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Versammlungen.

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Die Wiener  

gelvorfen.: Sache Feschäftigte zunächst das Provinzial- Edul Das Schöffengericht sprach K. frei, das Landgericht als Berufungs­Eingegangene Druckschriften. kollegium, das dem Lehrer Richard zwar das Züchtigungsrecht entzog, instanz verurteilte ihn jedoch zu einer Geldstraße von 15 M. und der Bon der Neuen Zeit"( Stuttgart  , Diet' Verlag) ist soeben das aber auf Grund der ärztlichen Gutachten nicht zu der Ueberzeugung Straffenat des Kammergerichts verwarf die hiergegen ein- 38. Heft des 18. Jahrgangs erschienen. Aus dem Inhalt heben wir hervor: gelangte, daß der Tod des Knaben Fischer auf die ihm wider gelegte Revision mit folgender Begründung: Oeffentliche An- Die wahren Sieger. Juristisches zum Güstrower   Meineidsproze. Die fahrene Züchtigung zurückzuführen fei. Nummehr wurde gegen gelegenheiten feien alle solche Angelegenheiten, die nicht letzten Legislativwahlen in Belgien  . Von Dr. Emil Bind. den Redacteur des Schöneberger Tageblatts", Jowie ausschließlich die Privatintereffen der einzelnen phyfischen Gemeindewahlen. Bon Otto Pohl  . Die Wahlgefeße der deutschent gegen den Verfasser der Artikel wegen öffentlicher Beleidigung des und juristischen Personen berührten, sondern im Gegensatz hierzu das schau: Minna Cauer  , die Frau im neunzehnten Jahrhundert. Bon Elſe Bundesstaaten von Heinrich Wezker.( Fortsetzung.) Litterarische Rund­Lehrers Richard Auflage erhoben. Sie wurden in zwei Instanzen gesamte öffentliche Interesse der Gesamtheit des Gemeinwesens. Epiegel. Zwei Bücher von Irma von Troll- Borostyani  . Von R. Schweichel. verurteilt, nahmen das Reichsgericht in Anspruch und erzielten, daß Der Senat nahm nun an, daß in der fraglichen Versammlung öffent- Felix Salten  , Der Hinterbliebene. Feuilleton: Die Dame mit dent die Sache zur nochmaligen Verhandlung an das Landgericht I verwiesen liche Angelegenheiten hätten erörtert werden sollen und auch erörtert Bündchen. Von Anton Tschechow  . Uebersetzt von Eugenie Kliorin.( Schluß.) wurde. In dieser Instanz wurde der angetretene Wahrheitsbeweis worden feien. Die Anmeldung sei somit zu lurecht unterblieben und für erbracht angesehen und sämtliche Angeklagte wurden frei die Bestrafung gerechtfertigt. Von der Gleichheit", Zeitschrift für die Interessen der Arbeiterinnen gesprochen. Der Thatbestand wurde dahin festgestellt, daß der ( Stuttgart  , Dies' Verlag) ist uns soeben die Nr. 13 des 10. Jahrgangs zu Lehrer Richard dem Schüler Fischer eine Züchtigung hatte zukommen gegangen. Aus dem Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: Was bringt die neueste Reform der Gewerbe Ordnung den Arbeiterinnen. I. Die lassen, weil derselbe unaufmerksam gewesen war, eine Rechen: Fabrikarbeit verheirateter Frauen in Bayern  . Von D. Zinner.- Aus der aufgabe nicht lösen konnte und seine Schularbeiten nicht ge= Bewegung. Feuilleton: Medizinerinnen des Mittelalters. Von Melanie macht hatte. Fischer mußte vortreten und eine gebückte Stellung( central und lokal) hatten am 17. Juni bei Keller, Koppenstraße, fegung.) Notizenteil von Lily Bran und Klara Zettin: Weibliche Fabrik­Die Handels, Transport- und Verkehrsarbeiter Berlins Lipinska. Aus dem Französischen übersetzt von Eugenie Jacobi.( Fort einnehmen, worauf der Lehrer ihm mit einem Stock einen kräftigen eine gemeinsame Generalversammlung anberaumt. inspektoren. Hieb über das Gesäß versetzte. Als der Knabe sich weigerte, fich Rein und Schumann erläuterten die in den Einigungs­nochmals zu bücken, packte der Lehrer ihn, zog ihn an den Kleidern verhandlungen gefaßten Beschlüsse und empfahlen beiderseits in über den Tisch der ersten Bank, drückte den sich heftig Sträubenden mit einer Hand nieder und versezte ihm noch mehrere Hiebe übertreffenden Worten den Zusammenschluß beider Organisationen. das Gesäß. Als der Lehrer losließ, glitt der Knabe mit dem Unter- Schumann erläutert furz die Bedingungen, unter denen in Zukunft Teib über die hervorragende Kaute des Schultisches zur Erde. die Agitation zu entfalten sei. Von einer Diskussion wurde Abstand genommen und sodann Schon auf dem Heimwege flagte er seinen Schulgenossen gegenüber folgender Antrag Reins einstimmig angenommen: über Schmerzen im Unterleib, am folgenden Tage stellte sich Erbrechen ein und am 25. Oktober trat der Tod ein. Die Sektion ergab schlüssen der Einigungskommission in allen Teilen einverstanden. Die kombinierte Generalversammlung erklärt sich mit den Be Bauchfellentzündung infolge Zerreißung eines Darms. Auf Grund dieser Feststellungen wurde In den Centralvorstand wurden hierauf von lokaler Seite Hamburg  den Lehrer Richard Amboldt als zweiter Vorsitzender. Förster und Schulzke als Beisiger Berlin  Anklage wegen fahrlässiger Tötung erhoben. Das Gutachten des und Kräfer als Revisor gewählt. Die Ortsverwaltung wurde aus Grantf./. 763 O heiter Ober Medizinalkollegiums ging dahin, daß durch die heftigen 8 Kollegen von centraler und 7 Kollegen von lokaler Seite zu­Abwehrbewegungen des Knaben eine hochgradige Drud steigerung im Bauchrannre veranlaßt worden und der Tod fammengesetzt. Außerdem wurden noch 5 Vertreter der einzelnen fomit eine mittelbare Folge der Züchtigung gewesen sei. Der An­getlagte hätte sich fagen müssen, daß der Knabe sich an der scharfen Kante des Tisches Schaden thun konnte.

