Deutsche Presse Wie sie Ihre iSchande verteidiget Der Chefredakteur derFrankfurter Zeitung ", Rudolf Kircher , hat in seinem Blatte einen Aufsatz über die Freiheit der Presse veröffentlicht. Dieser Kircher kann noch einen Göbbels lehren! Seit seiner Reise In die Vereinigten Staaten leidet Kircher an einem morali­schen Geschwür. Der Leiter einer gros­sen amerikanischen Zeitung hat ihm kühl pointiert gesagt:Sie können das nicht nachempfinden, denn Sie haben ja keine Pressefreiheit in Deutschland ." Dieser Satz ist eine Hinrichtung für den einst liberalen Chefredakteur einer Zei­tung, die einst das Hauptorgan des deut­ schen Liberalismus war. Nun ist dem Kircher ein Buch in die Hand gefallen, in dem die Zusammen­hänge zwischen Geschäftsinteresse und Pressefreiheit in den Vereinigten Staa­ ten freimütig behandelt werden. Er at­met auf und tröstet sich:Wir sind zwar Schweine, aber ihr seid auch Schweine" und so sagt er den Ame­rikanern, es sei immer noch löblicher, der Sklave des Göbbels zu sein als der Sklave des allmächtigen Dollars, lieber diesen Ehrenkodex lässt sich nicht streiten. Entweder man steht zu seiner Meinung oder man verkauft sie. Der Streit der Meinungsverkäufer um die grössere Honorigkeit ihrer Prostitution ist für die anständigen Leute nicht interessant. Aber hat Kircher nicht recht, dass es wahre Pressefreiheit auch in den Ver­ einigten Staaten nicht gibt? Es genügt ein Hinweis auf das, was er unter­schlägt. Auch in den Vereinigten Staa­ ten gibt es neben der Geschäftspresse eine Gesinnungspresse, und überall in den nichtfaschistischen kapitalistischen Ländern findet jede Gesinnung ein frei­es Organ. Es hat in Deutschland eine grosse Gesinnungspresse gegeben aber gerade sie ist es gewesen, die dem Terror zum Opfer gefallen ist. Deswe­gen maskiert Kircher auch umsonst die Prostitution der deutschen Presse mit hohlen Worten vomGemeinschafts­zweck einer ganzen Nation". Jeder deutsche Journalist steht vor der Wahl, eine eigene Gesinnung zu haben, oder am nächsten Ersten nicht mehr seine Gehaltsquittung unterschreiben zu kön­nen vom Konzentrationslager nicht zu reden. Die von Göbbels gelieferten Phrasen übertünchen diesen Tatbestand nicht einmal notdürftig. Die Freiheit der Gesinnung und die Freiheit der Gesinnungspresse gehören zu dem, was es im besseren Deutsch­ land vor 1933 gegeben hat. Davon zu reden ist verboten. Kircher sagt den Amerikanern:Wir deutschen Journa­listen wissen auch ohne ausländische Belehrung, dass unsere Presse den Höhepunkt ihrer Entwicklungsmög­lichkeit noch nicht erreicht hat." Ent­wicklungsmöglichkeit, wozu wenn die Freiheit, die Ehre und die Gesin­nungstreue hinter ihr liegen? Wenn aber der Chefredakteur der »Frankfurter Zeitung " den amerikani­ schen Journalisten Mangel an Zivilku- rage vorwirft, die Selbstkritik feiert und verkündet:Wir sind gerne bereit, den Bilanzstrich zu ziehen" so sollte ihm ein Amerikaner kühl darauf antwor­ten":Wir sind bereit, ein Buch von Ihnen über die Entwicklung der deut­ schen Presse und speziell Ihres Organs von der Gesinnungspresse zu Göbbels zu verlegen aber fair play mit der Wahrheit!" Zmlkurage, gepredigt von einem Journalisten des Dritten Reiches ? Ob er weiss, wie seine Verteidigung der deut­ schen Presseschande in freien Ländern wirkt? Aber er kann das nicht nach­fühlen, denn er hat Pressefreiheit in Deutschland nur einst besessen und be­müht sich seither, sie zu vergessen.

