteien nicht mehr wünschenswert er- betriebe oft verschiedenen Berufsgenossenschaften angehören. Daher scheinen lasse. Ich habe weder die Absicht noch das Recht, ist es notwendig, den Begriff Nebenbetrieb genau festzustellen. Das Er steht ganz auf dem Boden der bis­192. Sigung. Sonnabend, den 12. Mai, 1 Uhr. mich in seine Auffassung zu mischen. Bisher aber hat der will mein Antrag. Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky. Verlauf der Dinge im Reichstag der Auffassung dahin herigen Gesetzgebung und der Kommissionsbeschlüsse, nur daß Präs. Graf Ballestrem: M. H.! Ehe wir in die Tagesordnung recht gegeben, daß eine glatte Erledigung der Geschäfte er eine genauere Definition des Begriffs Nebenbetriebe Ich hoffe, er wird angenommen werden. am besten durch das Zusammenwirken der Vertreter giebt. eintreten, möchte ich auf die Anfrage des Herrn Abg. Singer vom aller Parteien erreicht wird.( Sehr richtig! links.) Der Herr hat gesagt, die Unfallentschädigung für die landwirtschaftlichen Schluß der gestrigen Sitzung zurückommen. Mein Herr Stellver­Präsident hat ja auch selbst bisher immer diesen Weg der Amts- Arbeiter sei nicht ausreichend. Wir haben deshalb in einer Resolution treter hat ihm zwar schon ganz den Thatsachen. entsprechend ge- führung gewählt, und wenn er jegt zu einer andern Auffassung ge- eine bessere Gestaltung der ganzen Angelegenheit als notwendig an­antwortet, aber er war nicht in der Lage, die ganze Sache so zu rommen ist, so fann ich mir lebhaft bedauern, daß ein aus rein erkannt und haben auch eine Mitwirkung der Arbeiter bei der Fest­übersehen, wie ich sie übersehe. Herr Singer meinte zunächst, daß bei der Wichtigkeit der Angelegenheit das Präsidium in allen seinen fachlichen Motiven hervorgegangenes Auftreten ich spreche ſetzung der ortsüblichen Tagelöhne vorgesehen. Wir haben also jetzt nur für meine Partei den Herrn Präsidenten veranlaßt hat, gethan, was gethan werden kann. Ich bitte Sie um Annahme Mitgliedern von den Dingen, um die es sich handelte, unterrichtet eine Anschauung, die bisher als die richtige allgemein gegolten hat, meines Antrages. sei. Hier ist dem Herrn Abg. Singer schon ein Irrtum unter: Frhr. v. Richthofen( f.): laufen. Im Reichstag giebt es nur einen Präsidenten, der nicht anzuerkennen. Mein Zweck, den ich mit meiner geftrigen Die Anträge, die ich zu§ 1 gestellt habe, lassen sich im all die Geschäfte leitet. Ist der Präsident verhindert, so treten Interpellation verfolgte, ist jedenfalls erreicht, indem nun alle ich fehre zurück zur Re die Vicepräsidenten der Reihe nach für ihn ein. Ein Kollegium, Parteien in der Lage sind, ihre Dispositionen für die weitere Er- gemeinen dahin zusammen fassen: gierungsvorlage. Die Kommission hat zu§1 feineswegs das das Präsidium heißt, giebt es nicht.( Schr richtig! rechts. ledigung der Geschäfte in diesem Hause zu treffen. Danu fuhr Herr Singer fort: Man hörte, und zwar so, daß man Präsident Graf Ballestrem: Wir treten nun in die Tages- Verbesserungen eingeführt, sondern die Vorlage hatte das Richtige es als authentisch annehmen darf, daß unter dem Vorsiz des Bräsi- ordnung ein. Auf der Tagesordnung steht die zweite Lesung des getroffen. Es heißt gewiß Eulen nach Athen tragen, wenn man denten eine Besprechung über die Geschäftslage stattgefunden hat, Entwurfs eines Unfallversicherungs Gesetzes für Land- und heute noch lange über die Not der Landwirtschaft sprechen will. Aber bei der heutigen Lage muß man thatsächlich seinem guten zu der die gesamte Linke dieses Hauses nicht zugezogen ist, die, Forstwirtschaft. wenn sie überhaupt Bedeutung haben foll, in der That als eine§ 1 bestimmt den Umfang der Versicherung und lautet in der Herzen Zwang anthun und Sachen abschlagen, die man sonst gern in das Gesez mit aufgenommen hätte. Die Kommiffions: Umgehung des Seniorenkonvents anzusehen ist." Zunächst muß ich Kommissionsfassung: mir und meinen Nachfolgern, wie es schon einer meiner Vor- Alle in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Ar- beschlüsse zu 81 find unhaltbar; sie gehen von der irrigen Ansicht aus, gänger auf diesem Sig gethan hat, das Recht wahren, nach beiter und Betriebsbeamten, Testere sofern ihr