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Schädiger des Volkswohles

Strenge gegen die armen Leute

der Veruntreuung oder Erschwindelung kleinerer Geldbeträge... Das Problem, um das es hier geht, Sauberkeit des staat­lichen und politischen Lebens-, verträgt kein solches Kompromiss. Ebensowenig kann ins Gewicht fallen, ob sich der Täter

In einem ,, Rechtsunsicherheit" beti- das Strafgesetzbuch in folgender Weise: stungen gegeben sind. Wer aber, wie der in guten oder schlechten Vermögensver­telten Artikel berichteten wir kürzlich es fügte dem Paragraph 263 StGB., der Angeklagte, sich durch Vorspiegelung der hältnissen befand, denn der Gesetzgeber hat darüber, dass sich die Gerichte der Betrug mit Gefängnis bedrohte, einen eigenen Krankheit Bezüge aus der Kranken- bei den beiden Gesetzesvorschriften be­kasse beschafft,... ist ein Schädling." ersten Instanz in steigendem Masse Absatz 4 an, in dem es heisst: wusst von der Persönlichkeit des Täters ab­

nicht mehr an die Rechtsprechung des ,, In besonders schweren Fällen tritt an Und mit dieser Begründung schickte gesehen und alles auf die Folgen der Tat Reichsgerichts gebunden halten, son- die Stelle der Gefängnisstrafe Zuchthaus das Reichsgericht den angeklagten Ar- abgestellt. Man kann deshalb nur wünschen, dern gegen seine ausgesprochene Rechts- bis zu zehn Jahren. Ein besonders schwerer beiter auf Jahre ins Zuchthaus. Das war dass das Reichsgericht aus der hartnäckigen auslegung entscheiden. Heute handelt es Fall liegt insbesondere dann vor, wenn die selbst dem Professor Siegert zu viel, der Opposition der Untergerichte die Folgerun­gen ziehen möge". sich wieder um ein Reichsgerichtsurteil Tat das Wohl des Volkes geschädigt oder das Urteil in der ,, Juristischen Wochen­Professor Schwinge hätte sich nicht ( 4. November 1937-3 D 831-37; J. W. einen anderen, besonders grossen Schaden schrift" 1935 S. 1416 besprach und 1938 S. 450), in dem der oberste Ge- arglistig gehandelt hat." zur Folge gehabt oder der Täter besonders sagte, es hiesse mit Kanonen nach derart erregen müssen. Wie wir bei un­richtshof über diesen Misstand erneut Spatzen schiessen, wenn man die Straf- serer Untersuchung gesehen haben, hat Klage führt. Dieselbe Strafverschärfung wurde als verschärfung auf einen Notbetrug in das Reichsgericht jeden Arbeiter, der Absatz 2 in Paragraph 266 StGB. einge- Höhe von 12,40 Reichsmark anwende. das Wohl des Volkes schädigte" ver­Der Angeklagte hat in den Strassen schoben, der früher Untreue, d. h. von Leider ist anzunehmen, dass der Deli- schärft bestraft. Was uns auffällt, ist der norddeutschen Stadt J. Lose für das beamtenähnlichen Personen begangene quent die trostreichen Worte in seiner die Tatsache, dass in keinem bis heute Winterhilfswerk verkauft und sich da- Unterschlagung mit Gefängnis bedrohte. Zuchthaushaft