Die Kerri�ene Verfassung Was Hitler vor ffluf«fahren beschworen hat

Am 30. Januar 1933 leistete Hit­ ler in die Hand des Reichspräsiden­ten von Hindenburg seinen Eid auf die Verfassung des deutschen Reichs vom 11. August 1919. Es ist nicht uninteressant, jetzt nach fünf Jahren daran zu erinnern, was alles Hiller damals beschworen hat. Eine kleine Blütenlese daraus sei wiedergegeben: Das Deutsche Reich ist eine Republik ; die Staatsgewalt geht vom Volke aus." (Art. 1) Die Reichsfarben sind schwarzrotgold." (Art. 3) Jedes Land muss eine freistaatliche Ver­fassung haben. Die Volksvertretung muss in allgemeiner, gleicher, unmittelbarer und geheimer Wahl von allen reichsdeutschen Männern und Frauen nach den Grundsätzen der Verhältniswahl gewählt werden... Die Grundsätze für die Wahlen der Volksver­tretung gelten auch für die Gemeindewah­len."(Art. 17) Der Reichstag besieht aus Abgeordneten des deutschen Volkes. Die Abgeordneten sind Vertreter des ganzen Volkes. Sie sind nur ihrem Gewissen unterworfen und an Aufträge nicht gebunden... Kein Mitglied des Reichstages oder eines Landtages darf zu irgendeiner Zeit wegen seiner Abstim­mung oder wegen der in Ausübung seines Berufs getanen Acusserungen gerichtlich oder dienstlich verfolgt oder sonst ausser­halb der Versammlung zur Verantwortung gezogen werden. Kein Mitglied des Reichsta­ges oder eines Landtages kann ohne Geneh­migung des Hauses, dem der Abgeordnete angehört, während der Sitzungsperiode we­gen einer mit Strafe bedrohten Handlung zur Untersuchung gezogen oder verhaftet

werden, es sei denn, dass das Mitglied bei der Ausübung der Tat oder spätestens im Laufe des folgenden Tages festgenommen ist."(Art. 20, 21, 36, 37.) Die Reichsgesetze werden vom Reichs­tag beschlossen... Alle Einnahmen und Ausgaben des Reiches müssen für jedes Rechnungsjahr veranschlagt und in den Haushaltsplan eingestellt werden. Der Haus­haltsplan wird vor Beginn des Rechnungs­jahres durch ein Gesetz festgestellt."(Art. 68 und 85.) Die Richter sind unabhängig und nur dem Gesetz unterworfen... Ausnahmege­richte sind unstatthaft. Niemand darf seinem gesetzlichen Richter entzogen werden." (Art. 102 und 105.) Alle Deutsche sind vor dem Gesetze gleich. Die Freiheil der Person ist unver­letzlich.. die Wohnung jedes Deutschen ist für ihn eine Freistätte und unverletzlich... Eine Handlung kann nur dann mit einer Strafe belegt werden, wenn die Strafbarkeit gesetzlich bestimmt war, bevor die Handlung : begangen wurde. Das Briefgeheimnis, so­wie das Post-, Telegrafen- und Fernsprech­geheimnis sind unverletzlich. Ausnahmen können nur durch Reichsgesetz zugelassen werden. Jeder Deutsche hat das Recht, in­nerhalb der Schranken der allgemeinen Ge­setze seine Meinung durch Wort, Schrift, Druck, Bild oder in sonstiger Weise frei zu äussern. An diesem Recht darf ihn kein Arbeits-, oder Anstellungsverhältnis hindern und niemand darf ihn benachteiligen, wenn er von diesem Recht Gebrauch macht. Wahlfreiheit und Wahlgeheimnis sind ge­währleistet. Allen Beamten wird die Frei­heit ihrer politischen Gesinnung und die | Vereinigungsfreiheit gewährleistet."(Art.

109, 114, 115, 116, 117, 118, 125, 130.) Alle Bewohner des Reichs geniessen volle Glaubens- und Gewissensfreiheit... Die Frei­heit der Vereinigung zu Religionsgesell­schaften wird gewährleistet..." Die Kunst, die Wissenschaft und ihre Lehre sind frei... Das öffentliche Schulwe­sen ist organisch auszugestalten. Auf einer für alle gemeinsamen Grundschule baut sich das mittlere und höhere Schulwesen auf. Für diesen Aufbau ist die Mannigfaltigkeit der Lebensberufe, für die Aufnahme eines Kindes in eine bestimmte Schule sind seine Anlage und Neigung, nicht die wirtschaftli­che und gesellschaftliche Stellung oder das Religionsbekenntnis seiner Eltern massge­bend... In allen Schulen ist sittliche Bil­dung, staatsbürgerliehe Gesinnung, persön­liche und berufliche Tüchtigkeit im Geiste des deutschen Volkstums und der Völker­versöhnung zu erstreben. Beim Unterricht in öffentlichen Schulen ist Bedacht zu neh- man, dass die FImpfindungen anderer nicht verletzt werden."(Art. 135, 137, 142, 146, 148.) Die Vereinigungsfreiheil zur Wahrung und Förderung der Arbeits- und Wirt­schaftsbedingungen ist für jedermann und für alle Berufe gewährleistet. Alle Abreden und Massnahmen, welche diese Freiheit ein­zuschränken oder zu behindern suchen, sind rechtswidrig." Die Arbeiter und Angestellten sind dazu berufen, gleichberechtigt in Gemeinschaft mit den Unternehmern an der Regelung der Lohn- und Arbeitsbedingungen, sowie an der gesamten wirtschaftlichen Entwicklung der produktiven Kräfte mitzuwirken. Die beiderseitigen Organisationen und ihre Ver­einbarungen werden anerkannt."(Art. 159 und 165.)

