Einzelbild herunterladen
 

Bädereien immer mehr Boden. Es tann", schreibt The Baters| Bau und ersuchte Apel, sie zu entlassen. Apel entließ sie auch am Sonn- jüber diesen Gegenstand abgeben. Der Abg. P. T. Connor fragt Journal"," fein gweifel mehr darüber walten: die Tagarbeit wird abend. Die Kläger   zeigten sich von vornherein einem Vergleich geneigt, an, ob das Haus diese Erklärung dahin verstehen soll, daß das in der nächsten Zukunft im Bäckergewerbe sich zu einer Hauptfrage während der Beklagte sich zunächst sträubte und betonte, daß er Gesuch an Japan  , in dieser Sache vorzugehen, einstimmig seitens gestalten. Dann wird es sich zeigen, wer sich auf die Seite des nichts übrig habe. Er führte noch an, daß die Kläger sich während der Mächte erfolgte. Hierauf gab der Unterstaatssekretär feine wahren Fortschritts stellt und wer diejenigen sind, die sich der Flut der Arbeitszeit betrunken hätten, wie er am Wochenschlusse erfahren Antwort. der Zeit entgegenstemmen und die höchst notwendigen Reformen, habe. Der Vorsitzende Dr. Schalhorn riet ihm, doch auf London  , 6. Juli. Den Abendblättern wird aus Shanghai  welche ebensowohl im Interesse des Bäckergewerbs als in dem des einen Vergleich einzugehen, wenn er nicht alles zahlen wolle. Nach gemeldet, in Peking   seien, außer den Ausländern, fünftausend zum Gemeinwohls liegen, zu hintertreiben versuchen." Ansicht des Gerichts stehe die Sache für ihn schlecht, und zwar Christentum übergetretene Eingeborene von den kaiserlichen Truppen aus folgenden Erwägungen: Trunkenheit sei nur so lange ein Ent- niedergemehelt worden. laffungsgrund, als sie anhalte und den Betreffenden arbeitsunfähig

zu

heranreichten. zu stande.

