Ein Ermächtigungsgesetz für braune Justiz- Gangsterei

Kein Gerichtsfreispruch soll einen» Staats­feind«< mehr schützen dürfen!

Vorgeschichte der Priesterprozesse

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Alle Länder unter diktatorialer» Verfas­Zentraler Befehl zum Radhekrieg gegen die Bischöfe. Wie alles sung« verwenden ihre Justiz als Freuden­>> schlagartig« funktionierte.- Die Wirkung auf die Katholiken. mädchen ihrer besonderen Staats- und Spit­zenräson. Zum Unterschied aber etwa von Aus einer rein katholischen würdige dieses politischen Bütteldienstes,| Aussagen vor, die man rechtzeitig sicher­Rußland oder Italien geht diese Schändung Großstadt Süddeutschlands keineswegs nur Katholiken, und wenn die stellen konnte. Dieses Material reichte in Deutschland , dem Land der Dichter und wird uns geschrieben: waren, aus, um die deutsche Justiz Denker, nicht ohne theoretische Vorexerzitien, ohne Begriffsabstracta und säuberlich dedu­zierte Lehrsätze ab. Die Praxis der Hitler­Justiz, politische Prozesse, die längst durch ein wohl begründetes Gerichtsverfahren und

der

seit

Herren genügend» unter sich<<

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Die sogenannten praktizierenden Katho- scheuten sie auch vor respektloser Kritik noch ein deutsches Recht und eine deut­liken unserer Diözese wußten schon an ihren Auftraggebern nicht zurück. Aber sche Gerechtigkeit gäbe! auf Jahre Monaten von dem neuen großen Schlage die blasse Furcht um die Karriere war An- hinaus zu beschäftigen. Schon der Ge­sporn genug. Seit dem jüngsten, von Alles klappte, die Prozesse danke, daß ein Staatsanwalt wagen gegen die Kirche. konnten steigen, und sogar die sprich- könnte, ohne die Genehmigung zu­allen Kanzeln verlesenen Hirten­-Urteil abgeschlossen waren, wieder aufzu­schreiben der Bischöfe, wörtlich bequemsten Vorsitzenden der ständigen braunen Parteibehörde, Anklage dessen rollen, dergestalt, daß Handlungen, wegen Text im engen Einvernehmen mit dem Gerichtshöfe überraschten die Wissenden zu erheben, ist absurd. Nur wenn man es derer früher ein offizieller Freispruch oder durch eine profunde Kenntnis der Materie. hier für richtig hält, einen Beschuldigten Heiligen Stuhl aufgestellt worden war, relativ milde und verständige Urteile über­lebten wir in dicker Luft. Sie wußten, daß in jeder Verhand- aus politischen Gründen fallen zu lassen, Dabei ist es zeugungsgemäß ergangen waren, nunmehr charakteristisch, daß es nicht in erster lung mehrere scharfe Aufpas- kommt es zu einer fast stets geheimen mit allerhöchsten Strafmaßnahmen, in den Linie der Inhalt des Hirtenschreibens war, ser der Gauleitung und der Ge- Verhandlung. meisten Fällen sogar mit der Todes­strafe belegt wurden, ist bekannt und hat wesentlich mit dazu beigetragen, der Welt die Augen darüber zu öffnen, wie weit die hitlerdeutschen Siegfriede den moralischen Nihilismus verkörpern. Daß dabei Verurtei­lungen selbst zum Tode nach sogenannten >> Gesetzen<< ergehen, die erst Jahre nach Be­gehung der Tat» erlassen< worden sind, ist die beinahe schon als selbstverständlich hin­genommene Zutat; beim ersten eklatanten Fall des angeblichen Reichstagsbrandstifters van der Lubbe, der genau nach dieser Norm vom Leben zum Tode befördert wurde, ist es

bekanntlich keineswegs geblieben. Es handelt sich also eigentlich schon So um eine Art

Gewohnheitsverbrechen der Dik­

tatur!

