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Gerichts- Beifung.

Schußmann von dem traurigen Vorfall benachrichtigt. Man glaubt, Die Beweiserhebung ergab, daß der Kläger   trotz Verwarming mehr- Prozeßordnung anzusehen sind. Die gemeinschaftliche Geltend daß der junge Mann leichtsinnig geworden sei und Schulden ge- mals zu spät zur Arbeit gekommen ist und daß er an drei machung ihrer Ansprüche war eine rein zufällige. Rechtlich standen macht habe. nicht weit auseinanderliegenden Tagen betrunken bon der sie dem Beklagten völlig als einzelne gegenüber. Durch die Ein­Tour tann. In dem einen Fall tomte er das ein- legung der Berufung gegen den Kläger Tich. wurde die Lage des Beim Einschlagen einer Schaufensterscheibe hat sich Freitag genommene Geld nicht aufzählen. Die Kammer VI unter dem Klägers K. überhaupt nicht berührt. Bei dieser Selb  abend der 30 Jahre alte obdach- und arbeitslose Hermann Heuert Borsiz des Gewerberichters Krause wies B. mit folgender Beständigkeit der Streitgegenstände kann eine Bu schwer verwundet. Heuert, der sich in der Alten Leipzigerstraße auf­hielt, geriet über seine mißliche Lage so in Wut, daß er eine gründung ab: Das wiederholte Zuspätkommen fei, zumal Kläger   fammenlegung der Streitwerte nicht erfolgen. berwarnt wurde, als eine beharrliche Arbeitsverweigerung und Somit fonnte die Berufung mangels eines berufungsfähigen Schaufensterscheibe zertrümmerte. Dabei zog er sich am linken somit als Entlassungsgrund anzusehen. Aber auch ohne dies hätte Objekts nicht als statthaft anerkannt werden." Soweit das Unterarm eine schwere, stark blutende Wunde zu. Ein Schutzmann B. sofort entlassen werden können, denn er thabe einen liederlichen schriftliche Erkenntnis. In der mündlichen Verhandlung hatte der brachte ihn in ein Krankenhaus. 041- Lebenswandel im Sinne des§ 123 Nummer 2 der Gewerbe- Borsigende Landgerichtsdirektor Landgerichtsdirektor Recke die Unhaltbarkeit des In der Herberge des Gewerkschafshauses haben im Monat Ordnung geführt, indem er sich in kurzen Zwischenräumen dreimal Krauseschen Verfahrens noch schärfer gekennzeichnet. Er führte aus: Juni 1104 Personen 4486 mal übernachtet. Hiervon waren 604 betrunken habe. Wenn bei Klagen gegen denselben Arbeitgeber ein Zusammenlegen organisiert. Bäden wurden 1149 verabreicht. Gereinigt wurden zweier an fich ganz selbständiger Streitgegenstände, wie hier bor­41 Personen. lägen, zulässig wäre, dann wäre mancherlei möglich, was der Gesez­geber sicherlich nicht gewollt habe. Zum Beispiel könnte der Be­flagte, wenn jemand 99 M. beanspruche, schnell einen andern dingen, Ein Sohn Robert Blums auf der Anklagebank. Vor der von ihm 2 M. einzuflagen. Die Sache wäre dann berufungsfähig, Leipziger Straffammer hatte sich am 4. Juli der 57 Jahre alte ohne daß der erste Kläger es wollte oder verhindern könnte. Ratsbauinspektor Karl Georg Richard Blum wegen Wechselfälschung Ein schwerer Einbrecher wurde gestern der neunten Straf­zu verantworten. Blum befizt in Leipzig   zwei Grundstücke. Auf tammer des Landgerichts I   in der Person des Korbmachers Emil fein Gesuch ist er am 14. Mai d. J. aus dem städtischen Dienst Baul Weidlich vorgeführt. Der Angeklagte, ein noch nicht entlassen, weil er in Konkurs kam. Er bezog im letzten Jahre ein 24 jähriger arbeitsscheuer Mensch, hat schon verschiedene Strafen Gehalt von 5025 M. Die Auflage legt ihm zur Last und Blum giebt es glatt zu, wegen Diebstahls erhalten und verbüßt zur Zeit eine vierjährige Buchthausstrafe. Zusammen mit dem Angeklagten hatte die Witwe daß er seit 1898 in 120 Fällen Urkunden gefälscht bezw. verfälscht marie Peme unter der Anklage der Kuppelei und Hehlerei auf hat. Die Fälschungen zerfallen in drei Gruppen. Der Unternehmer der Anklagebant Platz zu nehmen. Weidlich wohnte Ende Februar Wüstner hatte für Blum bei der Kreditbank gebürgt und verlangte dieses Jahres in dem Hause Grenadierstr. 5. Ihm gegenüber hatte zu seiner Sicherheit von Blum einen Wechsel auf Sicht. Im die Witwe Happach eine kleine Wohnung gemietet, in der sie ihr Jahre 1898 gab Blum ihn einen solchen über 12 000 M. Diesen eines falschen Schlüssels geöffnet und und völlig ausgeräumt. steller auf den Wechsel vermerkte.

