(»pfnjfs W elhnaditsgabe 20 RM Feiertagszulage jährlich. Hermann Gering hat den deutschen Ar­beitern etwas zu Weihnachten geschenkt. »Damit die Mitarbeiter an dem großen Werk des Führers die Feiertage in Freude verle­ben können«, bestimmt er, daß»für die Ar­beitszeit, die infolge des Neujahrs­tages, des Oster- und Pfingst­montags sowie des 1. und 2. W e i h- nachtsfeiertages ausfällt, den Ge­folgschaftsangehörigen der regelmäßige Ar­beitsverdienst zu zahlen ist.« Eine Anord­nung über Lohnzahlungen, meint die»Deut­sche Allgemeine Zeitung«,»wäre früher ressortmäßig vom Arbeitsminister ausgegan­gen«. Daß sie im Zeichen der Durchführung des Vierjahresplanes steht und von Göring vollzogen wird, zeige, wie stark der Vier- jahresplan alle Bezirke des deutschen Lebens erfaßt. Mit anderen Worten: Die Vollmach­ten, die der Führer dem General Göring er­teilt hat, sind fast unbeschränkt. Er hat ihn zum Herren nicht nur über die Wirtschafts­politik, sondern auch über die Sozialpolitik des Dritten Reiches gemacht. Herr Seldte, bisher schon eine bloße Hintergrundsfigur, ist nur noch Göring ausführendes Organ. Die Herren von der»Deutschen Ailgemei- nen Zeitung« möchten annehmen,»daß die guten psychologischen und kulturellen Aus­wirkungen dieser Anordnung noch größer sind als ihr materieller Wert, der von der Arbeiterschaft empfunden wird.« Diese An­nahme ist durchaus richtig, denn daß es Göring nur um einen Propagandatrick zu tun ist, der den Unternehmern wenig kostet und den Arbeitern wenig einbringt, geht aus der Begründung hervor, die Göring seinem Be­fehl vorausgeschickt hat. Darin heißt es: »Die Durchführung des Vierjahresplanes stellt erhöhte Anforderungen an alle Gefolg­schaftsangehörigen. Lohnverbesserungen kön­nen als Ausgleich dafür nicht gewährt wer­den.« Von Görings Maßnahme darf, nach der »Frankfurter Zeitung «»die Steigerung der Arbeitsfreude erwartet werden, die nicht nur dem Vierjahresplan, sondern unmittelbar auch den Betrieben selbst zugute« kommen soll. Es wird also zugleich dafür gesorgt, daß auch den Unternehmern die Gewinnfreude

»Entlassen- weil sie Deutsdie sind!«

Die»Frankfurter Zeitung « vom 5. Novem­ber versieht einen Bericht ihres polnischen Korrespondenten über Entlassungen einiger deutscher Angestellter in Polen mit der zweispaltigen Ueber- schrift:»Entlassen weil sie Deutsche sind.« Man könnte dem Blatt empfehlen, un­ter dieser Ueberschrift eine tägliche Rubrik einzurichten, in der alle jene fristlosen Ent-' lassungen deutscher Arbeiter und Angestell­ter bekanntgegeben werden, die fast täglich zu verzeichnen sind.

Die»Frankfurter Zeitung « und wahr­scheinlich, um eine abschreckende Wirkung auf die Arbeiter auszuüben auch die Presse der Deutschen Arbeitsfront , veröffent­lichen fortlaufend Urteile der Arbeits­gerichte, die die fristlosen Entlassungen rechtfertigen. Die mit dem Verlust des Er­werbs bestraften Arbeiter und Angestellten haben sich keinerlei ehrlose Handlungen zu­schulden kommen lassen. Sie haben sich nicht irgendwie zu Angriffen gegen die Mei­ster oder den Unternehmer hinreißen, sie ha­ben sich auch sonst keinerlei Verstöße zu­schulden kommen lassen. Sie sind keine»Auf­rührer« und keine»Bolschewisten«. Das Verbrechen, das zu ihrer fristlosen Entlassung führte, besteht in der Mehrzahl darin, daß sie die immer wiederholten Ver­sicherungen der Nationalsozialisten, die Be­teiligung an den massenhaften»Spenden« sei freiwillig, ernst genommen haben, oder daß sie sich der Diffamierung ihrer Mitbürger widersetzten. Eine große Anzahl von Opfern hat in den letzten Monaten das Winterhilfswerk gefordert. In allen Gegenden des Reiches ha­