Nur das ist jetzt am Komplex neu, frei­lich auch typisch deutsch , daß nunmehr auch die feierliche Einholung dieses Rechtsanar­chismus in ein theoretisches Stück deutschen nationalsozialistischen> Gedankenguts< zur Rechtstheorie erfolgen muß. Zwar ist um den hier vorliegenden doktrinären Fragenkomplex vorläufig ein Streit in Hitlerdeutschland ent­standen, der von den alten» liberalen<< Rechts­theoretikern auf den Universitäten einerseits und den Justizbürokraten Hitlers an den ent­

scheidenden Amtsstellen andererseits einst­weilen noch geführt wird. Wie aber schon die Macht im totalen Parteistaat verlagert ist, kann der Ausgang dieser Fehde keineswegs zweifelhaft sein!

Es handelt sich theoretisch darum, ob im Strafprozeß( und die Nazis sind ja emsig um

fiel.

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Es

die maßgebenden nationalsozialisti- stapo saßen, in voller Dienstbereit- Göbbels hat unter Beschwörungen des schen Führer so erbitterte, so scharf auch schaft, jeden menschlichen, weltanschau- Führers die Sauberkeit des Dritten Rei­die Verurteilung lichen oder juridischen Schwächeanfalll zu ches feierlich gerühmt: Es habe so und so der widerchristlichen protokollieren. Verletzungen des Konkordats darin viele solcher Sünder und Volksverderber lassen. Und nun hat Göbbels gesprochen. kurzerhand erschießen Der Hauptzorn galt der Tatsache, daß es keiner einzigen der mit scharfen Jeder Katholik weiß, daß ihm die Kosten war ein offenherziges Bekennt­Befugnissen amtlichen seines Studiums zum ausgerüsteten größten Teil von nis zum Staatsverbrechen. Die Uebrwachungsstellen gelungen die der Charitas des Volksvereins in Rheidt Katholiken sind Göbbels für diese Wahr­zur Zurückzahlung heitstreue aufrichtig dankbar. Denn die nächtliche Uebermittlung des Schreibens bezahlt worden sind; durch Kuriere aus den Bischofssitzen zu der Summen entschloß er sich freilich erst Kirche hat damit ein neues wirksames den Pfarrämtern zu verhindern. Es war auf Grund eindringlicher Mahnung, als er Propagandamittel gegen die Untaten des ein geglückter Stoß ins Herz bereits materiell saturiert war. Seine mit Dritten Reiches , das unterirdisch und in derbraunen Polizeireputation, erpresserischen Pikanterien geschmückte der Stille die Seelen aufrüttelt. eine Blamage für das kosts pie- Rede, diese Mischung von infernalischen lige und überorganisierte Kon- Haß und durchsichtiger Heuchelei hat in trollsystem. Die telephonischen Ver- der Glaubenswelt die gegenteilige als sie haben bindungen zwischen den verantwortlichen Wirkung erzielt, In der katholischen Kirche sind Gestapostellen und den Propagandabüros sollte.

net.

den Ministerien

unbeeinflußbaren und

Göbbelsprozesse

Idioten zeugen für Deutschland . Aus Baden- Baden wird einer Anzahl außerdeutscher katholischer Blätter, so der >> Reichspost« in Wien , berichtet:

