Versammlungen.
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Fensterscheiben aber auch völlig angelaufen waren. Bugleich bemerkte- Der Beklagte entgegnete, er habe mir einen Betriebsleiter, und| Schachtmeher und Wolff erscheinen, während Herr v. Kröcher trotz des er, daß Flammen in der Wohnstube emporloderten. Er schlug Lärm, das sei der Formermeister John. Ihm unterständen sämtliche gegen ihn zu erlassenden Steckbriefs der Aufforderung, sich zu stellen, und während einige Hausbewohner die Thüren sprengten, wurde die 120 Angestellte ausschließlich des Comptoirpersonals. Bei vielen voraussichtlich keine Folge leisten wird. Feuerwehr herbeigerufen. Das Feuer war bald abgelöscht, doch Expeditionen wirfte ein Buchhalter mit. Die Eintragungen des zeigte sich, daß noch ein zweiter Brandherd in dem abgegrenzten Klägers seien nur einfache Notierungen. Kläger fei übrigens nur Korridor bestand. Die Verbindungsthür nach diesem Korridor war versuchsweise zu Expeditionszwecken verwandt worden. von der Stube aus mit Kisten verrammelt. Es kommte auch leicht Formermeister John als Zeuge befundete u. a., daß er stets der Die Lederarbeiter( Weißgerber, Lohgerber, Lederfärber 2c.) festgestellt werden, daß auf beiden Brandstellen Gegenstände mit Vorgesetzte des Klägers gewesen sei und daß er öfter ihm Weisungen Petroleum begoffen waren, so daß an böswilliger Brandstiftung kein erteilt habe. Andrerseits hätte ihn der Kläger wegen der Auswahl hielten am Sonnabend eine sehr start besuchte Versammlung im Zweifel war. Da der Verdacht sich sofort auf Frau BI. lenkte, bestimmter Gußstücke befragt. Der Beklagte würde Sp. eventuell Gewerkschaftshaus ab. Genosse Lint hielt einen mit großem Beiwurde sie verhaftet. auch auf sein Verlangen entlassen haben. Er hätte jederzeit über fall aufgenommenen Vortrag über Tarifgemeinschaften". Da, wie Zengen gesucht. Am 1. Juni d. J., abends gegen 10 Uhr, den Kläger verfügen können. Insofern dieser Leute( Butzer) an bereits eine erhebliche Zahl andrer Gewerkschaften, auch die Lederwurde der Handelsmann Schmidt, Mauerstr. 9, Hof 2 Tr., vor dem genommen habe, hätte er es nur mit Erlaubnis des Zeugen und arbeiter geneigt sind, mit den Unternehmern Tarifgemeinschaften zu gewiffermaßen an seiner Stelle gethan. Im übrigen gab vereinbaren, müsse man beachten, daß das Wesen sowie die Durch Kempinskyschen Restaurant in der Leipzigerstraße von einem Schuß der Zeuge zu, daß Kläger die von ihm behaupteten Thätig führung der Tarifgemeinschaften nicht für alle Gewerkschaften gleich mann von hinten gepackt und zur Wache sistiert. Zeugen, welche feiten ausgeübt habe. Der Gerichtshof verurteilte seien. Wenn auch die Buchdrucker mit der Tarifgemeinschaft schon diesen Vorgang mit angesehen haben, insbesondere die Herren, welche den Beklagten, gemäß dem Klageantrage, an Sp. an Sp. den hinreichende Erfahrungen über Wert oder Invert gemacht hätten, zu dem Schußmann fagten: Sie haben unrecht 2c.", werden höflichst wochenlohn für 14 Tage mit 66 Mart abzüglich 15 Mart Kranken- versuchten seit einigen Jahren auch andre Gewerkschaften, durch gebeten, ihre Adresse obenstehender Adresse anzugeben.geld, also 51 Mark zu zahlen. Der Vorsigende Dr. Voigt führte Einführung von Arbeitslosen- Unterstützung und Tarifgemeinschaften, Orgelvortrag. Mittwoch, den 25. Juli, mittags 12 Uhr, veranstaltet zur Begründung aus: Das Gericht sei der Ansicht, daß der Kläger die Lohnkämpfe in ruhigere Bahnen zu lenken. Herr Musikdirektor Otto Dienel in