sten im Fernen Osten mit allen Mitteln fordern. Fügt man zu alldem noch hinzu, daß japanische Agenten sich auch in War schau sehr eifrig betätigen; daß Pil- s u d s k i seit jeher ein Anhänger des Zusammengehens mit Japan gegen Rußland ist (im Jahre 1904 schlug er der japanischen Regierung in Tokio ein Zusammengehen mit den polnischen Revolutionären vor), so gewinnt man eine Vorstellung von den Hintergründen mancher außenpolitischer Aktionen der letzten Zeit. Mag auch die Stabilität der europäischen Politik durch die innere Stärkung des Völkerbundes und durch die Rückkehr Rußlands nach Europa befestigt worden sein, so zeichnen sich auf der anderen Seite die Umrisse einer neuen Koalition, Japan— Deutschland— Polen, am Horizont ab, die nicht nur den Femen Osten, sondern auch ganz Europa mit kriegerischen Verwicklungen bedroht. Die von hier drohenden Gefahren dürfen nicht gering eingeschätzt werden, denn trotz der starken Rüstung Sowjetrußlands ist es Infolge der ungünstigen geographischen Lage strategisch gegenüber Japan im Nachteil. Nur wenn es der Politik, vor allem der Arbeiterklasse, gelingt, Hitlerdeutschland, den »tollen Hund Europas «, an die Kette zu legen und dadurch Sowjetrußland eine lückenlose Rückendeckung im Westen zu verschaffen; wenn es ihr ferner gelingt, die Pläne mancher konservativen Kreise in England, die von einem Zusammengehen mit Japan träumen, zunichte zu machen, nur dann wird es gelingen, die vom Fernen Osten her drohenden Weltkriegsgefahren auf ein Mindestmaß herabzudrücken. A. S.
Land ohne Recht
Reichsarbeitsgericht und Gewerkschaftsraub
Faschisten über die deutsche Wirtschaftslage Seitdem die faschistische Presse die Erlaubnis hat, über die nationalsozialistischen Kollegen die Wahrheit zu sagen, macht sie davon ausgiebigen Gebrauch. Die Mailänder „Stampa " übt folgende Kritik an Schachts Wirtschaftspolitik: „Haben die Nationalsozialisten in den achtzehn Monaten ihrer Regierung die Lage gebessert oder verschlechtert? Eine genaue Antwort ist nicht möglich(?) Die Zahl der Arbeltslosen wurde zwar auf 2.5 Millionen vermindert, und die Indexziffern der Produktion und des Warenumschlages steigen, aber Millionen Männer arbeiten ohne Lohn, und der Plan des Wiederaufbaues ruht auf schwachen und unsicheren finanziellen Fundamenten. Wie lange hält er? Von einer andern Seite betrachtet, zeigt sich die Lage bestimmt verschlechtert. Die Goldreserven sind verbraucht, die Ausfuhr geht zurück und die Einfuhr nimmt zu, sei es, weil die Pläne Hitlers ausgeführt werden oder weil gerüstet wird. Der Handel mit dem Ausland, der bis zum letzten Jahr aktiv war, ist nun stark passiv. Ohne Kredit, ohne Goldrücklagen mit einer passiven Handelsbilanz kündigt Deutschland ein erweitertes Moratorium gegen das Ausland an und beginnt mit der Durchführung eines Autarkieplanee. Welches werden die Folgen sein? In erster Linie eine neue Schrumpfung des Welthandels und besonders des deutschen Handels. Die ausgiebige Verwendung von Ersatzrohstoffen, die der Plan Schachts vorsieht, wird den Absatz der deutschen Erzeugnisse nicht fördern. Welche Gewähr hat der Abnehmer, daß der Ersatzstoff nur für die für den Inlandverbrauch bestimmten Produkte verwendet werden? Länder mit einer passiven Handelsbilanz, wie Italien (mehr als 300 Mill. Lire im Jahre 1933) sind imstande, sich gegen die Autarkiepläne Deutschlands zu wehren. Wir sind fest entschlossen, nur von unsem besten Kunden zu kaufen und unsern Importeuren keine deutschen Devisen zu bewilligen, wenn die deut schen Kunden unsere Waren nicht kaufen oder vom Staat die zur Zahlung erforderlichen Liren nicht bekommen. Das System der geschlossenen Wirtschaft dauert an und dehnt sich aus; es bleibt nichts anderes übrig, als sich dagegen zu verteidigen." Wir können den deutschen Journalisten nur empfehlen, sich mit einer Darstellung des furchtbaren Elends der italienischen Landarbeiter- und Bauernmassen zu revanchieren. Denn es will uns schier bedünken. daß der Rabbi und der Mönch, daß sie alle beide stinken....
