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rechtliche Stellung des Lands gefährdenden Machinationen von fran Wahlbeftechung. Aus Breslau wird einem hiefigen Blatte| Worte bes Angeklagten nicht dahin aufgefaßt, daß sie nun auch ins zösischer Seite begründet. Es heißt darin in dieser Hinsicht: sic gemeldet: In einer am Donnerstagabend stattgefundenen social Braktische übersetzt werden sollen. Staatsanwalt& il bry erachtete Die Uebertragung des Entwurfs auf Elsaß- Lothringen würde bemokratischen Versammlung teilte der focialdemokratische Wahlmann die Thatbestandsmerkmale des§ 180 St.-G.-B. für erfüllt. Dieser ohne den gleichzeitigen Erlaß ergänzender Bestimmungen nicht zu Müller August Borewsti mit, daß vor einigen Tagen ein Baragraph verlange nicht, daß die Hörer des Grafen Bückler nach dessen läffig sein, weil die Gewerbe- Ordnung im Reichslande noch nicht tonservativer Führer an ihn herangetreten sei und ihm eintausend Worten hinauslaufen und auf die Juden losdrefchen; es genüge, wenn gilt. Abgesehen hiervon aber gestatten die offenkundigen Bestrebungen, Mart angeboten habe, damit er seine Gesinnungsgenossen unter welche daselbst gegen die Bereinigung des Landes ben Wahlmännern bewege, sich ber Wahl zu enthalten und bei den Zuhörern die Geneigtheit hervorgerufen werde, bei passender mit Deutschland thätig sind, und die mächtigen in das Ge- mit dem Gelde am Wahltage einen Ausflug zu unter- Gelegenheit, bei Unruhen 2c. nach dem Rezept des Grafen Pückler biet der internationalen Politit zurückgreifenden Anlehnungen, nehmen.zu verfahren. Wie jetzt die Dinge bei uns liegen, liege sogar eine welche diesen Bestrebungen zu Gebote stehen, es gegenwärtig nicht, Die Mitteilung des Genossen Borewsti erhebt gegen einen nahe Gefahr dazu vor. Die Angeklagten mögen durch gewisse die Mittel aus der Hand zu geben, welche die franzöfifche Breß tonservativen Führer den bestimmten Vorwurf des Bersuchs der Auswüchse namentlich der jüdischen Presse zu träftigen Ergüssen gesetzgebung zur Berhütung des Mißbrauchs im Sinne Wahlbestechung, eines Verbrechens, das, wenn es zur Ausführung gereizt gewesen sein, solche aufreizenden Reden seien aber unzulässig. Dieser Bestrebungen gewährt. Die Verhältnisse in Elfaß gekommen wäre, mit Gefängnis von einem Monat bis zu Wohin sollte man tommen, wenn solche aufrührerischen Reden von Lothringen müssen weiter geklärt sein, wenn die Einführung des zwei Jahren bestraft wird. Bekanntlich sind die Breslauer Wahlen den Vertretern der Arbeiter gegen die Arbeitgeber, von den vorliegenden Gesetzes mit dem Interesse des Reichs vereinbar feiner Zeit auf das Betreiben der Konservativen aufgehoben worden, Juden gegen die Christen, von Katholiken gegen Evangelische gehalten sein soll." weil die an die socialdemokratischen Wahlmänner gezahlte fleine Aber auch die vom Ministerium für Elfa Loth- Entschädigung für versäumten Arbeitsverdienst als ungefeglich würden? Was dem Grafen Büdler recht sei, müsse doch den andern ringen selbst dem nunmehr seit zwei Jahren in Kraft befindlichen erklärt wurde. billig sein. Er beantrage gegen den Grafen Büdler 200 M., neuen reichsländischen Breßgesetz beigegebene Be gründung spannt den Rahmen der Anwendbarkeit des in Frage stehenden Kaiser und Herzog. Aus Wolfenbüttel wird berichtet: Der gegen den Angeklagten Bödler 50 M., gegen Dr. Bötticher Rechtsanwalt Dr. Hahn beantragte dagegen Verbreitungsverbots gegen außerhalb des Reichsgebiets heraus- Herzog von Cumberland, dessen Gottes- Gnadentum" im Sinne 200 m. Geldstrafe. gegebene Druckschriften" feineswegs weiter, beschränkt ihn vielmehr unserer Monarchisten unzweifelhaft ist, ist vom hiesigen Regiments- die Freisprechung aller drei Angeklagten. Es sei nicht