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artis oder gegen feine Instruktion gehandelt habe. Professor Dr. Jum so mehr geboten war, als hier Geheimer Nath Bär felbft| 60 M.; Gbinger Hutmacher pro Mann und Woche bis zum Mendel betonte schließlich auf Befragen noch, daß er sein Endurtheil Jude ist und es sich bei dem Zwist des Angeklagten de Jonge Ende des Streits 15 Pf.; in Hamburg   die Hafenarbeiter nicht abändern würde, selbst wenn ein Theil der Behauptungen mit seiner Familie nicht um einen gewöhnlichen Familienkonflikt, 500 W., die Steinmegen 100 M.( 2. Rate, 1. Rate 300 m.); des Krankenjournals fortfallen sollten und die Behauptungen des fondern um einen ernsten fulturellen Konflikt handelte. Herr in Altona   die Schlosser und Maschinenbauer 20 Pf. pro Angeklagten über die systematische brutale Behandlung, die er in von Hammerstein sei jedenfalls der Ueberzeugung gewesen, daß Woche und Mann; in Salle die arbeitenden Buchdrucker, feiner Familie erlitten haben will, wahr sein sollten. Letzteres der Angeklagte de Jonge nicht gemeingefährlich sei und die Unter- welche den Neunstundentag bewilligt bekamen, mindestens 4,50 m. würde nur eine Frage der Antiologie sein. bringung in einer Frrenanstalt pflichtwidrig war, da er den pro Mann und Woche freiwilliger Extra beitrag; die Former Geheimrath Professor Gulenburg begutachtet, de Jonge für durchaus geiftesgesund erkannt hatte. Die That Dresdens   100 m. als 2. Rate. daß Sanitätsrath Dr. Bär keine der instruktionellen Medizinal- fachen, welche Professor Mendel seinem Gutachten zu Grunde vorschriften verlegt habe. Die Gewerkschaften der Städte Bremerhaven  , Geestes Es sei dem betr. Sachverständigen gelegt habe, feien feineswegs geeignet, die Ueberzeugung münde, Lehe   sowie der Umgegend erklärten sich mit den streifen­überlassen, in welcher Form und wie lange Zeit die als Explo- von der geistigen Gesundheit des Angeklagten zu erschüttern. den Buchdruckern solidarisch und werden dieselben nach Kräften ration dienende Unterredung stattfinden soll. Jedenfalls Der Gerichtshof habe durch die Ablehnung der Beweisanträge materiell unterstützen.

