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Ferner wird der" Times" aus Hongkong   vom 28. Juli ge- dieser schreckliche Graf nicht nur sie selbst sondern auch sogar den meldet: Bevor Li- hung- Tschang nach dem Norden abreiste, nahm deutschen   Kaiser unter Depeschencensur stelle, und diese Gleichstellung er den Befehl zurück, daß die Schwarzflaggen nach Peking   marschieren muß sie erfreuen. sollen. Die Schwarzflaggen lagern jegt außerhalb Kantons und werden von dem stellvertretenden Vice- König überwacht, welcher für die Sicherheit der Fremden in der Niederlassung die Garantie

übernahm.

Die Einigkeit der Mächte.

Dem Reuterschen Bureau" wird aus Tientsin vom 28. Juli gemeldet: Die tussen beabsichtigen, über die ganze Eisenbahn­strede von Taku nach Peking   die Kontrolle auszuüben bis zur Beendigung der Feindseligkeiten, und die Eisenbahnlinie dann wieder den Chinesen zurückzugeben. Admiral Seymour ist entschieden dagegegen, daß es den Russen gestattet werde, die Eisen­bahn jenseits Tientsins wieder herzustellen, und ist der Auficht, daß die Briten   diese Aufgabe übernehmen sollten. Seine Ansicht wird von allen britischen Einwohnern geteilt. Die Franzosen bemühen sich, die Kontrolle über die Flußschlepper zu er­langen und man glaubt, daß sie sich die Kontrolle mit den Russen teilen wollen. Die britischen   Einwohner befürchten, daß die alleinige russische oder französische   Kontrolle über die Eisen­bahn und die Flußschiffahrt eine ernste Bedrohung der britischen  Interessen und ein Hindernis für die britischen Operationen bedeuten würde.

In der That, eine rührende Einigkeit. Jede Macht will felbe, das aber keine der andern gönnt.

[ Ein Attentat in Hongkong  ?

Dem Daily Expreß  " wird aus Hongkong   vom 24. Juli gemeldet: Am letzten Sonntag fand beim Beginn des Gottesdienstes in der hiesigen Baptistenkapelle in einem anliegenden Hause eine heftige Explosion statt. Die in der Kapelle Anwesenden blieben unversehrt. Die Chinesen behaupten, die Explosion fei einem unglücklichen Zufall zuzuschreiben, haben aber versprochen, daß der Eigentümer des Hauses hingerichtet werden soll.

In der Mandschuret.

Bur selben Zeit, wie der Graf Billow, hat der amerikanische  Präsident Mac julen seine Antwort auf das Vermittelungserfuchen des chinesischen Kaifers erteilt. Sie lautet:

" Ich bin erfreut, zu erfahren, daß Encre   Majestät anerkennt, daß die amerikanische   Regierung und das ameri tanische Volt nichts weiter von China   wollen, als was recht und billig ist, Die Truppen sind gelandet worden, um die Gesandtschaft aus schwerer Gefahr zu befreien und Leben und Eigentum der im Einklang mit den Vertragsrechten sich in China   aufhaltenden Amerikaner zu füßen. Aus Euer Majestät Brief geht hervor, daß böswillige Menschen, die den Freiherrn   v. Ketteler er­mordet und die Gesandten in Beling belagert haben, sich im Auf­stand gegen die kaiserlichen Behörden befinden. Wenn dies der Fall ist, so lege ich Euer Majestät Regierung hiermit feierlich nahe,

§ 12. Die Einfuhr von Fleisch in luftdicht ver schlossenen Büchsen oder ähnlichen Gefäßen, von Würste it und sonstigen Gemengen aus zerkleinertem Fleisch in das 8ollinland ist verboten. Im übrigen gelten für die Einfuhr von Fleisch in das Zollinland bis zum 81. Dezember 1903 folgende Bedingungen: 1. Frisches int Fleisch darf in das Zollinland nur ganzen Tier­körpern, die bei Rindvich, ausschließlich der Kälber, und bei Schweinen in Hälften zerlegt sein können, eingeführt werden. Mit den Tierkörpern müssen Brust und Bauchfell, Lunge, Herz, Nieren, bei Kühen auch das Enter in natürlichem Zusammen­hange verbunden sein; der Bundesrat ist ermächtigt, diese Vor­schrift auf weitere Organe auszudehnen.

