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Nach dem Referenten sprachen noch eine große Zahl von Bartei Spandau, Pichelsdorferstr. 39, statt. Die Tagesordnung wird noch zeugen geladen. Bei Beginn der Verhandlung wurde die DeffentAlle Reden bezogen sich auf die bes bekannt gemacht werden. lichkeit und, was hier nur selten vorkommt, auf Anregung aus genossen aus dem Ort. Nach kannten Vorgänge in Adlershof und übten eine scharfe dem Richterkollegium auch die Presse ausgeschlossen. Der Dampfschiffs- Verkehr auf der Ober- Havel hat in breiundeinviertelstündiger Verhandlung verkündete der Vorsigende und treffende Kritik alt dem Verhalten des Amtsvorstehers. diesem Jahre bereits vielfach zu Klagen des Publikums Anlaß ge- das Urteil. Stoeß wurde für schuldig befunden und zu unter andrem wurde folgender bezeichnende Fall mitgeteilt. Als bei geben. Seitdem fich der gesamte Dampferverkehr in den Händen 1 Jahr 3 Monaten Gefängnis verurteilt. Strafmildernd fei ge- dem jüngst durch polizeiliches Eingreifen gestörten Feſt eines Konsum einer Gesellschaft befindet, sind die Fahrpreise( angeblich wegen der wesen die gute Führung des Angeklagten, straferschwverend der Um- Vereins die Beamten in den Saal traten und die Anwesenden aufhöheren Kohlenpreise und Arbeitslöhne) sehr erheblich in die Höhe stand, daß er sich an einer Gefangenen vergriffen, die seiner Obhut forderten, sich zu entfernen, erhob sich einer der Festgenossen und geschnellt. Die Schiffsführer scheinen sich aber auch an eine regel anvertraut war. Der Staatsanwalt soll dem Vernehmen nach richtete an die übrigen das Ersuchen, sie sollten den Beamten nicht mäßige Abfahrtzeit gar nicht zu kehren. Der Dampfer Sophie", 6 Monat beantragt haben. Folge leisten, da dieselben kein Recht zum Einschreiten hätten, sich der am vorigen Sonntag fahrplanmäßig um 4 Uhr nachmittags seine Wenn das Gericht die gute Führung des Angeklagten als straf- also nicht in der Ausübung gefeglicher Amtshandlungen befänden. Fahrt von Spandau nach Tegel antreten sollte, fuhr beispiels- mildernd bewertet hat, so soll nicht vergessen werden, daß sich derselbe Gegen den Betreffenden ist eine Strafanzeige erstattet worden. weise etwa eine halbe Stunde später ab. Besondere Eraber in der Aufforderung des seinen Untergebenen in der kurzen Zeit seiner hiesigen Amtsthätigkeit Die Staatsanwaltschaft hat nichts Strafbares gefunden, und das dadurch hervor, daß dieses Schiff Daraus folgerte der Redner, daß auch Verfahren eingestellt. die Staatsanwaltschaft der Ansicht sei, die Beamten hätten in den genannten Fall ungefeßlich gehandelt, denn sonst wäre der Betreffende zweifellos vor den Richter gefordert und auch verurteilt
des
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reging tiefton, Contagief frontier anlege, C½ Jahr) alles andre als Liebe erworben hat. Seine„ Korrektheit" Bestteilnehmerg
aber nachdem es zwei Gendarmen an Bord genommen, sofort nach Spandau weiterfuhr, ohne daß dem zahlreichen, an der Anlagestelle wartenden Publikum vom Fahrpersonal die Fahrtrichtung angegeben worden wäre. Dadurch blieben die bereits mit Billets nach Spandau versehenen Fahrgäste unfreiwillig in Saatwinkel zurück und ließen sich später mit einem Fährboot nach Valentinswerder überseßen. Weitere Unzuträglichkeiten lassen es dringend wünschen, daß die Gesellschaft etwas mehr Rücksicht auf das Publikum nehmen möge.
Gerichts- Beifung.
den Wärtern wie den Gefangenen gegenüber wurde gedrückt zur Härte.
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Versammlungen.
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milde aus
worden.
