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Präsident Graf Ballestrem:

Abg. Dr. Sattler( natl.):

Präsident Graf Ballestrem:

Absatz 2 des§ 362 lautet:

Seine 818-17. Ueber alle diese Anträge ist namentliche Abstimmung| Haus beschließt, über die Anträge, über welche die Diskussion er. Ifann, glaube ich, habe ich es gethan.( Widerspruch links.) Meine beantragt; nur die Gesamtabstimmung über§ 362 erfolgt nicht öffnet ist, wird jetzt abgestimmt, und über die andern nicht. Dann Herren, ich verstehe ihr Mißtrauen nicht, ich stelle doch nicht etwa namentlich. Außerdem ist über jeden Absatz des§ 362 nament bleibt es uns frei, nachher den geschäftsordnungsmäßigen Antrag Fallstride, das ist nicht meine Art. Wenn hier die Mehrheit sagt, liche Abstimmung beantragt. sie wolle die Diskussion zugelassen haben, und ich sage, ich werde Es find also im ganzen zu stellen, daß nun darüber debattiert werden soll. 24 namentliche Abstimmungen vorzunehmen.( Heiterkeit). mich dem gewiß dann nicht entgegen stellen, so könnte das doch Abg. Singer zur Geschäftsordnung: Ich weiß eigentlich nicht, was Herr Singer will. Ich befinde genügen. Abg. Frhr. v. Levekow( f.): Ich beantrage auch die Gesamtabstimmung über den§ 362 mich vollkommen in Uebereinstimmung mit ihm. Ich habe gesagt, Ich meine auch, die Sache ist erledigt. Es ist von allen Seiten namentlich vorzunehmen. Auch gestatte ich mir die Aufmerksamkeit daß ich keinen Wert darauf lege, daß diese Anträge jetzt zur Ab­des Herrn Präsidenten auf einen Punkt zu lenken, nämlich darauf, ſtimmung kommen. Ich habe nur erklärt, daß wir uns mitten der Wunsch ausgedrückt worden, daß die gestellten Anträge demnächst daß der Herr Präsident die Anträge 813-17, 823 und 824 auch aur in der Abstimmung befinden, also nur eine Diskussion über die zur Diskussion gestellt werden, und der Herr Präsident hat gesagt: Abstimmung bringen will. Ich muß bei dieser Gelegenheit auf die Fragestellung zulässig ist, aber nicht darüber, ob die Anträge ich werde mich dem Wunsch der Mehrheit nicht entgegenstellen. Ich würde mich in jedem Fall einer solchen Erklärung gegenüber bes gestrige Geschäftsordnungsdebatte zurückommen. Ich darf Sie daran diskutiert werden sollen. ruhigen und kann nicht einsehen, worauf Ihr fortgesettes Mißtrauen erinnern, daß von verschiedenen Seiten des Hauses namentlich vom beruht. Kollegen Dr. Spahn, es als selbstverständlich bezeichnet worden ist, Diese Erklärung des Herrn Präsidenten kann doch nicht genügen. Abg. Singer( Soc.): daß über die Anträge, die zu den§ 362 eingereicht, aber noch nicht Der Herr Präsident hat sich damit einverstanden erklärt, darauf zu ver Nach der letzten Erklärung des Herrn Präsidenten ziehe ich zur Verhandlung gekommen sind, eine Diskussion noch stattfinden zichten, die gesamten Anträge jetzt zur Abstimmung zu bringen. Er hat muß. Stollege Spahn, der, wie ich annehme, im Namen des Centrums aber noch nicht seine Meinung barüber ausgesprochen, ob dann später die meinen Antrag auf Aussehung der Abstimmung zurück und verzichte gesprochen hat, hat ausdrücklich die Versicherung gegeben, daß es sich Diskussion über diese Anträge zulässig ist. Es ist doch aber nötig, daß man auf jede weitere Aeußerung in dieser Sache. Damit schließt die Geschäftsordnungs- Debatte, es folgen die für ihn nicht darum handelt, der Minorität die Diskussion abzu- dies vorher weiß, denn wenn jetzt die Abstimmung nicht vorgenommen namentlichen Abstimmungen. Zunächst wird über Absatz 1 des schneiden, sondern daß er seine Bemerkung nur in der Absicht gemacht wird, könnte man vielleicht später daraus schließen: damit ist nun§ 362 abgestimmt. Derselbe lautet in der Faffung der