Ju§ 15a beantragt Abgeordneter Röside Dessau( wildl.) in
Sonntag, 27. Mai 1900.
Abg. Hoch( Soc.): Wir haben unsern Antrag aus zweiter Konsequenz früherer Beschlüsse das Wort Spruchkammer zu erseßen Lesung in verbesserter Fassung wieder eingebracht. Er trägt den durch Senat". Der Antrag wird angenommen, ebenso der thatsächlichen wirtschaftlichen Verhältnissen Rechnung, denn zur Paragraph. Leitung einer Bauernwirtschaft gehört eine Reihe von Erfahrungen, wie sie nur besonders tüchtige Arbeiter haben.
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203. Sigung. Sonnabend, den 26. Mai 1900, 11 Uhr. Am Bundesratstisch: Graf Posadowsky, Graf Bülow. § 20 lautet nach den Beschlüssen zweiter Lesung: Die BerufsAuf der Tagesordnung steht zunächst die erste und eventuell genossenschaften sind berechtigt, Einrichtungen zu treffen: 1. zur Ver giveite Beratung des Gesetzentivurfs betr. die Handelsbeziehungen ficherung der Betriebsunternehmer und der ihnen in bezug auf Haftzum britischen Reich, wodurch der Bundesrat auch über den pflicht gleichgestellten Personen gegen Haftpflicht; 2. zur Organisation 30. Juli 1900 hinaus bis auf weiteres ermächtigt wird, den Angehörigen des Arbeitsnachweises; 3. zur Errichtung von Rentenzuschuß- und und den Erzeugnissen des britischen Reichs und seiner Kolonien( mit Pensionskassen. Ausnahme von Canada und Barbados ) das Recht der„ Meistbegünstigung" weiter zu gewähren.
Abg. Dr. Dertel( fons.)
bedauert, daß die Vorlage zu einer Zeit eingegangen ist, wo eine gründliche Erörterung nicht mehr möglich ist. Früher ist die Ermächtigung mir auf ein Jahr erteilt, jezt foll fie bis auf weiteres" erteilt werden. Dem fönnten wir nur zustimmen, wenn gewiß wäre, daß bereits im nächsten Jahre der neue Zolltarif zur Beratung stände..
Staatssekretär Graf Posadowsky:
Die Vorbereitungen für den neuen Zolltarif und das ZolltarifGejezz sind so weit gediehen, daß begründete Hoffnung vorhanden ist, daß diese Vorlagen in nächster Session vorgelegt werden können. Abg. Möller- Duisburg ( natl.)
Die Teilnahme an diesen Einrichtungen ist freiwillig. Soweit es sich um Haftpflichtansprüche aus der reichsgesetzlichen Unfallversicherung handelt, darf bei der Einrichtung unter 1 nicht mehr als 3weidrittel durch Versicherung gedeckt werden. Bei der Einrichtung zu 2 find die Arbeiter in gleichem Umfang wie die Arbeitgeber an der Verwaltung zu beteiligen."
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Hier beantragt Abg. Nöside- Dessau( wildlib.) die Ziffer 2 streichen; ferner in Absay 2 den zweiten Sag zu streichen. Dagegen beantragen die Socialdemokraten, die Ziffern 1 und 2 zu streichen; ferner den ganzen Abfaz 2 zu streichen. Abg. Dr. Hike( C.) erklärt, seine Partei werde für die Anträge Röfice stimmen. Abg. Hoch( Soc.):
Ich freue mich, daß das Centrum uns jetzt entgegenkommit. erklärt namens seiner Freunde sein Einverständnis mit der Vorlage den ganzen Abjas 2 gestrichen wissen. Die Begründung habe ich Wir gehen freilich noch weiter und wollen auch die Ziffer 1 sowie bereits in der zweiten Lesung gegeben.
und begrüßt die Erklärung des Staatssekretärs.
Abg. Brömel( frf. Vg.)
will dem Verlangen der Vorlage nicht widersprechen, da die Mehrheit zur Bewilligung geneigt ist. Was den neuen Zolltarif anlangt, so möchte ich bei dieser Gelegenheit zur Sprache bringen, daß von einer Bernehmung von Sachverständigen über die Höhe der Zölle nach einer offiziöſen Meldung Abstand genommen werden soll. Jedenfalls wäre es dringend wünschenswert, daß der neue Zolltarif so bald wie möglich der Oeffentlichkeit unterbreitet würde und nicht erst bekannt wird, wenn er dem Reichstag zugeht.