H

gegen

In der heutigen Verhandlung wird es nun darauf ankommen festzustellen, in welcher Art die Züchtigung vorgenommen wurde, es find zwölf Schüler geladen, die dem Vorfall beigewohnt haben.

Zu besoldeten Bureau­

Die beiden

Witterungsübersicht vom 18. Juni 1900, morgens 8 Uhr.

Stationen

Barometer

stand mm.

Wind­

762 O 761 O

Bumpia

Windstärte

Wetter

Temp. n. 6.

( 5° 6.4" R.

Stationen

Barometer=

stand mm

Wind­

Bunz

Windstärke

Wetter

Temp. n. 6.

HES 5° C.= 4° 9.1

winemde 763 SO

1 heiter

1 bedeckt

2 Regen

15 paparanda 763 S 15 Petersburg 757NNO 13 Cort 766 764 OSO 766'

2 heiter

10

1 bedeckt

6

2 bedeckt

14 2h1b. bed. 16 1olfen! 16

München   764,5 Wien  

762

19 Aberdeen 5 wolfig 17 Baris 2 bedeckt 16 Wetter Prognose für Dienstag, den 19. Juni 1900. Ziemlich fühl, zeitweise heiter, vielfach woltig mit etwas Nejen und Berliner   Wetterbureau.

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Briefkasten der Redaktion.