Das Berliner   Aquarium ist seit einigen Tagen in der glücklichen Lage, den Besuchern in einem Becken einen Bewohner fandiger Meeresfüsten borstellen zu können, der wohl als das merkwürdigste und interessanteste Geschöpf des Tierreichs gelten darf. Durch Professor Heinde, dem Leiter der Biologischen Anstalt auf Helgoland  , wurden außer andern Seetieren eine Anzahl Lanzettfischchen( Amphioxus) eingesandt, jenes Fischchens, das feiner inneren und äußeren Organisation nach in so erheblichem Maße von anen mirbeltieren abweicht, daß sein Gutbeder Ballas es gar nicht als ein Wirbeltier betrachtete, sondern als eine Nacktschnecke beschrieb. Es wird in der That dem Unbefangenen auch schwer, diese kleinen, faum fingerlangen, born und hinten zugespizten, seitlich zusammengedrückten, durchsichtig weißen,

schädel- und tieferlojen, Herz- und gehirnlosen, der Gliedmaßen entbehrenden und anstatt einer eigentlichen Wirbelsäule nur einen gallertartigen un gegliederten Stab( bie fog. Rückenſeite) besitzenden Geschöpfchen als An­gehörige des Wirbeltierkreises anzuertennen. Immerhin aber sieht man in bem Amphiorus aus besonderen Gründen das zu unterst stehende Endglied der langen Reihe der Wirbeltiere oder doch als Mittelglied zwischen diesen

und den Manteltieren.

Im Zoologischen Garten hat der von dem bekannten Afrikareisenden C. G. Schilling& geschenkte Guereza- Affe sich nun vollständig eingewöhnt. Dieser herrliche Affe, wohl der schönste aus der ganzen Fa milie, war seiner Zeit, durch einen Streifschüß betäubt, am Kilima Ndjaro gefangen worden. Jezt ist die Wunde gut geheilt, das Tier hat sich an die Veränderte Nahrung gewöhnt und erfreut sich guter Gesundheit. Zu seiner Gesellschaft ist einer seiner nächsten Vettern aus Asien   gewählt worden, ebenfalls eine interessante und kostbare Art, der Budeng", Semno pithecus maurus, von Java, ein schwarzer, durch ſtruppiges Stopf­haar auffallender Schlankaffe. Beide vertragen sich sehr gut. Alle Schlank: affen sind Frucht- und Blattfresser und haben einen geteilten Magen, im wie der menschliche aus einem ungeteilten Organ besteht.

Feuerbericht. Vom Freitag zum Sonnabend erfolgten nur fünf unbedeutende Brände. Straßmannstr. 1 waren Sonnabend früh Preß­kohlen durch Selbstentzündung in Brand geraten. Vorher wurden Steinmetstr. 49 und Steinmetzstr. 56 Möbel und Kleider durch Feuer beschädigt. Kirchbachstr. 3 und Manteuffelstr. 4 hatte die Balken­lage Feuer gefangen.

Aus den Nachbarorten.