Hier stand ein Geistlicher unter der An­

dreimal!<

mal!<

der Gauleiter auf der einen und den Ber - der religiöse Inhalt und die päpstliche und liner Zentralen auf der anderen Seite zeu- bischöfliche Hierarchie von einander un­ten tagelang von der maẞlosen Wut der trennbar. Der Nachweis von priesterlichen Ueberraschten. Es gab kräftige Nasen Verfehlungen, inszeniert in widerkirchlichen klage von Sittlichkeitsverbrechen , begangen Absichten im politischen Kampf, führt und durchgreifende Strafversetzungen. an einem Schwachsinnigen, den der Staats­Dann aber wurde die Rache angeord- unter glaubensstarken Katholiken nur da- anwalt, wie in allen solchen Prozessen üblich, Sie kam nach langen Beratungen in zu, sich noch fester um den von mensch- als Hauptbelastungszeugen antreten ließ, vor dem Gericht. In der Verhandlung fragte der Hauptanreger war das lichen Schwächen Anwalt des Angeklagten plötzlich den Propagandaministerium» schlagartig nicht zu erschütternden Felsen Petri zu Zeugen:» Und wie oft habe ich mich an in der Gestalt der Sittlichkeitsprozesse scharen. Das sollten Göbbels und die an­Ihnen vergangen?< Antwort:» Zwei- bis da- deren immerhin aus der über fast 2000 gegen Priester und Ordensleute, um auf Dann, der Anwalt den mit der kirchlichen Autorität einen töd- Jahre reichenden Kirchengeschichte ge­Gerichtsvorsitzenden weisend:» Und lichen Streich zu versetzen. Auf Grund lernt haben. Und die Bloẞstellung der wie oft hat sich dieser Mann da mit Ihnen gemeinsamer Beschlüsse des Reichspropa- Bischöfe? Unbezweifelbar, daß einige von eingelassen?<< Diesmal antwortete der Kron­gandaministers, des Reichsinnenministers ihnen an Autorität eingebüßt haben- und des Reichsjustizministers und natür- aber entscheidend wegen ihrer nachsich- zeuge von Göbbels sogar:» Zehn- bis elf­Das war freilich dem Vorsitzenden lich im engen Einvernewmen mit dem Füh- tigen Schwäche gegenüber dem Dritten wider den Strich. Eiligst sprach er den ka­rer wurden sämtliche General- Reich und ihrer opportunistischen Anpas­Oberlandesge- sung an die braune Staatsmacht. Die Ak- tholischen armen Sünder frei und schloß die die Wiederaufnahme eines Verfahrens( zur Durchsetzung der ma­richts- und Landgerichtsprä- tion der Prozesse und die Drohungen des Sitzung. Was dann er und der mit blamierte braune Staatsanwalt unmittelbar nachher ge­teriellen Gerechtigkeit<<) sidenten für ihre Bezirke dazu Ministers haben jedoch, wie unzählige pri­die zu Ungun­tan haben, kann man nur erraten: sicher ist, verpflichtet, die schwebenden vate Bekenntnisse und Briefe sten eines Angeklagten stattfindet, in ihren daß der Anwalt, der so eindrucksvoll Herrn Verfahren gegen Geistliche so- die bischöflichen Behörden Bedingungen und Normen gleichgesetzt wer­Göbbels in fort abzuschließen und beweisen, ihre Position vor den Gläubigen die Propaganda pfuschte, schon den soll mit solcher Wiederaufnahme, die zu­am anderen Tage bei sich zu Hause einen Verhandlung zu bringen. Wer viel mehr gestärkt als erschüttert. gunsten des Angeklagten erfolgt! Die Brief vorfand, daß ihm die Anwaltspraxis die Praxis der Gerichte kennt, der kann Hinzu kommt, was jeder weiß: daß es Strafprozeßordnungen aller zivilisierten Staa­entzogen sei! ten machen hier mit Recht wesentliche Un- sich eine Vorstellung davon machen, wie in allen Gauleitungen der NSDAP , bei den terschiede, die das eine erleichtern und das schwierig die Durchführung einer solchen Gestapo - und bei den Justizstellen unge­andere erschweren. Sie machen es aus der Anordnung gewesen ist. Fieberhaft wur- zählte Aktenbündel über sitt­selben» liberalistischen< oder humanistischen de Tag und Nacht gearbeitet. Verteilte liche Verfehlungen von SS - und Vorstellung über das Wesen und die Rolle des Akten mit Zeugenaussagen wurden im Eil- SA- Führern und von Leuten gibt, Hitler. Wir haben kein anderes... und denen die Jugend beider Ge- Es beseelt uns eine uns ag bare und un­Staates im Strafprozeß, die auch daran fest- dienst zusammengeholt. Direktoren hält, daß der Staatsanwalt eine objektive Staatsanwälte, Referendare und Assesso- schlechter unter uniformier- bändige Lebensfreude.<< Befehlsgewalt ausgelie­Behörde<< darstellt oder doch wenigstens dar- ren knirschten mit den Zähnen wegen der ter stellen soll. Aber das ist es grade, was die auferlegten Ueberstunden. Nicht fert ist. Auch in den erzbischöflichen Nazi- Juristen weit von sich weisen! Ihre Ju- wenige unter ihnen empfanden das Un- Sekretariaten liegen darüber protokollierte

