Das Tier|a9 der Mensch nicht! Wie gut, in Hitlerdeutsdiland ein Tier zu sein! Sämtliche deutschen Tierschutz-Vereine haben, wie man sich erinnern wird, den Preußen- Zar Görlng zum Ehren- Vorsitzenden und »Schirmherrn " ernannt Weil diese Hitler - Kreatur ihren Schutz angedeihen läßt Nun haben die jetzt Deutschland regierenden Menschen- beiniger ein scharües R eich s-Tlcr sehn tz- g e s e t z erlassen. Den Tieren wird gewährt, was den Menschen versagt bleibt. Die Verfassungsartikel. die den Schutz des Lebens und der persönlichen Freiheit eines jedes deut schen Bürgers gewährleisten, sind ja— dank der Verordnung des Reichspräsidenten von Hindenburg— außer Kraft Um wieviel haben es also heute In Hitler-Deutschland die Tiere besser! Verboten ist; Rohes Mißhandeln oder unnötiges Quälen eines Tieres— aber erlaubt ist: Menschen viehisch zu sieht zu brennen(er ist unter entsetzlichen Qualen daran gestorben): einem Wehrlosen mit einem Messer In den Handrücken Hakenkreuze zu schneiden; einen „Schutzhäftling" so zu mißhandeln, daß er das Gedächtnis verliert(Rechtsanwalt Litten); tausonde andere Häftlinge roh zu verstümmeln: Gefangenen mit Fußtritten die Nieren zu zerquetschen(Rechtsanwalt Eckstein) und sie für immer krank und siech zu machen! Verboten sind: Versuche an lebenden Tieren im allgemeinen— aber erlaubt ist: Willkürliche Sterilisationen und Kastration von Menschen, wenn sie nicht dem„erbbiologischen und rassischen Ausleseprinzip" der Hitler-Germanen entsprechen. Nur„zulässig" sind: Forschungsversuche V erbredierredit Lebenslänglidie Verwahrung und Kastration mißhandeln und sie in zahllosen Gefängnissen, Zuchthäusern und 26 Konzentrationslagern zu quälen! Mit Gefängnis bis zu zwei Jahren wird bestraft, wer sich Tier-Mißhandlung oder Tier-Quälerei hat zuschulden kommen lassen— Heimat, irrte umher und fand einen Trollspuk, w'6 er ihn als Kind in Märchen erlebte: Schreckhafte Erscheinungen, viereckige Gesich- 4e'", Gestaltungen einer irren Welt. Vertraute Sprache ringsum, aber seltsam gedämpft, geflüstert, gehemmt, krank. Alles so lauernd, als wüßten Millionen plötzlich aufwachen, Masken abwerfen, verhaßte Kulissen«erschlagen, Fah- n«n zerreißen, Flüche, Verwünschungen, Anklagen laut heraus schreien;„Deutschland tollen wir! Deutschland , unsere Heimat! Keine fremde Kaserne, keine hunnische Schreckenskammer, kein feindliches Konzentrationslager. kein braunes Panoptikum! Deutschland wollen Wir!" • Suchend schritt er durch eine lange Vorortallee. Hier mußte der Platz sein, wo sie einst als Buben___. Lautes Trommeln schreckte flw auf. Die Straße daher zog ein SA.-Trupp. Hahnen voran. Leute blieben stehen, mußten die Hahnen mit ausgerecktem Arm grüßen. Er schwenkte in eine Seitenstraße, wollte den Hammel nicht sehen. Da sprangen ihm schon e'ni2e braune Lümmel nach.„Willst du wohl salutieren, Lump!" Gummiknüppel sausten. ■"'or seinen Augen drehte sich Straßeagrau mit Braun untermischt. Er ballte die Faust, schlug irgendwohin... Wieder hämmerten Gummi- lüttel. Dann packten sie den halb Bewußt- 0sen und schleppten ihn davon. Man hörte nichts mehr von ihm. Der alte �ohuhmacher wartete drei Wochen, dann pickte er den Koffer an die Tochter Im Kueinlaod. „Hitler, Techniker aus Wien66 Das Erlebnis der Frau Popp. „Die„Süddeutsche Sonntagspost" veröffentlicht in Nr, 47 die Erinnerungen eines Schneiderehepaares Namens Popp aus München , bei dem Hitler von 1912—14 als Zimmerherr wohnte. Voll tiefer Rührung wird da geschildert, was für ein solider Herr— sozusagen ein„besserer Herr"— der Mieter war, wie er nicht trank und nicht rauchte, nicht tanzte und kein Mädchen anguckte, sondern„bis in die Nacht über den Büchern lernte". Mitten in dem byzantinischen Aftermieter- Heldensang der„Süddeutschen" findet sich ein