Staatssekretär Graf Posadowsky :
Der neue Zolltarif ist so gut vorbereitet, wie nie vorher ein ähnliches Gefez. Das Reichsamt des Innern und das Reichsschazamt ist durch die Interessenten auch vollkommen unterrichtet über die Wünsche betreffs der Zollhöhe der verschiedenen Artikel. Die Angriffe gegen das Reichsamt des Innern in dieser Beziehung sind vollkommen unbegründet und tragen den Stempel der Tendenz an
der Stirn.
Abg. Dr. Paasche( nat.):
Hierauf wird der socialdemokratische Antrag abgelehnt. ebenso der so veränderte Paragraph. Der Antrag Röfice wird mit großer Mehrheit angenommen,
graphen der einzelnen Versicherungsgeseße erst am 1. Januar 1902 § 22 behandelt die Gesetzestraft. Absatz 2 setzt fest, welche Parain Kraft treten. Dazu liegt vor ein Antrag Röji de- Deilau( wildlib.), der den Kreis der erst 1902 in Kraft tretenden Paragraphen wesent lich erweitert.
Ferner beantragen hier die Abgg. Trimborn( C.) und Genojien, Abiaz 3 zu fajien wie folgt:" Im übrigen tritt dieses Gefeß am 1. Oftober 1900 in Straft."( Vorlage: mit dem Tage der Verkündung.)
Diese Anträge werden angenommen, ebenso der so veränderte Paragraph.
Wir sind dem Reichsamt des Innern außerordentlich dankbar für die forgfältige Vorbereitung der Handelsverträge und hoffen, daß Sie auf den eingeschlagenen Wege, weiter fortschreiten werden. Was Hon vertigenden Entwurf anlangt, so hat er mich doch einigermaßen fa überrascht. Wer garantiert uns denn dafür, daß nicht wie Canada und jezt Barbados so auch später weitere Kolonien von dem Meistbegünstigungsverhältnis herausbröckeln und ums differenziert behandeln? In einzelnen Fällen könnte uns das recht empfindlich werden. Mir wird die Zustimmung zu der Vorlage unter diesen Umständen nicht leicht.
Abg. Röfice Dessau( wildlib.):
Der Abg. Brömel hat sich nur darüber beklagt, daß, obgleich die Sachverständigen nur zur Beratung des Tarifschemas eingeladen tuaren, doch auch über die Höhe der Zölle verhandelt wurde. Vor allem hat sich Herr Brömel darüber bellagt, daß diefe Verhandlungen als pertrauliche behandelt werden. Es ist ein berechtigtes Interesse, aller Interessenten, über die gefaßten Beschlüsse informiert zu werden. Die scharfe Zurückweifung des Herrn Abg. Brömel durch den Herrn Staatssekretär war also wohl nicht angebracht.
Abg. Dr. Röficke- Kaiserslautern( B. d. 2.): Im vergangenen Jahr haben wir die Werte bis auf weiteres in dem vorliegenden Entwurf gestrichen, und ich sehe abfolut keinen Grund ein, weshalb wir heute die Ermächtigung für Tänger als ein Jahr erteilen sollen. Ich behalte mir daher vor, bei der zweiten Lesung dieselbe Menderung zu beantragen, die wir im Vorjahre vorgenommen haben.
Staatssekretär Graf Posadowsky:
Es ist vollkommen unmöglich, die Höhe der Zollsäte ohne Vernehmung Sachverständiger festzusetzen. Diese Sachverständigen beichließen aber nichts, sondern sind eben, nur Gutachter. Die Veroffentlichung der Verhandlungen ist aus handelspolitischen Gründen ganz unmöglich. Abg. Brömel( Frf. Bg.)
bittet nochmals um möglichst baldige Veröffentlichung des neuen autonomen Zolltarifs.
