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plünderten Schaukästen sc. Jetzt sind die Diebe zumeist in einer Kaschemme in der Skalitzerstraße ergriffen worden. Gewaltige Flammengarben tobten in letzter Nacht am nörd lichen Himmel empor und lockten Scharen von Neugierigen nach der Müllerstraße. Hier brannten hinter dem Hause Nr. 112 au freiem Felde zwei der Finna Gossing gehörige leere Eisschuppen Von 12 bis 3 Uhr gaben die Dampfspritzenrohre Wasser, dann war die Hauptgefahr beseitigt. Festgestellt ist die Persönlichkeit des Manns, der im Tiergarten erschossen aufgefunden wurde. Es ist ein 28 Jahre alter Kaufmann Willy Krüger, der einzige Sohn eines Klavierspielers aus der Zossenerstr. 6. Krüger, der bei seinem Onkel, einem Metallwaren fabrikanten Schubert in der Neuenburgerstraße, als Buchhalter be schäftigt war, machte am Dienstag noch eine Hochzeitsfeier mit und ging am Mittwochabend mit seiner Braut, einem jungen Mädchen aus der Puttkamerstraße, spazieren. Was ihn in den Tod getrieben hat, wollen seine Angehörigen nicht wissen. Straßensperrung. Die Elbingerstraße an der Ecke der Lands berger Allee wird wegen Verlegung eines Wasserrohrs von heute ab für Fuhrwerke und Reiter gesperrt. Im Hörsaal der Urania wird heute. Freitag. Herr Direktor Franz Görke   seinen mit zahlreichen Lichtbildern ausgestatteten Vortrag..Bornholm  ' wiederholen. Im Theater wird der VortragEine Wanderung durch die Weltausstellung in Paris  " gehalten. " Im Verein für volkstümliche Kurse von Berliner   Hochschul lehrer» beginnen heute S1/� Uhr abends zwei Vortragswrse. Professor Dr. Hoeniger wird in der Aula des Französischen Gymnasiums, Reichstags User 6, über ,. Grundzüge der socialen Geschichte Deutjchlands im Mittel alter" vortragen und zunächst die Anfänge der socialen Gliederung bei den Germanen behandeln. In der alten Urania, Juvalidenstr. S7/K2. beginnt zu gleicher Zeit Prof. Dr. Jaclel seinen Kursus überDescendenzlshre auf Grund der Entwicklungsgeschichte der Tierwelt". Am ersten Abend soll die bisherige Beurteilung der Organismen(Descendenzlehre und Selectionch theorie) dargestellt werden. Eintrittskarten sind zu haben bei: Georg Belling, W. Leipzigersir. 136; A. Schütz, 0. Holzmarktstr. 60; Chr. Tischendörser, C. Sophienstr. 20; Trautweinsche Buchhandlung, W Leipzigerstr. 13 Centralstelle für Arbeiter- Wohlsahrts- Einrichtungen, W Köthenerftr. 23 (8-3 Uhr)._ Auö den Nachbarorte». Neu- Weißensee. Die Beerdigung utisres Parteigenossen Bruno Schilling fand am Mittwochnachmittag unter sehr zahl reicher Beteiligung statt. Außer der großen Anteilnahme aus den Kreisen der Parteigenossen, die von dem Bertrauen und der Zn Neigung, die sich der Verstorbene erworben, zeugte, war auch an der großen Zahl der anwesenden bürgerlichen Gemeindevertrcter zu ersehen, daß der Verstorbene auch in gegnerischen Kreisen sich Achtung zu erwerben verstanden hatte. Vertreten waren die Arbeitervereine von Pankow   und Weißensee, sowie fast sämtliche Filialen der Gewerkschaften Weißensees durch Kranz deputationen, außerdem auch der Abgeordnete und Genossen andrer Bezirke des Reichstags-Wahlkreises. Der Verstorbene ivar, ivenn auch nicht hervorragend rednerisch thälig, so doch stets bestrebt, für Organisation und Aufklärung zu wirken. Nachdem er jahrelang als' Mitglied des Vorstands' des Arbeitervereins thätig gewesen, wurde er im Jahre 1898 mit er­drückender Mehrheit als Angesessener in die Gemeindevertretung gewählt. Die Arbeiterschaft wird