Grund

-

aus

einem Kontraktbruch

Sociale Rechtspflege. mache. Hier seien nun 2. und K. erst am Sonnabend entlassen London  , 6. Juli. Das Reutersche Bureau" meldet vom Feiertagsbezahlung und§ 616 des Bürgerlichen Gesetz- worden, während sie am Mittwoch betrunken gewesen sein sollen. 29. Juni aus Tientsin  : Die fremden Befehlshaber sind gewillt, zu buchs. In einem Sühnetermin, den Gewerberichter Dr. Leo Ebensowenig greife der Einwand durch, daß die Kläger einen verzweifelten Mitteln zu greifen, jedoch würde der Versuch eines Gewalt­als Vorsitzender der Kammer I abhielt, stand auch ein Rechtsstreit der Mitarbeiter geschlagen hätten. Es möge dies ja bedauerlich sein, sei marsche von Tientsin   den zu ihrer Verfügung stehenden Truppen Schneiderin E. gegen die Modisten Giesi de und Hiller zur Ver- aber nicht durch die Gewerbe- Ordnung zu treffen. Und wenn die sichere Vernichtung bedeuten, abgesehen von der Niedermezelung Handlung. Die selägerin beanspruchte 21,90 m., wobei sie auf Bezahlung Kläger blauen Montag" machten, wäre auch das zu bedauern, der Civilpersonen, die dann thatsächlich ohne Schutz zurückgelassen einiger Feiertage nicht bestand, während die Beklagten nur 12 M. ohne daß es die Entlassung rechtfertige. Nur eine beharrliche würden. Hinreichende Wasserzufuhr ist eine schwierige Aufgabe, da die anerkannten. Der Rest wurde wegen angeblicher Pfuscherei ver- Arbeitsverweigerung sei ein Entlassungsgrund. Eine solche liege weigert. Herr Dr. Leo schlug einen Vergleich auf 18 M. vor, indem nicht vor, denn Beklagter sei am fraglichen Tage gar nicht auf dem Gegend kein Wasser liefert, außer dem aus den Flüssen, dann die Brunnen er folgendes ausführte: Die Klägerin habe es nicht nötig, sich die Bau gewesen, er könne also die Kläger nicht ermahnt und zur find vergiftet. Die Chinesen verüben furchtbare Grausamkeiten an Feiertage abziehen zu lassen. Es tomme der§ 616 des Bürgerlichen Weiterarbeit aufgefordert haben. Nach dieser Belehrung ging den Verwundeten und verstümmeln alle Toten, die in ihre Hände Gesetzbuchs in Betracht, worin es heiße: Der zur Dienstleistung Apel auf einen Vergleich ein. Die Kläger   ermäßigten freiwillig ihre fallen. General Jungfujiang ist mit 10 000 Mann der best­Verpflichtete wird des Anspruchs auf die Vergütung nicht Ansprüche auf je 20 M., die zu zahlen Herr Apel sich bereit er- disciplinierten Truppen der chinesischen Armee, die Mohamedaner dadurch verlustig, daß er für eine verhältnismäßig nicht erhebliche Klärte. sind von Südwesten her auf dem Marsche gegen Peking. Das in Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Ver- Ein Beitrag zur Aufrechnungsfrage. Der Schleifer W. der Nachbarschaft der Hauptstadt befindliche Heer ist etwa 50 000 schulden an der Dienstleistung verhindert wird. Bei finn hatte den Unternehmer Bieme beim Gewerbegericht wegen Mann start. Die Kaiserin Witwe ist in den Sommerpalast ge­gemäßer Auslegung dieser Bestimmung müsse man 16 M. rückständigen Lohns beklagt. Bieme wollte hiergegen einen flüchtet. Mohamedaner und Borer kämpfen in Peking  . Die Frauen Wenn Personen bei Schadensersatzanspruch aufrechnen, den er damit begründete, und Kinder werden aus Tientsin nach Taku gebracht werden, sobald Sie auch auf die Feiertage anwenden. vorübergehender Krankheit, Soldaten bei Wahrnehmung bon daß W. ohne Innehaltung der vierzehntägigen Kündigungsfrist Tausende todter Chinesen liegen un­Kontrollversammlungen