zweiten habe, um in der Materie eine nach bestimmten Gebieten geordnete die Sache erledigt, während der Wunsch der großen Mehrheit doch Lesung: Die nach Vorschrift des§ 361 Nr. 3 bis 8 Verurteilten können Beratung zu ermöglichen, weil das für die Klarheit der Berhand- dahin geht, daß die Diskussion über diese Anträge, die rechtzeitig zu Arbeiten, welche ihren Fähigkeiten und Verhältnissen angemessen lungen wünschenswert ist. Wir haben selbstverständlich nicht die gestellt sind, nachher noch stattfindet. find, innerhalb und, sofern sie von andren freien Arbeiten getrennt geringste Veranlassung, diesen Ausführungen des Kollegen Spahn gehalten werden, auch außerhalb der Strafanstalt angehalten werden." zu mißtrauen. Wir haben unsern Widerspruch gegen dieſe Der Wunsch des Abg. Sattler kann nach meiner Ansicht in Die Abstimmung ergiebt die Annahme des Abfazes mit 255 Auffassung auf das äußerste Maß beschränkt( Heiterkeit), und das diesem Stadium der Beratung nicht erfüllt werden.( Bewegung links.) gegen 56 Stimmen( Socialdemokraten, ein Teil der freiſinnigen darf ich konstatieren im Vertrauen auf die vom Kollegen Spahn wir befinden uns in der Abstimmung und können nur über die Art Volkspartei  ). gemachte Buficherung die feste Ueberzeugung gewonnen, daß heute der Abstimmung diskutieren. Wenn über diese Anträge nicht abgestimmt eine Diskussion über diese Anträge stattfinden würde.( Sehr richtig! wird, dann ist ja nachher die Bahn frei, und dann kann geschehen, links.) Wenn also der Herr Präsident die Güte hat, diese Ver­was Herr Sattler will. hältnisse zu berücksichtigen, so wird er vielleicht von seinem Vorschlag zurücktreten und wird damit also die Diskussion über die Anträge ermöglichen. Nach meiner Meinung kann jetzt nur die Abstimmung vorgenommen werden über§ 362 und die Anträge 653, 672 und 805, nämlich dieselben Anträge, die der Herr Präsident gestern zur Diskussion gestellt hat. Alle übrigen Anträge, die friftgerecht ein­gereicht sind, müffen auf Grund der Geschäftsordnung zugelassen werden. Dieser Antrag des Abg. Stadthagen   ist geschäftsordnungsmäßig Ich habe nicht die Abficht, mit dem Herrn Präsidenten in eine Dis- nicht zuläffig; ich habe ja schon erklärt, daß wir uns bereits in der fussion darüber einzutreten, ob nicht die Geschäftsordnung es er- Abstimmung befinden. möglicht, die Sache so aufzufassen, daß zwar über die Anträge ab­gestimmt werden muß, daß aber, nachdem die Diskussion geschlossen ist, eine Verhandlung über diese Anträge nicht mehr stattzufinden hat. Ich glaube aber, daß das Haus in der Lage ist, und nament­lich auch das Centrum, seine gestern gegebene Zusicherung dadurch zu ratifizieren, daß Sie mit uns den Herrn Präsidenten bitten, von der Gepflogenheit, die er gewiß auf Grund der Geschäfts­ordnung für notwendig erachtet, in diesem Fall abzu gehen und die Diskussion über diese Anträge zuzulassen. Ich befinde mich damit in Uebereinstimmung mit der überwiegenden Majorität dieses Hauses und ich glaube, daß das auch den Herrn Ich meine, die Geschäftsordnungs- Debatte vor der Abstimmung Präsidenten veranlassen sollte, diesem Vorschlag nachzugeben. In hat doch den Zweck, die Tragweite der Abstimmung festzustellen. jedem Fall bitte ich ihn, den Beschluß des Hauses über diese Frage Dazu gehört, daß man weiß, ob nach dieser Abstimmung die Ab­herbeizuführen. Zugleich stelle ich den Antrag auf namentliche Abstimmung über§ 362 zu Ende ist, oder ob dann noch eine Diskussion stimmung.( Bravo  ! und Heiterkeit links.) über zu demselben gestellte Anträge zulässig ist. Im Hause ist man ja auf allen Seiten der Ansicht, daß eine solche Diskussion statt­finden kann. Präsident Graf v. Ballestrem:

Präsident Graf v. Ballestrem:

Abg. Stadthagen( Soc.)[ mit großer Unruhe rechts und im Centrum empfangen] beantragt, erst die Diskussion über die nicht diskutierten Anträge stattfinden zu lassen, und dann die Abstimmung vorzu­nehmen. Präsident Graf v. Ballestrem:

Abg. Frhr. v. Levehow( f.):

Ich kann dem Herrn Präsidenten nur zustimmen, ich glaube aber doch, daß die Herren nachher noch sehr wohl zu ihrem Ziel kommen werden. Ich für meine Person erkenne an, daß die rite eingebrachten Anträge, um die es fich hier handelt, nicht zur Dis­fuffion gestellt sind. Deswegen müssen sie nachher diskutiert werden, ( hört! hört: links.) Ich glaube, meine politischen Freunde werden derselben Meinung sein. Abg. Richter( frs. Bp.):

Am Schluß der langen Geschäftsordnungs- Debatte, welche geftern stattfand, sagte ich: Gestatten Sie mir auch ein Wort zur Geschäfts­ordnung. Es wird wirklich zur Geschäftsordnung sein! Daraufhin sich diesem Beschlusse zu fügen. Wenn aber hier ein Antrag auf Der Präsident hat die Pflicht, wenn das Haus etwas beschließt. habe ich auseinandergesetzt, wie ich die verschiedenen An- Eröffnung einer Diskussion während der Abstimmung gestellt wird, träge nach der Geschäftsordnung behandelt wissen wollte. Ich so ist das geschäftsordnungsmäßig unzulässig und gegen alle Ge fagte: Als ich die Debatte über den§ 362 und die dazu gestellten bräuche des Hauses. Ich darf das hier nicht einreißen lassen, damit Amendements   eröffnete, lagen vor die Amendements 672, 653 und dadurch nicht ein Präcedenzfall für zukünftig geschaffen wird, der 805. Außerdem zwei damals handschriftliche Anträge des Abg. Seine, jeder Partei sehr unbequem sein kann. die jetzt die Nummern 820 und 821 haben, die ich zur Verlesung brachte nnd damit zur Diskussion stellte. Andres lag nicht vor. Ich erteilte Herrn Frohme das Wort und überließ den Vorsitz Ich stelle hiermit den Antrag, der jedenfalls geschäftsordnungs­meinem Herrn Stellvertreter. Als ich wieder fam, sprach err mäßig zulässig ist, jezt die Abstimmung über den Paragraphen aus­Frohme noch. In der Zwischenzeit waren einige handschriftliche zusetzen und werde dann den Antrag daran knüpfen, die Diskussion Anträge eingegangen, die mein Herr Stellvertreter, wie es sich über die betreffenden Anträge zu eröffnen. gehört, in die Druckerei befördert hatte, und die noch nicht alle zurück waren, als ich wiederkam. Die letzten sind mir eben übergeben

Abg. Singer( Soc.):

Abg. Richter( frs. Bp.):

Abg. Bebel( Soc.):

