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2. Beilage zum, Vorwärts" Berliner Volksblatt.

Nr. 8.

November

Unterm nenen Kurs".

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15. Berlin . Der Redakteur des Gastwirths- Gehilfen", 2. Ebert, wegen Beleidigung 30 M. Geldstrafe. 26. Heide. 5 Genossen wegen Vergehens wider die dänische Sabbathordnung( als Bureau schloffen sie die Versammlung nicht um 9 Uhr Abends) 62 M. Geldbuße. Gen. Legien aus Hamburg , wegen Entree- Grhebung 60 9. Gtraje. 30. Berlin . 2. Ebert, Redakteur des Gastwirths- Gehilfen", wegen Beleidigung eines Kellnerfommissionärs vom Land­gericht I. 50 M. Geldstrafe. Das Schöffengericht hatte auf Freisprechung erkannt.

Dezember

Sonntag, den 10. Januar 1892.

November

15. Erfurt .

9. Jahrg.

der geltend gemachten Bedenken für eine Einigung und ein Zu­freigesprochen. Der Staatsanwalt hatte 4 und 6 Wochen fammengehen geftimmt haben( es waren ja 129 Stimmen), nun Gefängniß beantragt. mehr dem Verbande beizutreten. Alle bereits im Verein" er­Genosse Schulz, früherer Redakteur der worbenen Rechte werden im Verbande anerkannt und gewähr Thür. Trib.", vom Landgericht abermals wegen Abdrucks leistet, Einschreibegeld ist nicht zu zahlen. Diejenigen Kollegen, des Proletarierliedes zu 200 m. bezw. 20 Tage Haft ver- welche den aufgelösten Vereinen angehört haben, ersuchen wir, urtheilt, nachdem das erste Erkenntniß vom Reichsgericht die Verbandsstatuten gegen Rückgabe der Quittungstarten oder aufgehoben worden war.

16. Bielefeld . Rebatteur Groth von der Volkswacht" wegen Verächtlichmachung von Anordnungen der Obrigkeit 2 Monate und wegen Landrathsbeleidigung 1 Monat Ge­fängniß. 17. Bielefeld . Redakteur Groth wegen Gendarmen beleidigung 14 Tage Gefängniß. Elberfeld . 16 Mitglieder des Volksvereins von der An­Bolizei batte gegen 15 Mitglieder je 15 M. und den flage der Vereinsgefez Uebertretung freigesprochen. Die Echriftführer 80 M. Buße verhängt.

1. Berlin . Maler Heiligendorf wegen Beleidigung des 9 jährigen Kronprinzen von der zweiten Strafkammion des Landgerichts I. zu 8 Monaten Gefängniß verurtheilt. 2. München . Gen. Jordan, Redakteur der Münchener Boft", 1 Monat Gefängniß wegen Bergehens wider die Religion.

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Elberfeld . Gärtnergehilfe J. Wetzel wegen Beleidigung verschiedener Behörden( begangen in einer Gärtnerversamm lung zu Remscheid ) 2 Monate Gefängniß. Wegen Belei­digung des Remscheider Oberbürgermeisters 30 M. Geld­ftrafe.

3. Dortmund . Der Redakteur der Gelsenkirchener Bolts­ftimme", W. Kubach, wegen Beleidigung der Regierung zu Köln 1 Monat Gefängniß.

» Chemuin. Genosse Paplow, Redakteur der Presse", wegen Beleidigung vom Landgericht 25 M. Geldstrafe. Das Schöffengericht hatte auf 50 M. erkannt.

4. Altona . Genosse Klüß aus Elmshorn wegen Bergehens gegen§ 126 des Etrafgesetzes( Störung des öffentlichen Friedens durch Androhung eines Verbrechens) 6 Monate Gefängniß.( In gleicher Sache wurde K. das erste Mal freigesprochen; das Reichsgericht hob indeß auf Berufung des Staatsanwalts dies Urtheil auf.)

