Chronik der Woche Russlands Ausschluss aus dem Völkerbund Montag, 11. Dezember 1939 Im Völkerbund , dessen Tagung von dem norwegischen Delegierten Hambro gelei­tet wird, begründet der flnnländische Ge­sandte Holsti den Appell an die Hilfe der anderen Völkerbundstaaten. Es wurde be­schlossen, die russische und die flnnlän­dische Regierung zur sofortigen Einstel­lung der Feindseligkeiten und zu Verhand­lungen unter den Auspizien des Völkerbun­des aufzufordern. Finnland erklärt sich zur Annahme dieses Vorschlages bereit. Die norwegische Regierung hat die Eva­kuierung der im Norden in der Nähe der finnländischen Grenze(gelegenen Bezirke angeordnet. Der schwedischen Regierung wurden so­wohl von Deutschland wie von England Beistandspakte zum Schutze der Bergwerks­bezirke angeboten, doch wurden die An­erbieten beider Regierungen zurückgewie­sen, Ein Oberbefehlshaber der schwedischen Streitkräfte ist ernannt worden. Damit wurde eine Massnahme getroffen, die nach dem schwedischen Gesetz für den Fall des Krieges oder der Kriegsgefahr vorgesehen ist. Die finnländischen und die schwedi­schen Goldreserven sind zum grossen Teil in die Vereinigten Staaten von Amerika transportiert worden. Die Sowjetregierung Hess in London und in Paris gegen die Verschärfung der Blok- kade gegen Deutschland protestieren. Dienstag, 12. Dezember 1939 Die Sowjetregierung teilt dem Völker­bund mit, dass sie jede Diskussion der finn­ländischen Frage ablehnt. Sie beruft sich dabei auf ihren am 5. Dezember zum Aus­druck gebrachten Standpunkt, dass sie nur die sogenannteVolksregierung Kuusinen" anerkenne, mit der sie sich nicht im Kriege ' befinde. Die schwedische Regierung ist umgebil­det worden. Der Sozialdemokrat P. A. Hanson bleibt Ministerpräsident, aber an die Stelle des sozialdemokratischen Aus- senministers Sandler tritt der seitherige Ge­sandte Schwedens in Oslo Christian Gün­ ther . Dem aus dreizehn Personen bestehen­den Kabinett gehören fünf Sozialdemokra­ten an. Mittwoch, 13, Dezember 1939 Das englisch -französische Wirtschafts­abkommen wird durch eine Deklarierung der"Währungssolidarität zwischen beiden Ländern erweitert. Das Verhältnis zwi­schen Franc und Pfund wird stabilisiert. Beide Länder stellen sich gegenseitig ihre Währung ohne Goldzahlungen zur Verfü­gung. Die Ausgaben für den gemeinsamen Kampf werden im Verhältnis zwei zu drei zwischen Frankreich und England gefeilt. Zur schwedischen Kriegsmarine wurde eine grosse Anzahl Techniker einberufen. Donnerstag, 14. Dezember 1939. Der Völkerbund nahm eine Entschlies- sung an, durch die Russlands Handlungs­weise gegen Finnland feierlich verurteilt wird. Die Sowjetunion habe sich damit selbst aus dem Völkerbund ausgeschlossen, so dass sie dem Bund nicht mehr ange­höre. Alle Völkerbundsstaaten werden auf­gefordert, Finnland Beistand zu leisten. Die technische Hilfe des Völkerbundes wird dazu zur Verfügung gestellt. Chamberlain teilt mit, dass die engli­schen Verluste in den ersten drei Kriegs- monaten sich auf 2 100 Mann belaufen. In den ersten drei Monaten des Weltkrieges von 1914 betrugen die englischen Verluste ungefähr 12 500 Mann. Die rumänische Regierung hat wegen zahlreicher Brände in Petroleumlagern im Bezirk Ploeschti verschärfte Wachmass- nahmen mit Strafandrohungen angeordnet. Freitag, 15. Dezember 1939 Ein englisch -französisches Gewerk­schaftskomitee wurde unter