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Nr. 290.

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Vorwärts

Berliner Volksblatt.

17. Jahrg.

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Centralorgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  .

Redaktion: SW. 19, Beuth- Straße 2. Fernsprecher: Amt I. Nr. 1508.

Ein Umfall

des Ober- Verwaltungsgerichts.

660-900 m.

des Wahl­

Donnerstag, den 13. Dezember 1900.

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Expedition: SW. 19, Beuth- Straße 3.

Fernsprecher: Amt I, Nr. 5121.

Interessant wurde die Sigung erst, als die Boerenfrage: durch Herrn Hasse ausführlich erörtert wurde. Sehr von seiner Wichtigkeit durchdrungen brachte er seine Angriffe gegen den Kanzler vor, mit deren Inhalt wir ausnahmsweise ein­verstanden sind, wenn auch die alldeutsche Begründung, in über unfren geringen Kolonialbesitz gejammert der wird, keineswegs zutreffend ist, nur darin hat Hasse recht, daß Deutschlands   Ansehen in der Welt durch die Abweisung Krügers sicherlich nicht gestiegen ist.

Nunmehr ist das Ober- Verwaltungsgericht um boten noch die Nachmittagszüge zur Abreise in die Heimat gefallen. Es hat durch die erst jezt den Parteien benutzen können. zugegangenen Erkenntnisse vom 22. Oftober 1900 Der erste Teil der Sigung war recht langweilig. Herr ast. Am 26. Mai 1899 entschied das Ober- Verwaltungsgericht in die Entrechtung der schleswig Holsteinischen Rickert   wadelstrümpfelte in der Weltpolitik umher und ge­währte dem Grafen Bülow wegen seiner allseitig ver­der Verwaltungsstreit- Sache der beiden städtischen Kollegien in Arbeiter als gefegmäßig hingestellt! Die Richter, welche dieses Erkenntnis gefällt haben, find: urteilten Abweisung Krügers seine großmütige Unterstützung. Eckernförde  , daß die von einer Reihe schleswig- Holsteinischer Städte ( Eckernförde  , Barmstedt  , Elmshorn  , Glückstadt  , Heide  , Kellinghusen  , Senatspräsident, wirklicher Geheimer Ober Regierungsrat Nebenbei polemisierte er auch gegen die Agrarier, in ge­Kiel, Krempe, Neumünster  , Rageburg, Segeberg  , Wandsbed, Wilſter  ) von Roon, und die Ober- Verwaltungsgerichtsräte Freytag, Reinice, wohnter naiver Weise; das Uebelste jedoch war, daß den Grafen Schwerin- Löwiß zu zur Verhinderung des Eindringens socialdemoftra- alded, Hönemann, Mundt und Hoffmann 11- mit Ausnahme er dadurch deren Dede das tischer Gemeidevertreter in die Stadtkollegien beschlossene des Rats Hoffmann II, dessen Stelle damals Freiherr von Frand einer längeren Rede veranlaßte, trieb. Dazwischen suchte Erhöhung des Wahlcensus nach dem 1. April 1892 gefegwidrig und einnahm dieselben Richter, welche das im entgegengesetzten ganze Haus in die Flucht trieb. deshalb rechts ungültig ist. Das Erkenntnis stützte seine Rechts- Sinne gefällte Erkenntnis vom 26. Mai 1899 abgefaßt hatten. In der Pole Glebocki den Erzbischof Stablewski wegen anficht auf§ 77, insbesondre auf den dritten Absatz des§ 77 des den Gründen heißt es im Gegensatz zu dem früheren feines Verhaltens bei der Wahl in Meferik- Bomst in Schutz Erkenntnis:§ 77 des Einkommensteuer Gesetzes gebe gebe in zu nehmen, und auch der Kriegsminister v. Go ßler fah Einkommensteuer- Gesetzes.