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Altona . Genossen Schleede und Wohlers aus Langenfelde wegen unbejugter Kolportage 96 Mart Geld­strafe.

5. Freiberg . Der Vorstand des Wahlvereins vom Land­gericht von der Anklage der Verletzung des Vereinsgesetzes freigesprochen. Schöffengerichts- Urtheil 10 Tage Ce­fängniß.

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6. Tönning .

5 Borstandsmitglieder des Arbeitervereins je 20 Mark Geldstrafe wegen Nichteinreichung der Mit­gliederliste.

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Neumünster . Die Genossen Straßburger und Lien au wegen Uebertretung der Polizeistunde je 20 M. Geldstrafe. Wegen, verbotener Sammlung wurde Lienan vom Schöffengericht mit 20 M. Geldstrafe belegt, Genosse Prteß in Bestätigung des schöffengerichtlichen Urtheils 5 M. Geldbuße.

Hohenwestedt . Die Gen. 2. Albrecht und Nathjen ( aus Remmels) wegen unerlaubter Sammlung zu 15 M. Strafmandat.

Leipzig . Bergarbeiter Bauer wegen angeblichen Ver­gehens gegen§ 110 von der Effener Straffammer zu sechs Wochen Gefängniß verurtheilt, vom Reichsgericht frei­gesprochen, nachdem er 4 Wochen in Untersuchungshaft gesessen.

7. Beik. Genoffe Hoffmann, Redakteur des Boltsbote", wegen Beleidigung eines Obersteigers 100 M. Geldbuße oder 20 Tage Gefängniß.

Lüneburg . Die Genossen Fischer aus Hamburg und Henkel aus Lüneburg wegen Uebertretung des Vereins gefeßes mit je 15 M. Polizeimandat belegt, vom Schöffen­und Landgericht dann mit 30 Mart Getdstrafe bedacht, das

18. Offenbach . Genosse Heilmann neben Genossen Drb wegen unerlaubter Sammlung mit 25 M. Polizeibuße be­glückt, vom Schöffengericht zu 12 M. Geldbuße verurtheilt, Orb freigesprochen.

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Elberfeld . Schlosser Stamm wegen Beleidigung der Ronsdorfer Polizeiverwaltung 1 Woche Gefängniß. Staats­anwalts- Antrag: 4 Wochen Gefängniß.

19. Offenburg . Genosse Bielowski, Redakteur des " Boltsfreund", wegen Beleidigung eines Bau- Unternehmers 10 Tage Gefängniß.

Empfang zu nehmen. Kollegen! Die erſte Bersammlung des Verbandes hat sich mit den im Lohnkampfe befindlichen Arbeitern und Arbeiterinnen des Buchdruckgewerbes solidarisch erklärt und beschlossen, moralisch und materiell für dieselben ein­zutreten; jeder Hausdiener solle sein Scherflein zum Gelingen. der Sache beitragen. Grund dessen ersuchen wir Euch, auf die Gammellisten zu zeichnen oder solche selbst zu verlangen und mit Eifer an's Wert zu gehen. Hoch die Solidarität!

Der provisorische Vorstand des Verbandes der Geschäftsdiener, Packer und Berufsgenossen Au die Parteigenossen im 2. Berliner Wahlkreise. Genossen!