der Marienkirche zum Gedenken an als Expedient Betriebsbeamter gewesen sei. Maßgebend für aber auch die berechtigte Besorgnis, daß der Charakter des KlaffenJoh. Seb. Bachs 150jährigen Todestag( den 28. Juli 1750) eine Bach diese Annahme seien die von ihm thatsächlich ausgeübten Funktionen. tampfes verwischt und geschwächt werde. Andrerseits beruhen alle Feier, in welcher ausschließlich Kompofitionen des Altmeisters unter Mit- Die einschränkenden Aussagen des Zeugen John änderten nichts Vereinbarungen mit Tarifgemeinschaften zwischen Unternehmer und wirkung von Frau Gertrud Thomas, Frl. Teresina Glaeser, Herrn 2. C. Breeuws, Hrn. Hans Bussenius, Violinist, Hrn. Robert Schwiessel: daran. unerheblich fei der Einwand, daß Sp. versuchs- Arbeiter nur auf moralischer Gegenseitigkeit, da sie keine rechtliche Gerade dieser Uebelstand werde von ge mann und Hrn. Franz Alter aufgeführt werden. Der Eintritt weise die Expedientendienste geleistet habe. Der Werkmeister, der Vertragsgültigkeit hätten. um die von ihnen ein Betriebsbeamte, der versuchsweise da sei, sei eben solange wiffenlosen Unternehmern ausgenügt, um Feuerbericht. In Erstidungsgefahr schwebten zwei Werkmeister oder Betriebsbeamter im Sinne des§ 138a, wie gegangenen Verpflichtungen nach furzer Zeit den Arbeitern gegenüber Berfonen bei einem Dachstuhlbrande, der Montagnachmittag 6 Uhr er die Stelling versuchsweise innehabe. Mit der Veränderung wieder rückgängig zu machen. Die Schwierigkeiten mit den einzelnen Bersonen bei einem Dachstuhlbrande, der Montagnachmittag 6 Uhr Mittelstr. 16, hinter Bahnhof Friedrichstraße , zum Ausbruch fam. der Stellung des Klägers seien auch seine rechtlichen Beziehungen Punkten eines Tarifs fämen bei Aufstellung eines solchen ganz bezum Arbeitgeber andre geworden. Der Kündigungsfonders in Betracht. Der Portier des Hauses hat im 5. Stock( Dachgeschoß) des rechten ausschluß gelte nur für sein erstes Arbeits- Troz aller derartigen Hindernisse haben die Arbeiter im Verlauf
ist frei.
Gefahr.
Schwarzkopf str. 10.
Aus den Nachbarorten.
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Daraus entstehe
Seitenflügels feine Wohnung. Unmittelbar neben derselben war berhältnis, für die Zeit, wo er Puzer war. Als der letzten Jahre die Vorteile der Tarifgemeinschaften genügend auf nicht ermittelte Weise der Brand ausgekommen, hatte Expedient und Betriebsbeamter könne er die sechswöchentliche erkannt, un durch Einführung derselben Erfolge zu erzielen. In Tapetenrollen, Hausrat und anderes erfaßt und eine starke Sündigungsfrist beanspruchen. Sollte auch für dieses Arbeits- nicht allzu ferner Zeit wird auch die Gesetzgebung eine rechtliche Berqualmung herbeigeführt. Ein Schlosserlehrling, der vonr Quergebäude aus das Feuer zuerst bemerkte und zum Brand- verhältnis der Kündigungsausschluß gelten, dann hätte ihn Be- Unterlage für dieselben schaffen müssen. Für die Arbeiter selbst sei herd mit einem Eimer Wasser vordrang, erlitt eine starke Rauch- lagter im geeigneten Moment ausdrücklich erneuern eine große und starte Organisation die einzige Gewähr vergiftung. Auf dem Rückwege stürzte er auf der Treppe bewußtlos müssen. Daß der Kläger damals krank geworden sei, mache nichts für Junehaltung der von den Unternehmern eingegangenen Verzuſammen und mußte weggetragen und in ärztliche Behandlung aus, denn nach§ 133 c der Gewerbe- Ordnung habe er trotzdem auf pflichtungen. Redner verweist am Schluß seiner Äusführungen auf vom Gewerkschaftstongreß in Frankfurt