dessen>> Reform<< im Sinne eines> deutschen<

Strafrechts bemüht)

stiz soll Schrecken schlechthin und nichts als Schrecken verbreiten! Ihre Justiz hat sich nicht nach den Bedürfnissen des Menschen und der Menschlichkeit, sondern nach den An­forderungen einer besonderen Staatsappara­tur zu richten! Die könnte leiden

-

nicht,

mit

staatsanwälte,

ihnen

-

zur

an

Anklagen zu erheben, in der beruhigenden Gewißheit, daß ja noch gar nichts verloren ist, wenn der erste Anlauf nicht gleich zur Verurteilung führt.<<

Ley hat's gut

einfach » Unser Rezept heißt

Adolf

( Ley auf der KdF- Reichstagung in Hamburg . Zitiert in» Deutsche Zu­kunft«. 20. Juni.

Brauner Raubzug im Großen Gegen die Familie Lachmann- Mosse, die früher Besitzerin des Verlages Rudolf Mosse in dem> Berliner Tageblatt<<

erlassen worden. Die

im Reichsjustizministerium, der alte Kämp­Großwürdenträger fer Freisler, der NSDAP , hat die Sache vorgebracht und ver­sucht sie gegenwärtig in allen zuständigen Beratungen über die Der Professor- Graf führt auch sehr pla- in Berlin war, Strafprozeßreform wenn zu viel, sondern wenn zu wenig bestraft, durchzudrücken. Innerhalb der Professoren- stisch die wohlerwogenen Gründe dafür an, und» Berliner Volkszeitung erschienen, ist zu wenig die Zuchthäuser angefüllt, zu wenig schaft der deutschen Rechtsfakultäten aber warum die beiden Wiederaufnahmeverfahrens- ein Steuersteckbrief die Richtblöcke bemüht werden. Die bisherige versucht man bei aller Vorsicht in der möglichkeiten bisher im zivilisierten Straf- Familie Lachmann- Mosse, die jetzt in Paris > liberale<< Unterscheidung zwischen Wieder­aufnahme zugunsten und zu Ungunsten des Ausdruckweise des Protestes wenigstens recht verschieden behandelt wurden.» Denn wohnt, schuldet eine Reichsfluchtsteuer von an diesem Punkt noch den Rest eines Rechts- was auf Seiten des schuldlos Verurteilten den insgesamt 5.7 Millionen RM.-- entsprechend Beschuldigten schmälert den Beuteanteil staates im Sinne überkommener Zivilisation dieser so aufgefaßten Nazi- Justiz; sie wider­Charakter harmloser und häufig auch recht- einem Vermögen von 23 Millionen RM. Wie­zu retten. So sind denn zur Stunde die deut­spricht ihrem Grundaxiom, das man lich hilfloser Bemühungen um die Darlegung viel von diesem Vermögen noch dem Zugriff Schrecken und Grauen die Menschen in ihrem schen Literaturerzeugnisse, die sich mit den seiner Unschuld trägt, kleidet sich auf Sei- der braunen Gangster unterliegt, ist nicht Dingen des Rechts im> neuen Staat< abgeben, ten des Staatsanwaltes immer in das Gewand Nebeneinander zusammenhalten muß. Im po­übereinstimmend mit dem Pro und Contra litischen Strafprozeß- Sonderfall aber dieser rechtstheoretischen Gewissensfrage an­>> Staatsfeinde<< nämlich! kein noch so begründeter Freispruch mehr gefüllt. Einer der tapfersten Protestler scheint gestatteten und tief in die Rechtssphären an­derer eindringenden Hoheitsaktes; si Professor zwischen Delinquenten und Richtblock drän- der Bonner Kriminal jurist gen dürfen. Wo ein Gericht und ein Einzel- Graf zu Dohna zu sein. In der Zeitschrift faciunt, non est idem richter da schon einmal Rückgrat ausnahms-> Deutsches Strafrecht«( Juni- Heft 37) schil- tun, ist es nicht dasselbe) weise zeigen sollte, wird ihn künftig die über- dert er eindringlich die Folgen der Aufhebung hier in besonderem Maße.<< des alten Rechtsgrundsatzes geordnete» Wiederaufnahme«-Instanz vorma­Freislerschen Bestrebungen! chen, wie der Staat solche Sachen angepackt wissen will und man wird ihn hernach ent­sprechend anprangern dürfen...: Das ist Kern und Sinn des jetzt entbrannten rechts­theoretischen Familienkrachs im Dritten Reich

