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ständniß der Angeklagten verzichtet. Auf die meisten der vorgeladenen Beugen wird nach dem Ge
Der Thatbestand, um welchen es sich handelt, dürfte noch sich ihr Besteck mitzubringen, es handelte sich also nur um Imerksam, daß die Angeklagte eine unwahre Perfon ist, welche bei allgemein bekannt sein. Am 5. Oktober früh wurde Fräulein ein Baar Messer und Gabeln, welches Fräulein Adler benutte. ihren verschiedenen Bernehmungen die verschiedensten Angaben Adler im Berliner Zimmer ihrer Wohnung todt, am Boden Wie sollte das Fräulein nun dazu kommen, Ihnen Vorwürfe gemacht hat. Ich lege Werth darauf, die Vorgänge ganz genau liegend, vorgefunden. Bei der Sektion ergab sich, daß dieselbe über Ihr schlechtes Butzen zu machen? Angell.: Es ist aber festgestellt zu sehen. Auf nochmaliges eingehendes Befragen erklärt eine große Anzahl von Verlegungen, darunter vier Stiche in den doch richtig. Fräulein Adler stand am Buffet und ich tam mit die Angeklagte, daß das Messer, mit welchem die That vollbracht Ropf, mehrere Rippenbrüche und Hautabschürfungen, erhalten etwa fünf Baar Messern und Gabeln herein, als ich die Vor- ist, nicht von ihr aus der Küche mitgebracht worden sei, sondern hatte. Der Tod war aber nicht durch diese Verlegungen erfolgt, würfe betam. Präs.: Angeklagte, glauben Sie doch nicht, daß auf dem Buffet gelegen habe. Sie habe dann das Meffer ergriffen sondern durch Erwürgen, und es waren Anzeichen dafür vor Sie durch solche unwahrheiten Ihre Lage verbessern. Sie zeigen und sei an Frl. Adler herangetreten; ob diefelbe geschlafen, oder handen, daß dem Tode ein längerer Kampf vorhergegangen sein dadurch nur, daß Sie ein ganz verstocktes Frauenzimmer find. schon wach gewesen sei, wiffe sie nicht. Sie habe dann dem mußte. Unter der Leiche fand man ein Tranchirmesser. Haben Sie doch wenigstens den Muth, jetzt Ihre scheußliche That Fräulein Adler die Kehle zugeschnürt und ihr zwei Stiche ver Die Nachricht von dem Tode des Frl. Adler war am frühen einzugestehen. Angeklagte fchweigt. Präsident: Sie geben fegt, worauf dieselbe heruntergefallen se Präsident: Hat die Morgen des 5. Oftober durch die Machus, welche nach einem doch auch zu, daß an jenem Tage gar kein Braten bei Fräulein Adler noch gelebt, als sie am Boden lag? Angell.: Das weiß Tanzverguügen die Nacht bei ihrem Schwager, dem Kutscher Adler servirt worden ist und daß das Fleisch überhaupt in der ich nicht.- Präs.: Hat Frl. Adler etwa noch geschrieen? Bierbach, zugebracht hatte, zuerst dem Portier des Hauses über Küche tranchirt zu werden pflegte. Wie famen Sie also zu dem Angefl.: Nein. Der Staatsanwalt macht noch darauf aufbracht worden. Man hatte zuerst die Ansicht, daß Selbstmord Tranchirmesser?- Angeklagte schweigt wieder.- Präsident: Ich merksam, daß an der Ermordeten einige Rippenbrüche festgestellt vorläge, und diese Meinung wurde durch die Machus bestärkt, frage Sie jetzt: haben Sie nicht das Fräulein Adler vorn an- worden seien, so daß es den Anschein gewinne, als ob die Anindem sie angab, daß ihre Dienstherrin an Verfolgungswahnsinn gefaßt und ihr die Kehle zugedrückt? gelitten habe. Das Ergebniß der Leichenöffnung ließ es aber Präsident: Sie haben ihr dann zwei Stiche in den Kopf versetzt? Angeklagte: Ja. geklagte auf der am Boden liegenden Ermordeten gekniet habe. Damit ist die Vernehmung der Angeklagten, welche während zweifellos erscheinen, daß es sich hier um einen Mord