Wechsel hat er gefälscht, indem er seinen Sohn, den Arzt, als Aus- Mobiliar aufbewahrte. Diese Wohnung hat Weidlich mittels

Die dritte Gruppe umfaßt 107 Wechsel in Höhe von 450 bis 1300 M., die er völlig gefälscht. Sämtliche Wechsel hat er bei dem Spar- und Korschußverein Reudnik domiziliert.

Das Urteil wurde am 7. Juli verkündet und lautete auf ein Jahr acht Monate Gefängnis und ein Jahr Ehr­verlust.

Wäsche

Hände.

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D

ließ daher Alarm blasen.

Nach

Die Auf­

Die zweite Gruppe sind Fälschungen der Art, daß er auf echte Ihm fiel hierbei eine gewaltige Menge der verschiedensten Wechsel durch Vorsehung einer Eins den Wert des Wechsels be- Möbelstücke, Kleidungs- und Gebrauchsgegenstände, vor allem im Gesamtwerte in die 3000 Mart deutend erhöhte. So hat er einen Wechsel von F. G. Damm über Unter den gestohlenen Sachen befand sich auch eine 150 M. in einen solchen über 1150 M. geändert und dann fünf weitere Wechsel in derselben Weise gefälscht, um damit die Vorder- vollständige Plüschgarnitur. Den größeren Teil der Sachen hat die Augeklagte Beme erworben. Der Staatsanwalt beantragte gegen wechsel zu prolongiereu. Weiblich 11 Jahre Zuchthaus, gegen die Witwe Peme wegen Kuppelei zwei Wochen, wegen Hehlerei 4/2 Jahre Gefängnis. Für letztere suchte Rechtsanwalt Dr. Davidsohn Freisprechung bezw. Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß Richard Blum eine mildere Strafe zu erzielen. Der Gerichtshof sprach die An­Gegensatz zu den alles fressenden Makaken und Meerkatzen, deren Magen als Angestellter des städtischen Tiefbauamts insgesamt 135 Wechsel geklagte Peme von der Anklage der Kuppelei frei, verurteilte sie aber Da er inner mit den Fälschungen ein Loch aufmachte, um das Buchthaus. auf städtische Lieferanten gefälscht und zum Diskont gebracht hat. wegen Hehlerei zu 1 Jahr Gefängnis. Weidlich erhielt 2/2 Jahre andre zuzubecken, so beziffert sich der endgültige Schaden auf 21 100 M. Die Stolper Krawalle vor dem Schwurgericht. Am Abend Blum erhoffte durch Abzahlungen auf die älteren Wechsel und Pro- des 21. und 22. Mai d. J. ist es in Stolp   zu Ausschreitungen ge­longationen nach und nach den ganzen Wechselbetrag zu decken. fommen, die am Montag vor dem Schwurgericht ein ernstes Nach­Außerdem hoffte er seine beiden Hausgrundstücke mit einem Ueber- spiel finden werden. Der Anlaß zu den Strawallen ist ein ganz schuß von ca. 50 000 M. zu verkaufen, so daß er auch hierdurch in geringfügiger gewesen. Ein Kohlenhändler Müller wollte seinen Ar­die Lage versetzt würde, die Wechselbeträge zu regulieren. Die Sache beiter Manste entlassen, weil dieser sich betrunken hatte. Manste wuchs ihm jedoch über den Kopf, so daß er zur Selbstanzeige weigerte sich jedoch, das Haus zu verlassen, ehe er seine Aus Rigdorf. Eine polizeiliche Revision aller hiesigen Bäckerei schritt. Bei dem am 17. Mai d. J. angemeldeten und am 20. Mai Jnvalidenkarte erhalten habe und skandalierte, so daß Müller Es kam dann auch der Polizeisergeant betriebe hat in den lezten Tagen stattgefunden. Es wurden große eröffneten Konkurs über sein Vermögen glaubte er für den Fall zur Polizei schickte. Mißstände bezüglich der Schlafräume für Gesellen und Lehrlinge fest- eines günstigen Verkaufs der Grundstücke, daß für die Gläubiger etwa füster, der gleich auf Manste eingehauen haben soll, so daß gestellt. In vielen Betrieben wurden die Lehrlinge in Räumen 70 Broz. Herausspringen würden. dieser blutende Verlegungen am Kopf erhielt. In diesem untergebracht, die sich keineswegs für den dauernden Aufenthalt von Der Verteidiger Justizrat Broda plädierte für Bubilli Zustand brachte Küsten   den Mann unter großem Zulauf zum Polizei. Menschen eignen. In manchen Betrieben wird ein Bett von ver: gung mildernder Umstände und bat, Blum nicht die bürgerlichen gebäude auf dem Markt, woselbst man ihn jedoch nach Feststellung