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Rechtsanwalt Dr. Suse widersprach diesem Antrage. Jm vor: 1

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Die Abdankung des Parlaments. Die Berliner Neuesten mangelung einer gemeingültigen Aesthetik, den Bedürfnissen der liegenden Falle sei der Artikel vor seiner Konfistation in Tausenden Nachrichten" behaupten in einer Erörterung der Nichteinberufung des darstellenden Kunst und des theaterbesuchenden Publikums in vollem bon Händen gewesen, es läge deshalb eine Gefährdung der öffent- Reichstags anläßlich der China  - Affaire, daß die Nicht- Umfang Rechnung". Freilich, auch der Censor sei ein Mensch und lichen Ordnung durch eine öffentliche Verhandlung nicht vor, um so einberufung im Sommer im ausdrücklichen Einvernehmen mit Irrtümern ausgefeßt, weshalb ihm eine gewisse Fehlergrenze" zu weniger, als der Angeklagte behaupte, daß ihm nichts ferner gelegen den Führern der großen parlamentarischen Gruppen erfolgt gestanden werden müsse. Im übrigen seien die Klagen über die Verschärfung habe als die Absicht, den deutschen   Kaiser beleidigen zu wollen. Gerade sei. Die ihrer Stimmenzahl nach größte und der Zahl der Censur unbegründet, denn von 216 Stücken feien in einem solchen Falle politischen Vergehens müsse dem Ausschluß ihrer Mandate nach zweitgrößte Partei, die Social sowie von 12 noch in der Bearbeitung" befindlichen Stücken, man der Oeffentlichkeit principiell widersprochen werden, denn gerade für demokratie, hat natürlich an der Einwilligung in das budgetlos sieht, der Censor faßt sein Amt sehr ernsthaft auf nur 16 verboten solche Fälle sei die Oeffentlichkeit des Gerichtsverfahrens eingeführt absolutistische Regiment feinen Teil, wohl aber ist es nur zu wahr worden. Der größte Teil dieser Stüde   sei aus jittenpolizeis worden. Als in den Jahren 1848 und 1849 für die Einführung der scheinlich, daß Centrum, Konservative und National: lichen Gründen verboten worden. Daß die Censur von Oeffentlichkeit so nachdrücklich gekämpft wurde, habe man sicher nicht liberale thatsächlich einen derartigen Verrat an ihren Wählern den Autoren selbst durchaus nicht allzu hart untergeordnete Diebstahls: und derartige Anklagen im Auge gehabt, und der Verfassung begangen haben. Herrn Liebers Wort von den empfunden werde, beweise der Umstand, daß sie sondern gerade solche Fälle wie den vorliegenden. Spinnweben und den Kürassierstiefeln ließ das byzantinische Ränke in den meisten Fällen von den ihnen gegen die Beanstandung zustehenden Rechtsmitteln feinen Auch Rechtsanwalt Hausmann bat, dem Angeklagten den spiel ja stark genug vermuten. Gebrauch gemacht hätten. Diese Mitteilung bestätigt Schutz, der in der Oeffentlichkeit liege, nicht zu versagen. Die Berichte der Gewerbe- Aufsichtsbeamten der einzelnen nur unser Urteil über das künstlerische Selbstgefühl unsrer Künstler, Der Gerichtshof beschloß jedoch, wegen Gefährdung der öffent- Bundesstaaten sind bisher, wie bekannt, im Reichsamt des Innern die durch ihr würdeloses Duden die Verschärfung der Censur lichen Ordnung die Oeffentlichkeit während der ganzen zu einem handlichen Band zusammengestellt und so dem Reichstag   geradezu provoziert haben. Die Thatsache, daß ein so ernſtes Kunst­Dauer der Verhandlung auszuschließen.- unterbreitet worden. Diesen Winter werden dem Reichstag   die Bewert wie Tolstojs  " Macht der Finsternis" von der Censur beanstandet richte zum erstenmale im Original unterbreitet werden. Der Auszug, worden ist, wird von der Berliner   Korrespondenz" ohne Kommentar ben das Reichsamt des Innern zusammenstellte, war so tendenzios zugestanden. Die den staatlichen Organen auch auf dem Gebiete arbeiterfeindlich redigiert", daß es im Reichstag und in der Presse des Theaters in fitten- und ordnungspolizeilicher( 1) Hinsicht obliegenden Aufgaben erklärten dies Verbot genugsam. Bestritten stets zu lebhaften Klagen fam. wird dagegen, daß die Recitation des Wildenbruchschen Herenliedes" beanstandet worden sei. Man habe sich vielmehr darauf beschränkt, dem Vortragenden die Wahl einer andren Dichtung als für den gegebenen 3wed geeigneter" zu empfehlen. Censor ist also keineswegs der hämische, die Schere zückende Feind der Künstler, sondern deren väterlicher, kunstsinniger Berater.