ausausdrücklich auf die Zwecke der auch vom Reichstag für notwendig fommando boykottiert worden, was gerade kein Beweis für reichend, daß zu Feindseligkeiten aufgereizt werde, es müsse direkt erachteten Abwehrmaßregeln gegen etwaige von Frankreich aus- gute Beziehungen zwischen Gmunden und Berlin ist. Wie zu Gewaltthätigkeiten in einer den öffentlichen Frieden gefährdenden gehende deutschfeindliche Machenschaften: die„ N. N." berichten, hatte die Vaterländische Vereinigung Weise angereizt werden. Diese Absicht habe Graf Bückler nicht gehabt. Er " Die unmittelbare und vorbehaltlose Einführung des deutschen des Erbprinzen Georg Wilhelm, welcher durch Konzert ge- Judentum drohen und dabei sich in Hyperbeln gefallen. Wegen viel stärkerer Brunonia" zu dem am Sonntag stattfindenden Geburtstag habe lediglich die Gefahren geschildert, die dem Vaterlande durch das Breßgesetzes so heißt es dort erscheint in Elsaß- Lothringen feiert werden sollte, die Stapelle des hiesigen 46. Feld- Artillerie Ausbrüde sei er in Breslau und Glogau freigesprochen worden und nicht angängig, da einzelne Bestimmungen des Reichsrechts den Forderungen, welche nach den im Reichsland gegebenen Verhält- Regiments engagiert. Seitens des Regiments- Kommandeurs ist ausdrücke sei er in Breslau und Glogau freigesprochen worden und nissen zu stellen sind, nicht genügend Rechnung tragen, Noch heute aber ein Spielverbot erlaffen, weil ein hoch auf den beshalb habe auch Dr. Bötticher das Referat ohne Bedenken auffind, namentlich von außen her, Bestrebungen thätig, die gegen Herzog von Cumberland ausgebracht wird, zu welchem die genommen. Der Angeklagte Böckler habe nichts gefagt, was einer die Vereinigung Elsaß - Lothringens mit dem Stapelle intonieren müßte. Ein Versprechen des Vorstands, neben Aufforderung zu Gewaltthätigkeiten ähnlich sehe. die Bereinigung Elsaß - Lothringens mit dem - Der Gerichtshof Deutschen Reiche gerichtet sind, und wenn dieselben auch, dem Herzoghoch auch ein Kaiser hoch auszubringen, erwirfte tam zur Freisprechung der drei Angeklagten. Die Aeußerung des dank dem erstarkten Bewußtsein der dauernden Zugehörigkeit des nicht die Zurücknahme dieses Befehls.- Angell. Bödler sei nur eine Stritit vergangener Dinge gewesen Lands zum Reiche, nicht mehr den Boden finden wie ehedem, so Ein Patriot". Der in Saalfeld erscheinende Oberund nicht unter den§ 130 zu bringen. Die dem Grafen Büdler zur Last müssen boch der Regierung die Mittel zur Verfügung stehen, ihnen voigtländische Anzeiger" teilt mit, daß der Redacteur des" Saal- gelegten Aeußerungen seien nach Ansicht des Gerichts nur bildda, wo sie am häufigsten und am stärksten auftreten, rasch und felber Anzeiger", ein Herr Gustav Bethge, fich der Unter- lich und nicht wörtlich zu nehmen, es seien Uebertreibungen, die wirksam zu begegnen. Von diesem Gesichtspunkte aus schlagung an Geldern schuldig gemacht hat, die für die Krieger in auf den ersten Blick sich als solche zu erkennen geben, nicht ernst find also Renderungen oder ergänzende Bestimmungen des Reichs- Ostasien gesammelt worden waren. Es handelt sich um 200 M. genommen werden können und sollen, und nicht geeignet seien, zu rechts erforderlich." Bethge forderte unabläffig durch die Beitung und persönlich zu Gewaltthätigkeiten anzureizen. Und weiter: Gunsten einer Sammlung das Wort zu ergreifen und war eifrig Sammlungen auf, veranlaßte andre, bei festlichen Gelegenheiten zu bemüht, das Geld in seine Hände zu bekommen, wo er sich fast aufdringlich zeigte. Aus irgend einem Grunde wahrscheinlich hatte man Berdacht geschöpft wurde bei Bethge eine Revision vorgenommen, wobei die Unterschlagung entdeckt wurde. Bethge fuchte zuerst Ausreden zu machen, mußte aber schließlich eingestehen.
