Man muß das ganze Volk fragen Aus den Großstädten und Industriegebie­ten werden in Sachsen   die 14- und 15jäh- rigen Burschen von April bis Dezember in das Landjahrlager berufen. Diese Lager be­finden sich fast alle im sächsischen Grenz­gebiet. Wenn im Dezember diese Burschen dann aus diesen Zigeunerlagern zurückkom­men, sind sie junge rauhe Kämpfer geworden, die sich mit ihren 15 Lebenslenzen bereits ihrer Aufgaben dem Volke gegenüber be­wußt sind. So wenigstens predigen es die braunen Maulhelden. Die Eltern scheinen jedoch erheblich anderer Ansicht zu sein. indem sie ihre Jungens lieber zu Hause be­halten als in das Landjahrlager stecken zu lassen. Landesbauemführer Körner hat in dieser Frage auf dem Bauemtag in Leipzig  die Katze aus dem Sack gelassen. Er heulte darüber, daß die Landarbeiterfrage die schwerste Sorge der sächsischen Landwirt­schaft sei und1 erklärte:»Wir haben auf die­sem Gebiete alles nur Menschenmögliche von uns aus getan. Man muß hier das ganze Volk fragen: Seht Ihr denn nicht, wohin diese Entwicklung führt? Das ganze Volk muß hier zu einer anderen Haltung kommen gegenüber der Landwirtschaft!« Uns scheint, die Haltimg des Volkes hat andere Ursachen und wird kaum von den braunen Großmäulern noch zu ändern sein. Das Volk hat in den vier Hitlerjahren schon gelernt, die Entwicklung zu sehen. Wenn die braunen Bonzen eine wirkliche freie Wahl, ohne Terror, Wahlfälschungen und der üblichen Göbbelsschen Regiekünste starten lassen, dann lernen sie nicht nur die wirk­liche Haltung des Volkes kennen, sondern müssen sich auch schleunigst ein Plätzchen suchen, wo sie bis zum jüngsten Tag emigrie­ren können, sofern sie der Volkszorn nicht zerstampft. Muftepschaff»>vep- sdiuldetes Unglück« »Der§ 63 des Handelsgesetzbuches ent­hält die Bestimmung, daß dem Handlungs­gehilfen auch dann der Anspruch auf Ge­halt und Unterhalt zusteht, jedoch nicht über die Dauer von 6 Wochen hinaus, wenn er durch unverschuldetes Unglück an der Lei­stung der Dienste verhindert ist. In erster Linie gilt als Unglück eigene Krankheit. Sie ist unverschuldet, wenn sie bei nor­maler Lebensweise eintritt. Beacht­lich ist aber die allgemeine Rechtsauffas­sung, daß bei der Beurteilung, ob die Krank­heit verschuldet oder unverschuldet eingetre­ten ist, nicht streng verfahren werden soll. D. h. also, daß nicht jede Ab­weichung von der normalen Le­bensweise als selbstverschuldet anzuse­hen ist, wenn sich daraus ein Krankheitsfall ergibt. Wir denken dabei beispielsweise an Krankheiten, die sich aus Sportbetäti­gungen ergeben können, und an ähnlich gelagerte Fälle.«
»In(fiesem Zusammenhang ist aber dar­auf einzugehen, daß Schwangerschaft nicht als Unglück im Sinne des § 63 des HGB anzusehen ist. Das Reichsarbeitsgericht hat sich mit dieser Frage in seiner Entscheidung vom 27. Juni 1932(RAG 226/32) beschäftigt. Es handelte sich um eine unverheiratete Konto­ristin... Nicht außer acht gelassen werden darf außerdem eine andere reichsgerichtliche Entscheidung, die besagt, daß auch Schwangerschaft der verheira­teten Frauen nicht ohne weite­res als unverschuldetes Unglück im Sinne des 5 63 HGB zu betrach­ten ist(Urteil vom 19. März 1932, RAG 526/31)... Nun darf allerdings keinesfalls angenommen werden, wie nahe­liegend das zunächst auch für den Laien sein mag, daß diese Grundsätze, die zu der vorstehend erwähnten Entscheidung im Falle der Klägerin