Wie Ihr alle wißt, befinden sich die Buchdruckereiarbeiter Deutschlands bereits seit 9 Wochen im hartnäckigen Ranipfe mit dem Kapital, der durch das Vorgehen des Nachfolgers des Herrn v. Puttkamer , des Ministers v. Herrfurth, sich für sie noch schwieriger gestaltet hat. Da es im eigenen Interesse auch der Genossen des 2. Wahlkreises liegt, diesen Klassenkampf, so viel als in unseren Kräften steht, zu Gunsten der Buchdrucker zu 21. Saarbrücken . Redakteur Braun von Schlägel und wenden, so ist es Ehrenpflicht der Genoffen, sich aufs aller Eisen" wegen Beleidigung eines Obersteigers 150 M. regste an den Sammlungen für die streikendenden Buchdrucker Geldbuße, ev. 20 Tage Gefängniß. zit betheiligen. Ich hoffe, daß es nur dieses Hinweises bedarf, Weißensee. Tischler Jorwis, vom Schöffengericht um jeden zielbewußten Arbeiter an seine Pflicht zu erinnern! von der Anklage unerlaubter Kollette( Tellersammlung) Listen zum Zeichnen von freiwilligen Beiträgen liegen in freigesprochen, wird auch vom Landgericht freigesprochen. folgenden Lokalen des 2. Wahlkreises aus: 22. Bremen . Ein Schlosser wegen einer in der Bürger­W. Kizing, Bülowstr. 52, Zeitung" begangenen Schuhmannbeleidigung 6 Wochen Ge­W. Graffunder, Schwerinstr. 9, fängniß. SW. Säge, Fürbringerstr. 22,

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Dortmund. W. Kuzba ch, Redakteur der Gelsenk . Arb.- Zeitung", 200 M. Geldstrafe wegen Beleidigung der

Remscheider Polizei.

Leipzig . 7 Arbeiter wegen groben Unsugs und Tragens republikanischer Abzeichen( Ansprachen bei einer Beerdigung und rothe Kranzschleifen) auf Anzeige des Pastors Gey zu Zwenkau vom Schöffengericht mit 15 Wochen und 10 Tagen belegt, werden vom Landgericht zu 42 Wochen Gefängniß verurtheilt.

München . Zwei Genossen von der Anklage groben Un­fugs( Hochruf auf die soziale Republik und Tragen einer rothen Fahne) freigesprochen.

Restaurant,

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SW. Grube, Mariendorferstr. 10, sowie beim Vertrauensmann des Kreises F. Kleinert, Potsdamers SO. Klein, Schönleinstr. 6, straße 86a.

Mit fozialdemokratischem Gruß

Der Vertrauensmann.

Versammlungen.

Die letzte ordentliche Generalversammlung der Freien Stuttgart . Genosse J. Geiger, Redakteur der Tag Vereinigung der 3ivil- Berufsmusiter 2c. wählte wacht", wegen Vergehens wider§ 153 der Gewerbe- die Herren V. Will und Raabe in die Geschäftskommission, Ordnung 3 Wochen Gefängniß. Staatsanwalts- Antrag: sowie Herrn G. Jahnte zum Kassirer und beschloß, das bis­6 Wochen Gefängniß. herige Vereinslofal( Wernau , Rosenstraße) entgegen anderen Wünschen beizubehalten.

Altona . Tischler Boye wegen angeblicher Aufforderung zum Ungehorsam 3 Monate Gefängniß.

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28. Witten . Genosse Thuu wegen groben Unfugs( Tragen eines Kranzes mit breiter rother Schleife mit der Inschrift dem Opfer der Profitwouth") 50 M. Geldstrafe. Neurode. Die Genossen ihn und Toll wegen un­erlaubter Kolportage mit Polizeimandat beglückt, werden vom Amtsgericht freigesprochen.

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24. Dortmund . Bergarbeiter Berwanger wegen Be leidigung der Bergwerksdirektion 2 Wochen Gefängniß. * Halberstadt . Genosse Berg, Redakteur der Halberst. Sonntags- Zeitung", wegen Fabrikantenbeleidigung 100 W. Geldstrafe event. 10 Tage Gefängniß.