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Die Vorschrift in§ 14 des Reichs- Breßgefeges, wonach die Verbreitung einer im Ausland erscheinenden periodischen Druckschrift nur dann verboten werden kann, wenn gegen eine Nummer derselben binnen Jahresfrist zweimal eine Verurteilung auf Grund ber§§ 41 und 42 des Strafgesetzbuchs stattgefunden hat, ist zur erfolgreichen Abwehr der gehäſſigen Angriffe, die von einem Teil der ausländischen Bresse fortgesetzt gegen die durch den Frankfurter Friedensvertrag geschaffene RechtsTage gerichtet werden, völlig unzureichend... Die Befugnis zu raschem Einschreiten gegen ausländische Druckschriften aller Art kann daher nicht entbehrt werden."
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Nachfeffion des bayrischen Landtags. München , 25. Oftbr. ( Eig. Ber.) Die liberalen Organe der bayrischen Regierung, die noch vor kurzem in ihrem politischen Teile hochnäsig die Nachricht Die Absicht des Gesetzgebers bei der Fassung des§ 2 unsres dementierten, daß eine Nachsession des Landtags unvermeidlich sei, reichsländischen Preßgefeßes ist also zweifellos dahin festgestellt, daß müssen nun doch kleinlaut im lokalen Teil die bevorstehende Eindas Verbreitungsverbot fich lediglich gegen solche ausländische berufung der Kammer für Mitte Februar melden. Motiviert wird Druckschriften zu wenden habe, die eine deutschfeindliche, gegen die Einberufung von der Regierung durch den Hinweis auf den achtdie Bestimmungen des Frankfurter Friedensvertrags gerichtete Agitation zigsten Geburtstag des Regenten, über dessen beabsichtigte entfalten, wogegen von einer weiteren Auslegung jenes Paragraphen in Ghrung der Landtag beschließen soll. Das schützt das Ministerium dem Sinne, daß dem Ministerium das Recht zustehe, nach Gutdünken natürlich nur vor, um sich gegenüber der Kammer der Reichsräte jebe im Ausland erscheinende Drudschrift, beren Zendenz zu deden. Die Herren Brivilegierten und Lebenslänglichen scheinen ihm nicht aufagt, bom Ueberschreiten der Grenzen des Reichs- nur mit äußerstem Wiederwillen ihre Pflichten gegenüber dem Lande lands fernzuhalten, deshalb nicht die Rede sein kann. Insbesondere zu erfüllen und suchen, um jeden Preis die Nachfeffion zu ver wird sich das Einschreiten des Minifteriums gegen die beiden hindern.( In einer Centrumsversammlung, die im verflossenen Juli italienischen Zeitungen nimmermehr rechtfertigen laffen. in München stattfand, verstieg sich ein burch seine Offenherzigkeit Was Herr v. Puttkamer mit dieser seiner administrativen Ver- bekannter ultramontaner Abgeordneter aus dem Arbeiterstande zu botsverfügung bezwedt, darüber tann ein Zweifel freilich nicht be- der Behauptung, die Reichsräte seien deshalb Gegner der Nachsession, stehen. Avanti" und Giustizia " zählen zu den hervor- weil sie das Arbeiten nicht gewohnt seien!) Deshalb braucht die ragendsten Verfechtern der Klaffenintereffen des socialistischen Regierung einen schicklichen Vorwand, Broletariats in Italien und sie werden auch von den in der Industrie Thatsächlich liegen die Verhältnisse aber, daß alle Elsaß - Lothringens besonders zahlreich beschäftigten italienischen Parteien der unteren Kammer eine kurze Session des Landtags Arbeitern da und dort gelesen. Es ist also vor allem die schon mit Rücksicht auf die unhaltbaren Zustände unter dem Lehrerdrohende Ausbreitung des focialistischen Ge- personal für unumgänglich notwendig halten und dies der Nedantens unter jenen fremöländischen Arbeitern feines Macht- gierung auch in unzweideutigster Form zu verstehen gaben. bereichs, die Herr v. Buttkamer verhindern will. Denn daß unsre italienischen Bruderorgane, da sie doch aus einem uns eng ver= bündeten Lande kommen, die Zugehörigkeit Elsaß - Lothringens zum Reiche gefährdende Bestrebungen verfolgen, das wird die Straß burger Regierung gewiß nicht behaupten wollen.