dem Verstorbenen ein ehrendes Andenken bewahren. Grünau  . Die Sitzung des Arbciter-Bildungsvereins findet am Sonnabendabend 9 Uhr bei Gerke statt. Vortrag des Genossen Heinrich. Schönebcrg. Hiesige Handwerksmeister wollen an die städtischen Behörden das Ersuchen richten, der Errichtung einer Bau gewerksschule Hierselbst näher zu treten. Es konnut für diesen Wunsch in Betracht, daß die Baugewerksschule in Berlin   derartig überfüllt ist, daß Aufnahmcgesuchc für lange Zeit zurückgestellt werde» müssen. Auch würde die zu errichtende Baugewerksschule einem Teil der Einwohner einen erheblichen Nutzen durch Vermietungen und Pensionen an die Baugeiverkschüler einbringen. Eine Stadtverordneten  -Ersatzwahl hat gestern in Schöne- b e r g in der zweiten Abteilung des 3. Bezirks stattgefunden. Dr. med. Hehl wurde gewählt. Wilmersdorf  . Die Notwendigkeit einer Markthalle resp. eines W o ck> e n m a r k t s in unsrem 30(XX) Einwohner zählenden Ort macht sich immer mehr fühlbar. In einer der letzten Sitzungen. der Gemeindevertretung wurde diese Frage eingehend erörtert und die Grunderwerbs-Konnnission beauftragt, sich sehr zeitig nach einem für die Errichtung einer Markthalle passenden Grundstück umzusehen. Bis jetzt hat diese Kommission ein passendes Grundstück noch nicht gefunden, da aller Grund und Boden auch hier, wie leider in vielen Kommunen, der Privat spekulation überantwortet ist. Der Kulturstaat Preußen. Ueber den Lehrermangel im Regierungsbezirk Potsdam giebt eine Bekanntmachung imAmt lichen Schulblatt" Nachricht; darnach haben bis zum l9. Oktober in diesem Bezirk 65 Lehrerstellen wegen Mangels an Schulamts kandidaten nicht besetzt iverden können. Gerichts-Zeikung. In Könitz   begann gester» vor dem Schwurgericht derMeineids- Prozeß gegen Maßlos und Genossen. Maßlos will bekanntlich in der Nacht nach der Ermordung Winters in dem Keller des Schlächtermeisters Lcvy, Angehörige der Familie Lewy sowie mehrere andre jüdische Männer bei' einer sehr verdächtigen Hantierung beobachtet haben, er will im Keller Wimmern und verdächtiges Ge- räusch gehört, und alsdann bemerkt haben, wie mehrere Männer ein schweres Paket an die Stelle am Mönchsee   trugen, an welcher später Teile vom Körper Winters gefunden wurden. Diese An gaben hat Maßlos vor dem Untersuchungsrichter beschworen. Die Anklagebehörde nimmt an, daß Maßlos gelogen habe. Angeklagt des wissentlichen Meineids sind, wie bereits mit- geteilt: 1. der 25jährige Gasanstalts-Arbeiter Bernhard Maßlos, 2. desspn Schwiegermutter, Frau Rotz, 3. Frau Maßlos, 4. Frau Auguste Berg. geb. Rotz. Tochter der ziveiten Angeklagten. Diese 4 Personen, insbesondere der erste Angeklagte, wollen am Abend des 11. März d. I. in dem Keller des Fleischermeisters Lewy die Vorgänge beobachtet haben, die, wenn sie sich bewahrheiten, keinen Zweifel lassen ivürden, daß in dem Lewyschen Keller der Gymnasiast Winter geschlachtet worden sei. Als Zeuge ist u. a. der Bater des ermordeten Winter erschienen, ebenfalls Herr Bruhn, der Redactenr derStaatsb. Ztg." in Berlin  . Aus dem Verhör des Angeklagten Maßlos heben wir hervor: Auf Befragen des Präsidenten erklärt der Angeklagte Maßlos: Am Abend des 11. März habe ich 3� oder 4 Glas Bier und einige Schnäpse getrunken, war aber ganz nüchtern. Dann ging ich in ein andres Wirtshaus, wo ich noch ein Glas Bier und einen Rum trank und bis 10 Uhr Karten spielte. Von dort ging ich durch die Rähm- stratze nach Hause. Unterwegs wollte ich eine Prise nehmen. Dabei