Nr. 259.
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An der bürgerlichen Bresse ist eine Erscheinung zu bewundern, die man je nachdem als Pofierfähigkeit oder als strafwürdige Naivität auslegen kann. Vom Tauschprozeß bis zum Fall Bueck und dem nunmehr in aller Munde befindlichen Prozeß Sternberg machte sich bei jeder Schandwürdigkeit, in der ein preußischer Beamter vor der Oeffentlichkeit brillierte, ein überraschtes Staunen breit. Wie so etwas nur im preußischen Beamtentum möglich sei! Zwei find der Wege nämlich, auf denen Preußen- Deutschland zur Tugend und Größe emporgestrebt ist. Der eine ist aufgezeichnet in der lieblichen Hohenzollern- Legende, der andre beruht auf der noch niemals verlegten Integrität des Beamtentums. An dem Duft dieser beiden holden Märchenblüten berauscht sich namentlich die liberale Presse, wenn ihr im rauhen Werkeltagsgetriebe die Thatsachen einmal gar zu hart vor die Nase stoßen. Es hieße eine Geschichte der politischen Unterdrückungen schreiben, wollten wir die Legende von der Keuschheit des preußischen Beamten apparats zum Ueberfluß an dieser Stelle zerstören. Genug, wir registrieren einfach, daß auch die Enthüllungen im Prozeß Sternberg die Presse überrascht" haben. Eines der Blätter von der posierenden Sorte schreibt in faltenwerfender Pathetik:
" Draußen, vor dem Justizpalaste in Moabit , steht ein erzenes Bildwerk: der Löwe, der die Schlange zertritt; aber drinnen im Schwurgerichtssaal hebt sich drohend ihr Haupt. Ihr Geifer träufelt fich nicht nur auf ein verdorbenes Kind hernieder, das verloren ist für jedes Gefühl von Scham und Sitte, nein er bespeit das Palladium, welches Preußens Größe und Ruhm gemacht hat in allen Zeiten: die Unbescholtenheit und die Ehre des preußischen Beamtenstands, ja selbst die Ehre der Armee. Der" Post" aber, die den empörenden Fall Bueck mit Seelencube zu rechtfertigen sich befloß, überläuft es in einer Betrachtung über den Fall Sternberg heiß und kalt:
Dienstag, den 6. November 1900.
Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3. Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.
an die Paragraphen des Gesezes halten könne. Heute sind die Die ohtönigsburg ist jene gewaltige, auf einer steilen, Organe der Polizei vollkommen durch das Gesetz oder vielmehr weithin die Gegend beherrschenden Vogesenhöhe gelegene Ruine, nach durch die Auslegung, die die Gerichte ihm geben, gedeckt, wenn sie, dem Heidelberger Schloß wohl eine der größten und schönsten Deutschum nur ein Beispiel zu erwähnen, die Arbeiter und deren Organi- lands, die der Nat des nahen unterelsässischen Kreisstädtchens fationen wenn nicht anders so durch die bekannte Handhabung des Schlettstadt Kaiser Wilhelm II. anläßlich seines Vogesen groben Unfug- Paragraphen drangfalieren.. besuchs im Sommer des Jahrs 1898 zum Geschenk gemacht Und ferner: Wer wil leugnen, daß auch die Person des ein- hat. Der Kaiser sprach damals, als er sich zur Annahme des ihm fachsten Schuhmanns, des einfachsten Gendarmen vor Gericht in gar angebotenen Geschents bereit erklärte, gleichzeitig die Absicht vielen Fällen eine ganz andre Bedeutung gewinnt als die des aus, die mächtige Feste in ihrer ganzen ursprünglichen Pracht und nicht uniformierten Beugen. Sollen wir die Beispiele einzeln auf Größe wieder erstehen zu laffen und erteilte gleich darauf zählen, wo die Aussage civilistischer Zeugen in ihrem Wert erheblich dem Berliner Architekten Bodo Ebhard den Auftrag, herabging, nachdem ein Schumann in einem Prozesse anders mit den Aufräumungs- und Wiederherstellungs- Arbeiten unausgesagt hatte, als diese?
