thut hier besonders not. Daß auch den Blätterinnen, wie den andern durch, der Angeklagte ging nach Wien in Arbeit und hat sich dort erst das neuen Bürgerlichen Geſetzbuch." Der Arbeitsvermitter berichtete im schlechtgezahlten Berufen, von mancher Seite Unfittlichkeit vorgeworfen Reisegeld zusammengespart, um den Berufungstermin hier wahrnehmen 2. Punkt der Tagesordnung, daß im verflossenen Monat Differenzen wird, kann niemanden wundern, der weiß, daß fie oft auch das Not- au fönnen. Inzwischen ist der angeblich Bestohlene auch von Berlin in einer Reihe von Betrieben stattgefunden haben, die aber alle beiwendige nicht verdienen können, oder doch nur mit Ueberstunden, die ihr weggegangen und unauffindbar geworden. In der Zwischenzeit hat gelegt wurden, ohne daß es zum Streit gekommen wäre. Nur bei Leben zu einer Sklaverei jondergleichen machen. Leider ist die Haus- aber festgestellt werden können, daß der Leumund des schon vor- Stellmagit fam es zur Arbeitsniederlegung, während bei Nichter die industrie dem Fabritgefeß nicht unterstellt, welches der Arbeiterin einen bestraften Belastungszeugen ein recht schlechter ist, und gestern führte Unterhandlungen noch nicht beendet sind. begrenzten Arbeitstag giebt. Da aber die Erweiterung des Gesetzes, der Verteidiger den Nachweis, daß der Angeklagte am Tage vor dem Auf Antrag der Ortsverwaltung wird beschlossen, bei Werkstattso notwendig fte wäre, auf sich warten läßt, müssen die Plätterinnen angeblichen Diebstahl seinen Lohn von seinem Meister ausgezahlt streits die Unterstützung auf 12 M. für ledige und 15 M. für verfich selbst das schüßende Gesetz schaffen und mit Mut und Energie erhalten, daß sich unter den Geldſtüden auch ein Zehnmarkstüd und heiratete Mitglieder zu erhöhen, wenn diefelben die im neuen Statut verteidigen. ein Zweipfennigftück befunden habe und die sogenannten Mertzeichen vorgesehene Karenzzeit hinter sich haben. Diejenigen Mitglieder, Das Argument der Blättstubeninhaber, daß es ihnen selbst schlecht sich auf verschiedenen Geldstücken dieser Art vorfinden. Der Gerichts- welche die Extrabeiträge regelmäßig geklebt haben, erhalten einen gehe, sie nicht besser daran seien als die Plätterien, wurde teil- hof hielt denn auch die Schuld des Angeklagten nicht für dar Zuschuß von 3 M. pro Woche. Bei Branchenstreiks wird die Unterweise als richtige Thatsache angefehen, aber nicht als Grund für gethan, hob das schöffengerichtliche Urteil auf und erkannte aufstügung nach wie vor von der Generalversammlung festgesetzt. Verzicht auf beffere Entlohnung. Der ganze Tarif wurde mit Eins Freisprechung. Eine Versammlung von Konfektionsschneidern, die am stimmigkeit angenommen.
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Saffierer Stanowsky, Höchstestr. 40.
Gerichts- Beitung.
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Eine Reihe von Diebstählen, die mit außerordentlicher Frech- Montag Brunnenstraße 15 tagte, stimmte dem schon von einer Der Borsigende des Vereins der Wäsche und Krawatten heit ausgeführt waren, wurden gestern vor der achten Straffammer früheren Versammlung genehmigten Lohntarif, sowie der Forderung: branche", Trinks, gab mun an, welche Schritte zunächst zu an, welche Schritte zunächst zu des Landgerichts I erörtert. Jur Laufe des verflossenen Winters Einführung von Betriebswerkstätten zu und beschloß, diese Fordethun seien, unt die Forderung durchzusetzen. Es werden von morgen an Tarifzettel ausgegeben, welche die Ar- gelangten innerhalb furzer Zeit sieben Diebstähle