sten im Fernen Osten mit allen Mitteln for­dern. Fügt man zu alldem noch hinzu, daß japanische Agenten sich auch in War­ schau sehr eifrig betätigen; daß Pil- s u d s k i seit jeher ein Anhänger des Zu­sammengehens mit Japan gegen Rußland ist (im Jahre 1904 schlug er der japanischen Regierung in Tokio ein Zusammengehen mit den polnischen Revolutionären vor), so ge­winnt man eine Vorstellung von den Hinter­gründen mancher außenpolitischer Aktionen der letzten Zeit. Mag auch die Stabilität der europäischen Politik durch die innere Stär­kung des Völkerbundes und durch die Rück­kehr Rußlands nach Europa befestigt wor­den sein, so zeichnen sich auf der anderen Seite die Umrisse einer neuen Koalition, Japan Deutschland Polen, am Horizont ab, die nicht nur den Femen Osten, sondern auch ganz Europa mit kriegerischen Verwicklungen bedroht. Die von hier drohenden Gefahren dürfen nicht gering eingeschätzt werden, denn trotz der starken Rüstung Sowjetrußlands ist es Infolge der ungünstigen geographischen Lage strategisch gegenüber Japan im Nachteil. Nur wenn es der Politik, vor allem der Ar­beiterklasse, gelingt, Hitlerdeutschland, den »tollen Hund Europas «, an die Kette zu legen und dadurch Sowjetrußland eine lückenlose Rückendeckung im Westen zu verschaffen; wenn es ihr ferner gelingt, die Pläne mancher konservativen Kreise in England, die von einem Zusammengehen mit Japan träumen, zunichte zu machen, nur dann wird es ge­lingen, die vom Fernen Osten her drohenden Weltkriegsgefahren auf ein Mindestmaß her­abzudrücken. A. S.

Land ohne Recht

Reichsarbeitsgericht und Gewerkschaftsraub

Faschisten über die deutsche Wirtschaftslage Seitdem die faschistische Presse die Er­laubnis hat, über die nationalsozialistischen Kollegen die Wahrheit zu sagen, macht sie davon ausgiebigen Gebrauch. Die Mailänder Stampa " übt folgende Kritik an Schachts Wirtschaftspolitik: Haben die Nationalsozialisten in den achtzehn Monaten ihrer Regierung die Lage gebessert oder verschlechtert? Eine genaue Antwort ist nicht möglich(?) Die Zahl der Arbeltslosen wurde zwar auf 2.5 Millionen vermindert, und die Indexziffern der Produk­tion und des Warenumschlages steigen, aber Millionen Männer arbeiten ohne Lohn, und der Plan des Wiederaufbaues ruht auf schwachen und unsicheren finanziellen Fundamenten. Wie lange hält er? Von einer andern Seite betrachtet, zeigt sich die Lage bestimmt verschlechtert. Die Goldreserven sind verbraucht, die Aus­fuhr geht zurück und die Einfuhr nimmt zu, sei es, weil die Pläne Hitlers ausgeführt werden oder weil gerüstet wird. Der Han­del mit dem Ausland, der bis zum letzten Jahr aktiv war, ist nun stark passiv. Ohne Kredit, ohne Goldrücklagen mit einer passi­ven Handelsbilanz kündigt Deutschland ein erweitertes Moratorium gegen das Aus­land an und beginnt mit der Durchführung eines Autarkieplanee. Welches werden die Folgen sein? In er­ster Linie eine neue Schrumpfung des Welthandels und besonders des deutschen Handels. Die ausgiebige Verwendung von Ersatzrohstoffen, die der Plan Schachts vorsieht, wird den Absatz der deutschen Erzeugnisse nicht fördern. Welche Gewähr hat der Abnehmer, daß der Ersatz­stoff nur für die für den Inlandverbrauch bestimmten Produkte verwendet werden? Länder mit einer passiven Handelsbilanz, wie Italien (mehr als 300 Mill. Lire im Jahre 1933) sind imstande, sich gegen die Autarkiepläne Deutschlands zu wehren. Wir sind fest entschlossen, nur von unsem besten Kunden zu kaufen und unsern Importeuren keine deutschen De­visen zu bewilligen, wenn die deut­ schen Kunden unsere Waren nicht kaufen oder vom Staat die zur Zahlung erforder­lichen Liren nicht bekommen. Das System der geschlossenen Wirtschaft dauert an und dehnt sich aus; es bleibt nichts anderes übrig, als sich dagegen zu verteidigen." Wir können den deutschen Journalisten nur empfehlen, sich mit einer Darstellung des furchtbaren Elends der italienischen Landarbeiter- und Bauernmassen zu revan­chieren. Denn es will uns schier bedünken. daß der Rabbi und der Mönch, daß sie alle beide stinken....

