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zwischen dem Princip des Zwangs und dem der Freiheit zu wählen, Der§ 2, Absatz 2 des Antrags lautet:„ Nach beendetem zwölften wenn Sie folchen Antrag einbringen. Die richtige Konsequenz des Lebensjahr steht dem Kinde die Entscheidung über sein Religions28. Verhandlungstag. 489 Centrumsantrags wäre, wenn der unhaltbar gewordene Zustand, das bekenntnis zu." Wir halten diese Bestimmung für absolut unvöllig veraltete Verhältnis zwischen Staat und Kirche, endlich beseitigt annehmbar, sie paßt auch nicht zu dem Grundsatz des Bürgerlichen Nach Eröffnung der Sigung wird Zengin Frl. Platho noch würde, wenn getrennt würde, wie das in Nord- Amerika geschehen Gesetzbuchs über die Handlungsfähigkeit Minorenner. Was den zweiten mals befragt, ob sie ihrer gestrigen Aussage noch etwas hinzuist. Vor nicht langer Zeit habe ich in der Centrumspresse ein Lob der Teil des Antrags:„ Die Religionsfreiheit der Religionsgemeinschaften" zusetzen habe. Sie berneint es. Auf Befragen des Justizrats nordamerikanischen Religionsverhältnisse gefunden. Warum geben anlangt, so fönnen wir da nicht mitmachen. Wir stehen nicht Dr. Sello bestreitet die Zeugin, dem Zeugen Arndt gesagt zu Sie uns denn nicht die Möglichkeit, diesen musterhaften Zustand ein- auf dem Standpunkt des Herrn v. Bollmar. Wir halten die Kirche haben, daß die von ihr unternommenen Reisen nach Kissingen und zuführen? Warum trennen Sie nicht, was sich Jahrhunderte lang für öffentliche Korporation mit staatlichen Privilegien, und diese nach Homburg mit dem Prozeß Sternberg in Verbindung standen, gerauft hat, Kirche und Staat, natürlich stets auf Kosten des große ideelle Gemeinschaft soll nicht in die Stellung von Privat- was auch nicht der Fall war. Landgerichts Direktor Miller Bolts, das inimer alles bezahlen muß? Nirgends wo hat jegt die bereinen herabgedrückt werden. hält sich für verpflichtet, die Frage an die Zeugin zu richten, ob etiva katholische Kirche einen solchen Aufschwung genommen und auch Der§ 7, Abs. 2 des Antrags erklärt:„ Landesrechtliche Verbote durch häufigen auf dem politischen Gebiet freie Meinungen angenommen wie oder Beschränkungen der Verwendung auswärtiger Religionsdiener zu ste Morphiumgenuk dort. Freilich, Sie können das gar nicht, Sie haben ja eine lehr- einer feelsorgerischen Thätigkeit finden keine Anwendung auf die ihr Erimmerungsvermögen gelitten habe. Es sei doch aufamtliche Entscheidung, die sich dagegen wendet. Auf einen voll- Religionsdiener anerkannter Religionsgemeinschaften." Wenn ich den fällig, daß in einzelnen Punkten ihre Bekundungen un kommen freien Zustand werden Sie so nicht kommen, sondern so ganzen Sinn der weiteren Bestimmung richtig verstanden habe, so soll sicher und unbestimmt seien und daß sie beispielsweise über lange werden Sie bei dem Alten hängen bleiben, bis Zeit und Um- fedes staatliche Aufsichtsrecht über die religiöse Erziehung der Kinder die Provenienz des Briefs teine ausreichende Erklärung stände Sie zu dieser Konsequenz genau so zwingen, wie sie Sie zur ausgeschloffen werden. Beides erscheint uns im hohen Grade bedenklich zu geben vermochte. Die Zeugin bekundet, daß sie wegen NervenAnnahme der Toleranz gezwungen habe. Auf alle Fälle muß wir wollen gut national- gesinnte Staatsbürger erzogen haben. Wir schmerzen hin und wieder eine Dosis Morphium nehme, aber in folgendes geschehen: In§ 1 Ihres Antrags steht: wünschen nicht, daß durch solche weitgehenden Bestimmungen die ihrem Erinnerungsvermögen nicht geschwächt sei.