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blinden Lärmis alarmirt.
Gerichts- Beifung.
"
er bedeutender
mittags wurde ein 7jähriger Knabe vor dem Hause Lübbener- geklagte von Jugend an seine ganze Familie tyrannisirt| studiosus juris seine erste publizistische Arbeit in der„ Kreuz• straße 18 von einem Bierwagen überfahren und erlitt außer Ver- habe und stets herrisch, rechthaberisch legungen des Fußgelenks einen Bruch des Oberschenkels, so daß gewesen sei. und unverschämt Zeitung" veröffentlicht. Er habe, obgleich er im Gegensatz zu Derselbe sei auch als Referendar mit der unter den Juden üblichen Unlust zum Militärdienst sehr gern seine Ueberführung nach dem Krankenhause Bethanien erforderlich seinem Vorgesetzten in Konflikt gerathen und habe viele un- beim Militär eintrat, nur ein halbes Jahr dienen können, weil wurde. Zu derselben Zeit brachte ein Kaufmann sich in seiner erklärliche Schritte gethan. So fchreibe er vielfach Wohnung in der Gneisenaustraße mittelst Rafirmeffers tiefe ganz fernstehende Personen aufgeregte Briefe, er verdächtige würfnisses mit seinem Vater verwies der Angeklagte auf an er frant geworden sei. Bezüglich der Gründe des Zer Schnittwunden an den Armen und dem Halse bei. Er wurde ununterbrochen seine Verwandten auf das schmachvollste, die bezüglichen Stellen seiner Schuhschrift, in welchen seine noch lebend nach dem Krankenhause am Urban gebracht.-verleumde und verklage fie 2c. Nachdem er ohne Wissen seines traurigen Familienverhältnisse ausführlich dargelegt seien, und Abends versuchte ein Metalldreher in der Wohnung seiner Ge- Baters die juristische Karriere aufgegeben, setzte er diese schrift betonte im Allgemeinen, daß es sich um zwei ganz verschiedene liebten, in der Fehrbellinerstraße, sich zu erhängen. Er wurde lichen Angriffe von Berlin aus fort. Dabei habe er wiederholt Weltanschauungen handele: Die innerlich durchdachte christliche jedoch rechtzeitig losgeschnitten und ins Leben zurückgerufen.felbst zugegeben, daß er infolge geistiger leberanstrengung an Weltanschauung und eine solche, die eigentlich in Nichts besteht. Am 2. d. M. und in der darauffolgenden Nacht fanden drei Schlaflosigteit leide, nervös erregt sei, nicht ordentlich denken Er habe sich ernstlich geprüft, fönne sich aber das Zeugniß ausfleinere Brände statt, zweimal wurde die Feuerwehr infolge fönne zc. Herr M. de Jonge trachte danach, seinen Vater wegen stellen, daß er keine Schuld an den traurigen Verhältnissen trage. der verschiedensten groben Vergehen auf die Anklagebank zu Den Antrag des R.-A. Paeze II, die betreffenden Stellen bringen, leide an Ueberschätzung des Werthes seiner Persönlich der Schuhschrift vor der Vernehmung des Gutachtens Prof. teit, an Größenwahn und Verfolgungswahnsinn und sei als Dr. Mendel zu verlesen, lehnt der Gerichtshof ab. gemeingefährlicher Geistestranter zu bezeichnen. Das Gutachten des Prof. Dr. Mendel: Im Ottober 1889 sei Herr Prof. Dr. Mendel stützte sich nicht auf eine persönliche Exploration, Emil de Jonge zu ihm gekommen und habe ihm eine sondern in erster Reihe auf die Briefe, die Dr. Mendel als ganz Anzahl angeblich von dem Angeklagten geschriebener charakteristisch bezeichnete und hinzusetzte, daß bei der Lektüre Briefe vorgelegt, aus welchen die Ueberzeugung sich Prozeß Morris de Jonge, Freiherr von Hammerstein dieser Briefe kein Mensch daran zweifeln könne, daß der Schreiber bilden mußte, daß der Schreiber dieser Briefe geistestrank sei. und Genoffen. geiftestrant fei. Er( der Zeuge Dr. Bär) habe