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stands jener hauptsächlich von Arbeitern bewohnten Gegend und ihre Gr- war bezüglich bes letzten Bunkts andrer Ansicht und schäftigten Arbeiter konnten sich, soweit bis jest festgestellt werden schließung für die Bauthätigkeit ist nun gewährleistet. Die Gemeinde bestätigte, daß die Verwendung dieses Biers zum Ver- tonnte, sämtlich retten, doch trugen ziemlich viele mehr oder weniger hat für das freiwerdende Wegeland eine Baustelle von den An- schneiden allgemein üblich sei. Während der Staats- schwere Brandwunden davon. Das dritte und vierte Stock­liegern eingetauscht. In der Gemeindevertretung kam auch die An- anwalt die Verwerfung der Berufung beantragte, hielt Rechtsanwalt werk des nördlichen Flügels der Fabrik ist vollständig zerstört. lleber gelegenheit des Maurermeisters Reiche zur Verhandlung, der, wie Leop. Meyer eine Freisprechung für geboten, da das zum Ver- 3000 zum Versand bereit stehende Fahrräder find vernichtet. Sämt­feiner Zeit berichtet wurde, die neue Turnhalle bauen soll und sich schneiden benutzte Bier keineswegs von schlechter Beschaffenheit liche Feuerwehren sind auf der Brandstätte anwesend. Von den nachträglich weigert, ohne die Streitklausel den Zuschlag an war. Eventuell würde die Festsetzung einer kleinen Geld- Feuerwehrleuten sind vier verlegt, darunter einer schwer. Auf dem zunehmen. Der Gemeindevorsteher verlangte merkwürdigerweise strafe mehr als ausreichen. Der Gerichtshof erblickte Wege zur Brandstätte fuhr ein Wagen der elektrischen Straßenbahn

Ausschluß der Oeffentlichkeit, was von G.-V. Rapp( Soc.) energisch ebenso wie das Schöffengericht in dieser Verwendung in einen Mannschaftswagen der Feuerwehr, wobei ein Pferd schwer bekämpft wurde. Bei der Abstimmung hierüber entschied infolge von Ueberlauf, Tropf und Kippbier zum Ver- verletzt wurde.

sollen.

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Gerichts- Beifung.

