Sanerbrudi an der „Aerztelront" Er verteidigt das 19. Jahrtumdert gegen »Chaos und Mystik«. Der Miinchener Chirurg Professor Sauer- brucb hat vor einiger Zelt Hitler operiert und Ihm die Möglichkeit zurückgegeben, die Vollkraft seiner Stimme wieder in reiner Schönheit zu entfalten. Vielleicht ist dieses Bewußtsein der Unentbehrllchkeit für den Notfall der Grund, daß Sauerbruch sich mit seinen Meinungsäußerungen etwas freier hervorwagen kann als seinesgleichen. Im Verlauf einer Vortragsreihe in Berlin über»ärztliches Denken und Handeln im neuen Deutschland « hielt Sauerbruch eine Rede, die voller offener und versteckter Spitzen gegen alles war, was das Dritte Reich an angeblich neuen Ideenschätzen ausgegraben hat. Er wagte zunächst eine Verteidigung des naturwissenschaftlichen Denkens des 19. Jahrhunderts, das als materialistisch und llberali- stlsch von der nationalsozialistischen»Wissenschaftslehre« in Acht und Bann getan worden ist. Dieses Jahrhundert habe vielmehr, so sagte Sauerbruch vor den erstaunt aufhorchenden ärztlichen Hörem, gewaltige wissenschaftliche Leistungen und technische Erfolge aufzuweisen, denen unsere Gegenwart so gut wie alles verdanke. Dann aber holte der Redner zum Angriff aus. Die gegenwärtige»Vertrauenskrise« des wls- Jugend ohne Redht Vor dem Dritten Reich war das Jugend- strafrecht In Deutschland nach einheit liehen und humanen Grundsätzen geregelt. Das Jugendgerichtsgesetz bestimmte, daß jeder jugendliche Rechtsverletzer vor den Jugendrichter gehöre und daß leichtere Straftaten grundsätzlich mit Erziehungsmaßnahmen zu beantworten seien. Zu den»leichteren Straftaten« zähl ten damals auch politische Vergehen »harmloser« Art— Beschimpfung der Reichsfarben, Teilnahme an verbotenen Aufmärschen usw.—, und die weitaus meisten Jugendrichter ließen Angeklagte dieser Art mit einer V erwarnung davonkommen. Schwäche der Republik ? Vielleicht. Aber gerade die Jugendrichter waren häufig nicht die schlechtesten Republikaner, und nicht staatsfeindliche, sondern rein menschliche Erwägungen gaben für ihre Milde auch gegen nationalsozialistische Jugendliche den Ausschlag. Wer je an Jugend- gerlchtsverhandlungen etwa der Jahre 1931— 1932 teilgenommen hat— sei es als Schöffe, als Protokollant oder als Wohlfahrtspfleger — der weiß, wie wirr und hilflos gerade die Hitlerburschen sich vor Gericht zu benehmen und wie Die braune Parteibudi|ustSz am Werke Auslegung der geltenden Richtlinien bestehen sollte, so wird er durch die folgenden, im gleichen Aufsatz des Professors stehenden Sätze behoben: senschaftlichen Denkens drohe in kleinlaut sie ihre Verwarnung gefährlicher Weise zu entarten, jeinzustecken pflegten. Daß sie »denn die Abkehr von ihm führe—; draußen auf dem Gang häufig die geifernde nicht nur in der Medizin!— zu Chaos und Mystik.