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Die Verhandlung dehnte sich bis zum späten Abend aus. Der Ausschluß der Oeffentlichkeit wurde bis zur Urteilsverkündigung aufrecht erhalten. Bei dem inkriminierten Artikel handelt es sich um Betrachtungen, die sich an die vom Kaiser   am 27. Juli in Bremer­haben gehaltene Rede knüpften, jene Rede, deren wortgetreue tele­graphische Weiterverbreitung Graf Bülow- wie damals behauptet wurde verboten haben soll. Der Artikel stellt als Thatsache fest, daß der Kaiser den nach China   abziehenden Truppen befohlen habe, feinen Bardon zu geben, feine Gefangenen zu machen und, nach dem Beispiel Attilas   und seiner Hunnen, in Ostasien   einen tausend Jahre lang nachwirkenden Schrecken zu erregen. Diesem Befehle hatte der Kaiser hinzugefügt: Gottes Segen möge an Eure Fahnen sich heften, und dieser Krieg den Segen bringen, daß das Christentum in China   seinen Einzug hält." Dieser Rede sind die Betrachtungen des Artikels gewidmet. Es werden die Thaten des geschichtlichen Königs Attila  im Gegensatz zu dem König Eyel des Volksepos historisch- kritisch be­Leuchtet, um zu beweisen, daß er nicht geeignet sei, deutschen   Soldaten als Vorbild zu dienen, es wird ausgeführt, daß das Deutsche Reich nicht die Mission habe, in China   wieder das Christentum einzuführen. und schließlich ein Rachekrieg gegen China   als ein Fehler bezeichnet. Nach geschlossener Beweisaufnahme beantragte der Staats­anwalt 6 Monate Gefängnis.

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Nach 10 Uhr abends verkündete der Vorsitzende das Urteil des Gerichts dahin:

In der Kritik, die der Angeklagte an dem Verhalten des Kaisers gegenüber den Chinawirren und besonders an der Bremer­ havener   Rede geübt, finde der Gerichtshof nicht bloß eine Hintansezung der dem Kaiser schuldigen Ehrerbietung, sondern direkte beleidigende Angriffe gegen den Kaiser. Der Angeklagte habe fich daher der Majestätsbeleidigung schuldig gemacht und sei vom Gerichtshof zu 6 Monaten Festungshaft verurteilt worden. Tußerdem wurde anf Vernichtung der Nr. 45 der Zukunft" erkannt.

Gegen neue China  - ,, Pachtungen" erflärt sich mit aller Entschiedenheit in der Nation" der öfter ge nannte Herr v. Brandt, früher deutscher Gesandter in Beting:

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Einen Gefeßentwurf gegen die Blutmauscherei verlangt allen Ernfies Dr. Friedrich Lange, der Alldeutsche  , in der Sonntags­beilage feiner Deutschen Zeitung". Herr Lange betreibt nämlich Raffenzucht und arbeitet in feinen schriftstellerischen Be­mühungen auf eine germanische Rassenaristokratie hin. Gegen wärtig werde nun mit unverantwortlichem Leichtsinn blutgemanscht. Abgesehen von den paar strafgesetzlichen Bestimmungen gegen Blut­schande usw. bleibe die geschlechtliche Mischung nicht nur völlig im freien Belieben der Einzelnen, sondern auch ohne jede merkbare Anspornung des Raffe- Ehrgeizes. Das bürgerliche Gesetz behandelt die Ehe nur als eine Rechts- Auseinandersetzung und thut nicht entfernt so, als ob dabei außer Familie und Staat noch etwas weit Wichtigeres, nämlich die Rasse, in Frage kommen könnte. Für Eheschließung haben wir weder Minister noch Politik; das Recht der völlig freien Blutmanscherei wird bei dem wertvollsten Geschöpf, beim Menschen, schlechterdings durch nichts, weder durch Gesetze noch durch öffentliche Aufmerksamkeit überwacht und geregelt.... Das find Versäumnisse, die eines Tags jedem weißen Volke geradezu als Verbrechen auf's Gewisſſen fallen und gründliche Vorkehr verlangen werden. Die edelsten unter den arischen Völkern aber sollten auf diesen Tag nicht warten, sondern schon jetzt auf Maßregeln fimen, die allen ihren Mit­gliedern den mert des Begriffs Rasse deutlicher zum Bewußtsein brächten und jeden Einzelnen an der Fürsorge für die Erhaltung und Veredelung der Rasse beteiligten. Ich kenne dafür zunächst kein besseres Mittel, als dieses, daß man durch öffentliche Einrichtung das Mittel verallgemeinerte, durch welches der Namensadel und die städtischen Patriziergeschlechter ihre An­gehörigen zur Aufmerksamkeit und zur Ehrfurcht vor dem Werte des guten Bluts erzogen haben! Ahnentafeln, Geschlechterverzeichnisse. Wenn jede Ge­meinde durch Reichsgesetz gezwungen würde, von jedem in ihrem Bezirk Geborenen und sei er auch des geringsten die Ahnentafel zu begründen und ihn und seine Nachkommenschaft durch alle Verzweigungen über Land und Meer zu verfolgen, wenn reichsgefeßlich jede eheliche Vermischung mit nichtarischem Blute durch öffentliche Bekanntmachung geächtet würde, dann müßte auch dem Geringsten unsrer Rasse durch solche öffentliche Aufmerksamkeit der Ehrgeiz wach werden, um der Rasse willen auf sich und sein Geschlecht etwas zu halten."

Standes

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Der

So erhebend auch der Kampf sein mag, den die Börsenpresse an Stelle des spurlos in der Versenkung verschwindenen Goethe- Bundes gegen die Censur führt, so sehr steht man doch unter dem depri mierenden Gefühl, daß unsre Künstler genau das Maß von Geistes­und Schaffensfreiheit genießen, das sie verdienen.-

Der Weltfriedens Kongreß hat seine blamable Einsichts­losigkeit und seinen beispiellojen politischen Dilettantismus nach träglich noch in einer China  - Resolution festgelegt. Dies Muster eines Friedensmanifestes lautet:

" Der Kongreß erachtet, daß die Lösung des zwischen China  und den verbündeten Nationen ausgebrochenen Konflikts gerecht, billig, friedfertig und dem unantastbaren und unvergänglichen Rechte der Völker gemäß, frei über sich selbst zu verfügen, aus­fallen muß.

Der Kongreß ist der Ansicht, daß die verbündeten Nationen in China   ein aktuelles Einschreitungsrecht haben. Der Kongreß glaubt, daß das beste Mittel zur Sicherung eines dauerhaften Friedens in China   das wäre, im Einvernehmen mit diesem Reiche dasselbe für eine näher zu beftininiende Dauer neutral und neutralisiert unter dem gemein­samen und wechselseitigen Schuge der ver­bündeten Mächte zu erklären, die feine Verteidigung gegen jeden äußeren Feind sichern, aber auch gleichzeitig die Einführung aller Kriegsmaterialien und militärischen Ausbildungsmannschaften ber hindern müßten.