teine Lohneinbuße erleiden sollten, so müsse die Arbeit niedergelegt habe. Die Sache wurde vor der Kammer V die Reise für sie sicher ist. Der Fluß von Tientsin bis man umsomehr annehmen, daß auch der Lohn für die Feiertage verhandelt. Der Vorsißende Dr. Voigt wies den Beklagten beerdigt auf den Feldern bei Tientsin. der zahlen sei, da hier des Feierns nicht darauf hin, daß gegen die Lohnforderung des Klägers als Taku schwimmt voller Leichen, von denen viele von der Flut ans einmal in der Person des Betreffenden liege, sondern in gefeßlichen einer unpfändbaren Förderung eine Aufrechnung nach§ 394 Ufer gespült werden. Die Fremden in Tientsin erklären, daß sie Somit des Bestimmungen beziehungsweise in Polizeianordnungen. Bürgerlichen Gesetzbuchs nicht zulässig sei. Andrer ihr Leben den Russen danken, ohne deren Hilfe die kleineren könnten die Beklagten ruhig noch 6 M. für die Feiertage zu der seits wäre im vorliegenden Fall zu beachten, daß auch Abteilungen der anderen Mächte sicher, am 20. Juni über­ihrerseits anerkannten Summe zulegen und die Klägerin werde wahr- die Gegenforderung des Beklagten eine solche sei, gegen die nach wältigt worden wären, scheinlich damit zufrieden sein, weil 18 m. nahe an ihre Forderung§ 393 des genannten Gesezes nicht aufgerechnet werden dürfe; belagerten Truppen von allen Seiten bedrängten; selbst der an welchem Lage die Chinesen die Es kam dann auch ein Vergleich auf 18 Mark denn werde diese Forderung des Klägers, also aus einer vorsätzlich begangenen unerlaubten Mutigste hätte die Hoffnung aufgegeben gehabt: Der russische Oberst Unzuständigkeit des Gewerbegerichts. Wegen Frechheit und Handlung hergeleitet. Es frage fich, ob nicht vielleicht dadurch, 3owack habe angeordnet, daß der Haupteil der Truppen einen Aus Liederlichkeit entlassen". Diesen Vermert hatte der Restaurateur daß sich zwei solche Forderungen gegenüberstehn, der Kompensations fall machte, um mit den Civilpersonen nach Zaku zu gelangen. Hildebrandt dem Hausdiener S. in das Arbeitsbuch ein- ausschluß wieder aufgehoben sei. Nachdem ein Vergleichsversuch gescheitert 400 Ruffen sollten zurückbleiben, die Stadt zu verteidigen und die getragen. S. verklagte Herrn Hildebrandt deshalb beim Gewerbe- war, wurde der Beklagte verurteilt, an W. den rückständigen Aufmerksamkeit des Feindes auf sich lenken und im schlimmsten gericht und verlangte unter anderm die Beschaffung eines neuen Lohn zu zahlen. Dr. Voigt führte aus: Eine Kammer des Gewerbe- Fall sich opfern. Aber das rechtzeitige Eintreffen britischer und Arbeitsbuchs, sowie eine Entschädigung. Er behauptete vor der gerichts habe schon einmal entschieden, daß die Aufrechnung wieder amerikanischen Truppen retteten den Tag. Ihr Eintreffen über­Kammer VI, der Beklagte habe ihn geschlagen und er sei gar nicht zulässig sei, wenn sich zwei Forderungen gegenüberständen, gegen entlassen worden, sondern selber gegangen, weil er sich seines Lebens die an sich nicht kompensiert werden dürfe. Dem habe sich der raschte den Feind. Die Entdeckung der bisher unbekannten Arsenale nicht sicher gefühlt habe. Der Gerichtshof erklärte den Vermerk im Gerichtshof nicht anschließen können. Er habe nicht einzusehen und Lager gehört zu den Beweisen für die ungeheueren Vor­Arbeitsbuch für unzulässig, verwies aber den Kläger mit seinen An- vermocht, weshalb durch ein solches zufälliges Busammentreffen bereitungen, die die Chinesen für den Krieg