ben sich die Arbeitsgerichte mit Einsprüchen von Arbeitern und Angestellten zu befassen, die, weil sie nicht den geforderten Betrag für das Winterhilfswerk zeichneten, einfach von ihrem Arbeitsplatz gejagt worden sind und nun durch das Arbeitsgericht wieder zu ihrem Recht kommen wollen. Fast ausnahmslos entscheiden die Arbeitsgerichte gegen sie. Die »Frankfurter Zeitung « vom 4. und 5. Novem­ber bringt dafür wieder zwei Beispiele. Das Reichsarbeitsgericht bestätigte die Entlas- lung eines le tenden Angestellten, weü er nicht damit einverstanden war,»sich ebenso wie die ganze Gefolgschaft den übli­chen Betrag von 10 Prozent seiner Lohn­steuer für das Winterhilfswerk abziehen zu lassen«. Das Reichsarbeitsgericht bestätigte, daß ein solches Verhalten einen Grund zur fristlosen Entlassung büden könne. Mit sei­ner Weigerung habe der Kläger offensicht­lich seiner grundsätzlich gegnerischen Ein­stellung gegen das WHW Luft machen wol­len.« In Wismar war ein Arbeiter entlassen worden, weil er sich weigerte, weitere Spen­den für das Winterhilfswerk zu geben und sogar die Zurückerstattung bereits geleisteter »Spenden« verlangt haben soll. Das Arbeits­gericht hat seine Klage abgewiesen, weil jeder, der»sich der Ehrenpflicht jedes in Arbeit und Brot stehenden Deutschen ohne zwingenden Grund entziehe, sich damit außerhalb der Volksgemeinschaft stelle. Der Betriebsführer sei zur fristlosen Entlassimg berechtigt gewesen.« So heißt es in der Be­gründung dieser»sozialen Rechtsprechung«. Aus den sich vor den Arbeitsgerichten häufenden Klagen ist gleichzeitig zu ersehen, daß die Ablehnung des Winterhilfswerkes

und der raffiniert ausgebauten Erpressungs­methoden der Nationalsozialisten immer wei­tere Kreise der deutschen Bevölkerung erfaßt. Das Reichsarbeitsgericht hat die fristlose Entlassung eines städtischen Ange­stellten bestätigt, weil dieser in drei Jahren insgesamt für 300 RM Waren auf Teilzahlung in einem jüdischen Warenhaus gekauft hatte. Diese Einkäufe in einem jüdi­schen Geschäft seien eine»schwere Pflicht­verletzung des Angestellten nicht nur gegen seine Pflichten als Mitglied der NSDAP und der SA , sondern auch gegen seine Pflichten als Dauerangestellter einer der nationalsozia­listischen Staatsführung unterstellten Stadt­gemeinde«. Nahezu täglich liefern die Arbeitsgerichte des Dritten Reiches ähnliche Urteile. Dabei ' kommt aber nur ein Bruchteil der fristlosen Entlassungen an die Arbeitsgerichte, weü es die große Mehrzahl der Betroffenen Infolge der von vornherein feststehenden Aussichts­losigkeit vorzieht, sich mit dieser schändli- I chen Terrormaßnahme abzufinden. Wenn sich also die nationalsozialistische und die gleichgeschaltete Presse über»Ent­lassungen weil sie Deutsche sind« aufregen will, dann braucht sie sich das Material hier­für nicht von ihren ausländischen Korrespon­denten zurechtbiegen zu lassen, sondern kann es aus dem Inland holen ,wo es ihr täglich in reichem Maße geliefert wird. Denn alle die fristlosen Entlassungen werden ausgespro­chen, weü diese Arbeiter und Angestellten Deutsche , und nicht erbärmliche Kreaturen der nationalsozialistischen Diktatur sein wol­

len.