Als die freien Gewerkschaften Deutsch lands am 2. Mai 1933 unter Aufbietung der SA- und SS-Horden überfallen, besetzt und ihrer sämtlichen mobilen und immobilen Werte, eines aus abgesparten Arbeitergroschen angesammelten Vermögens von vielen Millionen Reichsmark, einschließlich der Bestände der Arbeiterbank beraubt worden waren, erklärte der Räuberhauptmann L e y in einem Aufrufe im»Arbeitertum« vom 15. Mai 1933, er wolle die Gewerkschaften weder zerstören noch zerschlagen, „nein, Arbeiter, Deine Institutionen sind uns Nationalsozialisten heilig und unantastbar... Arbeiter— ich schwöre Dir, wir werden nicht nur alles erhalten, was sich vorfindet, wir werden Schutz und die Rechte des Arbeiters weiter ausbauen." In einem zweiten Aufrufe wurde ausdrücklich angekündigt, daß alle Vermögenswerte in die beiden Einheitssäulen— Arbeiter- und Angestelltensäulc— organisch Schritt für Schritt überführt werden sollen. „Diese A r b e i t", so wurde hinzugefügt, „wird vielleicht ein ganzes Jahr verlangen." Noch ehe das Jahr verstrichen war, sind die Gewerkschaften zerschlagen gewesen und es tauchte die Rechtsfrage auf, welcher Rechtsnachfolger für Ansprüche von Mitgliedern und Angestellten der ehemals freien Gewerkschaften die Haftung trägt. Die Deutsche Arbeitsfront , die sich zunächst gewaltsam in den Besitz des Vermögens der Gewerkschaften gesetzt hatte. lehnt es ab, der Rechtsnachfolger zu sein. Soweit es sich um die Unterstützungsansprüche der Mitglieder handelt, sind Richtlinien verfügt worden, nach denen die Aufnahme der einzelnen Mitglieder, das Erlöschen der Mitgliedschaft, der Ausschluß aus der Arbeitsfront und die Gewährung von Unterstützungen ganz in das Belieben der heutigen Machthaber gestellt sind. Soweit frühere Angestellte der Gewerkschaften ihre dienstvertraglichen Ansprüche geltend machten, wurden sie von den Gerichten abgewiesen. Schließlich war aber doch das Dritte Reich gezwungen, eine oberste Gerichtsentscheidung herbeizuführen, die in dem Urteil des Reichsarbeitsgerichtes vom 28. Februar 1934(RAG. 274) erfolgt ist. Frühere Gewerkschaftsangestellte, die über den 1. Juli 1933 hinaus— an diesem Tage ist die Deutsche Arbeitsfront offiziell in Kraft getreten— von der DAF welter beschäftigt wurden, erblickten darin den stillschweigenden Abschluß eines neuen Arbeitsvertrages oder die Verlängerung des alten Vertrages. Das RAG hat auch in diesen Fällen jede Haftung der Deutschen Arbeitsfront aus dem Gesichtspunkt der Vermögensübemahme abgelehnt, weil eine Vermögensübernahme durch die DAF niemals stattgefunden habe. Die Begründung zu diesem ungeheuerlichen Urteile durch dia höchste Stelle der Arbeitsgerichtsbarkeit ist als Geschichtslüge und als klassischer Beweis für das Schwinden jedes Rechtsbodens in Hitler-Deutschland so kennzeichnend, daß der wesentlichste Inhalt dieses Dokumentes der Schande der Welt nicht länger verborgen sein mag. Das RAG stellt fest, daß Ansprüche gegen das beschlagnahmte Geworkschaftsv ermögen überhaupt nicht geltend gemacht werden können, weil zur Zeit ein Vermögens- träger nicht vorhanden ist. Dieser sonderbare Standpunkt gilt natürlich nur, soweit es sich um Ansprüche von Mitgliedern der früheren freien Gewerkschaften handelt, denn im übrigen