getroffen haben. In sprüchen aus dieser gesetzwidrigen Handlung wegen Unzuständigkeit die Bestimmung des einen der in Betracht kommenden Paragraphen den Arsenalen außerhalb Tientsin   wurden Waffen und Munition außer Kraft gesezt sein solle. Der rückständige Lohn müsse auf jeden modernster Type im Werte von über zwei Millionen Pfund ver des Gewerbegerichts an das Amtsgericht. Der Metallarbeiter N. war Fall gezahlt werden. nichtet. Ungenügende Entschuldigung. Die Rolle des Stellenvermittlers beim Engagements- Rom, 6. Juli.  ( W. T. B.) Deputiertenkammer. Die Ab­eines Nachmittags seiner Arbeitsstätte in der Metallwarenfabrik­Als er am andern Morgen sein abschluß wurde in einem Prozeß erörtert, der die Kammer VI des geordneten Colajanni und Ferri bekämpften die Kolonial­Attiengesellschaft ferngeblieben. Fernbleiben mit dem Eintritt gewisser Familienverhältnisse Gewerbegerichts beschäftigte. Der Gastwirt Schoof verlangte von Politik und die auf China   bezügliche Politik der Regierung. nicht weiter beschäftigt. N. der Kellnerin N. eine Buße wegen Kontraktbruchs, indem er be- Abg. Forito trat dafür ein, daß Italien   Hand in Hand mit den entschuldigen wollte. flagte demnächst gegen die Aktiengesellschaft beim Gewerbebauptete, die Beklagte habe trotz erfolgten Engagements die andern Mächten in China   ginge. gericht und verlangte einen Lohnrest, indem er geltend Stellung bei ihm nicht angetreten. Die Verhandlung ergab, daß Die Kammer genehmigte sodann in geheimer Abstimmung mit machte, daß die angefangene Accordarbeit ihm einen Stundenverdienst der Kläger mit der Kellnerin überhaupt keine Verein- 213 gegen 42 Stimmen das Handelsübereinkommen zwischen von 75 Pf. ermöglicht haben würde. Der Vertreter der Beklagten barung getroffen hatte, sondern daß Fräulein St. lediglich vom Italien   und den Vereinigten Staaten  , worauf die Sigung auf­Falt zu ihm gesandt worden war, nachdem gehoben wurde. berief fich demgegenüber auf die Arbeitsordnung, wonach die Vermittler telephonisch eine Kellnerin" bestellt hatte. Sowohl Accordarbeiter für die bereits geleistete Arbeit nur auf den orts- er Petersburg  , 6. Juni.  ( W. T. B.) Auf eine Anfrage der üblichen Lagelohn Anspruch baben sollen, wenn der Accord durch Herr Schoof als auch die als Zeugin erschienene Geschäfts- japanischen Regierung betreffend Entsendung japanischer Truppen ihre Schuld unvollendet bleibt. Der Kläger   habe schon mehr als den führerin des Stellenvermittlers waren der Meinung, hier nach China   zur Hilfeleistung für die in Peking   befindlichen Ausländer schon der Arbeitsvertrag perfekt antwortete die kaiserlich russische Regierung, wie die Russische  ortsüblichen Tagelohn erhalten. Die Kammer V, unter dem Vorsitz durch sei Die Geschäftsführerin meinte sogar, jede Dame Telegraphenagentur aus authentischer Quelle erfährt, bereis ant des Dr. Voigt wies N. mit folgender Begründung ab: Der geworden. Atläger könne nicht mehr als den ortsüblichen Tagelohn verlangen, müsse die Stellung annehmen", die ihr zugewiesen werde, und 27. Juni, daß sie der japanischen   Regierung volle Aktionsfreiheit denn die Unterbrechung des Accords habe er selber verschuldet. Er der Gastwirt müsse die geschickte Dame einstellen. Der Gerichtshof in dieser Beziehung einräume, um so mehr, als die japanische Re­den Mund des Vorsitzenden sei ohne Entschuldigung einen ganzen Nachmittag fortgeblieben. Nun sprach sich indessen durch gierung ihre Bereitwilligkeit aussprach, in vollem Einvernehmen mit folle ihm geglaubt werden, daß Familienverhältnisse ihn dazu Dr. Krause gegen die Auffassung des Klägers und gegen ben andern Mächten zu handeln. veranlaßt hätten. Trotzdem sei mit Recht am nächsten Morgen die der Zeugin aus: Wenn der Vermittler einem Arbeitgeber Washington, 6. Juli.  ( W. T. B.) Der Konsul der Vereinigten feine Entschuldigung nicht angenommen worden. Es sei festgestellt einen Arbeitslosen zuschicke, dann sei damit das eigentliche Engagement und er bestreite es nicht, daß er am fraglichen Nachmittag so viel noch nicht vollzogen. Ein Restaurateur z. B. brauche ein ihm Staaten in Shanghai   telegraphiert unter dem 5. d. M.: Die Auf­Zeit hatte, in einer Kneipe ein Glas Bier zu trinken. Somit sei zugeschicktes Mädchen, das ihm nicht gefalle, nicht annehmen, und standsbewegung dehnt sich aus. es N. möglich gewesen, sich noch am selben Tag zu entschuldigen. umgekehrt habe der Arbeiter dieselbe Freiheit. Bei der Arbeits- Norden Niederlagen erleiden sollten, werden die Unruhen sich auf Daß er es unterließ, müsse ihm darum als ein Verschulden an- vermittelung durch einen Dritten konime der Arbeitsvertrag erst in dem Central- und Südchina ausdehnen und die Ausweisung und Er­Augenblick zu stande, wo sich die beiden Vertragschließenden mordung der Ausländer im Innern sowie die Vernichtung des gerechnet werden. gegenseitig damit einverstanden erklärten. Besonders in Betracht Mangelhafte Arbeit und plöhliche Entlassung. Der Ar- tomme hier noch, daß es sich um eine sogenannte feste Stellung Handels zur Folge haben. Eine starke Streitmacht ist erforderlich, beiter N. war von Herrn Gabriel, dem Erfinder einer Walze für Handele, d. H. um eine Stellung nicht nur für einen Tag oder eine um die Vicekönige im Norden in Schach   zu halten und die Vice­zum Arbeiten an der Drehbank Photographen  , engagiert bestimmte Gelegenheit. Bei diesen vorübergehenden Beschäftigungen fönige im Süden zu unterstützen. worden. Seine Arbeit gefiel Herrn Gabriel aber so wenig, im Gastwirtsgelverbe( Lohnarbeiter" 2c.) habe die Praxis allerdings Tschifu  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Die Südliche Mandschurei he daß dieser ihn schon nach ein paar Tagen entließ. Es kam zu zu andren Anstellungsgewohnheiten geführten, würden von einem findet sich im Aufruhr, das Kohlenwerk bei Mukden, die Eisenbahn einem Prozeß vor dem Gewerbegericht. N. verlangte 30 M. Restaurateur 50 Kellner auf Lagelohn verlangt, dann nach Niutschuang und die Telegraphenlinien sind zerstört. Tele­als Entschädigung wegen unberechtigter Entlassung. Der Beklagte sei er natürlich bei entsprechenden Abmachungen mit gramme von Port Arthur gehen über Tschifu  . Gabriel wandte dagegen ein, daß er den Kläger hätte ent- dem Vermittler verpflichtet, diejenigen 50 an­Lassen können, weil N. sich als Dreher ausgegeben habe, zunehmen und zu beschäftigen, die ihm der Ver alle die Fähigkeiten eines solchen zu besitzen. Außerdem fei N. ohne nur zur Probe" angenommen worden, denn er habe ihm bei der Annahme ausdrücklich gesagt, er wolle es mit ihm ver­suchen. Schon deshalb hätte Kläger   sofort entlassen werden können. Der Kläger   behauptete demgegenüber, er habe schon öfter an der Drehbant gearbeitet, wenngleich er nicht gelernter Eisen- oder Metall­dreher sei; es wäre selbstverständlich, daß er sich bei Gabriel erst hätte einarbeiten müssen. gab