gefäumt zu beginnen. Gs gelang dem Künstler, aus alten Gewiß wird in folchen Fällen das beste Wissen des Schußmanns Plänen, Stizzen und Beichnungen das Bild des ursprünglichen Schloßebenso wenig anzuzweifeln gewesen sein, wie das beste Wissen der bans in allen seinen Teilen vollständig zu rekonstruieren, und feit andren Zengen, aber es sind auch Strafprozesse in unsrer Erinnerung. Anfang des vorigen Jahrs herrschte denn auf der Höhe auch eine; von der Beamte von einem vom Richter selbst als falsch anerkannten emfige Thätigkeit. Bahlreiche Arbeiter waren seither damit beZeugnis teine nachteiligen Folgen hatte. Der Gendarm Höppner schäftigt, die unteren Teile des seit mmmmehr bald 270 Jahren der in Nixdorf ist Gendarm geblieben, auch nachdem der Richter, der Zerstörung verfallenen Schlosses aus den tiefen Schuttmassen freis ihm in einem Beleidigungsprozeß den Eid abgenommen hatte, zulegen und die halbwegs erhaltenen Ueberreste des alten Prachtbaus offen den Eid dieses Gendarmen als falsch bezeichnet hatte, und für die Wiederherstellungsarbeiten zu retten. Tiefe, im Laufe der Zeit ebenfalls ist uns nichts von einer weiteren gerichtlichen Ahndung in völlig verschüttete Brunnenschächte wurden wieder ausgehoben und, als dem Düsseldorfer Fall vom 9. März vorigen Jahrs bekannt ge- sie ihren Zweck, das für die Bauarbeiter nötige Waffer zu liefern, worden, wo das Gericht dem Schwur von fünf Polizei- nicht zu entsprechen vermochten, Kilometer lange Wafferleitungen von beamten keinen Glauben zu schenken vermochte. den nächst erreichbaren Quellen bis zur Baustelle ausgeführt. Eben weiter ziehe man in Betracht, daß die Polizei auch im bürgerlichen ist man mit der Herstellung einer elektrischen Bergbahn beschäftigt, Erwerbsleben ein in manchen Dingen fast als schrankenlos em die die erforderlichen Baumaterialien, Steine, Holz. Kalt, Cement 2c. pfundenes Stück Macht besigt und daß diese Macht, wenn gewiß aus dem Thale nach der etwa 600 Meter höher gelegenen Burg auch oft mit Unrecht in den Augen des Geschäftsmanns noch befördern, sowie den täglichen Hin- und Rücktransport der zahlreichen größer erscheint, als sie thatsächlich ist. Die Polizei tann, Arbeiter besorgen soff. Die Arbeiten an der Ruine sind denn alles im Namen des Gesezes, einem Gastwirt das Leben auch schon so weit vorgeschritten, daß die frühere Trümmerstätte, zur Hölle machen, fie fann aber auch bei liberaler die noch vor kurzem das Bild des unaufhaltsamen Zerfalls bot, Anwendung ihrer Machtbefugnisse dem Manne das Dasein in jeder faum mehr zu erkennen ist und bereits deutlich ahnen läßt, wie geBeziehung erträglich gestalten. Die Polizeistunde, wie sie selbst waltig das Bautvert sein wird, das sich nach wenigen Jahren an in nächster Nähe Berlins socialdemokratischen Wirten gegenüber prat ihrer Stelle erheben soll. tiziert wird, erzählt ein Stückchen davon.