Das Verbot der Einfuhr des gesundheitsschädlichen" amerika nischen Büchsenfleisches wird in einem Augenblick veröffentlicht, wo die deutschen   Militär- und Marinebehörden massenhaft das gesund­heitsschädliche" Fleisch auftaufen, um deutsche Soldaten zu ver proviantieren. Dieser Widerspruch wirkt geradezu skanda­lös und wird das Volk gründlich aufklären über den elenden agra­rischen Schwindel, daß diese Fleischsperre aus gesundheitlichen Nücksichten geboten sei, er wird auch keine sehr schmeichelhaften Vorstellungen 2. den Diplomaten sofortige freie Verbindung mit ihren von einer Regierung verbreiten, die die agrarischen Argumente Regierungen zu gewähren und alle Gefahr für ihr Leben und ihre unterschreibt und gleichzeitig durch ihre eignen Handlungen widerlegt. Freiheit zu befeitigen und Bereits spricht man davon, daß die Militärbehörden genötigt

1. öffentlich zu erklären, ob die fremden Gesandten noch leben und in welcher Lage sie sich befinden,

8. die kaiserlichen Behörden in China   mit der Entsaz- sein werden, zur Verproviantierung der Chinatruppen nach dent Expedition in Verbindung treten zu lassen, um ein Kooperieren 1. Oftober das Verbot einfach dadurch zu umgehen, daß man das zum Schutz der Ausländer und zur Wiederherstellung der Ordnung Büchsenfleisch, das ins Zollinland nicht eingeführt werden darf, in den Freihäfen Hamburgs   und Bremens   auftauft. herbeizuführen. Auch diese Fleisch- Farce gehört zu der neuestdeutschen Weltpolitik. Während man die chinesischen Mauern jenseits des Oceans stürmen will, baut man sie daheim und noch dazu nach den Weisungen agrarischer Bauschwindler"!

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China   und das Völkerrecht.

Unfre Professoren, die sonst bei jeder Gelegenheit die öffentliche man denke an Meinung zu erleuchten und zu erziehen suchen, verhalten sich jetzt den Flottenrummel und die Heinze- Campagne mäuschenstill, wo es doch gewiß an der Zeit wäre, gegenüber der verwüstenden Demoralisierung der öffentlichen Meinung, wie sie die bürgerliche Preise in der Chinafrage Tag für Tag ausübt, als mahnende Erzieher zur Bernunft, Wahrheit und Gerechtig Philosophenweg".

Wenn diese drei Punkte zuge standen werden, so glaube ich, wird sich einer freundschaftlichen Beilegung aller sich aus den jüngsten Unruhen ergebenden Fragen kein Hindernis entgegen stellen. Die freundschaftlichen guten Dienste Russische   Meldungen. Amerikas   werden mit Zustimmung der übrigen Mächte Guer Die mandschurischen Truppen unterscheiden sich von den chinesischen Truppen, die von fremden Majestät gern zur Verfügung gestellt werden." Instrukteuren ausgebildet sind. Die Mandschuren entbehren tüchtiger Wir sind Gegner der imperialistischen Politik Mac Kinleys, aber und energischer Generale, während die Chinesen solche bei den seine Antwort erkennen wir als das an, was die des Grafen Bülow Operationen von Tientsin   und Taku hatten. nicht ist als ein Meisterstück. Sie geht Klugerweise auf die Zur Befreiung Charbins eilen russische Truppen aus Nikols- Fiktionen der chinesischen   Kundgebungen ein und-entwaffnet koje und vom Sungarifluffe herbei. General Gerngroß leitet die sie dadurch. Ohne daß sich Mac Stinleh das mindeste vergiebt, Berteidigung und es ist Hoffming auf baldige Verbesserung der Lage arbeitet er auf die Sympathie Chinas   hin; indem er flar und vorhanden. Die Bevölkerung verhält sich den Russen und der Eisen energisch seine Bedingungen stellt, vermeidet er doch jede feit aufzutreten. Aber ringsum herrscht Schweigen auf dem bahn gegenüber freundlich. Mit der Rettung Charbins werden wahrscheinlich auch andre Punkte gerettet sein. Drohung, jedes rüde Säbelgeraffel; er verkehrt mit der General Grodekow meldet vom 28. Juli: Die Chinesen erneuerten chinesischen   Diplomatie nach den civilifierten Gepflogenheiten und gestern das Bombardement auf Blagowestschenst, richteten aber vermeidet es einsichtig, sie unter eine Ausnahmebehandlung zu stellen. wenig Schaden an. Abends wurde die Beschießung heftiger, hörte Wir werden uns nicht als falsche Propheten erweisen, wenn wir aber in der Nacht auf. Kosaken   überschreiten den Amurfluß und voraussagen, daß die Chinapolitik der Vereinigten Staaten   bei den bedrängen die chinesischen Vorposten. Die Truppenabteilungen unter einsten Opfern den größten Erfolg haben wird. den Generalen Alexejew und Tschitschagow   am Sungari schreiten vorwärts. Das schnelle Vorgehen der Generale am Sungari hat bewirkt, daß die Chinesen bereits einige Punkte der mandschurischen Bahn geräumt haben.