Führung von Sir Walter Citrine und Leon Jouhaux ge­bildet. Es hat die Aufgabe übernommen, die Rechte der Arbeiter und ihre Arbeits­bedingungen aufrecht zu erhalten und gleichzeitig den Notwendigkeiten der Kriegswirtschaft der Alliierten Rechnung zu tragen. Der ersten Tagung in Paris werden weitere regelmässige Zusammen­künfte folgen. Das Vermögen des emigrierten Grossin­dustriellen Fritz Thyssen , das auf 200 Mil­lionen Mark geschätzt wird, ist beschlag­nahmt worden. Sonntag, 17. Dezember 1939 Dem deutschen Schlachtkreuzer Admiral Graf Spee, der nach einer Schlacht mit drei kleineren englischen Kreuzern in schwer beschädigtem Zustand in den Ha­fen von Montevideo geflüchtet ist, wurde die Aufenthaltsfrist auf 72 Stunden be­schränkt. Die notwendigen Reparaturen konnten in dieser Zeit nicht durchgeführt werden. Da die Engländer inzwischen noch Verstärkung erhallen hatten, schien eine neue Seeschlacht so aussischtslos, dass der deutsche Schlachtkreuzer von | seiner eigenen Mannschaft versenkt wur­de. Die Regierung von Uruguay hat in London und in Berlin wegen der Ver­letzung ihrer Hoheitsgewässer durch das Seegefecht, das unmittelbar vor der uru­guayischen Küste stattfand, protestieren lassen. Alle amerikanischen Staaten erklär­ten sich mit der Regierung von Montevi- | deo solidarisch. Ley,bleibt in Kraft." Aber er hätte auch erwähnen sollen, dass der Jugendschutz die Jugend nicht schützen, sondern nur für den Kriegsdienst freimachen soll. Die Hitlerjugend wird nämlich für den Kriegsdienst ausgebildet und zum Kriegs­hilfsdienst herangezogen. Es sind dafür besondere Führerscbulen der H. J. einge­richtet worden. Herr Ley behauptete auch in seinem Aufruf, von den Vollmachten des Kriegs­wirtschaftsgesetzes sei nur ein Teil in Anspruch genommen worden und man sei mit dem Lohnstop ausgekommen. Man kann ihm diesmal sogar glauben, denn die Locklöhne, gegen die das Regime seit Jahren ankämpft und denen mit der Kriegswirtschaftsverordnung der letzte Stoss versetzt werden sollte, sind im Krie­ge erst recht unentbehrlich, schon deshalb, weil angesichts des wachsenden Bedarfs und des wachsenden Mangels an Fach­kräften der bürokratische Apparat der Arbeitsämter versagen muss. Mag Hitler den Arbeitern Löhne entzie­hen oder die entzogenen Löhne wieder zugestehen, in keinem Falle geschieht es um der Arbeiter selbst willen, die in je­dem Fall für Hitler nichts sind als wil­lenlose Instrumente einer tollgewordenen Machtgier. G..4. F. Itrlegslftline In Deutecliland Wenig Lolaii, mehr Arbelt Hitlers Sozialpolitik diente niemals der Fürsorge für die Arbeiter, sondern war immer nur ein Mittel der Kriegsvorberei- lung. Mit der Verkündung des Vierjahres­planes setzte auch die sozialpolitische Vor­bereitung auf den Krieg mit aller Kraft ein. Damals verbot Hitler die Erhöhung der Tariflöhne. Der Lohnstopp sollte die Kosten der militärischen und wirtschaftli­chen Mobilmachung auf Kosten der Arbei­ter verbilligen und zugleich ihren Ver­brauch zugunsten der Bewaffnung drosseln. Die nationadsozialistische Wirtschafls- theorie nennt das; Abschöpfung der Kauf­kraft. Der Druck auf den Lohn war zu­gleich ein Zwang zur Mehrarbeit. Nur wer mehr arbeilen wollte, konnte mehr ver­dienen als den normalen Tariflohn und trotz Teuerung einigermassendurchhal­len". Aber der Lohnstop, zunächst eine er­wünschte Gewinnquelle für die Unter­nehmer, wurde