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Niete, Staligerstr. 61, bei Witke;

R. Weise, Röslinerstr. 17, bei Wendt.

Der Vertrauensmann für Moabit , Kollege Rieger, hat seinen Boften abgegeben und werden die Moabiter Kollegen daher er sucht, etwaige Sammelgelder an den Kollegen Weise abzuliefern, Ferner werden in der Expedition des Bauhandwerkers", Urbanstr. 124, zu jeder Zeit Listen zum Generalfonds verausgabt und Beiträge entgegengenommen. Mit solidarischem Gruß

der sich eines Bergehens schuldig gemacht, auf dem 6-8 Wochen| keineswegs um Großthaten; der Stern des ehemaligen Parforce­Gefängniß stehen." Zu letterer Sache erklärt der Angeklagte, Einbrechers, dem lange Zeit die Meisterschaft von Berlin " daß ihn der Herr Stickelbroch beim Ankleben von Versammlungs zuerkannt war, ist start im Erlöschen und der gealterte Mann anzeigen( Plalaten) getroffen und sich als Polizeibeamter gerirt wagt sich nur noch an Lappalien. Er wurde zu 6 Jahren habe. Er habe, um Weiterungen zu vermeiden, ihm seinen 3uchthaus und 7 Jahren Ehrverlust, sein Genosse zu 1 Jahre Namen auf Verlangen genannt. Dann habe er in verschiedenen Gefängniß verurtheilt. Bersammlungen auf die ungefeßliche Zulegung des Polizeis beamten- Titels durch St. hingewiesen und, als keine Anklage Frau Juftitia ist bekanntlich eine allmächtige, hochehrfame gegen biefen erfolgte, jene angezogene Aeußernng mit Bezugnahme Dame, welche auf Ehre und Reputation hält und welcher Jeder auf diese Thatsache und darauf, daß ein Anderer als ein Be- mann mit Freuden den schuldigen Tribut der Hochachtung amter schon längst angeklagt worden wäre, gethan. Bezüglich entgegenbringt. Die Unpünktlichkeit aber, welche diese Dame der ersten Anklage bemerkt Bergel, er hätte nicht die Weißenfeer mitunter als ihre unberechtigte Eigenthümlichkeit zeigt, geht denn Beamten speziell gemeint, sondern davon gesprochen, daß manche doch über die Hutschnur. Man wird es gewiß als eine faktiſche Sonntag, ben 10. Januar, stattfindenden öffentlichen Maurer­Beamten, nicht aus Weißensee, sondern von allen existirenden, Unmöglichkeit anerkennen, daß in Strafsachen, und insbesondere versammlung, welche im Inseratentheil des" Borwärts" bekannt weniger Gesetzestenntnisse 2c. 2c." Der Zeuge Weber vor den Strafkammern, die Termine immer zur richtigen Zeit ( Gendarm) behauptet, der Angeklagte habe die Aeußerung abgehalten werden und die Bedauernswerthen, welche das Bech gemacht wird, recht zahlreich zu erscheinen. bezüglich der Versammlungen überwachenden Beamten haben, als Zeugen vor Gericht geladen zu werden, haben An alle Kollegen des Fachvereins der in Buchbindereien gethan, wie sie ihm die Anklageschrift zur Last ſich nachgerade daran gewöhnt, häufig länger als ihnen und verwandten Betrieben beschäftigten Arbeiter! legt. Der Beuge Stödelbrod erflärt mit Bestimmtheit, er lieb ist, auf ihre Vernehmung warten zu müssen.

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Die Vertrauensleute der Berliner Maurer. J. A.: F. Wilte, Urbanstr. 124.