- Rechtsanwalt Jedem Reichsangehörigen gehört volle Freiheit der Propaganda ausländischer Elemente erleichtert wird, die für ihre Fuchs I sucht durch Befragen der Zeugin festzustellen, daß der Religionsübung" und in§ 5 heißt es: die anerkannten Nationalität Propaganda treiben. Gegen die Kommissionsberatung Beuge Arndt teinen Pfennig Vermögen, sondern Schulden befize, Religionsgemeinschaften".( Lebhafte Bewegung.) Wenn schon haben wir nichts einzuwenden. Auf der einen Seite werden wir manifestiert habe, die Exekution bei ihm fruchtlos ausgefallen sei die Beschränkung des Rechts der Gewissensfreiheit Gewissensfreiheit auf die den Grundsaß hochhalten, daß jeder Mensch nach seiner Façon felig und weder Miete noch Steuern zahle. Rechtsanwalt Fuchs stellt Reichsangehörigen falsch ist das Recht ist ein ein werden kann; auf der andern Seite werden wir eintreten für die noch eine ganze Reihe von Fragen an die Zengin, die sich auf den fach bürgerliches und menschliches Recht, welches volle Wahrung der Kirchenhoheit des Staats.( Brovo! bei den in der Staatsbürger- Beitung" abgedruckten Brief der Zeugin an jedem, der auf deutschem Boden weilt, zu teil Nationalliberalen.) Herrn Arndt beziehen. Sie erklärt, nichts davon zu wiffen, fie werden muß dann noch mehr Ihre Unterscheidung zwischen Abg. Richter( frs. Vp.): habe keinen Schimmer. Sie wisse nur, daß davon die Nede anerkannten und nicht anerkannten Religions Die heutige Erklärung des Reichskanzlers hat die Enthaltsamkeit war, daß das Reichsgericht auch Gnade ausüben tönne und daß gemeinschaften. Welchen Sinn hat es denn, die Reichskompetenz durchbrochen, die sich die Regierung seit den letzten Jahren der Herr Arndt davon gesprochen habe, man müßte danach trachten, daß auszudehnen, einen großen Teil des Kirchenrechts den Einzelstaaten Herrschaft Bismards Juitiativanträgen des Reichstags gegenüber die Begnadigung in dem Tenor des Reichsgerichts- Urteils auszu nehmen und dem Reich zu geben, damit die Gewissens- und auferlegt hatte. Diese Enthaltsamkeit entsprach nicht dem natürlichen gesprochen werde. Sie bleibt dabei, daß, soweit sie sich erinnern Religionsfreiheit nicht von der Gnade der Einzelstaaten abhängt, Verhältnis zwischen Bundesrat und Reichstag als Faktoren für die könne, der Brief von Arndt diftiert worden war und den Zwed und dann gleichzeitig diesen Einzelstaaten dadurch, daß man ihnen Fortbildung der Gesetzgebung. Nun hat sich aber der Reichskanzler hatte, Herrn Behrens vorgelegt zu werden. das Recht der Anerkennung und Nichtanerkennung giebt, doch wiederum an der Diskussion beteiligt mit einer Erklärung. noch bevor der Reichsgerichtsräte habe ihr Herr Luppa gegeben, fie babe fie auf das Recht zu lassen, die volle Religionsfreiheit zu beeinträchtigen. Antrag begründet war. Ich finde das nicht ganz richtig. einem besondren Bettel gehabt und in den Brief hineingesetzt. Nach welchen Gesichtspunkten soll denn diese Anerkennung und NichtDas Auftreten des Reichskanzlers fam heute so unerwartet, Der Zeuge Arndt