ihnen schliesslich zum lä­stigen Hemmnis. Denn im Fieber der Kriegsrüstung wurden in den Waffen- Und Ersatzstoffabriken mehr Menschen gebraucht, als die vorhandene Reserve ar­beitsgeschulter Männer und Frauen herge­ben konnte. Die Ware Mensch wurde fast noch seltener als Kupfer und Kautschuk. Man musste alle Energie und allen Erfin­dungsgeist anwenden, um dem Konkurren­ten nicht nur die nötige Menge Eisen, son­dern zugleich die Facharbeiter wegzu­schnappen, die zu seiner Verarbeitung un­entbehrlich sind. Die Facharbeiter wurden liil sogenannten Locklöhhen, also dem Be­fehl des Lohnstops zuwider, einem Unter­nehmer durch den anderen entzogen und dadurch die Rangordnung der Kriegswich­tigkeit von Staatsauflrägen, die man bei der Rohstoffverteilung aufs strengste in­nezuhalten suchte, durcheinander ge­bracht. Dieser im Interesse der deutschen Kriegsmacht unerwünschten Verteuerung Und Fluktuation der Arbeitskräfte sollte ein für alleraal ein Ende bereitet werden. Mit der Verordnung über die Lohngestal­tung wurde jede Aenderung der Arbeitsbe­dingungen untersagt, die nicht von den Treuhändern der Arbeit gutgeheissen war. Damit war das Wegengagieren zwar er­schwert, aber längst nicht unterbunden, denn die verfügbaren Fachkräfte wurden immer seltener, die Heeresaufträge immer Zahlreicher und ihre Ausführung immer dringlicher. Daher wurde die Ermächti­gung der Behörden zur Ueberwachung des Arbeitsmarktes noch erweitert. Sie hatten jetzt nicht nur jede Veränderung der Ar­beitsbedingungen, sondern für die meisten Und kriegswichtigsten Industriezweige auch jede Veränderung des Arbeitsplatzes zu be­willigen. Kein Arbeiter durfte ohne, Kenntnis und Erlaubnis des Arbeitsamtes eine Arbeit annehmen oder verlassen, ein­gestellt oder gekündigt werden. Zugleich wurde die Arbeitskraftreserve gestreckt und neue Arbeitskraftreserven zur Stär­kung von Hitlers Kriegsmacht erschlossen. Der Achtstundentag wurde offflziell abge­schafft, nachdem längst von den Unterneh­mern unter stillschweigender Duldung dei Nazibehörden der Zehnstundentag zur Re­gel gemacht worden war. Mit der Arbeitszeitordnung wurde der Zehnstundentag legalisiert. Der Achtstun­dentag, praktisch beseitigt, behielt nur noch die Funktion einer Grundlage für die Lohnberechnung. Die acht Stunden überschreitende Arbeitszeit sollte, von der AUsnahme der Arbeiten von besonderer Kriegswichtigkeit abgesehen, mit einem Aufschlag von 25% über den Tariflohn abgegolten werden, nicht um der Arbeiter selbst willen, sondern um einen Anreiz zur Steigerung der Arbeitsleistung zu schaffen, die man brauchte, um ein Höchstmass von Kriegsrüstung mit einem Mindesmass an| Aufgebot von Menschen zu bewältigen. Schiesslich wurde die Arbeitsdienstpflicht und die Arbeifsbuchpflicht für alle Männer und Frauen eingeführt, und man sollte 1 meinen, dass damit die Herabwürdigung des Menschen zum Arbeitssklaven vollen­det war und in dieser Richtung zu tun fast nichts mehr übrig blieb. Schon die ersten Tage des Krieges ha­ben aber gezeigt, dass die Sozialpolitik vor! dem Kriege nur die Voraussetzung für die Sozialpolitik im Kriege geschaffen hat. Es : galt nunmehr, die Kriegslöhne einzufüh­ren. Die Zuschläge für Uebcrstunden und für Nacht-, Sonn- und Feiertagsarbeit, die (bis dahin in keiner Tarifordnung hatten fehlen dürfen, weil sie leistungssteigernd wirken und Arbeitskräfte ersparen