verräterischer' Passus; Nun sah er erst, daß Frau Popp ihm einen Zettel gebracht hatte, den polizeilichen Meldezettel. Er nahm die Feder und füllte in kleinen, zusammengedrängten Buchstaben das polizeiliche Formular aus. Als Frau Popp wieder in der Küche saß, setzte sie die Brille auf und überflog den Zettel, der die Namenszüge des neuen Zimmerherrn trug: „Ado« Hitler , Techniker aus Wien ". ... Adolf Hitler , das hatten sie freilich bald bemerkt, war gar nicht Techniker, wie es auf dem Meldezettel stand, sondern Zeichner und Maler.. War gar nicht Techniker, war auch gar nicht Zeichner.., sondern Anstreicher! an Tieren, wenn sie einen bestimmte® wissenschaftlichen Erfolg erwarten lasse®— aber erlaubt ist: Mit einem 65-MiIlionen- Volk ein Verbrecher-Experiment zu machen, das ein schlimmes Ende erwarten läßt! Verboten ist; Ein Tier anders als schmerzlos zu töten— aber erlaubt Ist: Mensche® mit Gummiknüppeln, Stahlruten, Totschlägern und Reftpeitschen solange zu schlagen, bis sie eine blutige und zerfetzte Masse sind und eines qualvollen Todes sterben! Verboten ist: Willkürlich ein anderes als ei® niederes Tier zu solchen Versuchee zu gebrauchen— aber erlaubt ist: In Hitler-Deutschland das höchststehende Lebewesen, den Menschen zu quälen und zu morden! samkeit als Vermeidung unnötiger LeMea erzeugt werden soll. Aber gerade an die-- ser Voraussetzung fehlt es in einem Lande, in dem Fieberhitze und Raserei täglich mit allen Mitteln neu entzündet werden, zu hundert Prozent Was gar die Kastration als„vorbeugende Sicherheitsmaßregel" gegen Sittlichkeitsverbrecher anbelangt so eröffnet sie die Prospektive auf eine neue Aera mittelalterlicher Leibesstrafen. Die offizielle Wiedereinführung der Prügelstrafe(neben ihrer inoffiziellen Verhängung in den SA-Höllen) steht sowieso auf dem Programm der Nazi, in den Strafanstalten ist sie bereits als„Ordnungsstrafe" wieder zulässig. Aber man kann da noch weiter gehen: wenn man den Sittlichkeitsverbrecher kastriert, warum dann nicht dem Taschendieb die Finger abhak- ken, dem Spion die Augen ausstechen usw. usw.? Der völlige Rückzug ins Mittelalter wird dieser„Revolution" auf dem Gebiete des Strafrechts nicht schwerer fallen als auf anderen Gebieten. J u s t i n i a n. Rlditer Lynch Aus Sachsen, wo es am braunsten ist In Seifhennersdort in Sachsen berief am 5. November der stellvertretende Nazi -Bürgermeister N e u m a n n eine Einwohnerversammlung ein und hielt gegen seinen Antivor- gänger F i c h t n e r eine Rede, in der er ihn in zahlreichen Einzelfällen der Korruption beschuldigte. Fichtner wohnte gezwungener Weise der Versammlung bei und mußte die ganze Anklagerede anhören, ohne ein Wort zu seiner Rechtfertigung sagen zu dürfen. Nach seiner Rede ließ Neumann'die Versammlung darüber abstimmen, ob sie mit Fichtner noch zusammen arbeiten wolle, was sie gegen eine Stimme verneinte. Danach forderte Neumann. den Altbürgermeister, der auch vor der Abstimmung nichtzuWorte gekommen war, zum Verlassen des Saales auf. Damit war jedoch das edle Spiel noch nicht zu Ende; es gab noch ein Nachspiel, wie ans folgender amtlicher Bekanntmachung der Ortsgruppenleitung hervorgeht: Nach der gestrigen Kundgebung ist dem Ortsgruppenleiter mitgeteilt worden, daß sich ein kleiner, unliebsamer Zwischenfall mit dem Bürgermeister ereignet haben soll. Es wird ausdrücklich darauf aufmerksam gemacht, daß die Ortsgruppcnleitung denselben durchaus nicht billigt, sondern verurteilt. Die Verbreitung falscher Nachrichten darüber wird geahndet. Ob der Bürgermeister Fichtner den„kleinen unliebsamen Zwischenfall'* ohne dauernden Schaden überstanden hat, darüber meldet die Ortsgruppcnleitung nichts. Ein Brief— 9 Monate Ein I9]ähriges Mädchen aus Emmerich hatte an seinen holländischen Freund einen