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Ueber die Verhältnisse ihrer Gewerkschaften sprachen hierauf die Delegierten der übrigen Berufe.

Die Lohn- und Arbeitsverhältnisse der Ziegeleiarbeiter in Herz­ felde   wurden folgendermaßen geschildert: Die Arbeit beginnt um 5 Uhr morgens und endet um 7/2 Uhr abends. Es giebt aber Zwischenmeister, die von 4-8 Uhr arbeiten lassen. In dieser Zeit fertigt ein Ziegelstreicher unter günstigen Umständen höchstens 4000 Mauersteine pro Tag. Das Tausend wird mit 1,20-1,35 m. be­zahlt. Die Arbeiter, welche bei foloffaler Hize, so daß ihnen mit­unter der Hut auf dem Kopf ansengt, die Steine aus dem Ofen farren, erhalten einen Tagelohn von 3,50 bis höchstens 4 M., die sonstigen Hilfsarbeiter einen solchen von 2,25-2,75 M.

Mit der Beendigung der Delegiertenberichte schloß die Situng um 8 Uhr abends.

Gerichts- Beitung.

D

Gewerkschaftliches.

Berlin   und Umgegend.

Der Krieg.

Die Boeren haben sich vom Rhenosterfluß zurückgezogen,

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Verband aufzugehen, so werde er in jeder Weise bekämpft und zu 19. September desselben Jahrs besonders zu prüfen. Aus vernichten gesucht. Das werde aber nicht gelingen, denn der nieder- dem jegt angefochtenen Urteil vom 13. März 1900 fei mun jedoch rheinische Weber- Verband sei, hauptsächlich weil er über ein eigenes zu entnehmen, daß das Landgericht in den Worten einheitliche Preßorgan verfüge, diesen Kämpfen gewachsen. Jedenfalls werde Handlung auf einen im voraus gefaßten Entschluß" den Entschluß der niederrheinische Weber- Verband auf seiner nächsten General- gemeint habe, auf den auch alle übrigen schon im vorigen versammlung beschließen, auch die übrigen Tertilarbeiter aufzu Jahre durch das Kammergerichts Urteil vom 14. September end- um hinter den Vaal zurückzuweichen, wo sie entschloffen fein follen, nehmen. Dieselben würden jedoch in selbständigen Gruppen organi- gültig ab geurteilten Schulverfäumnisse vor dem 27. Mai 1899& ähesten widerstand zu leisten. Ihr abermaliger Rückzug fiert werden müssen. zurückzuführen wären. Danach stehe fest, daß sämtliche Bergehen die ist nicht ihrer Feigheit oder Demoralisation zuzuschreiben, sondern der oft betonten riesigen Uebermacht der Engländer, die Auf Anregung Katers foll nach Schluß der Sigung eine Be- Folge eines im voraus gefaßten Entschlusses seien und daß sie alle diesen bei nicht allzu schwierigem Gelände stets die Möglichkeit der Tprechung der beteiligten Personen darüber stattfinden, unter welchen zusammen eine einheitliche Handlung bildeten. Wegen dieser ein­Umgehung der Boerenflanken giebt. Umständen ein Anschluß des niederrheinischen Weber- Verbands an heitlichen Handlung sei H. aber schon einmal infolge Endurteils des Ueber den Rückzug der Boeren meldet Feldmarschall Roberts voni die Geschäftskommission der Vertrauensmänner- Centralisation statt- Stammergerichts vom 14. September 1899 bestraft worden, eine aber- Südufer des Rhenosterflusses vom 23. d. M.: Ich fand bei der finden kann. malige Bestrafung deshalb sei darum unzulässig. Hätte das Landgericht einen andern Entschluß aus der Zeit nach dem Ankunft hier heute früh, daß der