Jahresarbeitsverdienst daß die Landwirtschaft keine Facharbeiter hat. Schon deswegen muß meinem eignen Gewissen und nach meiner Verantwortlichkeit zu an Gehalt oder Lohn dreitausend Mark nicht übersteigt, werden gegen ich gegen die Kommissionsfassung stimmen. Daß aber auch der An­bestimmen, welchen Konferenzen ich beiwohne, wie ich mich darin die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unfälle nach Maß- trag Gamp in vielen Punkten nicht das Richtige getroffen hat, zeigen die vielen Amendements, die zu ihm eingegangen sind. Ich bitte auslasse und was ich aus ihnen mitteile. Ich erkenne in dieser Be- gabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert. ziehung keinen Richter über mich. Dies sind nicht meine Worte, Dasselbe gilt von Arbeitern oder Betriebsbeamten in land- oder also meinen Antrag anzunehmen. sondern die Worte eines liberalen, Mannes, des Präsidenten forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben, insbesondere bei solchen, in welchen, v. Fordenbeck( Hört, hört! rechts), die er am 15. April 1874 im ohne daß sie als Fabriten anzusehen sind, Dampfteisel oder durch Reichstag gesprochen hat. Dieses Recht muß ich mir also wahren. elementare Kraft( Wind, Wasser, Dampf, Gas, heiße Luft, Außerdem ist aber auch die ganze Sache nicht richtig.( Heiterkeit Elektricität usw.) oder durch tierische Straft bewegte Triebwerke zur Ich habe keine folche Konferenz gehalten, ich habe Verwendung kommen( Motorbetriebe), fowie bei solchen Anlagen, für niemand eingeladen. Es find allerdings einige Herren zu mir welche nur vorübergehend eine nicht zur Betriebsanlage gehörende gekommen, um mit mir über die Geschäftslage zu sprechen. Ich bin Straftmaschine benutzt wird. geivohut, alle Herren, die in dieser Absicht zu mir kommen, schr Die in Verbindung mit der Landwirtschaft betriebenen Fabriken gern und freundlich zu empfangen. Das wird auch Herr Singer aus und sonstigen in§ 1 Abs. 1, 2a des Gewerbe- Unfallversicherungs­eigener Erfahrung wissen. Nun heißt es, die gesamte Linke dieses Gefeßes aufgeführten Betriebe gelten nicht als land- oder forst­Hauses war von dieser Konferenz ausgeschlossen. Ich weiß nicht, wo bei wirtschaftliche Nebenbetriebe im Sinn dieses Gesezes. Herrn Singer die Linke beginnt.( Heiterkeit). Wenn sie links vom Die laufenden Reparaturen an den zum Betriebe der Land- und Zentrum beginnt, dann waren Herren der Linken dabei. Endlich Forstwirtschaft dienenden Gebäuden und die zum Wirtschaftsbetriebe spricht Herr Singer von der Umgehung des Senioren- gehörenden Bodenkultur- und sonstigen Bauarbeiten, insbesondere fonbents. Mir ist die Gelegenheit erwünscht, mich über die diesem Zwecke dienende Herstellung oder Unterhaltung von diefen Punkt aussprechen zu können, da in der Preise über den Wegen, Dämmen, Kanälen und Wasserläufen gelten als Teile des Seniorentonvent vielfach irrtümliche Ansichten herrschen. Der land und forstwirtschaftlichen Betriebes, wenn sie von Unternehmern Seniorenkonvent ist kein geschäftsordnungsmäßiges Juftitut des land- oder forstwirtschaftlicher Betriebe ohne lebertragung an andre Herr v. Wödtke hat den Antrag Gamp sehr warm empfohlen. Der Reichstags, sondern eine durch die Gewohnheit eingeführte Jufti- Unternehmer auf ihren Grundstücken aufgeführt werden. Die traft tution, die aber von mir nicht als Kollegium anerkannt wird. öffentlich- rechtlicher Verpflichtung von Unternehmern land- oder forst- Antrag will aber eine größere Anzahl von Nebenbetrieben der Die Zeitungen denken ja darüber anders. Als einmal eine Zeitung wirtschaftlicher Betriebe für Gemeindezwede geleisteten Arbeiten zur Landwirtschaft als bisher in die landwirtschaftliche Versicherung mit einer von mir getroffenen Maßregel unzufrieden war, hieß es Herstellung oder Unterhaltung von Wegen, Kanälen, Dämmen und einbeziehen. Diese Nebenbetriebe sind aber gewöhnlich recht groß. da müsse man an den Seniorenkonvent appellieren, der würde Wasserläufen werden den land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben. Außerdem werden in den gewerblichen Betrieben die Renten Nemedur eintreten lassen.