Man sollte annehmen, daß Sternberg schon seit langer Zeit bei der Polizei in einem üblen Rufe gestanden hat, troydem aber Jedes Uebermaß von Macht wirkt auf ihre Träger verderblich unterhielt Herr v. Merscheidt- Hüllessem freundschaftliche Be zurück. ziehungen zu ihm, verkehrte als Gast in seinem Hause und bediente fich in Fällen finanzieller Bedürfnisse des Kredits, den Nun stelle man sich im Falle Sternberg die durch Zufall oder er bei Sternberg genoß. Man kann hierbei die Frage unerörtert Talent in Betracht gekommenen Beamten vor, soweit sie torrumpiert laffen, ob der Beamte oder die Privatperson diesen Kredit erscheinen. Der zwanzigfache Millionär fühlt, die Beamten können genoß. Geradezu unbegreiflich aber bleibt die Thatsache, daß eine ihn vielleicht verderben, sie können sein Geschick vielleicht günstig Hypothet von 18 000 Mart, die Sternberg seinem Freunde" ge- gestalten. Ihr spärliches Gehalt steht im umgekehrten Verhältnis währt hatte, erst gelöscht wurde, als er schon längst in Haft war nicht allein zu ihrer ausgedehnten Machtbefugnis, sondern auch zu Ein hiesiges Blatt meldet wenigstens, daß nach einer Angabe Stern den Kosten privater Aufwendungen, um die sie vielfach nicht bergs die Hypothet erst im Laufe dieses Jahrs gelöscht wurde und umhin können. Die Verlodung drängt sich in verführerischter Gestalt ein linksstehendes Blatt bemerkt dazu vielsagend: Gelöscht" heißt noch nicht zurückbezahlt": Man sieht, wie sich die Perspektive sofort an sie heran, zuweilen plump. zuweilen in der concilianten Form der erweitert. Weiterhin bekundete Sternberg: Herr v.& ille siem gelegentlichen Aushilfe. Eine geradezu heroische Sittlich verkehrt seit Jahren als Freund in meinem Hause. Als teit gehört dazu, unter solchen Umständen widerstehen zu solchem habe ich ihm stets gern aus der Verlegenheit tönnen! geholfen, wenn er petuniärer Hilfe bedurfte. echsel brauchte er mir deshalb nicht zu geben." Das alles haben die Untergebenen gewußt, und wenn wir auch, wie bereits bemerkt, ein abschließendes Urteil über die strafrechtliche Bedeutung all dieser Vorkommnisse nicht fällen, so bleibt es uns doch keinen Augenblick zweifelhaft, daß mit aller Energie die Reform der Kriminalpolizei in Angriff genommen werden muß. Gerade ungeheuerlich ist die Art des Verkehrs der einzelnen Beamtentategorien untereinander. Wie sich aus der Episode Stierstädter- Thiel ergab, besteht zwischen oben und unten eine Intimität, die jedes Subordinations verhältnis aufhebt und die Machtbefugnisse der Unterbeamten in einer wahrhaft beunruhigenden Weise erweitert. Ein Schutzmann wird ja geradezu ein Diktator, wenn ihn nur die Uniform, nicht aber seine Subordinationspflichten von dem Vorgesezten unterscheiden. Das sind durchaus unhaltbare Zustände. Mehr als der Prozeß Ledert- Lügow erweist diese Verhandlung die Unerläßlichkeit einer baldigen und gründ lichen Reform."
Mehr als der Fall Leckert- Lützow- Tausch lehrt der Prozeß Sternberg und seine Begleitumstände, daß die bürgerliche Presse nicht sieht oder nicht sehen will.
Dem unbefangenen Auge sollte nichts flarer sein als das, daß Erscheinungen, wie sie dieser Tage im Prozeß Sternberg aufgetaucht
Oben ist man natürlich bestürzt. Man thut, was in solchen Fällen das bureaukratische Schema zu thun vorschreibt. Die amtliche Berliner Korreipondenz" meldet:
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Daß alle diese umfangreichen, durch die Lage der Burg sowohl wie die Eigenart des Baus in hohem Maße erschwerten Aufräunnungs- und Rekonstruktionsarbeiten zu ihrer völligen Durchführung hohe, sehr hohe Geldsummen erfordern müssen, das war von vornherein jedermann klar. Für ebenso selbstverständlich hielt man es aber auch, daß diese Kosten lediglich vont derzeitigen Befiger der Ruine, dem taiserlichen Geschenknehmer selbst, würden getragen werden. Darüber konnte um so weniger ein Zweifel bestehen, als nichts davon bekannt geworden ist, daß bei der Annahme des von der Gemeinde Schlettstadt angebotenen Geschents oder bei der Entscheidung der Frage, ob das Schloß in seinem derzeitigen Zustand als Ruine erhalten oder im früheren Umfang wieder hergestellt werden sollte, irgend eine staatliche Behörde oder Körperschaft um Es tann ihre Meinung befragt worden wäre. deshalb nicht wundernehmen, wenn jegt die Nachricht, daß zur Deckung des weitaus größeren Teils der Baukosten die Anforderung der erwähnten 150 000 M. als erste Rate läßt darauf schließen! das Reich herangezogen werden soll, allenthalben Gefühle der Ueberraschung und des Erstaunens hervorruft, die da und dort auch in der reichsländischen Presse zum Ausdruck gebracht werden.