nicht geschmälert werde. Auch sie gehen bei der Weihnachtsbescherung nicht leer aus. Sie' dürfen sicher sein, die Arbeiter im Zeichen 1 des Vierjahresplans zu höheren Lei­stungen zwingen zu dürfen, aber von der| Bezahlung ihrer Mehrarbeit verschont zu 1 bleiben. Was sie auf Görings Befehl den Ar­beitern schenken müssen, ist weit weniger, als sie von ihm geschenkt bekommen. Es darf deshalb nicht Wunder nehmen, daß man, wie die»Frankfurter Zeitung « berichtet,»die Belastung der Wirtschaft durch den Feier- tagslohn für erträglich« hält. Das ist sie in der Tat. Die Weihnachtaga be besteht darin, daß der Jahreslohn des Arbeiters um einen Betrag erhöht wird, der dem Verdienst von höchstens fünf Arbeitstagen entspricht. Er bekommt statt nur 300 Arbeitstage 305 Ar­beitstage bezahlt. Das ist eine Lohnerhöhung von 1.6 Prozent als Entschädigimg für eine unbegrenzte An­spannung der Arbeitskraft, ganz zu schwei­gen von der Verteuerung und Verknappung der Lebensmittel. Errechnet man das Durch­schnittseinkommen der deutschen Lohn- und Gehaltsempfänger, indem man das amtlich geschätzte Jahreseinkommen aus Lohn und Gehalt von 1936(35 Milliarden Mark) mit der durchschnittlichen Zahl der Beschäftigten (17% Millionen) dividiert, so ergibt das ein Durchschnittseinkommen von 2000 Mark jährlich und 5.50 Mark täglich. In dieser Zahl sind aber die höheren Angestelltengehälter mit berücksichtigt. Der durchschnittliche Ta­gesverdienst des Arbeiters ist also höchstens 4 Mark. So hoch beziffert sich, in einer nack­ten Zahl ausgedrückt, Görings diesjährige Weihnachtsgabe für den deutschen Arbeiter, die dieser nach der Weisung der»Deutschen Allgemeinen Zeitung« als»nicht nur einen sozialen, sondern auch einen kulturellen Fort­schritt« empfinden soll. Im nächsten Jahre wird dieser soziale und kulturelle Fortschritt auf etwa 20 Mark zu beziffern sein. Aber es ist noch gar nicht einmal sicher, ob auch nur dieser winzige Lohnerhöhungs­ersatz wirklich ausgezahlt wird. Denn erstens kann durch Tarifordnung oder vom Unter­nehmer selbst durch Betriebs-(Dienst-) Ord­nung bestimmt werden, was als regelmäßiger Arbeitsverdienst anzusehen ist, und zweitens kann der Reichsarbeitsminister Ausnahmen »für einzelne Betriebe genehmigen, wenn es ihre wirtschaftliche Lage zwingend erfor­dert.« Der Reklamewert, den dieses Weih­nachtsgeschenk für das Regime selbst hat, dürfte also seinen realen Wert für die Ar­beiter weit übersteigen. G. A. F.