sollten, hatten sich als Mittel der Kriegsvorberei­tung bewährt, waren aber nun zu einer! Gefahr für die Führung eines Krieges von längerer Dauer geworden. Man fürchtete, dass durch sie der Krieg zu teuer und dass die Mehrverdienste die Ratonierung stören würden. In einem Artikel der Frankfurter Zeitung "(21.11.39)Die ge­radlinige Sozialpolitik" heisst es, es sei zu erwarten gewesen,dass die kriegs- wirtschaftliche Umstellung in sehr viel mehr Betrieben eine Ueberschreitung des als Norm geltenden achtstündigen Arbeits­tages und so vielleicht in manchen Grup­pen eine plötzliche Steigerung des Ein­kommens mit sich bringen werde. Sie wäre aber wirtschaftspolitisch unter Umständen (n einem Augenblick, in dem eine Aus­dehnung des privaten Verbrauchs unter keinen Umständen in Frage kam, uner­wünscht gewesen". Dieser unerwünschte Teil des Lohnes wurde also abgebaut. Mit der Kriegswirtschaftsverordnung vom 4. September wurden die Zuschläge für Mehr­arbeit, Sontags-, Feiertags- und Nacht­arbeit verboten. Damit keine Minute für die Kriegsproduktion verloren gehe, wur­de der Urlaub abgeschaft, das Prunkstück der nationalsozialistischen Sozialpolitik und eines der beliebtesten Objekte der Na­zipropaganda im In- und Ausland. Die Be­fugnisse der nationalsozialistischen Arbeits­marktbehörden wurden noch erweitert. Sie haften jetzt nicht nur Arbeitsbedingungen gutzuheissen, sondern selbst festzusetzen. iSe wurden ermächtigt,Tarifordnungen, Löhne, Gehälter und sonstige Arbeitsbedin­gungen mit bindender Wirkung nach oben festzusetzen und Massnahmen zum Abbau überhöhter Löhne zu treffen". Damit wollte man vor allem den Locklöhnen zu Leibe gehen. Diese Methode des Durchhaltens hat sich aber offenbar nicht bewährt. Man musste einsehen, dass der Bogen über­spannt und etwas zuviel Kaufkraft abge­schöpft worden war. Was der direkte Lohnabbau übriggelassen hat, wurde dem Arbeiter durch den Kriegszuschlag auf die Lohnsteuer und die wachsende Teuerung genommen. Man fürchtete offenbar, dass die Missstimmung der Arbeiter darüber, dass von den Wohltaten des Nationalso- zialzialismus nichts übriggeblieben war als die Mehrarbeit und die Lebensmittel­karten, zum Rückgang der Arbeitsleistung führen könnte. Daher musste sich Leg cntschlicssen, einen Aufruf an die Arbei­ter zu richten, und darin zu verkünden, dass ein Teil des Lohnabbaues wieder rück­gangig gemacht werden soll. Die Zuschlä­ge� für Nacht- und Feiertagsarbeit dürfen wieder gezahlt werden, und im nächsten Jahr soll es wieder Urlaub geben. Auch l eberstunden dürfen wieder bezahlt wer­den, aber nun ist der Achtstundentag end­gültig beseitigt und der Zehnstundentag zum normalen Arbeitstag bestimmt worden. Der Arbeiter muss also für denselben Lohn, für den früher 8 Stunden gearbeitet hatte, 10 Stunden arbeilen. Die neunte und zehnte Stunde werden nicht mehr bezahlt, sondern nur noch die elfte und zwölfte, aber auch davon können von den Treu­händern Ausnahmen bewilligt werden. Für die Verlängerung der unbezahlten Arbeits­zeit sollen die Arbeiter durch warmes Mit­tagbrot aus der Werkküche entschädigt werden, wofür allerdings die Fleisch- und Fettkarten der Werkküche abgeliefert wer­den müssen. Die Frauen sollen nicht in der Nacht arbeiten dürfen, aber auch davon kann in Ausnahmefällen mit Zu­stimmung der Treuhänder abgewichen werden.Der Jugendschutz ", sagt der Herr