a. M. M. gefaßte gegeben werden. Der Portier entging nur dadurch einer Rauch anerkannt werden müssen. die sechs Wochen Anspruch. Seine vorläufige Forderung habe darum die Resolution, worin worin, bei Möglichkeit der Durchführung und vergiftung, daß er sich platt auf den Boden warf und so von seiner anerkannt werden müssen. Gin interessanter Prozeß gegen die Allge der nötigen Vorsicht bei der Aufstellung der einzelnen Stube die Treppe herabkroch. Die alarmierte Feuerwehr ging meine Glettricitätsgesellschaft beschäftigte die Kammer V Posten, die Tarifgemeinschaften empfohlen werden. In der unter Leitung des Brandmeisters Leybold mit mehreren des Getverbegerichts. Der Werkmeister P. Hatte vertragswidrig aflgemeinen Besprechung, an an der sich u. a. Haberland, Schlauchleitungen vor und beseitigte nach fast einstündiger Arbeit die seine Stellung bei der Allgemeinen aufgegeben und war bei Mix. Ga de gast, Neumann, Busse, Bringmann und der Genest eingetreten. Dort wurde er jedoch auf Veranlassung der Referent beteiligten, wurden zwar die einer Tarifgemeinschaft noch Infolge des starken Gewitterregens, der in der Nacht zum erstgenannten Gesellschaft wegen Fortdauer seines Vertrags- vielfach anhaftenden Mängel anerkannt, jedoch wird gleichzeitig hervorMontag über Berlin niederging, entstanden mehrfach Keller- lleberschwemmungen, die Alarmierungen der Feuerwehr zur Folge hatten. verhältniffes zu dieser bald wieder entlassen, und zwar am gehoben, daß dieselbe ebensogut ein wichtiges Stampfmittel in der 5. Mai. Am 7. Mai stellte er sich der A. E.-G. schriftlich zur Lohnbewegung, wie im allgemeinen proletarischen Klassenkampf ſei. Küchenbrände waren am Sonntag Stralauerstr. 51 und Neue Verfügung und am 11. Mai trat er thatsächlich wieder in den Trapp und Busse berichteten hierauf über ihre Thätigkeit als Kleinere Wohnungsbrände erfolgten Urbanstr. 38, Staligerstr. 122, Stegligerstr. 51 und halber die Fabrik meiden. Er beanspruchte nun für die Zeit vom bewegung des verflossenen Jahres. Busse bemerkt hierbei, daß die Betrieb ein. Vom 14. Mai bis zum 2. Juni mußte er frankheits- Delegierte bei der Gewerkschaftsfonimission, sowie über die Lohnanak oradan7. Mai bis Ende Wai sein Gehalt, das monatlich 162 M. betrug. durch Neugründung des„ Gewerkschaftsfartell" für Lokalorganisierte mit 138,65 M. abzüglich 28 M. Krankengeld, also noch 110,65. entstandene Spaltung in nächster Zeit ausgeglichen und eine baldige Es fam zum Prozeß. Der Vertreter der Allgemeinen Elektricitäts- Einigung wieder herbeigeführt werden dürfte. Mit dem früheren Sekretär Gesellschaft stellte vor dem Gewerbegericht eine Gegenrechnung millarg wird sich alsbald die betr. Behörde zu beschäftigen haben. Gekentert ist vorgestern Nachmittag um 5 Uhr ein großes Segel- auf, indem er ausführte: Die Werkmeister erhielten alle Jahre eine Trapp und Buffe wurden als Delegierte zur Gewerkschaftsboot mit vier Infassen, zwei Damen und zwei Herren, zwischen der Gratifitation in Höhe eines Monatslohnes. Davon werde ihnen aber fommission einstimmig wiedergewählt. Als Revisoren zur AbAbtei und dem Eierhäuschen auf der Oberspree. Die Herren hatten nur ein Drittel ausbezahlt, während die übrigen zwei Drittel rechnung des Bertrauensmanns werden Schulz, Friz und Gade= vergessen, den Damen zu sagen, daß sie beim Wenden ihre Plätze zu bei der Sparkasse deponiert würden. Dieses Betrages gingen gast ernannt. Da auch die Lohgerber wegen ihrer erheblichen Anwechseln hätten. Als nun der Segler, der