( Heiterkeit.) So wenig bekannt ist dieser Unternehmer zugerechnet. den Arbeitern nach Individuallöhnen berechnet, in der landwirt­nufre Geschäftsordnung noch. Nuit gebe ich ja zu, daß der Senioren- Der Landesgesetzgebung bleibt überlassen, zu bestimmen, in schaftlichen Versicherung dagegen nach Durchschnittslöhnen. Es tonvent oft sehr gut und fördernd für die Geschäfte des Reichstags welchem Umfang und unter welchen Voraussetzungen Unternehmer würde also für Arbeiter, die bisher in gewerblichen Nebent­wirkt. Ob das der Fall, darüber zu entscheiden ist aber allein der unter Absatz 1 fallenden Betriebe versichert. oder Familien- betrieben beschäftigt waren, eine wesentliche Verschlechterung be­Sache des Präsidenten. So lange alle Parteien dieses Hauses angehörige, welche in dem Betriebe des Familienhauptes beschäftigt denten, wenn diese Betriebe jetzt der landwirtschaftlichen Versicherung unterstellt werden. darin einig waren, die Beratung der Vorlagen zu fördern, werden, von der Versicherung ausgeschlossen sein sollen. fonnten folche vertrauliche geschäftliche Besprechungen ab: Wer im Sinne dieses Gesetzes als Betriebsbeamter oder als gehalten werden. Wenn aber die eine oder die andre größere cine solche Person anzusehen ist, welche eine besondere, eine technische Partei es zu ihrer Aufgabe macht, die geschäftsordnungsmäßige Vorbildung erfordernde Stellung einnimmt( Förster, Gärtner, Müller, Erledigung folcher Vorlagen mit formellen geschäftsordnunge Biegelmeister, Stellmacher, Schmiede und andere Facharbeiter), wird mäßigen Mitteln zu verhindern was man im gewöhnlichen durch statutarische Bestimmung der Berufsgenossenschaft für ihren Leben Obstruktion nenut( Heiterkeit), dann sehe ich keinen Bezirk festgestellt. Segen mehr in diesen vertraulichen Besprechungent. Deswegen Als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne dieses Gesetzes gilt schen, daß in dieses Gesetz, in dem die Arbeiter am schlechtesten habe ich in der gegenwärtigen Situation den Seniorenkonvent auch der Betrieb der Kunst- und Handelsgärtnerei, dagegen nicht wegkommen, möglichst wenig Arbeiter hereinkontmen. mit voller Abficht nicht berufen. Es ist mir lieb, daß ich das die ausschließliche Bewirtschaftung von Haus- und Bergaland- oder rechnet, die außerordentlich niedrig find. In vielen Kreifen Ziergärten. hier öffentlich erklären fann.( Bravo ! rechis.) Herr Singer sprach Welche Betriebszweige im Sinne dieses Gefeges dann von Beschlüssen, die in diefer Besprechung gefaßt sind und von forstwirtschaftliche Betriebe anzusehen sind, bestimmt das Reichs- ist dieser Durchschnittslohn auf 300 M. pro Jahr festgesetzt. Die dem Interesse, das die weniger begünstigten Parteien hätten, über Versicherungsamt. Ausgaben der Landwirtschaft für die ganze Versicherung betragen jest die Geschäftslage informiert zu sein. Beschlüsse sind in dieser mur 16 Millionen Mark. Wir würden es für das Wichtigste halten, Besprechung nicht gefaßt worden, ich habe nur mitgeteilt, wie ich wenn die berufliche Gliederung beibehalten wird, gleichgültig, ob die mir den weiteren Verlauf der Beratungen denke, und wenn Herr Dasselbe gilt mit den aus Abs. 3, 3iffer 1, 2 sich ergebenden Betriebe des betreffenden Berufs Eigenbetriebe oder Nebenbetriebe Singer glaubt, daß feine Bartei zu den Minderbegünstigten gehört, Ausnahmen von Arbeitern und Betriebsbeamten in solchen Unter- find.( Bravo ! bei den Socialdemokraten.) fo hätte ja auch er mich um eine Unterredung ersuchen tönnen, nehmungen, welche der Unternehmer eines land- und forstwirtschaft­meine Vergangenheit bürgt dafür, daß ich ihm ebenso höflich Aus- lichen Betriebs neben feiner Land- oder Forstwirtschaft, aber in luft gegeben hätte, wie den andren Herren.( Bravo ! rechts.)- wirtschaftlicher Abhängigkeit von derselben betreibt( land- oder forst- hält gegenüber dem Abgeordneten Nöfide die Berechnung der Renten Was nun die Dispositionen selbst angeht, so war mein Herr Ver- wirtschaftliche Nebenbetriebe. Hierzu find insbesondere folche Be- auch der landwirtschaftlichen Arbeiter nach Individuallöhnen für un treter nur in der Lage, diese für die allernächsten Tage anzugeben, triebe zu rechnen, welche ausschließlich oder vorzugsweise be­weil die Bestimmung über die weiteren Dispositionen eben dem Präsidenten obliegt.