handelte Angeklagte: Ja. Präsident: Sie haben dann der derselben aus der Anklagebant heraus und vor den Gerichtshof und der Verdacht, welcher sich nun gegen die Machus richtete, Dienstherrin den Hals so lange zugedrückt, bis sie todt hatte treten müssen, beendet. fand bald seine volle Bestätigung. Bei der vorgenommenen Leibes war? Angeklagte: Ja. Präsident: Schließlich haben visitation derselben wurden nämlich in der Tournüre versteckt Sie ihr nochmals zwei Stiche in den Kopf versetzt. Die An400 M. in Banknoten, 60 M. in Gold, 3 M. in Silber, sowie eine geklagte giebt auch dies zu. Präs.: Was haben Sie nun ge= Die Aussagen des Portiers des Hauses sind ohne Belang. Uhr mit Rette, ferner im Hutfutter in Band eingewickelt und ein- than, als Sie die Frau getödtet?- Angell.: Ich bin an den Er schildert die Ermordete als eine frärtige, feineswegs altersgenäht 60 M. in Gold vorgefunden. Die Angeflagte hat denn Schrank herangetreten, um das Geld zu nehmen. Präs.: Sie schwache Frau. Der Schwager der Angeklagten, Kutfcher Bierauch bald die That zugegeben, über die Einzelheiten derselben haben aus einem in dem Schrank liegenden Packet 400 m. in bach, verweigert sein Zeugniß, ebenso die Frau desselben. aber verschiedene Angaben gemacht. Ihr Bestreben ging Banknoten, 60 M. in Gold und 3 M. in Silber genommen und Kriminalkommiffaris Grühmacher giebt eine genaue Darvorwiegend dahin, daß sie die That nicht mit leberlegung, haben dies theils in Ihre Tournüre, theils in das Hutsutter stellung des örtlichen Befundes am Tage nach der That, ferner fondern im Affett verübt habe. Nach ihrer Darstellung im eingenäht. Was haben Sie dann begonnen? Angell.: Ich der Lage der Leiche, der ersten Aussagen der Angeklagten 2c. Da Borverfahren wäre Fräulein Adler, nachdem sie auf dem Sopha habe mich angezogen, um fortzugehen.- Präf.: Das ist ja auch nach der Darstellung des Zeugen auch ein weiter vom Sopha ein Mittagsschläfchen gehalten, an das Büffet getreten, hätte die das Ungeheuerliche, daß Sie nach dieser furchtbaren That sich abstehender Stuhl Blutflecke zeigte und unter demselben ein Bopf Machus hereingerufen und sie wegen schlecht geputzter Messer zur fofort anzogen, um auf den Tanzboden zu gehen! Angell. sich vorfand, so nimmt Rechtsanwalt Jonas Veranlassung, die Rede gestellt. Dabei hätte sie das Tranchirmesser in der Hand Ich hatte blos die Absicht, zu meiner Schwester zu gehen. Dort Angeklagte nochmals genau nach den Vorgängen befragen zu gehabt, welches ihr die Angeklagte weggenommen und damit auf traf ich gegen 4 Uhr ein und habe Kaffee getrunten. Bei meiner lassen und macht darauf aufmerksam, daß die Angeklagte anfängihre Dienstherrin losgestochen haben will, indem sie ihr gleich Schwester waren eine Kousine und ein anderes Mädchen und die lich immer von einem Ringen mit der Adler gesprochen habe. zeitig die Reble fest zudrückte. Nach den Ermittelungen der An- fagten mir, ich sollte mit ihnen mitkommen, ich wußte aber nicht Bei dieser nochmaligen Befragung giebt die Angeklagte eine Dar flagebehörde soll die Angeklagte ihre Unthat aber feineswegs im wohin. Präf.: Kurz und gut, Sie haben von 6 bis etwa 1 Uhr stellung, nach welcher Fräulein Adler allerdings noch einmal fich Affekt, sondern bei voller Ueberlegung ausgeführt haben, nachdem Nachts getanzt. Wohin sind Sie nach dem Tanzen gegangen? Angefl.: aufgerichtet, mit ihr gerungen und dabei auf den Stuhl ge der Plan dazu schon seit dem 3. Oktober langsam