nicht zu Gesicht bekom- nach Erlass des Gesetzes ergangenen Ur­bei durch Betrug kleinere Summen an­Nun ist es interessant, nachzuprüfen, men hat. teil ein Fall zur Sprache gekommen ist, geeignet. Der Tatbestand ist im einzel­was die Gerichte in der Praxis mit die­in dem ein Mann in guter Vermögens­nen nicht veröffentlicht. Es ist aber an­Das nächste Reichsgerichtsurteil vom lage ein Schädiger des Volkes gewesen zunehmen, dass er, wie es häufig vor- haben. Wir führen infolgedessen die seit verschärft offenbar einen Handwerker, uns ein solches Urteil nicht nachweisen sen Gesetzesbestimmungen angefangen 8. 11. 34 ist uninteressant. Es bestraft wäre. Auch Professor Schwinge wird kommt, die Lose widerrechtlich geöffnet 1934 ergangene Entscheidungen, soweit der sich Arbeitsbeschaffungsgelder des können, denn es ist keines veröffent­und die Treffer eingehoben hat. Jeden- sie veröffentlicht worden sind, vor. falls hat das Landgericht entschieden, Reichszuschusses zu Unrecht verschafft licht worden. Der erste Verbrecher, der die Schärfe hat. Ebenso wenig ist der Tatbestand aus dass der Angeklagte ,, das Wohl des Vol­kes geschädigt" habe und daher nach des neugeschliffenen Schwertes zu spü- dem Reichsgerichtsurteil vom 17. 6. 35 ren bekam, war ein Arbeitsloser, der die der Strafverschärfungsvorschrift des zu entnehmen; dort war die Kriegsopfer­Krisenunterstützung unberechtigt in An­Paragraphen 263 Abs. 4 St. G. B. mit Tarnung überall trag geschädigt worden, und das Reichs­Zuchthaus zu bestrafen sei, während das spruch genommen hatte und von dem Versorgung um einen geringfügigen Be­In den Regierungsbezirken Reichsgericht, unter Hinweis auf seine es im Tatbestand des Urteils- RG. v. gericht hatte die verschärfte Verurtei- Aachen sind, wie berichtet wurde, vor kur 8. 6. 34, J. W. 34, S. 2146- hiess: frühere Rechtsprechung, ausgeführt hat: lung ebenso aufgehoben wie in dem Ur- zem die katholischen Jungmänner- Vereine ,, Der Angeklagte hat die zu Unrecht emp- teil vom gleichen Tage J. W. 1935 aufgelöst worden. Man hatte diese Massre­,, Für die Frage, ob eine Straftat das fangenen Unterstützungen lediglich zur Be- S. 2964. In diesem Falle hatte ein Zusammenhang gebracht und gewiss mit Volkswohl geschädigt hat, gel mit dem Kampf gegen die Kirche in können aber friedigung notwendiger Lebens- und Klei- minderjähriger Losverkäufer der Win- Recht, denn die Hunderttausende von or­auch mitentscheidend die Persönlichkeit derbedürfnisse seiner Familie verwendet, des Täters und die Umstände sein, die ihn um sich und seine minderjährigen Kinder terhilfswerklotterie 120 Reichsmark ver- ganisierten katholischen Jungmännern wa­zur Tat gebracht haben. Die Urteilsgründe dadurch gesund zu erhalten". ren eine ständige Bedrohung des Monopols lassen nicht erkennen, ob das Landgericht der Hitlerjugend.