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Kurz vor 11 Uhr erhielt Zubeil das Schlußwort. Während seiner Rede es war wenige Minuten nach 11 1hr erhob sich der überwachende Gendarm und erklärte die Versammlung auf Grund des§ 5 des Vereinsgefeßes für aufgelöst. Ein dreimaliges brausendes Hoch auf die Socialdemokratie ertönte als Antwort, dann verließen die Anwesenden ruhig den Saal.
Verein der Zimmerer. Am 15. Juli tagte bei Cohn, Beuthstraße, die zweite Generalversammlung des Vereins der Zimmerer Berlins und Umgegend. Zunächst erstattete der Kassierer Metzner die Abrechnung vom zweiten Quartal, die mit einem Vermögens bestand von 14 785,24 M. abschloß. Der Kassierer wurde auf Antrag der Revisoren entlastet. Repichläger bemängelt die schlechte Beteiligung an der letzten Urania - Vorstellung und erincht in Zukunft Ehe diese neueste Polizeithat im Reich des Herrn v. Oppen erSchwere Ausschreitungen gegen Polizeibeamten find den un regere Beteiligung. Zur Abrechnung selbst teilt der Vorsitzende folgte, wurde folgende Resolution einstimmig angenommen: Hinrichsen mit, daß sich das vom 1. April ab eingeführte EinheitsDie Versammlung erklärt, nach dem Referat des ReichstagsSteinkutschern Bernhard Spannowski und Karl Schlechtsystem welche gestern vor der ersten Ferienstraffammer am Landgericht II ſtem ſehr gut bewährt habe und zur Zufriedenheit der Mitglieder Abgeordneten Zubeil, die Maßnahmen des Amtsvorstehers vom Amtsfunktioniere. bezirk Alt- Glienicke als nicht mit der preußischen Verfassung in standen, recht teuer zu stehen gekommen. Am Abend des 24. April d. J. Hierauf beschäftigte sich die Versammlung mit dem Arbeits- Einklang stehend. Das Vereins- und Versammlungsrecht, welches ſah der Schuhmann Lauk in der Hauptstraße zu Schöneberg fieben nachweis des Verbands der Baugeschäfte. Der Referent Th. Fischer auf Grund der Verfassung allen Staatsbürgern gleichmäßig Steinwagen so auf der Straße stehen, daß sie die Geleise der beleuchtete eingehend die Absichten der Scharfmacher im Baugewerbe und zusteht, wird durch die Maßnahmen des bezeichneten Straßenbahn versperrten. Die Kutscher hatten sich nach einer die in legterer Zeit eingeschlagene Taktik, durch Einführung der Streittlausel Amtsvorstehers für den größten Teil der Adlershofer Einwohnerschaft dicht dabei belegenen Destille begeben und zechten dort. Der Schuß- und unparitätischer Arbeitsnachweise die gewerkschaftlichen Organi- und Steuerzahler illusorisch gemacht, und das Grundprincip des mann ging ihnen nach und forderte sie auf, die Straße frei zu machen fationen der Bauarbeiter illusorisch zu machen. Besonders der fein preußischen Staats: Jeder Preuße ist vor dem Geseze gleich, dadurch und ihre Fuhrwerke der Fahrordnung gemäß aufzustellen. Höhnisch durchdachte Plan der Berliner Unternehmer, durch eine unschuldig vernichtet. Die Versammlung beauftragt deshalb den Vertrauenserwiderten die Kutscher:" Sie haben uns gar nichts zu aussehende Geschäftsordnung den Arbeitsnachweis der Bauarbeiter mann der socialdemokratischen Partei in Adlershof , den vorgeſetzten fagen! Wir machen uns unsre Geseze selber!" Der Berlins schmackhaft zu machen, müsse energisch zurückgewiesen werden. Behörden des Amtsvorstehers v. Oppen vom Amtsbezirk AltSchußmann sah, daß er allein mit den übermütigen Leuten nicht Die Versammlung nahm alsdann folgende, von den Plazdeputierten Glienicke von den betreffenden Amtshandlungen in geeigneter Weiſe fertig werden konnte, er holte sich einen Kameraden herbei. In- durch beratene Resolution einstimmig an: Kenntnis zu geben und sie zu ersuchen, veranlassen zu wollen, daß zwischen waren die Kutscher aus dem Lokal gekommen, sie sprangen " Die