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Branchen und 3 Revisoren gewählt. Angestellten wurden gewählt: Hofmann, 1. Bevollmächtigter; Rein, Raffierer; Werner, Stellenvermittler; Steinide, Bibliothefar; Rath: mäßigen nördlichen Winden. mann, Sektionsleiter der Straßenbahner, und Breska und Uthes als sammlung den Kollegen Straube. Ferner wurde beschlossen, ab Einkassierer. Zum 2. Bevollmächtigten( umbesoldet) wählte die Ver­1. Juli die Sterbeunterstützung nach 5 jähriger Mitgliedschaft auf Die feit sechs. Tagen die 4. Straffammer des Landgerichts I 70 M. zu erhöhen. beschäftigende Betrugsauflage gegen den Agenten Hermann Ka le vent Wir bitten bei jeder Anfrage eine Chiffre( zwei Buchstaben oder eine Bahn) Bezüglich des Streiffonds wurde beschlossen: Der Beschluß der anzugeben, unter der die Antwort erteilt werden soll, und die letzte und den Kaufmann Wilhelm Rie stedt hat gestern zum Urteilsspruch Generalversammlung der Ortsverwaltung Berlin   vom 20. Mai, be- Abonnements quittung beizulegen. Fragen ohne solche werden nicht beant­geführt. Staatsanwalt He I big schilderte den Angeklagten Stalevent züglich der obligatorischen Einführung eines Streiffonds, zu dem wortet und schriftliche Antwort wird nicht erteilt. als einen Geschäftsmann von seltener Gewissenlosigkeit, der die ihm pro Monat 25 Pfg. zu zahlen sind, wird aufgehoben. An dessen blindlings vertrauende Frau von Tucholka wie eine Citrone aus- Stelle tritt die Einführung eines freiwilligen Streiffonds- Freitag von 7-9 Uhr abends fiatt. Die juristische Sprechstunde findet Montag, Dienstag und gepreßt und beantragte gegen ihn 5 Jahre, gegen Riestedt   beitrags mit der Maßgabe, daß diejenigen Berufskollegen, die von sechs Monate Gefängnis. Nach längeren Plaidoyers der Rechts- dieser Einrichtung Gebrauch machen, bei Maßregelungen eine höhere empfohlen: Allaun, Bernstein  , Schwefel und Salveter vermischt man zu Wissenschaft. Gegen Tintenflecke auf Papier   wird folgendes Pulver anwalte Wronker und Blathner zog sich der Gerichtshof zu Unterstützung erhalten als diejenigen, welche nicht zum Streiffonds gleichen Teilen miteinander. Von diesem Pulver ein wenig auf Papier   ge­11/ 2stündiger Beratung zurück. Wie der Vorsitzende, Direktor zahlen. Die Unterstützungen betragen 10 resp. 14 r. Schumann bracht, soll den Fleck gründlich beseitigen. Das Pulver ist gut verschlossen Oppermann, bei der Verkündigung des Urteils hervorhob, war teilte noch mit, daß ab 1. Juli fich das Bureau der Ortsverwaltung aufzubewahren. Ebenfalls ist eine Auflösung von völlig weißem Chlortalt der Gerichtshof vor eine schwierige Aufgabe gestellt, denn er hatte und der Arbeitsnachweis im Gewerkschaftshaus, Engelufer 15 II wirtfam; auch wird eine, wie wir glauben, bei Droguisten erhältliche alto­vor sich auf der einen Seite einen sehr gewandten und verschlagenen Bimmer 16 befindet. Das Umschreibenlassen der Bücher müsse bis holische Auflösung aus Oralsäure Encrivore" empfohlen. Geschäftsmann, auf der andern Seite eine Frau, die nach dem zum 1. Oktober d. Js. erfolgen, andrenfalls würden die Kollegen termung der französischen   Sprache: die von Toussaint- Langenscheidt. G. P. 77. Wir fennen nur eine brauchbare briefliche Metode zur Er­Urteil der Sachverständigen geistesschwach ist und deren Glaub- ihrer Unterstützung verlustig gehen. Certel machte auf die bevor­würdigkeit sorgsam Witthuhn. 1 und 3 zu erfragen im Gewerkschaftshaus, Engel- Ufer 15. zu prüfen war. Nach dem überein- stehenden Gewerbegerichtswahlen aufmerksam. Steinicke ersucht die Endlich Nr. 2: Wenden Sie sich an Herrn Paul Schneider  , Buchbinderei stimmenden Gutachten der Sachverständigen sei die geistige Er- noch ausstehenden Bibliotheksbücher umgehend abzuliefern. Mit in der Beuthstr. 