untreut.

Das Reichsgericht liess die verschärfte

-

-

wissenschaftli­

Profoss

Köln

und

Das war es aber nicht allein! Die ,, Natio­nalzeitung" in Essen begründet diese Mass­

in dieser Richtung Erwägungen angestellt Es ist unnötig, die weiteren Urteile und geprüft hat, inwieweit die Folgen der Bestrafung mit Zuchthaus bestehen, hob RG. v. 11. 7. 35, J. W. 1395, S. 2965 Tat dadurch beeinflusst werden konnten jedoch im nächsten Urteil den Spruch RG. v. 3. Mai 35 J. W. 1935, S. 2201 und mussten, dass der Täter, ein kleiner des Landgerichtes gegen einen Angeklag- RG. v. 3. Mai 35 J. W. 35 S. 2054- RG. regel mit der Tatsache, dass die katholi­Losverkäufer, ohne jeden Einfluss bei der ten auf, der das Winterhilfswerk um v. 30. 7. 35, 4 D 665-35( unveröffentlicht) ein Sammelbecken politisierender Gegner schen Jungmännervereine ,, mehr und mehr Einrichtung der Arbeitsbeschaffungslotterie, 64,80 Reichsmark geschädigt hatte( RG., RG. v. 20. 2. 36, J. W. 36 S. 1297- des Nationalsozialismus zu werden droh­bei der Partei und im Leben der Volksge- vom 14. 9. 34, J. W. 35 S. 290). In die- im einzelnen zu besprechen. Die Tatbe- ten." Man habe bei den verantwortlichen hossen war und dass er sich in wirtschaft- sem Urteil, wie in den darauf folgenden, stände gleichen einander auffallend. Stellen der Partei schon lange bemerkt, dass licher Bedrängnis an den Gewinnen mit versuchte das Reichsgericht, den Land- Zum Beispiel im Urteil vom 27. 11. 35, die Zahl der Mitglieder dieser Verbände nicht sehr erheblichem Werte vergriffen gerichten klar zu machen, dass man der- J. W. 36 S. 455 wird ein Fall behandelt, gegenüber 1933 garnicht so stark gewesen hatte." Der Fall lohnt eine eingehendere Be- artig hilflose kleine Betrüger aus Not in dem ein kleiner Angestellter die NSV. sei, wie man hätte annehmen müssen. Da­nicht als Volksschädlinge trachtung, weil der Kampf, der sich seit bezeichnen um 135 Reichsmark geschädigt hatte. bei enthüllte das Essener Blatt: ,, Gerade in letzter Zeit sind zahlreiche vier Jahren über die Auslegung dieser könne, so z. B. in einem Falle, in dem Interessant ist vielmehr, wie sich unter ein unbedeutender Kassenführer eines dem Einfluss der Erziehungsarbeit der Neueintritte erfolgt, da sich die Mitglie­Gesetzesbestimmung abspielt, zeigt, was kleinen Bezirkes in mässigen Grenzen Nazis die Ansicht der der der aufgelösten politischen Jugend­Verbände hier eine neue Zuflucht such­in der Praxis aus den tönenden Worten bleibende Parteigelder unterschlagen chen Kritik gewandelt hat. Während sie geworden ist, mit denen die NSDAP . das hatte. Im Gegensatz hierzu bestrafte es früher die rebellierenden Landgerichte ten. Man sah nun plötzlich in der Kirche Gesichter, die wir früher nur aus Begeg­deutsche Volk geködert hat. nungen allerdings wieder den nächsten Arbeiter, mit den gleichen Argumenten wie das mit roten Verbänden kannten. Die Gesetzesvorschrift geht auf das der ihm unter die Finger kam, und der Reichsgericht zur Ruhe wies, Diese Gegner des Nationalsozialismus be­Programm kamen immer stärkeren Anteil an der der Nationalsozialistischen sich 12,40 Reichsmark Krankengelder heute Professor Dr. Erich Schwinge aus Führung der katholischen Jugend, sehr Deutschen Arbeiterpartei zurück. Es aus der A. O. K. erschwindelt hatte, mit Marburg an der Lahn in der Bespre­zum Leidwesen aller ehrlich denkenden heisst dort unter Ziffer 18: Zuchthaus . Im Falle dieses Arbeiters chung des Urteils von dem wir ausge­Mitglieder, die aus einem Rest von reli­giöser Ueberzeugung bei der Stange ge­" Wir fordern den rücksichtslosen Kampf fand es seine empörte Sprache wieder gangen sind, J. W. 1938 S. 450: blieben waren. Wenn man mit den geist­gegen diejenigen, die durch ihre Tätigkeit und sagte RG. v. 17. 1. 35, J. W. 1935, lichen Leitern darüber sprach, bekam das Gemeininteresse schädigen. Gemeine S. 1415: man immer dieselbe Antwort: ,, Lasset Volksverbrecher, Wucherer, Schieber usw. die Kindlein zu mir kommen und wehret mit dem Tode zu bestrafen, ohne ,, Dieses grosse Werk der Sozialversiche- gen der Untergerichte als nicht im Ein- ihnen nicht..." Rücksichtnahme auf Konfession und Rasse." rung ist also eine gerade für den Arbeiter klang mit seiner Rechtsprechung stehend, Es ist schwer festzustellen, in welchem lebenswichtige Einrichtung, die ihn vor aufzuheben, ist ein Beweis dafür, dass diese Umfange diese Behauptung berechtigt ist. Um dem Programmpunkt zum Leben Elend und Not bewahren soll. Sie kann nur weithin nicht verstanden wird. In der Tat Jedenfalls hat sie das wirksame Stichwort zu verhelfen, änderte die Naziregierung gedeihen, falls die Arbeiter sie nur dann gibt die Haltung des Reichsgerichts hier zu zur Begründung der Staatsgefährlichkeit" in einem ihrer frühesten Gesetze. in Anspruch nehmen, wenn die gesetzli- stärksten Bedenken Anlass. Dies gilt ins- der katholischen Jugendorganisationen ge­

sind

26. Mai 1933( R. G. Bl. I S. 295 ff.)

-

erklärt

,, Der Umstand, dass das Reichsgericht immer wieder gezwungen ist, Entscheidun­

chen Voraussetzungen für die sozialen Lei- besondere für die rechtliche Würdigung geben.