NB. Sämmtliche Kollegen werden gebeten, zu der am

Zwei ftreifende Handschuhmacher aus Friedrichs hagen, welche 42 Monate ausreichende Unterstützung erhalten haben, find in einer gesperrten Fabrik in Haynau in Schlesien in Arbeit getreten. Der Volkswacht" wird dazu geschrieben: Giner davon ist der größte Schreihals von den Streifenden ge­wesen, denn vor wenigen Monaten machte sein Name die Runde durch alle Arbeiterblätter. Wer hätte wohl auch nicht gelesen: Geldsendungen sind zu richten an M. Unger, Friedrichshagen , Geestraße 18." Das war nicht schön von dem Herrn M. Unger Der Führer ist erst recht verpflichtet, im Kampfe auszu­halten.

Kollegen! In unserer am Montag, den 4. Januar, ab habe sich den Bergel gegenüber nur als Beamten schlechthin aus gewisse Grenze wird aber auch auf diesem Gebiete ge- gehaltenen zahlreich besuchten Bersammlung wurde beschlossen, gegeben, obgleich ihn der Vorsitzende darauf verwies, daß er bei geben sein müssen, und Frau Justitia wird nicht beanspruchen daß jedes Vereinsmitglied von diesem Tage ab 5 pct. feines ber polizeilichen Vernehmung gefagt, er glaube nicht, daß tönnen, daß sie ganz nach ihrem Belieben über die kostbare Zeit Wochenverdienstes an jedem Lohntage zur Unterstützung der er sich dem Angeklagten gegenüber als Polizeibeamten aus derjenigen verfügt, welche sie in ihr Reich zwingt. Die Klagen Streifenden Buchdruckerei Arbeiter steuern solle. gegeben. Weiter führt der Zeuge aus durch eine Verfügung des über unpünktliche Abfertigung vor Gericht sind nicht neu, ein so Die Vertrauensmänner der verschiedenen Werkstuben werden Amtsvorstehers in Weißensee sei allen dortigen Beamten die eklatanter Fall aber, wie er am Mittwoch von einem hiesigen nun ersucht, diese Gelder jeden Sonnabend zu kassiren und als­Direktive gegeben worden, das unnüge Bekleben 2c. von Zäunen, Schöffengericht zu berichten ist, verdient denn doch angenagelt zu bald an unseren Kassirer abzuliefern. Gebäuden u. f. w. zu verhindern. Er sei darum dem Ange- werden, um die Aufmerksamkeit der maßgebenden Behörde immer In Werkstuben, wo feine Vertrauensmänner sind, ist es flagten gegenüber im Recht gewesen, als er diesen beim Bekleben wieder auf einen Uebelstand zu lenten, unter welchem das Ehrenpflicht eines jeden einzelnen Kollegen, obigen Beschluß aus­yon Zäunen mit Plakaten findend, seinen Namen feststellte. Der Publikum unfäglich zu leiden hat. Wer am Mittwoch Abend zuführen. Korridor der sechsten Stunde den Angeklagte blieb diesen Aussagen gegenüber bei der feinigen, daß Kriminal Kollegen! In unserem eigenen Interesse liegt es, unser Mög­St. sich als Polizeibeamter bezeichnet habe, und schlägt dem Gerichtsgebäudes durchmaß, der traf vor dem Sizungszimmer liches zum Gelingen des Streits der Buchdrucker mit beizutragen. Gerichtshof einige Zeugen vor, ihn bittend, die Verhandlungen der 99.( jetzt 136.) Abtheilung auf eine Gruppe aufgeregter Darum sollte auch nicht einer von uns zurückſtehen, sondern zu vertagen, worauf der Gerichtshof mit Ablehnung von zwei Menschen, welche wie die Spänen im Käfig auf- und abliefen Manu für Mann sollte unsern Arbeitsbrüdern den Kampfer­der vier vorgeschlagenen Zeugen einging. und ihre innere Wuth nur mühsam unterdrückten. Es ist leichtern, wozu hauptsächlich pekuniäre Unterstützung erforderlich unerhört, so etwas den Bürgern zuzumuthen!" so philosophirte ist. Deshalb thue jeder seine Schuldigkeit bis aufs Aeußerste. Um die Berechtigung der bei den Schneidern ziemlich der Gine: ich stehe schon seit 11 Uhr hier und scheine um In dieser Bewegung, wo der gesammte Kapitalismus und mit allgemein eingeführten Sitte, die fogenannten Schmuhlappen" Mitternacht" erst dranzukommen j" so seufzte der Andere. ihm verbündet die Regierungen offen den Arbeitern gegenüber für sich zu behalten, handelte es sich in einer Anklage wegen wifchen rang wieder eine Frau