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Dazu beantragt der Abg. Gamp( Rp.) die Abfäße 2 und 3 zu fassen wie folgt:

stimmt sind

1. zur weiteren Bearbeitung oder Verarbeitung von Er zeugnifien der Land- oder Forstwirtschaft des Unternehmers, 2. oder zur Befriedigung von Bedürfnissen seiner Land- oder Forstwirtschaft, 3. oder zur Geivinnung oder Verarbeitung von Bodenbestand teilen seines Grundstücks. Unter dieses Gesetz fallen nicht

Ich habe die Absicht, zunächst die Infallgefeße in zweiter Lesung zu erledigend. h. dem Reichstag vorzuschlagen. Der Präsident hat nur vorzuschlagen, der Reichstag fann jederzeit anders beschließen, aber nur der Reichstag , nicht ein einzelnes Mitglied.( Sehr richtig! rechts.) Da das Flottengesetz noch immer in der Kommission verhandelt wird und keine Aussicht ist, daß der umfangreiche Bericht zu einer Zeit uns zugänglich gemacht werden kann, wo die zweite 1. Bergwerke, Salinen, Aufbereitungsanstalten, Steinbrüche, imd dritte Beratung vor Pfingsten in Aussicht genommen werden Werften, Bauhöfe, Hüttenwerke, sowie Betriebe, in denen Explosiv­tönnte, habe ich, da es meine Pflicht ist, alle Arbeiten des Reichstags stoffe oder explodierende Gegenstände gewerbsmäßig erzeugt werden, zu fördern, in Aussicht genommen, die noch bis jetzt zurückgestellten 2. folche Betriebe, welche nach näherer Bestimmung des Reichs­Sachen auf die Tagesordnung zu feyen, das heißt die dritte Lesung Versicherungsamts wegen ihres erheblichen Umfangs oder wegen be­einzelner Baragraphen der Gewerbenovelle, der sogenannten lex fonderer maschineller Einrichtungen oder wegen der Zahl der ver­Heinze und die dritte Lesung des Fleischbeschau Gefches, sowie wendeten gewerblichen Arbeiter den unter das Gewerbe- Unfall­die Nachtragsetats. Diese Sachen wollte ich vor Pfingsten erledigen, versicherungs- Gesez fallenden Fabriken zuzurechnen sind, dann gleich nach Pfingsten das Haus wieder zusammentreten lassen, Zu diesem Antrag Gamp beantragen die Abgg. v. Waldow um die Flottenvorlage zu erledigen. Das ist das große Geheimmis, und eigenstein unter Nr. 1 des Abs. 2 das Wort Stein­was Herr Singer wissen wollte. Ich glaube, er wird jetzt befriedigt brüche" zu streichen. fein. Er hat alles gehört, was er zu hören wünschte und vielleicht Schließlich stellt Abg. Ganlfe( fr. Bg.) verschiedene Ab­noch manches dazu.( Heiterkeit. Bravo! rechts und im Centrum.) änderungsanträge, die aber später wieder zurückgezogen werden.