« Aber damit nicht genug. Sauerbruch verleugnete die beanspruchten Prioritätsrechte der braunen Ideen und der braunen Wissenschaft. Schon seit langer Zeit habe gerade die Chirurgie eine»Synthese« von anatomischem und biologischem Denken gefunden und praktiziert, kurz, der Ganzheitsgedanken der Wissenschaft habe sich in den vergangenen Jahrzehnten längst durchgesetzt. Sauer- Sprache der nationalsozialistischen Blätter wiederfanden, hörten vielleicht die Zeugen— der Jugendrichter hörte es nicht. Seit 1933 hat sich zweierlei gründlich gewandelt: die Einschätzung der Delikte und die Einschätzung der Person. Diebstahl und Diebstahl waren früher für den Jugendrichter nicht das Gleiche. Man forschte nach den Motiven und strafte etwa einen Burschen, der aus Not zum Diebe wurde, leichter als einen, den vielleicht Genußsucht zum Stehlen bruch Uberließ es seinen Hörern, die natür- 1 trieb— auch wenn die entwendete Summe im liehe Schlußfolgerung zu ziehen; daß die deut- ersten Falle größer war. Ehe Person des Tä- sche ärztliche Wissenschaft im Dritten Reich ters spielte dabei insofern eine Rolle, als unschöpferische Leistungen nur noch auf dem günstige häusliche Verhältnisse, schlechtes Felde internationaler Blamagen zu gewinnen habe. Dafür war die Rede des Reichsärzteführers Dr. Wagner vor diesen»führenden Persön- Uchkelten der Berliner Aerzteschaft« ein anregendes Beispiel. Nicht nur, daß er den Hörem das totale Arsenal an braunen Plattl- Vorbild und verderbliche Kindheitseindrücke strafmildernd wirkten. Diebstahl und Diebstahl— das ist auch im Dritten Reich nicht dasselbe. Aber nicht die Motive geben bei der Strafzumessung den Ausschlag. Was kümmert es den Richter, wenn der ange- tüden über Rassepolitik vorlegte. Mit unauf- klagte Bursche hungert? Amtllcherseits gilt fälliger Ironie teilt die gleichgeschaltete Presse die Not in Deutschland als»restlos« beseitigt mit, daß durch diesen Redner die»Haupt-: und kommt schon deshalb als mildernder Straßen des Marschplanes der Umstand in Wegfall. Nein— ausschlagge- deutschen Aerzteschaft« vorgezeich- j bend ist einzig die Person des Täters, net worden seien. Wer diesen Wagner kennt und diese Person wird nicht nach den priva- und ihn je sprechen hörte, der weiß, daß es ten Lebensumständen beurteilt, sondern kein vollendeteres Exemplar der Gefahren nach dem eigenen und nach dem einer»unzuträglichen Mischung« gibt als ihn' elterlichen Parteibuch. Hat die selber. Auf diese bevölkerungspolitische Spe-; Partei kein Interesse daran, den Burschen zlalleistung braucht das von Sauerbruch so oder das Mädchen zu halten, dann wird das lebhaft verteidigte neunzehnte Jahrhundert| jugendliche Alter— sofern der Richter be nicht besonders stolz zu sein. Ifehisgemäß handelt und was bleibt ihm anderes übrig— überhaupt nicht in Betracht gezogen. Einheitliche Regeln gibt es dafür natürlich nicht, aber der »W ille des Führers« wird bekanntlich als rechtsbüdend anerkannt, und dieser Wüle beeinflußt nicht nur die Strafzumessung, er regelt auch den Strafvollzug. Die Jugendgefängnisse der Republik waren als Erziehungsanstalten gedacht. Ihr Ziel; nicht Sühne, sondern Rückgewinnung des jungen Rechtsbrechers für die menschliche Gesellschaft. Jetzt sieht das anders aus. Im Führerorgan der nationalsozialistischen Jugend,»W ille und Macht«, heißt es: »Wir haben uns die Frage vorzulegen, »Echte Strafe, die empfindlich sein soll und die Ehre des Jugendlichen mindert, scheint dabei in zwei Fällen notwendig zu sein: einmal, wenn es sich nach Vorleben und Anlage um einen hoffnungslos rückfälligen Kriminellen bandelt, sodann, wenn die Tat selbst so schwer war (z. B. Mord, Hoch- und Landesverrat, schwere Brandstiftung), daß die Notwendigkeit einer Sühne alle Erziehungsrücksichten überwiegt.