führten, aus»mo­ralischen« Erwägungen etwa durch­drangen. Ein moralisches Urteil steht hier nicht in Frage und soll dabei gar nicht gefällt wer­den(Im Original gesperrt). Vielmehr ging die Rechtsprechung davon aus, daß die Klägerin ihre Verpflichtungen dem Arbeitgeber gegenüber fahrlässig verletzt habe... Zuge­geben werden muß, daß die sich aus dieser reichsarbeitsgerichtllchen Entscheidung erge­bende herrschende Rechtsauffassung bei den von ihr Betroffenen heute noch oft auf Befremden stößt... Daß dieses nach­trägliche Wirksamwerden der Kündigung ein bedeutender Mangel des Geset­zes und die Ursache zu einer gro­ßen Rechtsunsicherheit ist, kann leicht eingesehen werden... Maßgebend wird sein, ob durch den Tatbestand der außer­ehelichen Schwangerschaft die Interes­sen des Betriebes geschädigt werden«... Denn der Betrieb ist ja die wahre »Volksgemeinschaft«.(Die Frau am Werk, Berlin  . Nr. 7, 1. Jg.) Das ist die Konsequenz des NS  -Sklaven- stalles, der von einer dienstbereiten Justiz­hure schon 1931 vorbereitet wurde: einerseits Rassengestüte, andererseits geschlechtslose Ameisen- Arbeiterinnen.
Braunes Ehcredit Behandlung von»Bolschewisten«-Ehen im Dritten Reich  »Der Vorsitzende des Familienrechtsaus­schusses der Akademie für Deutsches Recht  hat der Oeffentlichkeit die von dem Ausschuß durchberatenen Vorschläge zur Neugestal­tung des deutschen Ehescheidunsrechtes übergeben... Das Entscheidende und aus­schlaggebende Neue, das der Vorschlag ge­bracht hat, Ist: Grundlage einer Scheidung soll nicht mehr ein etwaiges Verschulden der Ehegatten, sondern die»objektive Zerrüttung« einer Ehe sein. In be­stimmten Fällen kann eine Entscheidung
auf Antrag des Staatsanwaltes erfolgen... Ehebruch, Lebensnachstellung sollen keine-Gründe mehr sein, bei deren Vorliegen die Ehe ohne weiteres ge­schieden werden muß, v i e 1 m e h r... ist eine Ehe dann zu scheiden, wenn die Ehe des sittlichen Gehaltes entbehrt, und zwar der­art, daß daraus der Volksgemein­schaft ein erheblicher Schaden er­wächst. Solche Fälle sieht der neue Vor­schlag als gegeben an,...wenn die Ehe­gatten unter dem Schutz eheli­cher Gemeinschaft kommunisti­sche Propaganda treiben.(Wobei zu beachten ist,, daß es im Dritten Reiche auch katholische, evangelische, sozialdemo­kratische und deutscbnationale»Kommuni­sten« gibt.) Der Vorschlag sieht in diesen Fällen die Zerrüttung deshalb für gegeben an, weil eine solche Ehe sich in»dauernden Widerspruch setzt zu dem Begriff der Ehe als einer auf sittlicher Grundlage(der»Le­bensnachstellung«, siehe oben) beruhenden Gemeinschaft«. In solchen Fällen kann auch gegen den Willen der Ehe­partner eine Ehe geschieden wer­den. Die Feststellung, ob eine»objektive Zerrüttung« der Ehe gegeben ist oder ob die Ehe ihres sittlichen Gehaltes entbehrt und der Volksgemeinschaft ein Scha­den erwächst, ist damit in die Hand des Richters gelegt.«(»Die Frau am Werk«, Zeit­schrift für die werktätige Frau Inder DAF, Berlin  , 1. Jahrg., Nr. 7, Seite 131.) Was ins Deutsche übersetzt heißt: er­schlagen dürft ihr euch, solang kein»Wirbel« entsteht; aber das Verteilen von Flugblät­tern und Flüsterwitzen»entbehrt des sittli­chen Gehaltes«, der bei»Lebensnachstellung« und Ehebruch immer noch angenommen wer­den kann; zumal doch ein SA-Mann oder NS  - Bonze der lachende Dritte eines Ehebruchs sein könnte, also der Volksgemeinschaft ge­radezu ein Nutzen erwächst.