Abg. Singer( Soc.):

Ich danke dem Herrn Präsidenten dafür, daß er nun dem gauzen Hause davon Witteilung gemacht hat, was er bisher nur mit einzelnen Mitgliedern des Hauses verabredet hatte. ( Glocke des Präsidenten.)

Präsident Graf Ballestrem:

Ich habe schon gejagt, daß Verabredungen nicht stattgefunden haben.( Mit der Hand auf den Tisch schlagend.) Ich verlange, daß der Herr Abg. Singer meinen Worten Glauben scheuft, so lange ich an dieser Stelle stehe.( Bravo ! rechts.)

Abg. Singer( Soc.):

Ferner beantragt

Abg. v. Waldow und Reißenstein( f.) in Absatz 4 im letzten Saz hinter den Worten Unterhaltung von" einzuschalten:" Ge­bänden".

Abg. v. Waldow und Reißenstein( tons.)( zur Geschäfts­ordnung) bittet die Beratung über Abs. 6 des§ 1 bis zur Beratung über die§§ 6a und 6 aa zurückzustellen.

Das Haus ist damit einverstanden.

Abg. Röficke( wildlib):

Abg. Molkenbuhr( Soc.): Wir stehen auf dem Standpunkt, eine möglichste Vereins fachung der Versicherung herbeizuführen. Principiell find wir daher der Meinung, daß alle Arbeiter, gewerbliche oder landwirt­schaftliche, gleich behandelt werden. Da aber nun einmal das Specialgesetz gefchaffen ist, werden Sie es verstehen, wenn wir winn

möglich.

ja die

Renten nach Durchschnittslöhnen

Abg. v. Waldow und Reißenstein( f.)

Damit schließt die Diskussion.

be=

In der Abstimmung wird der Antrag Waldo w Reißenstein auf Streichung des Worts Steinbrüche" angenommen; ebenso der Antrag Gamp. Die übrigen Anträge werden abgelehnt. Die Abstimmung über den Paragraphen wird ausgefeßt.

§ 1a lautet in der Fassung der Regierungsvorlage: " Die Versicherung erstreckt sich auf häusliche und andre Dienste, zu denen versicherte Personen neben der Beschäftigung im Be­triebe von ihren Arbeitgebern oder deren Beauftragten herangezogen Durch Statut kann die Versicherung auch für Betriebs­werden. unternehmer auf die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehenden hauswirtschaftlichen Verrichtungen ausgedehnt werden." Dagegen bestimmt die Kommissionsfassung, daß durch das Genossenschaftsstatut die Versicherung er ftredt werden kann: 1. auf hauswirtschaftliche Verrichtungen nud andere Dienste, zu denen die auf Grund dieses Gesetzes ver­sicherten Berfonen von dem Arbeitgeber oder dessen Beauftragten herangezogen werden. Auf Dienste in andern Betrieben darf diese Bestimmung nicht erstredt werden; 2. auf die mit der Landwirtschaft im Zusammenhang stehenden hauswirtschaftlichen Verrichtungen von Betriebsunternehmern.

Dazu beantragen die Abgg. Albrecht u. Gen.( Soc.) und ebenso der Abg. Frhr. v. Richthofen( f.), die Regierungsvorlage wiederherzustellen.

Ferner beantragen die Abgg. Brötmannu. Gen.( C.), den Paragraph zu fassen wie folgt:

"