wurde er

-

Wenn die Verbündeten im

mittler zufchide. Der Kläger   folgte einem Rat der Richter Lehte Nachrichten und Depeschen. und verzichtete freiwillig auf seinen Anspruch.

Der chinesische Krieg.

Herne  , 6. Juli.( B. H.  ) Durch Explosion schlagender Wetter wurden auf der Zeche Friedrich der Große" vier Berglente verlegt, davon drei schiver.

Frankfurt   a. M., 6. Juli.  ( B. B.) Die Frankf. Zeitung" meldet aus Darmstadt  : Die zweite Rammer lehnte heute nach einer sehr lebhaften Verhandlung die Beschlüsse der ersten Kammer gun Lehrerbesoldungs- Gesetz ab, trotzdem die Regierung dieselben sich zu eigen gemacht hatte und aufs wärmste in der Person des Staatsministers Rothe dafür eingetreten war. Der in namentlicher Abstimmung mit 23 gegen 18 Stimmen erfolgte Beschluß der Zweiten Kammer bedeutet eine ernste Niederlage des Finanzministers und des gesamten Ministeriums, welches durch die Stellungnahme des Finanzministers zu einer schroffen Ablehnung aller entgegengesezten Beschlüsse der Zweiten Kammer veranlaßt werde.

Im Laufe der Verhandlung Berlin  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Der Kaiser Wilhelm   hat der Beklagte Beklagte zu, бав man das Dreherhandwerk soeben an den Chef des Kreuzergeschwaders, den Gouverneur nicht speciell gelernt haben brauche, um seine Walzen abzudrehen. von Kiantschon in Tsingtan, den Generalgouverneur von Er wurde von der Rammer V verurteilt, an St. 30 Mart zu Shantung, den Vicekönig von Nanking   und den Vicekönig zahlen. Gewerberichter Dr. Voigt führte begründend aus: Ein von Wutschang folgendes Telegramm gerichtet: probeweises Engagement hätte den Beklagten allerdings Ich verpflichte mich auf mein kaiserliches Wort für jeden berechtigt, den Arbeiter während der Probezeit plötzlich zu entlassen. Ein solches Engagement liege aber hier nicht vor, ba der zur Zeit in Peking   eingeschlossenen Fremden jeder die Worte des Beklagten, er werde es mit dem Kläger   versuchen, Nationalität, welcher lebend einer kaiserlich deutschen oder einen Arbeitsvertrag auf Probe" noch nicht begründeten. Es tämen sonstigen fremden Behörde übergeben wird, demjenigen, der Paris  , 6. Juli.  ( B. H.  ) Senator Fabre hat gegen die Libre somit nur die gefeßlichen Entlassungsgründe in Betracht. Unge- die Auslieferung herbeiführt, 1000 Taels auszuzahlen. Auch nügende Arbeit gehöre nicht zu diesen Gründen, der Be- übernehme ich alle Kosten, welche jedwede Uebermittelung Parole" Strafantrag gestellt, weil sie die 153 Senatoren, welche gestern dafür gestimmt, daß die Rede Walded- Rousseaus angeschlagen tlagte müsse darum nach dem Klage- Antrage verurteilt werden. meiner Zusage nach Peking   verursacht. gez.: Wilhelm." werde, als Schurken bezeichnet hatte. Er verlangt die Wiederrufung Wie schwer es den Angehörigen verunglückter Arbeiter Hamburg  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Die Hamburg   Amerika Linie dieser Beleidigung durch 200 Zeitungsinserate. zuweilen gemacht wird, die ihnen zustehende Rente zu erhalten, erhellt hat ihren Dampfer Savoia", welcher morgen in Hongkong   fällig Paris  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Deputiertenkammer. Lasies aus einem dieser Tage vor dem Reichsversicherungsamt ist, dem Kaiser als Hospitalschiff zur Verfügung gestellt. Die will eine Juterpellation einbringen über die Vertagung des von der " Savoia" hat Ordre, sofort nach Yokohama   wetterzugehen, um dort Aurore" gegen den Hauptmann Fritsch angestrengten Prozesses. verhandelten Fall, der dadurch besonders interessant ist, daß als be­flagte Partei die Direktion der kaiserlichen Werft zu Wilhelms- unter Mitwirkung des deutschen Hospitals die erforderlichen Ein- Ministerpräsident Waldeck Rousseau   ersucht das Haus, die haven figurierte. Der Heizer Cornelius zu Bant hatte am 28. Mai v. J. richtungen zu beschaffen. Auf die bezüglichen Meldung der Gefell  - Tagesordnung nicht zu unterbrechen. Lassies erhebt hiergegen bei der Arbeit am Werfidampfer Kraft" durch Ertrinken seinen Tod schaft sandte der Kaiser der Hamburg- Amerika Linie   das folgende Einspruch, ergeht sich in Beleidigungen gegen Waldeck- Rousseau gefunden. Als die Witwe die ihr zustehende Rente forderte, lehnte Telegramm: und versucht, feine Interpellation zu begründen. Auf Befragen des die Werft dies Gesuch ab, weil angeblich nicht erwiesen war, daß der Tod In dem Anerbieten der Hamburg- Amerika Linie   auf Sergabe Präsidenten Deschanel beschließt das Haus, Lafies das Wort zu ent wirklich mit einem Betriebsunfall in Zusammenhang stehe. Als es darauf des Dampfers Savoia" als Hospitalschiff für China   erblicke ich einen ziehen; Lasies weigert sich, die Rednertribüne zu verlassen. Präsident dem Vertreter der Witwe, unserm Parteigenossen Duden in Bant, ge­Waldeck- Rousseau an der Rednertribüne vorbeigeht, steht Lasies lungen war, vor der kaiserlichen Intendantur, die als Schiedsgericht hochherzigen Beschluß, der mir einen erneuten Beweis liefert von der Deschanel vertagt hierauf die Sigung und veeläßt den Saal. Als in Betracht kommt, ein obfiegendes Erkenntnis zu erzielen, legte die patriotischen Gesinnung, welche die Hamburg   Amerika Linie immer wieder Beleidigungen gegen ihn aus. Alle Deputierten begeben Werftdirektion beim Reichs- Versicherungsamt Rekurs ein. Ein föniglicher ausgezeichnet hat. Ich nehme das Anerbieten mit warmen Dank an sich nach dem Raum um die Rednertribüne, von allen Seiten Intendanturrat hatte hier die Ansprüche einer Witwe und ihrer drei und werde dem Chef des Kreuzergeschwaders die erforderlichen Be werden Rufe und Verwünschungen laut. Die Tribünen, auf unmündigen Kinder zu bekämpfen, während Duden abermals für fehle zugehen lassen. denen ebenfalls Lärm entsteht, werden geräumt. Auch das Reichs­Interessen der Bedrängten eintrat. Versicherungsamt erkannte der Wittwe die Jahresrente in Höhe von 720 M. zu und bewilligte ihrem Vertreter ferner eine Reise­Entschädigung von 35 M. Daß der Staat durch solche Prozesse an Bertrauen bei der Arbeiterschaft gewinnt, wird sich nicht behaupten

