Sanerbrudi an der„Aerztelront"Er verteidigt das 19. Jahrtumdert gegen»Chaos und Mystik«.Der Miinchener Chirurg Professor Sauer-brucb hat vor einiger Zelt Hitler operiertund Ihm die Möglichkeit zurückgegeben, dieVollkraft seiner Stimme wieder in reinerSchönheit zu entfalten. Vielleicht ist diesesBewußtsein der Unentbehrllchkeit für denNotfall der Grund, daß Sauerbruch sich mitseinen Meinungsäußerungen etwas freier hervorwagen kann als seinesgleichen. Im Verlaufeiner Vortragsreihe in Berlin über»ärztliches Denken und Handeln imneuen Deutschland« hielt Sauerbrucheine Rede, die voller offener und versteckterSpitzen gegen alles war, was das DritteReich an angeblich neuen Ideenschätzen ausgegraben hat.Er wagte zunächst eine Verteidigung desnaturwissenschaftlichen Denkens des 19. Jahrhunderts, das als materialistisch und llberali-stlsch von der nationalsozialistischen»Wissenschaftslehre« in Acht und Bann getan worden ist. Dieses Jahrhundert habe vielmehr,so sagte Sauerbruch vor den erstaunt aufhorchenden ärztlichen Hörem, gewaltige wissenschaftliche Leistungen und technische Erfolge aufzuweisen, denen unsere Gegenwart sogut wie alles verdanke. Dann aber holte derRedner zum Angriff aus. Die gegenwärtige»Vertrauenskrise« des wls-Jugend ohne RedhtVor dem Dritten Reich war das Jugend-strafrecht In Deutschland nach einheitliehen und humanen Grundsätzen geregelt.Das Jugendgerichtsgesetz bestimmte, daßjeder jugendliche Rechtsverletzer vor den Jugendrichter gehöre und daß leichtere Straftaten grundsätzlich mit Erziehungsmaßnahmen zu beantwortenseien. Zu den»leichteren Straftaten« zählten damals auch politische Vergehen»harmloser« Art— Beschimpfung der Reichsfarben, Teilnahme an verbotenen Aufmärschen usw.—, und die weitaus meisten Jugendrichter ließen Angeklagte dieser Art miteiner V erwarnung davonkommen.Schwäche der Republik? Vielleicht. Abergerade die Jugendrichter waren häufig nichtdie schlechtesten Republikaner, und nichtstaatsfeindliche, sondern rein menschliche Erwägungen gaben für ihreMilde auch gegen nationalsozialistische Jugendliche den Ausschlag. Wer je an Jugend-gerlchtsverhandlungen etwa der Jahre 1931—1932 teilgenommen hat— sei es als Schöffe,als Protokollant oder als Wohlfahrtspfleger— der weiß, wie wirr und hilflos gerade die Hitlerburschen sich vorGericht zu benehmen und wieDie braune Parteibudi|ustSz am WerkeAuslegung der geltenden Richtlinien bestehensollte, so wird er durch die folgenden, imgleichen Aufsatz des Professors stehendenSätze behoben:senschaftlichen Denkens drohe in kleinlaut sie ihre Verwarnunggefährlicher Weise zu entarten, jeinzustecken pflegten. Daß sie»denn die Abkehr von ihm führe—; draußen auf dem Gang häufig die geiferndenicht nur in der Medizin!— zuChaos und Mystik.