auf der genannten Strecke die Werkmeister nach den abgeschlossenen Verträgen unter gewissen zahl eine Vertretung beim Gewerbegericht beanspruchten, werden kreuzte, an der ſpißen Ecke von Treptow nach Rummelsburg wendete, Umständen verlustig, so zum Beispiel bei eigenmächtiger Löſung des Baumann als Kandidat und Schwarz als Stellvertreter einblieben die Damen beim Herumnehmen des Segels auf ihren Plägen Vertragsverhältnisses. Dem Kläger feien nun davon auf seinen stimmig empfohlen. Der Vorsitzende giebt noch bekannt, daß die fizen. Die Folge war, daß das Boot Wasser schöpfte und alsbald Wunsch 100 M. vorgeschossen worden, außerdem habe er aus der Abrechnungs- Kommission ihre Sigung jeden Dienstag umschlug. Von seinen vier Insaffen konnte nur ein Herr schwimmen, unterstügungstaffe 100 M. erhalten. Das Amtsgericht habe B. ver- abhält. Am 12. August findet das allgemeine Sommerfest die andern drei hielten sich an dem Boote fest. Ein Tretmotorboot, urteilt, 155 M. an die Gesellschaft zurückzuzahlen. 55 M. feien statt. Bringmann und Busse bemerkten, daß von jetzt ab das in der Nähe war, fuhr auf den gekenterten Segler zu, um die gezahlt, Kläger schulde also der Gesellschaft noch 100 M. und die meisten Versammlungen im Gewerkschaftshaus stattfinden werden Schiffbrüchigen zu retten, sein Führer kehrte jedoch wieder um, weil die wolle man gegen seine Forderung aufrechnen. Uebrigens und daß die Lederarbeiter aller Einzelbranchen auf Stärkung der feine Frau fürchtete, daß die Gefährdeten sich auf das Rettungsboot betrage des Klägers Gehalt mit der Gratifitation von Organisation bedacht sein möchten. Mit einem fräftigen Hoch auf stürzen und dieses ebenfalls zum Kentern bringen fönnten. Erst 162 m. jetzt über 2000 m. jährlich, es müsse darum die Bewegung erfolgte Schluß der Versammlung. einige Ruderboote nahmen die Leute auf und brachten sie in auch die Zuständigkeit des Gewerbegerichts an Die Heizungs-, Gas- und Wasserrohrleger und Helfer gezweifelt werden. Der Kläger entgegnete, daß er die aus ber Sparkasse erhaltenen 100 m. nicht als Vorschuß, sondern als batten für Sonntag eine Versammlung nach dem Gewerkschaftshaus Die rege Entschädigung für besondere Arbeitsleistungen ansehe. Er werde einberufen, die von etwa 1000 Personen besucht war. Agitation der letzten Jahre hatte diese Erfolge erzielt, ebenso daß gegen das amtsgerichtliche Urteil Berufung einlegen. Die bellagte Gesellschaft wurde zur Zahlung von 80 m. ver auch der größte Teil der etwa 4000 Berufsgenossen im Metallasiatischen Reiter Regiments wurde dortfelbst am Sonn- urteilt. Aus den vom Gewerberichter Dr. Voigt verkündeten Urteils- arbeiter- Verband organisiert ist. Aus dem von Karpentiel ertagabend ein grober Grceß beranlaßt, bei dem es blutige gründen ist hervorzuheben: Das Gewerbegericht sei zuständig. statteten Bericht der Agitationstommission ist zu ent Köpfe gab und das Einschreiten von Militärpatrouillen notwendig s wäre hier nur Sann unzuständig, wenn an nehmen, daß im verflossenen Jahre 5 öffentliche Versammlungen in wurde. Die Oſtaſiaten sind meistens junge, recht übermütige Leute, Lohn oder Gehalt jährlich mehr als 2000 m. bezogen hätte. Berlin , 1 in Charlottenburg , außerdem 25 Werkstattbersammlungen welche in Potsdam nach Beendigung der Dienſtſtunden recht viel Das sei aber nicht der Fall, denn nach der Annahme des Gerichts und 14 Kommissionssitzungen, die alle gut besucht waren und sich freie Zeit haben und denen auch das nötige Geld nicht fehlt. ei die