Politische Nebericht.

Berlin  , den 25. Juli.

Ein feiner Kopf.

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Mac Kinley ist in Wirklichkeit ein feiner Kopf, wenn auch die unsagbar bornierte deutsche Presse, die Bülows mißglückte Schneidigkeit preift, höhnt, wie leichtgläubig und optimistisch der Präsident der Union   gegenüber chinesischen   Lügen sei! Der einfältige Mac Kinley und der kluge Graf Bülow es ist nicht zu glauben!

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Die deutsche Politik ach! fie beherzigt längst nicht den Sinnspruch, der an dem alten Rathaus zu Nothenburg zu lesen ist: Regirn freundlich und mit willen

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Thut viel Haß und Haders stillen,

Wer mit dem Kopf will obent auß

Der thut viel schadn und richt nichts aus."

Aufhebung der militärgerichtlichen Oeffentlichkeit.

Graf Bülow, der die auswärtige Politik des Deutschen Reichs  versieht, ist liebenswürdig zu den Leuten der bürgerlichen Presse. Und die Leute dieser Presse sind durch ihr Handwerk verpflichtet, die Talente eines Ministers nach seiner Zugänglichkeit und seinen Informationen zu schätzen. So hört man denn in Berlin  , München  , Frankfurt  , Wien  , Paris   und London Beting hat Der Kaiser hat eine Verordnung erlassen über die Voraus­ja einstweilen teine Weltblatt Vertreter in Berlin   das fegungen über Ausschluß der Oeffentlichkeit im Lob des feinen Kopfes fingen- der dankbare Journalist militärgerichtlichen Verfahren wegen Ge­ist immer zu Gegendiensten gern bereit. Höchstens knurren einmal fährdung der Disciplin. Die Verordnung lautet: die Agrarier über den Liebling der Götter und Korrespondenten. Graf Bülow, der die Verantwortung für den chinesischen Krach trägt, hat zwar bisher nur einige mäßige parlamentarische Scherze ge­leistet, dennoch ist er ein feiner Stopf, ein gewandter Staatsmann und was sonst alles noch. Was er auch immer thun mag, es ist flug, würdig, geschickt, elegant, weitblickend. Es giebt mehr Bülow Byzantiner als Kaiser- Byzantiner, und besonders ge­wandte Preßmenschen kriegen sogar das Kunststück fertig, die Chinapolitik der Kaiserreden und die in geradem Widerspruch dazu stehende Politik des geistreichen Grafen gleicher­maßen zu bejubeln.