Feind während der Nacht geflohen war und eine starke Stellung auf dem Nordufer des 27. Mai 1899 festgestellt, dann wäre seine Entscheidung vom Flusses besetzt hatte, welche er sorgfältig verschanzte. Der Feind 13. März 1900 gerechtfertigt, so sei fie es aber nicht. hielt es jedoch nicht für ratsam, diese Stellung zu ver teidigen, als er hörte, daß Hamiltons Abteilung in Heilbronn   stehe und daß unsre Kavallerie, welche den Rhenoster Fluß einige englische Meilen weiter abwärts überschritt, seine rechte Nachhut bedrohte. Die Brücke über den Rhenoster, mehrere Bahn­Zur Lohnbewegung der Parkettbodenleger. In der Ver- überführungen und einige Meilen der Bahnstrecke sind zerstört.- sammlung, die gestern im Gewerkschaftshause tagte, konnte berichtet Die Truppen Hamiltons hatten die Boeren unter Biet Dewet von werden, daß die Situation für die Ausständigen außerordentlich Lindsley nach Heilbron vor sich hergetrieben. Der Uebergang über günstig ist. Von den 170 Personen, die in der Parkettbodenleger- den Rhenoster wurde start bestritten, und umfre Berlufte hätten Branche überhaupt beschäftigt sind, befinden sich gegenwärtig 160 im schwer sein können, wenn wir nicht einen sehr gut verabredeten Ausstand. Die 10 Personen, welche noch weiter arbeiten, können Plan gehabt hätten, welcher die Brigade unter Smith- Dorrien  den Ausständigen unter den gegebenen Verhältnissen durchaus keinen gerade im rechten Augenblicke an die Flanke des Feindes Abbruch thun. Die Konjunktur ist eine sehr gute und die Arbeit heranbrachte. Der unsre Stellung in Boshof tommandierende drängt überall. Die Unternehmer- Vereinigung hat sich zu Verhand- Offizier meldet, daß sich in den letzten Tagen über 300 Oranje lungen mit der Lohnkommission bereit erklärt und ist zu gestern Boeren ergaben. Stellyy- Stenny berichtet, daß die Yeomanry das Land Der Kampf für die Gewissensfreiheit in Preußen, den der bereits eine Sigung anberaumt worden. Die Arbeit soll so lange zwischen Bloemfontein   und Boshof vom Feind gesäubert habe. Parteigenofie Adolf Hoffmann   seit Jahren führt, hat diesen ruhen, bis eine zufriedenstellende Vereinbarung von den beider Eine gleichzeitige Meldung des Reuterschen Bureaus" vom jegt zum drittenmal vor das Kammergericht gebracht. Wegen seitigen Kommissionen erzielt worden ist und auch Verhandlungen Rhenosterfluß besagt: des besseren Verständnisses muß auf die früheren Borgänge zurück mit den einzelnen Unternehmern sollen unterbleiben. Heute nach. London  , 24. Mai. Die Boeren, welche die Stellungen von Rhenoster­gegriffen werden. Hoffmann ist 1886 aus der evangelischen Landes- mittag 3 Uhr findet im Gewerkschaftshaus wieder eine Versammlung fluß verlassen haben, marschieren jest gerade auf den Baalfluß firche ausgetreten und hat dann seine Kinder nicht mehr am statt, in der die Kommission über das Resultat der Verhandlungen zu; sie erklären; daß sie bis zum Tode kämpfen werden. Religionsunterricht in der Schule teilnehmen lassen. Er wurde Bericht erstatten wird. General French befindet sich in Prospect, einem Orte an der Eisen­deshalb nach einiger Zeit angeklagt, in der Revisionsinstanz Achtung, Braner! Kollegen! Troß größter Mühe der