Gratifitation nicht zu dem Lohn oder Ge= durchweg mit allen Gewerkschaftsfragen beschäftigen, stattgefunden Daher kommt es, daß sie truppweise von einem Restau - halt au rechnen, was der Kläger bezieht, und zwar haben. Auch das verausgabte Flugblatt hatte guten Erfolg. Das rant gum andern eilen, Kriegslieder fingen, und in aus dem Grunde, weil der Kläger unter gewissen Umständen gegen find die zur Pflege des Gemeingeistes und Besprechung der ihren Khakianzügen Gegenstand allgemeiner Aufmerksamkeit sind. Da teinen Anspruch darauf haben soll. Dem Antrage auf Auf- Berufsinteressen veranstalteten Morgensprachen" zwar anfangs gut, Es habe sich hierbei eine sie auch viel spendiert bekommen, so find die jungen Krieger bald in rechnung tonne nicht stattgegeben werden, da man es hier später fast garnicht mehr besucht worden. einer Stimmung, die sehr rosenfarbig ist, es aber namentlich Damen mit zwei ganz verschiedenen Forderungen zu thun habe. Was die bedauerliche Intereffelofigkeit gezeigt, die hoffentlich in Zukunft einer geraten erscheinen läßt, ihnen aus dem Wege zu gehen, da sie von Beklagte an Vorschuß aus den Gratifikationsbeträgen zurück- besseren Erkenntnis der Klassenlage Play machen werde. den Ostasiaten vielfach recht dreist belästigt werden. Es beginnt mummehr die Beratung und Beschluß Dies geschah fordere, solle als Kaution und eventuell als Konventionalfogar am Sonntag in einem Wagen der Potsdamer Straßenbahn, strafe dienen. Wie schon ausgeführt, sei es feinesfaffung über den von der Kommission ausgearbeiteten Lohnwo der Uebelthäter, ein ehemaliger Bonner Husar, mit Gewalt aus falls ein Teil des Gehalts, dagegen habe der Kläger eine Gehalts- tarif. icius bemerkt zunächst, daß er kroz des ſehr starken dem Wagen entfernt werden mußte. In dem bekannten Tanzlokal forderung geltend gemacht. Ueber die Forderung des Beklagten Besuchs der Versammlung noch ein regeres Intereffe erwartet hätte. ,, Kolosseum ", in der Spandauerstraße, hatten sich 11111 In der Kommission habe mit wenigen Abweichungen über alle Fragen am tönnte mir das ordentliche Gericht entscheiden. Dem Kläger Sonntagabend viele ostasiatische Reiter eingefunden, welde müffe fein Gehalt zugesprochen werden. Bezüglich die beste Einigkeit geherrscht. Auf einen Uebelstand sei aber besonders die der Höhe könne jedoch das Gericht seinem Antrage nicht folgen. hingewiesen worden, daß die Helfer sich vielfach von selbst erbötig habenden Einen Anspruch habe er erst von dem Tage ab, wo er thatsäch zeigten, nach Feierabend noch Ueberstunden zu leisten, wie auch Unteroffiziere reizten. Den letzteren verweigerten sie direkt den Ge- lich wieder die Betriebsthätigkeit bei der Beklagten aufnahm, d. h. Arbeiten nebenbei zu verrichten. Um dies für die Zukunft zu verhorsam und dies gab mun Veranlassung, daß einer von den Leuten vom 11. Mai ab. Für die Tage, für die er sich nur schriftlich zur hindern, sei bei Aufstellung des Tarifs ganz besonders darauf Rückſicht von einem Oberjäger arretiert werden sollte. Der Mann entwischte Verfügung" gehalten habe, fönne er nichts verlangen. Die Be- genommen. Zu den einzelnen Punkten des Tarifs gaben Ficius und aber und wurde nun von einem du jour habenden Artillerie- rechnung ergebe sontit 108 M. Davon 28 W. Krankengeld ab, blieben Unteroffizier festgenommen, der ihn nach der Garderobe bringen 80 M., die Beklagte an P. zahlen müsse. wollte. Dies war das Alarmsignal für die Kameraden des Arrestanten. Sie gingen gewaltthätig
Sicherheit.