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Wir wissen nicht, ob das Publikum den Zeitungsagenten des Grafen Bülow Glauben schenkt, ob es wirklich geneigt sei, den china­fremden Grafen Bülow für einen zuverlässigen Führer in der China­politik zu halten, wo die in Beking selbst vereinigte Diplomatie aller Länder sich als von völliger Unwissenheit und Urteilslosigkeit Wir verkennen auch nicht, daß Graf befangen erwiesen hat. Bülow mit größeren Schwierigkeiten zu kämpfen hat, als irgend ein andrer Minister des Auswärtigen- Dant den eigentümlichen kon stitutionellen und personalen Verhältnissen in Deutschland  . Immerhin sollte die öffentliche Meinung darüber i..3 Klare tonen tönnen, daß Graf Bülow unter das bescheidene Maß diplomatischer Fähig feiten hinabsteigt, das auch unter den obwaltenden Umständen in Deutsch­ land   au sich möglich wäre. Sein Vorgänger, Herr v. Marschall  , den die Bismarckische Fronde bissig herabsetzte, war eine ernste, gescheidte, arbeitseifrige Persönlichkeit; die auch dem Gegner Sympathie einflößte, weim er auch vielleicht nicht mit der blendenden Grazie, die seinen Nachfolger ziert, bei Gartenfeften im Auswärtigen Amt   den Wirt gespielt haben mag. Graf Bülow ist ein jovialer Herr, der lächelnd nach Kiautschon gewandert ist, jetzt nach der Katastrophe ebenso Lächelnd seine Ratlosigkeit in diplomatischen Kundgebungen stilisiert und fein größter Vorzug!- gewiffen Entgleisungsgefahren

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gegenüber tapfer die Hand am Hebel der Notbremse hält.

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" Ich erlasse hierdurch über die Voraussetzungen, unter denen nach Inkrafttreten der Militär- Strafgerichtsordnung vom 1. De­zember 1898 das Gericht die Oeffentlichkeit der Hauptverhandlung wegen Gefährdung der Disciplin ausschließen soll, folgende all­gemeine Vorschriften. Die Disciplin verlangt, daß auch im gericht­lichen Verfahren das Ansehen der Kommandogewalt, der militärischen Einrichtungen, Verordnungen und Gebräuche erhalten, der Sinn für die unbedingte Unterordnung des Untergebenen unter den Vorgesetzten jeden Grades ge wahrt und dem berechtigten Ehrgefühl aller Beteiligten, insbesondere derjenigen des Offizierstandes, Rechnung ge­tragen wird. Sobald dieser Grundsatz gefährdet ist, sei es nach dem Gegenstande der Anklage, nach den Eigenheiten des zur Verhandlung kommenden Falles, nach der Persönlich­keit des Angeklagten oder den Beugen, nach zeitlichen oder örtlichen be sonderen Verhältnissen, ist die Oeffentlichkeit auszuschließen. Die Prüfung, ob der Ausschluß der Oeffentlichkeit zu beantragen, gehört in erster Linie zu den Pflichten des Gerichtsherrn und des Vertreters der Anklage. Aber auch die erkennenden Gerichte find verpflichtet, ohne solchen Antrag die Deffentlichkeit für die ganze Verhandlung oder einen Teil derselben auszuschließen, wenn die Voraussetzungen hierfür nach dem vorstehend von mir gegebenen Grundsatz eintreten. Gegeben Nenes Palais, den Wilhelm." 28. Dezember 1899.

Obwohl die Verordnung bereits im Dezember 1899 ge­geben worden ist, wird sie erst jest veröffentlicht. Man er­fährt also sehr spät, daß die durch das neue Militärjustizgesetz eingeführte Oeffentlichkeit des Verfahrens durch die kaiserliche Verordnung im Wesentlichen wieder aufgehoben ist. Von unsrer Seite wurde bei den Beratungen über das Geset vergebens darauf hingewiesen, daß die Bestimmung, die dem Kaiser die entscheidende Anordnung über die Oeffentlichkeits­frage überließ, auch tonftitutionell bedenklich sei.

Nach der kaiserlichen Verordnung wird kein Prozeß, der Schäden im Heer enthüllt, öffentlich verhandelt werden. So wird z. B. jeder Mißhandlungsprozeß unöffentlich sein; denn die Militärs werden in einer öffentlichen Erörterung solcher Vorkommnisse zweifellos eine Erschütterung der Disciplin im Sinne der kaiserlichen Verordnung empfinden.