verzweifelt die Hände und er stehen, muß Alles aufgeboten werden, damit der Sieg uns zufällt. Unterschlagung, welche fürzlich vor der 91. Abtheilung des örterte die Frage, was wohl die Kinder machen würden, denen Mit kollegialischem Gruß Schöffengerichts zur Verhandlung gelangte. Der Schneider- fie gesagt, sie sei zum Mittag wieder zu Hause und mehrere der Vorstand des Fachvereins der in meister S. lieferte für eine hiesige Firma Mäntel und Jackets andere Frauen fanken ermattet auf die Bank und versicherten, Buchbindereien und verwandten Betrieben in der Weise, daß er den Stoff zugemeffen erhielt. Im Februar daß sie es vor Hunger nicht mehr aushalten könnten. beschäftigten Arbeiter. erkrankte sein Buschneider B., der schon längere Zeit bei ihm be- drinnen beim Scheine zweier Petroleumlampen quälten sich der J. A.: Chr. Schopper. schäftigt war. Als derselbe so weit genesen war, daß er wieder Vorsitzende und zwei sichtlich abgemattete Schöffen schon arbeiten konnte, bat er seinen Meister, ihm Stoff nach der mehr als 6 Stunden mit einer herzlich unbedeutenden Wohnung zu schicken. H. ging darauf ein. Er schickte seinem Privatklage ab, für deren Erledigung der Herr Assessor Zuschneider ein Stück Tuch, das er von der Firma Gebr. Singer eine Stunde angesetzt hatte. Die Leute, welche draußen mit der Aufgabe erhalten hatte, daraus 12 Jackets herzustellen. auf dem Korridore ihren begreiflichen Mißmuth die Zügel B. nahm beim Zuschneiden alle Vortheile wahr, er schickte seinem schießen ließen, waren als Parteien bezw. Zeugen auf 11/2 resp. Meister die zugeschnittenen 12 Jackets, hatte aber noch so viel 12 Uhr Vormittags vorgeladen waren und die glücklich um Stoff übrig behalten, daß daraus ein dreizehntes Stück an 6 Uhr Abend 3(!!) an die Reihe kamen, um nun vom Vor­gefertigt werden konnte. Dies Ueberbleibsel führte B. nicht ab. fizenden zu erfahren, daß ihre Sachen wegen vorgerückter Stunde Sein Meister erfuhr davon und zeigte ihn wegen Unterschlagung aufgehoben werden müßten. Diese nackte Thatsache bedarf feines an. Der Angeklagte behauptete, daß er nicht nöthig habe, den weiteren Kommentars, man braucht sich nur den Zustand der Rest abzuliefern, den er beim Buschneiden durch längeres feit sieben Stunden auf dem Korridor herumlungernden Beugen, Nachdenken und unter Aufopferung feiner Beit ge- der abgespannten Schöffen, der nahe an der Verzweiflung an wonnen habe. Der Meister Ansicht. gelangten Rechtsanwälte und des seit 8 Uhr im Dienst stehenden, Wieder eine behördliche Anerkennung des herrschen Der Angeklagte habe lediglich seine Pflicht gethan, abgematteten Gerichtsboten zu vergegenwärtigen, um zu dem Schluß den Nothstandes! Die Polizeibehörde von Stemscheid hat wenn er so geschickt wie möglich den ihm anvertrauten Stoff zu kommen, daß eine derartige völlig unzutreffende Zeitdisposition ein nach der Westfäl. freien Presse" das vom dortigen Volksverein verarbeitete, die Ueberbleibfel gehörten ihm, dem Meister, der Fehler ist, vor dessen Wiederkehr das Publikum dringend zu schützen geplant gewesene öffentliche Sylvesterfest u. A. mit dem allein seiner Auftraggeberin für die abzuliefernde fertige Waare ist. Zeit ist bekanntlich Geld und es erscheint doch kaum statthaft, Hinweis darauf verboten, daß jetzt Nothstand sei und des verantwortlich sei. Auf die Frage des Vertheidigers, ob er daß die Justiz über die Zeit des Publikums in so ausgedehntem halb zu öffentlichen Bergnügungen so wenig wie möglich Er­denn die Neberbleibsel der Firma Gebr. Singer zurückgebe, er Maße verfügt, zumal doch auch noch viele, sehr materielle Interessen laubniß ertheilt werden solle. Daß durch das Verbot von Festen widerte der Zeuge H. verneinend, worauf der Vertheidiger ihm in Frage stehen. Mit Recht warf eine der Parteien die Preis­Mit Recht warf eine der Parteien die Preis- gleiche Beobachtung dieses Verfahrens gegen