am 15. Juli tagende zweite Generalversammlung der durch auch in Adlershof und Umgegend das Grundprincip zur Geltung auf ihre Wagen und wollten davonjagen. Der Schußmann Vertrauensmänner centralisierten Zimmerer erklärt nach reiflicher gelangt: Jeder Preuße ist vor dem Gesetze gleich. Lauk fiel aber den Pferden des ersten Wagens in die Zügel, Ueberlegung die Vorschläge des Verbands der Baugeschäfte zur Ein- Weiterhin sprechen die Versammelten ihr Bedauern darüber aus, erhielt dafür aber von dem Kutscher Spannowski einen wuchtigen führung eines Arbeitsnachweises für unannehmbar und ist deshalb daß noch viele Arbeiter vorhanden sind, die immer noch in geHieb mit der Schneide eines Spatens über den Kopf. Der mit der Haltung ihrer Vertreter einverstanden. Die Versammlung sperrten Lotalen, deren Säle der Arbeiterschaft nicht zur Verfügung Helm des Beamten wurde zwar eingeknickt, doch der Kopf blieb ſteht nach wie vor auf dem Standpunkt, daß nur ein Arbeitsnachstehen, verkehren. Die Versammelten hoffen, daß die Gewerkschaften unverlegt. Jezt fuhr aber der zweite Wagen, den der Angeklagte weis, an dem beide Teile, Arbeitgeber wie Arbeitnehmer, gleichmäßig dafür sorgen, daß diese Lokale gemieden werden. Schlecht führte, so dicht an den ersten Wagen heran, daß der Schutz beteiligt. sind, für das Baugewerbe maßgebend sein darf; und mann zerquetscht worden sein würde, wäre es ihm nicht gelungen, daß ein Arbeitsnachweis, in dem die Arbeitgeber„ Herr im Hause" sein wollen, schädigend auf die Verhältnisse im Beruf wirken muß, somit für organisierte Arbeiter entwürdigend ist.
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angeordnet worden.
Dermischtes.
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Marktpreise von Berlin am 17. Juli 1900 nach Ermittlungen des fgl. Polizeipräsidiums. D.- Ctr. Sartoffeln, neue, D- Ctr.| 12,-| 6,- Rindfleisch, Keule 1 kg do. Bauch
Weizen, gut mittel gering
mittel gering
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Butter
1,60 1,10
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1,20 1.
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oggen, gut
15,
1,80 1,10
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Gerste, gut
mittel gering
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1,60 1,-
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1,60 1.10
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15,20 14,80
2,60 1,80
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14,70 14,30
Eier
60 Sti
3,60 2,20
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14,20 13,90
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Starpfen
1 kg
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16,50 15,50
Aale
2,80 1,40
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15,40 14,40
gering
14,30 13,30
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40,
25,
Zander Hechte 6,33 5,66 Barsche 7,60 5,40 Schleie Bleie
2,60 1,20
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2,40 1,20
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1,80 0,80
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2,40 1,20
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1,40 0,80
45,
25,
Strebje
per Sdjot 20,-
2,50
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70, 30,-