von Fuhrrungen der Kofektionsschneider am 1. Oktober den Unternehmern beiterinnen an den bezeichneten Stellen abholen können, um sie werfen zur Anzeige, die von den Führern für kurze Zeit unbeauf- einzureichen. In der Aussprache, welche dem Beschluß vorherging, den Meistern zur Unterschrift vorzulegen, was bis spätestens Somm sichtigt auf der Straße stehen gelassen worden waren. In fast allen betonten Möbius, Kulid und andre Redner mit Rücksicht auf abend geschehen muß. Bis Sonnabend, 7. Juli, ist eine Bedentzeit Fällen waren Fuhrwerke von Köpenicker Waschanstatten abhanden den schwachen Besuch der Versammlung, daß, wenn die geplante gegeben, jedoch so, daß im Fall der Ablehnung die Kündigung der gekommen. Die Wagen mit Inhalt wurden später in einer Lohnbewegung Erfolg haben soll, das Interesse der KonfettionsDer entlegenen Straße gefunden. Dieb hatte sich mur schneider an derselben ein lebhafteres werden müsse. Ritter, BerArbeiterin als am Sonnabend, 80. Juni, geschehen gelten foll. das Pferd nebst Geschirr angeeignet. Der Schlächtergeselle trauensmann vom Centralverband der Schneider, suchte den AnDenn die vierzehntägige Kündigung muß innegehalten werden, Bermid zeigte an, daß er eines Tags mit dem Fuhr- wesenden klar zu machen, daß die Vorbedingung einer Lohnbewegung wie auch jede andre Form eines ruhigen Lohukampfs. Die Meister werden gebeten, gleichfalls eine Kommiffion zu wählen, werk seines Herrn auf der Straße gehalten habe, als ein Mann an der Anschluß an eine große, leistungsfähige Organisation sei und Die Meister werden gebeten, gleichfalls eine Kommission zu wählen, ihn herangetreten fei, der ihm den Vorschlag gemacht habe, einen das von der lokalen Vereinigung ins Wert gesezte Vorgehen der welche mit der Arbeiterinnenkommission die Differenzen hoffentlich frieblich erledigen wird. Die arbeitslos gewordenen Blätterinnen Roffer aus der Frankfurterstraße zu holen. Der ihm angebotene Konfektionsschneider wenig Erfolg verspreche, wenn dieselben nicht und Wäscherinnen mögen sich an den Arbeitsnachweis des Vereins Lohn von 5 M. jei zu verlockend gewesen. Vor einem bezeichneten Fühlung nehmen mit ihren Kollegen der andren Branchen des wenden, welcher ihnen unentgeltlich Stellung verschafft. Dieser ist Sause angekommen, habe sein Begleiter ihn aufgefordert, den Koffer Schneidergewerbes. aus einer Hinterwohnung herauszuholen. Als er nach vergeblichem bei C. Sergt, NO., Landwehrstr. 1, Ede Gollnowstraße, Suchen wieder auf die Straße getreten sei, sei das Fuhrivert ver- im Friedrichstädtischen Kasino" in der Friedrichstraße stattfand und In einer Versammlung der Schneider, die am Dienstag Cigarrengeschäft. Eine Resolution, daß die Arbeiterinnen, in der Neberzeugung der Person des vielfach vorbestraften Kutschers Gustav Schulze referierte Ritter über die Frage: Welche Konsequenzen zieht die schwinden gewesen. Es gelang endlich, den gefährlichen Dieb in von über 1000 Personen, darunter auch viele Frauen, besucht war, nur festes Zusammenhalten könne zum Ziel führen, beschließen, alle zu ermitteln und zu verhaften. Er hatte mit den Pferden einen Arbeiterschaft aus dem Wortbruch einzelner Unternehmer? dem Verein der Wäsche und Kravattenbranche beizutreten, wurde schwunghaften Handel betrieben und einige derfelben für so niedrige Die Firmen: Bortrefflich, Baum, A. Wertheim, einstimmig angenommen. Einige Ansprachen von Arbeiterinnen, und Horwiz varen brieflich : welche die Anwesenden mahnten, was sie mit Begeisterung begonnen, Preise verkauft, daß