Manske ging nun in eine fchiedenen Personen benutzt. In allen Fällen, in denen solche Miß- Ehrenrechte abzuerkennen. Unter andrem führte er hierzu aus, der Personalien alsbald entließ. stände konstatiert wurden, hat die Polizei die betreffenden Meister daß er auf Anraten des Arztes seine schwerkranke Frau nach der Destillation und wusch sich dort das Blut ab. Inzwischen stellten aufgefordert, schleunige Abhilfe zu schaffen. Ein Teil der Meister Riviera schicken und seine Kinder erheblich unterstüßen mußte. Er sich fünf Polizisten am Eingang der Straße auf, um Manske abzus ist dieser Anordnung auch bereits nachgekommen, die übrigen Unter- bedauerte, daß der Angeklagte gerade der Verurteilung unterliege, faffen, wenn er etwa weiter lärmen würde. Dieser Vorgang und die nehmer weigern sich aber entschieden, für ihre Arbeiter menschen- der doch bestrebt gewesen sei, den Namen seines Vaters immer mehr anwachsende Ansammlung auf dem Markt erregte würdige Zustände zu schaffen und sollen daher mit den gesetzlichen zu rehabilitieren und es als Stolz empfand, seinen Sohn, naturgemäß auch das Interesse und die Neugier der übrigen Be= Zwangsmitteln hierzu angehalten werden. Da giebt es noch Leute, einen Enkel Robert Blums, dem ehrenwerten deutschen wohner, und bald ging in der ganzen Stadt das Gerücht: die die sich darüber wundern, daß die Bäckergesellen bemüht sind, das Offiziers stand zuzuführen. Polizei sei einigen Juden auf der Spur, die den Mord an Winter Kost- und Logisverhältnis beim Meister abzuschaffen! in Konig begangen hätten. Sofort wurden Hep, hep!" Rufe laut, und ehe man sich dessen versah, richtete sich der Krawall gegen die Die Durchführung eines Stichkanals des Teltowkanale Juden, da die meisten Leute von dem Vorhergegangenen keine Durch Rigdorfer Gebiet scheint gesichert, zu sein. Die zwecks Land­abtretung erforderliche Separation( Grundstückszufammenlegung und Von der Anklage der öffentlichen Beleidigung durch die Kenntnis hatten. Verschiedenen am Markt befindlichen jüdischen Läden, Biederverteilung) der sogenannten Köllnischen Heide" wird voraus- Preffe ist am 10. April vom Landgericht II in Berlin   der Re- darunter einigen Warenbazaren, wurden die Fenster eingeworfen, so fichtlich auf friedlichem Wege erfolgen. Die Interessenten sind mit bakteur der polnischen Arbeiterzeitung( Gazeta robotnicza) Stanis daß ein erheblicher Schaden entstand. Der Polizei- Inspektor Kaschewski, der wohl einsah, daß das Auf der Separation einverstanden, stellen jedoch folgende Bedingungen: laus Lesniewski freigesprochen worden, nachdem ein früheres treten der Polizisten im Fall Manske den eigentlichen Anlaß zu dem Die Kosten trägt die Stadtgemeinde. Die Arbeiten werden dem auf drei Monate Gefängnis lautendes Urteil auf seine Revision auf- Tumult gegeben hatte, ließ sofort alle Mannschaften in das Wach Bureau von Härtel u. Jeschal übertragen. Vom Terrain wird gehoben worden war. Vor dem Angeklagten war Kaczmarek Redakteur. zimmer kommen, um sie dem Anblick der Menge zu entziehen, und nur ein Viertel Flächeninhalt abgetreten.. Die Grundwert- Dieser war wegen Beleidigung des früheren Oberpräsidenten von Steuer darf auf zehn Jahre nach Abschluß der Separation den Bosen, Freiherrn   von Wilamowig- Möllendorf und seines Gutsver- schon begann das Volk sich zu zerstreuen, als plötzlich im Schaufenster jetzigen Betrag nicht übersteigen. Die anzulegenden Straßen follen walters zu vier Monaten Gefängnis verurteilt worden. Ueber die des jüdischen Kaufmanus Gelbstein am Markte durch unvorsichtigkeit ein Feuerent stand. Nunmehr nahm der Kommandeur der Blücher­eine Breite von 2 Muten erhalten. An der Separation muß sich Berhandlung veröffentlichte L. einen Bericht in seinem Blatte und im allgemeinen, und er auch der Berliner Magistrat, soweit er Ländereien in dortiger Gegend fagte darin, daß die Angaben der Korrespondenz aus Markowitz