Mr. 175.
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iduralist
Berliner Volksblatt.
beträgt für die fechsgespaltene Kolonels zelle ober deren Raum 40 fg., für politische und gewerkschaftliche Vereins und Bersammlungs- Anzeigen 20 pfc. Bleine Anzeigen" jedes Wort 5 Pfg. ( nur das erste Mort fett). Inferate für bie nächste Nummer müssen bis 4 Uhr nachmittags in derGrpedition abgegeben werben. Die Expedition ist an Wochentagen bts 7 Uhr abends, an Sonn- und Festtagen bis 8 Uhr vormittags geöffnet. Bernfpredjer: Rmt I, Mr. 1508. Telegramm- Adresse: Bocialdemokrat Berlin"
Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. 1508.
Organisation
der
Dienstag, den 31. Juli 1900.
§ 12. Die Einberufung des außerordentlichen Parteitages muß spätestens 14 Tage vor dem Termin der Abhaltung desselben durch das Centralorgan der Partei in wenigstens drei aufeinanderfolgenden Nummern mit Angabe der Tagesordnung erfolgen.
Socialdemokratischen Partei Deutschlands . haltung des Parteitags im Centralorgan zu veröffentlichen.
§ 1. Bur Partei gehörig wird jede Person betrachtet, die sich zu den Grundsätzen des Parteiprogramms bekennt und die Partei dauernd durch Geldmittel unterstützt.
§ 2. 8ur Partei kann nicht gehören, wer sich eines groben Ber
Anträge der Parteigenossen sind spätestens 5 Tage vor der AbIm übrigen gelten für die außerordentlichen Parteitage dieselben Bestimmungen wie für die ordentlichen Parteitage(§§ 8-10). sen
Parteivorstand.
§ 18. Der Parteivorstand besteht aus 5 Personen, und zwar is
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
Gewaltpolitik.
Monza , Sonntag, 29. Juli, Mitternacht. Als der König heute abend 10/2 Uhr nach der Preisverteilung bei einem Wettturnen mit seinem ersten Flügeladjutanten den Wagen bestieg, um sich ins Schloß zu begeben, fielen drei Schüsse. Der König fank zurück und starb, ins Herz getroffen, um 112 Uhr. Der Mörder, Angelo
stoßes gegen die Grundsätze des Parteiprogramms oder wer sich aus 2 Borsigenden, 2 Schriftführern und 1 Kassierer, die berechtigt Bressi aus Prato ( Toscana ), wurde alsbald
einer ehrlosen Handlung schuldig gemacht hat.
Ueber die fernere Zugehörigkeit zur Partei entscheidet nach Anhörung der Parteigenossen der einzelnen Orte oder Reichstags- Wahl
treise der Parteivorstand.
Gegen diese Entscheidung steht den Betroffenen die Berufung an die Stontrollkommission und den Parteitag zu.
find, fich gegenseitig zu vertreten.
berhaftet.
Die Wahl des Parteivorstands erfolgt durch den Parteitag In diese aufgewühlten Tage, da die Welt nichts als Blut und mittels Stimmzettel in einem Wahlgang und nach absoluter Mehr- Rache zu sehen scheint, fällt, zur Steigerung der Erregung die heit. Hat ein Kandidat die absolute Mehrheit der abgegebenen Kunde, daß König Humbert von Italien in Monza von einem Stimmen nicht erhalten, so findet Stichwahl zwischen den beiden Mörder getötet worden ist. Kandidaten statt, auf welche die meisten Stimmen gefallen find. Bei Mit dem Tode, dem Austritt oder der Ausschließung aus der Stimmengleichheit entscheidet das Los. Partei erlischt für jeden früheren Parteigenossen das Recht, das er Nach erfolgter Wahl hat der Parteivorstand seine Konstituierung etwa gegen die Partei, gegen den Parteivorstand, gegen die Kontroll- vorzunehmen und dieselbe im Centralorgan der Partei bekannt zu kommission oder gegen einzelne Parteigenossen aus seiner Partei- orzunehmen mitgliedschaft erivorben hat.
Vertrauenspersonen.
§ 3. Zur Wahrnehmung der Parteiinteressen wählen die Parteigenossen in den einzelnen Orten oder Reichstagswahlkreisen in zu diesem Zweck berufenen Vereins- oder Partei Versammlungen eine oder mehrere Vertrauenspersonen. Die Art der Wahl dieser Vertrauenspersonen ist Sache der in den einzelnen Orten oder Kreisen wohnenden Genossen.
§ 4. Die Wahl der Vertrauenspersonen erfolgt alljährlich und zwar im Anschluß an den voraufgegangenen Parteitag. Die Vertrauenspersonen haben ihre Wahl mit Angabe ihrer genauen Adresse sofort dem Parteivorstand mitzuteilen.