fiel der Deckel meiner Schnupftabaksdose zur Erde. Als ich mich bückte, um den Deckel z» suchen, sah ich einen Lichtschimmer aus dem Lewyschen Keller dringen und hörte im Keller sprechen. Das fiel mir auf. Präs.: Aber das ist doch nichts Auffälliges? Angekl. Maßlos: Ich hörte Stimmengewirr und Geheul. Präs.: Angeklagter, ich mache Sie darauf aufmerksam, daß Sie sich bei Ihrer Vernehmung vor dem Untersuchungsrichter viel- fach tvidersprochen haben. Ich ermahne Sie, heute die volle Wahrheit zu sagen. Sie haben z. B. bei Ihrer Vernehmung vor dem Land- lichter Zimmermann gesagt: Ich habe keinen Lichtschimmer gesehen; meine frühere Bekundung, daß ich durch eine Ritze des verhängten Kellers gesehen hätte, ist falsch. Heute sagen Sie hier nun wieder: Ich habe einen Lichtschimmer gesehen. Was ist nun richtig? Angekl. Maßlos: Der Untersuchungsrichter hat mich angeschrien und gesagt: Ihre erste Aussage ist falsch. Darauf habe ich ge> antwortet: Ja, das ist falsch, aber ich habe den Lichtschimmer gesehen. Auf weiteres Befragen des Präsidenten bemerkt der Angeklagte Maßlos: Ich habe mich auf den Erdboden gelegt und den Ruf: Hrrrr" gehört; es klang so, als ob jemand gewürgt würde, ein gurgelnder Laut. Das Gegurgel habe ich dreimal gehört. Präsident: Davon haben Sie doch bisher noch gar nichts ge- sagt? Maßlos: Es ist aber wahr. Der Präsident macht im weiteren den Angeklagten auf eine ganze Reihe von Widersprüchen aufmerksam, die er sich in seinen Aussagen vor dem Untersuchungsrichter hat zu Schulden kommen lassen. Er hat an jenem Märzabend von abends 10 Uhr bis nachts 3 Uhr vor Lewhs Keller auf der Lauer gelegen; seine eigentliche Absicht war, ein Stück Fleisch zu stehlen. Auf die Frage des Präsidenten, ob er vor dem Untersuchungsrichter einen Meineid geleistet habe, beteuert Maßlos mit lauter Stimme, daß seine Aussagen auf Wahrheit beruhten. Maßlos ist viel von Berliner   Antisemiten über die Angelegenheit interviewt worden; besonders erstreckte sich die Befragung auf den angeblichen Transport der Leiche des Winter. Präsident: Was haben die Herren denn mit Ihnen ge sprachen? Maßlos: Die Herren haben mich gefragt und ich habe gesagt, daß ich bei LewyGewimmer" undGedabbre" ge hört hätte. Daraus wurde ich im Hotel Kühn in ein Zimmer, 1 Treppe hoch geführt, habe aber nichts vorgesetzt bekommen. Präsident: Kannten Sie die Herren? Maßlos: Sie waren aus Berlin  . Ich erzählte ihnen alles. Präsident: Er zählten Sie jedem, also auch Unbekannten, alles? Das war doch Sache der Behörden? Maßlos: Die Herren fragten mich, ob ich gestohlen hätte. Präsident: Wie kommen die Herren denn dazu? Maßlos: DaS weiß ich nicht. Präsident: Haben die Herren Ihnen gesagt, Sie könnten nicht bestraft werden und auch Ihre Arbeit nicht verlieren? Maßlos: Der Herr Gasanstalts-Direktor A s ch k e sagte, ich würde nicht aus meiner Arbeit kommen. Präsident: Hat Sie ein fremder Herr zur Polizei geführt? Maßlos: Ich wurde von der Polizei vernommen. Präsident: Wes� halb machten Sie nun bei Ihrer polizeilichen Ver� nehmung eine andre Aussage, als bei Ihrer eidlichen Vernehmung? Maßlos: Da bin ich mißverstanden worden. Hieran schließt sich die Verlesung der Aussage, die Maßlos vor dem Untersuchungsrichter Zimmermann gemacht hat. Er hat dort ausgesagt. Der zweite der drei Männer schien derPincenez-Lewy" zu sein. Nachdem das Wimmern aufgehört habe, sei ein Geräusch entstanden, als ob gescheuert worden sei. r ä s i d e n t: Angeklagter, davon haben Sie uns