auf den zweiten Wagen zu springen. Kutscher Schlecht gab ihm aber einen Hieb mit einem Spatenstiel über den Kopf und warf nach wildem Ringen den Schuhmann auf einen Steinhaufen. Dem zweiten Das Viertel ,, Echte8" und der Herr Generalsuper. Die Versammlung macht es daher den organisierten Zimmerern Schutzmann gelang es, die Personalien der beiden Ercedenten fest- von Berlin und der Umgegend zur Pflicht, den Arbeitsnachweis In einem Dorf Ostpreußens will der neu ernannte General Schulvisitation abhalten. Der Herr zustellen. Dieselben wurden nun wegen Widerstandes gegen des Verbands der Baugeschäfte nicht zu benußen. Sollten die Staatsgewalt, wegen Körperverlegung mittels gefährlicher einzelne Mitglieder von den Unternehmern oder dessen Vertretern der eine halbe Stunde entfernten Bahnstation mit dem PastorPfarrer läßt den Vorgesezten durch einen biederen Landmann von Werkzeuge und einer das Leben gefährdenden Behandlung und wegen veranlaßt werden, den Arbeitsnachweis doch in Anspruch zu nehmen, zu nehmen, Da num Uebertretung der Straßenpolizei- Ordnung zu je drei Jahren wenn auch nur indirekt, so sind derartige Fälle sofort dem Bureau, wagen abholen. der Herr General Superintendent infolge Gefängnis und 10 M. Geldstrafe verurteilt. gezwungen iſt, der mangelhaften Bahnverbindung Dragonerstr. 15, zu melden." bis als Gast in zum Abend dem Dorf beriveilen, zu Einiges vom Ausnahmegesek gegen das Gefiude und die Unter Vereinsangelegenheiten wurde als erster Schriftführer hat der Herr Pfarrer seine Amtsbrüder aus der Um ländlichen Arbeiter. Nach§ 1 des Gesetzes vom 24. April 1854 Hans Blaumann, Autonſtr. 35, und als Controleur Joseph hat Gefinde, das ohne gejezmäßige Ursache den Dienst versagt oder Beyer gewählt. Der Zahlstelle Teltow wurden für die Kameraden in gegend eingeladen, an dem Imbiß, den er seinem hohen Gaſte vorseßen muß, teilzunehmen. Alles ist aufs beste vorbereitet und verläßt, auf Antrag der Herrschaft unbeschadet deren Rechts zu Gütergozz, denen ihr Werkzeug verbrannt ist, 200 M. überwiesen, ein Biertelchen Echtes ist zum Labsal der Gäste aus Königsberg feiner Entlaffung oder Beibehaltung, Geldstrafe bis zu 5 Thaler worauf der Vorfigende mit der Mahnung, das am 21. Juli statt bestellt, von wo aus es mit dem Herrn General Superintendenten in oder Gefängnis bis zu drei Tagen verwirkt". Gegen diese Be- findende Stiftungsfest zahlreich zu besuchen, die Versammlung demselben Zug eintreffen muß. Nachdem der Herr General. stimmung sollte sich der Schäfer Szczepinski dadurch ver- schloß. Superintendent im Wagen Platz genommen hat, entschuldigt sich der gangen haben, daß er eines Tages den Dienst auf Die Thaten des Amtsvorstehers v. Oppen gegen die social- biedere Bauer für einen Augenblick, da er für seinen Herrn Pfarrer mehrere Stunden verlassen hatte, um sich eine neue demokratischen Arbeiter seines Bezirks erfuhren eine ebenso scharfe etwas aus der Gepäckexpedition abholen müsse. Mit dem Viertelchen Stellung zu suchen. Eine Erlaubnis dazu hatte wie verdiente Verurteilung durch eine zahlreich besuchte Volks- Echtes" kommt er zum Wagen zurück, verstaut es auf dem er nicht erhalten. Am Abend desselben Tags war er wieder zu versammlung, die am Montag im Schmauserschen Lokal stattfand. Kutschersiz und die Fahrt kann nun losgehen. Unterwegs beseinem Arbeitgeber zurückgekehrt. Sz. beantragte richterliche Ent- Vor Eintritt in die Tagesordnung gab der Vertrauensmann ginnt der Herr General- Superintendent, ein freundlicher, leutseliger fcheidung und machte folgendes geltend: Er sei gekündigt gewesen Hildebrand bekannt, daß die Polizei seit einiger Zeit alle Arbeiter- Herr, mit dem Landmann eine Unterhaltung und, auf das Viertelchen und habe auch bereits den sogenannten" Losschein", die Be- versammlungen beim Eintritt der Polizeistunde unter Berufung auf weifend, fragt er ihn: Sagen Sie mal, mein lieber Mann, ist denn scheinigung, daß seiner Weitervermietung nichts im Wege stehe, den§ 5 des Vereinsgesetzes aufgelöst hat, ohne daß irgend einer der in Ihr Herr Pfarrer ein so großer Freund von derartigen