Jedermann darf der Geschäfts­vorhielt, daß er dann ja nur genau dasselbe thue, was er bei frage auf, wer ihm denn nun für seine Mehrausgaben ent- man bei der deutschen Polizei ja voraussehen dem Angeklagten für strafbar halte. Als Sachverständiger fchädigt? Er muß jedenfalls seinem Rechtsanwalt für den gang noch trübfeliger werden muß als er schon ist, kann indessen wurde einer der Inhaber einer hiesigen Mäntelfabrit vernommen, zweiten Termin noch einmal das Honorar bezahlen, welches für nicht verschwiegen werden, troßdem die Anerkennung des Noth Derselbe erklärte, daß es ein alter Brauch sei, dem Schneider die den ersten, nicht durch seine Schuld vereitelten Termin gezahlt standes der Einsicht der Remscheider Polizei ein sehr günstiges Ueberbleibsel zu lassen, welche bei dem Zuschneiden erspart wurden. ist und ein einfaches Rechenerempel ergiebt, daß bei so langer Beugniß ausstellt. In der Regel werde der Stoff schon so berechnet, daß größere Beitdauer auch die Beugengebühren wachsen, die schließlich doch Unruhen sollen, wie bem ,, Reichs- Anzeiger" aus Schweden Stücke nicht übrig bleiben könnten, ein geschickter Zuschneider eine der Parteien zu zahlen hat. Ob unter solchen Verhältnissen tönne aber den Stoff vortheilhafter ausnuten, wie ein weniger die Liebe und Hochachtung vor der Frau Justitia sich steigern berichtet wird, zwischen den streitenden Bergarbeitern der Kärr­geschickter. Wenn aber Stücke von zirka 1 Meter übrig blieben, tann, ist eine Frage, die wir nur andeuten. Jedenfalls hat das grube und der Polizei stattgefunden haben, weil die Aus­so könne man dieselben nicht mehr als Abfälle" bezeichnen und Publikum ein Anrecht darauf, daß auch vor Gericht mit seiner ständigen sich im Zuge nach den Häusern begeben hatten, in ein gewiffenhafter Meister würde sie abliefern. Beit etwas haushälterisch umgegangen wird, namentlich, wenn denen jene Bergleute wohnen, welche sich am Streit nicht be­Der Staatsanwalt beantragte darauf die Freisprechung wie in dem konkreten Falle- es sich um eine Sache handelt, theiligen. Die Polizisten forderten die Arbeiter auf, sich sofort des Angeklagten, der jedenfalls geglaubt habe, dasselbe Unrecht die schon zweimal vertagt war und deren Umfang dem vorfißen- au zerstreuen, was ihrerseits wohl nicht in der elegantesten Weise an die fraglichen Ueberbleibsel zu haben, wie sein Meister. den Assessor genau bekannt sein mußte. Mindestens hätte doch geschehen sein wird. Die Arbeiter ließen sich zu Drohungen hin Der Gerichtshof folgte diefem Antrage. die größere Verhandlung als legte auf die Tagesordnung gesezt reißen, die Polizisten wollten die Ruheftörer" verhaften, darauf werden müssen, damit die daran unbetheiligten Parteien vor der sollen die Streifenden die Polizei angegriffen haben. Soweit der Wegen Beleidigung der königl. Eisenbahn Betriebs. Tortur bewahrt blieben, ihre fonbare Zeit fechs Stunden lang Bericht des Regierungsorgans, der, wenn er zutrifft, was bei Direktion in mehreren Fällen stand gestern der Ingenieur unnüt vertröbeln zu müssen. Vielleicht geben solche Borkomm- den jedenfalls nicht burch Gewerkschaftsthätig. Christian Falkenburg vor der zweiten Straffammer des nisse, die gerade bei dieser Schöffenabtheilung durchaus nicht so te it disziplinirten Bergleuten ja möglich sein mag, Landgerichts I. Im Juni v. J. bestellte der Angeklagte bei der felten sein sollen, doch Veranlassung, eine Abhilfe dieses Uebel weiter nichts beweist, als die Unfähigkeit der alten Staaten, die Arbeiterfrage auch nur einigermaßen erträglich zu erledigen. Gisenbahn- Direktion ein Rundreiseheft über eine Tour, die er standes in die Wege zu leiten. Polizei und immer wieder Polizei das ist der Inbegriff der Regierungsweisheit in dieser Sache, und dieselbe Geschichte wiederholt sich in allen Ländern, auch im Deutschen Reiche, trots seiner vielberühmten Sozialreform.

