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Ur. 122.

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Vorwärts

Berliner Dolksblatt.

17. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.

Dienstag, den 29. Mai 1900.

Die Reform der Unfallversicherung. Berufsgenoffenfchaften ist aufrecht erhalten. Dies ist

II.

Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Politische Uebersicht.

Berlin , den 28. Mat.

Die völlige Rechtlosigkeit der Arbeiter in den um so nachteiliger für die Arbeiter, da durch die jetzige Der Mindestbetrag des Sterbegeldes ist von 30 Reform in einer ganzen Reihe von Fällen Zuwendungen an die Ver auf 50 M., die Rente für jedes hinterbliebene, vaterlofe Kind von unglückten und deren Hinterbliebene den Berufsgenossenschaften nicht Die Reinigung der Krankenkassen. 15 auf 20 Proz. des Jahresarbeitsverdienstes erhöht. Außerdem als eine bindende, eventuell durch eine Klage zu erzwingende Ver­Wir haben schon vor einiger Zeit die offiziösen Auslassungent find die Reuten für die Hinterbliebenen eines verunglückten See- pflichtung auferlegt, sondern von dem guten Willen dieser Unter- über die Absichten, die man bei der Novelle zum Krankenversicherungs­manns dadurch etwas größer geworden, daß die Ausnahme- nehmer- Organisationen abhängig gemacht worden sind. Selbst bei Gesetz hat, angenagelt. Es war aus den damaligen Andeutungen beistimmung des alten Gesezes gestrichen wurde, und von jetzt ab der Feststellung der Entschädigungen in der ersten Justanz bleiben schon zu entnehmen, daß man nichts Geringeres plant, als den Ein­für diese Renten auch die Beköstigung als Lohn in Anrechnung ge- die Arbeiter nach wie vor von der Mitwirkung ganz ausgeschlossen. fluß der organisierten Arbeiter auf die Kaffenverwaltung zu brechen bracht werden muß. Dieselben Renten sind jetzt auch bewilligt Dafür ist die Frist, innerhalb deren ber Rentenberechtigte sich unter dem Vorwand der Berringerung der Verwaltungskosten. worden den hinterbliebenen Kindern einer alleinstehenden über die ihm vor der Feststellung der Entschädigung mitzuteilenden

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Arbeiterin, ferner dem Wittwer und den Kindern einer Familienmutter, Unterlagen für die Bemessung der Renten äußern fann, von 1 auf Jetzt wird man noch deutlicher. In preußischen Verwaltungsblatt die den Lebensunterhalt ihrer Familie wegen Erwerbsunfähigkeit 2 Wochen verlängert worden. Innerhalb dieser Frist kann der Nenten- fchreibt ein Rat des preußischen Handelsministeriums, der Central­ihres Manns ganz oder überwiegend bestritten hatte, und endlich berechtigte etwaige Wünsche auf anderweite Erhebungen der unteren behörde für Strankenkassenwesen, über die kommende Gejegesvorlage, elternlosen, bedürftigen Enteln, deren Lebensunterhalt ebenfalls ganz Berwaltungsbehörde zu Protokoll geben. Von größerer Wichtigkeit und darin heißt es: oder überwiegend durch den Verstorbenen bestritten worden war. ist die Aenderung, daß die Berufsgenossenschaft das erste ärztliche Gut- Bei der Regelung des Aerztewesens dürfte in weitgehendster Besonders berücksichtigt ist der Fall, daß der Mann einer verunglückten achten nicht mehr von jedem, ihr genehmen Arzt einholen darf, Arbeiterin zwar erwerbsfähig ist, aber trotzdem nicht für seine sondern stets den behandelnden Arzt hören muß. Nur wenn der Familie gesorgt hatte, so daß die Sorge für den Unter- behandelnde Arzt ein Vertrauensarzt der Berufsgenossenschaft ist, halt der ganzen Familie auf der Mutter lastete. Wenn muß auf einen Antrag der Rentenberechtigten ein andrer Arzt ge­lettere infolge des Betriebsunfalls nicht mehr hört werden.