«Aber damit nicht genug. Sauerbruch verleugnete die beanspruchten Prioritätsrechteder braunen Ideen und der braunen Wissenschaft. Schon seit langer Zeit habe gerade dieChirurgie eine»Synthese« von anatomischemund biologischem Denken gefunden und praktiziert, kurz, der Ganzheitsgedanken der Wissenschaft habe sich in den vergangenen Jahrzehnten längst durchgesetzt. Sauer-Sprache der nationalsozialistischen Blätterwiederfanden, hörten vielleicht die Zeugen—der Jugendrichter hörte es nicht.Seit 1933 hat sich zweierlei gründlich gewandelt: die Einschätzung der Delikte unddie Einschätzung der Person. Diebstahlund Diebstahl waren früher für den Jugendrichter nicht das Gleiche. Man forschte nachden Motiven und strafte etwa einen Burschen,der aus Not zum Diebe wurde, leichter alseinen, den vielleicht Genußsucht zum Stehlenbruch Uberließ es seinen Hörern, die natür- 1 trieb— auch wenn die entwendete Summe imliehe Schlußfolgerung zu ziehen; daß die deut- ersten Falle größer war. Ehe Person des Tä-sche ärztliche Wissenschaft im Dritten Reich ters spielte dabei insofern eine Rolle, als unschöpferische Leistungen nur noch auf dem günstige häusliche Verhältnisse, schlechtesFelde internationaler Blamagen zu gewinnenhabe.Dafür war die Rede des ReichsärzteführersDr. Wagner vor diesen»führenden Persön-Uchkelten der Berliner Aerzteschaft« ein anregendes Beispiel. Nicht nur, daß er den Hörem das totale Arsenal an braunen Plattl-Vorbild und verderbliche Kindheitseindrückestrafmildernd wirkten.Diebstahl und Diebstahl— das istauch im Dritten Reich nicht dasselbe. Aber nicht die Motive geben beider Strafzumessung den Ausschlag. Waskümmert es den Richter, wenn der ange-tüden über Rassepolitik vorlegte. Mit unauf- klagte Bursche hungert? Amtllcherseits giltfälliger Ironie teilt die gleichgeschaltete Presse die Not in Deutschland als»restlos« beseitigtmit, daß durch diesen Redner die»Haupt-: und kommt schon deshalb als mildernderStraßen des Marschplanes der Umstand in Wegfall. Nein— ausschlagge-deutschen Aerzteschaft« vorgezeich- j bend ist einzig die Person des Täters,net worden seien. Wer diesen Wagner kennt und diese Person wird nicht nach den priva-und ihn je sprechen hörte, der weiß, daß es ten Lebensumständen beurteilt, sondernkein vollendeteres Exemplar der Gefahren nach dem eigenen und nach demeiner»unzuträglichen Mischung« gibt als ihn' elterlichen Parteibuch. Hat dieselber. Auf diese bevölkerungspolitische Spe-; Partei kein Interesse daran, den Burschenzlalleistung braucht das von Sauerbruch so oder das Mädchen zu halten, dann wird daslebhaft verteidigte neunzehnte Jahrhundert| jugendliche Alter— sofern der Richter benicht besonders stolz zu sein.Ifehisgemäß handelt und was bleibt ihm anderes übrig— überhaupt nicht in Betracht gezogen. Einheitliche Regelngibt es dafür natürlich nicht, aber der»W ille des Führers« wird bekanntlichals rechtsbüdend anerkannt, und dieser Wülebeeinflußt nicht nur die Strafzumessung, erregelt auch den Strafvollzug.Die Jugendgefängnisse der Republik waren als Erziehungsanstalten gedacht.Ihr Ziel; nicht Sühne, sondern Rückgewinnung des jungen Rechtsbrechers fürdie menschliche Gesellschaft. Jetzt sieht dasanders aus. Im Führerorgan der nationalsozialistischen Jugend,»W ille undMacht«, heißt es:»Wir haben uns die Frage vorzulegen,»Echte Strafe, die empfindlich sein sollund die Ehre des Jugendlichenmindert, scheint dabei in zwei Fällennotwendig zu sein: einmal, wenn es sichnach Vorleben und Anlage um einen hoffnungslos rückfälligen Kriminellen bandelt,sodann, wenn die Tat selbst so schwer war(z. B. Mord, Hoch- und Landesverrat, schwere Brandstiftung), daß die Notwendigkeit einer Sühne alle Erziehungsrücksichten überwiegt.