daß

er

anderer war

die Betriebsdirektion. an

Soziale Leberlicht.

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genau vorschrieb. Er bat, die Fahrkarte bis zum folgenden Tage am Billetschalter des Anhalter Bahnhofes für ihn bereit halten zu lassen, er wolle mit dem Zuge um 5 Uhr 30 Min. abreisen. Der Angeklagte wurde verhindert, zur angegebenen Beit ab­zureifen und als er einige Stunden später am Schalter Ein Weihnachtsgeschenk, wie es bie beutschen erfchien, erklärte der Beamte, daß das bestellte Rund­Fabrikanten, insbesondere die Buchdruckereibefizer, faum jemals reifeheft nicht bereit liege. Der Angeklagte mußte deshalb einen ihren Arbeitern verabfolgen dürften, erhielten am 24. Dezember späteren Bug benutzen und will dadurch um sechs Mark geschädigt An alle zur Zeit noch in Berlin und Umgegend die Arbeiter der bekannten Scotia Maschinenwerte in sein, daß er nicht, wie er berechnet hatte, auf der ganzen Strecke beschäftigten Maurer! Den Schnellzug benugen konnte, sondern sich theilweise mit dem Kollegen, Genossen! Die Vorgänge, welche sich auf dem Sunderland von dem Besizer derfelben, Mr. Allan. Gr Personenzug begnügen mußte. Er erhob Anspruch auf Rück- Kampfplay der Buchdruckerei- Arbeiter in letzter Zeit abgespielt machte den Arbeitern bekannt, daß von jest ab der 8 stündige zahlung von 6 W., wurde aber abgewiesen mit der Begründung, haben, besonders das Vorgehen des Nachfolgers des Herrn von Arbeitstag( 48 Stunden pro Woche) für alle Arbeiter Durch nicht rechtzeitige Abholung des Rund- Puttkamer, des Ministers v. Herrfurth, zwingen uns dazu, noch ohne Lohnabaug in seinem Etablissement eingeführt sei. reifeheftes die Unregelmäßigkeit selbst verschuldet habe. mals ein paar Worte auf diesem Wege an Euch zu richten. Die Nun, deutscher Spießbürger, was sagst Du dazu? Nun richtete richtete der der Angeklagte eine Reihe beleidigender Invalidenkasse der Buchdrucker ist, natürlich nur zur Sicherung Die Maler in Süd- Wales streiten seit Anfang Dezember, Briefe Er behauptete, daß der Invaliden, mit Beschlag belegt. Gine andere Anordnung weil die Meister von den seit letztem Februar in Kraft gewesenen er als ehemaliger Betriebsbeamter einer holländischen besagt, der Vorstand der Buchdrucker- Organisation dürfe aus Bereinbarungen ohne Einhaltung der Kündigungsfrist zurück­Eisenbahn die Vorschriften genau lenne. Das Rundreiseheft Vereinsmitteln an Streikende keine Unterstügung mehr verabsolgen. getreten, also tontrattbrüchig geworden sind. hätte ihm zur Verfügung liegen müssen, bis es ihm beliebte, es Ob diese leytere Anordnung nur erfolgt ist, weil das Auszahlen