Hujaren an, es handle sich um einen Aufruhr gegen die Juden befigt, beteiligen. Die Kosten für Pflasterung der Straßen und sich als wahr erwiesen hätten. Thatsächlich hat, so heißt es im wenigen Minuten ritten zwei Schwadronen Husaren in die den Pläge werden nur zur Hälfte von den Besigern getragen. Die Urteil, die Beweisaufnahme ergeben, daß die betreffenden Angaben Markt füllende Menge hinein, die von der andern Seite durch die Grundstücke behalten nach Möglichkeit dieselbe Lage. Sowie der nur ganz minimal berechtigt waren. Der Angeklagte konnte jedoch, Kanal angelegt wird, müssen drei Brüden über die Cannerstraße so heißt es weiter, den Eindruck gewonnen haben, als seien die Vor- aus dem Polizeigebäude herausströmenden Polizisten bedrängt und die beiden rechts und links von dieser abgehenden Straßen an- kommnisse auf den Gütern so, wie gefchildert. Der Angeklagte ver- wurde, jo daß eine allgemeine Verwirrung entstand. forderung zum Auseinandergehen blieb unbeachtet, und erst das gelegt werden. Eine Kommission soll die Angelegenheit mit dem trat mit dieser seiner Veröffentlichung die berechtigten Interessen rücksichtslose Vorgehen mit der blanken Waffe ermöglichte die Magistrat weiter beraten, seiner Leser. Form und Umstände ergeben nicht die Absicht der Be­Räumung des Marktes. leidigung. Auf die Revision des Staatsanwalts hob hente Am nächsten Abend, den 22. Mai, wiederholten sich diese Scenen. Sociale Rechtspflege. das Reichsgericht das freisprechende Urteil auf und verwies die Es wurden im ganzen ca. 50 Personen verhaftet, von denen 23 am Sache an das Landgericht II zurück, weil die Begriffe berechtigte Montag vor einem außerordentlichen Schwurgericht unter der An­Sonntagsfron. Der Hausbiener W. war von dem Seiler- Interessen wahrnehmen und befriedigen" nicht genügend aus- flage des Aufruhrs und Landfriedensbruchs, sowie der Sach­waren- Fabrikanten Klaus entlassen worden, weil er am 1. und einandergehalten seien. beschädigung, Widerstands, groben Unfugs usw. zu erscheinen haben, 2. Osterfeiertag nicht ins Geschäft gekommen war. 2. verlangte An der künstlichen Schaffung berufungsfähiger Objekte während die übrigen nur wegen leichterer Reate seiner Beit von der darauf im Klagewege eine vierzehntägige Lohnentschädigung und durch das Berliner   Gewerbegericht haben wir schon wiederholt Straffammer abzuurteilen sein werden. bestritt vor dem Gewerbegericht, daß er verpflichtet gewesen sei, Kritik geübt. Jezt hat in einem solchen Fall das Landgericht I, an den Feiertagen zu arbeiten. Ein Zeuge bestätigte jedoch die Be- Civilkammer VIII, die Berufung als unzulässig, das heißt nicht hauptung des Beklagten, daß dem Kläger gesagt worden sei, er müsse a Is gegeben verworfen. Der Sachverhalt war Sonntags um 9 Uhr sich zur Verfügung stellen. Thatsächlich ist auch folgender: Der ant 3. März entlassene Bonbonkocher K. W. ein Jahr lang des Sonntags für Klaus thätig ge- und der 10. März entlassene ant Bonbonkocher Tich. wesen. Im Lauf der Verhandlungen beklagte er sich bitter hatten zufällig am selben Tage beim Gewerbegericht Entschädigungs­darüber, daß die Sonntagsarbeit oft bis 3 Uhr nachmittags flagen gegen den Schokoladefabrikanten Hugo Lehmann anhängig gedauert habe, ohne daß er inzwischen hätte frühſtüden und gemacht. Der eine forderte 60, der andre 50 M., also pe des au Mittag essen können. Es wäre immer später geworden und er Streitobjekt betrug weniger als 100 m. und war deshalb an sich habe darum befürchtet, er würde von den Feiertagen gar nichts haben, nicht berufungsfähig. Der Borsigende der Kammer VI, Gewerbe­wenn er ins Geschäft ginge. Der Vorsitzende Herr Schulz machte richter Dr. Krause, legte beide Sachen zusammen, wohl mit der ben Kläger   darauf aufmerksam, daß er doch mit dem Arbeitgeber Abficht, ein berufungsfähiges Gesamtobjekt heraus. hätte Rücksprache nehmen müssen. Einen Vergleichsvorschlag