«»Hoch- und Landesverrat« stehenhier in gleicher Linie mit Mord und Brandais der Strafvollzug gegen Erwachsene.Diese Frage ist grundsätzlich zuverneinen, weil heute jeder einzelne fürsein Tun die alleinige Verantwortung trägtund sie nicht auf seine Umwelt abwälzenkann.Bei dem Strafvollzug an jungen Gefangenen ist daher von der Erwägung auszugehen, daß der junge Rechtsbrecher, demdas Gericht eine Freiheitsstrafe zuerkannthat, die vollzogen werden soll, büßen unddas begangene Unrecht sühnen muß, ebenso wie der erwachsene Verbrecher.«Und wie der erwachsene Rechtsbrecher imDritten Reiche büßt, weiß man. Er unterliegtder Rache des herrschenden Systems, er sollnicht gebessert oder geheilt, er soll gequältund gedemütigt werden.Im Widerspruch zu den Ausführungen in»Wille und Macht« scheint es zu stehen, wenndas Mitglied der amtlichen Strafrechtskommission, Professor Friedrich Schaffstein, im»Jungen Deutschland« den Grundsatzaufstellt,»daß man im Interesse der Selbsterhaltung des deutschen Volkes auf keinenJugendlichen verzichten könne, der nachseiner Anlage noch ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaftwerden könne« und daß»im Interesseder Volksgemeinschaft auf die Wiedereingliederung straffällig gewordenerJungmänner durch geeignete Erziehungsmaßnahmen Bedacht zu nehmen sei.«Das scheint ein Widerspruch— es ist keiner. Was wir oben Uber die Einschätzung derPerson sagten, das gewinnt hier Gestalt.Denn ein Jugendlicher,»der noch einbrauchbares Glied der Volksgemeinschaft werden kann«— das istein Jugendlicher, der sich in der braunenJugendorganisation bewährt hat,niemals ein Jugendlicher, der ihr fernsteht oder der sie gar ablehnt. Demeinen, ob er stiehlt oder unterschlägst, istMilde zu gewähren, dem anderen, ob ergleich aus Not zum Rechtsverletzer wird,trifft die ganze Schwere des gesellschaftlichen Bannstrahls.Wenn noch irgendein Zweifel an dieserob und inwieweit der Vollzug der Freihelts- Stiftung. Was heute bereits als Hoch- oderstrafe gegen Jugendliche seinem Wesen und! Landesverrat gilt, weiß man; Weitergabeseinem Inhalt nach anders zu gestalten ist,.,,,_,..,._.,einer illegalen Flugschrift, Teilnahme an einer U n t e r s t U t z u n g s-aktion für die Angehörigen politischer Häftlinge, Abhören desMoskauer Senders. Die Milde, diedem jugendlichen— und den erwachsenen—politischen Angeklagten in der Republik gewährt wurde, rächt sich jetzt an den freiheitlich gesinnten Ueberzeugungstätem im Dritten Reiche. Bedarf es noch eines Beweises,daß politisch vorbestrafte oder nur verdächtige junge Menschen— fünfzehn-, sechzehn-,siebzehnjährige—, sofern sie mit den Strafgesetzen in Konflikt kommen, vor einem deutschen Richter keine Milde zu erwarten haben,wie gering ihr Vergehen auch sein mag?Gleichheit vor dem Gesetz— das galt einmal. Jetzt ist die Ungleichheit, dieUngerechtigkeit, die politisch gefärbteWillkür in allen Bezirken des deutschenöffentlichen Lebens zum Prinzip erhoben worden. Die Urheber und Verfechter dieserWillkür mögen sich nicht wundern, wennihre Saat aufgeht und wenn das von ihnengeschaffene Recht des Stärkeren sich einesTages gegen sie selbst kehrt.Das Geschäft blühtEine deutsche Pressemeldung besagt:»Die beim Reichs bahn betriebswerk Osterodebeschäftigten Arbeitskameraden... konnten das 25jährige Arbeitsjubiläum begehen.Durch den Gefolgschaftsführer wurden denJubilaren Geldprämien und das Buch>M ein Kampf« zuteil.