heute nichts ge- sagt. Der Angeklagte schweigt. Präsident: Sie haben uns heute vormittag gesagt, daß der zweite Mann Lewy nicht gewesen sei. Maßlos: Genau weiß ich das nicht. Während der weiteren Verlesung der früheren Vernehmungen sagt Maßlos, ein Herr Bruhn habe ihn im Hotel Kühn aus- führlich vernommen. B r n h n habe ihn aufgefordert, die volle Wahrheit zu sagen. Er müsse alles sagen, was er wisse, auch wenn er es anders beschworen habe. Selbst wenn er wegen Meineids bestraft würde, könne er die ausgesetzte Be lohnung verdienen, wenn er alles sage. Seine Schwiegermutter habe ihm erzählt, daß unter Lewys Wasche Taschentücher gewesen seien, die feiner als die Lewy sche Wäsche waren. Hierauf wird zur Venichmnng der Angeklagten Frau Roß geschritten. Dieselbe sagt aus: Frau Lewy hat mich beauftragt. ihr ein Dienstmädchen zii besorgen. Ich kam des Sonnabends abends zu Lewy und da hörte ich winseln, so, als ob ein Kranker Schmerzen habe. Präsident: Sie waren doch mit Lewys bekannt. Haben Sie denn da nicht gefragt, ob jemand krank sei? Frau Roß: Nein, ich wollte nicht störe», da Frau Lewy einen Brief schrieb. Als ich fortging, habe ich mir gesagt, daß ich noch niemals solches Gcwinscl bei Lewy gehört hatte. Präsident: Wes­halb haben Sic denn Ihre Bekannten, die Lewys, nicht nach der Ursache gefragt? Frau Roß: Ich habe mir keine Gedanken darüber gemacht. Präsident: Soeben haben Sie uns aber hier an dieser Stelle gesagt, daß Sie sich große Gedanken deswegen gemacht hätten. Als Sie weggingen. haben Sic es doch sogar sofort Frau Hirsch erzählt? An­geklagte: Ja. Präsident: Weshalb habe» Sie also nicht Lewys gefragt? Frau Rotz: Ich wollte nicht fragen. Frau Roß sagt weiter aus: Zwischen der Lewy schen Wäsche sei ihr ein feines Taschentuch aufgefallen. Ihre Tochter habe gesagt. das Taschentuch sei mirE. W." gezeichnet. Sie habe das aber nicht weiter beachtet, bis der Kopf gefunden worden sei. Auf weiteres Befragen bemerkt die Angeklagte: Von dem Winseln" habe sie auch ihrer Tochter Mitteilung gemacht. Frau Roß sagt weiter aus, sie sei Dienstag nach Ostern bei Lewy ge> wesen. Frau Lewy war ganz aufgeregt und sagte, ein so schreck� liehet Mord sei noch nicht vorgekommen. Das Kopfabschlagen sei für den Mörder eine viel zu geringe Strafe. Dem müßte jedes Glied gebrochen werden. Sie sagte:Meine Söhne können nicht essen, nicht schlafen, nicht wachen." Als ich wieder bei Lewy war, sagte ich zu Frau Lewy:Sie bekommen keine Aufwärterin, da bei Ihnen der Mord geschehen ist. Frau Lewy sagte:Der ganze Winter ist nicht so viel wert, daß so viel Aushebens von ihm gemacht wird. Den Mörder bekommt man doch im Leben nicht heraus, dazu ist die jüdische Ge meinde zu reich." Acht Tage später ging ich wieder zu Lewy. Frau L e iv y habe sie sehr freundlich empfangen und ihr einen Stuhl angeboten. Präs.: Es ist doch sehr auffallend, daß Frau Lewy Sie, nachdem Sie Frau Lewy auf das gröblichste beleidigt haben, acht Tage später freundlich empfangen hat? Frau Roß: Wenn ich ein Wort lüge, dann soll mir sofort der Kopf abgeschlagen werden. Als sie einige Tage später wieder bei Lewy gewesen sei. habe der alle L e ni y vor ihr geweint und sie gebeten, nichts vom Morde zu sprechen. Sie habe damals wieder Wäsche geholt. r ä s i d e n t:' Es ist doch auffallend, daß, obwohl Sie Frau Lewy beleidigt, diese Sie immer wieder holen ließ? Frau Rotz: Es verkehrte niemand mit Lewy. Hierauf wurden die Frauen Maßlos und Berg vernommen und die Verhandlung alsdann