die

laffen.

Wilhelm I. R.

Kiel  , 6. Juni. Die erste Division des ersten Geschwaders er­hielt von dem Kaiser Befehl, Montagvormittag 10 Uhr Stiel zu ver­

berlassen.

Gesandtschaft sind am 1. Juli 6000 japanische Jufanteristen und Wien  , 6. Juli.  ( B. H.  ) Nach einer Meldung der japanischen eine Artilleriebrigade in Tatu gelandet.

"

Während der Aufhebung der Sigung herrscht eine lebhafte Er­regung in den Wandelgängen, obgleich die meisten Abgeordneten ini Sigungssaale geblieben waren. Die Abgeordneten Lasies und der Rednertribüne auf, obwohl der Präsident Deschanelihn auf­Barrot schickten sich gegenseitig Zeugen. Nach Wiederaufnahme der Sigung hielt sich Lafies ständig auf fordert, dieselbe zu verlassen. Lasies wirft dem Präsidenten vor, die Freiheit der Rednertribüne nicht zu wahren, wogegen die Linte protestiert, während die Rechte Lafies Beifall zollt. Nach einigen Bemerkungen wird die Interpellation Lafies hinter die schon auf der Tagesordnung befindlichen gesezt, womit der Zwischenfall erledigt ist. Paris  , 6. Juni. Aus den Besprechungen der Zengen der Deputierten Barrot und Lasies hat sich ergeben, daß kein Grund zu

Gegen Entschädigungsansprüche der Kleber 2. und K. machte London  , 6. Juli.  ( W. T. B.) Unterhaus. Der Unterstaats­der Tapezierermeister Apel vor der Kammer III geltend, daß er die Kläger mit Recht entlassen habe. Die Verhandlung sekretär des Aeußern Brodrick erklärt: Die japanische Regierung ergab folgenden Sachverhalt. Die Kläger   waren auf einem hat von der britischen die Versicherung erhalten, daß eine prompte But, wo sie im Auftrage ihres Meisters arbeiteten, mit einem Entsendung einer großen japanischen Streitmacht nach Tatu von Anschläger in nicht ganz friedliche Körperliche Berührung gekommen. England willkommen geheißen werden würde. Kein Einwand wurde Dies mißfiel dem Bauherrn und noch mehr verstimmte es ihn, daß von irgend einer Macht gegen dieses Verfahren erhoben. Da die die Leute sich zeitweilig in einer Kneipe anfhielten. Er wies fie vom Unterhandlungen fortdauern, so kann ich feine weitere Erklärung einem Zweikampf vorliegt. Verantwortlicher Redacteur: Hugo Poetsch in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von Mag Bading in Berlin  .

Hierzu 2 Beilagen.