in ihrem Innern Ich ging zu meinem Schwager zurück und bat ihn, daß er mich nach sunken sei. Vertheidiger: Nach dieser Darstellung und nach gereift war. Sie hatte nämlich am 3. Oktober einem Geld- Brief- Hause bringen sollte. Präs.: Gingen Sie nun in das Adler'sche den Bekundungen des Kriminalkommissarius scheint es mir festträger geöffnet, welcher dem Fräulein Adler eine Summe von Haus hinein? Angefl.: Nein. Präs. Warum nicht? stehend, daß die zweiten Stiche dem Fräulein Adler auf dem 430 M. überbrachte, außerdem hatte sie viel Geld in dem Porte- Angell.: Der Schlüssel hat nicht gepast. Präs.: Sie gingen Stuhle beigebracht worden sind und dabei der Bopf heruntermonnaie ihrer Dienstherrin gesehen. Es ist nicht festgestellt, ob dann wieder mit Jbrem Schwager zurück. Wann kamen Sie gefallen ist. Frl. Adler während des Mittagsschlafes ermordet ist oder ob nun in die Adler'sche Wohnung?. Angefl.: Um 6 Uhr Morgens. Kriminalfommiffarius Feige erwähnt bei seinen Bekundungen Die lettere gerade erwacht war, als sich die Angeklagte auf sie Präs.: Wie famen Sie nun ins Haus? Angefl.: Durch über die Wahrnehmungen der Kriminalpolizei bei ihrem ersten ftürzte. Dte That selbst muß nach 14 und vor 4 Uhr ge- den Eingang zur Hintertreppe. Präf.: Was thaten Sie dann? Eingreifen auch der Thatsache, daß die Angeklagte sich zuerst fchehen sein. Schon um 4 Uhr Nachmittags traf die Angeklagte Angefl.: Ich ging zum Portier und fagte ihm, daß das Mühe gab, Fräulein Adler als an Verfolgungswahnsinn leidend bei ihrer Schwester, der verehelichten Rutscher Bierbach, Fräulein todt am Boden liege. Präs.: Sie hatten vorher darzustellen. Sie behauptete unter Anderm, Fräulein Adler habe ein und damit stimmt auch überein, daß die Leiche des Fräulein das Tranchirmesser unter den Rücken der Ermordeten geschoben, ihr eines Tages gesagt: Der liebe Gott wolle sie holen, es Adler, welches sich für den Mittagsschlummer der Schuhe zu um den Schein zu erwecken, als ob sich dieselbe selbst getödtet komme einer von oben." Ein anderes Mal habe sie plöglich geentledigen pflegte, ohne Schuhe an den Füßen vorgefunden wurde habe. Haben Sie nicht auch dem Portier gesagt, daß Ihre Dienst- rusen:" Da unten stehen zwei!" Als die Blutflecken an ihrem und daß auch der Kaffee, welchen Fräulein Adler sofort nach herrin fchon manchmal Zeichen der Geistesstörung habe erkennen Kleide bemerkt worden waren, habe sie behauptet, dieselben rühren ihrer Mittagsruhe zu trinken pflegte, noch unberührt auf dem lassen? Angell.: Das ist richtig. vom Zurechtmachen eines Hasen her. Tische stand. Die Angeklagte ist, wie schon erwähnt, an dem Abende des Mordes, nachdem sie die Schlüssel zur Adlerschen Wohnung bei ihrer Schwester Bierbach zurückgelassen, mit zwei Freundinnen zum Tanze gegangen. Von dort in der Nacht zurückgekehrt, begab sie sich zunächst nach dem Haufe der Adler zurück, traute fich jedoch nicht, die Wohnung zu betreten, sondern ging wieder zu ihrem Schwager Bierbach und verblieb dort die Nacht über. Von den bei ihr beschlagnahmten Geldern und Werthsachen rühren nur 520 M., nämlich 400 M. in Banknoten und die sechs Zwanzigmarkstücke, von Fräulein Adler her, die übrigen Gegenstände giebt die Angeklagte für ihr rechtmäßiges Eigenthum aus. Diese 520 M. waren ein Theil eines Depots Don 1593 M. des Rentiers Mylius, welcher mit seiner Schwester täglich bei der Adler zu Mittag speiste. Der Rest von 1073 M. wurde unversehrt im Schreibsekretär vorgefunden.