auch

für ihre Kinder zu sorgen vermag, dann sind dieselben ganz ver- Bei einer angeblichen Veränderung der Verhältnisse" kann die laffen. In einem solchen Fall ist die Berufsgenossenschaft nur Berufsgenossenschaft nur noch in den ersten zwei Jahren nach der berechtigt", leider nicht verpflichtet", den Kindern eine Rente zu ersten endgültigen Feststellung der Entschädigung die letztere ohne gewähren. weiteres türzen. Nach Ablauf dieser zwei Jahre darf eine Herab­

etwas

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Weise den Wünschen der Aerzte Rechnung getragen werden, zumal durch die vorgeschlagene andre Organisation der Kassen die Ver hältnisse eine andre Gestalt annehmen. Diese neue Organisation foll folgende sein: Für den Bezirk einer Gemeinde wird nur eine Oris- Krankenkasse errichtet, der alle im Bezirk der Kasse beschäftigten versicherungspflichtigen Personen angehören müssent. Die Betriebs, Innungs- und Bau- Krankenkassen sind daneben gestattet. Arbeit geber und Arbeitnehmer zahlen die Beiträge zu gleichen Zeilen und haben in der Generalversammlung das gleiche Stimmrecht. Die Verwaltung der Orts Krankenkasse wird an die Verwaltung der Gemeinde angegliedert. Der Vor­fitzende der Kasse wird von der Gemeinde aus der Zahl der Kommunalbeamten ernannt.

Da haben wir den ganzen Plan, der sehr klar und einfach ist. Wir werden darauf noch ausführlich zurückkommen.

Den Eltern und Großeltern ist die Erlangung einer Rente feßung der Rente nur in Zeiträumen von mindestens einem Jahre allerdings nur sehr wenig erleichtert. Ihr Anspruch vorgenommen werden. Und sind nach der ersten endgültigen Fest­hängt nicht mehr davon ab, daß der Verunglückte ihr einziger Erstellung fünf Jahre vergangen, so steht die Aenderung der Rente nährer" war, sondern davon, daß ihr Lebensunterhalt ganz oder nicht mehr der Berufsgenossenschaft, sondern nur den Schieds­überwiegend durch den Verstorbenen bestritten worden war". gerichten zu. Diese Verbesserungen verlieren jedoch dadurch einen guten Teil Der Anspruch auf Entschädigung verjährt auch fernerhin ihres Werts, daß auch fernerhin die Renten der Hinterbliebenen in zwei Jahren. Um aber innerhalb dieser Zeit den Ver insgesamt 60 Proz. des Jahresarbeitsverdienstes nicht überschreiten unglückten bezw. deren Hinterbliebenen die Wahrung ihres dürfen. Hatte der Verstorbene 2 oder mehr Kinder, so nehmen die Rechts zu erleichtern, ist die Bestimmung hinzugefügt, daß die Frist Menten für die Witwe und 2 Kinder die 60 Proz. des Arbeits- auch dann als eingehalten gilt, wenn die Anmeldung nicht, wie es berdienstes vollständig in Anspruch, und alle andren Hinterbliebenen bisher vorgeschriet en war, bei dem zuständigen Vorstand", sondern Der fünftige König von Bayern gehört jetzt zu den geben trotz ihres Rechts auf dem Papier leer aus. Dies ist um so bei einem nicht zuständigen Genossenschaftsorgan oder bei einer schlimmer, weil nach der neuen Faffung des Gesezes den Hinter andern Berufsgenossenschaft oder bei der für den Wohnort des Cute deutschen Fürsten, deren rednerische Neigung die Oeffentlichkeit be­bliebenen auch dann, wenn sie einen Anspruch auf Rente nicht schädigungsberechtigten zuständigen unteren Berwaltungsbehörde und schäftigt. Bisher trat außer dem Kaiser nur der Großherzog von haben, das allen andren Menschen zustehende Recht auf Entschädi- für Seelente bei einem deutschen Seemannsamt im Ausland Baden des öfieren mit politischen Ansprachen hervor. Die andren gung des durch Fahrlässigkeit des Unternehmers verursachten Schadens geschehen ift. Dieselbe Erleichterung gilt auch auch bezüglich Landesfürsten brachten vielleicht gelegentlich einmal einen Trinkspruch ausdrücklich aberkannt worden ist. der Einhaltung der vierwöchentlichen Berufungsfrist gegen aus, sonst waren fie schweigsam. Nunmehr gesellt sich als dritter

Ent

Eine neue Prinzenrede.