infolge dieser Er habe in seinem Attest, welches er Herrn Emil de Jonge aus Vor der ersten Straftammer des hiesigen Landgerichts I be- Gutachten dem Bruder des Angeklagten seine Bereitschaft zu einer stellte, in aller Vorsicht seine Meinung ausgedrückt, namentlich gannen gestern Vormittag die Verhandlungen in der Strafsache Untersuchung des letzteren erklärt, wenn er amtlich dazu auf- auch als Grundbedingung hingestellt, daß die Briefe auch that gegen den Schriftsteller Dr. jur. Christoph Morris de Jonge, gefordert wurde." Diese Aufforderung sei dann erfolgt, und bei fächlich von Herrn Morris de Jonge geschrieben sein müßten. den Chefredakteur der Kreuz- Zeitung " Frhrn. v. Hammer- Der Unterredung, die er mit dem Angeklagten gehabt, sei er fest Da in diesen Briefen auch gewiffe Drohungen enthalten waren, stein, den Redakteur des Reichsboten" Dr. phil . Conrad davon überzeugt gewesen, daß er in der That einen gemein- fo gab er seine Meinung dahin ab, daß unter der gedachten Müller und dem Redakteur Oswald Knorr von den gefährlichen Geistestranten vor sich habe. Derselbe habe ein Voraussetzung der Schreiber auch gemeingefährlich sei und sich Moabiter Nachr." Den Vorsitz führt Landgerichts- Direktor hochgradig frankhaft aufgeregtes Wesen gezeigt, sei von großer seine Unterbringung in eine Irrenanstalt empfehle. Er sei dabei Schmidt, die Anklagebehörde vertritt Staatsanwalt Müller II., Unruhe gewesen, habe fortwährend von seiner großen wissen von der Meinung ausgegangen, daß es Aufgabe der Polizei sei, die Vertheidigung führen Rechtsanwalt Räzell und Rechts schaftlichen Bedeutung, seinen hohen Verbindungen in aristo- nicht nur Diejenigen, die Verbrechen oder Vergehen be anwalt Klasing( Bielefeld ). Als Zeugen, bezw. Sachverständige fratischen und Beamtenkreisen gesprochen und sich als viel zu gangen haben, zu sistiren, sonndern auch event. solche Verbrechen find u. a. Geh. Sanitätsrath Dr. Bär, Prof. Dr. Mendel, bedeutend" erklärt, um einer polizeilichen Vorladung Folge zu zu verhindern. Er habe dann von der ganzen Sache nichts Medizinalrath Dr. Long und von der Vertheidigung Prof. Eulen- leisten. Es zeigte sich in seinem ganzen Wesen eine ungemeine weiter gehört, bis der Staatsanwalt ihn unter Zusendung der burg geladen. Es handelt sich um die Unterbringung des Eitelkeit, Geziertheit, schauspielerisches Auftreten, Streben nach Akten zu einem Gutachten aufforderte. Er erklärte sich zu einem Angell. de Jonge in die Maison de Santé in Schöneberg , gesuchten Affekten in der Sprache und in den Gesten, und damit nur im Stande, wenn er den Kranken persönlich untersuchte und deren Ursachen und Nebenumstände in verschiedenen Beitungs- im Busammenhange die Briefe, ein Fluchbrief" an den Vater ihm der Krankenbericht aus der Maison de Santé vorliege. Die artikeln besprochen wurden, welche die Angeklagten zu vertreten und die Zusendung der Feder, mit welcher der Fluch geschrieben persönliche Untersuchung war unmöglich, da der Angeklagte irr haben. Da es sich bei diesen Artikeln um dieselben Vor- worden, der ganze Inhalt der 30-40 Seiten langen Briefe thümlich meinte, es handele sich um seine Entmündigung und gänge handelt, beabsichtigte der Vorsitzende, die Verhandlung gegen haben ihm die volle Ueberzeugung gebracht, daß der Angeklagte abreiste. Zu seiner Information dienten also nur die Akten, die die vier Angeklagten miteinander zu verbinden; die Vertheidigung ein Mann sei, der nicht normale Geisteskräfte befize und an Ver- Krankengeschichte und die Briefe, die