China   muß in jeder Hinsicht entivaffnen. In vollem Ein­flange mit seiner Civilisation und den Gefühlen seiner Be­wohner muß es sich selbst das Recht der Bewaffnung versagen, abgesehen von den Polizeibedürfnissen, und darf es weder einer friegerischen Handlung noch Kriegsvorbereitungen sich hingeben.

In Hinsicht auf die Versöhnung der Intereffen der Menschlich keit und des Fortschritts mit den Rechten der chinesischen Bevölke­rungen und mit den früheren Abmachungen, müssen der Aufenthalt und das Eigentumsrecht der Fremden, die Ausbeutung der Er­zeugnisse des Lands, der Bau von Eisenbahnen usw. so geregelt werden, daß die Sitten, die Ueberlieferungen, die Gebräuche und

die Religion der Bewohner unangetastet bleiben, wobei aber gleich­zeitig die Gröffnung des chinesischen Martis für die Welterzeugnifje und die Einführung der chinesischen Produkte auf den Weltmarkt gesichert werden muß." Allerdings wurden nur die beiden ersten Absätze dieser Resolution

angenommen.

Als geradezu gemeingefährlich", so führt er u. a. aus, ,, muß die Art und Weise bezeichnet werden, in der gewisse Organe der Presse immer wieder auf die Erwerbungen zurückkommen, die Deutschland   in China   machen iuüsse oder zu machen gedente. Bald ist Dieser holde Vorschlag des alldeutschen Weltpolitikers geht uns es die Provinz Schantung  , in der Deutschland   seinen Besisstand erheb- lange nicht weit genug. Was nügt es uns, wenn wir erst jept lich zu bergrößern beabsichtige, bald wird die Provinz Chili Deutschland anfangen, Geschlechterverzeichnisse zu entwerfen! Haben wir nicht von Rußland  , das die Mandschurei   bereits annektiert habe, an­Jahrhunderte lang in dem traurigen Zeitalter vor Lange geboten und schließlich entdeckt ein findiger Korrespondent sogar, gewiffenlos Blut gemanscht, und läuft die arische Rasse nicht Gefahr, daß Deutschland   im Begriff stehe, die Provinz Kiangsu zu nehmen diese elende Mischlingszucht zu verewigen? Nein, das Reichs­und sich der Yangtse- Mündung zu bemächtigen. Das alles wird gesetz gegen die Blutmanscherei muß weiter gehen: Jedes mit mehr oder weniger Brio vorgetragen und, wenn es auch auf Individuum erhält erst dann die Erlaubnis zur Blut- Der Friedenskongreß", dessen Teilnehmer in der Debatte die den Gang und die Entschließungen der deutschen   Politit gar keinen mischung"- die Anlegung von Menschenkörungsstationen ist dabei unduldsame, aggressive und ungeschickte Propaganda der Missionare, Einfluß ausübt, so trägt es doch dazu bei, in sehr wesentlicher eine unbedingt zu fordernde Einrichtung Weise das Mißtrauen gegen Deutschlands   Ziele und Ab­wenn der Nachweis die militärischen Aktionen der Mächte und das Betragen der West­fichten zu erhöhen. Und Gott weiß, daß unser Nuf in der Be- erbracht ist, daß in den lezten drei Jahrtausenden seine Geschlechts- länder für die Erhebung verantwortlich gemacht hatten, gestand tafel durch keinen nicht arischen Blutstropfen entweiht worden sei. gleichwohl den Mächten ein aktuelles Einschreitungsrecht" zu! Auch ziehung schon schlecht genug ist! Wer diesen Nachweis nicht vollständig führen kann sei es auch für die Abrüstung erklärte sich der Friedenskongreß, freilich nur und Möglichkeit der Blutmanscherei ausgeschlossen. nur aus Mangel an Ahnenkenntnis wird von jeder Gelegenheit für die Abrüstung Chinas  , was die Wehrlosmachung Chinas   gegenüber der Willkür und den Aus­Hoffen wir, daß wenigstens Herr Dr. Friedrich Lange ein plünderungsgelüften der Mächte bedeutet. Die Idee, solches Raffeneramen bestehen fann, damit die Blutmischung dieses China   zu neutralisieren" und dem gemeinsamen Patronat der erhabenen Denters für alle Ewigkeit erhalten bleibt. rivalisierenden Mächte zu unterstellen, ist wahrhaft genial. Das Lamm, das von einem Rudel von Wölfen beschützt wird!-