Soweit in furzen Zügen die den Mord begleitenden Thatumstände. Was den daneben hergehenden Diebstahl betrifft, welcher der Angeflagten zur Last fällt, so handelt es sich dabei um Folgendes: Ami 28. September benuste die Angeklagte, als fie auf Befehl des Frl. Adler an deren Schreibtisch saß und einen Brief nach Diktat schrieb, einen Augenblick, wo Frl. Adler das Zimmer verließ, um aus dem geöffneten Schreibtisch aus einem in demselben liegenden Portemonnaie 320 M. zu entwenden. Als Frl. Adler an demselben Tage den Verlust merkte und der Machus den Diebstahl auf den Kopf zusagte, räumte diese den Diebstahl ein, holte das Geld, welches sie im Keller verborgen haben wollte, hervor und gab es der Adler zurück.
Der Andrang zum großen Schwurgerichtssaal, in welchem die Verhandlung stattfindet, ist wieder ein ganz gewaltiger und die Vertreterinnen des weiblichen Geschlechts sind fast in der Mehrzahl. Die Angeklagte, welche um 91 Uhr in den Saal geleitet wird, ist eine schmächtige Person mit blaffem Gesicht und ziemlich verschmitt dreinschauenden Augen. Das blonde Haar reicht etwas ungeregelt auf die Stirn hinab. Die Angeklagte zeigt beim Betreten der Anklagebant teine Spur von Gemüths bewegung, dagegen bricht ihre Schwester, welche sich unter den aufgerufenen Beugen befindet, bei Eintritt in den Saal in Schluchzen aus.
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Der Zeuge Mylius, welcher des Mittags bei der Ermordeten zu essen pflegte, schildert diefelbe als eine freundliche, teineswegs geistes- oder altersschwache Dame, welche auch am Tage des Mordes mit ihm noch ganz heiter geplaudert hatte.
Die Beweisaufnahme schließt mit den Gutachten der Sachverständigen Medizinalrath Dr. Long und Dr. Straßmann, wos nach der Tod durch das Erwürgen hervorgerufen ist.
Bräf.: Sie haben bei Ihrer ersten Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter den Mord eingeräumt, haben das Bekenntniß dann später etwas eingeschränkt, aber doch gesagt, daß Sie die That begangen, um sich das Geld anzueignen. Haben Sie das Geld fojort nach der That genommen und es eingenäht? Auch der Zeuge Direktor Schüler weiß, daß die Ermordete Angefl.: Ja. Präs.: Präs. Also geben Sie wenigstens jetzt ihrem Dienstmädchen gegenüber gut gewesen sei, wenn sie auch zu, daß sie die That zum Zweck des Diebstahls begingen? Berwandten gegenüber bei manchen Kleinigkeiten leicht erregbar Angeklagte: Ja. Präsident: Die ganze Geschichte von dem war. Noch kurz vor der Ermordung habe Fräul. Adler auf BeMefferputzen ist wenig glaubwürdig. Die Adler war eine starke fragen erklärt, daß sie mit der Angeklagten nicht ganz zufrieden und kräftige Person, und Sie sind schwächlich. Sie mußten also sei, da dieselbe nicht reinlich genug und unzuver.fig sei, sie habe schon eine günftige Gelegenheit abwarten, um die That aus- aber die Hoffnung, daß sich das Mädchen mit der Zeit noch machen zuführen und diese Gelegenheit bot sich während des Nachmittags- werde. schlafes der Adler. Die Adler hatte auf dem Sopha mit bebecktem Gesicht gelegen. Der Kopf lag auf dem Fußboden genau an der Stelle des Sophas, wo die Adler mit dem Kopfe gelegen. Es fann fein Rampf stattgefunden haben, sondern sie muß Den Geschworenen wird in Betreff des Mordes die Unter im Schlafe überfallen worden sein. Wollen Sie nicht lieber die frage vorgelegt, ob die Angeklagte mit Ueberlegung gehandelt Wahrheit fagen? Angeflagte: Ich sage die Wahrheit. babe. Auf den Antrag des Vertheidigers wird noch die NebenPräs.: Die Adler pflegte die Schuhe während