der Angeklagte in der Maison widersprach jedoch, da es sich um verschiedene Artikel handele folgungswahnsinn leide. Er habe ihn auch für gemeingefährlich de Santé geschrieben. In den Thatsachen lag vollständig ges und bei einer solchen Verbindung den beiden letzten Angeklagten gehalten, da nach der Mittheilung des Emil de Jonge der An- nügendes Material, so daß er auf persönliche Untersuchung vers die Möglichkeit einer zeugeneidlichen Vernehmung des Dr. Morris geklagte diesen direkt bedroht habe. Der Zeuge Dr. Bär be- zichten konnte. Am 18. März 1891 habe er sein Gutachten eingereicht, de Jonge geraubt würde. Ein Gerichtsbeschluß über diese Frage hauptet, daß er feineswegs mit den Familienverhältnissen der welches darin gipfelte, daß Herr Dr. de Jonge am 25. Juni 1890 erübrigte sich aber, da der Redakteur Knorr nicht erschienen war de Jonge's bekannt gewesen sei oder von den zwischen den Mit- an einer frankhaften Störung seiner Geisteskräfte gelitten hat. und der Gerichtshof deshalb beschloß, die Verhandlung gegen ihn gliedern bestandenen Zwistigkeiten Kenntniß gehabt habe. Gr Ob er jezt noch geisteskrank sei, darüber könnte nur eine pers und den Angeklagten Dr. Müller einem besonderen Termin vor- habe den Bruder Emil de Jonge acht Monate vor dem Erscheinen fönliche Untersuchung entscheiden. Der Angeklagte litt zur Zeit zubehalten und gegen Morris de Jonge und Frhrn. v. Hammer- des Artikels in der Kreuz- Zeitung " nicht gesehen, und nur ein der Abgabe des Gutachtens an frankhaften Vorstellungen der stein zu verhandeln. einziges Mal habe derfelbe bei einer früheren Unterredung Selbstüberhebung, an dem Mangel gewisser Grundforderungen Die Herren de Jonge und Frhr. v. Hammerstein werden geäußert, daß sein Bruder Morris de Jonge zum Christen- der Sittlichkeit und an tindischen Vorstellungen. Der Gutachter beschuldigt, den Bezirksphyfitus Geh. Sanitätsrath Dr. Bär im ihum übertreten wolle. Auf Befragen des Präsidenten erklärt bezieht sich auf eine ganze Reihe vorliegender Schriftstücke, Briefe Sinne des§ 186 beleidigt zu haben. Morris de Jonge war der Zeuge, daß er selbst Jude fei, aber er könne versichern, daß und das Krankenjournal der Maison de Santé zur Be vom 28. Oftober 1889 bis zum 24. Juni 1890 in der Maison der beabsichtigte Religionswechsel des Angeklagten ihn feineswegs gründung seines Urtheils. Durch mehrere Briefe ziehe sich ber de Santé als Geisteskranker untergebracht. Er ist der Ansicht, bewogen habe, ihn ungünftiger zu beurtheilen, als es seine Ueber- Gedanke, daß sein Bater mit ihm in ein Ber daß diese Unterbringung auf Betrieb der ihm übelwollenden zeugung gewesen. Nie und nimmer werde er seine Hand dazu würfniß nur deshalb gekommen sei, weil Verwandten und zwar ohne Grund und obgleich er reichen, solchen Machenschaften Vorschub zu leisten, die er nicht sei, als dieser und dieser ihn deshalb nicht neben sich dulden völlig gesund gewesen, erfolgt sei und daß die Unterbringung mit seinem Gewissen vereinbaren tönne und wie sie ihm könne. Dieser Gedanke sei auch in einer Eingabe an durch die Polizeibehörde auf Grund eines Attestes stattgefunden gegnerischerseits vorgeworfen werden. Der Vertheidiger des den Kaiser ausgedrückt. Laut Krantenjournal hat er sich im habe, welches Dr. Bär nach der Behauptung des Angeklagten Angeklagten de Jonge richtet an den Zeugen die Frage, ob er Krankenhause wiederholt dahin ausgelassen, daß er den Polizeiwahrheitswidrig ausgestellt habe. Nach seiner Entlassung am sich selbst von den Thatsachen überzeugt