Deutsdiland, ein Paradies für allealten Kämpfer" Da sage man, daß Hitlerdeutschland keine »volkstümliche« Justiz habe! Soeben berich­tet die einstmals kommerziell so ehrbare »Kölnische Zeitung  «, daß ein deutsches Amts­gericht in Remscheid  »für Recht erkannt« habe, daß kein arischer Ehemann erst recht nicht, wenn er gar eingeschriebenes Mitglied der Nationalsozialistischen   Deut­ schen   Arbeiterpartei ist für die Schulden seiner Frau zu haften hat, die sie bei einem Jüdischen Kaufmann macht. Sonst muß nach dem BGB der Mann zwar die Schlüsselgewalt seiner ehelichen Hälfte In Haushaltsdingen unbedingt anerkennen. Kauft die aber jetzt den Schweinebraten bei einem Metzger der verworfenen jüdischen Rasse oder läßt sie sich Dauerwellen von einem Friseur andre­hen, der außerdem noch Zionist ist nein, dann ist so ein»alter Kämpfer« fein heraus! Das Bezahlen hieße nämlich nach genann­tem Amtsgerichtsurteil gegen das»gesunde Volksempfinden« verstoßen! Und deshalb braucht sich kein deutscher Mann auf solche
Praktiken, die nur von diesem jüdischen Krämergeist letztlich ausgehen, einzulassen. Wir glauben, das ist der Idealzustarid schlechthin, den neunundneunzig Prozent aller»alten Kämpfer« Hitlers Göring, den heutigen Millionär mit eingeschlossen immer herbeigesehnt haben! Die aufgenordete Loreley Der Verlagsbuchhändler Otto Wober in Leipzig   empfiehlt den deutschen   Botriebs- führern wärmstens seine»G e m e i n- schaftsgesänge«. Auf braunes Papier gedruckt, Stück für Stück'n Dreier, für den 1. Mai und ähnliche Nationalfesttage beson­ders geeignet. Ein Bierlied z. B., dem Met und dem altergermani sehen Ochsenhom gewidmet, klingt in dem Verse aus; »Wie doch in goldenen Stunden das Bier zu Helden uns macht! Dem Weisen, der es erfunden, sei unser Dank gebracht!« Die Dichtung hält sich durchaus auf dem Niveau des erneuerten Brauchtums. Aber ach, dem Verleger ist ein Schnitzer unterlaufen, der mit Bier gamioht abzuwaschen ist. Durch verschiedene deutsche Blätter geht der Ent- rüstungaschrei: »Wie tief Otto, der Weber, in den Sinn des nationalen Feiertages der deutschen Arbeit eingedrungen ist, beweist er überdies auch mit der Aufforderung, besagtes Bier­lied nach der Melodie der semitischen Lo- roley des Herrn Heine zu singen!« Hier hört allerdings der Spaß auf. Die Lo- reley singen, sei es auch mit verbessertem Text pfui Teufel! An diesem von der Reichsschrifttumskammer zugelassenen Ver­leger aus Leipzig   kann man wiedermal sehen, was der Jud Heine getaugt hat. Die beste Demokratie Tapfer im Bekennen, wie sie nun einmal sind, beschweren sich die Naziblätter dauernd darüber, daß Hitlerdeutschland mit Diktatur­staaten in einen Topf geworfen wird. Neuer­dings klagt die»Preußische Zeitung  «(Nr. 103): »Das ist nun der Hauptfehler Edens und so vieler anderer Engländer, daß sie sich diesen Sammelbegriff»Diktaturen« zu­recht gemacht haben. Da werfen sie dann den Nationalsozialismus und den Faschismus mit dem Bolsche­wismus In einen Topf und meinen dann, sie hätten die Bildung»Ideologischer Blocks« in Europa   verhindert..,. Adolf Hitler   ist kein Diktator, sondern ein Volksführer, der in einem Maße das Vertrauen seiner Volksgenossen hat wie auch nicht ein einziger Regierungschef In irgendeinemder»demokratisch« regierten Länder.« So groß ist das Vertrauen der Volksge­nossen, daß freie Wahlen nicht mehr vor­genommen werden brauchen, zumal sie die Volksmeinung doch nur unvollkommen wider­spiegeln würden. Die Presse mußte gekne­belt und ein allgemeiner Maulkorb mußte verhängt werden, weil sich sonst die allge­meine Begeisterung für das Hitlersystem all­zu lärmend austoben würde. Und die Be­triebswahlen mußten abermals verschoben werden, weil das Votum für das braune Sy­stem ja doch voraus zu sehen ist und die Unkosten all so überflüssig sind.