auf Freitagvormittag vertagt. Wie ein Sohn des himmlischen Reich» von einer Vertreterin deS.Ewig-Weiblichen" hochgenommen wurde, zeigte eine Anklage wegen Erpressung, die die Frau Johanna Jacob geb. Wolff gestern vor die vierte Straskamnier hiesigen Landgerichts I führte. Der frühere Attache der hiesigen chinesischen Gesandtschast, Herr T s ch e n g, der jetzt seit Ausbruch der Wirren in China   nach seiner Heimat zurückgekehrt ist und in Shanghai   lebt, trat im Jahre 1890 mit der Angeklagten in intime Beziehungen, denen ein Kind ent- Prossen ist. Das Portemonnaie des bezopften Liebhabers wurde während der Dauer dieser Bekanntschaft leerer und leerer, denn die Angeklagte verstand es meisterlich, dem Chinesen die Goldfüchse aus der Tasche zu locken und ihm zu beweisen, daß es überaus teuer ist, wenn sich ein schlitzäugiger Mongole in ein«deutsches Mädchenherz" einschleichen will. Im Jahre 1894 mußte Herr Tscheng nach China   zurück und kehrte erst nach vier Jahren wieder hierher. Die Angeklagte hat inzwischen ein höchst abenteuerliches Leben geführt. Sie will sich im Jahre 1898 in England mit einem Kaufmann Jacob verheiratet haben, kann aber Näheres darüber nicht angeben und ist dann in Frank- reich, Holland zc. gewesen. Die Thaffache, daß Herr Tscheng aus China   wieder da sei, blieb der Angeklagten nicht verborgen, die- elbe rüstete sich, nachdem sie die frohe Botschaft vernommen, sofort zu einem Freibeuter-Feldzug gegen den Attache, wobei nach der Be- hauptung der Angeklagten der Ehemann derselben die Triebfeder ge- wesen sein soll. Herr Tscheng erhielt fortgesetzt Briefe der An- geklagten und diese ging systematisch mit allerlei Drohungen vor, um immer neue Summen aus ihm herauszupresien. Sie hatte dem Chinesen vorgeredet, daß sie auf seine Anstiftung sich eines gewiffen Verbrechens schuldig gemacht habe und daran'den Schwindel ge- knüpft, daß sie in Untersuchungshaft genommen worden fei. In Deutschland   koste jeder Tag. den sie außerhalb der Untersuchungs- Haft zubringe» müsse, 1000 M. Anfang dieses Jahrs folgte ein Brief aus Rotterdam  , in welchem sie mitVeröffentlichungen in den Zeitungen" drohte, die ihm seine Carriere gründlichst verderben würden. Herr Tscheng hatte eine offene Hand und schließlich auch Furcht vor der' Angeklagten   und zog unter Seufzen immer von neuem seine Börse. Von Zeit zu Zeit erschien die Angeklagte auch in Berlin   und wußte in resolutester Weise persönlich nachzuhelfen, wo ihre geschriebene Bitte nicht auszureichen schien. So pflanzte sie sich eines Tags dem Hause der chinesischen Gesandtschaft gegenüber auf und wartete Herrn Tscheng ab, der aufs höchste entsetzt war, als sie ihm plötzlich den Weg vertrat. Sie ver- langte Geld von ihm und ließ nicht locker, als bis er ihr alles Geld, das er bei sich führte, gegeben hatte. Schließlich ist Hert: Tscheng in großes Ungemach gekommen: der chinesische Gesandte erfuhr' von den Liebesabenteuern seines Attache und mit dessen diplomatischer Laufbahn war es vorbei. Wie Herr Tscheng einem Vertrauensmann zugestanden, hat er den Verkehr mit der Angeklagten mit etwa 20000 M. zu bezahlen gehabt. Ihr jetziger Ehemann ist übrigens ins Ausland geflüchtet. Er war zu Hannover   wegen Betrugs verurteilt worden. Die Angeklagte ist darauf nach Hannover  gefahren und hat von der dortigen Staatsanwaltschaft einen Urlaub aus der Strafhaft für ihren Mann zu erwirken verstanden; dieser hat den Urlaub schleunigst dazu benutzt, um sich im Ausland