Briet geschrieben, der an der Grenze kontrolliert wurde. Da der Brief wahre Behauptungen über die deutschen Zustände enthielt, wurde das Mädchen zu neun Monaten Gefängnis verurteilt. Doch als„nationaler Held" wird gefeiert und zum General der Infanterie wird vom Reichspräsidenten befördert, wer zehntausende Menschen foltern läßt,— wer befohlen hat, es müsse auf alle Fälle geschossen werden— wer gesagt hat, ein Mord sei kein Mord, wenn er eine .nationale Tat" sei,— wer erklärt hat, die Polizei sei nicht dazu da,„marxistische Verbrecher zu schützen", wer ein Blutgesetz sondergleichen gegen anders Gesinnte verlanßt hat! Verboten Ist: Ein Tier derartig zu vernachlässigen, daß es durch erhebliche Sehmerzen oder Schaden erleide— aber erlaubt Ist: 170.000 deutsche Staatsbürger in Konzentrationslager und Zuchthäuser zu sperren, sie dort schlimmer noch als Tiere zu behandeln; ihnen eiternde Wunden durch Hieb- und Stichwaffen beibringen zu lassen; Söhne zu zwingen, die eigenen Väter zu prügeln; und Gefangenen mit bestialischer Gewalt Arme oder Beine zu breche® und sie zu zwingen, aus Jauche- Kübeln zu trinken! Verboten ist: Ein Tier unnötig zu Arbeitsleistungen zu verwenden, die offen- sichtüch seine Kräfte übersteigen— aber erlaubt ist: Alte Männer zu körperlich schwerster Arbeit zu zwingen, sie mit Gummiknüppeln blutig zu schlagen, wenn sie unter dieser Arbeit zusammenbrechen; halbwüchsige und kranke in einen„Arbeitsdienst" zu pressen, gegen de® der alt- testamentarisohe ägyptische Frondienst eine spielerische Angelegenheit war! Verboten ist: Einem Hund die Ohren oder den Schwanz zu kürzen— aber erlaubt Ist: Einem Schutzhäftling eine brennende Fackel unter die nackten Füße zu halten; einem Häftling(Rechtsanwalt Jaoohim) mit glühenden Stempeln Hakenkreuze auf den Kopf und ins Ge- Niemand urteilt strenger über gefallene Mädchen als alternde Kokotten, niemand rümpft verächtlicher die Nase Ober Armut als reichgewordene Bettler, niemand ersinnt härtere Strafen gegen Verbrecher, als wer selber durch endlose Verbrechen zur Macht kam. Die nationalsozialistische Reichsregierung kündet ein neues Strafgesetz an, und zwar ein Spezialgesetz gegen gefährliche Gewohnheitsverbrecher. Die sehr umstrittenen Bestimmungen, die der vom Reichstag bis 1932 beratene Entwurf eänes Strafgesetzbuches in seinem ersten Teil gegen das Berufsverbrechertum vorsah, sind aus ihm herausgenommen und— noch bedeutend vermehrt und verschärft— zu einem Sondergesetz vereint worden. Nach diesem Gesetz sollen gefährliche Gewohnheitsverbrecher — schon zwei Vorstrafen genügen als objektive Voraussetzung für die Feststellung dieser Eigenschaft!— bei erneutejn Rückfall mit Zuchthaus biszufünf- zehn Jahren bestraft werden können, auch wenn die Tat an sich mit viel geringerer Strafe bedroht ist. Ferner können sie lebenslänglich in Sicherheitsverwahrung genommen werden? Aehnliche Verwahrung— teils lebenslänglich, teils zeitlich— ist zulässig gegen geistig Minderwertige, vermindert Zurechnungsfähige, Alkoholiker, Landstreicher undsoweiter. Es wäre das neue Gesetz kein nationalsozialistisches Produkt, wenn es nicht besonders eigentümliche Vorschriften in der sexuellen Sphäre enthielte: gefährliche Sittlichkeitsverbrecher können nach dem Gesetz auf richterliche Anordnung kastriert werden. Nicht etwa handelt es sich hier um eine bloße„Sterilisation", die Unfruchtbarmachung, wie sie ein früheres Gesetz der Nazi in gewissen Fällen zuließ, sondern um die Zerstörung von Geschlechtsorganen mit dem Ziel der völligen Entmannung. Im allgemeinen war gegen die früheren Bestimmungen des Strafgesetzentwurfes eingewendet worden: so wenig sich gegen einen besseren Schutz der Gesellschaft durch dauernde Unschädlichmachung der wirklich unverbesserlichen Verbrecher