wird vom Vorsitzenden nochmals nach der anerkennung stattfinden? Sie geben das nirgends an. In den dat die Meinung sich verbreitete, er wolle eine Erklärung Visitenkarte der Frau v. Gräfe für den Staatsanwaltschaftsrat einzelnen Bundesstaaten wird das durchaus verschieden gehandhabt. wegen der Aufnahme des Präsidenten Krüger abgeben. Dr. Romen befragt. Er bleibt dabei, daß er eine solche Visitenkarte Wer bürgt denn, falls dieser Antrag wörtlich so angenommen( Stürmische, lang anhaltende Heiterfeit.) gesehen habe, Frl. Platho bestreitet diese Möglichkeit entschieden. würde, dem Centrum dafür, daß sich nicht ein Bundesstaat Wir müssen unterscheiden zwischen der formellen Seite und dem Der Gerichtsarzt über Fräulein Platho. in Deutschland fände, der vielleicht die katholische Kirche materiellen Inhalt des Antrags. Was die Einwendungen wegen Auf Wunsch des Vorsitzenden äußert sich Gerichtsarzt Dr. Puppe nicht öffentlich anerkennt.( Widerspruch im Centrum.) Dann der Erweiterung der Buständigleit des Reichs anlangt, zu der Frage, ob das Erinnerungsvermögen durch habituellen figen Sie ja wiederum auf dem Trocknen. Dann haben Sie jo tann man sagen, rechter Hand, linker Hand, alles Morphiumgebrauch geschwächt werden kann. Dr. Puppe stellt auf auf dem Papier die volle Gewissens- und Religionsfreiheit, während vertauscht.( Heiterfeit.) Früher eiferte das Centrum Sie in Wirklichkeit in der forporativen Ausübung dieses Rechts gestört jede Erweiterung der Zuständigkeit des Reichs, während die und wieder sich Einsprißungen gegen Schlaflosigkeit und Nervengegen Befragen fest, daß die Zeugin eine Morphiumsprige besitzt und hin werden. Und dann ist dies Gesetz ja nicht für Sie gemacht, Nationalliberalen für Erweiterung dieser Zuständigkeit eintraten, schmerzen macht. Das Morphium hat sie nicht vom Arzt verfondern für alle Reichsangehörigen. Dies allgemeine heute ergreift Herr Lieber die Initiative zu einer erheblichen Erwei- fchrieben bekommen, sondern sich von ihrem Bruder aus Baris mitGesetz in§ 1, worauf Sie so stolz find, wird voll- terung, während Herr Baffermann sich schwierig erweist und eigentlich bringen lassen. Hypothetisch giebt der Sachverständige sein Urteil ständig durchbrochen und vernichtet, sobald sobald man den nur fromme Wünsche für die Landesgesetzgebung hat. Was die dahin ab, daß allerdings bei habituellem Morphiumgenuß eine GedächtBegriff der anerkannten Religionsgemeinschaft wiederum in Frage anlangt, ob eine Verfassungsänderung vorliegt, so nehmen wir nisschwäche die Folge sein fönnte und daß die Zeugin auf ihn einen etwas Absatz 5 hineinbringt.( Sehr richtig! links.) Die absolute diese sehr ernst, und sind stets der Meinung gewesen, daß, sobald sonderbaren schläfrigen Eindruck gemacht habe.- Sachverst. Dr. Moll Relionsfreiheit bedingt, daß die Religionsgefinnung und ihre Aus eine solche erfolgt, dies ausdrücklich in dem Gesetz ausgesprochen erklärt, daß im konkreten Fall er ohne nähere Feststellungen ein Urteil übung von dem Staate und seinen Organen feinen Organen gänzlich werden muß. Materiell mache ich einen scharfen Unterschied nicht abgeben möchte. Zu der unabhängig gemacht wird!( Sehr richtig! links.) Ich zwischen dem ersten und zweiten Abschnitt des Antrags. Dem ersten
sezen widerspricht.
diniert.