Die Konditorgehilfeu, Pfefferküchler und Berufs. genoffen sowie deren Hilfsarbeiter und Arbeiterinnen waren zu Donnerstag Abend zu einer Versammlung in Feuerstein's oberen Saal eingeladen und so zahlreich etwa 400 bis 500 Personen starterschienen, daß die zulegt Angekommenen keinen Sisplay mehr fanden. Herr 3 beil wies in einem längeren Referate auf Wesen, Zweck, und Nothwendigkeit der Arbeiter­bewegung hin, dann nahm Karl Völt aus Hamburg das Wort, um die Lage der Konditoren und Pfefferküchler gegenüber der allgemeinen Arbeiterbewegung zu besprechen. Redner schilderte die traurige Lage, in der sich die Berufsgenossen allerorten be­finden, hob die lange Arbeitszeit hervor, die allen Anforderungen der Hygiene Hohn sprechende Beschaffenheit der Schlafräume, ferner die Lehrlingszüchterei, wie sie namentlich im Norden von 28. Hamburg . Der Redakteur der Neuen Tischler- Zeitung", Ostfriesland herrscht, wo 22 Lehrlinge auf 8 bis 10 Gehilfen Genoffe Rich. Müller, wegen Beleidigung eines Korb- kommen, und besprach dann die immer stärker werdende Heran­machermeisters vom Schöffengericht zu 2 Monaten Geziehung von Hilssarbeitern und Arbeiterinnen an Stelle der fängniß verurtheilt, vom Landgericht freigesprochen. Wegen Gehilfen. In den größten Fabriken in Köln und Württemberg Beleidigung eines Wertführers wurde das schöffengericht - 3. B. befinden sich nur 150 Gehilfen, während das Gesammt­fiche Urtheil von 1 Monat Gefängniß bestätigt.

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Calbe a. S. Genoffe Bait wegen Majestätsbeleidigung werden nunmehr vom Landgericht, nachdem bareigenbleiben bei einem Hoch auf den Kaiser) 3 Monate Gefängniß.

Urtheil vom Kammergericht tafsirt worden, freigesprochen. Altoun. Die Genossen Klüß und Schulz aus Elins­horn je 20 M. Geldstrafe event. 2 Tage Haft wegen uner­laubter Kollette( Tellersammlung).

8. Berlin . Tischler Aug. Zimmermann von der An­flage der Verächtlichmachung von Staatseinrichtungen vom Landgericht I freigesprochen. Staatsanwalts- Antrag: 6 Monate Gefängniß. " Hamburg . Genoffe Stolten, Redakteur des Echo", wegen Beleidigung des Harburger Polizeidirektors 8 Monate Gefängniß.

O.

Frankfurt a. C. Echuhmacher Stachetty wegen Majestätsbeleidigung 2 Monate Gefängniß.

9. Görlig. Genosse R. Brode, Zinkgießergeselle, wegen Beleidigung der Bochumer Staatsanwaltschaft 30 m. Geld­Strafe.

. Bielefeld . Genosse Groth, Redakteur der Vollswacht", wegen Beleidigung eines Hauptmanns 2 Monate Ge­fängniß.

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Leipzig . Der Vorsitzende des Drechsler- Fachvereins vom Landgericht wegen unerlaubter Blumenlotterie 5 M. Geld­buße. 3 Vorstandsmitglieder wurden freigesprochen.

11. Oppeln . Genosse Jopert, Monteur aus Breslau , von der Anklage der Gotteslästerung freigesprochen. Chemnitz . Die Genossen Leander und Albert wegen Berrufserklärung 20 M. bezw. 10 M. Geldstrafe. Das Schöffengericht hatte auf Freisprechung erkannt.

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. Düffeldorf. Gegen 5 Vorstandsmitglieder, vom Bürger­meister zu Gerresheim wegen unerlaubten Aufzuges init je 15 M. Polizeibuße bedacht, bestätigt das Schöffengericht biese Strafe.

12. Aibling. Genosse Ad. Mayer wegen unerlaubter Kol­portage 3 Tage Haft und 10 M. Geldstrafe. Harburg . 3 Genoffen von der Anklage unerlaubter Sammlung vom Schöffengericht freigesprochen.