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Sonst aber läßt sich an einen Kundgebungen zur Chinafrage nicht viel Geniales wahrnehmen. Sein neuestes Meisterstück ist die Antwort auf das angebliche Vermittelungsgesuch des Kaisers von China  . Alle Korrespondenten und Redakteure winden sich in Krämpfen der Bewunderung, die Kreuz- Zeitung  " äußert ihre volle Bustim mung, die Post" begrüßt die Antwort des Grafen Billow mit Be friedigung, das Berliner Tageblatt" findet fie forrekt und würdig", Die Boff. 3tg." nemt sie eine entschiedene und würdige Abweisung. Bereits hört man auch aus London   den Beifall der berühmten politischen Kreise. Und was hat der Grof Billow gethan? Er hat- so grob wote möglich der chinesischen Gesandtschaft erklärt, er fei nicht in der Lage das Telegramm des chinesischen   Kaisers dem deutschen   Kaiser Es ist kein wahrhafter Kraftzuwachs, den das Heer­zu unterbreiten. In der That eine geniale Eingebung diplomatischer Erfindungskraft! Nur schade, daß ein vernünftiger Mensch nicht wesen durch die auf dem Wege der Verordnung für alle wesentlichen Fälle befeitigte Oeffentlichkeit erhält. weiß, was damit erreicht werden soll. Ob wohl das Centrum in dieser Verordnung auch wieder Als Herr Delcassé  , der französische   Minister des Auswärtigent, dem chinesischen   Gesandten erklärte, er werde seine Antwort durch einen Erfolg des Reichstags begrüßen wird?- den französischen   Gesandten in Peking   der chinesischen   Regierung übermitteln lassen, war das ein effektvolles Epigramm. Graf Bülow trachtete, den französischen   Kollegen zu übertrumpfen und wurde zivedklos plump. Wir glauben fogar, daß die chinesische   Gesandtschaft in Berlin   in der Antwort des Grafen Bülow eine tröstende Genug Das Fleischschau- Gesez wird durch kaiserliche Verordnung thung gefunden haben mag; denn in ihrer eigentümlichen fonfe- teilweise vom 1. Oktober 1900 in Kraft gesetzt. Es handelt quenten Logik wird sie die Sache fälschlich so aufgefaßt haben, daß sich im wesentlichen um den§ 12 Absatz 1 des Gesetzes, der lautet:

Ein rühmliche Ausnahme macht Professor Wilh. Förster, der große Astronom, der in der" Ethischen Kultur" die chinesische Frage von höherer Warte erörtert. In der neuesten Nummer dieser ochenschrift äußert er sich über die Verlegung des Völkerrechts" durch die Gesandten wie folgt:

Wenn man ganz genau und völlig parteilos die Sachlage beurteilt, so ist doch bis zu dieser letzten traurigen Entwicklung der Dinge die Verlegung des Völkerrechts zunächst von den Kulturvölkern" ausgegangen.

" Zwar vermag man über den erschütternden Ausgang und über alles, was in den letzten Wochen und Monaten vorhergegangen ist, noch nicht klar genug zu sehen, um in dieser Beziehung schon ganz zutreffend urteilen zu können, aber das eine steht doch nach allen glaubhaften Berichten, die vor dem Beginn der Verkehrs­Unterbrechungen offiziell zu uns gelangt sind, vollkomment fest, daß die Gesandten kleine Abteilungen der Truppen ihrer eignen Länder mit Artillerie nach der Haupt- und Residenzstadt von China   haben kommen lassen, allerdings, wie es scheint, mit sogenannter Zustimmung der augenblicklichen chinesischen Macht­haber. Was aber diese Zustimmung unter den obwaltenden Ver­hältnissen völkerrechtlich zu bedeuten hatte, blieb auch für uns, gefchweige denn für die Chinesen, mindestens im unklaren. Keinesfalls darf man es den Führern der national er regten Maffen in China  ( für deren Stimmungen unsre Nationalen doch auch einiges Verständnis haben sollten), ver­argen, wenn sie den Eindruck, und natürlich den durch allerhand Gerüchte und Uebertreibungen verschärften Eindruck gehabt haben, daß durch dieses Einrücken fremder Truppen in die Hauptstadt ihres Landes die Regierung in Unfreiheit gefeßt wurde, und wenn fie dieses Einrücken bei anscheinendem Friedenszustande überhaupt als eine schwere Verlegung des elementaren Völkerrechts empfunden haben.