Als die freien Gewerkschaften Deutsch­ lands am 2. Mai 1933 unter Aufbietung der SA- und SS-Horden überfallen, besetzt und ihrer sämtlichen mobilen und immobilen Werte, eines aus abgesparten Arbeiter­groschen angesammelten Vermögens von vielen Millionen Reichsmark, einschließlich der Bestände der Arbeiterbank beraubt wor­den waren, erklärte der Räuberhauptmann L e y in einem Aufrufe im»Arbeitertum« vom 15. Mai 1933, er wolle die Gewerkschaften weder zerstören noch zerschlagen, nein, Arbeiter, Deine Institutionen sind uns Nationalsozialisten heilig und unan­tastbar... Arbeiter ich schwöre Dir, wir wer­den nicht nur alles erhalten, was sich vor­findet, wir werden Schutz und die Rechte des Arbeiters weiter ausbauen." In einem zweiten Aufrufe wurde aus­drücklich angekündigt, daß alle Vermögens­werte in die beiden Einheitssäulen Arbei­ter- und Angestelltensäulc organisch Schritt für Schritt überführt werden sollen. Diese A r b e i t", so wurde hinzugefügt, wird vielleicht ein ganzes Jahr verlangen." Noch ehe das Jahr verstrichen war, sind die Gewerkschaften zerschlagen gewesen und es tauchte die Rechtsfrage auf, welcher Rechtsnachfolger für Ansprüche von Mitgliedern und Angestellten der ehemals freien Gewerkschaften die Haftung trägt. Die Deutsche Arbeitsfront , die sich zu­nächst gewaltsam in den Besitz des Vermö­gens der Gewerkschaften gesetzt hatte. lehnt es ab, der Rechtsnachfolger zu sein. Soweit es sich um die Unter­stützungsansprüche der Mitglieder handelt, sind Richtlinien verfügt worden, nach denen die Aufnahme der einzelnen Mitglieder, das Erlöschen der Mitgliedschaft, der Ausschluß aus der Arbeitsfront und die Gewährung von Unterstützungen ganz in das Belieben der heutigen Machthaber gestellt sind. Soweit frühere Angestellte der Gewerkschaften ihre dienstvertraglichen Ansprüche geltend mach­ten, wurden sie von den Gerichten abgewie­sen. Schließlich war aber doch das Dritte Reich gezwungen, eine oberste Gerichtsent­scheidung herbeizuführen, die in dem Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 28. Februar 1934(RAG. 274) erfolgt ist. Frühere Gewerkschaftsangestellte, die über den 1. Juli 1933 hinaus an diesem Tage ist die Deutsche Arbeitsfront offiziell in Kraft getreten von der DAF welter beschäftigt wurden, erblickten darin den stillschweigen­den Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages oder die Verlängerung des alten Vertrages. Das RAG hat auch in diesen Fällen jede Haf­tung der Deutschen Arbeitsfront aus dem Gesichtspunkt der Vermögensübemahme ab­gelehnt, weil eine Vermögensüber­nahme durch die DAF niemals stattgefunden habe. Die Begründung zu diesem ungeheuerlichen Urteile durch dia höchste Stelle der Arbeitsgerichtsbarkeit ist als Geschichtslüge und als klassischer Beweis für das Schwinden jedes Rechtsbodens in Hitler-Deutschland so kennzeichnend, daß der wesentlichste Inhalt dieses Dokumentes der Schande der Welt nicht länger verborgen sein mag. Das RAG stellt fest, daß Ansprüche ge­gen das beschlagnahmte Geworkschaftsv er­mögen überhaupt nicht geltend gemacht wer­den können, weil zur Zeit ein Vermögens- träger nicht vorhanden ist. Dieser sonder­bare Standpunkt gilt natürlich nur, soweit es sich um Ansprüche von Mitgliedern der frü­heren freien