Die Ehlert gegen Stierstädter.
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medizinischen Sachverständigen über den Geisteszustand des Zeugen Anträge und befürwortet besonders die völlige Aufklärung des Falls Wieder wird die Zengin Ehlert vorgerufen. Der Präsident zu befragen, da es doch fast so scheine, als ob der Zeuge teine Dr. Werthauer- Arndt. Es sei höchst wichtig, festzustellen, wer die richtet an die Zeugin die Frage, ob es wahr sei, daß fie am Sonntag Borstellung von der Bedeutung des Eids habe. Der Gerichtshof Wahrheit gesprochen habe. Derselbe Staatsanwalt, der vor drei den Besuch ihres Bruders in der Erziehungsanstalt zu Blögensee erhält eine Borlegung des Kassabuchs nicht für notwendig und nimmt Tagen derfelben Ansicht war, hatte die Entscheidung dieser Frage halten habe. Die Frage wird bejaht. Auf weiteres Befragen stellt dem Zeugen Wohl den Eid ab, nachdem der Vorsitzende in mühe- nach drei Tagen der Verhandlung, in denen die erschütterndsten die Zengin entschieden in Abrede, daß von ihrem Bruder auf sie voller Weise und durch zahlreiche Fragen, die der Zenge sehr lang Bwischenfälle vortamen, für unwesentlich. Er bitte, seine sämtlichen eingewirkt worden sei. Bei dem Gespräch sei die Schwester sam und teiltveise unter Thränen beantwortet, festgestellt hat, daß Anträge anzunehmen. Lydia zugegen gewesen. Ihr Bruder habe ihr geraten, den dieser seine Aussage nicht abändern will. Beuge Niebies! er- Der Gerichtshof behält sich die Beschlußfaffung vor. Herrn Stierstädter wegen feiner Frechheit und seiner Lügen lärt auf Befragen des Vorsitzenden, daß auch Direktor Schulze, Gegen 4 Uhr wird die Verhandlung bis Donnerstag 9/2 Uht anzuzeigen. Weiter hätten sie über den Prozeß nichts gesprochen. Jänice, Wolf mehrmals im Bureau gewesen sind. Der Zeuge hält vertagt. Staatsanwalt Braut weist darauf hin, daß die Zeugin foeben es auf Befragen des Rechtsanwalts Heinemann für völlig auswieder grobe Beleidigungen gegen den Herrn Stierstädter ausgestoßen geschloffen, daß er in der ganzen Sternberg- Affaire an irgend jemand habe. Beugin Ehlert: Jawohl, und ich halte die Beleidigung Gelder gezahlt habe, ohne eine Anweisung des Rechtsanwalts aufrecht. Der Präsident beläßt es noch einmal bei einer Straf Dr. Werthaner zu haben. androhung. Sie bleibt dabei, daß Stierstädter sie zu der ersten falschen Aussage angestiftet hat. Er habe gesagt, sie solle bei der belastenden Aussage bleiben und wenn man sie auch mit einem Jahre Gefängniß bedrohe, ausgeführt werde die Drohung doch nicht. Beuge Stierstädter erklärt ebenso entschieden, daß dies alles unwahr sei, er habe die Ehlert seit der letzten Verhandlung nicht wieder gefeben.