§ 5. Tritt eine Vertrauensperson zurüd oder tritt fouftivie eine Balanz ein, so haben die Parteigenossen sofort eine Nemwahl vorzunehmen und ist das Resultat derselben entsprechend§ 4 Absatz 2 den Parteivorstande mitzuteilen.
§ 6. Dort, wo aus gefeßlichen Gründen die in den vorstehenden Paragraphen gegebenen Vorschriften unausführbar sind, haben die Parteigenossen den örtlichen Verhältnissen entsprechende Einrichtungen zu treffen.
Parteitag.
machen.
Der Parteivorstand verfügt nach eignem Ermessen über die vorhandenen Gelder.
Der Parteivorstand oder die Kontrollkommission können durch feinerlei Rechtsgeschäfte die einzelnen Parteigenossen oder die Partei verbindlich machen. Auch erwirbt kein Parteigenosse oder ein andrer durch Berträge mit dem Parteivorstand oder der Kontrollfommission ein flagbares Recht gegen diese oder ihre Mitglieder. Kein Parteigenoffe hat ohne ausdrücklichen Beschluß des Parteitags ein flagbares Recht, die Geschäftsbücher oder Papiere des Parteivorstands, der Kontrollkommission oder der Partei einzusehen oder sich aus ihnen Abschriften oder Auszüge anzufertigen oder eine Auskunft oder Uebersicht über den Stand des Parteivermögens zu verlangen.
§ 16. Scheidet ein Mitglied des Parteivorstands aus, so ist die Vakanz durch eine von der Kontrollkommission vorzunehmende Neuwahl zu ergänzen.
Kontrollkommission.
Der italienische König ist in einem Augenblick den Kugeln eines Verbrechers verfallen, da sich die politischen Leidenschaften in Italien in einem Ruhezustand befanden. Nicht während der letzten leidenschaftlichen parlamentarischen Konflikte, nicht während der Wahlfämpfe, die vielleicht einen verwirrten Fanatiker zu Gewaltthaten veranlassen könnten, hat sich das Attentat ereignet, sondern in Zeiten der Beruhigung und des Friedens.
So fehlt jeder direkte Zusammenhang des Mords mit den augenblicklichen Verhältnissen Italiens . Andrerseits erklären sich zum teil diese Thaten aus den allgemeinen Kultur- Zuständen Italiens . Es ist wohl kein Zufall, daß die Attentäter, denen der französische Präsident Carnot und die östreichische Kaiserin Elisabeth zum Opfer fielen, ebenso Jtaliener waren, wie der Mörder Humberts. Das tiefe wirtschaftliche Elend, in dem Italien schmachtet, die furchtbare Unwissenheit der wassen, die von einem wuchernden Pfaffentum in Aberglauben und Vernunftlosigkeit erhalten werden, dazu das heiße fübliche Tempera ment, das erflärt hinlänglich die allgemeinen Dispositionen zut diefen abertvitzigen Gewaltakten, die- auch wenn sie politisch § 14. Die Mitglieder des Parteivorstands können für ihre gefärbt sein sollten, und in den Augen der Thäter einen Thätigkeit eine Besoldung beziehen. Die Höhe derselben wird durch edlen Zweck zu verfolgten ein fchlechthin verwerfliches den Parteitag festgesetzt. und untaugliches Mittel darstellen. Italien ist das Land, § 15. Der Parteivorstand besorgt die Parteigeschäfte und in dem die Kriminalstatistik den höchsten Prozentsatz an Mordthaten aufweist. Nur Rußland , Serbien und Rumänien hat eine noch kontrolliert die principielle Haltung der Partei- Organe. größere Anzahl von Rekruten aufzuweisen, die weder des Lesens noch des Schreibens fundig sind; von 1000 eingestellten Rekruten tönnen 380 ihren Namen nicht schreiben. So wuchert der dumpfe Wahn in den Köpfen, und die brutale Getvalt erscheint den unauf§ 7. Alljährlich findet ein Parteitag statt, der vom Parteiborstand einzuberufen ist. § 17. Zur Kontrollierung des Parteivorstands, sowie als Be- geflärten Massen als ein gerechtes Auskunftsmittel in privaten und Hat der vorhergehende Parteitag über den Ort, an welchem der rufungsinstanz über Beschwerden gegen den Parteivorstand, wählt öffentlichen Notlagen. Aber es bleibt trotz aller dieser Erkenntnis der Untergründe nächste Barteitag stattfinden soll, keine Bestimmung getroffen, so hat der Parteitag eine Kontrolltommiffion von nenn Mitgliedern. der Parteivorstand mit der Kontrolffomunission und der ReichstagsDie Wahl der