bahn ungefähr 5 Meilen nördlich des Rhenosterfluffes. General aber am 6. Februar 1890 freigesprochen. Das Kammergericht Fünfer- Kommission ist es derfelben nicht gelungen, die Mehrzahl Hamilton wirft bei den Bewegungen Frenchs mit. führte damals u. a. aus: Schon das Allgemeine Landrecht ſpricht im§ 11 II 12 den Grundsay aus, daß schulpflichtige Kinder gehörigen Brauereien zur Anerkennung unsrer Forderungen zu ver- hängt also lediglich davon ab, ob Lord Roberts   nicht wieder ihre der dem Verein der Brauereien Berlins   und Umgegend nicht anhängt zur Teilnahme am Religionsunterricht einer Konfession, welcher die Kinder oder ihre Eltern nicht angehören, überhaupt nicht angehalten anlassen. Ein Teil derfelben hält es gar nicht für nötig, auf unsre Blanken und ihren Rücken zu bedrohen vermag. wiederholten Schreiben zu antworten. Sir sehen uns deshalb ge­Im übrigen ist mitzuteilen, daß die Boeren einige werden dürfen. In Ausführung dieses Grundsazes, der noch zu nötigt, den Beschluß der letzten öffentlichen Versammlung, die be­Kleine Erfolge Recht besteht, hat nun der Minister der geistlichen Angelegenheiten durch Erlasse von 1872, 1875 und 1877 bestimmt, daß Schüler, die treffenden Brauereien zu veröffentlichen, zur Durchführung zu bringen. zu verzeichnen haben. Die Fünfer- Kommission. Bei dem Ueberfall der Schwadron des Obersten Bethune ers in einer Religion beziehungsweise Sonfession erzogen werden sollen,( Siche Annonce.) für welche im allgemeinen Lehrplan der betreffenden Schul- Achtung Stuccateure! Die Firma Juntersdorf, Wilmers- beuteten die Boeren auch 2 Magim- Geschütze nebst reichlicher Munition. anstalt Unterricht nicht angefegt ist, auf den Antrag der dorf- Berlin ist gesperrt. Buzug ist streng fernzuhalten. Eltern ohne weiteres und bedenkenlos von dem Religionsunterricht Die Lohntommission. in der Schule zu dispensieren sind, und daß dies ins Aus Paukow wird uns geschrieben: Das Verfammlungs. besondere auch für die Kinder von Dissidenten, welche in recht scheint für Pankow   nicht zu egiſtieren. Die Filiale des gültiger Form aus der Landeskirche ausgetreten find, gelten soll. Verbands der Handels, Transport- und Ver Zu diesem Erlasse war der Minister befugt." Nach dieser Ent- tehrs- Arbeiter Pankow   wollte in der Nacht vom Dienstag scheidung hielt Genoffe Hoffmann neun Jahre lang un- zum Mittwoch eine Versammlung im Blaurochschen Saal abhalten. gehindert seine Kinder vom Religionsunterricht fern. Am 6. De- Blaurod, welcher persönlich zum Amtsvorsteher_ging, um obige zember 1898 erhielt er dann wieder ein Strafmandat wegen un- Versammlung anzumelden, mußte unverrichteter Sache heimkehren, berechtigter Schulversäumnis eines Sohnes, dem eine ganze Anzahl weil der Amtsvorsteher unter feinen Umständen die Versammlung statt Strafmandate folgten, wogegen Hoffmann die Gerichte anrief. Am finden lassen wollte. Nachdem von seiten des Amtsvorstehers ein 14. September 1899 bestätigte das Kammergericht ein Expreß- Bote zum Landrat gesandt war, wurde Blanrock mitgeteilt, Ein andres in Pretoria   eingegangenes amtliches Telegramm Landgerichtliches Urteil vom 27. Mai 1899, durch welches Hoffmann daß der Landrat des