2, Hof rechts II. frankung der Frau v. Tucholfa nicht derart, daß ihr von vornherein einem begeisternden Hoch auf den Centralverband wurde die Ver- A. S. 00. Nach dem sächsischen Steuergesetz ist die Steuer voll zu die Glaubwürdigkeit abzusprechen sei und der Gerichtshof habe ihr sammlung geschlossen. Stettin  , zahlen, Sie könnten aber um Niederschlagung einfommen. Glauben geschenkt, da ihre Aussagen durchaus mit anderweitig feſt= Grünhof. Wird angenommen, daß eine fahrlässige Körperverlegung gestellten Thatsachen übereinstimmten und ihr nirgendwo eine Un- Schirmarbeiter vom 13. Juni. Flude gab den Bericht über den getreten ist, so fann eine Bestrafung nicht eintreten. Nimmt man an, es Mitgliederversammlung des Verbands der Stock und vorlag, in dessen Folge der Tod des zum Lotal Hinausgeworfenen ein wahrheit nachzuweisen gewesen sei. Der Angeklagte habe durch feine 3/ 4jährige Thätigkeit für Frau v. T. ganz erhebliche Vorteile Songreß der durch Vertrauensmänner centralisierten Gewerkschaften. habe Vorsäglichkeit vorgelegen, so ist der Betreffende mit Gefängnis bis zu eingeheimist, während er der Frau v. T. nicht wieder gut zu die ernste und gründliche Arbeit, die auf dem Kongres geleistet Berbindlichfeit des Vertrags nach erreichter Bolljährigkeit an Schwarz. Nein, es sei denn, sie erkennt die An der Hand von reichhaltigem Material gab er eine lebersicht über 5 Jahren zu bestrafen. Ver machenden Schaden zufügte, indem er Anklage stehenden Geschäften betrügerischerweise mit falschen An- war die Bersammlung entrüstet über das Verhalten der Kollegen feiner Unterschrift flar ist. Hernach giebt es feinen Rücktritt. War der luter. bei allen drei zur wurde. In der Angelegenheit der Werkstatt von Körnig u. Aufrecht soll niemand unterschreiben, wenn er sich nicht völlig über die Tragweite sicherungsverträge, Abonnements auf erika und dergl. gaben operiert. Solche falschen Angaben liegen bei dem Tauschgeschäft Friedrichstr. 217- Gut Steinbach vor, doch hat das Rothe, Reibeholz, Igel 11. Krachel, welche nach Aufforderung schreiber zur Zeit der Unterschrift aber minderjährig, ſo iſt der Vertrag ungültig. des Vorstands nicht die Werkstatt Gericht nicht für genügend festgestellt erachtet, daß der Angeklagte das ersten haben sich nun nach ca. drei Wochen doch noch ent- Invalideurente Ihnen zu bewilligen und Sie in eine Seilanſtalt anbe Harz  . Beantragen Sie schleunigst bei Ihrer Invaliditätsanstalt, die ewußtsein gehabt habe, daß seine Angaben den hervorgerufenen ichloffen, die Werkstatt zu verlassen, die andern beiden arbeiten zunehmen. 3. 1. Nein. 2. Sprechen Sie in der juristischen Sprechstunde Schaden zur Folge haben müssen. Deshalb habe der Gerichtshof in jedoch jetzt noch. Die Versammlung beschloß, daß die Sperre über bent 48. Formell wäre ein solcher Erlaß möglich, er wäre aber faunt diesem Falle auf Freisprechung erkannt. Anders liege die Sache bei dem die betreffende Werkstatt weiter bestehen bleibt und jeder Kollegen denkbar, weil die vorübergehende Aufhebung der im öffentlichen Sicherheits­Friedrichshagener Geschäft. Der Angeklagte habe gesehen, daß er eine abgeraten wird, dort Arbeit zu nehmen, widrigenfalls dieselben als dürfen, den Aufheber dieser Vorschrift für alle in ihrer Folge entstehenden intereffe gegebenen Vorschrift, daß Fahrer ohne Fahrschein nicht fahren völlig geſchäftsunkundige Frau vor sich hatte, die in seinen Händen wie" Arbeitswillige" betrachtet werden. Unter Werkstattangelegenheiten Unfälle nicht nur moralisch, sondern auch persönlich verantwortlich machen würde. war und hat in diesem Falle betrüglich gehandelt. Dasselbe wurde der Grund auseinandergefeht, weshalb Liebenow die Werkstatt jei per Fall bezüglich ber Barzellations- und Societäts- Berträge, wurde der Grund Beriammlung mißbilligt das Ver- A. R. 2. 100. Eine Strafanzeige wäre wegen Verjährung erfolglos. die der Angeklagte mit Fran v. T. abgeschlossen und bezüglich der halten des Werkführers den dortigen Kollegen gegenüber umfomehr, tümer nicht, seine Sachen zu verkaufen. Nur muß er wahrheitsgemäß an Machinationen, die gemacht wurden, um Frau v. T. die Ueber- als derselbe doch schon jahrelang mit ihnen zusammengearbeitet geben, was ihm gehört dazu gehört auch das empfangene Kaufgeld. zeugung von dem hohen Werte des Friedrichshagener Grund- hat und selbst politisch und gewerkschaftlich hervorragend thätig war. fprechung nicht vor, es empfiehlt sich aber, den Einwand der Verjährung zu Tryml 61. Verjährung liegt nach der allerdings schwankenden Recht: ftüds beizubringen. Hier hat nach Ansicht des Gerichts der zweite Angeklagte dem Kalevent Beihilfe geleistet. Stalevent Versammlung der Parkettbodenleger. Berichtigung. erheben. H. W., 2 Wetten. 