Pressefrlcilen

Ihre Kultur. Der japanische Botschafter in Berlin versicherte bei einem Festessen: Zwischen Japan und Deutschland besteht eine auffallende Aehnlichkeit in der kultu­rellen Veranlagung." Soweit er unter Deutschland das Dritte Reich versteht, hat er wahr gesprochen. Die Verwandtschaft der Bestialität des militärischen Nationa­lismus auf beiden Seiten ist unverkennbar, Loreleg arisch. Auf Anregung des Gau­leiters von Hessen-Nassau wird eine natio­nalsozialistische Feierstätte auf dem Lore- leyfelsen errichtet, die in wenigen Monaten vollendet sein wird.

Die Tscheclioslovakei für Versailles veranlw orllicli DerVölkische Beobachter" bespricht in breiter Ausführlichkeit eine neue Schrift von Professor Victor Bruns , die den Nachweis zu führen versucht, dass die Tschechoslowakei in Versailles Deutschland gegenüber vertragsbrüchig geworden ist. Die Tschechoslowakei ha- be nämlich denVorfriedensvertrag' mitunterzeichnet, der zwischen Deutsch­ land und der Entente vor Versailles ge­schlossen worden sei. Woraus sich dann folgendes ergibt: Dadurch, dass die Tschechoslowakei Vertragspartner des Deutschen Reiches wurde, hat sie mit die Verpflichtung über­nommen, dass der Friedensvertrag auf je­ne Grundlage errichtet wird, den der Vor­friedensvertrag für beide Parteien bindend vorzeichnet. Es ist unbestritten, dass zwi­schen den Grundlinien des Vorfriedensver­trages,. die gegeben sind durch die Wilson. sehen 14 Punkte, und dem späteren Frie­densvertrag ein Gegensatz besteht, der un- aufhebbar ist. Mit einem Wort gesagt, die alliierten und assoziierten Mächte haben den Vorfriedensvertrag gebrochen und ein machtloses Deutsches Reich mit Mitteln der Gewalt genötigt, einen Friedensvertrag zu unterzeichnen, dessen Inhalt mit dem Vor­friedensvertrag unvereinbar ist. An diesem Vertragsbruch ist auf Grund der Mitunter- zeichnung, wie Professor Bruns nachweist, die Tschechoslowakei mitbeteiligt, und das Deutsche Reich hat das Recht, von sei­nem tschechoslowakischen Vertragsgegner die Ausführung der im Vorfriedensvertrag gegebenen Versprechen zu verlangen. Richtig ist, dass der Frieden von Ver­ sailles den 14 Punkten Wilsons nicht entsprach, und dass die Behandlung, die die junge deutsche Republik in Ver­ sailles erfuhr. Wesentliches zum späteren Siege Hitlers beigetragen hat. Unrichtig ist dagegen, dass einVorfriedensver­trag" bestand, und darum ist ebenso unrichtig, dass die Tschechoslowakei diesenVorfriedensvertrag" mitunter­zeichnet hat. Die Tschechoslowakei hat auch nicht zu den Mächten gehört, die den Inhalt des Friedensvertrages ent­scheidend mitbestimmt haben, wohl aber war Italien eine von ihnen. Läge wirklich einVertragsbruch" vor, so trüge die Grossmacht Italien an ihm die weit grössere Schuld als die damals erst in der Entstehung begriffene Tschecho­ slowakei . Der Angriff des Professor Bruns und des ihm folgenden Zentralorgans der NSDAP auf die Tschechoslowakei ist so ziemlich das politisch Bösartigste, das man sich vorstellen kann. Er erinnert in

weil Belgien die Netralität gebrochen ha­be. Es ist immer wieder die Geschichte von dem Lamm, das das Wasser trübte, wofür es der Wolf von rechtswegen zer- riss. Nur, dass diese alte Geschichte sich jetzt im Zeichen desPressefriedens" zu wiederholen beginnt, gibt ihr den Reiz .der Neuheit.