die Käufer, die Droschkenkutscher Jung und Westend Chloting dieser Versammlung eingeladen worden. Der trog mit Festigkeit zu vollenden, auch die andern Kolleginnen mit allen Ruhnke, in den Verdacht der Hehlerei gerieten und deshalb gestern u Mitteln der lleberredung zu ihrer Anschauung zu bekehren, fanden neben Schulze auf der Anklagebaut Plaz zu nehmen hatten. Schulze des ungünstigen Wetters überaus starte Besuch der Versammlung begeisterte Aufnahme. Den Schluß der Versammlung bildete ein war unter dem Namen eines Pferdehändlers Schneider aufgetreten. fennzeichnete am deutlichsten das rege Intereffe der Beteiligten. Referent Bezeichnend war es, daß er stets das Bürgerliche Gesetzbuch bei sich erwähnte zunächst, daß der von den Schneidern aufgestellte Lohntarif brausendes jubelndes Hoch auf die Plätterinnenbewegung. Die Tarifzettel für die Unterschrift der Unternehmer werden ab- führte. in der jüngsten Lohnbewegung im allgemeinen zwar anerkannt, aber Der Gerichtshof verurteilte den Angeklagten Schulze zu acht nach Verlauf der flotten Geschäftszeit von den Unternehmern wie üblich geholt im Bureau der Lohnkommission bei Buske, Grenadier - Jahren Gefängnis; die beiden mitangeklagten Droschten vielfach wieder rückgängig gemacht worden sei. In dieser Hinsicht Straße 38. futscher wurden freigesprochen. hatten die Firmen A. Wertheim, Horwig u. Cie., Vortrefflich, Wolf Die Frage, ob Musiker Gewerbegehilfen sind, stand in. Steller u. a. sich besonders hervorgethan. Die Firma Baum rächte einem Strafverfahren gegen den Mufifdirektor Jahrow zur Entfich dadurch, daß bis jetzt zivar feine Abzüge gemacht, dafür aber scheidung. fcheidung. Der Beschuldigte hatte einen minderjährigen Musiker alle unzufriedenen Elemente am Pfingst Sonnabend entlaffen mehrere Monate beschäftigt, ohne daß dieser im Befig eines wurden! Die von der Lohntommiffion dagegen erhobenen Einbag, von der Firma mit einent längeren Eine schwere Strafe beantragte gestern der Staatsanwalt arbeitsbuds war. Dadurch solite Jahrow die§§ 107 und 150 wendungen wurden Als Rechtfertigung für gegen den Rollkutscher Fris Törlig, der vor dem Schöffengericht der Gewerbe- Ordnung übertreten haben. Das Schöffengericht verschwulstigen Schreiben beantwortet. ftand, um sich wegen Körperverlegung, Beleidigung und Vergebens urteilte Jahrow zu einer Geldstrafe; das Landgericht als die Entlaffung derjenigen Arbeiter, die bis dahin zur Zufriedenheit gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung zu verantworten. Es handelte Berufungsinstanz sprach ihn jedoch frei und führte aus der Firma gearbeitet, wurde u. a. ausgeführt, daß fie nur austands. denn die Arbeiter hätten sich auch hier um cine Straßenscene aus der Zeit des Straßen Die Leistungen der Kapelle des Angeklagten befriedigten halber beschäftigt worden seien, 15 Mark verdient, aber 30 Mart erhalten. bahner Ausstands. Der Angeklagte war am 21. Mai, d. h. auch ein höheres Kunstintereffe; Kunstinteresse; die einzelnen Mitglieder eigentlich nur zu einer Zeit, als der Ausstand thatsächlich schon ein Ende gefunden der Kapelle seient deshalb als Künstler und nicht als Ar- während sie der Firma sogar 60 Mart pro Woche gekostet hätten! Die Schuld ant solchen Vorgängen hatte, ohne Kenntnis der Sachlage an einen im Betrieb be- beiter anzusehen, die minderjährigen unter ihnen brauchten also( Stürmische Heiterkeit!) findlichen Motorwagen herangefahren und hatte dem Schaffner, fein Arbeitsbuch zu führen. Auf die Revision der Staatsanwalt tönne man aber