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Die Namen der
habe vergeblich versucht, wie sich dieser Widerspruch erklären Teile stehen wir durchaus freundlich gegenüber, in dem zweiten Entstehung des Briefs ließe. Die einzige Erklärung, die ich in firchlichen Schrift- Teile dagegen fönnen wir keine Toleranz, sondern nur Intoleranz bekundet Zeuge Arndt noch: Die Ursache, den Brief zu schreiben, stellern habe finden können, ist die, daß, wenn man volle, erblicken, weil in ihm nur für die anerkannten Kirchen Freiheit sei die gewesen, daß Herr Behrens nach Paris und dann in die Nordunbeschränkte Freiheit gäbe, dann schließlich Kirchenlehrer und Kirchen- gefordert wird. Gerade die nicht anerkannten Religionsgemeinschaften seebäder reiste und das Gnadengesuch noch vorher haben wollte. gemeinschaften auftauchen könnten, die Ungefeglichkeiten lehren. bedürfen der Freiheit am meisten. Werden doch in Preußen die Statt des Gnadengesuchs habe er dann von Frl. Platho zu seinem Hergenrother meint, es könnten Kulte fommen, welche Menschen- Kinder der Diffidenten gezwungen, dem Religionsunterricht einer Erstaunen am nächsten Tag den betreffenden Brief erhalten. Er habe opfer, Witwenverbrennung, Bielweiberei usw. predigten. Diefer Konfeffion beizuwohnen, die ihre Eltern verabschenen.( Sehr wahr ihr sofort gesagt, derartige Mumpitsachen seien ganz undenkbar Grund ist hinfällig, weil die Religionsausübung selbstverständ- lints.) Wir wollen nicht nur Freiheit für die Religionen, die den und da habe sie sich dann mit Frau v. Gräfe in Verbindung lich unter die allgemeinen Strafgesetze fällt, und weil teine Lehre Stempel der Behörden erhalten, sondern wir fordern gleiches Recht gefeßt.-Die Zeugin giebt die Möglichkeit zu, daß der Brief etwas enthalten und kein Mensch etwas thun darf, was diesen Ge- für alle.( Bravo ! links.) Wir verlangen das Recht der juristischen in der geschilderten Art entstanden sei, bestreitet aber das Bersönlichkeit für alle religiösen Gemeinschaften, die gewiffe Be- übrige. Beuge Arndt behauptet, daß auch Herr Behrens dingungen, welche durch den Geist der Toleranz vorgeschrieben find, gleich bei der ersten Unterredung dem Fräulein Platho gefagt habe: erfüllen. Wir wünschen auch keinerlei staatliche Zuwendung für irgend deutsche Richter zu bestechen sei ganz unmöglich und Wahnsinn. eine religiöse Gemeinschaft.( Bravo ! links.) Zeuge Arndt: Fräulein Platho hat mir auch erzählt: fie habe mit Herrn Dr. Jfenbiel, Herrn Dr. Romen und andren im Hotel Bristol Vors.: Glaubten Sie denn das? 8euge: Warum nicht? Fräulein Platho dinierte öfter bei Bristol , ühl und in solchen Lokalen. Präs.: Zeugin Frl. Platho, haben Sie vielleicht doch etwas renommiert oder so etwas unter dem Einfluß des Morphiums gesagt?- 8eugin: Ich weiß nicht, daß ich so etwas dem unter Einflusse gesagt habe, ich verstehe es gar nicht; vielleicht erzählte Herr Arndt etwas bin seiner Phantafie. Ich doch nicht frank, Arndt fondern Herr ist frant. Beuge Arndt erklärt, daß er nur Blutspeien gehabt habe. In einem eingegangenen anonymen Briefe werde jogar behauptet, daß er geistestrank sei. Bräs.: Sind Sie etwa einmal in einer Anstalt gewesen? 8euge: Keine Idee! Staatsanwalt Braut erbittet sich eine kleine Bause zu einer Nechtsanwalt Dr. Werthauer von der Pflicht der anwalt an den Angeklagten Sternberg die Frage, ob er den dienstlichen Obliegenheit. Nach der Pause richtet der StaatsNechtsanwalt Dr. Werthauer von der Pflicht der
Wir stimmen Herrn Dr. Lieber vollkommen bei, daß es sehr traurig ist, wenn in einem gewissen Staat er hat den Namen nicht genannt der katholische Geistliche, wenn er eine Messe lefen will, erst um die Erlaubnis dazu nachsuchen muß. Aber glauben Abg. Fürst v. Radziwill( Bole): Wir begreifen den Antrag als Sie denn, daß es den Diffidenten wohler thut, wenn man sie, wie ein vielverheißendes legislatorisches Vorgehen. Den Einwand der es in einem großen Staat der Fall ist, zwingt, daß ihre stinder dem Unterricht in einer Religion beiwohnen, dem weder sie noch Inkompetenz des Reichs können wir nicht anerkennen. Wir Polen haben ihre Eltern angehören.( Sehr richtig! links.) Wenn Sie das eine ein besondres Interesse an der Freiheit der Religionsübung, denn fie fann am ehesten zur Ueberbrückung der nationalen Gegensäße bei uns führen. Die Staatsregierung verquidt in Bolen religiöse mit staatlichen Fragen. Wird der Antrag angenommen, so wird diesem Zustande ein Ende gemacht.( Beifall im Centrum und bei den Polen .)
wie das andre wollen, dann soll volle Gleichheit fein.