verfügt bekanntlich Herr Dr. Ley seit Monaten über das beschlagnahmte Vermögen, macht Ausgaben, die in die Millionen gehen, und er hat erst kürzlich, obwohl angeblich ein Vermögensträger nicht vorhanden sein soll, das Gesamtvermögen der DAF in die Hände des Schatzmeisters der NSDAP überführt. Der ganze Schwindel wird wie folgt begründet: a) Die Revolutionsträger hatten die Lösung der Gewerkschaftsfrage der NSBO übertragen. Ihr oblag während der nationalsozialistischen Revolution die Ueber- wachung der Betriebe. Dort, wo zufolge Fehlens von Nazibetriebszellen eine Ueber- wachung nicht möglich gewesen wäre(also in den Gewerkschaftsbüros), war eine revolutionäre Besitzergreifung unvermeidlich. Bei den Gewerkschaften erfolgte sie am 2. Mai 1933.„Damit waren die Gewerkschaften, kraft revolutionären Akts, auf die Revolutionsträger übergegangen." b) Nach Herbeiführen des p o 1 1 1 i s c h e n Endes der Gewerkschaften mußte ihnen wirtschaftlich die weitere Möglich
keit der Propaganda unterbunden werden. „Aus diesem Grunde wurde die vom Gen. St. A. am 9. Mai 1933 gegen die SPD ausgesprochene Beschlagnahme am 12. Mai 1933 auf das Vermögen der freien Gewerkschaften ausgedehnt." Staatsrat Dr. Ley wurde zum Pfleger bestellt. Dieser Pfleger Dr. Ley, der die Besetzung der Gewerkschaften geleitet, die Beschlagnahme ihres Vermögens durchgeführt und mit diesem Vermögen die Gründung der Deutschen Arbeitsfront vorgenommen hat, hat nach der talmudistischen Begründung des RAG mit dem Staatsrat Dr. Ley, Leiter der DAF , nicht das mindeste zu tun. Man lese und staune: „Ein Teil der bei der Besetzung der Gewerkschaften tätig gewesenen NSBO-Mit- glieder wurde von dem Pfleger später zu Unterpflegem bestellt und demnächst von der DAF angestellt. Hierdurch haben aber diese Personen ihren Charakter als NSBO- Beauftragte, bozw. Unterpfleger, nicht verloren. Anordnungen, welche sie also in der ihnen verbliebenen Eigenschaft als Unterpfleger des beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögens getroffen haben, können keinesfalls die Deutsche Arbeitsfront verpflichtet haben." Nachdem das RAG so einen künstlichen Trennungsstrich zwischen den geraubten Gewerkschaften, dem geraubten Vermögen einerseits, der Deutschen Arbeitsfront , der tatsächlichen Besitzerin dieser Vermögen andererseits, gezogen hat, werden auch der Pfleger und seine Unterpfleger in je zwei Hälften gespalten. Dieselben Personen, die das beschlagnahmte Gewerkschaftsvermögen allein in Händen haben, dürfen„als Pfleger oder Verwalter des beschlagnahmten Gewerk- schaftsvermögens" nicht in Anspruch genommen werden, als Verbandsleiter der DAF dagegen sind sie verfügungsberechtigt. Wenn nun ein„Unterpfleger" frühere Gewerkschaftsangestellte über den 1. Juli 1933 hinaus beschäftigt hat, so hat er diese Handlung nicht in seiner Eigenschaft als Verbandsleiter der DAF ausgeübt, also besteht überhaupt kein Anstellungsvertrag des Angestellten mit der Arbeitsfront. Das Reichsarbeitsgericht verweist auf ein Hamburger Urteil, wonach die alten Verbände vernichtet sind, ohne daß eine Liquidation stattgefunden hat und ohne daß eine Rechtsnachfolge besteht. Die Rechtsabteilung der Deutschen Arbeits front , die sich diesen Standpunkt zu eigen