Der Herr Präsident hat Recht, wenn er den Antrag Stadthagen  worden. Es sind dies die Anträge auf Nummer 818-17, 822, 828 zurückweist. Die Sache wäre aber sehr einfach zu lösen, wenn der und 824. Nun ist es richtig, daß es nach der Geschäftsordning zu Bräsident erklärte, auch nach seiner Ansicht wäre eine spätere Dis­lässig ist, daß Abänderungsanträge, Amendements oder Anträge auf fuffion der Anträge zulässig. Der Antrag Singer, die Abstimmung motivierte Tagesordnung jederzeit vor dem Schluß der Verhand- auszusetzen, ist natürlich zulässig, aber einfacher wäre es, wenn durch lung gestellt werden können. Also diese sämtlichen Anträge allieitiges Einverständnis die Ansicht ausgesprochen wird, daß nach find rite gestellt, sie sind verteilt, befinden sich in den Händen der Abstimmung in der Diskussion fortgefahren werden kann. der Mitglieder und würden bei der Abstimmung mit zur Ab­stimmung tommen müssen. So liegt die Sache, anders nicht." Das habe ich gesagt und meine Blicke auf die linke Seite des Ich glaube, wir kommen am besten aus der Klemme, wenn wir Hauses gerichtet und habe dort Zustimmung gefunden. Wenn ich uns bei der Erklärung des Herrn Präsidenten beruhigen( Wider­mich nicht irre, dann sogar von dem Abg. Einger.( Lachen bei den spruch links, und damit, daß jezt die Abstimmung über die Anträge Socialdemokraten.) Ob wir nun diese Anträge jezt oder später zur 813 bis 817 und 823, 824 nicht vorgenommen wird. Abstimmung bringen, das ist von meinem Standpunkt aus ziemlich gleichgültig. Deshalb werde ich mich nicht einem Antrage wieder­jezen, diese Anträge jetzt nicht zur Abstimmung zu bringen. Darum allein kann es sich jest handeln, denn wir können jetzt nur über die Fragestellung diskutieren, da wir uns in der Abstimmung befinden, Wenn er also von der Mehrheit des Hauses gewünscht wird, so werde ich diese nachträglich eingebrachten Anträge nicht zur Abstimmung bringen. Abg. Baffermann( natl.):

Präsident Graf v. Ballestrem:

Ich glaube, es herrscht ein allgemeines Mißverständnis und wir werden einig werden, wenn ich meine Vorschläge für die Abstimmung wiederhole. Ich schlage also vor, in Bezug auf§ 862 folgende Ab­stimmung vorzunehmen. Erstens Abstimmung über den Antrag

Bei der Verurteilung zur Haft kann zugleich erkannt werden, daß die verurteilte Person nach verbüßter Strafe der Landes­polizeibehörde zu überweisen sei. Bei wegen Bettelns verurteilten Personen ist dies mur dann zulässig, wenn die Verurteilung in den letzten drei Jahren mehrmals erfolgt ist oder wenn der Verurteilte unter Drohung oder mit Waffen gebettelt hat."

Der Abg. Beck h- Koburg( fri. Vp.) hat dazu beantragt, statt

der Worte der Verurteilte" zu setzen die verurteilte Person". Der Antrag Beck h- Koburg wird mit 225 gegen 75 Stimmen abgelehnt, der Absatz 2 mit 229 gegen 71 Stimmen in der bis­herigen Fassung angenommen.

Absatz 3 des§ 362 bestimmt:

Durch die Ueberiveisung erhält die Landespolizeibehörde die Be­fugnis, die verurteilte Person bis zu zwei Jahren entweder in ein Arbeitshaus unterzubringen oder zu gemeinnützigen Arbeiten zu verwenden. Bei wegen gewerbsmäßiger Unzucht Inhaftierten kann die Landespolizeibehörde die verurteilte Person statt in ein Arbeitshaus in eine Besserungs- oder Erziehungsauftalt oder in ein Asyl unter bringen; die Unterbringung in ein Arbeitshaus ist unzulässig, falls die verurteilte Person zur Zeit der Verurteilung das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet hat.