Hierauf wird der
Bureauvorsteher des Rechtsanwalts Dr. Werthauer, Beuge Niebiest, vernommen. Er erklärt auf Befragen, daß er niemals an Herrn Hofmeier Gelder bezahlt habe( wie es Beuge Wohl behauptet hat). Ein Bote sei einmal mit einem verschloffenen Briefe erschienen und als er ihn geöffnet, habe er fofort gesehen, daß er für Luppa bestimmt gewesen sei. Herr Luppa sei häufig in dent Bureau gewesen und habe vielfach Konferenzen mit Dr. Werthauer abgehalten. Den 8eugen Wohl hat Benge niemals im Bureau gesehen. Manchmal sei es wohl vorgekommen, daß Herr Luppa, wenn er auf eine Konferenz mit dem Rechtsanwalt Dr. Werthauer wartete, selbst mit Leuten verhandelte, doch seien das immer Leute, die zum Sternbergschen Bureau gehörten und mit Herrn Luppa zu reden hatten. Der Beuge bestreitet die Behauptung eines anonymen Briefs, wonach er fast täglich etwa 200 m. für die Sternbergsche Sache ausgebe und die Gelder fich täglich aus der Sternbergschen Staffe holen lasse. Dies sei nicht wahr. Er habe vor einiger Zeit einmal 200 m. aus der Stern: bergschen Staffe holen lassen, die für Ueberstunden und dergleichen aufgebraucht worden seien. Der Beuge erklärt unter seinem Eide , daß er Berichte, die die Unterschrift des Kommissars Thiel getragen oder auf Verwendung amtlichen Materials hindeuteten, nie gelesen habe, dagegen dagegen wohl Be richte des Herrn Direktors Schulze und des Herrn Wolf. Es sei ganz ausgeschlossen, daß er dem Zeugen Wohl die von diesem behaupteten zweimaligen Zahlungen geleistet habe. Beuge wohl weiß nicht, wer ihm das Geld für Hofmeier gegeben, woher basfelbe genommen wurde und wie es überhaupt in den Werthauerschen Bureau aussieht. Einige Fragen des Rechtsanwalts Dr. Mendel weisen darauf hin, daß der Zeuge von andren Stellen auch für Hofmeier Geld geholt hat und daß er sich vielleicht täuschen kann, das heißt das Geld irgendwo anders hergeholt habe. Der Zeuge, der einen fonderbar
Eine Leporello- Lifte von Beweisanträgen.
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Briefkasten der Redaktion.
Die furistische Sprechstunde findet Montag, Dienstag, Donnerstag und Freitag von 7-9 1hr abends statt. R. 2. 47. Die Stadt Allenstein hatte nach der Zählung von 1890: Auf eine Anfrage des Vorsitzenden, ob und welche neuen Be- 19 375 Einwohner. Neuere Angaben fehlen uns. weisanträge die Verteidigung etwa noch zu stellen gedente, trägt Harz . Ein Amalienheim in Berlin tennen wir nicht. Jedoch ist in Rechtsanwalt Fuchs I. umfangreiche Beweisanträge vor. Die Berlin W., Moßstr. 11, bas Amalienhaus, worin junge Mädchen gegen Verteidiger beantragen: 1. Das Fräulein Pfeffer unter Gegenüber- 15 Mart monatliches Koftgeld für den Haushalt ausgebildet werden. Ebenstellung mit dem Zeugen Arndt darüber zu hören, daß bei falls enthält das Haus Logierräume für Mädchen sowie einen Kinderhort ihrem Besuche im Bureau für 30 evangelische Schülerinnen. bes Dr. Werthauer niemand, C. R. Tilsiter 0.55. Sie haben vergessen anzugeben, als was Ihre weder Dr. Werthauer noch irgend eine andre Person das An- Tochter angefiellt ist( Gewerbegehilfin? Wertmeister? Handlungsgehilfin? finnen an sie gestellt habe, auf die Frieda Woyda und die Clara Gesinde?). Ift fte Handlungsgehilfin, so ist ihr ihr Gehalt unverkürzt( ohne Fischer dahin einzuwirken, daß fie ihre Aussage an Gunsten Stern Abzug der Krankengelder) auch für den November zu zahlen. Befindet sie bergs ändere. 