Controleure erfolgt nach einfacher Wehrheit. Bei solcher Verbrechen immer noch unklar, warum gerabe jest fraktion hierüber sich zu verständigen. a gleicher Stinunenzahl entscheidet das Los. Zur Leitung ihrer Ge- das Verbrechen geschehen ist, wo sich die politischen Leidenschaften in §8. Die Einberufung des Parteitags muß spätestens vier Wochen schäfte wählt sich die Kontrollkommission einen Vorsitzenden, der Ort Italien gemildert hatten und wo man auf ein ertragreiches ruhiges vor dem Termin der Abhaltung desselben durch das Centralorgan und Zeit der Sigungen bestimmt, so weit die Kontrollkommission Arbeiten hoffen konnte. Es liegt nahe, an die Stinnmung zu denken, die durch die chinesischen Ereignisse in dem Europa der herrschenden der Partei mit Angabe der provisorischen Tagesordnung erfolgen. nicht darüber beschließt. Wenn alle diese civilisierten Die Einladung zur Beschickung des Parteitags ist mindestens dreiSlaffen hervorgerufen worden ist. in ihren einflußreichsten Schichten in mal in angemessenen Zwischenräumen zu wiederholen. Etaaten und Völker der rohesten Gewalt alles Heil sehen, wenn von den leitenden Streifen und Staatsmännern alle sittlichen Begriffe verwirrt und überhaupt aus dem Bereich der Politik gewiesen werden, wenn statt des Glaubens an Vernunft, Gerechtigkeit und Humanität als höchste und heiligste Religion die Durchschlagskraft des Kleinkalibrigen gepredigt wird, wenn das Blut tausender von Menschen erbarmungslos aus Gründen der Staatsraison die in Wahrheit die Staatsun vernunft ist vergossen wird, ohne daß die beleidigte Menschheit aufschreit, so muß das Gewissen der Massen abgeſtumpft werden, die autoritäre Empfehlung des Massenordes muß für den dumpfen Sklaven der Herrschenden Brutalitätsanschauung den Einzelmord rechtfertigen, die wunderthätige Kraft, die nach dem Dogma der herrschenden Klassen der Bernichtung von Menschenleben innewohnt, verleitet dann leicht einen leidenschaftlichen Wirrkopf dazu, daß auch die gewaltsame Beseitigung eines Fürsten Bauberivirtungen für den Fortschritt der Kultur haben könnte. Die gefährlichen, verwahrlosten Meinungen, die der Chinakoller aus der Tiefe europäischer Barbarei an die Oberfläche geschwemmt hat, mögen in dem Mörder Humberts einen allzu gelehrigen Schüler gefunden haben.
Anträge der Parteigenossen für die Tagesordnung des Parteitags sind bei dem Parteivorstand einzureichen, der dieselben spätestens 10 Tage vor der Abhaltung des Parteitags durch das Centralorgan der Partei bekannt zu geben hat.
§ 9. Der Parteitag bildet die oberste Vertretung der Partei. Zur Teilnahme an demselben sind berechtigt: 1. die Delegierten der Partei aus den einzelnen ReichstagsWahlkreisen, mit der Einschränkung, daß in der Regel kein Wahlkreis durch mehr als drei Personen vertreten sein darf. Insoweit nicht unter den gewählten Vertretern des Wahlfreises Frauen sich befinden, können weibliche Vertreter in besonderen Frauenversammlungen gewählt werden. 2. die Mitglieder der Reichstags- Fraktion.
3. die Mitglieder des Parteivorstands und der Kontrolltommiffion. Die Mitglieder der Reichstagsfraktion haben in allen die parlamentarische, und die Mitglieder des Parteivorstands in allen die geschäftliche Leitung der Partei betreffenden Fragen nur beratende Stimme.
Der Parteitag prüft die Legitimation seiner Teilnehmer, wählt seine Leitung und bestimmt seine Geschäftsordnung selbst. Zur Gültigkeit der Beschlüsse des Barteitags ist eine Beschluß fassung durch die Mehrheit der Anwesenden ausreichend. § 10. Zu den Aufgaben des Parteitags gehören: 1. Entgegennahme der Berichte über die Geschäftsthätigkeit des Parteivorstands und der Kontrollkommission sowie über die parlamentarische Thätigkeit der Reichstags- Abgeordneten. 2. Die Bestimmung des Orts, an welchem der Parteivorstand feinen Siz zu nehmen hat.
3. Die Wahl des Parteivorstands und der Kontrollfommission. 4. Die Beschlußfaffung über die Partei- Organisation und alle das Parteileben berührenden Fragen.