Bon größerer Bedeutung für die Pragis ist die Verbesserung, den Bescheid der Berufsgenossenschaft. Für den Fall, daß Redner Prinz Ludwig von Bayern zu den beiden. daß die Versicherung erstreckt worden ist auf häusliche und fich zwei Berufsgenossenschaften darüber streiten, welche von ihnen Neuerdings hat Prinz Ludwig in Nördlingen auf einer Wanders andre Dienste, zu denen die Arbeiter neben der Beschäftigung die Rente zu bezahlen habe, ist die Bestimmung eingeschaltet worden, versammlung bayrischer Landwirte wieder eine Rede gehalten, in der im Betriebe von ihrem Unternehmer oder dessen Beauftragten herans die zuerst angesprochene Berufsgenossenschaft habe den Renten­gezogen werden. Außerdem sind die bisherigen Bestimmungen über berechtigten eine vorläufige Fürsorge zu teil werden zu lassen und er betonte, daß er seine Reden vollkommen frei halte und wünsche, den Ausschluß der Entschädigungen in zwei Bunften ein- inzwischen die Streitfrage zu regeln. es möchten aus im Auszuge verbreiteten Teilen feiner Reden keine Schlußfolgerungen gezogen werden, die er nicht selbst gezogen habe. Der Prinz fuhr dann fort:

gezogen hat.

"

oder Jrreführung berechnetes Verhalten derselben veranlaßt worden find, und daß vom Reichs Versicherungsamt solche Refurse ohne mündliche Verhandlung zurückgewiesen werden können, welche von den bei dem Beschluß mitwirkenden Mitgliedern einstimmig für offenbar ungerechtfertigt erachtet werden.

Studieren Sie die deutsche Reichsverfassung! Sie werden sehen, daß, wo immer ich aufgetreten bin, ich mich an die Reichs­verfassung gehalten habe. Die Reichsverfassung beruht auf den Ber­trägen, die nach einem siegreichen Kriege der damalige Norddeutsche Bund mit den verbündeten und mit- siegreichen füddeutschen Staaten abgeschlossen hat. Wenn die deutsche Verfassung besser bekannt wäre, so würde man gar viele falsche Ansichten in Reben und Schriften nicht hören und lesen. Ich nenne mit Absicht keine Namen. Denn dann hätte man eine große Auf­gabe zu erfüllen. Ueberall und an allen Orten und zu allen Zeiten sind falsche Ansichten vertreten über die Reichsverfassung, und infolgedessen werden vielfach Ansichten geäußert, die sich mit der Reichsverfassung absolut nicht decken.

Ueber den Sinn der Rede kann füglich kein Zweifel bestehen.