wirklich eine Kunstkritik, soweit es sich nämlich um Auslandskunst handelt. Da darf gelobt oder heruntergerissen Werden, je nachdem, wie der Autor zum Dritten Reich steht Hei, wie da mancher franzö­sische oder amerikanische   Film durch den Tfairnr. gezogen wird! Da dürfen sogar die Dreißigjährigen losdreschen, da gilt Göbbcls rührendes Argument, das mit der Kritik ein Genie erschlagen werden könnte, plötzlich nicht mehr. Lockert den Kulis die Maul­körbe, es geht gegen das Ausland! Altes. beliebtes Rezept aller Despotien.
Knallerbsen Xm Aprilheft der»Völkischen Frauenzei­tung« konnte man lesen;»Witze sind gut. Witze sind notwendig. Vor allem jedoch sind Witze dazu da, typische Zeitkrankheiten lä­cherlich zu machen oder gutmütig zu belä­cheln oder mit mehr oder weniger harmlo­sem Lachen auf die Menschen hinzuweisen, die sich dem gesunden Zeitgeist wider­setzen.« In der Schweiz   sitzt Curt Götz  , In Wien   der bekannte Regisseur Reinhold Schünzel  . Beide denken über den Hamur des Dritten Reiches   nach und sind froh, mit heiler Haut davongekommen zu sein... Es handelt sich um den Film»Hof löge«. Ein alter Stoff. König und Königin müssen ein Attentat befürchten und schmuggeln in die Hofloge der großen Oper je einen männlichen und einen weiblichen Doppelgänger. Der durchaus nicht rassenreine Wiener Farkas machte einst ein Lustspiel daraus, Götz ein Drehbuch, da.« vom Propagandaministerium
für die Tobls genehmigt wurde. Der Berliner  Probevorführung folgte das Verbot auf dem Fuße. Begründung: Persiflage des Dritten Reiches   und des deutschen Militarismus- Götz und Schünzel   waren während der Ar­beit offenbar wirkliche Einfälle gekommen. Mit Hellebarden und Stiefeln bis über die Obren marschiert eine Leibgarde des Landes Irgendwo im Stechschritt auf. Ein Mann findet Knallerbsen in der Tasche und wirft sie zum Fenster hinaus, als ein Minister vorbeifährt. Sofort rasseln Tanks herbei, fahren Maschinengewehre auf. Ein königlicher Zensor wird milde verulkt. Das ist alles. Aber nicht einmal die paar Knallerbsen konnten die braunen Ober­bonzen vertragen. Lieber ließen sie 1,4 Mil­lionen Mark Aufwandskosten flöten gehen. Glaubt jemand, daß Schünzel   und Götz eini­ger gewagter Witze wegen Stellung, Kopf und Kragen riskieren wollten? Nein. Sie hielten die Späße ganz richtig für harm­los. Vielleicht auch dachten sie an jenes Wort, das Göbbels   einst seinen Zeitungsleu­ten versetzte:»Ja, meine Herren, mehr Mut, als sie haben, kann ich ihnen nicht geben.« Ein Journalist, der den Edlen beim Manneswort zu nehmen suchte, mußte dafür ins KZ. »Die Witze wollen und können wir nicht entbehren. Aber zeitgemäß sollen sie sein oder Uberzeitlich. Wir wollen la­chen, nur gelingt es uns beim besten Wil­len nicht, den zerstreuten Professor, die kecke Zofe und den geizigen Schotten zum 387. Male komisch zu finden«, schreibt obige braune Frauenzeitung. Ja um Wotanswillen, was denn sonst dürfen sie drüben noch ko­
misch finden? Zwei Regisseure haben ver­sucht, ein wenig überzeitlich zu sein und über den zerstreuten Professor oder Tantes Mops hinaus zu kommen. Zwei Regisseure mußten eilends ins Ausland flüchten und denken dort über ein paar überzeitliche Einfälle nach, die selbst Glaßbrenner noch Im Vormärz   publi­zieren durfte und über die in allen Ländern gelacht werden darf, nur in Deutsch­ land   nicht. So stark ist das Dritte Reich.