Gewerkschaften handelt, denn im übrigen verfügt bekanntlich Herr Dr. Ley seit Monaten über das beschlagnahmte Vermögen, macht Ausgaben, die in die Mil­lionen gehen, und er hat erst kürzlich, ob­wohl angeblich ein Vermögensträger nicht vorhanden sein soll, das Gesamtvermögen der DAF in die Hände des Schatzmei­sters der NSDAP überführt. Der ganze Schwindel wird wie folgt begründet: a) Die Revolutionsträger hatten die Lösung der Gewerkschaftsfrage der NSBO über­tragen. Ihr oblag während der national­sozialistischen Revolution die Ueber- wachung der Betriebe. Dort, wo zufolge Fehlens von Nazibetriebszellen eine Ueber- wachung nicht möglich gewesen wäre(also in den Gewerkschaftsbüros), war eine revo­lutionäre Besitzergreifung unvermeidlich. Bei den Gewerkschaften erfolgte sie am 2. Mai 1933.Damit waren die Gewerk­schaften, kraft revolutionären Akts, auf die Revolutionsträger über­gegangen." b) Nach Herbeiführen des p o 1 1 1 i s c h e n Endes der Gewerkschaften mußte ihnen wirtschaftlich die weitere Möglich­

keit der Propaganda unterbunden werden. Aus diesem Grunde wurde die vom Gen. St. A. am 9. Mai 1933 gegen die SPD aus­gesprochene Beschlagnahme am 12. Mai 1933 auf das Vermögen der freien Gewerk­schaften ausgedehnt." Staatsrat Dr. Ley wurde zum Pfleger bestellt. Dieser Pfleger Dr. Ley, der die Be­setzung der Gewerkschaften geleitet, die Be­schlagnahme ihres Vermögens durchgeführt und mit diesem Vermögen die Gründung der Deutschen Arbeitsfront vorgenommen hat, hat nach der talmudistischen Begründung des RAG mit dem Staatsrat Dr. Ley, Lei­ter der DAF , nicht das mindeste zu tun. Man lese und staune: Ein Teil der bei der Besetzung der Ge­werkschaften tätig gewesenen NSBO-Mit- glieder wurde von dem Pfleger später zu Unterpflegem bestellt und demnächst von der DAF angestellt. Hierdurch haben aber diese Personen ihren Charakter als NSBO- Beauftragte, bozw. Unterpfleger, nicht ver­loren. Anordnungen, welche sie also in der ihnen verbliebenen Eigenschaft als Unter­pfleger des beschlagnahmten Gewerk­schaftsvermögens getroffen haben, können keinesfalls die Deutsche Arbeitsfront ver­pflichtet haben." Nachdem das RAG so einen künstlichen Trennungsstrich zwischen den geraubten Ge­werkschaften, dem geraubten Vermögen einerseits, der Deutschen Arbeitsfront , der tatsächlichen Besitzerin dieser Vermögen andererseits, gezogen hat, werden auch der Pfleger und seine Unterpfleger in je zwei Hälften gespalten. Dieselben Personen, die das beschlagnahmte Gewerkschaftsvermögen allein in Händen haben, dürfenals Pfleger oder Verwalter des beschlagnahmten Gewerk- schaftsvermögens" nicht in Anspruch genom­men werden, als Verbandsleiter der DAF da­gegen sind sie verfügungsberechtigt. Wenn nun einUnterpfleger" frühere Ge­werkschaftsangestellte über den 1. Juli 1933 hinaus beschäftigt hat, so hat er diese Hand­lung nicht in seiner Eigenschaft als Ver­bandsleiter der DAF ausgeübt, also besteht überhaupt kein Anstellungsvertrag des An­gestellten mit der Arbeitsfront. Das Reichsarbeitsgericht verweist auf ein Hamburger Urteil, wonach die alten Verbände vernichtet sind, ohne daß eine Liquidation stattgefunden hat und ohne daß eine Rechtsnachfolge besteht. Die Rechtsabteilung der Deutschen Arbeits­ front , die sich diesen Standpunkt