Damit jchließt die erste Beratung. Zur zweiten Beratung liegt der Antrag Röside Kaiserslautern( B. d. L.) vor, die Worte bis auf weiteres zu ersetzen, durch die Worte„ bis zum 30. Juli
1901"
Abg. Paasche( natt.) schließt sich diesem Antrag an. Abg. Dr. Bachem( E.) bittet ebenfalls den Antrag anzunehmen. Unfre Pofition England gegenüber wird absolut nicht geändert, ob wir die Ermächtigung auf ein Jahr oder bis auf weiteres erteilen. Nachdem auch die Abgg. Dr. Oertel( f.) und Möller- Duisburg ( natl.) sich für den Antrag Rösicke ausgesprochen haben, wird der Antrag Röjice mit großer Mehrheit angenommen, ebenso der so veränderte Gesegentwurf in zweiter Lesung.
Abg. Rickert( fri. Bp.) beantragt sofort die dritte Lesung dieser
Vorlage vorzunehmen.
wünscht.
Abg. Dörffen( f.) bittet um Ablehnung des Antrags, da die Lohnverhältnisse im Osten und Westen zu verschieden seien. Abg. Hoch( Soc.): Diesen verschiedenen Verhältnissen trägt unser Antrag Rechnung, da der Jahresarbeitsverdienst der bestgelohnten Arbeiter des betreffenden Kreises zu Grunde gelegt werden soll.
Abg. Hofmann: Dillenburg ( natl.). Es genügt, wenn durch Statut die Rente für solche Betriebsunternehmer erhöht werden kann. Der Antrag ist auch in der vorliegenden Form unannehmbar, da gar nicht gesagt ist, ob der Jahresarbeitsverdienst der bestgelohnten Industries oder landwirtschaftlichen Arbeiter zu Grunde gelegt werden soll.
Der Antrag Albrecht( Soc.) wird abgelehnt.§ 6 ab umberändert angenommen.
Bei 9 beantragen die Socialdemokraten die Bestimmung zu streichen, wonach notorischen Trunkenbolden die Zahlung der Rente in Naturalien geleistet werden kann.
Abg. Molkenbuhr( Soc.) befürwortet den Antrag, da die Beſtimmung eine Gehässigkeit gegen die ländlichen Arbeiter bedeute und Trunkenbold seine Familie in Rot, so kann er nach dem Bürgerdiese minderwertiger als die industriellen erscheinen lasse. Bringt ein lichen Gesetzbuch entmündigt werden.
Der socialdemokratische Antrag wird abgelehnt,§ 9 nach den Bei§ 87c, der von den linfallverhütungs- Vorschriften, die das Reichs- Versicherungsamt erlassen kam, handelt, fommt
Beschlüssen zweiter Lesung angenommen.
Abg. Dr. Hitze( C.) auf die Vorwürfe zurück, die Abg. Gamp
bei der zweiten Lesung gegen die vom Reichs- Versicherungsamt früher schon erlassenen Unfallverhütungs- Borschriften gerichtet hat Redner nimmt den früheren Präsidenten des Reichs- Versicherungsamts, Dr. Bödicer, gegen den Vorwurf in Schuh, er habe die Vorschriften ohne Berücksichtigung der praktischen Verhältnisse nur vom " grünen Tisch" aus erlassen.
Die Abg. Röficke- Dessau( wildlib.) und v. Frege( fons.) schließen sich dem Abg. Dr. Hize an.