1. Pankow  , Weißenfee, Stegliz find habe in der gröblichsten Weise betrüglich gehandelt, er habe die Mit Bezug auf den Bericht über die letzte Versammlung der Parkett- Dörfer, nicht Städte; Rirdorf, Schöneberg   und Charlottenburg   sind Städte. willensschwache Frau eingeschüchtert, schließlich sogar roh behandelt bodenleger in Nr. 135 unsres Blatte schreibt uns Herr Tischlermeister 2. Zum Einfommen wird der freie Unterhalt zugerechnet, deshalb liegt in und ihren vollständigen Ruin herbeigeführt. Mildernde Umstände seien Gustav Petro, Turmstr. 25, daß er den Tarif schon längst be- Gheglück. Die Bekanntmachung des Aufgebots hat in beiden Gemeinden G. J. Geringfügige Körperfehler. ihm daher versagt worden. Der Gerichtshof erkannte auf 4 Jahre zahle. Mit einem neuen Tarif und der Aufforderung, ihn zu unter­zu erfolgen. 2. N., Schöneberg  . Dies ist auf feinen Fall statthaft. Gefängnis, unter Anrechnung von 6 Monaten, Ehrverlust auf zeichnen, sei bisher bei ihm niemand gewesen. Er sei übrigens selbst Dro. Sie können Ihrem Bevollmächtigten die Vollmacht stets ent: 5. Jahre. Riest edt wurde zu 4 Monaten Gefängnis verurteilt. Unternehmer( nicht Vertreter) und jederzeit bereit, zu unterschreiben. ziehen. Abschrift des Testaments zu erteilen fönnen Sie beim Amts: Kalevent wurde sofort in Haft genommen. gericht I beantragen. Weißenburg   ist zuständig. Sprechen Sie eventuell in Genosse Koblenzer sendet uns folgende Richtigstellung: Der der Sprechstunde vor: es ist aus Ihrer Darlegung nicht ersichtlich, welche Polizeistunde für Abstinenzlokale. Der Speisewirt Rudler Bericht in Nr. 188 des Borwärts" über die Versammlung der Kassen- Hindernisse der Erbregulierung im Wege ſtehen. 3. 100. Ohne Mit: hatte in seiner Wirtschaft über die Polizeistunde hinaus Gäste ge- vorstände usw. enthält in Bezug auf meine Ausführungen einen Jrr- teilung, wann die Heirat stattgefunden hat, wo der erste Wohnsiz der Ghe­duldet und war deshalb mit einer Polizeistrafe belegt worden. Er tum, welcher geeignet ist, dieselben widerfinnig erscheinen zu laffen. leute war, ob Kinder vorhanden sind, endlich, ob ein Vertrag zwischen den wandte sich darauf an die Gerichte und machte geltend, die Polizei- Ueber die Orts- Krankenkasse der Tischler ist von mir geiagt worden: Dic- Cheleuten geschlossen ist, lassen sich Ihre Fragen nicht beantworten. Sprechen Sie gelegentlich in der juristischen Sprechstunde bor. stunde finde auf sein Lokal überhaupt nicht An- selbe hatte zur Zeit der Aufnahme der Statistit 19 500 Mitglieder, gehörte G. 2. 62. Nein; erst nach erfolgter behördlicher frucht: wendung, weil dort feinerlei geistige Getränke zu den wenigen Kassen, welche noch eine neunstündige Arbeitszeit hatten lofer Aufforderung gum Jupfen fann Bestrafung eintreten. ausgeschänkt würden. Die angewandte Polizeiverordnung und zahlte ihren Rendanten 2180 M. Gehalt. Die Kasse gehört zu Jei insoweit rechtsungültig, als sie sich auch auf Wirt den bestsituiertesten, denn sie erhebt nur die zweitniedrigsten Beiträge schaften von der Art der feinigen beziehe. Rudler wurde jedoch von( 21/2 Proz. des ortsüblichen Tagelohns), gewährt ihren Mitgliedern Der Straffammer verurteilt. Nunmehr legte R. Revision ein. trotzdem auch für die Sonntage Krankengeld und zwar im Höchst Er wiederholte zu ihrer Rechtfertigung seine früheren Einwände und falle auf die Dauer von 52 Wochen. Die Rendanten werden schlechter betonte dann noch, daß die fraglichen Polizeivorschriften auch die bezahlt als diejenigen bei Kassen mit 2-3000 Mitgliedern." Gewerbefreiheit beeinträchtigten. Der Straffenat des Kammer- ,, Centralverein der Bildhauer Deutschlands  . Heute abend gerichts verwarf die Revision mit folgender Begründung: 81% Uhr im Gewerkschaftshaus. Engel- Ufer 15, Saal 1: Bersammlung Die polizeilichen Vorschriften über die Polizeistunde seien Wie stellen sich die Kollegen zur Erhöhung des Lokalbeitrags." mit Recht auf die Wirtschaft des Angeklagten wendet worden, obwohl dort weder Bier noch andre geistige Getränke ausgeschänkt worden seien. In Betracht komme der§ 6e des Polizeiverwaltungs- Gesetzes, wonach zu den Gegenständen polizeilicher Vorschriften gehörten: das öffent- Weizen, gut liche Interesse in Bezug auf die Aufnahme und Beherbergung von Fremden; die Wein, Bier- und Kaffeewirtschaften und Einrichtungen zur Verabreichung tränken.