zu eigen macht, straft also die Redaktion desAr- beitertums", die den Mitgliedern der freien Gewerkschaften im Mai 1933 die Rettung ihrer Gelder versprochen hatte, der Lüge. Wenn aber nun die eine Hälfte des Staats­rates Dr. Ley als Stabschef der DAF für Ansprüche nicht haftbar sein will, so bliebe immer noch die andere Hälfte Ley übrig, nämlich derPfleger oder Verwalter des be­schlagnahmten Gewerkschaftsvermögens". Aber auch hier weiß das RAG eine Ausflucht. Wenn der Generalstaatsanwalt den Ley zum Pfleger der Gelder bestimmt hätte, so sei die

BezeichnungPfleger" vielfach mißverstan­den worden. Es heißt in der Begründung; So wurde u. a. versucht, die Stellung des Staatsrates Dr. Ley als Pfleger den Vorschriften des BGB gemäß oder mit der KO zu definieren. Diese Definition muß falsch sein, weil sich die Beschlagnahme nur auf Revolutionsrecht stützen kann und somit automatisch jede Analogie mit dem BGB oder der KO ausschließt." Zum Schluß verwahrt sich das RAG ge­gen die Unterstellung, als wäre die Beschlag­nahme zu dem Zwecke erfolgt, das Gewerk­schaftsvermögen zugunsten ehemaliger Mar­xisten sicherzustellen. Denn das Ziel der Be­schlagnahme sei ja die Ueberwindung des Klassenkampfgedankens gewesen. ImAr­beitertum" vom 15. Mai 1933 hieß es noch, Arbeiter, wir griffen zu, um Dein Geld zu retten". Die Proklamation des RAG für den Ge­werkschaftsraub schließt mit der Feststel­lung, daß ein Vermögensübergang nicht statt­gefunden hat, ein Vermögensträger zur Zeit nicht vorhanden ist und keinerlei Rechts­anspruch der beraubten Mitgliedschaften mehr besteht. Obgleich die Revolution nach der Erklärung des Führers wiederholt als be­endet erklärt worden Ist und auf dem Nürn­ berger Parteitag für die nächsten tausend Jahre jede Revolution untersagt ist, erklärt das Reichsarbeitsgericht: Die endgültige Bestimmung über die Verwendung des beschlagnahmten Gewerk­schaftsvermögens muß schon den Revolu­tionsträgern selbst überlassen werden." Die Begeisterung des Reichsarbeitsgerich­tes für die Akte revolutionärer Gewalt, die soweit geht, daß sowohl das BGB wie die Konkursordnung, wie das gesamte Bürger­liche Recht völlig außer Kraft gesetzt werden dürfen, hat nur eine schwache Stelle. D®1- bewaffnete Ueberfall auf die Gewerkschaften vom 2. Mai 1933 war nämlich keine Revolu­tion, sondern ein brutaler Akt der Exekutive der faschistischen Staatsgewalt gegen die organisierte Arbeiterschaft. Die General­staatsanwaltschaft hatte nach bürgerlichem Recht für die Liquidation des beschlagnahm­ten Vermögens einen Pfleger eingesetzt, den das Reichsarbeitsgericht nachträglichkraft revolutionären Rechts" von seiner Pasaiv- legitimation willkürlich befreit, um so das ge­stohlene Gut der Arbeiter der faschistischen Partei zur willkürlichen Verschwendung überlassen. Bei dem Januskopf des Ley weiß die rechte Hand des Pflegers nicht, was die linke Hand des Stabschefs tut. Wenn nach dieser neudeutschen Rechtsauffassung mein und dein verwechselt wird, so weiß das revolutionäre Reichsarbeitsgericht sich nationalsozialistisch zu beruhigen, in dem e* sagt; Wenn später nach dem herrlichen Si6� an eine anderweitige Verwen­dung gedacht wurde, so kann diese Tat­sache den eigentlichen Zweck der Beschlal nähme nicht auslöschen."