in Sicher- heit zu bringen. Der Gerichtshof hielt die Erpressung für erwiesen und verurteilte die Angeklagte zu einem Jahre Gefängnis. Milde Richter. Zwei Forstakademiker, die Herren Gustav v. P l a t e n und Jasper v. O e r tz e n standen dieser Tage vor dem Schöffengericht zu Eberswalde  , um sich wegen ver- schiedener Ausschreitungen zu verantworten, die sie in der Nacht zum 28. Februar dieses Jahrs begangen hatten. Ein Nachtwächter ver- wies die beiden zur Ruhe, als sie in der erwähnten Nacht auf der Straße einen heillosen Lärm verübt hatten, worauf sie, nach dem General-Anzeiger   für Eberswalde  " den Beamten umsprangen wie Indianer auf dem Kriegspfade und ihn mit rohen Schimpfworten beleidigten. Als ein andrer Nachtwächter seinem Kollegen zur Hilfe kommen wollte, erhielt er von v. Oertzen einen Säbelhieb auf die Schulter; beim Transport nach der Wache leisteten die beiden Studenten ebenfalls Widerstand. Der Gerichtshof sah die Sache außerordentlich milde an und verurteilte den v. Platen nur zu 20 M., den v. Oertzen hingegen zu 100 M. Geldstrafe. Arbeiter, die im Lohnkampf einem Streikbrecher oder Uuter- nehmer ein paar harte Worte zuriefen, sind bekanntlich zu monatelanger Gefängnisstrafe verurteilt worden I Eingegangene Druckschriften. Von derGleichheit", Zeitschrist sür die Interessen der Arbeiterinnen (Stuttgart  , Dietz' Verlag) ist uns soeben die Nr. 22 des 10. Jahrgangs zu- gegangen. Aus den, Inhalt dieser Nummer heben wir hervor: An die Genossinnen! Die Kohlennot. Frauenarbeit in Hessen  , insbesondere die Arbeit verheirateter Frauen. Von H. Fürth. Schutz der Wöchnerinnen bei Fehlgeburten. Von». V.- Der Lohnkampf im Buchbindergewerbe. Von G Sch. Feuilleton: Dem Kampfe entgegen. Ostara. Gedichte von Klara Müller.- Die Knechtin. Gedicht von I. H. Maikay.- Notizenteil von Lily Braun   und Klara Zetkin  : Frauenarbeit auf dem Gebiete der Industrie, des Handels und Verkehrswesens. Arbeitsbedingungen der Arbeiterinnen Frauenbewegung. Briefkasten der Redaktion. Tie juristisch« Sprechstunde siudet Montag. Dienstag. Tonnerstag»nd Freitag von 7 S Uhr abend» statt. E. I.«nd andre.(Aus eine von mehreren Seiten an uns er- ganzen« Anfrage über die Bedeutung des WortsKhaki"): Khaki ist ein indisches Wort und bedeutet Straßenstaub«der auch Strahenkot. Die Wurzel des Worts wird dieselbe sein, der das bei uns für den Kot von Menschen und Tieren gebrauchte Wort entstammt. Wenigstens haben Italiener und Römer für diesen appetitlichen Gegenstand Worte mit der selben Sprachwurzel. Etwas rötlich. Nein. C. St. 100. Das Kuratorium der Simon und Ella Böhm-Stistung steht unier Leitung des Stadtrats Dr. Mamroth, Rathaus, Zimmer 50 W. F. Wir kennen das Statut der Krankentasie Nicht. Sie sollten sich beim Vorstand oder bei der Generalversammlung beschweren. 000. 1 Ja. 2. Ja, es muh die Zeit aber eine angemessene sein und ist im Streitfall durch das Gericht zu entscheide», welche Zeit angemeflen ist. 3 Wie oft ein gekündigter Arbeiter während der Kündigungszeit sich nach einer andren Stellung umthun kann, sagt das Gesetz nicht. Es ist ihm eine angemessene Zeit zu gewähren. Besteht Streit darüber, welche Zeit angemessen ist, so ist dieser Streit vom Gericht zGewerbegertcht eventuell Amtsgericht) zu entscheiden. O. E. Leider sind Sie zum vollen Ersatz des Schadens verpflichtet. Wette 50. Wenn das Kind nach dem 31 Dezember 1890 geboren ist, hat es gegen feinen außerehelichen Erzeuger auch dann Anspruch auf Aliinentation, wenn