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§ 87c wird unverändert angenommen. In§ 23a, der festsetzt, daß die Bestimmungen dieses Gesetzes Der Rest des Gesetzes wird mit einigen unwesentlichen redaktioauch Amvendung finden auf Entschädigungsansprüche aus Unfällen, nellen Aenderungen genehmigt. In der Gesamtabstimmung wird das Unfallversicherungs- Gesez welche sich vor dem Inkrafttreten dieses Gefeßes ereignet haben, beantragt Abg. Röside Dessau( wildlib.) statt auf Entschädi- für Land- und Forstwirtschaft einstimmig an gungsansprüche" zu sagen:„ auf die erste Feststellung von Entschädi- genommen. Es folgt die dritte Lesung des Bau Unfallversicherungsgungsansprüchen" aus Unfällen usw. Dicfer Antrag wird angenommen, ebenso der Paragraph. Gesetzes. Das Gesetz wird in seinen einzelnen Paragraphen unver Hierauf wird Einleitung und leberschrift und dann in der Geändert angenommen( nur in den§§ 49 a, b und c werden in amt abstimmung das ganze Gesez einstimmig an- Konsequenz früherer Beschlüsse einige Aenderungen vorgenommen) und in der Gesamtabstimmung einstimmig genehmigt. genommen. Es folgt die dritte Lesung des See HufallversicherungsEs folgt die Beratung des Unfallversicherungs- Gesetzes für LandGesetzes. und Forstwirtſchaft. Auch hier werden nach einem Antrag Röside, der von Mitgliedern aller Parteien unterzeichnet ist, an einigen Paragraphen Menderingen vorgenommen, die Konsequenzen früherer, bei den borhergehenden Unfallversicherungs- Gesezen gefaßter Beschlüsse sind. Auch das See- Unfallversicherungs Gefeß wird hierauf in der Gesamt abstimmung einstimmig an Schließlich wird auch das Gewerbe Unfallvers Rojide Dejau( wildlib.) und Gen, wie folgt zu faffen: Den Abjazz 6 dieses Paragraphen beantragen die Abggierungs- Gesez in der Gesamtabstimmung einstimmig genehmigt. Har Wer im Sinne dieses Gesetzes als Betriebsbeamter oder als Es folgt die dritte Beratung des Gesezentwurfs betreffend eine solche Person anzusehen ist, welche eine besondere, eine technische Unfallfürsorge für Gefangene. Nach Annahme einiger KonsequenzVorbildung erfordernde Stellung einnimmt( Förster, Gärtner, Müller, anträge to side wird auch dies Gesetz einstimmig in der GesamtBiegelmeister, Stellmacher, Schmiede und andre Facharbeiter), wird abstimmung angenommen. durch statutarische Bestimmung der Berufsgenossenschaft für ihren Bezirk festgestellt."
§ 1 bestimmt über den Umfang der Versicherung: Alle in land- oder forstwirtschaftlichen Betrieben beschäftigten Arbeiter und Betriebsbeamten, legtere sofern ihr Jahresarbeitswerden gegen die Folgen der bei dem Betriebe sich ereignenden Unverdienst an Gehalt oder Lohn dreitausend Mark nicht übersteigt, fälle nach Maßgabe der Bestimmungen dieses Gesetzes versichert. forstwirtschaftlichen Nebenbetrieben. Dasselbe gilt von Arbeitern und Betriebsbeamten in land- und genomment.
Abg. Frhr. v. Richthofen( foni.) und Genossen beantragen diesen Paragraphen folgendermaßen zu fassen:
Wer im Sinne dieses Gesezes als Betriebsbeamter anzusehen ist, wird durch statutarische Bestimmung der Berufsgenossenschaft für ihren Bezirk festgestellt."
Betrieb der Kunst- und Handelsgärtnerei als landwirtschaftlicher Den vorlegten Abjazz des Paragraphen, nach dem auch der Betrieb gilt, beantragen die Abg. Röside Dessau( wildlib.) wie folgt zu fassen:
Als landwirtschaftlicher Betrieb im Sinne dieses Geseges gilt auch der Betricb der gewerblichen Gärtnerei( Kunst- und Handelsgärtnerei, Baumichule und Samengärtnerei), dagegen nicht die ausschließliche Bewirtschaftung von Haus- und Ziergärten."
Ohne Debatte werden die Anträge Röside angenommen, der Antrag Richthofen abgelehnt.
Damit ist die Tagesordnung erledigt.
Präsident Graf Ballestrem:
Ehe wir uns trennen, wollte ich Ihnen, wenn auch leider mur eine kurze, so doch eine recht intensive Pfingsterholung wünschen. ( peiterkeit.) Ich hoffe, daß Sie alle neu gestärkt hierher zurückkehren zu hoffentlich nicht mehr sehr langer Arbeit. Ich wünsche Ihnen allen ein recht frohes Pfingstfest.( Lebhaftes Bravo.)
Nächste Sigung: Mittwoch, den 6. Juni, 2 Uhr.( Flotten Schluß 3/2 Uhr.
Kongreß der durch Vertrauensmänner centralisierten Gewerkschaften Deutschlands .