2. Vernehmung mehrerer Personen darüber, daß sich in einer andren Stellung, so wiederholen Sie Ihre Anfrage unter Er9. P. 100. 1. Die Klage geht weiter. Frau Blümte cine durchaus zuverlässige und anständige Berson ist. gänzung des Gewünschten. 3. Bernehmung der Clara Fischer darüber, daß die Modellaunoncen oder in der betreffenden Branche üblich ist und deshalb als stillschweigend 2. Bei Ausschluß jeder Kündigungsfrist ist, falls nichts andres vereinbart nicht von Margarete Fischer geschrieben, Vernehmung von Schreib- vereinbart gilt, fann nach der zutreffenden, vom hiesigen Gewerbegericht fachverständigen darüber, daß die Modellannoncen nicht von fiändig bethätigten Ansicht, auch vor fertiggestellter Accordarbeit der Vertrag einer Frau, sondern von einem Manne geschrieben und der aufgehoben und für das bis babin fertig Gestellte Lohn begehrt werden. Angeklagte Sternberg dieser Mann nicht fei. 4. Bernehmung S. L. 1. Der Kauf geht nicht rückgängig zu machen. 2. Die Hundesteuer wird von Zeugen darüber, daß Frieda Woyda schon seit Jahren nicht erniedrigt. A. B. Arndtstraße. Für die Aufbewahrungspflicht von jungen Leuten nachgelaufen sei, daß sie ungezogen und unglaub- Pfandgegenständen, die vom Vermieter einbehalten sind, giebt es teine Frist. würdig sei. 5. Ueberreichung eines Briefs vom 26. November und Sie können die Sachen nur dadurch los werden, daß Sie entweder Ihre Forderung einflagen und dann die einbehaltenen Sachen verkaufen lassen Ersuchen an die Staatsanwaltschaft, den Brieffchreiber zu ermitteln, oder daß Sie die Sachen in öffentlicher Bersteigerung verkaufen laffen. Der um daraus zu beweisen, daß noch jetzt Erpressungsversuche gegen lektere Weg ist der weniger tostspielige. Sie finden ihn näher Seite 205 Sternberg unternommen werden. Es handle fich darum, daß in des dem Arbeiterrecht angehängten Führers durch das Bürgerliche Geſetzdem Briefe 10 000 m. verlangt werden unter der Drohung, daß buch beschrieben. 2. Z., Brik. Kommen Sie in unsre Sprechstunde. sonst noch mehr Kinder gegen den Angeklagten Sternberg ins Gefecht M. 2. 100. Die Unfallrente ist umpfändbar. Es kann alfo dieselbe 2. C. p. B. Nach geführt werden würden. 6. Bernehmung der Schuyleute Sarge und wegen Mietzins nicht mit Beschlag belegt werden. ordan darüber, daß Stierstädter gesagt habe, die Sache Sternberg hließlich im eignen Haushalt des Befibers verwendet werden soll, die $ 2 des Fleischbeschau: Gesetzes darf bei Schlachttieren, deren Fleisch aushabe ihm schon 300 W. gekostet und wenn sie ihm noch 1000 m. kosten untersuchung vor und nach der Schlachtung unterbleiben, sofern die Tiere würde, so müsse der Jude doch hinein". 7. Vorladung von Beugen feine Merkmale einer die Genußtauglichkeit des Fleisches ausschließende Gr feine einer bie emendung( aljo Berlauf usw.) über die Glaubwürdigkeit der Bengin Ehlert, die Dinge abjonder- frankung zeigen. lichster Art behauptet haben soll, so z. B. daß ihr Vater die Mutter folch ununterfuchten Fleisches ist verboten. Als eigener Haushalt gilt der erstochen habe". Ferner soll sie u. a. einen Lehrer wider befferes Haushalt von Speiseanstalten, der Schlächter, Fleischhändler, Gaft-, SchankUeberbies tann nach dem Fleischbeschau Gesetz Wissen eines Sittlichkeits- Verbrechens beschuldigt haben. 