bei den Firmen Baum und A. Wertheim weniger der aushilfsweise die Nolle des Führers versah. einen schaft hob indeffen das stammergericht die landgerichtliche Ents den Juhabern als den Angestellten zuschreiben. Der Zuschneider Sieb mit der Beitsche verjeßt, indem er ihm zurief:" Du icheidung wieder auf und verwies die Sache noch einmal an die Stanis bei Baum lönne besonders als Beispiel angeführt werden. viel Lohntarife als ArStreifbrecher!" Der Schaffner wollte sich dies nicht gefallen Vorinstanz zurüd. Der Straffenat des Revisionsgerichts nahm im Bei Wertheim seien oft ebenjo daß beiter. Die Firma Wolf u. Seller wolle eingesehen haben, lassen, sondern sprang vom Wagen und eilte dem Angeklagten nach. Gegensaz zu seiner früheren Pragis an, Musiker daß die Zustände unter dem neuen Tarif unhaltbar seien, aber jeien. Als er an dessen Wagen herangekommen war, erhielt er noch einen viele Gewerbegehilfen bei ob sie hauptsächlich zweiten Peitschenhieb. Der Staatsanwalt hob alle die Strafscheidend wäre. fünstlerischen darüber nicht mehr mit der Lohnkommission, sondern nur mit den Arbeitern verhandeln. Die Firma Adam rechtfertige sich damit, oder Aufführungen bei folchen niederer verschärfungsgründe hervor, die in andern ähnlichen Prozessen bereits musikalischen geltend gemacht worden sind, hielt auch ein Vergehen gegen§ 153 Gattung mitwirkten. Das Landgericht müsse darum nachprüfen, in daß sich die Arbeiter selbst für 25 anstatt 27 M. angeboten hätten. der Gewerbe- Ordnung für vorliegend und beantragte 4 Monate welcher Weise der junge Mann, um den es sich hier handle, bei. Die Firma Goldschmidt, welche fiberwiegend Stellnerfachen anfertige Gefängnis. Rechtsanwalt Dr. Schwindt verwies dagegen thätig gewesen sei. Wenn er vorwiegend bei minderwertigen Musik( Rufe: Frad 8 M. 1). habe namentlich bei den Heimarbeitern beauf den guten Leumund und die bisherige Unbescholtenheit des An- aufführungen mitgewirkt habe, dann sei er als Gewerbegehilfe zu deutende Abzüge gemacht. Da aber bedauerlicherweise gerade die geklagten und bestritt die Anwendbarkeit des§ 153, da der erste behandeln und der Angeklagte hätte ihn ohne Arbeitsbuch dann nicht Heimarbeiter es feien, welche sich gegenseitig selbst unterbieten, Peitschenhieb gar nicht bezweckte, den Schaffner zum Niederlegen der beschäftigen dürfen. Das Landgericht stellte nunmehr fest, daß ohne sich um die Forderungen der Organisation oder die Bestimmungen Arbeit zu bewegen, sondern mur der Ausdrud des Univillens darüber, daß der junge Miami zwar bei künstlerischen Konzerten mit thätig der Gewerbe- Ordnung zu kümmern, müsse immer wieder die der Schaffner in der Arbeit verblieben war, darstellen sollte. Der geweien fei, die überwiegende Anzahl seiner Leistungen aber Stontrolle der Heimarbeiter durch die Gewerbe- Aufsicht Gerichtshof fchied auch den§ 158 der Gewerbe- Ordnung um fo mehr auf Echüßenfeste, Tanglustbarkeiten und ähnliche Veranstaltungen gefordert werden. Aber auch die Innungsmeister, namentlich die Herren aus, als der Ausstand thatsächlich schon ein Ende gefunden hatte, entfalle. Hieraus zog das Gericht den Schluß, daß man es hier mit Collin und Obermeister Strause, hätten ihrem Ummut über deinr und verurteilte den Angeklagten zu 50 M. Geldstrafe event. 