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Stimmengleichheit der Gemeindevorsteher für geheime Sigung. Be- schneiden ein Vergehen gegen das Nahrungs- Opfer des Eisenbahn Sparsystems . Amtlich ist dem be­schlossen wurde, den kontraktbrüchigen Unternehmer nicht auf Ermittel- Gesez. Das Urteil des Schöffengerichts wurde daher dauernswerten Expeditionsgehilfen We i pert bekanntlich die Schuld füllung des Vertrags zu verklagen, sondern die mit der Maßgabe bestätigt, daß die Strafe gegen Gierth auf an dem furchtbaren Eisenbahnunglück bei Heidelberg zugeschoben worden. Arbeit neu auszuschreiben, wobei jedoch Offerten mit Streit 100 M., gegen Rothermund und Marg auf je 20 m., gegen Das Heidelberg . Tagebl." bestätigt die gestern schon gebrachte Meldung, flausel als nicht abgegeben betrachtet werden Rudolph auf 5 M. ermäßigt wurde. Uebrigens hat Gierth feit daß Weipert vönig überarbeitet war und trotzdem den schweren Dienst Erhebung der Anklage schon diese Verschneidungs Methode auf- an der Unglüdsstätte ganz allein versehen mußte. Die Ent­gegeben und läßt das Ueberlauf- und Kippbier einfach weggießen.rüstung des Publikums richtet sich weniger gegen den bedauerns der Unglücksstätte ganz allein versehen mußte. Die Ent­Das hätte er nur von Anfang an thun sollen. werten Beamten, als gegen das herrschende unselige System, nach Tuberkulöses Fleisch. Unerquickliche und unsichere Zustände welchem so wichtige und verantwortungsvolle Posten, die einen Appetitliches Bier. Gegen das Verschneiden" mit Kipp- werden dadurch hervorgerufen, daß die Behörde in Weißenfee bei ganzen Mann erfordern, jungen und unerfahrenen Beamten anver­Bier", Tropf- Bier" oder Ueberlauf- Bier" richtete der Beurteilung der Frage inwieweit tuberkulöses traut werden. sich eine gestern gegen den Kaffierer Gierth, den Büffetier Rother Fleisch zu beanstanden ist, einen andren Maßstab anlegt, Nach diesem darf man gespannt sein, ob Weipert die Person ist, mund und die Zapfer Mary und Rudolph verhandelte Anklage als das Berliner Untersuchungsamt. Der Fleischschaubeamte giebt die der Staatsanwalt auf die Anklagebant bringen wird. wegen Nahrungsmittel- Berfälschung. Die Augeklagten waren von der tuberkulöses Fleisch frei, wenn es nur am Bruftfell tuberkulöse Er­Ueber einen gemeinsamen Selbstmord von drei jugendlichen Bodbrauerei zum Verzapfen des Biers einer großen Konzerthalle scheinungen zeigt. Die Stelle wird einfach fortgeschnitten und der nahe dem Bahnhof Börse angestellt. Ein dort thätig gewesener Stempel darauf gedrückt. Allerdings muß jedes von außerhalb ein- Checkfälschern berichten die Hamb. Nachr." In einem Eisenwaren­Kellner hatte eine Strafanzeige erstattet und darin behauptet, geführtes Fleisch in Berlin einer Nachuntersuchung unterworfen werden, geschäft an der Michaelisstraße hatten fünf Angestellte seit längerer daß auf Anordnung des ersten Angeklagten die Zapfer Bier- diese Bestimmung soll aber vielfach umgangen werden. Im Beit die Kassenchecks durch minderwertige ersetzt und die unter­pauscherei verübten. So werde das Bier, welches beim September d. J. wurde ein Großschlächtermeister aus Weißensee er- schlagenen Gelder verjubelt. Während man zwei Angestellte feſt­Füllen der Gläser überlaufe und dem Zapfer mitunter tappt, als er in seinem Stande in der Central- Markthalle einige nehmen konnte, entkamen die übrigen drei durch die Flucht. Wie die über die Hände gehe, in einer Zinkwanne gesammelt und Rinderviertel feilhielt, die das hiesige Untersuchungsamt nicht passiert estgenommenen ausgesagt haben, hatten die jugendlichen Verbrecher andres Bier damit verschnitten. Dasselbe geschehe mit dem Kipp- hatten und als sich dies Fleisch als tuberkulös erwies, wurde an- unter sich abgemacht, sich sofort das Leben zu nehmen, wenn die bier". Der letzte Rest eines Fasses, welcher nicht mehr durch den genommen, daß er, dies wissend, das hiesige Untersuchungsamt um- That entdeckt würde. Diesen Vorsatz haben die Entflohenen aus­Hahn hindurch gehe, werde durch Umkippen des Fasses durch das gangen hatte. Zwei seiner Angestellten sollten ihm dabei hilfe geführt. Wie der Telegraph aus Rayeburg mitteilt, haben die feineswegs saubere Spundloch in eine Stanne gegoffen und dem zu geleistet haben. Im gestrigen Termin vor der 8. Straffammer flüchtigen Kommis Albrechtsen, Reimers und Reince nach einer toll verzapfenden Biere hinzugesetzt. Die Behauptungen wurden in der des Landgerichts I gingen die Ansichten der Sachverständigen dar- verlebten Nacht sich auf der Stadtflur durch Revolverschüsse das fchöffengerichtlichen Verhandlung durch die Beweisaufnahme über, wann das Fleisch als tuberkulös zu beanstanden sei, ausein Leben genommen. int allgemeinen bestätigt. Das Schöffengericht war der ander. Es wurden sehr verschiedene Grenzen gezogen. Die An- 17 Fischereifahrzenge vermißt. Den Times" wird aus Meinung, daß das in den Kannen gesammelte Bier ent- geklagten wurden nicht für überführt erachtet, sich des Vergehens Saint Johns( Nenfundland) berichtet: Seit dem Sturme vom schieden minderwertig sei und somit eine gröbliche Nahrungsmittel- gegen das Nahrungsmittelgesetz schuldig gemacht zu haben und 12. September fehlt Nachricht über 17 französische Fischereifahrzeuge Verfälschung vorliege. Es verurteilte den ersten Angeklagten zu bieferhalb freigesprochen, dagegen wurde der Angeklagte Groß- aus St. Pierre mit 200 Personen Bemanning. Zusammen mit den 14 Tagen, die übrigen zu je 1 Woche Gefängnis. Zu der schlächtermeister Heinrich Schüß für schuldig befunden, das Unter- Unglücksnachrichten von andren französischen Fahrzeugen ergäbe sich gestrigen Verhandlung in der Berufungsinstanz war vom Gericht fuchungsamt in Berlin gefliffentlich umgangen zu haben, weil er ein Verlust von mehr als 300 Menschenleben. An Fischern aus als Sachverständiger der Brauereidirektor Gregory geladen, ihm wußte, daß die Kontrolle hier eine schärfere iſt als in Weißensee. Nenfundland sind außerdem noch 100 umgekommen. gegenüber hatte. Rechtsanwalt& eop. Meyer den Sachverständigen Er wurde dieserhalb zu einer Geldstrafe von 100 m. verurteilt. für das Gastwirtsgewerbe, Herru Seudenburg vorladen lassen. Die Angeklagten erklärten, daß die von ihnen befolgte Methode der Ver­wendung des Ueberlauf- und Kippbiers bei den Gastwirten all­gemein üblich sei und sie es gar nicht anders tennen. Der Sachverständige Gregory erfärte die Verwendung des Brennende Fahrradfabrik. Aus Frankfurt a. M. wird 1leberlaufbiers, welches dem Zapfer unbedingt hier und da vom Mittwoch berichtet: Infolge einer aus bis jetzt noch unbekannter über die Finger gehe, für geradezu unzulässig und stellte Ursache entstandenen Explosion brach heute mittag furz vor sich auf den Standpunkt, daß auch das Kippbier 12 Uhr im nördlichen Teil des Fabrikgebäudes der Adler- Fahrrad­minderwertig, sei. Der Sachverständige udenburg werke vorm. Kleyer Großfener aus. Die 800 in der Fabrik be­

Vermischtes.

Wetter Prognose für Donnerstag, den 11. Oktober 1900. Kühler, veränderlich, vielfach wolfig mit Regenfällen und ziemlich frischen nordwestlichen Winden. Berliner Wetterbureau.

Verband deutscher Barbiere, Friseure und Perrückenmacher. ( Zweigverein Berlin .) Donnerstag, den 11. d. M., abends 10 Uhr, bei Schiller , Nosenthalerstr. 57: Außerordentliche General- Versammlung. Bericht über den Neumuhr- Ladenschluß.

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Verantwortlicher Redacteur: Heinrich Wekker in Groß- Lichterfelde . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von Max Bading in Berlin .