§ 77 lautet: britten Absatz zu erheblichen Zweifeln Anlaß". sich gemüßigt, auf Bebels Fragen endlich zu antworten. In " Soweit nach den bestehenden Bestimmungen in Stadt- und seinem Landgemeinden das Bürgerrecht bezw. das Stimm- und Wahlrecht Bergeblich sucht man in dem Erkenntnis nach irgend einer stich üblicher Liebenswürdigkeit bedachte er den Vorwärts", von in Gemeinde- Angelegenheiten an die Bedingung eines jährlichen haltigen Begründung dafür, daß das frühere Erkenntnis falsch war. dem er behauptete, daß er Unrichtigkeiten verbreite. Thatsächlich Bor furzer Zeit, am 20. November, feierte das Ober- Verwaltungs- aber mußte er zugeben, daß die Artillerie- Prüfungskommission Klaffensteuerbetrags von 6 M. geknüpft ist, tritt bis zur ander­weitigen Regelung des Wahlrechts an die Stelle des genannten gericht sein 25jähriges Jubiläum. Gar viel ist dabei davon gesprochen, daß sowohl das Gewehr des Norwegers mit der neuen auto­Satzes der Steuersatz von 4 M. bezw. ein Einkommen von mehr als bislang zwar wiederholt aber vergeblich versucht matischen Ladeeinrichtung als auch die Krupp  'sche Erfindung wurde, von andrer Stelle aus das Ober- Verwaltungs- zur Hemmung des Rücklaufs der Kanonen zur Prüfung In denjenigen Landesteilen, in welchen für die Gemeindever- gericht in realtionärem Sinne zu einer Aenderung eingefordert habe. Beide Dinge sind zwar noch nicht ein­treter- Wahlen die Wähler nach Maßgabe der von ihnen zu entfeiner übrigens wahrlich an sich mehr als hingegangen; aber das bedeutet ja nichts, sie können jeden daß es im Wesen der modernen richtenden direkten Steuern in Abteilungen geteilt werden, tritt an reichend reaktionären Ansichten zu bestimmen. Tag kommen, und wie noch vor wenig Jahren der Kriegstechnik liegt, beständig zu neuen mörderischen Stelle eines 6 Mt. Einkommensteuer übersteigenden Steuerfages, an Wir erinnern daran, wie welchen durch Ortsstatut das Wahlrecht geknüpft wird, der Steuer- Ansturm des Ministers von der Rede abgewehrt wurde, Erfindungen anzuspornen, ist ja ganz zweifellos und un­der vom Ober- Verwaltungsgericht erwartete, es werde im Gegensatz bestritten. Vielleicht weiß Herr v. Goßler auch gar nicht, satz von 6 Mr. Wo solche Ortsstatute nach bestehenden Kommunal- Ordnungen zu seiner Praxis die gefezwidrige Auflösung von Versammlungen welche Aufträge in der Ehrhardtschen Waffenfabrik in Düssel­zulässig sind, kann das Wahlrecht von einem niedrigeren Steuersatz billigen, die aufgelöst waren, weil der überwachende Beamte die dorf bereits eingegangen sind. beziehungsweise von einem Einkommen bis 900 Mt. abhängig gemacht polnische Sprache nicht verstand, die Versammelten trotzdem aber sich dieser Sprache bedienten, werden. Eine Erhöhung ist nicht zulässig." Durch viele Festschriften, die aus Anlaß des 20. November von Die feiner Beit von uns ausführlich wiedergegebenen Gründe des Erkenntnisses legen in überzeugender Weise dar, daß der dritte Beamten verfaßt waren, zog die Freude, trotz wiederholter Beein­Absatz sich trotz der von Rednern im Landtage und Herrenhause ge- fluffungen von oben habe sich das Ober- Verwaltungsgericht noch machten Ausführungen nicht allein auf die Rheinprovinz   beziehen niemals zu einer Aenderung einer zutreffenden Ansicht