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Bülow, der Schutzöllner. Der römische ,, Corriere della Sera " bespricht die Erwartungen, die Italien vom neuen deutschen Reichstangler in handelspolitischer Hinsicht hegen dürfe. In dem Artikel wird ausgeführt:
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Dreschen ist frei!
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Gewaltthätigteiten standen gestern der Rittergutsbesizer Wegen Anreizung verschiedener Klassen der Bevölkerung zu Die neueste Buttfamersche Polizeithat ist weiter nichts als ein Graf Walter v. Püdler K. Tschirne, der Schriftsteller Otto einseitiger Eingriff in den socialen Klaffentampf, womit man dem Heinrich Bödler und Redacteur Dr. Paul Bötticher vor der Mangel des längst schon schmerzlich vermißten Socialisten 7. Straffammer des Landgerichts I. Den Vorsiz führte Landgefeges einigermaßen abhelfen will. Sie schließt sich würdig gerichtsdirektor Voigt, die Auflage vertrat Staatsanwalt Filbry den Knebelungsmaßregeln an, denen die socialistische Presse des die Berteidigung führt Rechtsanwalt Dr. Hahn Charlottenburg. Reichslands selbst unter dem Regime Buttfamer von jeher aus- unter Anklage standen die Neden, die die beiden ersten Angegesetzt war. flagten am 13. Juli d. J. in der„ Tonhalle" in einer vom Wahlverein der Deutschen Reformpartei" einberufenen antisemitischen Volksverfammlung gehalten haben. In dieser Versammlung sprach Graf v. Büdler über das Thema:" Die praktische Lösung der Judenfrage". In einer überaus träftigen Sprache führte er darin aus: Reichskanzler Graf Bülow hege zwar gegenüber Italien in 8wei Völkerschaften bewohnen unser deutsches Vaterland, die Gerhandelspolitischer Beziehung die besten Gefühle, allein trotzdem manen und die Juden, ein Vertragen zwischen beiden sei nicht möglich, werbe er gezwungen fein, wie er bies bereits in einem werde er gezwungen sein, wie er dies bereits in einem die einen müssen herausgeschmissen werden.„ Durchhauen und rausschmeißen" fei das einzige Mittel, um mit der ausgedrückt habe, die Interessen der über allzu starten ausländischen Lebensmittel Import Judenbande" fertig zu werden. Ausnahmegeseze seien tlagenben deutschen Landwirtschaft in Rechnung Mumpig". Der Redner wandte fich dann gegen die zu ziehen. Italien werde darum gut thun, ebenfalls nur die Frechheit der jüdischen Presse", erwähnte, daß gegen ihn eignen Interessen ins Auge zu faffen." als Amtsvorsteher ein Disciplinarverfahren infceniert worden sei Das ist immerhin ein linder Trost für die deutschen Agrarier, und sagte ungefähr: Es ist ganz schnuppe, ob ich mit oder ohne bie in höchster Spannung erwarten, wie weit Graf Bülow fich den Amtsvorsteher auf die Judenbande los dresche, gedroschen junterlichen Forderungen fügen werde. Sie vertrauen, daß ihr muß werden, bis die Juden windelweich gehauen und Miquel und ihr Posadowsky den weltpolitischen Bülow gehörig ingerichmettert am Boden liegen. Das tapfere Boeren Sen agrarischen Karren spannen werden. volk wehre sich bis zum letzten Blutstropfen gegen die Angriffe
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Das Gegenwartszuchthans in Saarabien.