« »Hoch- und Landesverrat« stehen hier in gleicher Linie mit Mord und Brandais der Strafvollzug gegen Erwachsene. Diese Frage ist grundsätzlich zu verneinen, weil heute jeder einzelne für sein Tun die alleinige Verantwortung trägt und sie nicht auf seine Umwelt abwälzen kann. Bei dem Strafvollzug an jungen Gefangenen ist daher von der Erwägung auszugehen, daß der junge Rechtsbrecher, dem das Gericht eine Freiheitsstrafe zuerkannt hat, die vollzogen werden soll, büßen und das begangene Unrecht sühnen muß, ebenso wie der erwachsene Verbrecher.« Und wie der erwachsene Rechtsbrecher im Dritten Reiche büßt, weiß man. Er unterliegt der Rache des herrschenden Systems, er soll nicht gebessert oder geheilt, er soll gequält und gedemütigt werden. Im Widerspruch zu den Ausführungen in »Wille und Macht« scheint es zu stehen, wenn das Mitglied der amtlichen Strafrechtskommission, Professor Friedrich Schaffstein , im »Jungen Deutschland« den Grundsatz aufstellt,»daß man im Interesse der Selbsterhaltung des deutschen Volkes auf keinen Jugendlichen verzichten könne, der nach seiner Anlage noch ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaft werden könne« und daß»im Interesse der Volksgemeinschaft auf die Wiedereingliederung straffällig gewordener Jungmänner durch geeignete Erziehungsmaßnahmen Bedacht zu nehmen sei.« Das scheint ein Widerspruch— es ist keiner. Was wir oben Uber die Einschätzung der Person sagten, das gewinnt hier Gestalt. Denn ein Jugendlicher,»der noch ein brauchbares Glied der Volksgemeinschaft werden kann«— das ist ein Jugendlicher, der sich in der braunen Jugendorganisation bewährt hat, niemals ein Jugendlicher, der ihr fernsteht oder der sie gar ablehnt. Dem einen, ob er stiehlt oder unterschlägst, ist Milde zu gewähren, dem anderen, ob er gleich aus Not zum Rechtsverletzer wird, trifft die ganze Schwere des gesellschaftlichen Bannstrahls. Wenn noch irgendein Zweifel an dieser ob und inwieweit der Vollzug der Freihelts- Stiftung. Was heute bereits als Hoch- oder strafe gegen Jugendliche seinem Wesen und! Landesverrat gilt, weiß man; Weitergabe seinem Inhalt nach anders zu gestalten ist,.,,,_,..,._., einer illegalen Flugschrift, Teilnahme an einer U n t e r s t U t z u n g s- aktion für die Angehörigen politischer Häftlinge, Abhören des Moskauer Senders. Die Milde, die dem jugendlichen— und den erwachsenen— politischen Angeklagten in der Republik gewährt wurde, rächt sich jetzt an den freiheitlich gesinnten Ueberzeugungstätem im Dritten Reiche. Bedarf es noch eines Beweises, daß politisch vorbestrafte oder nur verdächtige junge Menschen— fünfzehn-, sechzehn-, siebzehnjährige—, sofern sie mit den Strafgesetzen in Konflikt kommen, vor einem deut schen Richter keine Milde zu erwarten haben, wie gering ihr Vergehen auch sein mag? Gleichheit vor dem Gesetz — das galt einmal. Jetzt ist die Ungleichheit, die Ungerechtigkeit, die politisch gefärbte Willkür in allen Bezirken des deutschen öffentlichen Lebens zum Prinzip erhoben worden. Die Urheber und Verfechter dieser Willkür mögen sich nicht wundern, wenn ihre Saat aufgeht und wenn das von ihnen geschaffene Recht des Stärkeren sich eines Tages gegen sie selbst kehrt. Das Geschäft blüht Eine deutsche Pressemeldung besagt: »Die beim Reichs bahn betriebswerk Osterode beschäftigten Arbeitskameraden... konnten das 25jährige Arbeitsjubiläum begehen. Durch den Gefolgschaftsführer wurden den Jubilaren Geldprämien und das Buch >M ein Kampf« zuteil.