Bir betrachten es weiter als etwas Selbstverständliches, daß. wenn dieser Antrag des Centrums Gesetzestraft bekommen wird, bis dahin auch Vorsorge dahin getroffen wird, daß nicht etwa durch Scherereien polizeilicher oder geistlicher Art die Rechte, welche im§ 1 gegeben werden, wieder beeinträchtigt werden. Ich will heute auf Die preußische Regierung thut nichts andres als dafür zu sorgen, Einzelheiten nicht eingehen, aber nur darauf hinweisen, daß z. B. in daß Ruhe und Frieden in der Provinz Posen herrscht.( Lachen bei Sachsen meines Wissens eine Tage von 5 M. besteht oder bestanden den Polen , im Centrum und links.) hat auf den Austritt aus einer Kirche. Es ist doch ganz natürlich, Abg. Rickert( frs. Bgg.): daß, wenn ich ein Recht habe, etwas zu thun, ich dieses durch eine Tage nicht noch besteuern darf und es giebt Leute genug, welchen diese 4 oder 5 M. als Steuer sehr unangenehm find.
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Abg. Dr. Pichler( C.):
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Amtsverschwiegenheit entbinde.
Angell. Sternberg erwidert, daß er nicht wisse, welche Konsequenzen dies haben tönne und ob er damit nicht etwa Leuten, die es gut mit ihm meinten, Unannehmlichkeiten bereiten könne. Er
Das Geständnis des Kommiffare Thiel.
der
Staatsbürger als gleichberechtigt angesehen werden müssen.( Beifall Meine Freunde vertreten den Standpunkt, daß die polnischen In Bayern ist nach der Verfassung Religionsfreiheit vorhanden, bei den Polen .) Der Antrag felbft fommt uns ganz erwünscht. Wir die Berfaffung fagt nichts darüber, in welcher Weise Austritte aus sehen in dem Antrag einen Fortschritt. Ein Fehler des Antrags ist, einer Kirche zu erfolgen haben. Gleichwohl haben sich gerade die daß er nicht auch den nicht anerkannten Religionsgesellschaften volle Freiheit geben will. katholischen Geistlichen zusammengethan wenigstens gelegentlich des Falls Lenbach zu Tage getreten um Abg. Stockmann( Rp.): Dem Grundgedanken des Antrags stehen die Austrittszeugnisse aus der Kirche nur solchen auszuliefern, wir sympathisch gegenüber. Aber gerade das Centrum hat sich immer entbinde daher den Rechtsanwalt Dr. Werthauer nicht von der welche beweisen, daß sie in eine andre Kirchengemeinschaft eintreten gegen eine Kompetenzerweiterung des Reichs ausgesprochen. So sehr Amtsverschwiegenheit. ( Hört! hört!), obwohl davon in der Verfassung nicht die Rede ist. wir das patriotische Verhalten des Centrums in den letzten Jahren Mit der Kommissionsberatung sind wir selbstverständlich ein- anerkennen, so wissen wir doch, daß es die kirchlichen Interessen Staatsanwalt Braut: Dann richte ich an Dr. Werthanter die verstanden. Ich erkläre aber heute schon, daß wir auf alle Fälle zu den nationalen vorangehen läßt. Für den Antrag ist die Zuständig Frage: Sind in seinen Atten etwa Abschriften der Berichte, welche § 5 einen Abänderungsantrag stellen werden, der dahin geht: nicht feit des Reichs nicht vorhanden, es müßte für seine Durchführung Kriminalkommissar Thiel zugestanden hat, als bestochener Beamter Religionsgemeinschaften, welche anerkannt sind", sondern den die Reichsverfassung geändert werden. Das aber erscheint uns nicht Religionsgemeinschaften" wird die Freiheit der der Ausübung richtig. Wir können dem Antrag nicht zustimmen, doch wollen wir an Zuppa erstattet zu haben? Thiel hat ein vollständiges Geständnis abgelegt, daß er von Zuppa durch Summen, deren Höhe noch nicht gewährt. Haben Sie fich( zum Centrum) schon einmal bis nicht gegen Kommissionsberatung stimmen. zur gewiffen Religionsfreiheit aufgeschwungen, dann werden