Was aber die Idee von Landerwerbungen in China   anbetrifft, sei es, daß diese mißverstandenen kolonisatorischen Bestrebungen dienen oder als Aequivalent für Entschädigungsforderungen in Frage kommen würden, so kann nicht oft und nicht entschieden genug wiederholt werden, daß das größte Unglück, das Deutsch  land treffen könnte, das sein würde, wenn die chinesischen Wirren zu einer Ausdehnung des deutschen   Landbefizes in China  führten.

Die erste Folge eines solchen Schritts würde die sich ergebende Notwendigkeit der Vermehrung der deutschen Armee um ein bis zwei Armeecorps sein, denn wir würden nicht allein das neuerworbene Territorium besezen und sichern, sondern uns auch darauf einrichten müssen, es gegen einen unausbleiblichen chinesischen Gegenstoß halten zu können. Dabei dürfte es immer eine schwer im voraus zu entscheidende Frage bleiben, ob wir uns bei einer solchen Eventualität China  allein oder nicht auch der einen oder der andren der Mächte gegen über befinden würden, die die Zufälligkeiten der Politik heute zu unfren mehr oder minder unwilligen Genossen gemacht haben. Wir sollten Menschen und Geld fortwerfen für eine Erwerbung, die, weit entfernt etwas einzubringen, uns nur neue Lasten auf­erlegen und den ganzen Schwerpunkt unsrer Politik ver­wirren würde, indem sie einen verwundbaren Punkt unsrer Interessen an einer Stelle und in einem Umfange schüfe, daß wir ihn nicht aufgeben und ihn auch nicht verteidigen könnten und so der Gefahr ausgesetzt würden, uns an ihm zu verbluten! Denn auch der Annahme, daß Deutschland   aus einer solchen Erwerbung industrielle und kommerzielle Vorteile ziehen könne, muß auf das bestimmteste entgegengetreten werden."