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sei anzunehmen, daß Dr. Bär nach seiner Ueber- als richtig anerkannt, daß de Jonge in schnödester Weise zeugung sein Urtheil gefällt habe.- Der Vertheidiger von seiner Familie behandelt worden und wenn dieser in der 3 Wochen auf jede Unterstüßung verzichtet und 500 In Leipzig   haben 300 ftreifende Buchdrucker für 2 bis richtet an den Professor Eulenburg die Frage, ob nicht von ihm beliebten Form dagegen angekämpft, so sei dies doch wollen mit der Hälfte der bisher gezahlten Unterstüßung Angesichts der Thatsache der Ausscheidung de Jonge's höchstens das Aufbligen eines elementaren Bornes, nicht aber aus dem Judenthum Dr. Bär eine besondere Vorsicht bei Ent- Zeichen des Wahnsinne, und das tindische" Schreiben an den zufrieden sein, damit die bedürftigsten, namentlich die mit zahl­gegennahme der Mittheilungen des Herrn Emil de Jonge be- Polizeipräsidenten stelle feinen Ausbruch des Wahnsinns dar, son- unterstützt werden können; ferner wird in den nächsten Tagen die reicher Familie gesegneten Kollegen in der genügenden Weise obachten mußte. Prof. Eulenburg erwidert, daß hierzu keine dern den Hohn der Ohnmacht darüber, daß Jemand die ihm unterſtützt werden können; ferner wird in den nächsten Tagen die Beranlaffung vorlag, wenn Dr. Bar aus der Unterhaltung mit ohne triftigen Grund angelegten Fesseln nicht sprengen könne. Natural unterstützung organisirt. dem Angeklagten die Ueberzeugung gewann, daß derselbe geistes- Diese Verhandlung habe zu aller Erschrecken ergeben, daß es bei Eine merkwürdige Enthüllung bringt die letzte Nummer frant und gemeingefährlich sei. Der Vertheidiger Rechts- uns möglich sei, lediglich auf Grund der Ansicht eines Physiaters, des Corresp. f. Dtschl. Buchdr. u. Schriftg.": anwalt Rähell wünscht von dem Sachverständigen ein Gutachten welche derfelbe nach halbstündiger Unterredung gewonnen, einen In dem Verzeichnisse der Mitglieder, welche dem darüber, inwieweit Dr. Bär berechtigt war, den Angeklagten Menschen acht Monate lang im Irrenhause festzuhalten. Die Dr." Schmidt den Auftrag gegeben, ihre Rechte bei der de Jonge als gemeingefährlich zu bezeichnen.- Professor Eulen- Ueberzeugung, daß solche Zustände einer Aenderung bedürfen, Zentral- Invalidenkaffe zu wahren, befindet sich unter burg   fann hierauf ebenso wenig eine bestimmte Anwort geben, habe den Angeklagten v. Hammerstein dazu bewogen, die Sache Oberhausen  ( Rheinl.) der Name Richard Kühne. Es ist dies der wie Professor Mendel, es müsse dies dem subjektiven Urtheil des der Deffentlichkeit zu übergeben. Er bitte um die Freisprechung Brinzipal der bekannten großen Oberhausener   Werkdruckerei. Dr. Bär überlassen bleiben. des Angeklagten. Staatsanwalt Müller betont noch, daß Was den Mann eigentlich bewogen hat, sich seine Rechte" bei Der letzte Sachverständige, Medizinalrath Dr. Long, schließt es doch ein Irrthum sei, wenn man annehme, daß lediglich das der Zentral- Invalidentaffe wahren zu lassen, ist rein unerfind­sich den Gutachten der Professoren Mendel und Eulenburg an Gutachten des Geh. Raths Bär die achtmonatige Intirung lich; derselbe ist gar nicht gelernter Buchdrucker und war selbst­und erklärt, daß Sanitätsrath Dr. Bär vollständig forrett ge des Angeklagten veranlaßt habe. Selbstverständlich haven dabei verständlich auch noch nie Mitglied unferes Vers handelt habe. die Aerzte der Maison de santé das hauptsächlichste Wort zu eins. Ob seine Unterschrift ein Mißverständniß" ist oder ob Die Vertheidiger stellen sodann noch eine ganze Anzahl fprechen gehabt. Rechtsanwalt Klasing betont nochmals, dieselbe einen anderen Zweck verfolgt wer weiß es!" Beweisanträge und beantragen die Ladung vieler Zeugen, welche daß es sich hier um einen großartigen Konflikt mit den reform­früher dem Angeklagten de Jonge nahe gestanden und dienstlich jüdisch- atheistisch- mammonistischen Anschauungen innerhalb einer wie freundschaftlich mit ihm verkehrt haben. Dieselben sollen Familie handele; wenn innerhalb dieser fanatisch jüdischen Familie befunden, daß de Jonge sich niemals so betragen habe, daß man der Abfall eines Familienmitgliedes zum Christenthum vor sich daraus einen Schluß auf einen geistigen Defeft desselben ziehen geht und dabei auch ein Fluch unterläuft, so sei der Grund zu könne. Ferner beantragen die Vertheidiger die Verlesung des diesem Fluche doch ein tieferer, als Professor Mendel ange­gesammten umfangreichen Schriftstückes, welches der Angeklagte nommen habe. vom Irrenhause aus an den Kaiser richtete, den er um Schut gegen die Vergewaltigung anflehte, von der er sich betroffen fühlte. Dem letzten Antrage giebt der Gerichtshof statt, die Verlesung des Schriftstücks nimmt eine Stunde in Anspruch. Der Gerichtshof lehnt alle neuen Beweisanträge der Ver­theidigung ab, da er die durch dieselben zu beweisenden That fachen glaubt, namentlich, daß der Angeklagte dritten Personen gegenüber den Eindruck eines vernünftigen Menschen gemacht hat und daß die schriftstellerischen Elaborate des Angeklagten voll Geist sind.

Boziale Uebersicht.

Arbeiter und Arbeiterinnen!