feststeht, bestochen sei. Er hat zugestanden, daß alles, was Herr Sie uns an Ihrer Seite finden, und vir wollen uns Wir find jederzeit für volle Gewissensfreiheit eingetreten, und Stierstädter von ihm behauptet hat, die Geschichte von auch nicht daran stoßen, wenn Kulturkämpfer, Pfaffen wir meinen, daß das Reich auf diesem Gebiete zuständig ist. Villa am Genfer See und dergleichen, wahr sei und er hat fresser, Jesuitenriecher und andre ähnliche furzsichtige Leute Herr v. Vollmar hat uns vorgeworfen, daß wir seine Partei falsch die Ansicht ausgesprochen, daß Abschrift der Berichte, die er an Luppa uns etwa das alte Wort von der Schwarz roten Inter - beschuldigen, und betonte, für seine Partei sei Religion Privatsache. erstattet hat, auch in die Aften des Dr. Werthauer gekommen seien. nationale" wieder an den Kopf werfen. An unfrem Ruf Die Auslegung des Herrn v. Vollmar, die er dieser Stellung seiner Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Das ist ganz ausgeschlossen. ist überhaupt nichts mehr au berderben!( Heiterkeit) Bartei gab, ist aber doch ganz subjektiv, lesen Sie die offiziellen Wenn mich der Angeklagte Sternberg nicht von der Amtsverschwiegenund hoffentlich wird es auch dem verehrlichen Parteitags Protokolle, da steht gerade das Gegenteil von dem, heit entbindet, so will ich meinerseits doch alles sagen: Es ist gänzlich Centrum bei Hofe nicht schaden.( Heiterkeit und Beifall was Herr v. Wollmar gesagt hat.( Lebhafter Widerspruch bei den unmöglich, ich habe Thiel nicht gesprochen, weder direkt noch indirekt Socialdemokraten.) Herr v. Bollmar hat auch die Gewerkschaftsfrage Abg. Baffermann( natl.): berührt. Er hat sich auf das Imprimatur eines Bischofs berufen. mit ihm zu thun gehabt und ihn nicht gekannt. In der Preffe find lebertreibungen vorgekommen. Man sprach Ich möchte ihm da eine kleine Belehrung zu teil werden laffen. Er Braut: Stellen Sie Ihre Handakten zur Verfügung?- schon von einer Katholisirung Deutschlands . Ich muß sagen, wird mir das nicht übel nehmen, nachdem er uns heute so viele Dr. Werthauer: Ich stelle gern alles zur Verfügung, was ich die Kraft des evangelischen Glaubens wird bei einer Wahrheiten gesagt hat.( Sehr richtig! bei den Socialdemokraten. habe. Der Staatsanwalt beantragt hierauf, sofort durch solchen Bezeichnung erheblich unterschätzt. Aber wollen Große Heiterkeit.) Das bischöfliche Imprimatur auf einem Buche einen beauftragten Richter eine Durchsuchung bei Dr. Werthauer teinen neuen Kulturkampf entfeffeln, sondern den Religionsfrieden bedeutet nichts andres, als daß das betreffende Buch nichts enthält, vorzunehmen. fördern, und es ist uns zweifelhaft, ob der Antrag dazu dient. Die was dem christlichen Glauben und der Sittenlehre widerspräche. Rechtsanwalt Dr. Werthauer: Er sei damit ganz einvers Freiheit der Religionsübung ist ein ethisch schöner Grundsay, dem Redner legt an einer großen Anzahl von Fällen die Mißstände wir immer zugestimmt haben.( Buruf aus dem Centrum: Immer?) in Mecklenburg , Braunschweig und Sachfen dar. Auf die Mängel standen, er erkläre sich bereit, alles herauszugeben, ob es gefeglich Wir sind der Ansicht, daß es sich bei diesem Antrage um eine Er- unfres Antrags, von denen man gesprochen hat, gehe ich nicht ein; zulässig sei oder nicht. Er habe von der weiterung der Reichsverfassung handelt. Gegen die reichsverfaßliche darüber zu verhandeln, wird Sache der Kommission sein. Festlegung der Grundsäße des Abschnitts I des Antrags: Neligions freiheit der Reichsangehörigen, haben wir nichts einzuwenden; wir stoßen uns auch nicht an dem formalen Bedenken, daß die Reichs
links.)