etwas einwenden läßt, so bedenklich ist es anderseits, die Entscheidung darüber, wer als„unverbesserlich" anzusehen ist, einer erzreak- tionären Richterschaft zu überlassen. Nicht nur seien im allgemeinen Härte und Willkür zu befürchten— besonders groß sei die Gefahr, daß politisch Oppositionelle, die aus idealer innerer Einstellung den Staat oder die heutige Gesellschaftsordnung bekämpfen, beim dritten Verstoß gegen Strafbestimmung für unverbesserliche Gewohnheitsverbrecher erklärt und lebenslänglich eingesperrt würden. Zumal diese Art Leute sich wirklich nicht„bessern" wollen. Es bedarf keiner besonderen Begründung, daß die Gefahr solcher reaktionärer Gesetzesanwendung im„Dritten Reich " sich verhundertfacht hat. Die Ausscheidung der unverbesserlichen Asozialen aus dem Volkskörper, ihre Abschlie- ßung und dauernde Unschädlichmachung ist selbstverständlich nach wie vor ein durchaus beachtliches Problem. Aber hier gilt genau das gleiche, was zu dem Sterilisationsgesetz zu sagen ist: solche Dinge müssen mit größter Sachlichkeit, Leidenschaftslosigkeit und strengster Objektivität ausgeführt; werden, wenn nicht viel mehr Schaden als Nutzen, viel mehr sinnlose Grau- Dieser Beruf aber erschien ihm nicht vornehm genug, er hatte schon immer den Zug „zum Höheren" Deshalb hielt er mit seinen Arbeitskollegen niemals gute Kameradschaft, er schämte sich ein Arbeiter zu sein. Und darum fälschte er seinen Meldezettel. Man kann fälschen aus Liebe, aus Leidenschaft, aus Geldsucht. Hitler fälschte seinen polizeilichen Meldezettel, weil er in den Augen der braven Frau Popp nicht„ein gewöhnlicher Arbeiter" sein sollte, er fälschte unter dem Zwang seines Minderwertigkeitskomplexes, Tragikomödie eines Kleinbürgers! Dichters Ängste Vom Frickschen Reichsinnenministerium protegiert, erscheint in Dresden eine Monatsschrift für„völkische Kultur". In der Propagandanummer fordert ein gleichgeschalteter Skribent den Einbau des Dichters in den Staat." Das steht wörtlich so ein paarmal schwarz auf weiß. Staatliche.Jfege und Pflege" wird gefordert, damit der Dichter nicht.jdern Juden In die Arme getrieben" wird und damit das,„was der Dichter muß und was der Staat will, zwanglos zusammen fällt.. Aach dieses hilflose Zeug steht wörtlich da. Dann aber gehts weiter: So muß die Hege und Pflege sich vor allen Dingen und zuallererst dahin auswirken, daß dem Dichter die Angst genommen wird, er dürfe letzt nicht mehr schreiben, was er wolle, er müsse sich etwa auch noch an g e- wlsse Stoffe halten, die besonders ,4eutsctf' seien. Diese Angst ist nämlich vorhanden und sie ist gerade bei unseren Besten vorhanden. Aber wie die.Jiesten" das nun machen sollen, daß sie in der Angst das völkische Richtige treffen und dabei richtige Kunst entsteht— den Trick hat noch niemand entdeckt und darüber zerbrechen sich alle Beteiligten im Drit ten Reich die Köpfe. Die selbstverständliche Voraussetzung jedes wirklichen Kunstschaffens, nämlich Freiheit, wagt keiner der besorgten Kulturhüter zu fordern. Ein eckelhaltes Bild hilfloser Feigheit und Heuchelei! Sarottls Pedi Die bekannte Berliner Schokoladenfabrik Sarotti hat eine neue Konfektpackung herstellen lassen: Schwarzweißrot mit Eichenlaub! Das Berliner Polizeipräsidium hat jedoch auf Grund des Gesetzes über den Schutz der nationalen Symbole diese Packung verboten. Katholisdies Klrdienblatt ▼erboten Das.Katholische Kirchenblatt für Bochum und Umgebung" ist wegen eines staatsfeindlichen Artikels für vier Wochen verboten worden. Seid mensdilidi zu Fischen! Wie das Büro des Vereines Deutscher Zeitungsschreiber meldet, ist durch die preußische Polizeiverordnung der Schutz der Fische vor Quälereien neu geregelt worden.
Ausgabe
1 (3.12.1933) 25
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