habe, die ihn den An- präsidenten von Berlin vernichten werde, weil derselbe keine An 24. Juni 1890 veröffentlichte Morris de Jonge in Nr. 342 der geklagten de Jonge für gemeingefährlich erklären ließen, oder ob stalten mache, um ihn aus der Frrenanstalt zu befreien; im Kreuz- 3tg." in einem längeren Artikel die Geschichte seiner Ueber- er lediglich den Angaben des Herrn Emil de Jonge Glauben ge- Jahre 1891 werde Berlin einen neuen Polizeipräsidenten haben 2c. führung unter der Ueberschrift Offene Anfrage an den Geh. schenkt habe. Sanitätsrath Dr. Bär erwidert, daß einestheils Der Angeklagte erläutert dies dahin, daß man ihn im Maison Sanitätsrath, Bezirksphyfitus Dr. med. Abraham Bär, Hoch- das Gutachten des Dr. Auerbach zu Köln und anderentheils zwei de santé fyftematisch gegen den Polizeipräsidenten aufgehegt wohlgeboren". Der Verfasser stellt darin die Frage an den Ge- Briefe des Angeklagten de Jonge, die an dessen Vater gerichtet habe. Im Uebrigen bestreitet er generaliter Alles, was in dem nannten: Welches waren die Symptome schwerer geistiger oder waren, für ihn maßgebend gewesen seien. Der Inhalt der Briefe Krantenjournal über ihn stehe, ebenso Alles, was auf Auspsychischer gemeingefährlicher Erfrantung, welche Sie in der sei ein derartiger, daß der Verfasser entweder von fagen des Dr. Auerbach beruhe. Bezüglich der Selbstüberhebung Unterredung, die Sie am 28. Oktober unter dem Vorgeben, Sie einer unglaublichen Pietätlosigkeit oder von einer Geistes- verweist der Sachverständige auf verschiedene briefliche und münd feien höherer Polizeibeamter", mit mir führten, an mir entdeckt krankheit befallen sein mußte. Vertheidiger: Herr Sanitäts- liche Aeußerungen des Angeklagten über seine großen Anlagen, haben. Ju einer Anmerkung zu der Mittheilung, daß sich Geh. rath, wenn Sie nun gewußt hätten, daß der Angeklagte Morris ſeine geistige Ueberlegenheit über seine Brüder, über die Sanitätsrath Dr. Bär als Polizeibeamter ausgegeben, heißt es: de Jonge, wie er behauptet, von Kindheit an, oder doch von Verdienste, die er sich um die deutsche Kultur erworben, liber Es kann für mich keinem Zweifel unterliegen, daß diese List, der Zeit an, als er denken konnte, sich in einem unaufhörlichen seine von Bielen herausgefundene Aehnlichkeit mit Göthe . Der sowie auch das später bei meiner Verhaftung und Wegbringung Rampf mit seiner Familie befand, die alle Mittel anwandte, ihn Angeklagte erklärt wiederholt, daß er manches hier Angezogene beobachtete Verfahren durch Dr. Bär veranlaßt worden in seinen idealen Ansichten und Bestrebungen zu unterdrücken und in satyrischer Stimmung geschrieben und im Uebrigen Alles, was ist, für den es bereits vor der Unterredung auf Grund der ihn mit Gewalt in die in der Familie herrschende materia die Aerzte und das Krankenjournal sagen, bestreite. Zum Be nachweisbar geführten Verhandlungen mit meiner Familie listische, atheistische Richtung zurückzudrängen, würden Sie auch weise des fittlichen Mangels verweist der Sachverständige auf die feststand, mich für irrenhausreif zu erklären, mochte ich es nun dann den Angeklagen entweder für pietätlos oder für geistes- entfeglichen Briefe, welche er an seinen Vater geschrieben, auf sein oder nicht." Aus dem Artikel geht hervor, daß Morris de frank halten? Zeuge Dr. Bär: Als ich die Briefe las, hielt eine von Dr. Auerbach bekundete Thatsache, daß der Angeklagte Jonge, welcher früher in Köln a. Nh. lebte, wegen seines Aus- ich ihn für pietätlos, nach meiner Unterredung mit ihm aber einmal