Die 90-'Minionenwahl Ohne Gegenkandidaten Am 12. Dezember hat Sowjetrußland sei­nen Obersten Sowjet und seinen Na­tionalitätsrat gewählt. Die Ernennung der Kandidaten erfolgte durch die Organisationen der Staatsmacht, eine Aufstellung von Gegen­kandidaten kam dabei gar nicht in Betracht. Nach den amtlichen Nachrichten ist es ge­lungen, fast die gesamte Wähleischaft, das heißt fast alle männlichen und weiblichen Sowjetbürger 90 Millionen Menschen an die Urne zu bringen, eine erstaunliche organi­satorische Leistung! Aber für die wirkliche Stimmung der Bevölkerung besagt ein solcher Massenauftrieb nichts. Beide Häuser, der Oberste Sowjet und der Nationalitätenrat, werden je etwa 600 Mit­glieder haben, beide besitzen das Recht der legislatorischen Initiative, ohne beider Zu­stimmung kann nach der neuen Verfassung kein Gesetz Zustandekommen. Die beiden Häuser sollen binnen Monatsfrist nach ihrer Wahl zusammentreten. Mit großen Hoffnungen ist seinerzeit die neue Sowjetverfassung und die Ankündigung allgemeiner Wahlen begrüßt worden. Viele erblickten in diesen reformatorischen Maß­nahmen den WUlen zu einer Auflockerung des Diktatursyatems und zu einer staatsmännisch behutsamen Evolution in der Richtung zur Demokratie. Hätten sich solche Hoffnungen verwirklicht, so hätte man sagen können, daß die Schreckensherrschaft der großen russi­schen Revolution eben auch nur ein Schritt zur Verwirklichung der allgemeinen Menschenrechte gewesen sei. Statt dessen setzte aber eine neue Welle des Ter­rors ein, die alle früheren an Gewalt übertraf. Nach der Massenerschießung der alten Bol­schewiken wird kaum noch ein unabhängiger Beobachter den Mut haben, die Wahlen vom 12. September als einen großen Portschritt zu feiern. Die Sowjetverfassung garantiert die Frei­heit der Rede,, der Presse, der Versammlung aber sie setzt dabei als selbstverständlich voraus, daß sich jedermann den Geboten der regierenden Partei und ihres all­mächtigen Generalsekretärs zu fügen hat. Die staatsbürgerlichen Freihelten bleiben unter diesen Umständen auf dem Papier als eine Verheißung für eine ganz unbestimmte Zu­kunft. Auch von der verfassungsmäßig na­türlich»freien« Aussprache in den Sowjet­parlamenten wird man sich nichts verspre­chen können, so lange jede Opposition von den Kugeln der Hinrichtungskommandos be­droht ist.

VolkswiHsdiaft ist Wehrwirtsdiaff Wohlstand ist nicht das Ziel. Prof. Dr. Jens Jessen von der Univer­sität Berlin hat als»führender deutscher Nationalökonom« in der»Zeitschrift der Aka­ demie für deutsches Recht « seine Ansicht

über die Stellung der Volkswirtschaft und der Weltwirtschaft zum Besten gegeben. Bisher war man der Auffassung, daß die wirtschaftspolitische Wissenschaft den all­gemeinen Wohlstand, wenn auch zumeist nicht erreicht, so doch mindestens erstrebe. Aber die»Führung« hat befohlen, daß Kanonen wichtiger zu sein haben als Butter, deshalb lehrt Prof. Jessen , daß das Ziel der Volkawirtschaftspolitik nicht die Sicherung des höchstmöglichen materiellen Wohlstan­des überhaupt weder im ganzen noch im einzelnen fst, wie es der liberalen Reichtumslehre vorschwebte, sondern die Sicherung des Maßes an Wohlstand, das der politischen Führung das gp-ößte Maß an Bewegungsfreiheit gibt«. Die»Füh­rung« hat also nicht die Aufgabe, dem Volk den Wohlstand zu sichern, sondern das Volk hat die Pflicht, sich verarmen zu lassen, um der»Führung« die Macht zu sichern. Das nehme, meint der Professor»der nationalso­zialistischen Wirtschaftslehre jeden Doktrina­rismus«. Wenn die einzige Doktrin die ist, daß man der»Führung« zu gehorchen hat, kann man allerdings auf jede andere und sogar auf das Denken überhaupt verzichten. Wenn das Ziel der nationalsozialistischen Wirtschaftspolitik nicht der W o h Island ist, so, müßte man meinen, ist es eben der M i ß stand. So ist es aber auch nicht, denn der Nationalsozialismus scheidet sich»nicht nur von der liberalen Reichtumslehre, son­dern auch von der Armutstheorie, wie sie mitunter von ausländischen Kritikern dem Nationalsozialismus unterstellt wird. Keine volksbewußte Führung kann es zulassen, daß um den Preis möglicher Erpressungen in entscheidenden Augenblicken der Ausein­andersetzungen der Völker das absolute Maximum der Versorgung mit irdischen Gü­tern, z. B. im Wege eines hemmungslosen zwischenstaatlichen Güteraustausches, als Ziel der Wirtschaftspolitik verfolgt wird«. Man verzichtet also darauf, es dem Volke besser gehen zu lassen, wenn es die Kriegs­vorbereitung stört, und wenn das Volk nicht immer besser, sondern immer schlechter ver­sorgt wird, so nicht, weü die Armut das Ziel des Nationalsozialismus ist, sondern weü er sein Ziel der Kriegsvorbereitung nicht errei­chen kann, ohne das Volk verarmen zu las­sen. Die tatsächliche Verarmung wird am besten ohne Armutstheorie betrieben, mit dieser hat der Nationalsozialismus»jeden­falls nichts zu tun«, dagegen bestreite nie­mand, daß»nach dem Gesamtziel deutscher Volkswirtschaftspolitik die Bezeichnung Wehrwirtschaft als zutreffend anzusehen ist«.»Aber ob die Wehrwirtschaft«, schreibt der Professor,»wie besonders in dem engli­schen Schrifttum zu lesen ist, als eine spe­zifisch deutsche Erfindung angesehen werden kann, muß dagegen füglich bezweifelt wer­den. Sie ist eher eine Erfindung in dem Sinn, wie vor dem Krieg der deutsche Militaris­mus eine Erfindung einer zugleich oberfläch­lichen und gehässigen Kritik war«.