Niederbarnimer Kreises ebenfalls die Abhaltung behauptet fogar, daß die Boerenstreitkräfte am vergangenen Diens wegen jener wiederholten Versäumung der Religionsstunden zu einer obiger Versammlung nicht dulden werde, eine schriftliche Begründung tag bei Heilbron in ein Gefecht mit den Engländern geraten feien, Geldstrafe von 5 M. verurteilt worden war. Der Straffenat des würde nicht gegeben. Wir möchten anraten, den Beschwerdeweg in wobei die Engländer sich unter Zurücklaffung von 60 Toten und Ver­Kammergerichts führte in den Urteilsgründen aus, daß das Gericht allen Instanzen zu verfolgen, denn obiges Verbot würde das wundeten hatten zurückziehen müssen und 200 Engländer gefangen den 1890 noch vertretenen Standpunkt seit dem Jahre 1893 verlassen Vereins- und Versammlungsgesetz vollständig illusorisch machen. genommen worden seien. habe. Maßgebend wäre allerdings§ 11 II 12 des Allgemeinen Land­rechts, worin es heiße: Kinder, die in einer andern Religion, In Spandau   entwidelt sich in erfreulicher Weise die erst vor als welche in der öffentlichen Schule gelehrt wird, nach den furzem ins Leben gerufene Zahlstelle der Fabrik-, Land- und Silfs­Gefeßen des Staats erzogen werden sollen, können dem arbeiter. Nachdem sich auch die Arbeiter eines dortigen größeren Religionsunterricht in derselben beizuwohnen nicht angehalten werden." Sägewerts fast vollzählig organisiert haben, beträgt die Mitglieder­Diese Bestimmung sei so auszulegen, daß die Kinder am Religions- zahl der Bahlstelle bereits 126. Die Direktion der chemischen Fabrit unterricht in der Schule teilnehmen sollen, wenn nicht der Nach auf dem jog. Salzhof", deren Arbeiter fast sämtlich organisiert sind. weis erbracht werde, daß sie außerhalb der betreffenden Schule hat sich denn auch den ruhigen, einheitlichen Wünschen der Arbeiter in einer andern, vom Staate anerkannten Religion unterrichtet um Aufbefferung ihrer Lage in mancherlei Beziehung nicht ver- Tehke Nachrichten und Depeschen. würden. Irgendwelcher Religionsunterricht werde verlangt. Damit schlossen, sondern diese Wünsche in der Hauptsache ohne weiteres er­ständen auch nicht in Widerspruch die§§ 1-5 II 11 des Allgemeinen füllt. Vielleicht wird die große Masse der unorganisierten Landrechts, welche die vollkommene Glaubens- und Gewissens- Arbeiter in Spandau   jezt versuchen, es den Fabrikarbeitern nach­freiheit" anerkennen, denn hier handele es sich nicht um Glaubens- zuthun. und Gewissenszwang, sondern um Unterricht in einer Religion. Von der Firma Völkkow( Spiegel, Bilder und Photographie Was ein Religionsunterricht nach den Gesetzen des Staates sei, das Rahmen- Fabrit) erhalten wir folgende Zuſchrift: zu bestimmen stehe der Schulbehörde zu. Ohne Dispens hätte dér Angeklagte feinen Sohn vom Religionsunterricht in der Volksschule nicht fernhalten dürfen. Die verschiedenen Strafthaten" wurden als eine einzige einheitliche Handlung angesehen. Hoffmann machte sofort Gebrauch von dem Recht, sein Kind in einer andren Religion nach den Ge­sezzen des Staats" unterrichten zu lassen, indem er schleunigst die Zu­laffung zum jüdischen Religionsunterricht beantragte. Die Schul­deputation gab auch seinem Antrag statt.