feine Hand gegen den Vater erhoben und denselben tritts aus dem Judenthum und sonstiger Zwiftigkeiten wegen mit für geistesfrank. Ich bin überzeugt, daß seine Handlungen nicht mißhandelt habe, auf einen in feierlichste Form ge feiner Familie zerfallen ist und eine Anzahl heftiger Briefe an das Ergebnis einer unmoralischen Denkweise, sondern das eines fleideten Fluch, welchen er seinem Water zugeschickt und feinen Bater geschrieben hat. welche Anlaß zu der Untersuchung geistigen Defektes sind. auf die Thatsache, daß auch gegen die Mutter, gegen feines Geisteszustandes gegeben haben. In dem inkriminirten Der Bertheidiger richtet an den Geheimrath Bär noch eine welche er ursprünglich große Zärtlichkeit gezeigt habe, unfagbare Artikel theilt Angeklagter de Jonge alle Ginzelheiten seiner Unter- Reihe von Kreuz- und Querfragen, in welchen er darauf hin- Angriffe aus der Maison de Santé geschleudert worden seien. redung mit Dr. Bär mit, und zwar behauptet er, daß er die weist, daß Dr. Bar in seinem Attest Thatsachen aufgenommen Schließlich verweist der Sachverständige zur Begründung seines felben wahrheitsgemäß stenographisch aufgenommen habe. An- habe, welche nicht auf eigenen Wahrnehmungen beruhen, sondern Urtheils über die tindischen Vorstellungen, unter denen der Angeklagter v. Hammerstein bestreitet, daß in der erwähnten auf Mittheilungen von dritter Seite. Die Vertheidigung stellt geflagte leidet, auf einzelne Stellen der Briefe desselben, namentAnmerkung dem Dr. Bär der Vorwurf gemacht werden sollte, ferner fest, daß das Originalgutachten des Dr. Auerbach dem lich auch darauf, daß derselbe aus dem Krankenhause heraus den dolofer Weise ein falsches Attest ausgestellt zu haben, es sollte Dr. Bar gar nicht vorgelegen habe, sondern nur eine Abschrift Polizeipräsidenten gebeten habe, ihn Visitenkarten des Inhalts nur behauptet werden, daß Dr. Bär bei der Ausstellung jenes desselben, welche der Zeuge nicht habe prüfen können. Schließ zu bestellen:" Dr. Morris de Jonge Haarbleicher, Schrift Attestes durch die Unterredungen mit Familiengliedern des lich deutet die Wertheidigung auch an, daß der Zeuge doch gar steller und gemeingefährlicher Geisteskranker" und daß er Angeklagten voreingenommen war und nicht mit der gehörigen teinen Anhalt dafür gehabt habe, daß der Angeklagte feinen weiter anbeim gegeben habe, ihm die Hälfte der VisitenSorgfalt vorgegangen sei. Dies zu beweisen sei er bereit. eigenen Werth überschäße, da er ja den wirklichen Werth des- tarten zu Neujahr und den Rest zum Karneval zu über Der als erster Zeuge vernommene Polizeilieutenant felben gar nicht kenne. senden. Der Angeklagte erwidert darauf, daß er Gott sei Dant Schmidt II bekundet, daß ein Bruder des Angeklagten, der Geh. Sanitätsrath Dr. Bär begründet wiederholt auf die auch in seiner furchtbaren Lage niemals seinen Humor verloren Kaufmann Emil de Jonge eines Tages zu ihm gekommen fei Vorhaltungen der Bertheidigung seine Stellungnahme in der habe. Der Sachverständige verweist ferner darauf, daß der und ihm gesagt habe, daß der Angeklagte seine Eltern fortgesetzt ganzen Sache und behauptet, daß der inkriminirte Artikel den Angeklagte selbst in einem seiner Briefe geschrieben: Sein Vater durch empörende Schmähschriften belästige und ein Wesen zeige, ganzen Inhalt seiner Unterredung mit dem Angeklagten feines- wollte sich nicht zu Geldleistungen für einen von ihm in's Auge welches dringend Veranlassung gebe, ihn auf seinen Geistes- wegs richtig wiedergegeben habe. Der allgemeine