Königl. sächsischer Bundesbevollmächtigter Graf Hohenthal geht auf einzelne von dem Vorreduer erwähnte Fälle ein. Bundesbevollmächtigter für Mecklenburg- Schwerin v. Dergen bestätigt, daß der Bau katholischer Kirchen von der Genehmigung des Ministeriums abhängig sei. Im Bedürfnisfall sei diese Genehmigung aber nie versagt worden.( Lachen im Centrum.)
Herzoglich Braunschweigischer Bundesbevollmächtigter v. Cramm Burgdorf behauptet, daß das braunschweiger Gesetz vom 10. Mai 1867 durchaus paritätisch gemeint sei.
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Staatsanwalt
Existenz Thiels keine Ahnung gehabt, alle Berichte, die aus dem Luppafchen Bureau eingingen, habe er gesammelt, Thielsche Berichte seien ihm seines Wissens nicht
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verfassung entsprechend erweitert werden muß. Wo Intoleranz in in die Hände gekommen. Es seien von Luppa auch viele Detektivden Einzelstaaten besteht, da müssen die veralteten Grundfäße sobald als berichte ohne Unterschrift eingesandt worden, die Möglichkeit, daß er den einen oder den andren nicht gelesen, sei immerhin vorhanden, möglich fallen. Das gilt z. B. für Mecklenburg . Diese Staaten brauchen sich daher nicht zu wundern, wenn das Reich angerufen wird. wenn auch nicht wahrscheinlich. Vorf.: Waren auch Berichte in Im Gegensatz zu dem Centrumsantrag müffen wir aber auch die der Form von Protokollen dabei?- Dr. Werthauer: Das ist Religionsfreiheit für Dissidenten, Alttatholiken, fura gänzlich ausgeschlossen. Wenn ein verdächtiger Bericht darunter gefür Angehörige auch nicht staatlich anerkannter Religionsgemein wesen wäre, würde ich sicher ihn sofort dem Justizrat Dr. Sello schaften fordern. Die formale, aber doch wichtige Seite der Frage wird die Kommiffion zu beschäftigen haben. Kann im Wege eines ein- Nächste Sigung Donnerstag 2 Uhr.( 1. Schleuniger Antrag unterbreitet haben. Rechtsanwalt Dr. Werthauer erklärt fachen Reichsgefeßes eine verfassungsmäßige Aenderung erfolgen, Ibrecht u. Gen.( Soc.) betreffs Einstellung eines Ber - wiederholt nachdrücklichst, daß er bereit sei, über alles, was mit wenn der Bundesrat in seiner Majorität zustimmt. oder muß ausfahrens gegen den Abg. Thiele( Soc.) 2. Fortfegung der Sache in Verbindung stehe, sofort und glatt Auskunft zu geben drücklich die Veränderung beschlossen werden? Wir felber find der der Besprechung der Interpellation Dr. Heim( C.) wegen und bitte, ihn in diese Lage zu versetzen. Der Gerichtshof zieht legten Ansicht und für diese Ansicht sprechen auch eine Reihe der Kohlentenerung.) fich zur Beratung zurück und beschließt, die beantragte Durchsuchung Präcedenzfälle. Schluß 7 Uhr. nicht vorzunehmen, da sie gesetzlich nicht zulässig sei.
Damit ichließt die Diskussion. Der Antrag wird einer Kommiffion von 28 Mitgliedern überwiesen.
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