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„ Die Vorkommnisse in dem jest schwebenden Sternbergschen Prozeß, insbesondere das Verhalten der beteiligten Kriminalbeamten, werden von den vorgesetzten Instanzen eingehend verfolgt. Das Polizeipräsidium hat, um volles Licht über die An- Wir sind ge: viß die letzten, die gegen die Erhaltung wertvoller gelegenheit zu verbreiten, den betreffenden Beamten unter Ent- Kunstdenkmäler aus vergangenen Zeitepochen irgend welche prinbindung von der Pflicht zur Anitsverschwiegenheit die Er- cipiellen Einwände vorzubringen hätten. Eine andre, und zwar die hier mächtigung zu uneingeschränkter Aussage erteilt. Ebenso nimmt in erster Linie zu entscheidende Frage aber ist die, in welcher Weise bei im Auftrage des Polizeipräsidenten der Chef der Kriminal- einem im Privatbesiz befindlichen Bauwerf, wie wir es in der abteilung, Regierungsrat Dieterici, mit Erlaubnis des Gerichts- Hohkönigsburg vor uns haben, die Stosten für eine solche Rekonstruktion hofs alt den Prozeßverhandlungen teil. Der Kriminal aufzubringen find. Die Art und Weise, wie jetzt die Regierung durch schußmann Stierstädter und der Kriminalkommissarius Thiel üben Inanspruchnahme von Reichsmitteln ohne jede vorgängige Be dienstliche Funktionen gegenwärtig nicht aus. Die zu ergreifenden fragung des Reichstags den Bau ausführen will, muß vom konstitutiodisciplinaren Maßregeln müssen, um dem Gange des gericht- nellen und verfassungsmäßigen Standpunkt aus entschieden den schärfsten lichen Verfahrens nicht vorzugreifen, einstweilen vorbehalten Protest herausfordern. Die Stadt Schlettstadt befand sich seit 1864 bleiben. Nach Klärung der Sachlage im gerichtlichen Verfahren im Besitze der damals um den Preis von 150 000 Fr. nebst den wird im Disciplinarwege fofort und ummachfichtlich eingeschritten umgebenden Waldungen erworbenen Ruine; von einem Zuschuß des werden, die erforderlichen Ermittelungen find sofort eingeleitet." Reichs zu den Kosten der Erhaltung und Zugänglichmachung der Das amtliche Blatt ist verständig genug, wenigstens das Burg hat aber bisher nicht das geringste verlautet, obwohl der Gemeinde Geschrei nach einer Reform der Kriminalpolizei zu sowohl wie der Allgemeinheit damit ein großer Dienst geleistet find, sich als natürliche Konsequenzen der Stellung er- ignorieren, das wie nach dem Tauschprozeß, so auch diesmal worden wäre. geben, welche die Polizei im Polizeistaat einnimmt. in der bürgerlichen Bresse erhoben wird. Eine Reform der Polizei Wenn jegt, nachdem die Ruine in faiserlichen Besitz überDer Schußmann ist in dem Lamento der" Post" ein Dittator würde, wenn sie wirksam sein sollte, auf eine bedeutsame Be- gegangen ist, plöglich das Reich zur Deckung der Kosten des Ausbaus genannt worden. Ja, ist er denn je dem Publikum gegenüber schränkung der Polizeiallmacht hinauslaufen müssen. herangezogen werden soll, so bedeutet das nichts andres, als daß das etwas andres gewesen? In zahlreichen Strafprozessen und darauf sollte die preußische Regierung sich einlaffen? Reich einen durch die Verfassung nicht vorgesehenen Zuschuß zu