dar Von der Saar wird uns geschrieben: Die Firma Ru d. Böding u. Cie. zu Halbergerhütte hat mit dem 1. Oftober einen Erlaß" in Kraft gefeßt, wie er eben nur im Machtbereich des Beherrschers von Saarabien denkbar ist. Es ist ein Kabinettstid der Gefeßgebungskunst unsrer Fabrikanten- Despotie. Kein Wunder- Herr Rudolf Böcking ist ein Schwager des Herrn v. Stumm, und dieser selbst Teilhaber der Halberger Hütte. Wir übergeben das neueste Beugnis grenzenloser Unternehmer- Ueberhebung hiermit dem Gericht der Oeffentlichkeit. Es lautet unter Weglaffung der nebensächlichen Stellen wörtlich:
Disciplinar- Reglement für die Meifter der Firma Rub. Böcking u. Cie. zu Halbergerhütte.
Die Bestimmungen der allgemeinen Arbeitsordnung für die Halbergerhütte vom 1. März 1892 nebst Busaz vom 18. April 1893 find auch für die Meister der Firma mit nachstehenden Modifitationen maßgebend:
I. Die in den§§ 1-5 über die Sonntagsruhe enthaltenen Borschriften finden auf die Meister teine Anwendung. Die Meister sind aber bei Strafe verantwortlich für die Befolgung dieser Vorschriften durch die Arbeiter.
II.( Betrifft die Kündigungszeit.)
III. Den Entlassungsgründen ohne die monatliche Kündigung, die in§ 13 der Arbeitsordnung aufgeführt sind, treten hinzu:
11. Ber Arbeiter, welche unter ihm stehen, ohne specielle Erlaubnis der Firma, selbst gegen Vergütung, zu Privatzweden benutzt, sie in Kost und Logis nimmt, Geld von ihnen leiht, oder sich Naturalien mit oder ohne Zahlung von ihnen liefern läßt.
12. Wer socialdemokratische Blätter hält oder perbreitet, an socialdemokratischen Versammlungen oder Vereinen teilnimmt oder auch Wirts= häuser frequentiert, in welchen socialdemo Iratische Versammlungen abgehalten werden oder Blätter dieser Richtung auftiegen.
IV. An Stelle des§ 38 tritt nachstehende Bestimmung: Den Meistern ist bei Strafe verboten:
1. Gerichtliche Klagen gegen Angehörige des Werks, ohne dem Chef der Firma ihre dahingehende Abficht vorher mitgeteilt zu haben;
2. Geschenke an Vorgesezte oder deren Familienmitglieder sowie jedes Nebengeschäft mit Ausnahme des Ackerbaus ohne fpecielle Erlaubnis des Chefs der Firma. Das lettere Verbot bezieht sich auch auf die Angehörigen des Meisters ( Frauen, Kinder und Verwandte, welche zu seiner Haushaltung gehören);
8. außer dem Knappschaftsverein noch einer andren Krantentasse anzugehören.