Getränken, erhalten gehabt. Deshalb habe er geglaubt, er tönne fich nach diesem Paragraphen genanten Auflösungsgründe vorhanden gewesen daß er sich gleich ein so großes Gebinde aus Königsberg kommen einer neuen Stellung umsehen. Die nötige Zeit dazu müsse dem wäre. Auf die deswegen eingelegte Beschwerde ist bis jetzt noch läßt?" Unser braver Bauersmann erwidert hierauf treuherzig: Gesinde gewährt werden. Sein Dienstherr habe ihm nun aller- tein Bescheid erfolgt. " nei! Unser Herr Pfarrer, de trinkt je goar nich moal so veel dings freigestellt, am Sonntag auszugehen. Das hätte ihm in- Der Vortragende, Genosse Zubeil, tennzeichnete unter lebhaftem Bier, oaber da soll je heite so e Generalsuper aus Keenigsbarg dessen nichts nutzen können, denn Sonntags seien die Beifall der Zuhörer die polizeilichen Praftifen, unter denen die kommen, für den wird das wohl sind!" Vermittelungsbureaus geschlossen. Uebrigens sei er ja Arbeiterschaft von Adlershof seit Jahren zu leiden hat. Man sollte Peft. Aus Konstantinopel wird gemeldet: Jm Centrum nach ein paar Stunden wiedergekommen und mit der Absicht, es zu es kaum für möglich halten sagte der Redner daß wir heute der Stadt Beirut sind fünf pestverdächtige Fälle vorgekommen; für thun, fortgegangen. Das Schöffengericht hielt aber die noch in Preußen, noch dazu in unmittelbarer Nähe der Reichshaupt- die Herfünfte aus Beirut ist infolgedessen eine 10tägige Quarantäne Strafe aufrecht und das Landgericht verwarf seine hiergegen stadt einen fortgesetzten Kampf führen müssen um die Ausübung des Vereingelegte Berufung und führte aus, daß Sz. sich ohne eine eins- und Versammlungsrechts. Die preußische Verfassung gewährleistet ausdrückliche Genehmigung auf keinen Fall vom Dienste hätte jedem Staatsbürger das gleiche Recht, und seit dem Fall des Socialistenentfernen dürfen. Das vorübergehende Verlassen des Dienstes gefezes giebt es feinelgefezliche Handhabe mehr, welche den Behörden gesei nach Entscheidungen des Kammergerichts ebenfalls strafbar, stattet, die Socialdemokraten mit anderm Maße zu messen wie die und handele es sich auch nur um wenige Stunden. Angehörigen andrer Parteien. Gleicht ohl giebt es in Preußen Der Angeschuldigte legte nunmehr noch Revision ein und immer noch Beamte, welche die Vorschriften der Verfassung nicht bebetonte anderem, vor daß er unter den obwaltenden achten, und die, obwohl sie zu Hütern der Geseze berufen find, die Umständen berechtigt gewesen sei, während der Dienstzeit einen Socialdemokraten, wo immer sich nur Gelegenheit dazu bietet, andern Dienst zu suchen. Der Oberstaatsanwalt am Stammer- gegen Recht und Gesez behandeln. Das ist die Politik, wie sie gericht beantragte, die Sache noch einmal an das Landgericht zurück Buttfamer und Köller gleich dem jezigen Minister v. Rheinzu verweisen. Er ging von folgenden Erwägungen aus: Gehöre baben im großen getrieben haben, und wie sie der Gewalthaber in Angeklagter zum Gesinde, dann hätte er auch auf. Stunden nicht Adlershof allerdings nur ein untergeordnetes Organ in der Ver-*) Hafer, gut ohne Erlaubnis weggehen dürfen, da damn§ 74 der Gefindes waltung in dem ihm unterstellten Bezirk im fleinen ausübt. Ordnung mit Anwendung finde, wonach es Dienstboten ver- Herr v. Oppen ist gar nicht darüber im Zweifel, daß er bei seinem boten sei, sich ohne Genehmigung der Herrschaft zu entfernen. Es Vorgehen gegen die socialdemokratischen Arbeiter den Boden der dichtstroh fei mun zweifelhaft, ob z. als Schäfer überhaupt zum Gesezmäßigkeit schon öfter verlassen hat. Sagte er doch selber, er Erbsen Gesinde gehöre und ob er nicht vielmehr zu den im§ 2c des Gefeßes wiffe sehr wohl, daß er ungefeßlich handle. Das ist ihm