des Schlafens aus- frage gestellt, ob, im Falle der Verneinung der Ueberlegung, zuziehen und mit unbekleideten Füßen ist die Leiche gefunden der Angeklagten mildernde Umstände zuzubilligen sind. Nach worden. Sie pflegte gleich nach dem Erwachen Kaffee zu trinken. einer furzen Pause nimmt der Staatsanwalt das Wort: Dies hat sie an jenem Tage auch nicht gethan, denn der Kaffee Meine Herren Geschworenen ! Es erregte ein berechtigtes war unberührt. Wann trank die Adler gewöhnlich Kaffee. Entsetzen in unserer Bevölkerung, als bekannt wurde, daß in Angell.: Um 4 Uhr. Präs. Wie lange pflegte die Adler zu unserer Stadt und zwar im besten Theile der Stadt wieder einschlafen? Angekl.: Es war verschieden, manchmal länger, mal ein grauenvoller Mord verübt worden war. Durch die manchmal fürzer. Präf.: Es ist durchaus unglaubwürdig, Macht der Thatsachen, durch das Auffinden des Geldes niederdaß die Adler Sie an jenem Tage hereingerufen hat, um Ihnen gedrückt, habe sich die Angeklagte als Thäterin bekannt, Vorhaltungen wegen des Messerputzens zu machen. Unter dem freilich erst, nachdem sie anfänglich allerlei betrügerische AnKopfe der Ermordeten hat ein Tranchirmesser gelegen, haben Sie gaben gemacht hatte. Sie hat den angeblichen Streit mit dem es dort hingelegt? Angell. Ja. Präs. Ich frage noch Fräulein Adler nur erfunden, um sich vor sich selbst zu enteinmal, Gie wollten wohl dadurch den Glauben erwecken, als schuldigen. Die Anklagebehörde ist von Anfang an der Ueberzeugung habe die Adler sich selbst umgebracht? Angell.: Ja.- Präs.: gewesen, daß es sich hier um einen wohl geplanten Mord handelt Die ganze Ausführung der That spricht für eine furchtbare Roh- und die Angeklagte ihre Dienstherrin überfallen hat, als dieselbe heit. Mußten Sie nicht, um das Kloset zu erreichen, von der auf dem Sopha lag und schlummerte. Dafür sprechen auch die Küche durch die Stube geben, in der die Adler schlief?-Angell.: begleitenden Nebenumstände, namentlich die Thatsache, daß Frl. Ja. Präs.: Ich will Sie nun auf eins aufmerksam machen. Aoler eine fräftige Person war und Spuren irgend eines Kampfes Es ist Ihnen kurz vor der That ein Bedürfniß angekommen. nicht bemerkbar waren. Die Angeklagte hat nun auch zugegeben, Um die Adler, die Sie im Schlafe überfallen wollten, nicht zu daß sie die Adler in der That im Schlafe überfallen habe und Den Borsiz im Schwurgerichtshofe führt Landgerichtsdirektor wecken, haben Sie es in der Küche abgemacht? Angefl.: Ja. es handelt sich hier also nicht um einen Zodschlag im Effekt, Brausewetter, die Anklage vertritt Staatsanwalt Hoppe, die Ver- Präs.: Sie haben die schlafende Herrin zunächst am Halse sondern um einen mindestens einen Tag lang geplanten hintertheidigung führt Rechtsanwalt Paul Jonas. gewürgt! Geben Sie doch der Wahrheit die Ehre, ist es liftigen Ueberfall, um einen scheußlichen Mord und ich ersuche Die Fragen nach ihren persönlichen Verhältnissen beantwortet nicht fo? Angeklagte: Nein, es ist, wie ich gesagt die Herren Geschworenen , die Schuldfrage im Sinne der Antlage die Angeklagte in ganz präziser Form. Vor Beginn der bezüg- habe. Präsident: Sie haben bei einer Jbrer vielen zu bejahen. lichen Fragen richtet der Borsigende folgende Mahnung an die Bernehmungen auch gesagt, daß Sie Ihre Herrin mit Der Vertheidiger beginnt mit der Bemerkung, daß es felbe: Angeklagte, Sie haben theils vor dem Untersuchungs- Oleum zu vergiften versucht haben. Ist das wahr, oder nicht seine Aufgabe sein könne, die grauenhafte That richter, theils vor der Polizei