V. Das Strafmagimum in§ 39 wird von 6 auf 10 M. erhöht.
VI.( Sandelt von Zusatz zur Anappschaftspenfion bei In validität und Gratifilationen bei günstigem Geschäftsabschluß. Es sei hier bemerkt, daß in einem andren Schriftstück bestimmt ist, daß die Unterstützung an diejenigen Meister nicht ausgezahlt wird, die sich an socialistischen Versammlungen und, Umtrieben" beteiligen.)
VII. Will ein Meister sich verheiraten, so hat er diese Absicht vor der Hochzeit bem Chef der Firma mitzuteilen, widrigenfalls er die Künbigung zu gewärtigen hat. Halbergerhütte, den 1. Oftober 1900. Rud. Böding u. Cie.
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Die Kohlennot.
Der Zollkampf. Die maßlosen Getreidezollfäße, mit welchen eines hinterliſtigen Volts, man möge diesem Beispiel nachder Vertreter des 12 000 Mart- Reichsamts den Agrariern zu ahmen und den Juden fräftige Boerenhiebe applizieren. dienen gedenkt, erregen in Handelstreifen wahrhaftes Ent- Nach dem Grafen Büdler sprach der Angeklagte Bödler über die Nürnberger Parteiblatts, die Fränkische Verlagsanstalt, heraus. Eine sehr zeitgemäße Schrift hat soeben der Verlag unfres segen. Der Hamb . Korresp." erklärt erregt: „ Judenschüzer". " Daß auf Grund eines 6 Mark- Getreidezolls ein Handels- Brozesse zu sprechen und soll das Bedauern ausgedrückt haben, daß über Die tohlennot", eine außerordentlich interessante und Er kam dabei auf die Stolper und Bütower gegeben. Es ist eine Broschüre unfres Parteigenoffen Dr. v. Saller vertrag mit Rußland zu stande kommen fönnte, fann tein ver- bie Bütower Aufrührer bloß an die Fensterscheiben der gewissenhafte Arbeit, die auf dem beschränkten Naum das ganze zur nünftiger Mensch glauben; man hat also nicht die Handels- Juden sich gehalten haben; es hätte gegen die frechen Juden Sache vorhandene Material zusammenträgt und, wenn auch in Verträge, sondern den Bollkrieg vorbereitet, Nun halten wir es allerdings für ausgeschlossen, daß Graf v. Bülow seinen nach dem Rezept des Grafen Pückler verfahren werden sollen, napper Form, dennoch erschöpfend behandelt. Genosse Haller hat Namen unter einen Minimaltarif dieser Art segen könnte. Troy- das hätte ihnen nicht geschabet. Ueber den Gang der Ver- das Thema Mitte dieses Monats in einer Nürnberger Versammlung Kroz dem ist es Pflicht aller interessierten Streife, sich ihrerseits aus sammlung und die Neden, die gehalten worden, erschien in besprochen und folgt nun den Wünschen der Zuhörer, indem er den Leibesträften gegen diefes Attentat auf die Grund der Staatsbürger- Zeitung" ein sehr eingehender, in den Kraftstellen Bortrag in Drud giebt. lagen unsrer Wirtschaftspolitit au wehren." wortgetreuer Bericht, den der Dr. Bötticher zu vertreten hat. Graf des rheinisch- westfälischen Kohlensynditats 1893 bie reisIn der Broschüre wird wirksam gezeigt, wie mit der Gründung Die Deutsche Tageszeitung" hat aber erklärt, die Angabe des Bückler erkannte diesen Bericht im ganzen als zutreffend an und treiberei der Kohle begann, zunächst durch die Syndikatisierung 6 Marl- Bolls jei nicht richtig, der Regierungsentwurf enthalte einen gab zu, träftige Worte gebraucht zu haben. Angeklagter Bödler der Produktion. Diese ist heute foweit fortgeschritten, daß von den noch höheren Getreidezollsas.