Die Sonnabend Sigung begann mit dem dritten Punkt
§ 6a bestimmt:„ Bei Berechnung der Rente für Betriebsbeamte der Tagesordnung: und die übrigen im§ 1 Abi. 6 bezeichneten Personen, sowie für die sonstigen Arbeiter, welche hauptsächlich in Nebenbetrieben beschäftigt sind, ist der Jahresarbeitsverdienst zu Grunde zu legen, welchen der Verlegte in dem Betriebe, in welchem der Unfall sich ereignete, während des letzten Jahres bezogen hat."
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Abg. v. Waldow( f.):
Die veränderte Tattik nach Aufhebung des Verbindungsverbots für politische Vereine. der deutschen Gewerkschaftsbewegung. Im Jahre 1868 forderten die Der Referent Seßler warf einen Rückblick auf die Entstehung schäftigt sind zu streichen. Abg. Röside( wildlib.) beantragt die Worte:„ fowie" bisbe Marristen, daß die Gewerkschaften die Grundlage der socialdemokratischen Partei sein müssen, aber es zeigte sich bald, Der Abg. v. Waldo w Reigenstein( f.) beantragt die Worte daß die Vereinsgefeggebung die Ausführung dieser Idee unmöglich und die übrigen in§ 1 Abs. 6 bezeichneten Personen" zu streichen. machte. Es bildete sich also neben der politischen Organisation die gewerkschaftliche, die auch während des Socialistengeseges die Träger der jocialdemokratischen Agitation waren. Es hieß damals ganz mit Abg. Dr. Sattler( natl.) ist principieller Gegner jeder lleberIch beziehe mich auf meine ausführliche Begründung meines Recht, die Gewerkschaften seien die Vorschule für die Socialdemo stürzung, bei Beratung wichtiger Gefeße und richtet die Anfrage an Antrages bei der zweiten Lesung. Die Berechnung der Rente für tratie. Das Socialistengeses fiel, die Gewerkschaften stauden als die Regierung, weshalb sie die Erledigung der Vorlage noch heute Facharbeiter nach Individuallöhnen würde die landwirtschaftichen starte Organisation da und blieben neben der politischen Organisation Berufsgenossenschaften zu sehr belasten und ich halte überhaupt die bestehen. Nun kamen die von Hamburg ausgehenden Bestrebungen, Staatssekretär Graf Pojadowsky: Die schleunige Erledigung Berechnung der Rente nach Individuallöhnen in der Landwirtschaft welche auf unpolitische Gewerkschaften hinarbeiteten. Die Hamburgerei ist erwünscht, damit die Handelswelt sich danach einrichten kann. für undurchführbar. fagte: Die Socialdemokratie braucht uns nicht mehr. Unsere gewerkschaftNatürlich ist es der Regierung gleichgültig, ob sie das Gefez heute Abg. Dr. Opfergelt( E.) bittet es bei den Beschlüssen zweiter liche Richtung sagte dagegen: Die Socialdemokratie braucht uns doch verabschieden, wenn die Ermächtigung nur vor Pfingsten erneuert Lesung zu belaffen. noch, denn die gewerkschaftliche Agitation dringt in Kreise, wohin die Abg. Molkenbuhr( Soc.): Wenn die landwirtschaftlichen Berufs- Socialdemokratie noch nicht fommit. Darum muß in den Gewerk Abg. Dr. Bachem( C.): Die Regierung wußte doch, daß der genossenschaften die Facharbeiter durchaus haben wollen, so müssen schaften Politik getrieben werden. Der Streit zwischen beiden GeWunsch bestand, in dieser Woche in die Ferien zu gehen. Wenn ihr sie auch die Konsequenzen tragen und diese Arbeiter bei der Renten- wertschaftsrichtungen war nicht ein Streit um die Form, sondern so viel an der Erledigung der Vorlage vor Pfingsten lag, hätte sie berechnung jo behandeln, als wenn sie den gewerblichen um Principien. Jegt ist ja das Verbindungsverbot gefallen. Nun dieselbe ja acht Tage früher einbringen tönnen.