Gang der gefaßten idealen Zweck hergeben, und deshalb mußte er alle zustand und seine etwaige Gemeingefährlichkeit zu untersuchen. Unterhaltung sei richtig wiedergegeben worden, ebenso Einzelheiten, Bande, die ihn mit demselben verknüpften, zerschneiden. Und Er, der Zeuge, habe auch eine Anzahl dieser Briefe gelesen, die aber es sei immer nur etwas Wahrheit und unendlich viel dieser ideale Zweck war, daß der Angeklagte gern eine städtische von einer Art waren, wie sie feiner Empfindung nach Kinder Tichtung vorhanden. Er habe durchaus nicht mit einer allen wissen- Lesehalle in Köln begründen wollte. Der Sachverständige giebt nicht an ihre Eltern schreiben, und ihn auch zu der Vermuthung schaftlichen Grundfäßen und seinen Instruktionen zuwiderlaufenden sein Endgutachten dahin ab: Reine einzige der von ihm brachten, daß der Angeklagte geistestrant sei. Er habe deshalb Flüchtigkeit gehandelt und habe die feste Ueberzeugung, daß die Sucht zur Begründung seines Urtheils angeführten Thatsachen sei an sich den Bruder des Angeklagten zunächst an den Bezirksphyfikus des Angeklagten, ihm nahestehende Personen sei es gesellschaftlich oder direkt beweisend, für den Psychiater sei aber das ganze Bild Dr. Bär verwiesen, und als auch dieser aus den Briefen die vor dem Richter zu vernichten, auf einer franthaften Störung entscheidend und aus diesem Gesammtbilde und aus dieser Ber Bermuthung einer Geisteskrankheit erhalten, habe er Herrn des Geistes beruhen. Auf eine Frage des Vertheidigers über- handlung selbst heraus ziehe er seine Ueberzeugung, daß der AnDr. Bär zum 23. Oktober vorgeladen. An diesem Tage habe er giebt der Vorsitzende dem Zeugen Dr. Bär eine in den Aften geklagte zur Zeit, als er die Briefe geschrieben und auch vorher dann auch versucht, den Angeki. Morris de Jonge auf das Bureau Leindliche beglaubigte Abschrift des Dr. Auerbach'schen Gut geiftestrant gewesen sei. Der ganze Fall sei ein ganz klarer, einzu laden, er habe einen Beamten damit beauftragt, welcher dem achtens. Dr. Bär erklärt, daß dieselbe viel ausführlicher sei, facher und zweifelloser vom psychiatrischen Standpunkte. Die Angeklagten fagen mußte, daß es sich um Steuerangelegenheiten als das ihm in der Abschrift vorgelegene Gutachten desselben Form der Geisteskrankheit, an welcher der Angeklagte litt, sei handele. Da aber der Angeklagte sich weigerte, zu kommen, sei Arztes, auf welches hin er zumeist sein Attest ausstellte. die sehr häufig vorkommende und wohlbekannte Paranoia simplex Herr Dr. Bär selbst in die Wohnung desselben gegangen und Eine Reihe von Fragen nach den persönlichen Verhältnissen| chronica, welche gerade geistig sehr beschlagene Menschen zu habe dort eine etwa halbstündige Unterredung gehabt. Da Herr des Angell. de Jonge beantwortet dieser dahin: Er fei 1864 in befallen pflege. Was nun die Frage betrifft, ob der Angeklagte Dr. Bär den Mann für geistestrank und gemeingefährlich ge- Köln geboren. Sein Vater sei Bankier gewesen und jezt Rentner, inzwischen geheilt worden, so gehöre zum Begriffe der Heilung, halten, habe er denselben nunmehr doch auf das Bureau kommen er habe noch drei ältere Brüder, welche sämmtlich an der Börse daß Kranke einsieht, daß was das, lassen und in der schonendsten Form und in der artigsten Weise thätig feien, zwei in Paris und einer, der die ganze Sache ein- Krankheit gethan, krankhaft war. Davon sei aber bei dem Annach der Maison de santé geschafft. Der Angeklagte de Jonge gerührt habe, in Berlin . Vater und Brüder lebten in sehr günstigen