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Wieder ein Heinzemann in der Soutane. Der Wiener Arbeiter- Zeitung" wird aus Linz   unterm 30. Oftober gemeldet: Eine interessante juristische Frage wird demnächst das Ende August ds. Js. erstattete ein Bauer aus Geng bei der Reichsgericht zu beantworten haben. Vom Landgericht Ham­Gendarmerie die Anzeige, daß sich der dem Stifte Wilhering an- burg wurde am Freitag der Reichstags- Abgeordnete Molten gehörige Pater Leo Hinterhölzl, derzeit Pfarrverweser in Eiden- buhr wegen Offiziersbeleidigung zu 200 M. Geldstrafe verurteilt. berg, unfittliche Handlungen gegen Schulmädchen zu Schulden kommen Molkenbuhr war im Herbst 1898 eine Weile verantwortlicher Re­ließ. Die Eidenberger hatten einen langen Leidensweg durchmachen dacteur des Hamburger Echo". Unter seiner Verantwortlichkeit er­müssen, bis sie von diesem Pfaffen befreit wurden. Als nämlich schien am 8. November 1898 eine dem Offenburger Boltsfreund" ent­die Schulmädchen nach Hause kamen und erzählten, daß der saubere nommene Notiz, in der gegen einen Offizier der während des Manövers Herr fie in die Sakristei gelockt und dort an ihnen Sittlichkeits- in der Nähe von Villingen   einquartiert gewesenen Truppen der verbrechen begangen habe, gingen die Bauern zum Pfarrer von Vorwurf der Brüsewigerei erhoben wurde. Wegen dieser Notiz Gramastetten   und verlangten die Entfernung des Pater Leo. Der wurde damals vom Kriegsminister Strafantrag gestellt, das Ver­Pfarrer erwiderte, daß er die Anzeige nicht glaube, ein fahren ruhte jedoch nach einer baldigen Vernehmung Moltenbuhrs im Priester thue so etwas nicht. Der Abt Grasböd Borvefahren bis jetzt. Wie in der Verhandlung fonstatiert wurde, wieder tröstete die Angehörigen der mißbrauchten Kinder damit, hat der Oberstaatsanwalt an den Kriegsminister ein Schreiben ge­Pater Leo werde ohnehin bald Pfarrer und komme richtet, in dem er mitteilt, er wolle das Verfahren ruhen wo anders hin. Als alle Beschwerden vergeblich blieben und die lassen, bis die Session des Reichstags, dessen Mitglied der Angeklagte Borgesezten des Bater Leo nicht einschreiten wollten, kamen die sei, geschlossen wäre, denn es sei notorisch, daß der Reichstag   nie seine Bauern in die Redaktion unsres hiesigen Partei- Organs Wahr Genehmigung zur Strafverfolgung eines feiner Mitglieder gebe. In heit" und baten, diese möge etwas thun, um den Pater von Eiden- der That hat denn das Verfahren bis jetzt geruht, und die Hamburger berg fortzubringen. Mittlerweile hatte ein Bauer auch die Anzeige Staatsanwaltschaft hat nie den Versuch gemacht, die Genehmigung zur bei der Gendarmerie erstattet, und diese hatte den sauberen Re- Strafverfolgung Moltenbuhrs vom Reichstag zu erhalten. Der Verteidiger ligionslehrer verhaftet. Molkenbuhrs, Dr. Suse, machte nun geltend, daß die Strafthat ver­Heute fand unter Ausschluß der Deffentlichkeit die Haupt- jährt sei, weil über 6 Monate verfloffen feien, ohne daß richterliche verhandlung vor einem Erkenntnissenat des Kreisgerichts statt. Handlungen vorgenommen seien. In der Verfassung heiße es, daß Der Angeklagte versuchte, seine Schweinereien abzuleugnen. Eein Reichstagsmitglied während der Dauer der Session nicht ohne Ge­war ihm aber nicht möglich, diese Berantwortung angesichts nehmigung des Reichstags abgeurteilt, verhaftet 2c. werden könnte. In der bestimmten Behauptungsgründe der Zeugen aufrecht zu den Worten nicht ohne Genehmigung" liege zweifellos, daß eine Strat­erhalten, und so wurde der Angeklagte wegen Verbrechens der verfolgung gegen einen Abgeordneten nicht so ohne weiteres Schändung und der Verführung zur Unzucht zu achtzehn ruhe, sondern erst nach Versagung der Genehmigung. Der Reichstag  Monaten schweren Kerkers, verschärft durch einen Fasttag in habe schon einmal feine Genehmigung zur Strafverfolgung eines jedem Vierteljahr, verurteilt. Als erschwerend nahm der Gerichts Abgeordneten Schmidt- Magdeburg- gegeben und müsse deshalb hof unter anderm die Stellung des Angeklagten als Priester und mindestens erst gefragt werden. Das sei hier nicht geschehen, also " Derjenige wird immer der beste Staatsmann sein, der sein Religionslehrer an. ruhe das Verfahren nicht auf Grund der citierten Ver­Biel mit dem geringsten Aufwand von Lärm und Die Germania", die unlängst die von der" Volts- Beitung" zu faffungsbestimmung, sondern auf Grund freier Entschließung Kraft erreicht und, daß man heute noch des Herostratus Namen fammengestellte Lifte geistlicher Sittlichkeitsverbrecher so in Harnisch   ber Staatsanwaltschaft, die damit das Verfahren habe tennt, wo viele von besseren Leuten vergessen sind, dürfte den- brachte, wird hoffentlich nicht verfehlen, auch von diesem Fall Notiz verjähren lassen. Das Landgericht Hamburg   kam freilich zu der felben kaum dafür entschädigen, sich so gründlich verbrannt zu zu nehmen. Auch die Märk. Volfsztg." wird sich den geistlichen Ansicht, daß hier der in der Verfassung vorgesehene Fall vorliege. haben. Dem deutschen   Bolt wie den fremden Mächten gegenüber Rüffelträger" hoffentlich nicht entgehen lassen und ihre Leser davon Es habe keine Genehmigung des Reichstags vorgelegen, also habe wird eine offene Aussprache der Regierung wozu haben unterrichten, daß es auch in den eigenen Reihen Leute giebt, die das Verfahren ruhen müssen. Die Staatsanwaltschaft habe nicht wir denn einen Reichstag  - das beste Mittel sein, allen sich für die geschlechtlichen Probleme" interessieren. Und zwar nicht erst einen Versuch zur Erlangung der Genehmigung machen branchen. Entstellungen und Insinuationen vorzubeugen oder ihnen die nur in der Kunst. Spize abzubrechen. Hoffen wir, daß man bald zu diesem Auch für die menschlich allzumenschliche Nachficht der beiden zu- Wolkenbuhr wird gegen das Urteil Revision einlegen, um die fivillige Mittel greifen wird, denn daß man in der Lage sein sollte, nächst von der Gemeinde angerufenen Geistlichen wird die Centrums- Frage zur Entscheidung des Reichsgerichts zu bringen.- mit der Rechnung für die Kosten auch zugleich die Bescheinigung presse vermutlich ein ferniges Sprüchlein zu sagen haben. über den Erfolg vorlegen zu können, scheint doch fanm recht wahrscheinlich."