zubekommen. Herr Dr. Krause erklärte beide Kläger für lehnte der Beklagte ab. Er wollte keinen Pfennig" zahlen. Streitgenossen im Sinne des§ 61 der Civilprozeß Ordning und Auf Anraten des Vorsigenden nahm w. schließlich die Klage meinte, die Zusammenlegung wäre doch ein Vorteil, denn so 3rüd. Der Gerichtshof tvar der Meinung, daß der wäre doch die Sache berufungsfähig. Die materielle släger vertraglich verpflichtet gewesen sei, auch des Sonntags Verhandlung ergab, daß K. rechtzeitig gekündigt worden war, zu arbeiten, und daß er, nachdem er es häufig gethan, nicht plöglich dieser Kläger wurde deshalb abgewiesen. Anders lag die Sache an den Feiertagen hätte fortbleiben dürfen. Der Kläger   erhielt bei Tsch. Er war am 8. März gekündigt worden, Lehmann hatte den horrenden Wochenlohn von 18 M., worin die Sonntagsarbeit ihn aber bereits am 10. März entlassen, angeblich wegen beharrlicher eingeschloffen war. Arbeitsverweigerung. Durch die Beweiserhebung wurde festgestellt, daß Wegen Unzuständigkeit des Gewerbegerichts wurde der Tich. trok anfänglicher Weigerung am fraglichen Nachmittag die Arbeit Mufiter. mit einer Klage gegen den Musikdirektor Wagner von ausgeführt hatte. Herr Hugo Lehmann, der übrigens recht oft auf der Kammer VI abgewiesen. Der Vorsigende, Gelverberichter dem Gewerbegericht erscheint, wurde verurteilt, ihm 50 Mart zu zahlen. Dr. Krause, führte zur Begründung folgendes aus: Unstreitig habe Gegen dieses Urteil legte Herr Lehmann Berufung ein, wogegen W. als Mitglied der Kapelle des Beklagten nur in den Belten" im vom Vertreter Tich.'s geltend gemacht wurde, die Berufung wäre Tiergarten tonzertiert und nicht Tanzmusik ausgeführt. Kläger   schon wegen Unzulässigkeit zu verwerfen. Das Streitobjekt jei gar­fönne aus diesem Grunde nicht als gewerblicher Arbeiter im Sinne der Gewerbe- Ordnung und des Gewerbe- Die Entlassung des letzteren sei 10 Tage später erfolgt, als die St.'s nicht 100 M., denn die Klage des K. gehe ich. absolut nichts an. Gerichtsgesetzes angesehen werden. Er müsse seinen Anspruch beim habe mit dieser nichts zu Wie schon thu. ordentlichen Gericht geltend machen. wurde als die Berufung Lehmanns Diese Entscheidung steht entschieden in Widerspruch mit den von zulässig bon der achten Civilkammer des Landgerichts I.  uns in lezter Zeit veröffentlichten Urteilen des Ober- Verwaltungs- verworfen, und zwar mit folgender Begründung: Der Streit­gerichts und des Kammergerichts, denn danach sind Musiker nur bann keine gewerblichen Arbeiter, wenn sie vorwiegend in einem gegenstand in erster Instanz liegt für jeden einzelnen der beiden Kläger unter der Berufungsgrenze; es ergiebt sich nur bei tiinstlerischen Gesamtunternehmen mitwirken. Die Mufit, die Herr einer Zusammenrechnung beider Streitgegenstände ein Betrag von Thomas More- Halle. Zum Beweis, wie wenig sich zuweilen Wagner mit seiner Kapelle bei freiem Eintritt ausführt, ist aber mehr als 100 M. Die Entscheidung über die Zulässigkeit der nur Polizeibeamte, die mit der Berichterstattung über Versammlungen bes teinesfalls von höherem Kunstinteresse." gegen den einen der Kläger gerichteten Berufung hängt also davon traut sind, zu dieser Obliegenheit qualifizieren und wie zuverlässig Mehrmaliges Betrinken als liederlicher Lebenswandel. ab, ob auch in einem solchen Falle eine Zusammenrechnung ihre Berichterstattung bemgemäß sein muß, bringt Es ist das Hallesche Boltsblatt"" folgende Reminiscenz: Redacteur Herr Krüger, der Inhaber einer Kaffeerösterei, wandte gegen die der beiden Streitgegenstände zu erfolgen habe. Sprach einem Abend, dem an Entschädigungsflage seines ehemaligen Geschäftstutschers B. vor dem von auszugehen, daß die beiden Kläger erster Instanz nur Swienth Gewerbegericht ein, daß er B. mit Recht plötzlich entlassen habe. formell als Streitgenossen im Sinne des§ 61 der Civil- Stadt irgend ein Studentenumzug stattfand, in einer Gewerkschaft