geklagten de Jonge gar keine Rede und deshalb halte er den behauptet, daß er den Polizeilieutenant nur eine Minute ge- Verhältnissen. Er habe in Köln zuerst die Realschule und dann selben auch heute noch für geistesfrank. Auch dieser Sachverständige sprochen habe und derselbe sich also aus eigener Wahrnehmung das Gymnasium besucht und mit noch nicht 18 Jahren das wird von der Vertheidigung in ein heftiges Kreuzfeuer genommen, gar nicht von seiner angeblichen Gemeingefährlichkeit" habe Abiturienteneramen gemacht. In Heidelberg , Leipzig , Berlin , um etwas für die Behauptung festzustellen, daß Dr. Bär leichtüberzeugen können. Er sei auf dem Polizeibureau etwa zwei Bonn habe er Jura und Staatswissenschaften studirt, sei dann fertig mit seinem Attest umgegangen sei. Die Vertheidigung hebt Stunden lang in einem Raum gehalten worden, in welchem als Referendar in Köln beschäftigt gewesen, aber aus der es namentlich als sonderbar hervor, daß der Angeklagte bald Sistirte aufbewahrt zu werden pflegen, dann sei er in einem juristischen Laufbahn dann ausgeschieden, wieder eingetreten und nach seiner angeblichen Gemeingefährlichkeit" die Aerzte durch Strantenwagen mit rothem Kreuz noch der Jrrenanstalt gebracht habe schließlich den praktischen Dienst ganz verlassen, weil er die Verstellung so getäuscht haben könne, daß dieselben in seine Ents akademische Laufbahn verfolgen wollte. Diesem Plan habe sein laffung aus dem Irrenhause willigten und derselbe auch troh Geh. Sanitätsrath Dr. Bär macht folgende Aussagen: Vater alle möglichen Schwierigkeiten bereitet, das Geld zum feiner später folgenden journalistischen Kämpfe nicht wieder Er habe in der ganzen Sache durchaus lege artis gehandelt. Doktor Examen veriveigert 2c. Sein Vater habe sich eben auf dem als gemeingefährlich eingesperrt worden sei. Professor Mendel Am 21. Oktober sei er von dem Bruder des Angeklagten Standpunft des ,, sic volo, sic jubeo" gestellt und sein Verhältniß erklärt, daß es in sehr vielen Fällen vorkommt, daß man mit de Jonge, Herrn Emil de Jonge, aufgesucht worden. Dieser zu demselben habe sich immer mehr verschlechtert. Er habe die Kranken den Versuch der Entlassung mache. Was die Gemeins habe ihm ein Gutachten des Hausarztes der Familie de Jonge, felfenfete Ueberzeugung, daß dabei sein Plan, Chrift zu werden, gefährlichkeit betreffe, deren Konstatirung dem Geh. Rath Bär Dr. Auerbach, sowie des Professors Dr. Mendel, ferner eine eine wesentliche Rolle mit spielte. Er sei aus vollem Herzens zum Vorwurf gemacht werde, so halte er feinerseits eigentlich ganze Reihe von Briefen des Angeklagten vorgelegt. Aus den bedürfniß heraus im vorigen Winter zum Christenthum über jeden Geisteskranken für mehr oder minder gemeingefährlich. Briefen habe er die feste Ueberzeugung davon erlangt, daß es getreten, nachdem er 3-4 Monate hindurch evangelischen Eine erschöpfende Definition dieses Ausdrucks gebe es nicht, sich hier um einen Geistesgestörten handelte, und diese Ueber- Religionsunterricht genossen. Das ganze Dr. Auerbach che dabei müsse die wissenschaftliche Ueberzeugung des Jrrenarztes zeugung sei durch die beiden Gutachten durchaus bestätigt worden. Gutachtin sei kein Gutachten, sondem eine auf unwahrheiten in erster Reihe stehen. Er fönne dem Geh. Nath Dr. Bär In dem Gutachten des Dr. Auerbach hieß es, daß der An- aufgebaute Schmähschrift. Im Jahre 1885 schon habe er als nichts vorwerfen, was erweisen könnte, daß derfelbe contra legem
worden.
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