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Gr.- Berkel. Genoffe Heinemann wegen Uebertretung des Vereinsgefeges 20 M. Polizeibuße.

" Leipzig . Genosse G. Reichel aus Groisfch 30 M. Geld­firafe event. 10 Tage Haft wegen unerlaubter Sammlung.

14. Karlsruhe . Dr. Rübt wegen Gendarmen- und Bürger­

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meister- Beleidigung je 50 M. Geldstrafe.

# 1

29. Bochum . Genosse Ruth, Redakteur der Bergarbeiter­Beitung", wegen Beleidigung eines Steigers 1 Monat Gefängniß; Bergmann Isenberg als Einsender 2 Monate Gefängniß. Erfurt . Genosse Hülle, Redakteur der Thür. Tribüne", von der Anklage der Beleidigung der Gewehrfabrik- Direktion freigesprochen.

31. Dresden . Buchdrucker Max Hünig wegen Ueber tretung( er hatte seine Kinder nicht zur Schulfeier am Sedanstag gesandt) in allen Instanzen zu 15 M. Geld: strafe bez. 3 Tagen Haft verurtheilt.

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Leipzig . Schriftseter G. wegen Vergehens gegen§ 153 der Gewerbe- Ordnung vom Schöffengericht 2 Wochen Ge­fängniß.

Leipzig . Tischler Lehmann wegen groben Unfugs ( Hochrufen auf Liebknecht) mit 3 Tagen Haft bestraft. Löbtau . Genosse G. Horn, Redakteur des Fachgenosse", wegen Aufforderung zu unerlaubter Kollette 30 M. Geld strafe. Leipzig . Genosse Raßler von der Anklage der Gottes­lästerung freigesprochen.

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Zusammen im Monat Dezember: 4 Jahre 8 Monate 15 Tage Gefängniß und 1793 M. Geldstrafen; für den Monat November find obige 202 Mart Geldstrafen noch nachzutragen. Berlin , 8. Januar 1891.

Der Parteivorstand.

Boziale Uebersicht. Verband der Geschäftsdiener, Packer und Veruss:

personal sich auf 1200 Beschäftigte beläuft. So kommt es, daß viele Gehilfen arbeitslos umherlaufen und sich anderen Berufen zuwenden müssen; hier in Berlin haben 120-150 die Rellnerei ergriffen, eine ebenso große Zahl arbeitet als Maler und Anstreicher. Die Hilfsarbeiter in der Zuckerwaaren- Branche werden mit den allergeringsten Löhnen abgespeist, fie erhalten täglich 40 Pf. bis 1 Mart. Redner zeigte dann, daß die hier in Berlin bestehenben Vereinigungen der Stonditoren, von denen die eine die Pflege des patriarchalischen" Verhältnisses zum Zweck hat, nichts geleistet haben, diese Mißstände zu mildern und zu beseitigen, daß sie das auch ihrem ganzen Wesen nach nicht können, und forderte deshalb die Versammelten auf, sich dem auf dem Boden der modernen Arbeiterbewegung stehenden Verbande der Kon­ditoren, Pfefferküchler und verwandten Berufsgenossen, sowie der Hilssarbeiter und Arbeiterinnen, der seinen Siz in Hamburg hat, anzuschließen und träftig für denselben zu agitiren. Eine Reso­lution in diesem Sinne wurde gegen etwa vier Stimmen an= genommen, nachdem eine längere Diskussion stattgefunden hatte, in der u. a. ein Hirsch- Duncker'scher Gewerkvereinler nachzuweisen versucht hatte, daß die Arbeiter als solche gar kein Interesse an einer bestimmiten Richtung der Politik bätten. Ihm traten mehrere andere Redner und in seinem Schlußworte auch Herr 3ubeil entgegen, worauf sich etwa ein halbes Duhend der Hirsch- Duncker'schen und der Patriarchalifchen" vor der Ab fimmung, die das erwähnte Resultat hatte, entfernte.