" Daß jenes Einrücken der Schutz: vachen in gewissem Grade schon relativ berechtigte Notwehr, wenn auch nur durch eigenes unweises Auftreten erforderlich gewordene Notwehr var, soll nicht in Abrede gestellt werden. Das Hauptnurecht hatte eben schon Man hatte es durch eine fast unab­früher stattgefunden. lässige Reihe von Vergewaltigungen und Demütigungen des Landes und seiner Behörden soweit kommen lassen, daß die Gesandten die Voltsbewegung zu fürchten begannen. Wenn nun aber das chinesische   Volt Anlaß hatte zu glauben, seine eigne Regierung befände sich in ihrer Hauptstadt bereits in der Waffen­gewalt der Fremden, ist es dann zu verwundern, daß von da ab die chinesischen Boltsmassen die Gesandten nicht mehr als die durch das Wölter recht geheiligten friedlichen Vertreter der andern Staaten, sondern überwiegend als bie Chefs der fremden militärischen Besatzungen ihrer eignen Hauptstadt angesehen haben?

Alle die Frrungen und Mißgriffe, die unfren eignen Volts­genossen ebenso wie den Angehörigen der andern Stulturstaaten in der Borgeschichte dieser schrecklichen Ereignisse zur Last fallen, werden sicherlich, wenn man alle Verkettungen des Geschehens kennen und abwägen wird, viele Milderungsgründe für sich haben.

Wer sich aber, inmitten leidenschaftlicher Wallungen des Bornes oder des Mitleids, sittlich gesund und im Besitz ent sprechender Einsicht und Thatkraft erhalten will, der muß sich anch alles unweigerlich vor die Seele bringen, was zur Aufhellung und Milderung des Urteils über die Gegenseite dienen kann."

Die Uebereinstimmung mufrer Anschauungen über diese Frage

mit einem Wilhelm Förster   vermöchte uns einigermaßen über die gegen uns geiprizten Gemeinheiten der Stumm- und Kreuz­Beitungs" Söldlinge zu trösten, wenn wir eines solchen Trostes be­Sürfen in Wahrheit sind uns fa die Beschimpfungen seitens der Gegner mir Bestätigungen, daß wir im Rechte find.

Graf Bülow begiebt sich am Donnerstag zum Vortrag beim Kaiser nach Brenterhaven.-

Eine Juſtitution, die die öffentliche Stritit nicht ber­Die Nache ist mein! spricht der Herr. Aber der christliche tragen kann, ruht auf morscher Grundlage. Eine äußerlich Reichsbote" denkt anders und stellt sich über den Herrn, obgleich erzwungene Disciplin, ein durch Vertuschen und Verheimlichen biejer nach der Bibel der Herr der Heerscharen ist. Der Gedante, behauptetes Ansehen ist wertlos. Das Gesunde, Starte, daß, falls die Nachricht von der Rettung der Gesandten sich bestätigt, Lebensberechtigte gedeiht gerade unter dem spähenden Urteil das Striegsgemegel in China   fiberflüffig fein sollte, macht den frontmen, Die Herren in Beting, so ruft der Kritik. Nur was innerlich bereits überwunden ist, flieht chriftlichen Reichsboten" ganz rabiat. er ingrimmig aus, würden hinterdrein nur über Europa   lächeln, aus der Oeffentlichkeit. das sich auf so leichte und bequeme Art in den rächenden Arm Es muß also auf jeden Fall eine Massenmezelei veranstaltet fallen ließ." werden, damit das christliche Gewissen sich beruhigen kann. Der fromme Reichsbote" erinnert uns an jenen gleichfrommen Pfarrer in Zürich  , der 1839 bei den Straußen"-Krawallen( gegen David Strauß  ) einem Haufen aufgehetzter Bürger zurief: Im Namen Gottes schießt!" Der Mann hieß Hirzel. Im Namen Gottes fchießt!" das ist auch die Devise des christlichen Reichsboten". Und da will man den Chinesen verargen, daß sie von solchem Christentum nichts wissen wollen!-

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Deutsches Reich  . Die Fleischsperre.

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Eine bürgerliche Stimme aus der Schweiz  . Während die deutsche Borerpresse rohrspaßenmäßig auf uns schimpft, weil wir