Der Thatendrang der nach China beorderten Truppen erhält durch folgende Schilderung einer Potsdamer Korrespondenz eine treffliche Illustration:
=
dort das Kommando führen wollten und dadurch andern Soldaten, namentlich aber die du jour
gewaltthätig gee gegen die Unter
offiziere vor, wobei letztere blank zogen. Ein oftafiatischer
Gerichts- Beitung.
zeigen, wie man Knechte behandelt.
3.
M
äther wie auch die übrigen Kommissions- Mitglieder erläuternde Erflärungen. Jm ganzen umfaßt derselbe 10 Punkte, die im einzelnen zur Beratung und Abstimmung gelangen und durchweg, mit Ausnahme des Punkt 3, ohne Einvendung oder Abänderung einstimmig angenommen wurden. Zu Punkt 2 wurde noch bemerkt, daß bei den Klosettarbeiten ohnehin noch eine übliche Ertravergütung geleistet Reiter wurde dabei durch einen Säbelhieb an der Stirn recht erheblich verlegt, andre erhielten unerhebliche Verlegungen. Der Wirt werde. Ueber Punkt 3, Bezahlung der Ueberstunden, entspann sich Sehr milde Richter fand der 26jährige Student der Medizin eine lebhafte Besprechung, nicht nur über die Leistung sondern auch des„ Kolosseums" gebot sofort Feierabend, und um den Artillerie- Hans Windmüller, der wegen Straßenpolizei- lebertretung Unteroffizier vor der Wut der ostasiatischen Truppe zu schützen, und Beleidigung des Sergeanten Dölle vor dem Schöffengericht in Bezahlung derselben nach Prozenten. Einige Redner verlangten eine stufenweise Bezahlung anstatt der prozentualen. Ein dahingehender mußte er ihn in seine Stube einschließen. Inzwischen batte man alle angeklagt war. Der bezechte Student hatte in der Nacht Antrag wurde aber, nachdem äther und Schlegel da aus der nahe belegenen Kaserne der 3. Garde- lanen und von der zum 19. Mai auf der Straße eine anstößige Verrichtung unterSchloßwache Patrouillen herbeigeholt, welche die Ruhestörer zum nommen, weshalb der Beamte den Namen des Studenten feststellen gegen gesprochen, mit allen gegen fünf Stimmen abgelehnt; Saale hinausdrängten. Auch in andren Potsdamer Tanzlokalen wollte. Als W. diefes mertte, entgegnete, er dem Beamten:„ Was dagegen ein Zusatzantrag Näther: Ueberstunden möglichst zu haben die oſtaſiatiſchen Reiter Händel angefangen, die aber nicht so wollen Sie Polyp, Sie sind doch nur ein Knecht der Polizei". Erst vermeiden, sowie der ganze Punkt 3 mit allen gegen 5 Stimmen weit ausarteten. Im allgemeinen herrscht in Potsdam die Meinung waren Sie Knecht, dann Unteroffizier und jetzt wollen Sie angenommen. Ein von Tschöte als Punkt 11 gestellter Zusatzvor, daß es die höchste Zeit sei, daß zur Abfahrt geblasen wird. anständige Leute ärgern. Nun will ich Ihnen einmal antrag: den 1. Mai als Feiertag zu fordern, wurde von Kommen Sie". Mit diesen schaftskommission, sowie diejenige des Parfeitags lebhaft bekämpft. Worten ging Der Student in Köppels Hotel hinein Gerade dieser Zufag tönne geeignet sein, den ganzen Tarif zu verSociale Rechtspflege. und der gutmütige Beamte trottelte hinterher. Im Zinimereiteln. Nachdem hierauf dieser Zusatz mit allen gegen 5 Stimmen redete der Studio dann den Beamten mit folgenden Veränderung des Arbeitsverhältnisses und der Kündigungs- Worten an:„ Sol jest jege ich mich auf den Stuhl. wurde der ganze Zarif einstimmig abgelehnt, frist. Der Gußpußer Sp. war von dem Gießereibefizer Hartung Sie nehmen aber erst Ihren Helm ab und dann ohntarif der Gas-, Wasser- und Heizungs- Monteure und genommen. Derselbe hat nunmehr folgenden Wortlaut: unter Ausschluß der Kündigungsfrist engagiert worden. Nach nehme ich Ihr Notizbuch und schreibe meinen einiger Zeit wurde er mit den Geschäften des Expedienten betraut. Namen da hinein!" Nach der Namensfeststellung ging der Be- Gehilfen Berlins und Umgegend.