5. Die Beschlußfassung über die eingegangenen Anträge.
§ 11. Ein außerordentlicher Barteitag laun einberufen werden:
1. auf einstimmigen Beschluß des Parteivorstands;
2. auf Antrag der Mehrheit der Reichstagsfraktion; 3. auf Antrag von mindestens 15 Wahlkreisen;
4. auf einstimmigen Beschluß der Kontrollfommiffion. 00 Falls der Parteivorstand sich weigert, einem gestellten Antrag auf Einberufung eines außerordentlichen Parteitages stattzugeben, so ist derselbe durch die Reichstags- Fraktion einzuberufen. Als VerSammlungsort eines außerordentlichen Parteitages ist ein geographisch möglichst günstig gelegener Ort zu bestimmen.
Die Kontrolle muß mindestens vierteljährlich einmal stattfinden. Alle Einsendungen für die Kontrollfommission find an den Vorfitzenden derselben zu richten, der seine Adresse im Centralorgan der Bartei mitzuteilen hat.
Auf Antrag der Kontrollkommission oder des Parteivorstandes finden gemeinsame Sigungen statt.
Centralorgan der Partei.
§ 18. Centralorgan der Partei ist der Vorwärts, Berliner Boltsblatt". Die offiziellen Bekanntmachungen find an hervorragender Stelle des redaktionellen Teils zu veröffentlichen.
Zur Kontrolle der principiellen und taktischen Haltung des Central organs, sowie der Verwaltung desselben wählen die Parteigenossen Berlins und der Vororte eine Breßkommission, die aus höchstens zwei Mitgliedern für jeden beteiligten Reichstags- Wahlkreis bestehen darf.
Die Preßkommission entscheidet in Gemeinschaft mit dem Parteivorstand über alle Angelegenheiten des Centralorgans, insbesondere über Anstellungen und Entlassungen im Personal der Redaktion und Expedition. Bei etwaigen Meinungsverschiedenheiten zwischen dem Parteivorstand und der Preßkommission entscheidet die Kontroll tommission, der Parteivorstand und die Breßtommission in der Art zu gleichen Rechten, daß jedes dieser dret Organe je eine Stimme hat.
Abänderung der Organisation.
§ 19. Aenderungen an der Organisation der Partei fönnen mur durch einen Parteitag vorgenommen werden, doch muß die absolute Mehrheit der anvejenden Vertreter sich dafür erklären.
Anträge auf Abänderung der Organisation fönnen nur beraten werden, wenn sie innerhalb der Fristen, welche die§§ 8 und 12 vorschreiben, zur öffentlichen Stenntnis der Parteigenoffen gelangten.
Eine Abweichung von der letzteren Bestimmung ist nur dann zulässig, wenn mindestens 3/4 der anwesenden Vertreter auf einem Parteitag sich für die Abweichung entscheiden.
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Vorstehender Entwurf eines Organisationsstatus ist von einer von der Reichstagsfraktion eingesetzten Kommission bestehend aus den Genossen Aner, Bebel, Geyer, Dreesbach, Stadt bagen und Singer entworfen. Der Entwurf ist von der Fraktion eingehend beraten und beschloffen worden, denselben in vorliegender Form dem Parteitag zur Annahme zu empfehlen.
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Wir Socialdemokraten, die wir an die Kultur des Kleinkalibrigen nicht glauben, die wir in unbelehrbarer Humanitätsduselei" dieſe letzten Wochen hindurch, völlig einsam die Ausschweifungen der rohen Gewaltpolitit Tag für Tag bekämpft haben, wie sie die herrschende Klaffe durch ihre feile und schamlose Preffe in der Chinafrage brünstig begehren wir Socialdemokraten haben einzig und allein jetzt das moralische Recht, auch die Gewaltpolitif" des italienischen Stönigsmörders zu verurteilen, der nach den Weisungen der europäischen Nache- Apostel das Mittel durch den Zweck geheiligt und in dem finnlosen Bernichtungsaft fälschlich ein taugliches Mittel glaubte. Warum jetzt dieser ernente Racheschrei durch die Bestialitäts- Presse? Diese Zeitungs- Entrüsteten haben das Recht verwirkt, den Mörder Humberts zu schmähen; dieser„ Anarchismus" ist auf dem Boden ihrer eignen Moral erwachsen; er ist ihr natürliches, vergeb Tich abgeleuguetes Kind. Und wenn man jetzt wieder versucht, aus Socialdemokraten für den Mord verantwortlich zu machen, so flößt uns solch verleumderisches und idiotisches Geschwäß, das von dem Haß der Unternehmer gegen die Arbeiterschaft befoldet wird, mur Etel ein; Verachtung wäre eine unverdiente Ehrung.
Wenn man schließlich noch nach einem besondren Motiv der Ermordung Humberts sucht, so sei auf unfreweiter unten abgebrudte italienische Storrespondenz aufmerksam gemacht, die auf die durch verkehrte Regierungsmaßregeln mit veranlaßte Steigerung