Die Abgg. Albrecht und Genossen( Soc.) beantragen statt bis zu zwei Jahren" zu sehen:

,, bis zu der im Urteil bestimmten Zeit, die sich auf keinen längeren Zeitraum als zwei Jahre nach Rechtstraft des Urteils erstrecken darf."

Dieser Antrag wird mit 224 gegen 77 Stimmen abgelehnt. Abjazz 3 wird mit 226 gegen 68 Stimmen in der Fassung Streichung des Absatzes 2 und 3 erledigt. zweiter Lesung angenommen. Damit ist der Principalantrag Albrecht und Genossen( Soc.) auf

Nr.

Abiaz 4 lautet:

Ist gegen einen Ausländer auf Ueberweisung an die Landess polizeibehörde erkannt, so kann neben oder an Stelle der Unter­bringung Verweisung aus dem Bundesgebiet eintreten. Dieser Absatz wird mit 238 gegen 57 Stimmen angenommen. Ferner hat der Abg. Heine( Soc.) zu§ 362 beantragt. § 361 erhält folgenden Zusatz:

Weibliche Personen dürfen polizeilicher Aufsicht gemäߧ 361 6 des Strafgesetzbuchs nur unterstellt werden, wenn sie bereits wegen gewerbsmäßiger Unzucht rechtskräftig bestraft sind.

Unzucht ergeben.

Personen, welche von der polizeilichen Aufsicht befreit worden sind, können auch ohne vorgängige erneute Bestrafung ihr wieder unterſtellt werden, wenn sie sich von neuem der gewerbsmäßigen Dieser Antrag wird mit 216 gegen 76 Stimmen abgelehnt. Es folgt die namentliche Abstimmung über folgenden Antrag eine( Soc.):

§ 362 erhält folgenden Zusatz:

Personen, welche auf Grund des§ 362 von der Landespolizei­behörde in ein Arbeitshaus, eine Besserungs- oder Erziehungs. anstalt oder ein Asyl untergebracht worden sind, müssen in diesen getrennt gehalten werden von jugendlichen Personen, die auf Grund des§ 55 des Strafgesetzbuchs( jugendliche Personen unter zwölf Jahren) einer solchen Anstalt überwiesen sind oder gegen welche die Zwangserziehung verhängt worden ist. Diese Bestimmung gilt nicht für Personen, welche ohne einer fittenpolizeilichen Aufficht unterstellt gewesen zu sein, gewerbsmäßige Unzucht getrieben haben und deshalb nach§ 361 Nr. 6 bestraft worden find. Die Abstimmung ergiebt Ablehnung des Antrags mit 214 gegen

Beckh- Coburg  ( 672), dann Heine( 805, 820, 821,) endlich der Eventual- 2 Stimmen.( Schluß siehe 1. Beilage.)

Mit

antrag Albrecht und Genossen( Soc.)( 653). Weiterhin die einzelnen Absätze des§ 362 und schließlich über den ganzen§ 362. dieser Art der Abstimmung ist das Haus einverstanden.( Die ganze Lehte Nachrichten und Depelihen. Ich möchte auch meinerseits den Wunsch aussprechen, daß die Linke ruft: Nein! Nein!) Distussion der hier in Frage stehenden Anträge zugelassen werde Die Obstruktion im öftreichischen Reichsrat. und eventuell eine Entscheidung des Hauses darüber herbeigeführt Abg. Seine( Soc.): ins Wien  , 19. Mai.  ( W. T. B.) Abgeordnetenhaus. Nach wird. Es wäre ja gewiß richtiger gewesen, da während der Nede des Ich mache darauf aufmertjam, daß der Herr Präsident wiederum Abg. Frohme eine Reihe weiterer Anträge eingebracht waren, den mir eine Erklärung dahin abgegeben hat, daß nach der Abstimmung dem die Sigung sechs Stunden gedauert hatte, ohne daß das Antrag auf Schluß der Diskussion zurückzuziehen, damit nicht die über die bisher diskutierten Anträge später über die Anträge a b- Haus infolge der von den Czechen fortgesetzten Obstruktion sin die ganze Materie in zwei Teile geteilt wurde. Da das nicht gestimmt werden soll, über die noch nicht diskutiert worden ist, Tagesordnung eingetreten war, wurde sie wegen Beschlußunfähig­geschehen ist, ist nach unsrer Auffassung durch den Schluß der während unser Interesse dahin geht zu hören, daß auch über fie feit geschlossen. Diskussion nur die Diskussion geschloffen über den Teil der diskutiert werden soll. Aus diesem Grunde fann ich zugleich für Anträge an§ 362, über welche die Diskussion eröffnet die Herren, in deren Namen ich spreche, das Einverständnis mit der war. Wir fömien doch jetzt unmöglich abstimmen über Anträge, Erklärung des Herrn Präsidenten nicht zugeben. deren Begründung wir noch gar nicht gehört haben( Sehr richtig!