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Ferner melden antliche Boeren- Telegramme, daß die Boeren in den Gefechten, die der Bejezung Heilbrons durch die Engländer vorangingen, 20 Engländer, darunter 3 Offiziere, zu Ge­fangenen gemacht hätten.

Weiter wird dem Reuterschen Bureau" aus dem Boerenlager bei Volksrust von 20. gemeldet: Gestern nachmittag griffen die Vorposten der Boeren eine Abteilung britischer Truppen zwischen Nqutu und Mount Prospekt, südlich von Majuba an. Acht Engländer wurden getötet, dreizehn verwundet. Die Boeren hatten teine Verluste. Die Burghers find mehr denn je entschlossen, einer Invasion in Transvaal   entgegenzutreten.

Andrerseits laufen englischerseits beständig Nachrichten über Ab­teilungen von Oranje- Boeren ein, die sich ergeben hätten. Eine in Kapstadt   verbreitete Nachricht, daß das der Boeren­mission angehörende Mitglied Fischer Krüger zum schleunigen Friedensschluß geraten habe, ist sofort dementiert worden.

Oestreichische Delegation.

Budapest  , 25. Mai.  ( W. T. B.) Die heutige zweite Blenar fizung der öftreichischen Delegation verhandelte über das Budget Elf Redner Ministeriums des Auswärtigen. hatten des sich contra. vier Czechen eingetragen, darunter Kaftan Kaiser Franz  In Jbrem Blatte vom 19. cr. bringen Sie eine Notiz, worin( Czeche) bespricht die Berliner   Reife Kaifer 16 meiner Arbeiter wegen Maßregelung und geplanter Abzüge ihre Josephs und erklärt, die Czechen könnten diefelbe unmöglich als Arbeit niedergelegt haben. Da diese Ausführung den Thatsachen Stärkung der Großmachtstellung Oestreich- Ungarns   ansehen. Berlin  nicht entspricht, so ersuche ich um Richtigstellung dahin, daß diese sei durch den Besuch Mittelpunkt der europäischen   Politik geworden, Arbeiter ihre Thätigkeit eingestellt haben, weil weil einer ihrer in Rußland   aber Mißstimmung erzeugt. Redner bezeichnet es als Kollegen, der durch Sticheleien und Beleidigungen aus seinem einen Affront gegenüber den Czechen, daß die Beteiligung Kaifer Arbeitsverhältnis gedrängt wurde anläßlich seiner Nichtteilnahme Franz Josephs an der Enthüllung des Standbildes des Kaisers an der Maifeier nach achttägiger Arbeitslosigkeit von mir wieder Sigismund im Programm in Aussicht genommen gewesen. Dant eingestellt wurde. Einer ernenten Verhandlung war ich nicht zu dem Kaiser Franz Joseph   sei dieser Affront dem czechischen Volk er­gänglich, da dieselbe lediglich den 3wed verfolgte, diefen einen von spart geblieben. Die Czechen wollten die besten Beziehungen zu Deusch­feinen Sollegen gemaßregelten Arbeiter und Familien- land, aber nicht, daß Oestreich- Ungarn   ein Vasallenstaat Deutschlands  vater von neuem auf die Straße zu feßen." werde. Vor Angriffen Rußlands  , welches Oestreich- Ungarn   stets Beweise loyalen und forrekten Vorgehens gegeben, habe sich Oestreich- Ungarn  nicht zu fürchten. Der Dreibund habe Oestreich- Ungarn   wirtschaftliche Nachteile gebracht. Das deutsche Zolltarifprojekt weise auf eine be­absichtigte enorme Erhöhung des Bolles hin. Redner kritisiert die Politit Oestreich- Ungarns   gegenüber Serbien und Montenegro und wünscht Anlehnung an Rußland  .

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Auf unsre Anfrage erklärten die Ausständigen nochmals aus­drücklich, daß für sie lediglich die Lohnreduktion als Anlaß zum Streit

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Deutsches Reich. 50 Mann Sämtliche Tischler  - der Möbelfabrik von Robert Werner in Schweidnig sind zwecks Erzielung höherer Löhne in den Ausstand getreten.