( Schr richtig!) Berufsgenossenschaften angehörten. Wir sind überhaupt dafür, muß die Bereinigung der politischen und gewerkschaftlichen OrganiAbg. Rickert( fri. Vg.) zieht darauf seinen Antrag, die dritte daß auch bei landwirtschaftlichen Arbeitern die Stente nach fation wieder hergestellt werden. Das geht allerdings Lesung sofort vorzunehmen, zuriid. dem Individuallohu berechnet wird. Wenn auch die Offiziers- und nicht auf einmal, aber unsre Aufgabe ist es, diese Ver Beamtenpensionen nach Durchschnittsgehältern berechnet würden, dann einigung vorzubereiten. Es gilt, für ein und dasselbe würden die Herren auf der Rechten sofort die Ungerechtigkeit merken, Broletariat eine einheitliche Organisation zu schaffen. Das ist die darin liegt.( Schr richtig! bei den Socialdemokraten.) Außer die praktische Seite unsrer Thätigkeit. Aber wir haben auch eine dem sind ja die Durchschnittssäße von der Verwaltungsbehörde ganz agitatorische Aufgabe, nämlich die, dem Bestreben bürgerlicher Streife willkürlich festgesezt, wie Sie selbst zugeben, und wir haben gar entgegenzuarbeiten, welche durch socialreformatorische Bestrebungen teine gesegliche Gewähr dafür, daß bei einer eventuellen Er- die Arbeiter von der Socialdemokratie abwenden und mit der bürgerhöhung diese Durchschnittssäge den wirklichen Durchschnittslöhnen lichen Gesellschaft aussöhnen wollen. entsprechen. Der Antrag v. Waldow( f.) wird hierauf abgelehnt, der Antrag Röfice angenommen, ebenso§ 6a in dieser Fassung. § 6ab bestimmt:
wird.
Die dritte Beratung der
Unfallversicherungsgeseh- Novellen
svird hierauf bei dem Mantelgesez fortgesetzt. Die§§ 1-6 werden debattelos angenommen.
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§ 7 wird in der vom Abg. Röside Dessau vorgeschlagenen Fassung gleichfalls debattelos angenommen. § 9 handelt von den Kosten des Schiedsgerichts. Es beantragen die Socialdemokraten, folgenden Abs. 4 zu streichen: Das Schiedsgericht ist befugt, den Beteiligten solche Kosten des Verfahrens aur Last zu legen, welche durch Mutwillen oder durch ein auf Verschleppung oder Frreführung berechnetes Verfahren derselben veranlaßt find."
Abg. Hoch( Soc.) begründet den Antrag. Es liege feine Beraulajiung vor, den Beteiligten in einzelnen Fällen die Kosten des Berfahrens aufzuerlegen.
Hierauf wird der Paragraph unter Ablehnung des socialdemokratischen Antrags angenommen. 3u§ 15 liegt ein von Vertretern aller Parteien unterstüßter Antrag vor, der eine Reihe redaktioneller Aenderungen und Ergänzungen vorschlägt. Der Antrag wird debattelos angenommen, ebeuio per§ 15
Wenn jegt, nach Aufhebung des Verbindungsverbots, die Central Verbände gesagt hätten, jest wollen wir Politik treiben, dann hätte uns nichts gehindert, uns mit den Verbänden zu vereinigen. Das ist aber nicht geschehen. Im Gegenteil. Man will auf jener Seite Bei Berechnung der Rente für versicherte Betriebsunternehmer unpolitisch sein und bekämpft uns nach wie vor mit der gleichen ist der für den Sis des Betriebes festgestellte durchschnittliche Jahres Schärfe, deshalb müssen wir auch ferner unsre eignen Wege gehen. arbeitsverdienst land- oder forstwissenschaftlicher Arbeiter zu Grunde Die Bezeichnungen lokal" und" central" sind nichtssagende Schlagzu legen, sofern nicht durch das Statut hiervon abweichende worte, die die Verbändler erfunden haben, die aber das, was uns Bestimmungen getroffen werden. bon jenen trennt, nicht treffen. Ich hatte deshalb beantragt, daß Die Abgeordneten Albrecht( Soc.) und Genossen beantragen wir unsern Namen ändern und uns Föderation der folgende Fassung: socialistischen Gewerkschaften Deutschlands " Bei Berechnung der Rente für versicherte Betriebsunternehmer nennen. Ich ziehe diesen Antrag zurüd im Einverständnis mit der ist der Jahresarbeitsverdienst zu Grunde zu legen, welcher für die Geschäfts- Kommission, die es für besser hält, wenn wir unsre bisbestgelohnten Arbeiter des Kreises gezahlt wird. herige Benemung beibehalten,