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Partei- Machrichten.

Arbeitersekretariate.

Nachstehend veröffentlichen wir die Adressen der zur Zeit in Deutschland   errichteten Arbeiterfekretariate. Die Veröffentlichung foll periodijch erfolgen; jedesmal bei Beginn eines neuen Quartals. Wir ersuchen die Interessenten, uns in der Vervollständigung des Berzeichnisses zu unterstützen und von einer Adressenänderung uns rechtzeitig Kenntnis geben zu wollen. Arbeitersekretariate bestehen in: Altenburg  

( S. A.) Unterm Schloffe 1. Altona, Große Bergstr. 204, I. Beuthen  ( O. S.), Schießhausstr. 6. Bremen  , Osterthorstr. 26 I. Breslau  

, Messergasse 18/19 I. Darmstadt, Elisabethstr. 31. Frankfurt  

a. M., Schuurgasse 45 I. Halle a. S., Geiststr. 21. Hannover  , Leinestr. 17. Hildesheim  , Judenstr. 5. Jena  , Saalbahnstr. 3. Mannheim  , S. 3, 10. Mühlheim  

a. Main  , Wiesenstr. 3. München  

, Jjarthorplay 6.

Nürnberg, Egydienplatz 22. Posen, Grünstr. 7. Striegau  

, Annengasse 4. Stuttgart  

, Eßlingerstr. 17/19. Tuttlingen  , Schaffhäuserstr. 24. Waldenburg, Schl. Töpferstr. 1. Berlin  , den 7. Juli 1900.

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Der Parteivorstand. Kreuzbergstr. 30.

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