ein ziemlich erschöpfendes Erkenntniß ist das eine Ihrer vielen Lügen? Angetlagte: Nein, das ist der Angeklagten zu beschönigen, er halte es vielmehr abgelegt, nachher haben Sie dasselbe wieder abgeändert. Geben nicht wahr. Präs.: Weshalb haben Sie das gesagt? für seine Pflicht, zur Ermittelung der objektiven WahrSie doch der Wahrheit die Ehre. Wenn Sie das Entsetzliche, Angell. schweigt. Präs.: Das Sopha stand an der Wand heit das Seinige beizutragen. Ueber die Diebstähle was Sie gethan, bereuen, dann erleichtern Sie Ihr Gewissen und vor dem Sopha ein Tisch, aber zwischen beiden war so viel sei fein Wort zu verlieren, es sei zweifellos, daß die Angeklagte durch ein Geständniß. Die Angeklagte schweigt. pa Raum, daß ein Mensch hindurchgehen fonnte. Die Sachen sind sich die Geldsummen in der Absicht rechtswidriger Bueignung Aus den Antworten über ihre Personalien geht hervor, daß in derselben Stellung gefunden worden. Wenn nun ein Kampf angeeignet habe. Es komme nur auf die Erörterung der Hauptdie Angeklagte am 17. Mai 1878 in Neudamm , Kreis Schwerin, zwischen Ihnen stattgefunden hätte, wie kam dann die Leiche frage an. Er müsse mit der Staatsanwaltschaft annehmen, daß geboren, evangelischer Religion und unbestraft ist. Ihr seit sechs nach dem Sopha?- Angell.: Ich hatte sie dorthin getragen. Die Angeklagte vorfäßlich gehandelt. Nach vielen Widersprüchen Jahren verstorbener Vater war Arbeiter, nach seinem Tode blieb Präs.: Sie schwache Person die weit stärkere Adler? Das und nach hartnäckigem Leugnen habe die Angeklagte auf den die Angeklagte zunächst bei ihrer Mutter, nach ihrer Kon- ist durchaus unglaubwürdig. Angefl.: Sie war nicht stärker vernünftigen Rath des Vorsitzenden sich endlich zu einem Gefirmation half fie ihrer Mutter, ging dann als Dienstmädchen in wie ich. Präs.: Das ist nicht wahr, sie war weit stärker und ständniß bequemt, sie habe endlich der Wahrheit die Ehre gegeben ein Schweriner Hotel und fam im August 1891 nach Berlin , größer wie Sie. Sie können die Adler nur im Schlafe über- und zweifellos habe der Vorfall sich so abgespielt, wie es heute wo sie sich bei Fräulein Adler vermiethete. Sie hat noch Gefallen, sie mit der einen Hand an der Gurgel gepackt und ihr mit durch ihre Vernehmung festgestellt worden set. Aber dennoch sei schwister. der anderen die Messerstiche in den Kopf beigebracht haben. Ist es zu erwägen, ob die Angeklagte bei Ausführung der That mit Den am 28. September begangenen Diebstahl giebt die An es nicht so? Angeklagte, lassen Sie doch das Zeugnen, ich kann Ueberlegung gehandelt. Es gebe Menschen, welchen die Webergeklagte unumwunden zu, bezüglich der Mordthat giebt fie zögernd Ihnen wirklich sagen, baß es für Sie ganz einerlei ist. legung geraubt werde, auch ohne daß sie gereizt würden. Wenn die zu, Frl. Adler zwar getödtet zu haben, bestreitet aber die Absicht Wollen Sie dem erdrückenden Beweismaterial gegenüber nicht Geschworenen nicht wüßten, daß die Mörderin Machus vor ihnen stehe, und Ueberlegung. zugeben, daß Sie die Adler im Schlafe überfallen haben? würde wohl Reiner derselben ihr die That zutrauen. Die Angeklagte Mit so leiser Stimme, daß fast kein Wort zu verstehen ist, Sie können doch unmöglich Reue fühlen, wenn Sie nicht fei in Bucht und Sitte erzogen worden, sie sei zum Kirchenbesuch behauptet fie, daß sie zwar wahrgenommen hatte, daß am Vor der Wahrheit die Ehre geben.( Eindringlich.) Angeklagte, ge- angehalten worden und an demselben Tage, an dem die That mittag des 4. Oktober der Postbote ihrer Herrin Geld gebracht, stehen Sie es doch! Angell.