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Die Freie Vereinigung der Kutscher und der im Fuhrwesen beschäftigten Arbeiter Berlins und Umgegend nahm in ihrer letzten Mitgliederverfanum= lung einen Vortrag des Herrn Runkel über das Thema Die heutigen Gesellschaftszustände zwischen Reich und Arm" entgegen. Der Redner erntete für seine Ausführungen reichen Beifall. An der Diskussion betheiligten sich im Sinne des Referenten die Herren August Grabowfi, Karl Brunsch aus Oppeln i. D.- Schl., Wilhelm Navenberg, Adler, Kobmann und Bötscher. In einer Versammlung die Forderung der Buchdrucker nach Verkürzung einstimmig zur Annahme gelangten Resolution erkannte dann die

Leipzig . Zwei Arbeiter wegen unerlaubter Sammlung genossen. Kollegen! Hausdiener! Nach schweren harten Kämpfen der Arbeitszeit au und verpflichtete sich, mit allen Mittela die je 20 a. Geldstrafe und einer noch zu 6 Tagen Haft ist es gelungen, der Uneinigkeit unter unseren Berufsgenossen Streifenden in ihrem gerechten Kampfe gegen das Kapital zu wegen groben Unfugs. hier am Orte Einhalt zu gebieten, Der Anfang, organisatorisch 15. Neustadt. Genosse Štein wegen Uebertretung des Vereins- ein neues Leben zu beginnen, ist gemacht, indem der Unter- unterstützen. Leider konnte infolge des ungebührlichen Betragens gefeges 20 M. Geldstrafe; von einer Klage der Polizei füßungsbund der Hausdiener Berlins sowie der Zentralverein rungen führte, ein Antrag nicht zur Abstimmung gelangen, wonach weier Versammlungstheilnehmer, das zu fortwährenden Stö­Tommissar- Beleidigung wurde er freigesprochen. der Haus- und Geschäftsdiener gemäß dem Ansuchen der Elberfeld . Der Färber B. 6 Wochen Gefängniß wegen Einigungskommission fich am 15. Dezember v. J. auflösten und sämmtliche Kollegen pro Mann und Woche 30 Pfennig für die Gotteslästerung in einer Färberversammlung. Wegen mit ihren 1100 Mitgliedern dem Verband der Geschäftsdiener, streikenden Buchdrucker abliefern sollten. unerlaubter Versammlung im Freien und unerlaubten Packer und Berufsgenossen beitraten. Wohl bleiben außerdem Aufzuges Weber Klapp 40 M. Geldstrafe, der Färber noch immer zwei Vereine bestehen, aber es ist zu hoffen, daß Starten 3 Monate Gefängniß, weil er obendrein den auch hier über kurz oder lang der Nothwendigkeit der Ginigung Bolizeifergeanten Waßinann einen Flegel genannt.- Genoffe Rechnung getragen wird. An Euch Kollegen, die ihr der Organi Lingweiler, Redakteur der Elberfelder Fr. Presse" fation noch immer ferne steht, ergeht nun hiermit die Mahnung: wegen Beleidigung eines Polizeisergeanten 150 M. Geld- Tretet dem Verbande bei, werdet und werbet Mitglieder, dann strafe. kommen wir in die Lage, gut zu machen, was Jahre lange Un­Frankfurt a. O. Die Genoffen Behrend, Nöller einigkeit verdorben. Im Besonderen ersuchen wir diejenigen O. Kohn. Wenn es eine Rechtsfrage war, so befindet sie und Schramm von der Beleidigung eines Sergeanten Mitglieder des Vereins der Berliner Hausdiener", welche troß sich noch beim Rechtsanwalt.

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Briefkaffen der Redaktion. W. H. Luxemburg war früher deutsche Bundesfeftung. Desterreicher und Preußen haben aber niemals mit Franzosen zusammen dort garnisonirt.