Der Streit des Personals der Firma Feibisch in Der Angeflagte Morris de Tonge fügte noch hinzu, daß der Berlin   ist nach zirka achtwöchentlicher Dauer wegen Erfolglosigkeit mehrfach erwähnte Fluch gegen seinen Vater nur der Schluß beendigt; doch bitten wir die Genossen und Genoffinnen um punkt einer ganzen Korrespondenz und gewissermaßen der Angel- weitere Unterstützung der Ausgesperrten. Es sind 23 Verheirathete, punkt des ganzen Konfliktes sei. Er wiederhole, daß er es be 33 bauere, diesen Fluch ausgestoßen zu haben, man möge aber nicht 3 Ledige und 7 Hilfsarbeiterinnen, zummen 83 Personen zu vergessen, daß er zwei Tage zuvor einen Brief von einem Ver- unterstützen. Mit genossenschaftlichem cuß: Das Komitee. wandten erhalten habe, in welchem auch ihm geflucht wurde.

J. A.: Anton Kopp, Friedrichsberg bei Berlin  , Borhagenerstraße 20, 8 Tr. Achtung, Schneider und Schneiderinnen! Mittwoch, den 6. Januar d. J., Abends 82 Uhr, findet im Restaurant Leopold, Markgrafenftr. 88, die nächste Sigung der Wert­st att- und Geschäftsbelegirten statt Bei der Noth­wendigkeit, unter der Arbeiterschaft unseres Gewerbes immer engere Beziehungen zu fördern und ein solidarisches Zusammen­wirken zu ermöglichen, ferner um über alle Vorgänge in den einzelnen Werkstätten und Geschäften( Maßregelungen, Lohn­reduktionen, schlechte Behandlung u. s. w.) unterrichtet zu sein, ist es Pflicht der Personale jener Werkstätten und Geschäfte, welche bis jetzt noch nicht vertreten sind, einen Vertreter resp. eine Vertreterin zu entsenden. Wenn auch bei den augenblicklich ungünstigen Erwerbsverhältnissen, welche infolge der Krise namentlich in unserer Branche herrschen, wenig materielle Vor­theile zu erringen sind, so muß es doch unsere Aufgabe sein, zu verhüten, daß die Verhältnisse noch schlechter werden und wir in Beiten aufsteigender Konjunktur so dastehen, daß wir dem Unter­nehmerthum gegenüber gewappnet sind. J. Timm, Vertrauensmann der Schneider und Schneiderinnen Berlins  und der Provinz Brandenburg  .