Herr v. Brandt tabelt auch, daß Deutschland   in den China­wirren die Führung an sich zu reißen versucht hat. Jede andre Nation sei durch die monate lange Beschießung der Gesandt­schaften mindestens ebenso engagiert wie Deutschland  , da der Er­mordung Kettelers, als der That eines Augenblids, gegenüber der Monate hindurch fortgesetzten Verletzung des Völkerrechts- daß China   durch vorhergehende Verlegungen des Völkerrechts durch die Mächte erst zu der Erhebung getrieben worden ist, hat ja gerade Herr v. Brandt wiederholt nachgewiesen tein um so viel schwereres Gewicht beigemessen werden dürfe.

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Die Theatercensur.

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National- fociale Resignation. Auf einem Vertretertag der National- Socialen, der sich an den allgemeinen Vertretertag in Leipzig   anschloß, wurde beschlossen, sich im nächsten Jahre nicht an den fächsischen Landtagswahlen zu beteiligen. Da die National Socialen 1898 trog der Agitationskosten in Höhe von 43.000 m. zusammen nur 17 700 Stimmen zusammengetrommelt haben, und

Allerdings, wenn die Regierung mit ihrer Rechenschaftsablegung Die Berliner Korrespondenz" bringt eine geheimrätliche Stil vor der Volksvertretung so lange warten wollte, bis sie derselben übung, durch die der Nachweis geführt werden soll, daß die Theater­auch Erfolg wir denken nur an wirtschaftliche Erfolge, nicht censur, die in der jüngsten Zeit zum hohen Wohlgefallen muderischer einmal an die Lorbeeren der Weltfeldherrschaft- präsentieren und staatserhaltender Elemente geübt wurde, keineswegs kunstfeind in der Kriegskasse dieser jüngsten Partei" trotz der Verbreitung des tönnte, so könnten noch die Enkel, warten.­lichen Tendenzen entspringe. Die Censur trage vielmehr, in Er- Sammelaufrufs durch den Vorwärts" die Ebbe noch immer nicht

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