seine Mutter bereits rüher von andren außerehelichen. folgenreichen Verlehr hatte. M. W. 25. Soweit ersichtlich steht Ihnen kem Recht zu. Die wesent- lichsten gesetzlichen Vorschriilen über die Psandlechanstalten sind folgende: Für Preußen ist das Pfandlcihgewerbe durch das Gesetz vom 17. März 1881 geregelt. Die wesentlichsten Bestimmungen dieses Gesetzes sind folgende: Der Pfandleiber darf sich an Zinsen nicht mehr ausbedingen oder zahlen lasse», als 2 Pf. für jeden Monat und jede Mark von Darlehns- betragen bis zu 30 M.. und 1 Pf. sür jeden Monat und jede den Betrag von 30 M. übersteigende Mark. Es darf jedoch der Pfandleiher aus- bedingen, daß Zinsen mindestens sür 2 Monate gezahlt werden niüffen. Die Fälligkeit des von einem Psandleiher gegebenen Darlehns tritt nicht vor Ablauf von 6 Monaleu seit dessen Hingabe«in. Der Psandleiher muß in sein Psandbuch eintragen: Datum des Darlehns- geschäfts, Vor- und Zuname des Verpfänders. Betrag des Dar- lehns und der Zinsen. Bezeichnung des Pfands, Zeit der Fälligkeit des Darlehns. Eine Abschrift dieser Eintragungen muß der dem Darlehns- nehmer zu ubergebende Pfandschein enthalten; falls Pfandbuch und Pfandschein nicht übereinsnuiuien, gilt der dem Verpfänder günstigere, dem Psandleiher nachteiligere Inhalt. Der Verpiänder ist berechtigt, das Pfand jederzeit bis zum Abschlüsse des Verkaufs- i u z u l ö s e n. Der Psandleiher ist berechtigt, das Pfand zum Zwecke der Befriedigung wegen seiner Forde- rung an Kapital und Zinsen nach eingetretener Fälligkeit in öffentlicher Auktion ohne vorausgegangene Klage verkaufen zu lassen. Nach er- folgtem Verkauf des Pfands hat der Psandleiher den sür den Verpfändet nach Abzug der Psandschuld und der Verfteigerungskoften etwa verbliebenen Ueberschuß des Erlöses an den Verpfänder zu zahlen oder für denselben innerhalb längstens 14 Tagen bei der Ortsarmenkafse zu hinterlegen. Bis zum Ablauf von drei Wochen nach der Fälligkeit des Darlehns erfolgt die Einlösung des Pfands nur gegen Rückgabe des Pfandscheins. Sind seit der Fälligkeit des Darlehns drei Wochen verflossen, io kann der Verpfänder das bis dahin nicht eingelöste Pfand auch ohne Vorlegung des Pfandscheins einlösen. Das Gesetz findet aus den Pfandleih- Gewerbebetrieb durch den Staat keine Anwendung; indessen sind die für die staatlichen Pfandleihhäuser erlassenen Reglements im allgemeinen mit vorstehenden Bestimmungeu über­einstimmend. H. P. EinEgoist" ist ein selbstsüchtiger Mensch, ein Mensch, der in allem nur an sein eignes Ich(lateinisch ego) denkt; einStreber" ist auch Egoist, aber einer, der außerdem, um in leinem Amte oder sonstwie vor- wärts zu kommen, vor keinem Mittel zurückschreckt; ein Vorwärtsstrebender, dem jedes Mittel zur Erreichung seines Strebens recht ist. Witten,  », gvttderflcht uom 25. Oktober>000. iiiorge»»«»hr. Stationen Ewinemde. Hamburg  Berlin  Frankf.M. München Wien LS t E 2| Z-- 762 760 --~ 8? S SW 7631® 28 764 SSW 765 SW 767! Still Stationen ? i I- a 2 s Haparanda Petersburg (Sott Aberdeeu Paris 5 3 8 f 757 ZW ZöSiNW 75 1W Wetter tfS c i" Zi­ll wolkig 4ivolkig Lhlb.bed 11 7 «vetter-Prognose für Freitag, den 2«. Oktober I»00. Zunächst etwas wärmer, vorwiegend trübe und regnerisch bei zieinlich frischen südwestlichen Winden; später anfllarend und etwas kühler. Berliner   W-tierdureau. Verantwortlicher Redacteur  : Heinrich Wettker in Groß-Lichterfelde  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Druck und Verlag von Mar Bading in Berlin  .