zu holen. Die gegentheilige Grklärung der Betriebsdirektion focht von Streifgeldern gegen die Statuten verstößt, oder aber, ob da der Angeklagte in Schriftstücken an, die das Maß des Erlaubten bei die väterliche Fürsorge" in der Richtung obwaltete, daß weit überschritten. Er bediente sich Ausdrücke wie erbärmliche den Buchdruckern auch noch Gelder zu zukünftigen Streits übrig Ausrede" und behauptete u. A., daß man von den untergeordneten blieben, wollen wir dahin gestellt sein lassen. Thatsache ist, daß Beamten in Preußen die meisten Willkürlichkeiten zu erwarten sich die Buchdrucker für diese väterliche Fürsorge" ernstlich habe. Derartige Beleidigungen wiederholten sich in jedem Briefe. Der bedanken und in allen ihren Versammlungen einmüthig und ent­Die Mainzer Zigarren und Tabakhändler machen Angeklagte verjocht auch vor Gericht hartnäckig seinen Standpunkt, schlossen ausriefen:" Nun erst recht vorwärts, durch daß ihm Unrecht geschehen sei. Der Staatsanwalt beantragte Rampf zum Sieg!" Da sich der Stampf der Buchdrucker zum durch Inserat bekannt, daß sie von jetzt ab während der Winter wegen der Hartnädigkeit mit der die Beleidigungen fortgesetzt Klassenfampf entwickelt hat, ist es Ehrenfache aller unserer Sol- monate mit Ausnahme des Sonntags 9 Uhr Abends die worden waren, eine Gefängnißstrafe von drei Monaten. Der legen, die noch Beschäftigung haben( von den Arbeitslosen Geschäfte schließen. Bertheidiger, Rechtsanwalt Dr. Ivers, unterbreitete dem Gerichts- kann und wird Niemand etwas verlangen) hofe ein von der Strastammer zu Chemniß in einer ähnlichen recht für die kämpfenden Buchdruckerei Arbeiter einzu­Sache gegen den Angeklagten gefälltes Erkenntniß, worin auf treten und die Listen zum Generalfonds der Berliner Freisprechung erkannt worden war, weil der Angeklagte nicht für Maurer, aus welchem alle Arbeiter ohne Unterschied des Berufes völlig geistesgefund gehalten wurde. Der Vertheidiger beantragte unterstügt werden, in Umlauf zu feyen. 1500 Mart sind ben Buch­deshalb, den Angeklagten auf seinen Geisteszustand untersuchen druckerei- Arbeitern vom Generalfonds der Maurer Berlins bereits zu lassen. Diesem Antrage entsprach der Gerichtshof und vertagte überwiesen; sorgt dafür, daß wir die hart bedrohten Stämpfer zu diesem Zwecke die Verhandlung. für das Recht der Arbeit noch mit weiterem Pulver" versehen Sammellisten sind bei den Vertrauensleuten der Berliner Maurer in folgenden Lokalen stets zu haben: Wilhelm Garbe , Rüdersdorferstraße 8, bei A. Böhl ( nimmt zu jeder Zeit Beiträge entgegen);

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fönnen.