Am 13. März 1900 verurteilte das Landgericht als Berufungs­instanz abermals Hoffmann zu einer Geldstrafe, jest in Höhe von 9 M. Und zwar handelte es sich um das fortgefegte Fernbleiben feines Sohnes vom evangelischen Religionsunterricht in der Zeit vom 10. Januar bis zum 12. August und vom 15. Auguſt bis zum 9. September 1899, fowie um das Fernbleiben von der Schulfeier zu Kaisers Geburtstag und von der Feier des in Betracht kommt. Die Red. Reformationsfestes am 2. November 1899. Das Gericht schied alle vor dem 27. Mai 1899 liegenden Versäumnisfälle aus, weil sie wegen der Annahme einer einheitlichen Handlung durch das am fraglichen Tage gefällte, oben erwähnte landgerichtliche Urteil mit Stransky( Czeche) führt aus, der Besuch des Kaisers sei von den erledigt feien. Das Fernbleiben von der Reformationsfeier sah das Berliner   Arrangeuren aufgebauscht worden; die östreichsche Diplo­Gericht als dadurch entschuldigt an, daß der Angeklagte bereits alle Die Angestellten der Stettiner Straßeneisenbahnen, die matie hätte rechtzeitig abwinken sollen. Redner wirft dem Grafen  Schritte gethan hatte, den Knaben in der jüdischen Religion unter vor etwa vierzehn Tagen in eine Bewegung zur Verbefferung ihrer Goluchowski Unstetigkeit und Wankelmütigkeit in der Politit vor richten zu lassen. Die sämtlichen übrigen Verfäumnisse zwischen dem Lohn- und Arbeitsverhältnisse eintraten, überreichten am Freitag und meint, der Einfluß Oestreich- Ungarns   in Konstantinopel   sei ganz 27. Mai und dem 9. September 1899 erklärte die Straffammer für mittag der Direktion der genannten Gesellschaft ihre schriftlich formu geschwunden; das beweise die Affaire des öftreich- ungrischen Militär­eine einheitliche Handlung, da sie sämtlich zurückzuführen lierten Forderungen mit dem Bemerken, daß die Angestellten sich Attachés Freiherrn   v. Gießl. Redner verlangt die Vorlage von Not­wären auf den im voraus gefaßten einheitlichen Vorfaz, fort die Antwort der Direktion bis Montag, den 28. d. m., mittags 12 11hr, büchern und wirft Goluchowski Einmischung in die innere Bolifik dauernd das Kind dem Religionsunterricht fernzuhalten, und da sie erbitten. Die Forderungen werden auch für die Streden, Bahn-, zum Nachteil der Ezechen vor, welche daher mit Mißtrauen Golu­völlig gleichartig, fortlaufend aufeinander gefolgt feien". Genofie Oberleitungs- und Schuppenarbeiter gestellt und erstrecken fich bechowski gegenüber erfüllt feien. Hoffmann legte Revision ein. Mit dieser hatte sich der Straffenat sonders auf die planmäßige Erhöhung der Löhne für alle Angestellten Nach Stransth spricht Demel und erklärt, die Deutschen   billigten des Kammergerichts in seiner letzten Sigung zu beschäftigen. sowie die Festlegung der täglichen Arbeitszeit und eine Herab- vollkommen die Politik Goluchowskis. Sie hielten am Dreibunde Der Angeklagte war persönlich erschienen und vertrat noch einmal minderung der Strafen. Auch die Errichtung einer Pensionskasse und der Bekräftigung desselben durch die intimen Beziehungen der gründlich seinen Standpunkt, daß er nicht verpflichtet sei als wird neben der Errichtung einer Beschwerdekommission gefordert. Monarchen unter einander fest. Nicht minder freudig begrüßten sie das Diffident, sein Kind am Religionsunterricht in der Schule teilnehmen Das gesamte Fahrpersonal sowie die Hilfsarbeiter ist mit wenigen Einverständnis mit Rußland   in der Orientfrage und die freundschaft­zu lassen. Eine solche Verpflichtung widerspräche der in Preußen Ausnahmen organisiert und ist, wie es den Anschein hat aus diesem lichsten Beziehungen zu diesem aufstrebenden Staat. Redner wünscht verfassungsmäßig gewährleisteten Gewissensfreiheit. Grunde, die Direktion den Vertrauensleuten der Angestellten gegen- engen wirtschaftlichen Anschluß zivifchen Deutschland   und Oestreich. Slama Ferner hob Hoffmann die Rechtsunsicherheit hervor, die durch über bei Abgabe ihrer Forderungen sehr entgegenkommend gewesen, bespricht die Ausweisungen aus Deutschland   und citiert das Amts das Schwanken in der Praxis des Kammergerichts verursacht werde. so daß die Bewegung höchstwahrscheinlich ohne daß es zum Aus- blatt der preußischen Regierung im Regierungsbezirk Lieguiz, nach Er als Laie habe sich auf das Urteil aus dem Jahre 1890 verlassen stand tommt mit einem Erfolg für die Angestellten enden wird. welchem aus dem Landkreise Beuthen   199 Personen wegen ihrer und solle nun dafür büßen, daß hervorragende, in ihrem Fach er­graute Juristen sich geirrt hätten und sich ungestraft In der Waggonfabrik in Uerdingen   am Rhein   legten mährischen, czechischen oder polnischen Abstammung ausgewiesen feien. irren dürften. Uebrigens müßte er im vorliegenden Fall schon sämtliche Holzarbeiter die Arbeit nieder. Grund: es sollte der deshalb freigesprochen werden, weil bei Annahme einer einheitlichen Stundenlohn abgeschafft und Accordlöhne eingeführt werden. Die Handlung diese alle versäumnisse feines Sohnes bis zum 14. Sep- Accordlöhne waren aber derartig niedrig gesezt, daß die Arbeiter tember 1899 umfaffe, d. 5. bis zum Tage des für ihn ungünstigen ihren früheren Lohnfah nicht erreichen fonnten. Die Direktion sucht Kammergerichts- Urteils. Für eine Handlung könnte man nur Holzarbeiter heranzuziehen. Es wird ersucht, den Zuzug fern einmal bestraft werden. zu halten.