auch schon Speisebohnen von 1854 aufgeführten ländlichen Arbeitern zu zählen wäre, auf die zu wiederholten Malen in öffentlichen Versammlungen gesagt Linjen zwar dieses Gesetz, nicht oder die Gesindeordnung anzuwenden sei. worden, ohne daß Herr v. Oppen diejenigen, welche ihm *) frei Wagen und ab Bahn. per 8 ze andele bolt seit zur Aufsicht über die Wirtſchaftsarbeiten ungefeglichkeit vorwarfen, vor Gericht zur Verantwortung ge- Produktenmarkt vom 18. Juli. Auch heute war die Stimmung auf bestellten Personen und solchen Dienstleuten, welche gegen Gewährung zogen hätte. Der Redner führte verschiedene Einzelfälle dem Getreidemarkt flau infolge der matten Auslandsmeldungen und der einer Wohnung in den Gutsgebäuden und gegen einen im voraus aus der bekannten v. Oppenschen Polizeipraris all. Wenn Aussicht auf weiteren Fortbestand des schönen Wetters, worauf der weiter bestimmten Lohn behufs behufs der Beivirtschaftung angenommen auch die Wirte, die den Arbeitern ihre Lokale hergeben, auf alle gestiegene Barometerstand schließen läßt. Am Frühmarkte war namentlich Roggen gedrückt auf bedeutendes Angebot russischer Exporteure. Die nord: find." Gei Sz. eine solche Person, dann väre die mögliche Weise chifaniert werden, so richtet sich doch der Polizei- ruffifchen Offerten find billiger geworden. Mittags trat das ruſſiſche AuRechtslage eine andre; Sz. wäre dann nicht wegen fampf nicht gegen die Wirte, sondern gegen die Rechte der Arbeiter. gebot etwas weniger dringlich hervor, doch blieb der Artikel bei der allgemeinen des lediglich vorübergehenden Fortbleibens Daher ist es Pflicht eines jeden Arbeiters, daß er nur bei solchen unternehmungsunluft und den günstigen Erntekonjunkturen unerholt, und bom Dienste zu bestrafen. Der Straffenat des Wirten verkehrt, die der Arbeiterschaft ihre Lokale zu Versammlungen auch Weizen trat unter den gegebenen Verhältnissen in eine AbwärtsStammergerichts hob auch die Vorentscheidung auf verwies die überlassen, daß er aber solche Wirte nicht besucht, welche sich dem bewegung ein. Die Lieferungspreise beider Artikel lagen bei sehr stillem Sache an das Landgericht zurück. Es ſtimmte den Aus- Druck des Amtsvorstehers fügen, ihre Versammlungssäle den Arbeitern Geschäft etwa eine Mark unter gestrigem Niveau. Futterartifel waren bei führungen des Staatsanwalts zu und führte außerdem noch aus verschließen und dadurch den Kampf gegen die Arbeiter begünstigen. minimalem Geschäft im Preise nominell unverändert. Rüböl geschäftslos. Spiritus loco unverändert. Selbst wenn Sz. zum Gesinde gehörte, wäre er noch Ein sehr erheblicher, ja vielleicht der wichtigste Umstand bei dem Städtischer Schlachtviehmarkt. Berlin , 18. Juli 1900. Amt: nicht ohne weiteres zu bestrafen. Das Landgericht habe festgestellt, Verhalten des Herrn v. Oppen ist der, daß sein gewaltsames, ungesetzlicher Bericht der Diretion. Zum Verkauf standen: 452 Rinder, daß Sz. fortgegangen sei, um sich auf Grund des Losfcheines liches Vorgehen gegen die Arbeiterschaft die unteren Beamten, welche 2505 Kälber, 1656 Schafe, 6835 Schweine. Bezahlt wurden für 100 Pfund einen andern Dienst zu suchen und daß er sich dazu für be die Anordnungen des Amtsvorstehers auszuführen haben, geradezu oder 50 Kilogramm Schlachtgewicht in Mark( beziehungsweise für 1 Pfund rechtigt gehalten habe. Hierbei sei zweierlei möglich. Entweder zu Ungeseglichkeiten anhält. Wie kann es denn anders sein, als in Pf.): Für Rinder: Ochsen: a) vollfleischige, ausgemästete, höchsten SchlachtSz. habe die Berechtigung daraus hergeleitet, daß er den Los- daß so ein Gendarm oder Gemeindediener, der doch selber keine wertes, höchstens 7 Jahre alt 00-00, b) junge fleistige, nicht