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nun erst

St. Knöppchen, Markusstr. 31, bei Rusch( fassirt jeden Sonnabend);

Der dicke Bäcker" war zu der Zeit, als noch in den Räumen des alten Lagerhauses Recht gesprochen wurde, einer der hervorragendsten Einbrecher Berlins , der ein ganzes Menschen­leben in Buchthäusern zugebracht hat, mehrere gelungene Flucht versuche in Szene gesetzt hat und zum Lohne für seine Helden­thaten ein literarisches Denkmal in den vor einiger Zeit er schienenen Memoiren des Matrosen- Albert" erhalten hat. Es A. Käppel, Solms - u. Fürbringerstraßen- Ecke, bei Wriege ist jedoch freie Phantasie, wenn der leztgenannte literarische Verbrecher( tafsirt jeden Sonnabend); feinen ehemaligen Genossen durch das Henkerbeil enden läßt. So weit W. Harnisch, Antlamerstr. 49, bei Wartig( kassirt jeden ist es mit dem dicken Bäcker doch nicht gekommen, derfelbe bereitet Sonnabend); sich vielmehr vor, seinen Lebensabend im Zuchthaus zu verbringen. W. Gercke, Diedenhofener- und Tresckowstraßen Ecke, bei Sr stand gestern als Bäckergeselle Joh. Modrow vor der E. Schmidt; IV. Straftammer, um sich wegen einiger Einbrüche zu ver- E. Hanisch, Sornstr. 11, bei Bechlin, und Nostißftr. 40; antworten, die er in Gemeinschaft mit einem jüngeren, Arbeiter" 2u3, Rosenstr. 30, bei Wernau ( daselbst sind Marken und Hermann 8obel ausgeführt hat. Es handelt sich babei aber giften zu jeder Zeit zu haben);

B

Ju Kiel ist den Besizern von Kegelbahnen durch die Polizei­fünftighin schulpflichtige behörde untersagt worden, Kinder nach 9 Uhr Abends zum Auffeßen ber Regel zu benutzen. Das ist jedenfalls einmal eine Polizeiverfügung, melche man freudig begrüßen kann.

Versammlungen.

Die öffentliche Volksversammlung, welche feitens des Ausführungsausschusses der Streif- Kontrollkommission für den 6. d. M. zu Gunsten des Buchdruckerstreits nach dem Saale der Kronen- Brauerei einberufen worden war, hatte sich trotz der ungünstigen Witterung und der sehr entlegenen Lage des Lokals eines regen Besuches zu erfreuen. In derselben sprach Herr Philipp Schmitt über das Thema: Der Buch= bruderstreit ein klassentampf, und die Maß­nahmen der Regierung." In allgemeinen Umrissen gab derselbe eine Schilderung der Buchdruckerbewegung vom Jahre 1848 an und ging sodann in seinen Ausführungen auf den jetzigen Ausstand in eingehender Weise ein, unter dem Beifalle der Ber­sammlung hervorhebend, daß derselbe lediglich der Verkürzung der Arbeitszeit gelte. Die Buchdrucker wären sich bewußt gewesen, daß durch diesen Schritt sie einen Vorstoß für die übrige Ar­beiterschaft unternehmen. Die Prinzipale hätten dies wohl ein­gesehen und deshalb deshalb eine auch nur halbstündige Ver­kürzung der Arbeitszeit aus Prinzip abgelehnt.

Der