Hitler bilrsert anw Am 14. Juli 1933 hat Hitler einGe­setz über den Widerruf von Einbürge­rungen und die Aberkennung der deut­ schen Staatsangehörigkeit" erlassen. Richtet sich der erste Teil des Gesetzes gegen die Einbürgerung von fremden Staatsangehörigen, Insbesondere gegen die Juden, so richtet sich der zweite Teil gegen die eigenen Staatsangehöri­gen, soweit sie politische Gegner Hitlers sind und im Auslande leben. In den Jahren 1933 bis 1937 sind auf Grund dieses zweiten Teils insgesamt 1287 Ausbürgerungen vorgenommen worden, und zwar 698 Einzelpersonen und 589 Familienangehörige. Die Aus­bürgerung von Familienangehörigen be­gann erst im Jahre 1935. Die Entwick­lung der Ausbürgerungen in den ein­zelnen Jahren ersieht man aus folgender Uebersicht: Einzelpersonen Familien­angehörige 1933.......... 33 1934.......... 63 1935.......... 35 2 1936.......... 93 62 1937.......... 474 525 Die Ausbürgerung politisch unbeque­mer Staatsangehöriger hat also erst im Jahre 1937 grösseren Umfang angenom­men. Wurden in den ersten Jahren nur solche deutsche Staatsangehörige ausge­bürgert, die akliu gegen das Hitlersy­stem hervorgetreten waren, so wird seit 1937 diese Waffe gegen alle Reichsan­gehörigen angewendet, die sich ins Aus­land begeben haben, weil sie mit dem herrschenden System nicht einverstan­den sind.

F ri eile n pro p aer« n<9 a Auf Einladung der Ortsgruppe der NSDAP . Hafen sprach Gauamtsleiter Partei­genosse Dr. Toni Winkelnkemper, Inten­dant des Reichssenders Köln, vor dem überfüllten Börsensaale über das Thema Was geht in der Welt vor?" Der Redner zeichnete mit klaren Stri­chen ein Bild unseres Wirtschaftskampfes und der hinterhältigen Absichten der an­

deren. Er wusste durch humoristische, seiner juristischen Gesuchlheit stark an kleine Gleichnisse seinen Ausführungen be-

die Behauptung von 1914, Deutschland habe in Belgien einmarschieren müssen

zwingende Beweiskraft zu geben." (Westfälische Landeszeitung Nr. 20)

Uml Bolile sprach Braune L.üg;en und Drohungen Der Staatssekretär Bohle im deut­ schen Auswärtigen Amt ist der Chef der grossen Zersetzungs- und Spionageorga­nisation, die sichAuslandsorganisa­tion der NSDAP ." nennt. Er hat vor kurzem Budapest einen Besuch abge­stattet, bei dem er eine Rede über die angebliche Harmlosigkeit seiner Orga­nisation gehalten hat. Es sei ein funda­mentales Prinzip dieser Organisation, sich unter keinen Umständen in die in­nerpolitischen Verhältnisse fremder Staaten einzumischen. Wie diesfundamentale Prinzip" gc- handhabt wird, dafür gibt es Beweise: die Ermordung von Dollfuss in Wien , die Ausweisung der Bohle unterstehen­den, als Journalisten verkappten deut­ schen Agentdn aus England, die Aufdek- kung der Treibereien in den Vereinigten Staaten , in Brasilien und jetzt eben wie­der in Oesterreich . Soviel über die erste Lüge Bühles in dieser Rede. Die zweite Lüge bestand in der Behauptung, dass das Reich nicht in den deutschen Minderheiten in anderen Ländern agitiere. Demgegenüber könnte der polnische Bundesgenosse Hillers Bände von aktenkundigem Widerle­gungsmaterial vorlegen. Vor allem: wer kennt nicht die subversive deutsche Agi­tation unter den Sudetendeutschen gegen den Bestand der tschechoslowakischen Republik? Wer weiss nicht, dass Hen- lein ein Befehlsempfänger Hitlers ist? Die tschechoslowakische Republik hat bisher keine Auslandsorganisalion der NSDAP , bei sich geduldet. Wer ihr an­gehören würde, macht sich auf ihrem Staatsgebiet strafbar. Aber, so drohte Bohle in Budapest : Wir sind nicht gewillt, einen Reichs­deutschen verfolgen zu lassen, nur weil er Nationalsozialist ist. Wer aus solchen Gründen Reichsdeutsche im Ausland ver­folgt, greift das deutsche Reich an." Die Genehmigung einer solchen Orga­nisation gehört zu den Forderungen, die das Dritte Reich an die tschechoslowaki­sche Republik gestellt hat, um sie von innen her zu zersetzen. Ueh»r den Be­ginn des Budapester Besuches berichtete derVölkische Beobachter": Staatssekretär Bohle schritt dann die Front der Gliederungen der Partei und der Hitlerjugend ab." Man stelle sich vor, dass Bohle in Na­zi-Uniform vor dem Wilson-Bahnhof Prag die Front der reichsdeutschen pa­ramilitärischen Organisationen von Prag abschreite...