Bräs. Graf Ballestrem: links), über die die Diskussion noch gar nicht eröffnet ist. Eine Was die von mir gewünschte ausdrückliche Erklärung anlangt, so Diskussion tann doch nur geschlossen werden, sofern sie vorher fann ich keine andre Erklärung abgeben, als daß ich dem Wunsch eröffnet ist, und das ist bezüglich dieser Anträge nicht geschehen. des Hauses folgen werde. ( Bravo  !)

Die Auflösung der italienischen Kammer. Rom  , 19. Mai. Die Agencia Stefani" veröffentlicht den Motivenbericht zum Dekret bezüglich der Auflösung der Der Motivenbericht bejagt zunächst, daß die in der Stammer. Stammer seit einem Jahre von einer kleinen Minorität hervor gerufenen Vorkommnisse die Regierung nötigen vom Könige die Autorisation zur Vornahme von Neuwahlen zu erbitten.

Ea

Abg. Friedrich Haukmann( Böblingen  ): Abg. Dr. Spahn( C.): Ich und meine politischen Freunde sind durch diese Erklärung werden dann in dem Bericht die erwähnten Vorgänge in der Kammer Ich möchte mich auch meinerseits der Bitte anschließen, daß die des Herrn Präsidenten nicht zufriedengestellt. Wir wissen immer ausführlicher besprochen. Die Minorität. heißt es hier, welche den Beispielen im Auslande folgte, machte Obstruktion gegen den Gesetz­Diskussion über die betreffenden Anträge später noch stattfinden noch nicht, ob die Diskussion zugelassen wird oder nicht.( Sehr entwurf über die politischen Maßnahmen und führte auf diese Weise foll. Ich glaube, daß dem geschäftsordnungsmäßige Bedenken nicht richtig! links). Wir wissen nur, daß der Herr Präsident der gegenüberstehen. Auffassung Ausdruck gegeben hat: wenn die Mehrheit des Hauses bas decreto- legge und den Schluß der Session herbei. Die Kammer Abg. Heine( Soc.): die Meinung haben werde, über die Anträge müsse noch dis- und die Regierung wurden daher genötigt, eine Reform der Geschäfts­3on unsrer Seite ist gestern den Ausführungen des Herrn futiert werden, so werde wohl der Herr Präsident auch dieser ordnung vorzunehmen. Als dieses wichtige Resultat erzielt war, zog Bräsidenten nicht widersprochen worden, so daß der Herr Präsident Meinung entsprechen. Wir wissen aber nicht wie die Mehrheit, wenn die Regierung den Gesezentwurf über die politischen Maßregeln sogar eine Zustimmung bei uns heraus gehört hat. Dieſe Buſtimes darauf ankommt, so wie die Verhältnjie nachher liegen werden, zurück. Aber das half alles nichts, die Minorität nahm die Obstrution mung hat sich aber nur bezogen auf die Erklärung des Herrn Präfi- einem derartigen Antrag auf Bulaffung der Diskussion zustimmen wieder auf und erklärte, daß sie gewaltsam gegen jede Maßnahme deuten, daß die Anträge rite gestellt seien und zur Abstimmung werden. Das tönnen wir nicht übersehen.( Sehr richtig! links) und auftreten würde, welche nicht ihre Zustimmung gefunden hätte. An­gebracht werden müßten. Aber der Herr Präsident hat nicht aus der Herr Präsident lann es uns nicht übel nehmen, wenn wir vor gesichts der neuesten Sachlage glaubt aber die Regierung das Land drücklich gesagt, und wir haben es deshalb auch nicht so aufgefaßt, fichtig find( Sehr richtig links), nachdem er uns vorhin darauf hin- um fein Urteil über das von ihr Geleistete befragen zu müssen. daß sie nicht zur Diskussion gestellt werden sollen,( Sehr richtig! bei gewiesen hat, er habe gestern laut Stenogramm das und das ge­Frankfurt a. M., 19. Mai.  ( B. H.  ) Die Frankf. 3tg." meldet den Socialdemoktaten.) und wenn sie jezt mit zur Abstimmung fagt und da hätten wir ja selber zugestimmt. Gerade da aber waren gestellt werden, so ist die einfache Folge davon, daß sie nachher wir bona fide der Meinung, daß der Präsident mit seinen Worten aus New York  : Der Dampfer Carinthia" von New- Orleans   mit nicht mehr zur Diskussion tommen können. Der Herr Präsident eine Diskussion für zulässig erklärt hätte, während er uns heute be- 1450 Maultieren für die britische Armee ist an der Südküste von meinte nun, daß, weil wir jetzt in der Abstimmung find, wir über wiesen hat, aus seinen Worten gehe hervor, daß er gegenteiliger Haïti aufgelaufen. Die Besatzung beträgt 150 Mann. Paris  , 19. Mai.  ( W. T. B.) Der heute Nachmittag in An­die Diskussion dieser Anträge feinen Beschluß faffen können. Dann wird es Meinung gewesen sei.( Sehr gut! links.) Der Herr Bräfident könnte ja genügen, wenn jest abgestimmt wird über die Anträge, über die doch seiner persönlichen Meinung während der Geschäftsordnungswesenheit des Handelsministers Millerand stattgehabten Eröffnung jegt zweifellos abgestimmt werden kann, weil fiber fie diskutiert debatte Ausdrud geben, ob er auch der Meinung ist, daß die Dis- des Ausstellungspavillons der Bariser Handelskammer wohnte worden ist; wohingegen über die Anträge 813-17 und 823/24, die fuifion über die noch nicht debattierten Bunkte zugelassen werden soll. auf besondere Einladung des Handelskammerpräsidenten auch das zweifellos noch nicht zur Debatte gestellt sind, jetzt nicht abgestimmt Nur wenn wir diese Erklärung erhalten, übersehen wir die Folgen Präsidium des Vereins Berliner   Kaufleute und Industrieller bei. wird. Die andre Frage, ob darüber noch diskutiert wird, kann später der Abstimmung.( Sehr richtig! links.) noch erledigt werden, Präsident Graf Ballestrem:

"

Bukarest  , 19. Mai.  ( W. T. B.) Der Lehrer Constantinin, welcher am 10. ds. Mts. in das Bureau des Unterrichtsministers eingedrungen war und auf den Minister schießen wollte, ist auf Grund der gerichtlichen Untersuchung und des Gutachtens der Aerzte für unzurechnungsfähig erklärt und der Obhut seiner Familie über­

Abg. Singer( Soc.): Meiner persönlichen Meinung habe ich von diesem Platze aus Ich wollte mich zunächst der Erklärung des Abg. Heine an- nicht Ausdruck zu geben. Ich habe hier nur das zu vertreten, was schließen. Im übrigen meine ich, wird es das richtigste sein, das die Geschäftsordnung vorschreibt. So weit ich mich persönlich äußern geben worden. Verantwortlicher Redacteur: Paul John in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlaa von Max Babing in Berlin   Hierzu 4 Beilagen und Unterhaltungsblatt.