Freiherr v. Hammerstein schloß sich den Ausführungen der Vertheidiger an und wies nur noch darauf hin, daß ihm der Schutz des§ 193 des Str.-G.-B. zu Gute fomme. Er müsse Der Staatsanwalt beantragte, den Angeklagten de Jonge gestehen, daß er sich als Christ und als Mensch geschämt haben auf Grund des§ 51 des Strafgesetzbuches für strafrei zu würde, wenn er dem Angeklagten de Jonge verweigert hätte, erklären, da derselbe nach dem Gutachten der Sach- demselben zum Betreten der Deffentlichkeit die Hand zu bieten. verständigen geistestrant gewesen sei und nach der Be- Gr sei auch jetzt überzeugt, daß Herr de Jonge zu Unrecht ins fundung des Prof. Mendel noch sei. Im Uebrigen halte Irrenhaus gesperrt worden sei und zwar auf Grund des ober er dafür, daß dem Geh. Nath Bär nicht der geringste flächlichen Gutachtens des Geh. Sanitätsraths Bär. Dies Vorwurf wegen seiner Haltung in dieser Angelegenheit zu machen grenze doch an russische Zustände und er meine, daß er schon als ſei. Der Artikel der Kreuz- Zeitung  " enthält aber grobe Be- preußischer Staatsbürger das Recht besitze, dergleichen Fälle zur leidigungen des Geh. Math Bar und er beantrage, den Angell. Deffentlichkeit zu bringen. Außerdem befinde er sich in einer sehr v. Hammerstein zu 300 M. Geldbuße event. 30 Tage Gefängniß exponirten Stellung, er vertrete in seiner Zeitung die Ansicht, zu verurtheilen. daß die Emanzipation der Juden das verhängnißvollste Gefeß Der Vertheidiger des Angeklagten de Jonge, Rechtsanwalt fei, welches je erlassen wurde. Wer bürge ihm dafür, daß man Glasing beginnt sein Plaidoyer mit der Bemerkung, daß er ihn nicht auch eines Tages mit Hilfe eines bereiten Kreisphysikus fich in der eigenthümlichen Lage befinde, Gegengründe dafür ins Irrenhaus sperre. Ganz so leicht wie mit dem Angeklagten anführen zu mussen, woraus der Staatsanwalt die Straflosigkeit de Jonge würde es seinen Gegnern allerdings nicht gemacht des Angeklagten de Jonge herleite. Der Letztere sei sich wohl werden. Er beantrage seine Freisprechung. bewußt, daß der jetzige Prozeß und dessen Ausgang für den Kampf Erst gegen 9 Uhr Abends publizirte der Vorsitzende das ums Dasein, den Herr de Jonge führe, von entscheidender Urtheil. Danach komme es allein auf die dem Kreuz- Zeitungs­Wirkung sei. Laufe das Urtheil des Gerichtshofes nach dem An- Artikel ngehängte Anmerkung an. Dieselbe enthalte Beleidi trage des Staatsanwalts, so bedeute dies für den Angeklagten gungen des Geh. Rath Dr. Bar in Beziehung auf seinen Beruf.. De Jonge den Untergang, den Tod. Der Angeklagte habe sich Der Gerichtshof hat die beleidigenden Thatsachen für nicht er­aus dem sicheren Schooß einer Millionärsfamilie hinauswerfen weislich wahr gehalten und an sich würden beide Angeklagte laffen, um seinem Streben nach religiöser Erkenntniß und dem verantwortlich sein. Der Gerichtshof habe aber nach der münd­wahren Christenthum genügen zu können, während in seiner lichen Verhandlung und im Wesentlichen nach dem wohlbegründeten 850 Telegraphisten der San Antonio  - und Arkansas  Familie krasser Materialismus, Atheismus und Mammonis- Gutachten des Prof. Dr. Mendel die Ueberzeugung gewonnen, daß der Paß- Bahn in Texas   fireifen wegen verweigerter Lohnforderung. mus herrsche. Der Grund seiner Trennung von seiner Angeklagte de Jonge zur Zeit der That sich in einem Zustande Die Telegraphisten der East Tennessee  , Virginia  - und Georgia­Familie sei jedenfalls nicht unedler Natur. Zu der Geistesstörung befunden, welcher die freie Willensbethätigung Bahn beabsichtigen in derselben Weise vorzugehen. dem inkriminirten Artikel übergehend, behauptet der An- ausschloß. Er mußte deshalb straflos bleiben. Dem An­geklagte, daß in demselben nirgends der Vorwurf der Wissent geklagten v. Hammerstein habe der Gerichtshof den Schutz des lichkeit gemacht worden sei. Es sollte nur auf die Gefährlich feit 193 sugebilligt und nicht feststellen können, daß Die tönne man in dem Urtifel auch nicht finden. Der Bertheidiger geschah, eine beleidigende Absicht verriethen. Der Gericht hof hat und Macht des Vorurtheils hingewiesen werden und ein Weiteres Form oder die Umstände, unter denen die Veröffentlichung geht zu einer Schilderung der traurigen Verhältnisse über, welche deshalb dahin erkannt, daß das Verfahren gegen de Jonge zwischen dem Angeklagten de Jonge und dessen Angehörigen einzustellen und Angeklagter von Hammerstein frei­herrschen. Ueber die sittliche Seite dieses Verhältnisses enthalte zusprechen sei. er sich jeden Urtheils.

Buchdrucker- Bewegung.

In Paris   streiten die Fiakerkutscher der Com

pagnie

urbaine.

schaften Deutschlands   in der Zeit vom 23. bis 29. Dezember ein­Quittung über bei der Generalfommission der Gewerk­tafel" Sangestuft", Gimsbüttel 25,-. Durch Ramm, Hamburg  gegangene Gelder. Aus Breslau  ( Maisonds) 12,55 M. Quartals­beitrag des Verbandes der Glacéhandschuhmacher 69,-. Lieder­75 Pf. Vom Sparklub bei Wiedemann, Barmbed 20,-. Soltau  ( Maifonds) 4,-.

A. Dammann, Kassirer, Hamburg  ,

Aus

Bollvereinsniederlage, Wilhelmstr. 18, I. Der Vorstand des Unterstützungsvereins deutscher  Bildhauer unterbreitet den Gauvorständen den Antrag auf Ab­haltung einer Generalversammlung und motivirt denselben u. A. Die Leipziger   Buchdruckergehilfen hielten am Sonntag folgendermaßen: Na ch über sechs Monaten ist die Ge= nehmigung des neuen Statuts seitens des Ministers

Die teiden Sachverständigen fordern in doppelter Beziehung zur Vorsicht heraus, denn beide seien präjudizirt durch ihr Vor­gutachten und dann dürfe man doch nicht vergessen, daß der Ursprung des ganzen Konflikts in dem Austritt des Angell. de Jonge aus dem Judenthum zu suchen sei, daß es sich um den Gegensatz zwischen der christlichen und der jüdischen Welt­anschauung handele und beide Sachverständigen auf der einen eine Versammlung in den Drei Mohren" ab, welche denselben