« Bei der Schulentlassung:»M ein Kampf«, nach abgedientem Landjahr:»M e i n Kampf«, für hervorragende Leistungen, gleich welcher Art:»Mein Kampf «, als Eheprämie:»Mein Kampf «, den Täuflingen, den Musterkindern, den Blinden, den Tauben, den Kriegsopfern und nun auch den Arbeitsjubilaren:»Mein Kampf «. Es ist der einträglichste Kampf, der je gekämpft wurde. Kriegsjahre wurde oft Hssauers— mit Recht vergessener— Haßgesang an England rezitiert, ein Gedicht des Oeeterreichers Zuk- k e r m a n n.»Drüben am Waldesrand/ Kokken zwei Dohlen« erlangte— auch nur für die erste Kriegszeit— eine gewisse volks- Uedhafte Verbreitung, Charakteristisch genug: die Dichter der beiden einzigen populären Kriegslieder waren— Juden! Was die Träger bekanntester Namen sich abquälten— Hauptmann, Dehmel usw.—• blieb Kunstdichtung(und zwar schlechte); kaum eine Zeile davon gelangte über das literarische Publikum hinaus zu den Massen. Die Soldaten sangen ihre uralten Welsen von der Regimentsmarie, den Vöglein im Walde und dem Hamburger Mädchen;— nicht ein Moderner lieferte ihnen etwas Brauchbares dazu. Klabunds Versuche, dem traditionellen Soldatenlied eine Fortsetzung zu geben (so unmilitaristisch, wie die echten Soldatenlieder fast alle sind, die den Krieg nicht preisen, sondern des Kriegers Loa sentimental beklagen),— dieser Versuch eines echten Lyrikers blieb ohne spürbare Wirkung. Halt— es gab doch wenigstens ein populäres Soldatenlied aus neuerer Zeit, allerdings war es einige Jahre vor dem Weltkrieg entstanden. zur Zeit der Hottentottenkämpfe in Südwest-Afrika, und— man erschrecke nicht — sogar als Einlage einer Revue; die»Annemarie«(»Im Feldquartier auf hartem Stein Ruh ich die müden Büße/ Und sende in die Nacht hinein/ Dem Liebchen tausend Grüße...«), Text von Julius Freund, Mmriif von Holländer... Die Namen sagen es schon: beides Juden! So bleibt denn das Faktum bestehen: das Atom wertvolle Krlegslyrik, das es gab, stammte von einem Sozialdemokraten, das bißchen populäre Kriegslyrik von ein paar Juden. Und was trieben die echten, die nationaldeutschen Barden in der Zelt?— Einer von ihnen bedichtete die Annexion von Longwy- Briey mit den Argumenten der Schwerindustrie(»Das Elisen müssen wir behalten«), er verwechselte wirtschaftliche mit künstlerischen Werten! Ein anderer fühlte den Drang, Hoffmann von Fallerslebens Nationalhymne »Deutschland über alles« zu verbessern. Es schmerzte den Braven tief, daß in Hoffmanns Dichtung die Anfangszeilen sich nicht sämtlich aufeinander reimten(der Herr war offenbar ein Nachkomme des Schneiderleins aus Heinrich Heines Harzreise, das es mit der doppelt gereimten Poesie hat!) Deshalb schlug der deutsche Barde allen Ernstes vor: Statt der Anfangszeilen»Deutschland , Deutschland über alles/ Ueber alles In der Welt/ Wenn es stets zu Schutz und Trutze Brüderlich zusammenhält«,— statt ihrer sollte künftig gesungen werden: Deutschland , Deutschland über alles Ueber alles In der Welt, Wenns Im Drang des Wogenpralle» Brüderlich zusammenhält! Der»Wogenpralles«— er ist mir als einzige feste Erinnerung aus dem Phrasenschaum der alldeutschen Kriegslyrik haften geblieben. Und merkwürdig: wenn mir ein literarisches Erzeugnis des Dritten Reiches zu Gesicht kommt, dann taucht er plötzlich hoch: ich schüttle wie ein nasaer Pudel die Bardenbegeisterung von mir, und mein Mund tut fröhlich:»Wogenpralles!