IM« Ulnrlclitungfsnclle Die deutsche Hinrichtungsmaschinerie ar­beitet fieberhaft weiter. In der Woche vom 27. November bis zum 3. Dezember sind 12 Todesurteile vollstreckt worden. In vier Fällen handelte es sich um Plünderun­gen während der Verdunkelung, in zwei Fähen um Plünderungen im geräumten Ge­biet, in zwei Fällen um Brandstiftungen auf landwirtschaftlichen Gütern. Weiter sind als DelikteRaubüberfälle und Ver­gewaltigungen während der Verdunkelung" angegeben. Wieweit hier politische Ver­gehen zu ehrenrührigen Verbrechen um­gefälscht worden sind, um die Bevölkerung über das Anwachsen der oppositionellen Bewegung hinwegzutäuschen, ist natürlich nicht feststellbar. DieWestfälische Lan­deszeitung" vom 8. Dezember gibt 5 Todes­urteile bekannt, die alle an einem Tag voll­streckt worden sind. Es handelt sich um zweiHoch- und Landesverräter", einen Sittlichkeitsverbrecher, einen Brandstifter und einen Einbrecher, der das Delikt wäh­rend der Verdunkelung begangen hat. Die Frankfurter Zeitung " vom 5. Dezember meldet die Hinrichtung einer Frau, die eine Scheune angezündet hat. Am 7. De­zember werden drei vom Sondergericht Berlin gefällte Todesurteile bekanntgege­ben. Zu den Verurteilten zählt ein 17jähri- ger Junge, dem die ErJeichterungen der Ju­gendgesetzgebung versagt worden sind,da seine geistige Entwicklung einem über Achtzehnjährigen gleichzustellen sei". Der Bursche hat einen Raubüberfall begangen. Er war zehn Jahre alt, als Hitler die deut­sche Jugend unter seine Fittiche nahm. Da mag er wohl Zeit gehabt haben, sichgei­stig" zu einem Räuber zu entwickeln, der es mit jedem Erwachsenen aufnehmen kann. Nur ist es nicht seine Schuld. Die deutschen Zuchthäuser, die bereits überfüllt sind, müssen immer neue Häft­linge aufnehmen. Wie dieWestfälische Landeszeitung" vom 8. Dezember mitteilt, ist in Düsseldorf wieder ein Arbeiter zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt worden, weil er einen ausländischen Sender abge­hört hat. Der 71jährige Karl Diefze aus Frankfurt erhielt(i Jahre Zuchthaus und 500 000 Mark Geldstrafe wegenVolksver­rats", Devisenverbrechens und einer fal­schen eidesstattlichen Versicherung. Dietze, der einige überseeische Kaffeeplantagen be- siass, ist angeblichsteuerunehrlich" ge­wesen und hat der Reichsbank anmelde­pflichtige Dollarbeträge verschwiegen. Mildernde Umstände", so heisst es im Ge­richtsbericht. wurden dem Angeklagten trotz seines hohen Alters versagt, da er in hartnäcki­ger Weise geleugnet und eine ausgespro­chene Tvampfstellung gegen das Gericht emgenommen habe." Der Angeklagte wird sich der anmelde­pflichtigen und nicht angemeldeten Be­träge erinnert haben, die auf den Auslands­guthaben seiner Führer zu finden sind. Aber das ist keine Entschuldigung. Es wird in Deutschland kaum ein todes- und zucht- hauswttrdigcs Verbrechen geben, dessen sieh nicht der eine oder der andere alle Kämpfer schuldig gemacht hätte. Aus Lettland sind nunmehr 48 000 Deut­ sche abgeschoben worden, womit die Räu­mung derdeutschen Wacht im Osten" für diesen Teil beendet wäre. Laut Berliner Presse hat dasSonder­gericht Bromberg" in den zehn Wochen sei­ner Tätigkeit rund 80 Todesurteile wegen angeblicherErmordung Volksdeutscher" gefällt, während 700 Morde nochder Auf­klärung harren"... An diesem Beispiel ist zu ermessen, mit welcher Bestialität die Ausrottung der Polen betrieben wird.