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Marktpreise von Berlin   am 16. Juni 1900 nach Ermittlungen des tgl. Polizeipräsidium. D.- Ctr.| 15,40) Kartoffeln, neue, D- Ctr. Rindfleisch, Kenle 1 kg do. Bauch Schweinefleisch

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15,20

Kalbfleisch

Hammelfleisch

Butter

8,-6,-

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P. N. 111. Die Leistung eines Offenbarungseides hindert den Eigen­

jenem Fall Steuerpflicht vor.

23. 2. 500. Es ist zwischen Aufnahme in den preußischen Staats: verband und Naturalisation zu unterscheiden. Ein deutscher Nicht­Breuße kann sich in den preußischen Staatsverband aufnehmen laffen das foftet nichts und er hat ein Recht auf Aufnahme in dem preußischen auf Naturalisation hat er feinen Anspruch, diese Naturalisationsurkunde

Staatsverband. Ein Nicht Deutscher   fann sich naturalisieren lassen. fostet 50 M. Vor dem Gefch über Erwerb und Berlust der Staats: angehörigkeit und vor der Errichtung des Norddeutschen Bunds  , be: ziehentlich des Deutschen Reichs, wurde für Naturalisationen aller Nicht Preußen Geld genommen. Justiz 1 a Der Betreffende wird wohl mit Zuchthausstrafe belegt sein. Die Frau tann unter Darlegung des Sachverhalts schriftlich beim Polizei- Präsidium anfragen.

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160 120 Central- Kranken- u. Sterbe- Turn verein ,, Fichte"

fasse der Tischler.

Örtliche Verwaltung Lichtenberg  . Am Sonnabend, den 16. d. Mts., 1,80 verstarb nach furzer Krankheit unser 3.60 2.20 Mitglied, der Drechsler

mittel

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1,20 1,-

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14,20 14,10 13,60

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60 Stüd

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mittel gering

13,50 13,10 15,70 15,20 14,90 14,40 14,10 13,50

Starpfen Aale

1 kg

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Nichtstroh Hen

7.16 6,50

9,90

6,-

40,-

25,

45,- 20,

Hechte Bariche Schleie Bleie Strebje

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Mitgl.b. Arbeiter- Turnerbunds. Die Beerdigung unsres Turn genossen

Karl Hoffmann

findet am Mittwoch, den 20. Junt,

2.80 140 Heinrich Gullnick namittags Uhr, vom Krankenhaus

2,60 1.20

2,40 1,20 im 34. Qebensjahre.