Daß die deutsche Wissenschaft nur noch der Kriegsvorbereitung dient, gibt der Pro­fessor also selbst zu, aber erklärt es für eine ausländische Erfindung, wenn es das Ausland behauptet. Angesichts dieser Logik drängt sich einem der Eindruck auf, daß aus der deutschen Wissenschaft etwas geworden ist, was kein Erfir.dungsgeist voraussehen konnte. G. A. F.

Hodiwcrtlge Lumpen Und wilde Steppdeckonhersteller Worauf Menschen in ihrer Absicht, die Volksgemeinschaft zu schädigen, verfallen können, zeigt eine Anordnung der Ueber- wachungsstelle für Wolle(»Frankfurter Zei­ tung « Nr 625): »Kleine und kleinste Betriebe haben in der letzten Zeit die Herstellung von Stepp­decken, Kissen und Kaffeewärmern aufge­nommen. Es besteht keine hinreichende Ge­währ dafür, daß von den in Betracht kom­menden Betriebsinhabem die Bekannt­machung der Verarbeitungsbeschränkungen für lumpenverarbeitende Betriebe vom 27. Februar 1937 eingehalten wird. Unter allen Umständen muß vermieden werden, daß hochwertige Lumpen... zu Füllstoff ver­arbeitet werden«. Natürlich muß zum Schutze der hochwer­tigen Lumpen alles getan werden, was in der Macht der Ueberwachungsstelle steht: »Die Ueberwachungsstelle für Wolle und andere Tierhaare hat daher durch eine An­ordnung(Wr. 2) die Verwendung gerisse­nen und gekrempelten Füllstoffes zur An­fertigung von Steppdecken, Kissen, Kaffee­wärmern und Reformunterbetten... ver­boten«. Die Sache ist somit zufriedenstellend ge­regelt. Bleibt nur noch die Schuldfrage. Auch sie ist geklärt: »Die Anordnung richtet sich vor allem gegen die wilden Steppdeckenhersteller«. Hierunter sind, da Deutschland erst in sechs Jahren Kolonien erhalten wird, Ein­heimische zu verstehen, die Steppdecken und Sofakissen nur ein Viertelstündchen helmlich anfertigen. Also weder die Erzeuger noch die Produkte werden wild genannt, son­dern das Verfahren.

Deutsdie Kurzberidite Die siebeneinhalbetündige Arbeltszelt im saarländischen Bergbau, eine Errungenschaft, deren sich die Kumpels noch aus der Zeit er­freuten, da sich das Saargebiet noch unter der Verwaltung des Völkerbundes befand, ist seit dem 15. Dezember beseitigt. Von diesem Tage an ist die Arbeitszelt auf acht Stunden verlängert worden. * Die deutsche Schrotteinfuhr erreichte im Monat Oktober mit 70.100 Tonnen eine neue Rekordhöhe. Im September hatte die Schrott­einfuhr nur 43.900 Tonnen, und im OktobeC 1936 gar nur 19.100 Tonnen betragen.