8. Ver- und Speisewirte nicht. Uel nehmung weiterer Zeugen über die moralische Qualität der Zeugin diese Ausnahme vom Untersuchungszwang landesgefeßlich( in Preußen genügt nach der Rechtsprechung eine Polizeiderordnung) aufgehoben, also Trichinenschau Schnörwange. Darunter befinden sich die Prediger Giese und auch für Haushaltungsschweine eingeführt werden. Ob für Ihren Bezirk solche Diestelkamp, die bekunden sollen, daß die Schnörwange wegen Un- Bolizeiverordnung ergangen ist, ist uns unbekannt, aber wahrscheinlich. fittlichkeit und Verdorbenheit nicht eingesegnet sei, daß fie die Kirchen- Agitatorisch läßt sich das Vorgehen in dem von Ihnen beabsichtigten Sinne tasse erbrochen habe 2c. 9. Bernehmung von Zeugen darüber, daß der Angeklagte Sternberg nie solche Unterwäsche beseffen, wie einige Benginnen bemerkt haben wollen, daß er auch nie einen schwarzen Mantel mit grauem Belz und feinen grauen Cylinder getragen habe. 10. Borladung eines Manns ans Sangerhausen , der sich gemeldet macht und sich fast jedes Wort von dem Vorsitzenden herausholen habe, um eine Aeußerung Stierstädters dahin zu bekunden: Der läßt, bleibt dabei, daß er im Bureau des Rechtsanwalts Dr. Werthauer Woyda habe ich alles schön eingepakt, bei der zweiten Auflage gewesen sei. Staatsanwalt Braut regt an, vor der Vereidigung des Prozesses wird es noch beffer." 11. Bernehmung einer Anzahl bes Zeugen erst einmal das Kaffabuch des Dr. Werthauer einzusehen, von Zeugen darüber, daß der Zeuge Arndt ein unglaubwürdiger, wenn es zur Verfügung gestellt würde. Rechtsanwalt eine ganz vermögenstofer Mann fei, der den Offenbarungseid geleistet mann fließt fich diesem Antrage namens der Verteidigung an habe und weder seine Miete noch seine Schulden bezahle. und versichert, daß es derselben nur lieb sein könne, wenn alle Be- Staatsanwalt Braut erklärt, daß er im Princip nicht gegen weise, die den Rechtsanwalt Werthauer betreffen, in vollem Um die Betveisanträge sei, sich aber doch in einigen Bunften dagegen fange erhoben würden. Rechtsanwalt Mendel giebt anheim, die erklären müsse. Rechtsanwalt Sello begründet noch einmal die
zurückhaltenden Eindruck
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würde.
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wohl nicht anwenden. Die Ausnahme zu Gunsten der Hausschlachtungen ift wesentlich mit Rücksicht darauf zugelassen, daß die zuziehung eines leischbeschauers in Gegenden mit dünner Bevölkerung und ohne ge fchloffene Ortschaften namentlich auf dem platten Lande sehr lästig sein wir ab. Sie fönnen zur Zahlung gezwungen werden. W. S., Westerwald . Schriftliche Antwort zu erteilen, lehnen E. G. 100. In beiden Fällen würden Sie haftbar sein. Wer ein Tier hält, haftet für jeden Schaden, den das Tier anrichtet. Stiehlt Ihr Hund eine Wurst, so haben Sie diefelbe zu bezahlen. Bewirkt Ihr und Glatteis, so haben Sie gleichfalls für den etwaigen Schaden aufzukommen ohne Rücksicht darauf, ob Ihr Sund bolos oder nur fahrlässig gehandelt hat. jährung ist nicht eingetreten. Friedrichshagen I. 1. Die Kündigungs frist der nicht nur aushilfsweise und nicht gegen Accordlohn angestellten Bertmeister ist, falls nichts andres vereinbart ist, 6 Wochen zum Quartals ersten. Das Nähere finden Sie im Arbeiterrecht" S. 225 und im ersten Nachtrag S. 104. 2. Nein. 6. Sch., Nieder: Schöneweide. Nein
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