Sackhüpfen »Die Arbeitskameraden der Gauleitung der NSDAP   feierten den 1. Mai in traditio­neller Weise in der Gauführerschule Rippen. .... Als Attraktion des Tages war das Sackhüpfen der Gauamtsleiter anzusehen. Allerdings war hier ein endgül­tiger Sieger nicht zu ermitteln, da bei dem Endspurt der Siegerkandidaten sich adle »Hüpfer« auf der Erde wälzten.« »Preußische Zeitung  « Nr. 121.
Der Gipfel aller Greuel... Sogar Thomas Mann   durfte früher im deutschen Rundfunk auftreten. »In den Archiven der deutschen Reichs­sender befinden sich noch zahlreiche Bild- und Schriftdokumentc aus jener Zelt, in der den Hörern Gedichte und Novellen eines Kerr, Heinrich und Thomas Mann   und wie die ausgebürgerten jüdischen Emigranten und Landesverräter alle heißen, als Kost­proben»deutscher« Kunst vorgesetzt werden konnten.«
In einem Artikel der»Schlesischen Mo­natshefte Zeitschrift für nationalsozialisti­sche Kultur des deutschen Südostens« (Aprilheft ds. J.) über den Breslauer Sender und dessen glorreiche Wirksamkeit unter Hitler, wobei besonders zu berücksichtigen wäre, daß jetzt sein Intendant jawohl In­tendant der frühere»Führer« der natio­nalsozialistischen Rundfunkhörerorganisatiton und»Gauf unkwart«, ein bankrotter kauf­männischer Vertreter namens Kriegler nach der Austreibung der»Marxisten« ge­worden ist.
Es geht aufwärts Gewiß, um den deutschen Wohnungsbau ist es schlecht bestellt. Aber wer da glaubt, es würden nur Kasernen und Parteipaläste errichtet, der irrt sich. Die ostpreußischen Blätter z. B. melden stolz: »In Tilsit   soll der Um- und Erweite­rungsbau des Gerichtsgefängnis- s es fertiggestellt werden. In Inster- b u r g wird der Erweiterungsbau für die Justizbehörden fortgesetzt und es kommt die Aufstockung des alten Baues hinzu. In Treuburg   ist der Beginn des Neubaues eines Geschäfts- und Gefängnisge­bäudes für das Amtsgericht vorgesehen. In Alienstein werden die inzwischen begonnenen Um- und Erweiterungsbauten für das Land- und Amtsgericht fortgesetzt, wofür ebenfalls neue Mittel bereitgestellt worden sind. In Wartenburg   ist der Beginn eines Ausbaues der Strafan­stalt vorgesehen. In S t u h m wird der Erweiterungbau beim Stuhmer Zentral­gefängnis weiter fortgesetzt. Und Ostpreußen   ist nur ein kleiner Teil des großen Dritten Reiches. Deutschland   wird immer schönerl