«Bei der Schulentlassung:»M ein Kampf«,nach abgedientem Landjahr:»M e i nKampf«, für hervorragende Leistungen,gleich welcher Art:»Mein Kampf«, alsEheprämie:»Mein Kampf«, den Täuflingen, den Musterkindern, den Blinden, denTauben, den Kriegsopfern und nun auch denArbeitsjubilaren:»Mein Kampf«. Es istder einträglichste Kampf, der je gekämpftwurde.Kriegsjahre wurde oft Hssauers— mitRecht vergessener— Haßgesang an Englandrezitiert, ein Gedicht des Oeeterreichers Zuk-k e r m a n n.»Drüben am Waldesrand/ Kokken zwei Dohlen« erlangte— auch nur fürdie erste Kriegszeit— eine gewisse volks-Uedhafte Verbreitung, Charakteristisch genug: die Dichter der beiden einzigen populären Kriegslieder waren— Juden!Was die Träger bekanntester Namen sichabquälten— Hauptmann, Dehmel usw.—•blieb Kunstdichtung(und zwar schlechte);kaum eine Zeile davon gelangte über dasliterarische Publikum hinaus zu den Massen.Die Soldaten sangen ihre uralten Welsen vonder Regimentsmarie, den Vöglein im Waldeund dem Hamburger Mädchen;— nicht einModerner lieferte ihnen etwas Brauchbaresdazu. Klabunds Versuche, dem traditionellen Soldatenlied eine Fortsetzung zu geben(so unmilitaristisch, wie die echten Soldatenlieder fast alle sind, die den Krieg nichtpreisen, sondern des Kriegers Loa sentimentalbeklagen),— dieser Versuch eines echten Lyrikers blieb ohne spürbare Wirkung.Halt— es gab doch wenigstens ein populäres Soldatenlied aus neuerer Zeit, allerdingswar es einige Jahre vor dem Weltkrieg entstanden. zur Zeit der Hottentottenkämpfe inSüdwest-Afrika, und— man erschrecke nicht— sogar als Einlage einer Revue; die»Annemarie«(»Im Feldquartier auf hartem SteinRuh ich die müden Büße/ Und sende in dieNacht hinein/ Dem Liebchen tausendGrüße...«), Text von Julius Freund,Mmriif von Holländer... Die Namen sagen es schon: beides Juden!So bleibt denn das Faktum bestehen: dasAtom wertvolle Krlegslyrik, das es gab,stammte von einem Sozialdemokraten, das bißchen populäre Kriegslyrik vonein paar Juden.Und was trieben die echten, die nationaldeutschen Barden in der Zelt?— Einer vonihnen bedichtete die Annexion von Longwy-Briey mit den Argumenten der Schwerindustrie(»Das Elisen müssen wir behalten«), erverwechselte wirtschaftliche mit künstlerischen Werten! Ein anderer fühlte den Drang,Hoffmann von Fallerslebens Nationalhymne»Deutschland über alles« zu verbessern. Esschmerzte den Braven tief, daß in HoffmannsDichtung die Anfangszeilen sich nicht sämtlich aufeinander reimten(der Herr war offenbar ein Nachkomme des Schneiderleins ausHeinrich Heines Harzreise, das es mit derdoppelt gereimten Poesie hat!) Deshalbschlug der deutsche Barde allen Ernstes vor:Statt der Anfangszeilen»Deutschland,Deutschland über alles/ Ueber alles In derWelt/ Wenn es stets zu Schutz und TrutzeBrüderlich zusammenhält«,— statt ihrersollte künftig gesungen werden:Deutschland, Deutschland über allesUeber alles In der Welt,Wenns Im Drang des Wogenpralle»Brüderlich zusammenhält!Der»Wogenpralles«— er ist mir als einzige feste Erinnerung aus dem Phrasenschaum der alldeutschen Kriegslyrik haftengeblieben. Und merkwürdig: wenn mir einliterarisches Erzeugnis des Dritten Reicheszu Gesicht kommt, dann taucht er plötzlichhoch: ich schüttle wie ein nasaer Pudel dieBardenbegeisterung von mir, und mein Mundtut fröhlich:»Wogenpralles!