verleiten, tann, sich vielmehr insbesondere auch auf Schleswig- Holstein   be- sondern nur das Gesetz gelten lassen. So erinnert der frühere zieht. Denn der flare Wortlaut des dritten Absages be- Ober- Verivaltungsgerichtsrat Lebens an die Kreuzberg  - Prozesse: zeichnet, wie das Erkenntnis zutreffend hervorhebt, als sein Der Reichskanzler antwortete sofort auf Hasse, und er; Anwendungsgebiet nicht nur( wie Absatz 2) Landesteile mit zählte nunmehr, daß dem Präsidenten Krüger schon vorher ab­Abteilungswahlen, sondern nimmt auf die bestehenden Kommunal­gewinkt worden sei; als er trotzdem seine Reise nach Deutsch­ordnungen" allgemein Bezug. Dies entspreche auch der Tendenz land lenkte, sei die energische Abweisung geradezu notwendig des Gefezes, welches im allgemeinen nicht einschränkend als geworden. Das Interesse war mit dieser Erklärung des Provinzialgesetz aufgefaßt werden darf, vielmehr nach der Ueberschrift des Abschnitts IX die Regelung Reichskanzlers noch keineswegs erschöpft, es wurde vielmehr noch gesteigert, denn Genosse Bebel bekam nun das Wort und rechts für sein ganzes Gebiet zum Gegenstande hat. Die ließ sich natürlich die Gelegenheit nicht entgehen, sofort auf die eben Gefeßesworte", heißt es in dem damaligen Erlemntnis wörtlich, gehörten Ausführungen des Reichskanzlers zu erwidern. Er lassen also teine andre Deutung zu, als daß der that es mit der Lebhaftigkeit und Schärfe, die ihn auszeichnen. Absatz fich auf alle diejenigen Landesteile bezieht, wo nach be Die neuen Mitteilungen des Reichskanzlers über die Affaire stehenden Kommumalordnungen das Wahlrecht an einen 6 m. über­Krüger konnten unfren Führer von dem am Dienstag ein­Steigenden Steuersaz ortsstatutarisch geknüpft werden kann, gu genommenen Standpunkt nicht abbringen. In der That ist diefen Landesteilen gehört die Provinz Schleswig Holstein  , da ja die, wie nun festgestellt ist, zweimalige Aufforderung an nach der Städte Ordnung vom 14. April 1869§ 7 Nr. 4c einem ein statutarischer Steuersatz gestattet ist, welcher Krüger, nicht nach Berlin   zu kommen, nur als ein Aft doppelter Unhöflichkeit anzusehen. Mit dem Grafen Bülow Einkommen von selbst 1500 Mart entspricht, also nach§ 17 verfuhr Bebel aber noch vergleichsweise milde. Einen ganz des Einkommensteuer Gesetzes sogar 16 Mark betragen würde. andren Ton schlug er an, als er zur Abrechnung mit dem! Wäre der Absatz 3 nur für das im Absatz 2 bezeichnete Gebiet gültig, so würde nicht abzusehen sein, weshalb die betreffende Vorschrift Grafen  , Posadowsky überging. Diese Tonart mußte Der Sturm hat noch nicht aufgehört. Er wird von der Nordd. nach der letzten Rede des 12000 Mart- Manns angeschlagen nicht in den Absatz 2 aufgenommen und weshalb darin eine besondre Bestimmung über das Geltungsgebiet getroffen worden ist. Auch Allg. 3tg." und dergleichen Organen nach wie vor angefacht; gilt werden, denn alles Vorhergegangene, auch das Ver. des Reichskanzlers schien ihn von der Un­hätte, wenn er lediglich für die Rheinprovinz   Plaz greifen sollte, es doch, der Polizei gegen Gesez und gegen Verfassung durch halten nicht bon Kommunal Ordnungen, sondern mur von der oberverwaltungsgerichtliche Entscheide das Recht zu geben, aus jeg- würdigkeit seines Verhaltens