- gab seinen Worten eine andre Auslegung. Er habe lediglich auf im vorigen Jahre in ganz Preußen geförderten 94 Millionen Tonnen Das Jesuitengeseh soll trop der von der Germania " fund- einige sehr dreiste jüdische Aeußerungen Bezug genommen, die bei Rohlen, 48 Millionen Tonnen also mehr als die Hälfte vom gegebenen Zuversicht doch nicht aufgehoben werden. Die„ Köln . dem Biltower Prozeß in die Erscheinung getreten und auf diese Syndikat produziert wurden. Um feinen Bied zu erreichen, arbeitete Boltsztg." erklärt Hagend, fie wiffe, daß die Meldung erneuter Ver- bestimmten, der Vergangenheit angehörenden Fälle das Rezept rung, Foreierung der Ausfuhr. Das erstere erreichte das Syndikat bas Shubilat nach zwei Richtungen: Einschränkung der Förde handlungen über Aufhebung jenes Gefeßes falsch fei. Dem Centrum des Grafen Büdler für praktisch erachtet. wird also der willkommene und bringlich nötige Oppositionsstoff noch hinzugefest, daß er feineswegs au Gewaltthätigkeiten aufreizen wolle, siffer um 5,03 Bros., 1899 um 6,33 Broz. zurückblieb. Die Forcierung Er habe besonders mit solchem Erfolg, daß 1894 die Förderung gegen die Beteiligungseinige Zeit belassen werden, sondern nur von Vergangenem spreche. Letzteres wurde von dem als der Ausfuhr wurde mit solchem Erfolg betrieben, daß die SteinkohlenMoltke. Am Freitag fanden mehrfache militärische Feierlich Beugen vernommenen Polizeilieutenant Hartung bestätigt. Diefer Ausfuhrziffer von 9,68 Millionen Tonnen in 1893 auf 18,94 Mitfeiten aus Aulaß des 100. Geburtstags des Feldmarschalls Grafen Beuge bekundete, daß die Versammlung fehr zahlreich von einem lionen Tonnen in 1899 ftieg, wobei die Gewährung billiger Moltke statt. Auch der Kaiser erließ einen Armeebefeht, in dem sehr feinen Publikum besucht gewesen sei; der Teil des Ausfuhrtarife durch die preußische Staatsregierung dem ExportMoltke überaus verherrlicht und als" Muster aller Kriegertugenden" vols, ber dort war, habe zu Gewaltthätigteiten nicht aufgereizt eifer noch verständnisvoll entgegen tam. Dergeſtalt konnten die gefeiert wird. aufgereistohlenpreise auch in die Höhe gejagt werden. So betrug der Zu den Zugenden Moltkes pflegten seine Verehrer stets die werden können, man habe dem Rebner beifältig zu Breis pro Toime bei Flammtohlen 1893; 7,58 m., 1000: 12 bis zurüdhaltende Schweigfamleit zu zählen. Moltle war ein Feind von gejubelt und zugeklatscht. Auf Befragen des Botfizenden 14,50 m., bei Fettfohlen 1893: 7,29 202., 1900: 10,50 W., bei MagerBomp und lauten Festen. Wir wissen nicht, ob die ihn jetzt Feiernden erklärte der Zeuge, daß nach seiner Auffassung nicht alles fohlen 1898: 7,50., 1900: 10 m., bei Goats 1898: 8,78 2., in der Zeit der Waldersee - Reklame auch dieser Tugend des Manns wörtlich zu nehmen sei, was der Graf Büdler fagte. Dieser bediene 1900; 16,11 m., so daß sich heute die Kohlenversorgung nur unter gedacht haben. fich einer sehr blumenreichen Sprache. Er selbst habe dieden schwersten persönlichen Opfern des Einzelnen vollziehen
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