( nach einer Pause): Ja, ich habe begangen wurde, sei fie von ihrer Schwefter erwartet worden, fie will aber damals noch nicht den Plan zur That gefaßt sie im Schlafe überfallen. Präs.: Nun, endlich!( Sensation.) um mit ihr zur Kirche zu gehen. Gegen die Annahme, daß die haben. Der Vorsitzende hält ihr dagegen vor, daß sie bei Bräf.: Angeklagte, ich verstehe blos etwas nicht. Wie war es Machus mit Ueberzeugung gehandelt, spreche auch der Umstand, ihrer ersten Bernehmung zugegeben habe, beim Anblick des Geldes, möglich, daß Sie sofort zum Tanzen gehen konnten, nachdem Sie daß die That bei hellem lichtem Tage und bei offen stehendem welches der Postbote gebracht, den Plan zur Ermordung des das furchtbare Verbrechen begangen? Ihre Schwester soll eine Fenster begangen worden sei. War die That eine mit UeberFrl. Adler gefaßt zu haben. ordentliche Frau sein und auch ihre Eltern genießen den legung vorbereitete, so hätte die Angeklagte doch eine weit Die Angeklagte stellt die Vorgänge so dar, daß am Sonntag, Ruf ordentlicher Leute. Wie konnten Sie nun moralisch so tief günstigere Gelegenheit wahrnehmen können. Ferner gebe er den den 4. Oftober, als Frl. Adler aus ihrem üblichen Mittagsschlafe sinken? Die Adler soll eine gute Person gewesen sein, die ihre Geschworenen anheim, zu erwägen, ob die Angeklagte die That erwachte, fie mit einer Anzahl Meffer und Gabeln in die Stube Dienstmädchen gut behandelte, Ihre Vorgängerin ift acht Jahre nicht beging, um ein bei Begehung eines Verbrechens ihr getreten sei und von Fräul. Adler Vorwürfe darüber empfangen bei ihr gewefen. Hatten Sie ein Verhältniß- Angekl.: Nein. entgegenstehendes Hinderniß aus dem Wege zu räumen. Sollten habe, daß sie die Meffer zu schlecht geputzt. Ihre Dienstherrin Präs.: Hatten Sie einen Bräutigam? Angefl.: Nein. die Geschworenen die Frage der Ueberlegung verneinen, so stehe habe sie dabei am Arm gepackt und geschüttelt, da habe sie in der Präs.: Was konnten Ihnen denn die 500 M. nüßen, hatten Sie es ferner in ihrem Ermessen, der Angeklagten mildernde Umstände Erregung das Tranchirmesser ergriffen und so sei dann das Un- einen besonderen Plan? Wollten Sie nach Amerita gehen?-zu bewilligen. Solche tönne man vielleicht in ihrer Jugend glück geschehen. Angell.: Daran habe ich nicht gedacht. und ihrer bisherigen Unbescholtenheit finden. Präf.: Angeklagte, gehen Sie doch in sich und erleichtern Präs.: Ich möchte nun noch genau wiffen, ob Ihnen der Der Staatsanwalt erwidert, daß die Ueberlegung der AngeSie Ihr Gewissen. Was Sie uns da erzählen, klingt ganz un- Gedanke zu dem Morde schon an dem Vormittage gekommen flagten gerade daraus hervorgehe, daß dieselbe nicht die sichere glaubwürdig. Geben Sie zu, daß das Mittagbrot an jenem Sonn- ist, als der Postbote das Geld gebracht hatte?- Angefl.: Nein, Nachtzeit zur Ausführung der That benugt habe, sondern die tage, wie an allen anderen Zagen, nur für Frl. Adler und einen der Gedanke ist mir erst gegen Mittag gekommen. Rechts Nachmittagsstunde. Abgesehen davon, daß um diese Zeit Frl. Herrn Mylius nebst der Schwester desselben servirt wurde? An- anwalt Jonas: Ich bitte, das Inquifitorium noch einmal auf die Able: auch schlief, konnte die Angeklagte gerade hier ein Alibi gefl.: Ja. Präs.: Herr Mylius und dessen Schwester pflegten Ginzelheiten des Vorganges zu richten. Ich mache darauf auf. I sich leicht konstruíren, indem sie schleuniaft zu ihrer Schwester Gradu ngal
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