Ausland,

Karlsruhe  , 25. Mai.  ( W. T. B.) Bei der heutigen Stichwahl im VII. badischen Reichstags- Wahlkreis ist Schüler( Centrum) gewählt. Nach den bisherigen Feststellungen erhielt derselbe 9534 Stimmen. Reinhard( natl.) erhielt 9050 Stimmen.

Wien  , 25. Mai.  ( W. T. B.) Bei den heutigen Gemeinderats. Das Kammergericht hob die Vorentscheidung auf und wahlen des zweiten Wahlkörpers in fämtlichen 20 Bezirken Wiens sprach den Angeklagten mit folgender Begründung frei: Das Ueber die Bauarbeiter- Aussperrung in Stockholm   find wurden in 17 Bezirken durchweg die Chriftlich- Socialen gewählt. frühere verurteilende Erkenntnis sei durchaus gerechtfertigt falsche Zahlen verbreitet worden und zwar von Arbeitgeber Jn zwei Bezirken wurden Chriftlich- Sociale gewählt und außerdem und das Gericht habe teine Veranlassung, auf die Diffi- Verein. Derselbe hatte die Zahl der ausgeschlossenen Zimmer- ift eine Stichwahl erforderlich. dentenfrage noch einmal näher einzugehen. Der Senat habe aber leute und Maurer   auf ca. 5000 angegeben, die sich auf 20 000 steigern Philadelphia  , 25. Mai.  ( W. T. B.) In einer Besprechung angenommen, daß das Landgericht diesmal den Begriff fönnte, wenn die übrigen Baugewerke mit hineingezogen würden. ber Nede, die der amerikanische Botschafter in Berlin  , White, au die bes fortgesetten einheitlichen Bergehens ver Offenbar haben sie mit diefer Uebertreibung einschüchternd deutschen   Krieger aus Amerika   richtete, fagt der Public Ledger": Wenn fannt habe. An fich sei ja das Gericht beregtigt gewesen, wirken wollen, denn der Arbeiter- Verband tonstatiert nun, daß nur nicht die Demagogen in beiden Ländern wären, die sich bemühen, die im Landgerichtsurteil vom 27. Mai 1899 und im Kammer- 1100 Maurer und 900 Zimmerleute, 6-700 Tischler und ein paar Unruhen zu stiften, damit sie persönlich Vorteil daraus ziehen, so gerichtsurteil vom 14. September 1899 nicht berücksichtigten. Handlanger, alfo ca. 3000 ausgesperrt sind. würde nicht der Schatten einer Mißhelligkeit zwischen den Vereinigten Schulverfäumniſſe aus der Zeit bom 27. Mai bis Staaten und Deutschland   bestehen. Hierzu 2 Beilagen.

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Verantwortlicher Redacteur: Paul John in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich Th. Glocke in Berlin  . Drud und Berlag von Mag Bading in Berlin  .