Gartenausführenden und Friedhofsgärtner".| den Eigenschaften der Kameradschaft,| ganzen Tagung komplett. Ein Diskussion| Sie sprachen nicht über Fragen, die einen der Verantwortlichkeit, der_charakter- fand nicht statt, war auch überflüssig, weil Gärtner, ob er nun Gärten ,, ausführt" oder vollen Verlässlichkeit, dem Einsatz für nicht mal die Redner selbst ihre Worte Friedhöfe hegt, gemeinhin zu interessieren die Allgemeinheit, die neben den selbst­ganz verstanden hatten. Ueber-, Unter- und pflegen, sie sprachen nicht über Düngung verständlichen gärtnerisch- technischen und Bewegung, nicht über Gewächshausan­Zwischenorganisation, Titelsucht, Aufgebla­Fähigkeiten jeden Gärtner zu einem lagen und Neuzüchtungen. Sie sprachen ge­wertvollen und nützlichen Glied des deut- senheit, ein unappetitlicher Brei hochtra­schen Volkes mache." bender und unverdaulicher Phrasen, Uni­nau genommen überhaupt nicht. Es spra­Der Reichsunterabteilungsleiter, ein Pro- formismus bis hinunter zu den Blauveige­chen zu ihnen ein Landesbeirat Blumen- fesser Ebert aus Berlin , verstieg sich noch lein. Im Hintergrund als das einzig Reale: und Zierpflanzenbau", ein Gartenbaurat, höher. Sein Thema lautete: Sinn und Ziel die ,, schwierige Ernährungslage". ein Reichsunterabteilungsleiter, ein Landes- der Sortenordnung im Blumen- und Zier­unterabteilungsleiter, ein simpler Doktor­Fachmann für Vererbungsfragen

und

Nur eine Gärtnertagung. Aber sie spiegelt pflanzenbau". Er sprach nicht über die Sor- das Dritte Reich besser, als selbst die Sa­tenordnung selbst. Welche Idee auch! Er tire es vermöchte.

endlich ein Landesgruppenleiter. Was sie sprach über ,, Sinn und Ziel der Sortenord­sagten, war natürlich ,, grundsätzlich". Im

Dritten Reich

wird grundsätzlich

nur

grundsätzlich gesprochen, und dieser Um­stand mag mit Schuld daran tragen, dass

im

praktischen Leben die Grundsätze etwas

zu kurz kommen und auf allen einzelnen Gebieten der Wirtschaft, des Handwerks, des Ackerbaus, des Schulwesens ein heil­

loser

Wirrwarr herrscht.

grundsätzliche

Der Herr Gartenbaurat sprach ,, in län­geren Ausführungen über Einstellung und Aufgaben der Gartenaus­führenden und Friedhofsgärtner". Wir zi-| tieren wortgetreu die ,, Kölnische Volkszei­

tung" Nr. 37:

Art nicht zu

der schwierigen Ernährungs­

unterschätzen. Allerdings

nung":

,, So selbstverständlich, wie sich die Forderung auf dem Gebiet des Gemüse­baues und des Obstbaues und damit auf

Grenzen des Terrors

Wenn ein deutsches Blatt zu

meckern

den zugehörigen Teilen des Samenbaues wagt, hängen sich sofort einige andere an und der Baumschulen nach einer nach und zitieren die interessante Stelle unter Sortenvielerlei haltigen Ordnung im oder ,, Signale" durchsetze, so müsse auch für das Gebiet Meinung der Anderen"

führenden

-

mer wieder und zwar die Geschichte der Revolutionen, dass Willkür immer von einer Gegen- Willkür abgelöst wird und sich rächt an dem, der Willkür aus­übt. Terror ist staatzerstörend, denn er untergräbt jedes Vertrauen zum Staat und seinen Organen, und selbst im alten Russ­ land konnte der Glaube an den schick­salsmässigen Willen des Zaren nicht den Mangel an Vertrauen ersetzen, dem das absolute Zarentum ausgesetzt ausgesetzt wurde. Denn WO das Vertrauen schwindet, schwindet logischerweise auch der Glaube.