geschränkt worden. Ohne einen Anspruch auf eine Rente steht Die wohl wichtigfie Aenderung ist der Ersatz der bisherigen diejenige Witwe da, welche den Verunglückten erst nach dem Unfall berufsgenossenschaftlichen Schiedsgerichte durch die örtlichen geheiratet hatte. Für besondere Fälle ist jetzt den Berufsgenossen- Schiedsgerichte der Invalidenversicherung. Dadurch ist eine schaften das Recht eingeräumt, auch solchen Witwen eine Rente zu viel schnellere und auch befiere Erledigung der anhängig gemachten gewähren. Nach dem See- Unfall- Versicherungs- Gesey waren von Klagen zu erwarten, als es bisher der Fall gewesen war. Auch die der Versicherung ausgeschlossen diejenigen Unfälle, welche der Ver- Buziehung von besonderen, durch die Schiedsgerichte ernannten Ber ficherte während des Urlaubs erleidet. Diese Bestimmung ist so ge- trauensärzten erscheint uns als eine Berbesserung. Verschlechtert ist ändert, daß dem Seemann , der während eines Urlaubs von einem dagegen das Gesetz durch die Bestimmungen, daß den Arbeitern Unfall betroffen wird, der Entschädigungsanspruch erhalten bleibt: folche Kosten des Verfahrens vor den Echiedsgerichten und dem 1. wenn der Unfall sich auf dem Wasser ereignete, in allen Fällen, Reichs Versicherungsamt zur Last gelegt werden fönnen, 2. bei einem Unfall auf dem Lande dann, wenn der Verunglückte welche durch Mntwillen oder durch ein auf Verschleppung das Schiff nicht in eigenen Angelegenheiten verlassen hatte. Dafür sind aber nach dieser Richtung hin mehrere Ver­schlechterungen ins Gesez gebracht worden. So kann" der Entschädigungsanspruch ganz oder teilweise abgelehnt werden, wenn der Verlegte den Unfall bei Begehung eines durch strafgerichtliches Urteil festgestellten Verbrechens oder vorfäglichen Bergehens sich zu befferung insoweit eingetreten, daß stets vor der Formulierung der Auf dem Gebiete der Unfallverhütung ist eine Ver­leberdies ist eine ganz neue Einrichtung geschaffen worden: Unfallverhütungs- Vorschriften die Vertreter der Arbeiter gehört werden Es ist deshalb müßig. über einen besonderen äußeren Anlaß zu das Ruhen der Rente, d. h. daß zvar der Anspruch der Nente müssen. Diese Verbesserung hat jedoch so gut wie gar keine Be- diefen sonderbaren öffentlichen Bekenntnissen der inneren bestehen bleibt, die Rente selbst aber für eine gewisse Zeit nicht aus deutung, da die Arbeiter auch in Zukunft von jeder Einwirkung auf Stimmung des Prinzen zu grübeln. Der Bring wehrt sich offenbar gezahlt wird. Dieser Zustand soll eintreten: 1. fo lange bie materielle Haftung der Unternehmer für ihre Sünden in Sachen in dem deutschen Kaiser fälschlich einen Souverän über das Deutsche so die leberwachung der Betriebe ausgeschloffen sind. Bugleich ist selbst gegen die byzantinischen Verkünder des Imperialismus, die der Rentenberechtigte die Dauer von die Dauer von einem Monai über steigende Freiheitsstrafe verbüßt. Die Familie des Renten der Unfallverhütung fast ganz aufgehoben. Den Berufsgenossen Reich erblicken, nicht, wie es der Verfassung entspricht, einen gleich­berechtigten erhält für diese Zeit die Entschädigungen, fchaften ist nämlich das Recht verliehen, von der Verfolgung des die ihr dann zustehen würden, wenn der Juhaftierte infolge eines in Ersatzanspruchs gegen solche Unternehmer, die einen Unfall durch geordneten Fürsten unter vielen. Der Prinz betont abermals, daß falls gestorben wäre. Würde diese mehr betragen als die dem In Fahrlässigkeit im Beruf herbeigeführt haben, ganz oder teil- er kein Vasall ist. haftierten zustehende Rente, so wird diese an die Familie ausweise abzusehen und überdies eine besondere Versicherung Die Flottenagitation, die ja in dem imperialistischen Gedanken gezahlt. Außerdem ruht" die Rente, so lange der rentenberechtigte der Unternehmer gegen die Haftpflicht einzurichten. Dafür gipfelt, bot allerdings hinreichendes Material, um eine Abwehr des Ausländer seinen gewöhnlichen Aufenthalt im Auslande hat. 3ft ist den Berufsgenossenschaften das Recht eingeräumt, daß sie nicht Prinzen zu begründen. Bekanntlich ist auch der Flottenplan fertig endlich der Rentenberechtigte ein Deutscher, so ruht während seines mehr darauf zu warten haben, ob ein folcher fahrläffiger Unter- gestellt worden, ehe die Bundesregierungen und Bundesfürsten be­Aufenthalts