aus schein erhielt, oder er habe geglaubt, das Strafgesetz besondere befizt, durch das ungefeßliche gemästete und ältere ausgemästete 00-00; c) mäßig genährte junge und gut Bullen: seines von 1854 finde bei vorübergehendem Fortbleiben nicht Handeln genährte ältere 00-00; d) gering genährte jeden Alters 00-00. Vorgesetzten zu der Annahme verleitet a) vollfleischige höchsten Schlachtwertes 00-00; b) mäßig genährte jüngere Anwendung. Im ersteren Fall läge ein civilrechtlicher Jrr wird, er, der Beamte, jei befugt, socialdemokratische Ar- und gut genährte ältere 00-00; c) gering genährte 00-00. Färjen und tum vor, der von der Strafbarkeit entbinde; im beiter viel rücksichtsloser zu behandeln, wie andre Leute. Kühe: a) vollfleischige, ausgemäftete Färsen höchsten Schlachtwerts 00-00; ziveiten Fall dagegen ein strafrechtlicher Irrtum, der nicht So erklärt es sich denn, wenn untergeordnete Polizeibeamte in b) vollfleischige, ausgemäftete Kühe höchsten Schlachtwertes bis zu 7 Jahren vor der Strafe schüze. Das Landgericht werde auch dies berück- gutem Glauben sich den Arbeitern gegenüber mehr Rechte heraus- 00-00; e) ältere ausgemäßtete Stühe und wenig gut entwickelte jüngere sichtigen müssen. nehmen, als sie thatsächlich haben. Wenn die Arbeiter trotz aller Kühe und Färjen 00-00; d) mäßig genährte Kühe und Färsen 45-47; Stälber: a) feinste Masts In Stolp i. P. standen dieser Tage wiederum 20 Angeklagte gegen jie verübten Gewaltmaßregeln ruhig und gesetzmäßig handeln, e) gering genährte Kühe und Färsen 42-44. tälber( Bollmilchmast) und beste Sangfälber 63-68, b) mittlere aftkälber vor der Strafkammer, um sich wegen der Beteiligung an den anti- wenn sie in begreiflicher Aufregung darüber, daß bei einem Ver- und gute Saugfälber 58-61, c) geringe Sangfälber 48-51, d) ältere, gering gnügen Gendarmen in den Saal dringen und die Festteilnehmer genährte( Fresser) 00-00. Schafe: a) Mastlämmer und jüngere. Mastsemitischen Krawallen zu verantworten. Von den Angeklagten mit bewaffneter Hand hinaustreiben, der Gewalt nicht Gewalt hamtel 64-67, b) ältere Maſthammel 58-62, c) mäßig genährte wurden zwölf zu vier Wochen bis neun Monaten Gefängnis ver- entgegensegen, wenn die Arbeiter der Ungefeßlichkeit des Amts: Hammel und Schaje( Merzschafe) 53-57, d) Holsteiner Niederungsurteilt, acht wurden freigesprochen. Schweine: a) vollfleischige der feineren vorstehers sich gegenüber streng gesetzlich verhalten, so ist schaje( Lebendgewicht) 00-00. bis zu 1 Jahren 50-51, Wegen Sittlichkeitsvergehens, begangen an einer Gedas nur dem erziehenden Einfluß der Socialdemokratie zu danken. Jassen und deren Kreuzungen im Alter fangenen, hatte sich am Dienstag der aus der Haft die Herr v. Oppen ausrotten möchte, was ihm aber weder aufb) Stäfer 00-00, c) fleischige 48-49, d) gering entwidelte 45-47, e) Sauten 44-46. vorgeführte. Inspektor des Bochumer Amtsgerichts gefeßlichem noch auf ungesetzlichem Wege gelingen wird, ebenso Verlauf und Tendenz. Vom Rindergeschäft blieben fast 300 gefängnisses, Stoeß, vor der dortigen Straffammer zu wenig, wie es größeren Leuten als Herrn Oppen möglich war, Stüd unveräußert. Der Kälberhandel gestaltete sich gedrückt und schleppend, verantworten. Etiva 30 Bengen, darunter Auffcher und die Socialdemokratie, gegen die sie den Vernichtungskampf im es wird faum ausverkauft. Bei den Schafen fanden ctwa 900 Stück Absatz. Der Schweinemarkt verlief ruhig und wurde geräumt. Gefangene, waren teils als Entlastungs- teils als Belastungs- großen führten, zu besiegen. Verantwortlicher Redacteur: Hugo Poetsch in Berlin . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin ,
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