Seite stehen.

refervirt gewesen und auch Medizinalrath Dr. Long sei nur heutigen Nummer geschilderte Versammlung der Berliner   Buch- wurde es dem Polizeipräsidium hier eingereicht.) Auf eine Ein­mit der Beschränkung, daß man mit Rücksicht auf die große Werk- brucker. In derselben gab u. A. Schneider Trilse die be- gabe direkt an den Herrn Minister ging uns am 19. v. M. vom statt, in welcher Geh. Rath Bär zu arbeiten habe, mit dem merkenswerthe Erklärung ab, die zu Beginn des Streikes in der Polizeipräsidenten folgendes Schreiben zu: Auf die an den Verhalten desselben einverstanden gewesen. Er seinerseits öffentlichen Meinung gegen die Buchdrucker vielfach vorhanden Herrn Minister des Innern gerichtete Eingabe vom 28. Nov., habe die volle Ueberzeugung, daß sich die Psychiatriker in dem gewesenen Vorurtheile seien beseitigt, nachdem sich gezeigt, daß welche an mich zur Bescheidung abgegeben ist, erwidere ich dem Angeklagten de Jonge vollständig täuschen, er stehe überhaupt die Buchdrucker auch bei minimaler Unterstützung weiter Vorstand ergevenst, daß mit Bezug auf das abgeänderte Vereins­auf dem Standpunkte, daß eine Wissenschaft, wie die Psychiatrie, zu kämpfen fest entschlossen seien, und die Arbeiterschaft im all- statut demnächst weitere Veriügung ergehen wird." Wir ver­deren Vertreter in so vielen Punkten noch diametral verschiedener gemeinen würde zum nöthigsten noch tiefer in den Beutel greifen muthen nun, daß erneute Abänderungen gewünscht werden, die Meinung sind, nicht mit der Wiene der Unfehlbarkeit einher als bisher. Bei solch festem Ausharren werde das Unternehmer- wir allein ohne Generalversammlung nicht unterschreiben können. gehen darf. In dem Falle de Jonge habe die wissenschaftliche thum nachzugeben gezwungen werden, und der Sieg werde ein Grund zu der Vermuthung giebt uns das Vorgehen gegen den Behandlung und Beobachtung voüständig Bankerott gemacht, maßgebender sein für die gesammte Arbeiterschaft. Buchbinder Unterſtüßungsverein Deutscher Buchdrucker. Wir befürchten, denn der Angeklagte de Jonge habe mit dem Augenblick, wo er Kloth führte aus, daß die Prinzipale sich wundern sollten, daß das, was die Behörde den Buch druckern zumuthet, einsah, daß sich seine Freilassung ohne Einwilligung seiner welche Summen in den nächsten Wochen aufgebracht werden auch uns treffen wird, und wollen deshalb rechtzeitig vor­Familie nicht erreichen lasse, sein Verhalten sojort so eingerichtet, würden, nachdem die Buchdrucker auch ohne die hohe Unterstüßung sorgen, um die Generalversammlung über event. wichtige Abände daß diese Zustimmung erfolgte und damit einen vollgiltigen fortkämpften. Die Maßregelung des Vereins sei Grund, den Herrn rungen des Statuts entscheiden zu lassen."

Beweis feiner geistigen Gesundheit erbracht. Der Angeklagte Minister v. Herrfurth zum Ehrenmitglied des Been Vereins zu ernennen, Der Unterstüßungsverein Deutscher Bildhauer untersteht wie

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Versammlungen.