der haben bürgerliche Gerichte namentlich in neuerer Zeit immer und Da müßte sie ebenso naiv oder ebenso heuchlerisch sein wie die 15/2 Millionen jährlich betragenden Civilliste des Königs von Preußen immer wieder den Grundsatz aufgestellt, daß der Staatsbürger den bürgerliche Presse. leiften soll. Es kann unmöglich Aufgabe des Reichs und des ReichsAnordnungen des Schutzmanns auf jeden Fall Folge zu leisten Auch von der Polizei, die ein gewaltiges Organ der politischen tags sein, den Haushalt des Königs von Preußen durch derartige Gelder habe, selbst dann, wenn er und andre Leute der felsenfesten Meinung Macht ist, die über Menschen, Parteien, ja über Kunst und Wissen zu unterstützen. Wenn der König von Preußen einen ihm gehörigen Befit feien, daß der Schußmann sich im Unrecht befinde. Die Polizei hat schaft frei schaltet und waltet, gilt das Wort: Sie bleibt, was sie restaurieren lassen will, so muß er dies aus eigenen Mittel thun. Sonst vor einigen Wochen erst vom preußischen Kammergericht und ganz ist, oder sie wird nicht sein. Die Fäulnis haftet an der Institution fönnte schließlich auch der Reichstag noch um die Kostendeckung für neuerdings von der Straffammer in Hamburg das Recht bestätigt selbst! die faiserlichen Ankäufe von Gemälden, Bildwerken oder Möbeln erhalten, im einen Falle aus Verkehrsrücksichten, im andern herangezogen werden.- aus den wunderlichen Gründen, die wir bergeblich zu erhellen gesucht haben, für den Arbeiter das diesem gesetzlich zustehende Recht des Streitposten stehens illusorisch zu machen. Das von Urbeginn schon ausgedehnte Berlin , den 5. November. Recht der preußisch deutschen Polizisten ist mit Hilfe der GesetzesReichszuschüsse zur Civilliste des Kaisers. auslegung, die die Gerichte beliebten, in demselben Maße aus- Ans Straßburg wird uns geschrieben: Die von der Tages: gedehnt worden, als die spärlichen Rechte, des Staatsbürgers, presse gebrachte Nachricht, daß im Ertra- Ordinarium des Etats des namentlich wenn er Proletarier war, verkümmerten. Zur Reichsamts des Jnnern für das Jahr 1901 die Summe von Zeit des weißen Schredens, am Beginn der fünfziger Jahre mußte 150 000 20. gefordert werde als erste Rate eines Reichs der Polizeipräsident v. Hindelden einen Mann, der sich über beitrags zu den Kosten des Ausbaus der Hob das Wirken seiner Untergebenen beklagte, mit der Verlegenheits- tönigsburg" hat hier zu Lande begreiflicherweise nicht geringes phrafe tommen, daß die Polizei sich doch nicht immer Erstaunen erregt.
Politische Ueberlicht.
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Senatsverordnung über Reichsrecht.
Es liegt uns jetzt im Wortlaut die bereits telegraphisch stizzierte schriftliche Urteilsbegründung im Prozeß Moltenbuhr vor.
Die Begründung, in der die Hamburger Straffammer die Rechtsgültigkeit der Lübecker Verordnung über das Streifpostenstehen zu erweisen fucht, stüßt sich wie bereits mitgeteilt, im wesentlichen auf zwei Argumente. Erstlich gehöre das Streit poſtenstehen nicht zum Koalitionsrecht, zweitens sei die Lübecker Verordnung auf alle Arbeiter anwendbar, auch die, welche