10 Tagen einem Gewerbegehilfen im Sinne des neuerdings vom Tarif brieflich Ausdruck gegeben und ihren eignen, eigentlich Gefängnis. Kammergericht aufgestellten Grundjages zu thun habe. Obwohl das Der frühere Oekonom der bekannten Trarbachschen Wein- Gericht so den Thatbestand der§§ 107 und 150 der Gewerbe- 5 Tarife, ausgearbeitet. Diese Serren feien aber der Meinung. stuben in der Markgrafeustraße. H. E. Rudolph, stand gestern Ordnung objektiv für vorliegend erachtete, wurde Herr Musikdirektor daß eine Besserung der Verhältnisse wohl möglich sei, wenn auch unter der Anklage des Hausfriedensbruchs und der Bedrohung vor Jahrow dennoch wieder freigesprochen, und zwar deshalb, die Meister organisiert wären! Redner faßt das Ergebnis feiner dem Schöffengericht. Rudolph übernahm im Februar v. 3. die weil er sich über den Begriff des gewerblichen Arbeiters im Irrtum ausführlichen, etwa anderthalbstündigen Darlegungen dahin zu Weinstuben. Er sollte 3000 W. Staution stellen. Die Firma Trarbach befunden habe und dieser Begriff nicht dem Strafrecht fammen, daß man als beste Antwort auf das wortbrüchige Bererklärte, daß sie es nicht liebe, wenn der Mieter die Lieferanten zur angehöre. Die Staatsanwaltschaft legte abermals Revision ein halten der Unternehmer zunächst die Stärkung der Organisation Ferner sei in der Zwischenzeit eine fortBeschaffung der Kaution in Anspruch nehme. Rudolph versicherte, und machte geltend, der Irrtum des Angeklagten schüße ihn nicht betrachten müſſe. daß er im stande sei, dies aus eignen Mitteln zu bewerkstelligen. vor der Strafe. Das Stammergericht erklärte denn auch nach dauernd rege Werkstätten- Agitation zu entfalten, um Es wurde dann vertragsmäßig festgelegt. daß das Miets- langer Beratung dieses Urteil des Landgerichts ebenfalls für falsch den Kampf mit neuen Kräften zum Herbst wieder aufnehmen verhältnis fofort gelöst werden solle, wenn eine Zwangs und verurteilte 3. zu einer Geldstrafe. Es nahm an, der Ans zu fönnen. Dann werde man auch die auf den nächsten Schneidervolftredung gegen den Mieter vorgenommen würde. Bald erfuhr geklagte habe sich in einent strafrechtlichen Jrrium befunden, den er Rongreß in Halle zur Beratung gelangenden Forderungen: Einführung fester Lohutarife, Errichtung von Betriebswerkstätten und die Firma Trarbach , daß ihr neuer Dekonom von Gläubigern bedrängt wurde. Am 27. April erhielt die Firma ein gerichtliches Die Bestimmungen der Gewerbe Ordnung über die strenge Stontrolle der gesamten Heimarbeit aufs Neue mit Nachdruc Berbot, die Kaution dem Hinterleger zu verabfolgen. Hierauf erhielt Sonntagsruhe sollte der Fuhrherr Funble in Groß- Zichter- 3ur Geltung bringen können.( Lang anhaltender Beifall.) Vom Vorsitzenden Schulz zur Entgegnung aufgefordert, verRudolph ein Schreiben, daß er die Räume am folgenden Morgen felde dadurch übertreten haben, daß er Sonntags in einer ihm ge- inchten die Herren Viethen und Herzberg von der Firma um 9 1hr abzutreten habe. Rudolph weigerte sich, worauf es zu hörigen Schmiede arbeiten ließ. F. befigt ein großes Speditions A. Wertheim, die Schilderungen des Referenten zu widerlegen, und einem bösen Auftritt kam. Der Prokurist Brawig von der Firma und Abfuhrgeschäft, in welchem anmähernd 25 Pferde gehalten namentlich ihr persönliches Verhalten den Arbeitern gegenüber Trarbach holte sich nach seiner Abweisung mehrere Weinküfer und werden. Die erforderlichen Schmiede- Arbeiten läßt er regel zu rechtfertigen. Auch ein Herr Lippmann als Vertreter seiner erklärte, daß er von seinem Hausrecht Gebrauch machen wolle, mäßig mehrere eigens Betrieb für seinen an: hochachtbaren, seit 25 Jahren bestehenden Firma" in der Hamburger Rudolph, der sich mit seinen Angestellten ungeben hatte, erklärte genommene Schmiedegesellen