.

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gegen

soll sich künftig

Zur Ehre der deutschen Rechtswissen­schaft, so weit sie überhaupt noch besteht, sei es gesagt: sie will wenigtens nicht sang­und klanglos da vor Hitlers Paragraphen­gladiatoren kapitulieren! Der Staatsekretär

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gegen die wie folgt:

eines mit allen Emblemen seines Autors aus­

bekannt.

duo Für den Mundgebrauch

( wenn zwei dasselbe der Satz gilt

Die nazistische Neue Literatur« ist ein wirklich gutes Witzblatt. Mit besonderem Ver­die Buchkritiken gnügen pflegen wir darin Es kann nach Lage der Verhältnisse gar eines Herrn Karl A. Kutzbach zu lesen. Sie keine Frage sein, wer in dieser Schlacht der >> Unter allen Umständen muß es sicher- Gangster gegen die protestierenden Unter- pflegen lustig zu sein. In Heft 6, Jahrgang gestellt werden, daß der rechtskräftig Frei- tanen, auch wenn sie auf hohen Lehrstühlen 1937, bespricht Kutzbach das neueste Vers­gesprochene erst dann in die Rolle des In- sitzen, Sieger bleiben wird. Hier galt es auf- buch eines Nazidichters, dessen Gedichte er kulpaten wieder zurückversetzt werden zuzeigen, wie der totale Staatsanwalt, der in den höchsten Tönen lobt, denn sie seien kann, wenn durch Richterspruch bekundet »> immer gesund und kräftig für den ist, daß die Voraussetzungen für die Wie- unsterbliche Assessor Wehrhahn aus Gerhard vorliegen. Hauptmanns Komödie Mundgebrauch<. des Verfahrens

deraufnahme

am Ende des» Auf­

Sonst besteht die Gefahr, daß die An-| bruchs der Nation« steht und wie systema- Herr Kutzbach ist klug. Er rechnet vorsorg­klagebehörde unbekümmert um einen in- tisch und theoretisch exakt das Dritte Reich lich damit, daß die Nazilyrik nicht dem zwischen erfolgten Freispruch ihre Er­hebungen fortsetzt und sich langsam daran gewöhnt, mit unzulänglichem Material die tät vornimmt!

die Vollendung und Krönung seiner Bestiali-» Mundgebrauch«, sondern einer... anderwei­

H. E.

tigen Verwendung zugeführt werden könnte,