macht, straft also die Redaktion des„Ar- beitertums", die den Mitgliedern der freien Gewerkschaften im Mai 1933 die Rettung ihrer Gelder versprochen hatte, der Lüge. Wenn aber nun die eine Hälfte des Staatsrates Dr. Ley als Stabschef der DAF für Ansprüche nicht haftbar sein will, so bliebe immer noch die andere Hälfte Ley übrig, nämlich der„Pfleger oder Verwalter des beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögens". Aber auch hier weiß das RAG eine Ausflucht. Wenn der Generalstaatsanwalt den Ley zum Pfleger der Gelder bestimmt hätte, so sei die
Bezeichnung„Pfleger" vielfach mißverstanden worden. Es heißt in der Begründung; „So wurde u. a. versucht, die Stellung des Staatsrates Dr. Ley als Pfleger den Vorschriften des BGB gemäß oder mit der KO zu definieren. Diese Definition muß falsch sein, weil sich die Beschlagnahme nur auf Revolutionsrecht stützen kann und somit automatisch jede Analogie mit dem BGB oder der KO ausschließt." Zum Schluß verwahrt sich das RAG gegen die Unterstellung, als wäre die Beschlagnahme zu dem Zwecke erfolgt, das Gewerkschaftsvermögen zugunsten ehemaliger Marxisten sicherzustellen. Denn das Ziel der Beschlagnahme sei ja die Ueberwindung des Klassenkampfgedankens gewesen. Im„Arbeitertum" vom 15. Mai 1933 hieß es noch, „Arbeiter, wir griffen zu, um Dein Geld zu retten". Die Proklamation des RAG für den Gewerkschaftsraub schließt mit der Feststellung, daß ein Vermögensübergang nicht stattgefunden hat, ein Vermögensträger zur Zeit nicht vorhanden ist und keinerlei Rechtsanspruch der beraubten Mitgliedschaften mehr besteht. Obgleich die Revolution nach der Erklärung des Führers wiederholt als beendet erklärt worden Ist und auf dem Nürn berger Parteitag für die nächsten tausend Jahre jede Revolution untersagt ist, erklärt das Reichsarbeitsgericht: „Die endgültige Bestimmung über die Verwendung des beschlagnahmten Gewerkschaftsvermögens muß schon den Revolutionsträgern selbst überlassen werden." Die Begeisterung des Reichsarbeitsgerichtes für die Akte revolutionärer Gewalt, die soweit geht, daß sowohl das BGB wie die Konkursordnung, wie das gesamte Bürgerliche Recht völlig außer Kraft gesetzt werden dürfen, hat nur eine schwache Stelle. D®1- bewaffnete Ueberfall auf die Gewerkschaften vom 2. Mai 1933 war nämlich keine Revolution, sondern ein brutaler Akt der Exekutive der faschistischen Staatsgewalt gegen die organisierte Arbeiterschaft. Die Generalstaatsanwaltschaft hatte nach bürgerlichem Recht für die Liquidation des beschlagnahmten Vermögens einen Pfleger eingesetzt, den das Reichsarbeitsgericht nachträglich„kraft revolutionären Rechts" von seiner Pasaiv- legitimation willkürlich befreit, um so das gestohlene Gut der Arbeiter der faschistischen Partei zur willkürlichen Verschwendung überlassen. Bei dem Januskopf des Ley weiß die rechte Hand des Pflegers nicht, was die linke Hand des Stabschefs tut. Wenn nach dieser neudeutschen Rechtsauffassung mein und dein verwechselt wird, so weiß das revolutionäre Reichsarbeitsgericht sich nationalsozialistisch zu beruhigen, in dem e* sagt; „Wenn später nach dem herrlichen Si6� an eine anderweitige Verwendung gedacht wurde, so kann diese Tatsache den eigentlichen Zweck der Beschlal nähme nicht auslöschen."