1,80 0,80

Die Beerdigung findet am Diens: 2,80 1,20 tag, den 19. d. Mts., nachmittags 1,40 0,80 4 1hr, von der Leichenhalle des per Schot 15,- 3,-- Gemeinde- Friedhofs aus statt. Ehre seinent Andenken! 268/1 Die Ortsverwaltung.

von Speisen und Geoggen, gut Hiernach könnten die Vorschriften über die Polizei­stunde unterschiedslos auf sämtliche Speisewirtschaften ansgedehnt*) erste, gut werden, gleichgültig, ob ein Ausschank geistiger Getränke damit verbunden sei oder nicht. Verfehlt sei auch der Einwand des An­geklagten, daß hier eine Beschränkung der in der Gewerbe- Ordnung*) Hafer, gur festgelegten Gewerbefreiheit vorliege. Der§ 1 der Gewerbe- Ordnung befage nur, daß der Zulassung zum Gewerbebetriebe an sich Be­schränkungen nicht entgegenständen. Es werde dadurch aber nicht der Erlaß von Vorschriften gehindert, die die Ausübung der Erbsen Gewerbe im Interesse der öffentlichen Ordnung und Sicherheit Speisebohnen regele. Linjen 70,- 30, Vereinsgesehliches. Der Verein Berliner Civil Berufs­*) frei Wagen und ab Bahn. musiker hielt im Oktober vorigen Jahrs im Saale des Hand: Vroduktenmarkt vom 18. Juni. Getreide. Infolge der höheren Statt besonderer Meldung. werkervereins eine Versammlung ab, in der die wirtschaftliche Page Preisnotierungen aus Nordamerika   und Destreich- Ungarn   fette Getreide fest ein, doch konnte sich die Tendenz bei der ausgedehnten Unternehmungs­der Civil- Berufsmusiker und die Konkurrenz, die ihnen die Beamten umluft der Nehmer und bedeutendem Realisationsbedürfnis, namentlich für Nachricht, daß mein lieber Mann, Allen Freunden und Bekannten die und die Militärtapellen machen, erörtert wurde. Der Juliroggen, nicht lange behaupten. Am Frühmarkte wurde Weizen für Bater, Schwiegervater, Großvater, Vorfizende Kähne erhielt demnächst eine Auflage wegen Ver- Lieferungen 0,50 M. höher gesprochen, während Roggen sein letztes Niveau Bruder und Onkel, der Zeitungs gehens gegen§ 1 des Vereinsgesetzes, weil die Versammlung gut behauptete. Mittags ging Weizen auf Schlußpreise vom vorigen Sonn- spediteur der Polizeibehörde nicht vorher angemeldet worden war. Der An: abend zurüd, Roggen war 0,50 M. für Monat Juli bis eine Mark gedrückt. Karl Artz Roggen matt. geflagte bestritt, daß die Versammlung hätte angemeldet werden Das Effettivgeschäft lag völlig interesselos. Weizen! müssen. Es habe sich nicht um eine Erörterung öffentlicher An- schwach behauptet. Einen allgemein preisdrückenden Einfluß übte auch die im Alter von 55 Jahren nach furzen, gelegenheiten gehandelt. Der Polizeipräsident habe seiner Zeit selber fehr günstige Beurteilung des Wetters in legter Zeit aus. Offerten waren schweren Leiden verstorben ist. für nordrussischen Roggen reichlich vorhanden, das Inlandsangebot war auf eine Anfrage hin erklärt, er sehe den Verein nicht als einen nicht bedeutend. Hafer loco unverfäuflich. Mais flau. Rüböl still und folchen an, der den Vorschriften des§ 2 des Vereinsgesetzes unter- schwächer. Spiritus war unverändert. falle. Thatsächlich liege es dem Verein fern, auf öffentliche An­gelegenheiten einzuwirken.

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1522

Am Urban, nach dem Emmaus- Kirch hof( Nirdorf, Hermannstraße) statt. Die Sängerschaft des Vereins ver sammelt sich zur festgesezten Zeit im Vereinslokal. 1534b Zahlreiches und pünktlisches Er fcheinen erwartet Der Vorstand.

Am 17. nachmittags 3/4 Uhr, ver­herzensguter und sorgsamer Bater, starb mein innigftgeliebter Mann, unser Sohn, Schwiegersohn, Bruder und Schwager, der Restaurateur Fritz Schneider

im 38. Lebensjahre.

15296

Um stilles Beileid bittet Auguste Schneider, Jüdenstr. 31. Die trauernden Hinterbliebenen. Die Beerdigung findet am Mitt: Die Beerdigung findet am Dienstag, woch, den 20., nachmittags 51 Uhr, den 19. d. M., abends 6 Uhr, von von der Leichenhalle des Nikolai: der Leichenhalle des St. Simeons: Kirchhofes, Prenzlauer Allee 7, aus, Kirchhofes aus, statt. statt.