Hodiburgen der Im neuesten Heft des Reichsarbeits­gesetzblattes Nr. 25 bespricht der Präsi­dent der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup, die von ihm in der jüngsten Zeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit veranlaßten Maßnahmen. Dabei kommt er zu dem folgenden interes­santen Eingeständnis: Der Kampf ist schwerer als im Jahre 19S3, denn er richtet sich im Jahre X934 gegen die verbliebenen Hochburgen der Ar­beitslosigkeit; das sind die Großstädte und Industriebezirke." Solcher Hochburgen gibt es im Deutschen Reiche, wie aus der dem gleichen Heft bei­gegebenen Statistischen Beilage hervorgeht, eine recht große Anzahl. Diese Statistische Beilage enthält den Bericht der Haupt­stelle für Arbeitslosenvermitt- lung und Arbeitslosenversiche­rung, dessen Material den angeblichen Er­folg der Arbeitsschlacht zum Teil widerlegt. So geht aus der Statistik hervor, daß in den ausgesprochenen Industriestädten des Rhein­landes, Westfalens, Sachsens und Oberschle­ siens der prozentuale Anteil der von der Ar­beitslosenversicherung unterstützten Erwerbs­losen In der Zelt vom Juli 1933 bis Juli 1934 an der Gesamtzahl der Unterstützten gestie­gen ist. Ebenso befindet sich für das ganze Reich die Zahl der versicherungs­mäßigen Hauptunterstützungsempfänger im Anwachsen. Sic ist vom April, wo sie 218.712 Personen betrug, bis zum Juli 1934 auf 290.174 angestiegen. Auf je 1000 Einwoh­ner kamen Hauptunterstützungsempfänger:

Arbeitslosigkeit April........ 3.4 Mai......... 3.6 Juni........ 4.1 Juli......... 4.5 Diese Steigerung hat stattgefunden, wohl heute von den nationalsozialistisch� Behörden alle eingehenden Anträge auf Gewährung der Arbeitslosen- und Krise0 Unterstützung sorgfältig gesiebt werden, un nur ein Teil eine zustimmende Erledig00� findet. Nach dem Bericht der Relchsversich6� rungsanstalt wurden in der Arbeit* losenversicherung Anträge auf terstützung gestellt:__ Tütf Juli Dezember Januar 1933 l»34 gestellte Anträge insgesamt. 1,852.947 1,792.219 abgelehnt wurden 277.943 261-608 In der Krisenfürsorge sieht Bild so aus: lull Juli Dezember Januar 1933 1934 gestellte Anträge insgesamt. 1,520.513 1,334.350 abgelehnt wurden 103.249 101.931 Das ergibt In einem Zeitraum von. zehn Monaten die Ablehnung von etwa eingereichten Anträgen auf Arbeits! oder Krisenunterstützung, Bei den stellern handelt es sich um Hauptunter*- Zungsempfänger, so daß von der Ablel11� j der Anträge mindestens anderthalb his, MilUonen Menschen betroffen worden