Hodiburgen der Im neuesten Heft des Reichsarbeitsgesetzblattes Nr. 25 bespricht der Präsident der Reichsanstalt für Arbeitsvermittlung und Arbeitslosenversicherung, Dr. Syrup, die von ihm in der jüngsten Zeit zur Bekämpfung der Arbeitslosigkeit veranlaßten Maßnahmen. Dabei kommt er zu dem folgenden interessanten Eingeständnis: „Der Kampf ist schwerer als im Jahre 19S3, denn er richtet sich im Jahre X934 gegen die verbliebenen Hochburgen der Arbeitslosigkeit; das sind die Großstädte und Industriebezirke." Solcher Hochburgen gibt es im Deutschen Reiche, wie aus der dem gleichen Heft beigegebenen Statistischen Beilage hervorgeht, eine recht große Anzahl. Diese Statistische Beilage enthält den Bericht der Hauptstelle für Arbeitslosenvermitt- lung und Arbeitslosenversicherung, dessen Material den angeblichen Erfolg der Arbeitsschlacht zum Teil widerlegt. So geht aus der Statistik hervor, daß in den ausgesprochenen Industriestädten des Rheinlandes, Westfalens, Sachsens und Oberschle siens der prozentuale Anteil der von der Arbeitslosenversicherung unterstützten Erwerbslosen In der Zelt vom Juli 1933 bis Juli 1934 an der Gesamtzahl der Unterstützten gestiegen ist. Ebenso befindet sich für das ganze Reich die Zahl der versicherungsmäßigen Hauptunterstützungsempfänger im Anwachsen. Sic ist vom April, wo sie 218.712 Personen betrug, bis zum Juli 1934 auf 290.174 angestiegen. Auf je 1000 Einwohner kamen Hauptunterstützungsempfänger:
Arbeitslosigkeit April........ 3.4 Mai......... 3.6 Juni........ 4.1 Juli......... 4.5 Diese Steigerung hat stattgefunden, � wohl heute von den nationalsozialistisch� Behörden alle eingehenden Anträge auf Gewährung der Arbeitslosen- und Krise0 Unterstützung sorgfältig gesiebt werden, un nur ein Teil eine zustimmende Erledig00� findet. Nach dem Bericht der Relchsversich6� rungsanstalt wurden in der Arbeit* losenversicherung Anträge auf terstützung gestellt:__„ Tütf Juli— Dezember Januar 1933 l»34 gestellte Anträge insgesamt. 1,852.947 1,792.219 abgelehnt wurden 277.943 261-608 In der Krisenfürsorge sieht � Bild so aus: lull Juli— Dezember Januar 1933 1934 gestellte Anträge insgesamt. 1,520.513 1,334.350 abgelehnt wurden 103.249 101.931 Das ergibt In einem Zeitraum von. zehn Monaten die Ablehnung von etwa eingereichten Anträgen auf Arbeits!� oder Krisenunterstützung, Bei den stellern handelt es sich um Hauptunter*-� Zungsempfänger, so daß von der Ablel11� j der Anträge mindestens anderthalb his, MilUonen Menschen betroffen worden