fämpfte um seine gesammte sittliche und wirthschaftliche. Gristenz, so förderlich würde diese Maßregel auf den Fortgang der die Buchdruckerorganisation der Genehmigung des preußischen er war selsenfest davon überzeugt, daß er vollkommen gesund sei Bewegung einwirken. Der Einfluß des Streits mache sich in den Ministers des Innern was der einen Organisation geschieht, und er wolle nicht auf Grund des§ 51 freigesprochen werden, Buchbindereien sehr fühlbar und zwinge seine Berufsgenossen, an wird der andern nicht erspart bleiben. sondern erwarte dringend die Anerkennung des Gerichtshofes, sich schon wahre Hungerkünstler, den Hungerriemen noch mehr daß er nicht geistesfrank sei. Der Angeklagte habe aber im anzuziehen. Das Alles halte sie jedoch nicht ab, Möglichstes vollsten Umfange Anspruch auf den Schuß des§ 193, denn er zum Gelingen des Streits beizutragen. So würden am Montag habe sich in der Nothwehr befunden und in dieser das Gebiet wieder 800 M. abgeführt werden; ein Kollege habe sogar aus der Deffentlichkeit betreten. Die Deffentlichkeit sei in vielen Privatmitteln 300. geopfert. Der Entschluß, unter allen Um­Fällen die beste Schuhwehr und sie habe ja in diesem Falle das ständen auszuhalten, mache die Buchdrucker zu Bahnbrechern für Kunststück fertig gebracht, daß jetzt die sämmtlichen ressortmäßigen den Neunstundentag. Die Versammlung zollte den Rednern, welche Sachverständigen unter ganz unveränderten Berhältnissen den sämmtlich für die Fortseßung des Streits sprachen, Eine allgemeine Buchdrucker- Versammlung mit Hilfs­Angeklagten nicht mehr für Irrenhausreif halten. Für die brausenden Beifall. Es ist kein Zweifel, daß diese Geschlossenbeitarbeitern und Arbeiterinnen tagte am Sonntag Vor­Gemeingefährlichkeit" desselben sei nicht das mindeste beigebracht der Gehilfenschaft auf die Koalition der Prinzipale ihre Wirkung mittag im großen Saale der Bock- Brauerei. Dieselbe war von worden, denn wenn der Angeklagte, welcher an der Quelle studirt nicht verfehlen wird. Die Kleinen" und" Mittleren" befinden sich gegen 3000 Personen besucht und nahm in erster Linie den habe, es sich zur Aufgabe mache, die internationalen Fäden des sowie so schon gegenüber ihrem Kundenkreis in der größten Ver- Situationsbericht seitens des Herrn Döblin entgegen. Derfelbe Börsenthums und Judenthums aufzudecken, so sei das gewiß legenheit, so daß der Sieg den Gehilfen sicher ist, sofern sie nur fonstatirte, daß die Kollegenschaft Deutschlands   ebenfalls gewillt Gemeingefährliches". Er beantrage also, die strafrecht fest im Streit aushalten und die Arbeiterschaft fie nach Kräften ist, den Streik trotz der behördlichen Maßnahmen weiter zu führen. liche Berantwortlichkeit des Angeklagten festzustellen, anzuerkennen, unterstützt. Gingegangen waren Telegramme aus Stuttgart  , Lübeck  , Bremen  , Wiesbaden  , Frankfurt   a. M. und München  , welche bekundeten, daß die dortigen Kollegen denselben Standpunkt einnehmen wie die Berliner   und Leipziger.( Bravo.) Gingegangen war ferner von Geldsendungen meldet.( Bravo.) Seitens des Polizei­ein Telegramm aus New- Yort, welches das baldige Eintreffen Präsidiums war ferner die Verfügung eingetroffen, welche dem

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nichts

daß der Geheimrath Bär ohne wissenschaftliche Gründlichkeit und Fortsetzung des Streits haben gleich Berlin   und Leipzig  oberflächlich sein Gutachten abgegeben, daß er sich geirrt und den Angeklagten ohne triftigen Grund in eine Frrenanstalt gesperrt auch die anderen großen Druckorte beschlossen, ebenso die mitt hat und er beantrage ferner, bem Angeklagten den Schny des leren und kleineren. §193 des Str.-G.-B. zu bewilligen. Volksversammlungen zu Gunsten der Buchdrucker sind R.-A. Räb ell führt in längerer Nede aus, daß der An- weiter abgehalten worden in Köln   und Mainz  . geklagte von Hammerstein in bestem Glauben und in der aller- An Unterstügung bewilligten ferner: der Verein der Vorstande bei Androhung einer Geldstrafe von 150 M. event. besten Absicht einem anscheinend Wehrlosen zur Vertheidigung Bauanschläger Berlins 100 M.; New Yorker Typographia Haftstrafe von 2 Wochen aufgiebt, binnen 14 Tagen die Umänderung feiner Rechte die Spalten seiner Zeitung geöffnet. Gheimer Rath 1000 Dollars; das Personal einer großen Berliner   Buch- des Vereinsstatuts in der bereits in der vorigen Versammlung Bär habe nicht mit der gehörigen Vorsicht gehandelt, die druckerei in letzter Woche 1400 m; Münchener   Hutmacher stizzirten Weise, welche das Statut zu einem Versicherungsstatut macht,

Reg