ausführen. Die ihm zum Vorwurfstraße verliest eine schriftliche Rechtfertigung, die darin gipfelt, daß dasselbe. Er holte einen Revolver aus seinem Comptoir und drohte, gemachte Sonntagsarbeit in der Schmiede diente lediglich dem feine" Arbeiter alle zufrieden" seien; daß man auch mir den von jeden niederschießen zu wollen, der ihn anrühre. Brawig zog es eignen Fuhrbetriebe. Das Schöffengericht sprach den Ange- der Schneider- Innung ausgearbeiteten Tarif bezahlen könne, da der bor , es nicht zu den vollständigen äußersten kommen zu lassen, er zog lagten frei, während das Landgericht als Berufungsinstanz ihn von den Arbeitern aufgestellte Tarif nur sich mit seinen Hilfstruppen zurück und nahm die Polizei in An- wegen Vergehens gegen die§§ 105 b umb 146 a der Gewerbe- Rüdgang der ganzen Schneiderei" herbeiführen werde!( Stürmische spruch, deren Anordnungen Rudolph Folge leistete. Der Staats- Ordnung zu einer Geldstrafe verurteilte, indem es davon aus: Seiterkeit!) Bohn verweist besonders auf die Schmuh anwalt hielt beide Vergehen für erwiesen und beantragte gegen den ging, daß die Schmiede Fundtes ein selbständiger Betrieb sei, der fonkurrenz der Meister und Unternehmer, die Angeklagten eine Geldstrafe von insgesamt 40 M. Der Verteidiger den Bestimmungen des§ 105b über die Sonntagsruhe unterstehe. einmütiges Vorgehen aller Arbeiter beseitigt werden könne.( Beifall.) Rechtsanwalt Dr. Grünfeld bestritt, daß das vorläufige Zahlungs- Auf die Revision des Angeklagten hob das Stammergericht das Stoltenberg und einige andre Redner widerlegen unter viels verbot als eine 8wvangsvollstredung anzuschen sei, es sei vielmehr landgerichtliche Urteil wieder auf und wies die Sache zu nochmaliger facher Seiterfeit und Entrüstung der Versammlung die Recht nur eine vorbereitende Handlung und die Firma Trarbach könne Verhandlung und Entscheidung an die Vorinstanz zurüd. Begründend fertigungen der Vertreter der Firma Wertheim, deren Angestellte daraus nicht die Berechtigung folgern, den Mieter Hals über Stopf wurde ausgeführt: Von dem Speditions- und Abfuhrbetriebe des nicht nur durch Lohndrückereien, sondern auch ganz ungebührliches hinauszufezen, sondern sie habe die vereinbarte Kündigungs- Angeklagten sei das Abfuhrgeschäft als Hauptgeschäft anzusehen und Betragen gegen Arbeiter und Frauen vielfach drangfalierten. Es frift inne zu halten. Jedenfalls habe der Angeklagte fich in dem dem Verkehrsgewerbe zuzurechnen. Darauf fei aber nach müffe darauf gedrungen werden, daß bei Wertheim nur ein Tarif Glauben befunden, daß er im Nechte sei und werde dies angenommen,§ 105 i der§ 105b nicht anzuwenden. Da mum die Schmiede des für alle Arbeiter Geltung habe. so habe er sich bei der Bedrohung im Zustande berechtigter Notwehr Angeklagten nicht selbständig betrieben werde, sei sie als ein Ritter empfiehlt in seinem Schlußwort als Antwort gegenüber befunden. Teil feines Verkehrsgewerbes zu behandeln und den Unternehmern nachstehende Resolution:„ Die Versammlung der Die beiden legten Gründe wurden von dem Gerichtshof als nicht als Werkstatt im Sinne des§ 105 b. Somit tönne Schneider Berlins protestiert energisch gegen die Willkür mehrerer stichhaltig anerkannt und der Angeklagte wurde deshalb frei obwohl er an verschiedenen Sonntagen in der Schmiede arbeiten Unternehmer, bie in jeder ehrlichen Gesinnung hohnſprechenden gesprochen. ließ, nicht wegen Vergehens gegen die fraglichen Bestimmungen Weise den im Frühjahr 1900 bewilligten Tarif nicht mehr imeder Gewerbe Ordnung bestraft