« M.Der politische MordAls In Davos der braune PropagandaleiterGustloff ein Opfer des von ihm gepredigtenTerrors wurde, heulte das Dritte Reich empört auf und Hitler sprach das erschütterndeWort: die nationalsozialistische Umwälzung"habe sich mit keinerlei Mordtaten befleckt.Dem Schweizer Juristen Hans Kilian istein solch ungeheuerliches Maß von Wahrheitsliebe zu dumm geworden, er ging hin undschrieb eine gewissenhafte Abfertigung:»Der politische Mord«(Europaverlag).Der Verfasser verzichtete darauf, die braunenBluttaten aufzuzählen, sondern er hebt diestupende Heuchelei des ganzen Systems inshelle Licht, indem er die Strafrechtstheorieund Praxis des Dritten Reiches anprangert. Erbringt einleitend eine kurze Geschichte despolitischen Mordes. Seit einem Jahrhundertgab es in der Kulturwelt keine polltischeRichtung mehr, die ein Recht zum Mordanerkannt hätte. Dem Hakenkreuz blieb esvorbehalten, den»Schädlingsmord« zu erfindenund den Fememord zu romantisieren. Dienationalsozialistischen Rechtsanwälte Grimmund Luetgebrune leisteten Erstaunlichesin der Verteidigung von»Schädlings«- undFememördern und entsprachen damit derBlutmoral ihrer NSDAP. Hitler war es, derdie viehischen Mörder von Potempa telegraphisch seiner Sympathien versicherte— aberseine Bewegung ist»von keiner Bluttat befleckt...«Das Dritte Reich erhob die politischeMordtat zur Staatseinrichtung. DieMorde in den Konzentrationslagern wurdenvon den Justizorganen geduldet und zurRechtfertigung wurde eine entsprechendeLagerordnung erfunden, in der für 72Disziplinarvergehen ausschließlichTodesstrafe angedroht wird, dl« auch in»Zweifelsfällen« vollzogen werden soll. Und-wie stehts mit der polltischen Schlächtereivom 30. Juni 1934? Die Hltl ersehe Justizfabrizierte nachträglich eine Theorieund ein Gesetz, die diese Füsslladen alsStaatsnotwehr für rechtens erklärt, womitkünftig jede Massenschlächterei derDespoten zu rechtfertigen ist. Hans Kilianwendet sich mit der Schärfe juristischerKlarheit gegen die abgrundtiefe braune Verlogenheit und bezeichnet die Rechtsauffassun-gen des Dritten Reiches als verbrecherisch und anarchistisch verkommen.»Es bleibt ein Ruhmestitel für dieGrundsatzfestigkeit der gesamten Gegnerschaft des natlonalsozi allst isohen Regimes,daß sie sich durch die Summe des von denMachthabe rn und ihrem Anhang verübtenanarchistischen Terrors ihrerseits nichtauf die Bahn des individuellen Terrors hatabdrängen lassen, daß sie, aller ihr angetanen Unbill zum Trotz, den Kampf gegendie Henker und Henkersknechte auf denGebrauch geistiger und organisatorischer Waffen beschränkt hat...«Der Verfasser will mit der Schrift dasAttentat Frankfurters weder beschönigennoch rechtfertigen, er fordert Gerechtigkeit;er will auch keiner einzelnen Partei dienen,sondern will der gesamten Weltöffentlichkeitdie Gemeingefährlichkeit dieserbraunen Rechtsverwilderung und Verkommenheit zum Bewußtsein bringen. Br.