( Es sei hierbei bemerkt, daß die Als er später die Stellung aufgeben mußte, beanspruchte er eine amte ab. Der Student lief ihm aber nach und redete ihn nochmals Bezeichnung" Gehilfen" fich durchweg auf Hilfsarbeiter Entschädigung, vorläufig für 14 Tage, indem er geltend mit den Worten an:" Machen Sie erst einmal Ihren bis bezieht.) 1. Neunstündige Arbeitszeit von morgens 7 machte, der sei a 13 Expedient Betriebsbeamter im Sinn Mund auf, ob Sie Polypen drin haben." Als er 6 Uhr abends, einschließlich Material Empfang und des§ 133 a der Gewerbe- Ordnung gewesen und habe deshalb draußen noch zwei Beamte bemerkte, rief er:" Da stehen ja noch halten einen Minimallohn von 60 Pfg. pro Stunde. Neuangelernte zweistündiger Mittagspause. 2. Monteure oder Rohrleger erein Recht auf die sechs wöchentliche Kündigungsfrist vor zwei solche Polypenschw.... Wegen all dieser Rüpeleien beantragte Minimallohn Hilfs Rohrleger einen und bout 50 Bfg., dem Quartalsersten. Der Beklagte bestritt dies vor der zuständigen der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 18 M. Der Gerichtshof ver- Gehilfen einen solchen von 40 Pfg. pro Stunde. 3. Ueberstunden Kammer des Gewerbegerichts und behauptete, Sp. sei nach wie vor Arbeiter geblieben. Der Kläger habe den Guß abnehmen, hängte wegen der Uebertretung eine Geldstrafe von 3 M. ev. 1 Tag dürfen nur in den allerdringendsten Fällen geleistet ihn verwiegen und im Lager placieren müssen. Sollte welcher aus- Haft und wegen der Beleidigungen 30 M. Geldstrafe event. 6 Tage werden. Für diese sind von abends 6 bis 9 1hr 30 Broz., für geliefert werden, dann sei es seine Aufgabe gewesen, die Zettel aus- Gefängnis. Milde, sehr milde. Nachtarbeit von 9 Uhr abends bis 6 1hr morgens( einschließlich zuschreiben und für das Abfahren zu sorgen. Natürlich habe er sich Zum Prozeß der Harmlosen erfährt das„ KI. Journal", daß 1 Stunde Pause), desgleichen für Somi- und Feiertagsarbeiten auch den Guß ansehen müssen, denn er, Beklagter, habe von ihm durch Beschluß der Straffammer die Straffache gegen den Spieler 75 Broz. Zuschlag zu zahlen. 4. Accordarbeit ist möglich st erlangt, daß nur gute Ware geliefert werde. Der Kläger betonte Wolff mit dem Verfahren gegen die Harmlosen verbunden und dem zu vermeiden, eventuell muß der festgesetzte Lohn gesichert sein, noch, daß er den abgenommenen Guß gebucht und den Ausschuß gleich gemäß gemeinsam gegen alle Angeklagte verhandelt werden wird. Bauschalverträge find unter allen Umständen abzulehnen. zurückgerechnet habe. Ferner habe er den Puzern den Guß zu- Als Beginn der Verhandlung ist der 17. September in Aussicht ge- 5. Landzulage für auswärtige Montage innerhalb Deutschlands ist gewiesen und darauf geachtet, daß eilige Arbeit zuerst geputzt wurde. I nommen. Es werden auf der Anklagebant die Herren v. Kayser, I für Monteure, Rohrleger wie Gehilfen mit 3 M. pro Tag( einschließlich
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