Abg. Frhr. v. Richthofen- Damsdorf( f.) beantragt im§ 1 die Absätze 2 und 3 zu streichen und an deren Stelle§ 1 Absatz 2 der Die Versicherung erstredt sich auf hauswirtschaftliche Ver­Regierungsvorlage zu setzen. Der Absaß der Regierungsvorlage richtungen und andre Dienste, zu denen die auf Grund dieses Gefeges versicherten Personen, die hauptsächlich in der Land- oder Forst­lautet: Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten in land- oder wirtschaft oder in deren Nebenbetrieben beschäftigt werden, von dem forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben, soweit sie nicht unter§ 1 Abs. 1 Arbeitgeber oder dessen Beauftragten herangezogen werden. Durch Ziffer 1 und 2 oder imter§ 1a des Gewerbe Unfallversicherungs- Statut tann die Versicherung für Betriebsunternehmer, die Haupt­Durch Gesetzes fallen. das Genossenschafts- Statut fans be- fächlich in der Land- oder Forstwirtschaft beschäftigt sind, stimmt werden, daß die Versicherung auch bei den letzteren auf die mit der Land- und Forstwirtschaft int Zusammenhang Herr Präsident, es tan selbstverständlich keine Rede davon sein, Nebenbetrieben nach den Bestimmungen des gegentvärtigen stehenden hauswirtschaftlichen Verrichtungen erstreckt werden.". daß ich mit meiner Aeußerung irgend welches Mißtrauen in die Gesetzes zu erfolgen hat, wenn in diesen Nebenbetrieben überwiegend Abg. Molkenbuhr( Soc.): Worte des Herrn Präsidenten sezen wollte. Wenn ich den Ausdruck land- oder forstwirtschaftliche Arbeiter beschäftigt werden. Wenn das Die Regierung hatte diesen Paragraphen genauer formuliert Verabredung gebraucht habe, so wollte ich damit natürlich nichts andres Statut eine solche Bestimmung enthält, so scheiden mit dem Zeit- wie den entsprechenden in Gewerbe- Unfallgesetz. ausdrücken, als daß ich meinte, ich bin erfreut darüber, daß nun dem punkt ihres Inkrafttretens die davon betroffenen Nebenbetriebe aus hat den Paragraphen bant so geändert, daß die Erstreckung der Ver­ganzen Hauſe das mitgeteilt worden ist, was der Herr Präsident mit der Versicherung bei der Berufsgenossenschaft des Gewerbennfallversicherung auf häusliche Dienste dem Statut der Genoſſenſchaften über­einigen Mitgliedern besprochen hatte. ficherungsgesetzes aus. Was nun zunächst die Bemängelung des Herrn Präsidenten an- Außerdem beantragt der Abg. Freiherr v. Richthofen lassen wird. Gerade in der Landwirtschaft ist dies sehr wenig langt, daß ich das Wort Präsidium gebraucht habe, so will ich Damsdorf ( f.) im§ 1 Absatz 6 die Wörter oder als eine angebracht, denn gerade hier gehen die häuslichen und gewerblichen nur erwidern, daß ich ganz gut weiß, daß es nur einen solche Person" und" welche eine besondere, eine technische Vorbildung Arbeiten sehr in einander über. Viele Arbeiten zerfallen in Arbeiten Bräsidenten und tein Präsidium giebt. Allerdings habe ich erfordernde Stellung einnimmt( Förster, Gärtner, Müller, Ziegel- für landwirtschaftliche und solche für häusliche Zwecke, so daß es angenommen, und darin scheine ich mich geirrt zu haben, daß meister, Stellmacher, Schmiede und andere Facharbeiter" zu streichen. 3eifelhaft wäre, ob die Versicherung in diesem Falle eintritt oder nicht. Die Kommission hat die Gleichmäßigkeit mit dem Juvaliden­beider Wichtigkeit der hier in Frage stehenden Dinge der Herr versicherungsgesetz im Auge gehabt; wir meinen aber, wenn Sie schon Präsident auch seinen Stellvertretern im Präsidium Mit­teilung über seine Absichten in betreff der Ge- Auch bei der Industrie fommt es häufig vor, daß ver- einmal gleich machen wollen, dann beziehen Sie sich lieber auf das Hier ist dafür Gewerbe- Unfallgesetz. ge= schäftslage gemacht hat. Der Herr Präsident hat es weiter für schiedenartige Betriebe vereinigt sind. Unternehmer daß die nur in einer Berufs­gut gehalten, dem Hause mitzuteilen, daß er zwar von dem Nußen sorgt, bes Vertrauensmänner- Kollegiums überzeugt ist, daß er aber der genossenschaft sein müssen. Anders ist es bei der Landwirt Meinung ist, daß die Thatsachen, die sich vor Ostern abgespielt haben, schaft. Hier müssen die Unternehmer je nach der Art der Neben

Abg. Gamp( f.):

Abg. Bröfmann( E.) begründet seinen Antrag, der sich muy redaktionell und nicht materiell von der Regierungsvorlage unter scheide.