Wenn auch für eine Zeitlang der harte brutale Zynismus mit seinem Terror siegt, so fragt es sich: auf wie lange? Das gegenseitige Abschlachten nimmt kein Ende mehr, und es ist so, wie es Goethe sagt:

Jeder dieser Lumpenhunde, wird vom andren abgetan!

Zu guter Letzt verschlingt jeder Terror sich selbst."

Es ist für den Zensor schwierig, gegen

des Zierpflanzenbaues eine sinngemäss oder ,, Stimmen der Zeit " und wie die gleiche Ordnung erreicht werden, die Rubriken sonst noch heissen ,, für die eine dem Zierpflanzen- und Blumenbau und Redaktion nicht verantwortlich gemacht diese Wahrheit anzukämpfen. Alle, die sie auch den Gartengestaltern, Gartenaus- werden will. Gegenwärtig macht das fol- nachdruckten, lasen und verbreiteten, ha­und den Friedhofsgärtnern gende Zitat aus der Deutschen Wochen- ben natürlich ohne Ausnahme nur an Russ­zugute käme. Der an sich schon knappe schau" die Runde: land gedacht. Bodenraum könne nicht für in ihrem Wert längst überholte Zierpflanzensor­ten freigegeben werden, der Verbrau­cherschaft müsse im Zuge der Kulturför­derung das Beste angeboten werden, was deutsche Züchter hervorbringen konnten. Sichtung und Ordnung müsse im Zier­pflanzenbau und im Blumenbau so gut sein wie in jedem andern Bezirk des neuen Deutschland ."

lage und der Notwendigkeit, den Boden Trotz ausserordentlich auszunutzen, dürfe der| Blumen- und Zierpflanzenbau nicht ver­von Blumen seien als Kraftquell seelischer gessen werden. Denn Anblick und Pflege| müsse sich auch der Blumenbau der heu­tigen Baugesinnung anpassen und überall nicht und Männertreu als ,, längst überholte helfen, das Gesicht der deutschen Land-| schaft zu gestalten. Dabei sei der heimi. Sorten" für ein Jahr ins Schulungslager ge­schen Pflanze nach Möglichkeit immer steckt werden.

Der nächste Schritt ist, dass Vergissmein­

Wenn man noch den üblichen ,, begeister­

Zum Schluss sprach der Redner von ten Beifall" hinzunimmt, ist das Bild der

Der Werberat der deutschen Wirtschaft

Terror ist ein Verfahren, das selbst bei dem fatalistischen und geduldigen Slawen seine Grenzen hat. Der Slawe hat wohl ist ungehalten darüber, dass man bei der niemals das empfindliche Rechtsgefühl, Wirtschaftswerbung das Wort Rasse" zu wie es z. B. der Deutsche besitzt, dem es sehr bald unmöglich ist, etwas zu ertra- einem gedankenlos gebrauchten Schlag­gen, was die klaren Grenzen des Rechts- wort" herabwürdige. Man verwende es viel­staates verwirrt und verwischt, aber auch fach auch in den Zeitungen, bei denen bio­der Slawe fühlt und ahnt es, dass ein logische Gesichtspunkte keine Rolle spiel­Staat nur hält und dauert, bei dem nicht ten. Es ginge nicht an, von ,, rassigen Schu. ewig Macht vor Recht geht, nicht ewig hen", rassigen Hüten", rassigen Kraftwa­einzig und allein die Willkür regiert, le­diglich die Launen der Machthaber und gen" zu sprechen. Andererseits aber dürfe Kreaturen massgebend sind und man Weine, Tabak, Pferde und Hunde als allen Gesetzen und Regeln Hohn gespro- rassig bezeichnen, weil es sich hier um chen wird. Die Geschichte lehrt es im- ,, Gegenstände organischer Art" handle.

ihrer