werden. Der Senat habe ihn in halten. Die Anwesenden erklären, mit allen zu Gebote Sechs Wochen unschuldig in Untersuchungshaft gesessen hat der Tischler Wichaltet, der aus Wien hierher geeilt ist, um dessen nicht ohne weiteres freisprechen können, denn es bleibe noch stehenden Mitteln alle diese Unternehmer und ihr Gebahren während zu prüfen, ob F. nicht etwa gegen die Regierungsvorschriften ver- der flauen Geschäftszeit öffentlich zu brandmarken! In dieser gestern vor der Berufungskammer des Landgerichts I erscheinen zustoßen habe, die zum Schuße der äußeren Heilighaltung der Sonn- Erwägung werden die Leiter der Organisation resp. der Vertrauens können. Er hatte eines Tages Aufenthalt in einer hiesigen Herberge und Feiertage erlassen seien. Das Landgericht habe die entsprechenden mann der Schneider Berlins beauftragt, zu geeigneter Zeit dahin zu genommen und war ausgegangen, um das Zeughaus zu besichwirken, daß die mit den Unternehmern vereinbarten Forderungen tigen. Kaum war er dort angelangt, jo tam ihm ein Mann Feststellungen vorzunehmen und demgemäß zu entscheiden. der Herberge nachgelaufen und beschuldigte ihn, ihm sein Die Unruhen, welche in Hannover während des dortigen auch von diesen endgültig anerkannt werden." Nachdem Schulz Portemonnaie mit Inhalt gestohlen zu haben. Michallet Straßenbahn Ausstands entstanden sind, beschäftigen noch zur regen Beteiligung an den bevorstehenden Gewerbewies diese Anschuldigung entschieden zurück, der Bestohlene blieb gegenwärtig das Schwurgericht. Es haben sich vorläufig 7 Personen gerichtswahlen aufgefordert, wurde obige Resolution ein dabei und ließ den Angeklagten festnehmen. In seiner Hosentasche als„ Mädelsführer" zu verantworten; etwa 60 Bengen find geladen. it im mig langenommen und hierauf die imposante Versammwurde ein gehumartstück und ein gweipfennigftüd vorgefunden und Einer der Angeklagten, Namens Kramer, mußte aus der Unter- lung spät nach Mitternacht geschlossen. Oeffentliche Versammlung der Bauarbeiter Berline und Hierdurch der Verdacht gegen ihn noch verstärkt, denn der angeblich suchungshaft entlassen werden, da der Staatsanwalt im Laufe der Bestohlene hatte als den Juhalt feines Portemonnaies auch Geld vorgestrigen Verhandlung erklärte, gegen ihn den Strafantrag nicht Umgegend vom 24. Juni im großen Saale des Gewerkschaftshauses. Ueber die Agitation der Bauarbeiter in der Proving stücke dieser Gattungen angegeben. Außerdem fanden sich an letzteren aufrechterhalten zu können. Brandenburg " hatte Behrendt Wilmersdorf das Referat überauch gewisse Eigentümlichkeiten, die der Bestohlene als Kennzeichen feines Geldes angegeben hatte. Das Schöffengericht erachtete ſeiner nommen, derselbe entrollte in furzen, treffenden Zügen ein Bild der Lage der Bauarbeiter. Dieselben feien als ungelernte Arbeiter bei Zeit den Angeklagten für überführt und verurteilte ihn zu vier Monaten Gefängnis bei sofortiger Verhaftung. Nach sechs In einer gut besuchten Vertrauensmänner Versammlung einem wirtschaftlichen Aufschwung die letzten, welche davon profitieren, Wochen setzte Rechtsanwalt Dr. Löwenstein, der dem An- des Holzarbeiter- Verbandes referierte am 20. d. Mis. im Ge- aber bei dem Niedergange die ersten, die denselben verspüren, und geklagten für die Berufungsinstanz beisprang, dessen Haftentlassung wertschaftshaus Dr. Heinemann über:„ Der Arbeitsvertrag nach dem zwar aus dem einfachen Grunde, weil die Bauarbeiter keine ge
vertreten müsse.
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