« M. Der politische Mord Als In Davos der braune Propagandaleiter Gustloff ein Opfer des von ihm gepredigten Terrors wurde, heulte das Dritte Reich empört auf und Hitler sprach das erschütternde Wort: die nationalsozialistische Umwälzung" habe sich mit keinerlei Mordtaten befleckt. Dem Schweizer Juristen Hans Kilian ist ein solch ungeheuerliches Maß von Wahrheitsliebe zu dumm geworden, er ging hin und schrieb eine gewissenhafte Abfertigung: »Der politische Mord«(Europaverlag). Der Verfasser verzichtete darauf, die braunen Bluttaten aufzuzählen, sondern er hebt die stupende Heuchelei des ganzen Systems ins helle Licht, indem er die Strafrechtstheorie und Praxis des Dritten Reiches anprangert. Er bringt einleitend eine kurze Geschichte des politischen Mordes. Seit einem Jahrhundert gab es in der Kulturwelt keine polltische Richtung mehr, die ein Recht zum Mord anerkannt hätte. Dem Hakenkreuz blieb es vorbehalten, den»Schädlingsmord« zu erfinden und den Fememord zu romantisieren. Die nationalsozialistischen Rechtsanwälte Grimm und Luetgebrune leisteten Erstaunliches in der Verteidigung von»Schädlings«- und Fememördern und entsprachen damit der Blutmoral ihrer NSDAP . Hitler war es, der die viehischen Mörder von Potempa telegraphisch seiner Sympathien versicherte— aber seine Bewegung ist»von keiner Bluttat befleckt...« Das Dritte Reich erhob die politische Mordtat zur Staatseinrichtung. Die Morde in den Konzentrationslagern wurden von den Justizorganen geduldet und zur Rechtfertigung wurde eine entsprechende Lagerordnung erfunden, in der für 72 Disziplinarvergehen ausschließlich Todesstrafe angedroht wird, dl« auch in »Zweifelsfällen« vollzogen werden soll. Und -wie stehts mit der polltischen Schlächterei vom 30. Juni 1934? Die Hltl ersehe Justiz fabrizierte nachträglich eine Theorie und ein Gesetz, die diese Füsslladen als Staatsnotwehr für rechtens erklärt, womit künftig jede Massenschlächterei der Despoten zu rechtfertigen ist. Hans Kilian wendet sich mit der Schärfe juristischer Klarheit gegen die abgrundtiefe braune Verlogenheit und bezeichnet die Rechtsauffassun- gen des Dritten Reiches als verbrecherisch und anarchistisch verkommen. »Es bleibt ein Ruhmestitel für die Grundsatzfestigkeit der gesamten Gegnerschaft des natlonalsozi allst isohen Regimes, daß sie sich durch die Summe des von den Machthabe rn und ihrem Anhang verübten anarchistischen Terrors ihrerseits nicht auf die Bahn des individuellen Terrors hat abdrängen lassen, daß sie, aller ihr angetanen Unbill zum Trotz, den Kampf gegen die Henker und Henkersknechte auf den Gebrauch geistiger und organisatorischer Waffen beschränkt hat...« Der Verfasser will mit der Schrift das Attentat Frankfurters weder beschönigen noch rechtfertigen, er fordert Gerechtigkeit; er will auch keiner einzelnen Partei dienen, sondern will der gesamten Weltöffentlichkeit die Gemeingefährlichkeit dieser braunen Rechtsverwilderung und Verkommenheit zum Bewußtsein bringen. Br.
Ausgabe
4 (13.9.1936) 170
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