im Auslande feine Rente so lange, wie er es unterläßt, nehmer vom Staatsanwalt zur triminellen Verantwortung gezogen fragt worden find. der Ausführungsbehörde seinen Aufenthalt mitzuteilen. wird, sondern daß sie auch ohne diese Voraussetzung den Unter­nehmer für den durch seine Fahrlässigkeit verursachten Schaden haftbar machen kann. Alles in allem muß anerkannt werden, daß durch die Steform find am Sonntag ohne besondere Zwischenfälle vollzogen der Unfallversicherung eine Reihe von Verbefferungen erzielt worden worden. Nach den bisher vorliegenden, noch sehr lückenhaften ist, deren Bedeutung durch die leider ebenfalls vorhandenen Ver- Nachrichten sind 84 Klerikale und 68 Liberale verschiedener Ausgezahlt werden die Renten auch fernerhin im voraus und schlechterungen zwar vermindert, aber doch durchaus nicht ganz auf Schattierungen und Socialisten gewählt. zwar in der Regel in monatlichen Beträgen. Um aber bei fleinen gehoben ist. Daß nicht mehr erreicht worden ist, trozdem noch so Die Wahlen vollzogen sich, wie bekannt, diesmal unter Posten nicht beiden Barteien unnötige Mühe zu machen, sollen viele nur zu berechtigte Beschwerden der Arbeiter hätten berücksichtigt einem neuen Wahlgefeg. Der Ansturm der Social­Jahres renten bis zu 60 m. in vierteljährigen Raten ausgezahlt werden können und müiffen: dafür trifft die Verantwortung das demokraten ist in Belgien seit dem Jahre 1894 ein so ge­werden, soweit nicht im Voraus anzunehmen ist, daß die Rente vor Centrum, das nach dem glorreichen Vorbilde der National­Ablauf des Vierteljahrs fortfällt. Außerdem dürfen die Berufs- liberalen gegenüber der Regierung und dem hinter ihr stehenden waltiger gewesen, daß die Klerifalen, welche seit 1884 umum genossenschaften sich mit den Rentenberechtigten dahin verständigen. Centralverband der Industriellen fast jede Widerstandsfähigkeit, schränkt die Regierung in Händen haben, ernstlich um ihre Vorherrschaft besorgt wurden. Das alte Wahlgefeß, das ein daß die Zahlung in noch längeren Beitabschnitten erfolgt. Als eine wenigstens in Arbeiterfragen, eingebüßt hat. Verschlechterung wird sich dagegen der Zusaz erweisen, der die Unter diesen Umständen ist es die Pflicht der Arbeiter, allgemeines, aber nicht ein gleiches Stimmrecht Kapitalabfindung bei einer Rente bis zu 15 Prozent der den weiteren Ausbau der Unfallversicherung feine Sekunde aus berlich, schien der klerikalen Mehrheit nicht mehr sicher genug. Vollrente zuläßt. dem Auge zu verlieren, sondern auch fernerhin durch unermüdliche Obwohl die Besitzenden zwei und drei, die Besiglosen nur eine. Einen besonderen Schlag gegen die ländlichen Arbeiter bedeutet Agitation die allgemeine Aufmerksamkeit auf die trotz der jetzigen Stimme hatten, mußten die Klerikalen befürchten, der berüchtigte Säuferparagraph", der von der gewerblichen Reform der Unfallversicherung noch immer anhaftenden schweren bei den jetzigen Wahlen in die Minderheit zu ge Infallversicherung im letzten Augenblid ferngehalten wurde, in der Mängel zu richten. Die jegige Reform der Unfallversicherung dari langen. Sie änderten das Wahlrecht, um ihre Herrschaft landwirtschaftlichen Unfallversicherung jedoch verewigt nicht der Abschluß der Reform sein, sondern muß zum Beginn noch länger aufrecht zu erhalten. Das Proportional­worden ist Bei dieser Gelegenheit ist den ländlichen Arbeitern aber einer neuen Reform werden. wahlsystem gelangte zur Einführung; die alte Be­stimmung aber, daß die Hochbestenerten mehrere Stimmen haben, wurde mit übernommen. Jedenfalls rechneten die Klerikalen damit, daß durch den Proporz ein Teil Liberale, die aus der Kammer fast ganz verdrängt waren, wieder

Die Sceleute verlieren während ihres Aufenthalts im Anstande die fälligen Entichädigungsbeträge, so lange sie auf fremden Kriegs­schiffen Dienste thun, oder ohne auf einem deutschen Schiffe an­gemustert zu fein, es unterlassen, der Berufsgenossenschaft ihren Aufenthalt mitzuteilen.

anch eine Verbesserung eingebracht worden durch den Zusak, daß ihnen ohne ihre Zustimmung die Rente nicht mehr in Naturalien ausgezahlt werden darf, so daß die Auszahlung der Rente in Naturalien nur noch bei denen zulässig ist, deren Namen auf der Säuferliste" steht.

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Die Wahlen in Belgien