nicht überzeugt zu haben. Städte Ordnung bom 15. Mat 1856 gesprochen werden lichem sogenannten allgemeinem Interesse heraus Verfügungen und Bebel trat noch einmal als leidenschaftlicher Antläger auf. können, da in dem Geltungsbereich der Gemeinde Ordnung Verordnungen in demselben Umfang zu erlassen, wie bas im ab- Seine Worte fausten wie wuchtige Keulenschläge auf das Haupt vom 23. Juli 1845 bei Erlaß des Einkommensteuer Gesetzes ein foluten Königtum dem König zustand. Geht doch das Bemühen des Staatssekretärs nieder. Auch die milde Beurteilung des Census von nur 6 m. Klassensteuer bestand( Ergänzungsband zu einflußreicher Kreise dahin, durch Rechtsprechung des obersten Laeiszbriefs schenkte er seinem Gegner nicht. Mit Recht er hervor, die überlebenden daß Verwaltungs Gerichtshofs die absolute Herrschaft der Ver- hob Vorstands­Brauchitsch Rheinproving Seite 16). innerhalb des tonstitutionell angeschminkten mitglieder der See- Berufsgenossenschaft von Herrn Laeisz  Gegen dieses zutreffende Erkenntnis liefen die öffigiöfen Blätter, waltungsorgane sehr gering eingeschätzt worden sein müssen, da er ihnen das voran die Berl. Pol. Nachr.", Sturm. Sie führten feine fachlichen Staatswesens zu konstituieren. Das Erkenntnis ist vor dem Jubiläum ergangen, aber erst chnische Striptum überhaupt zur Unterschrift vorzulegen Gründe gegen die Nichtigkeit der Auffassung an, bebauerten" aber, daß das Ober- Verwaltungsgericht so wie geschehen erkannt fegt, brei Wochen nach demselben mitgeteilt. Das Erkenntnis wird gewagt hat. Der Staatssekretär fand auf den ersten Teil der Anklage, hatte. Der offiziöse Blätterwald rüffelte das Ober- Berwaltungsgericht von denen bejubelt werden, die es zur Schädigung der Arbeiterklasse Die 12 000 Mark- Affaire berührte und forderte eine andre Rechtsprechung, also eine Nechts beugung. Als und der Socialdemokratie erbaten und erhofften. Aber der Pfeil, Bebels keine Worte. Grund für die Unzufriedenheit mit dem Erkenntnis des Ober- Ver- der auf die Socialdemokratie abgesendet ist, wird auf den Schüßen er in seiner Erividerung nicht mit einem Sterbenswörtchen waltungsgerichts führten die Offiziöfen 2c. ungeniert die Gefahr an, zurückprallen. Gewiß ist die Entrechtung Tausender und die erste milde Beurteilung des Laeiszbriefs erklärte daß socialdemokratische Gemeindevertreter auf Grund des Gesetzes von Arbeitern durch die Gefegesauslegung als er nur aus dem Umstande, daß er über einen Toten nichts in schleswig Holsteinische Gemeinden eindringen. Die Preis- ein Tausenden von Arbeitern zugefügtes Unrecht aufs tiefste zu Schlechtes habe sagen wollen. Im Hause war man jetzt ziemlich erschöpft, aber gabe", lamentierten die vom Ministerium des Innern erleuchteten beflagen. Die dadurch herbeigeführte Schädigung des Allgemein Berliner Politischen Nachrichten", städtischer Gemeinde- wohls ist herbeigeführt durch die bürgerlichen Parteien, einschließlich Herr Sattler meldete sich noch zum Wort, um sich mit bertretungen der Provinz Schleswig Holstein   der Freifinnigen, die in den meisten holsteinschen Gemeinden dominieren Herrn von Glebocki über den Erzbischof von Stablewski Sie ist noch eine Weile zu unterhalten. Erft hierauf wurde an die Socialdemokratie wäre bom staats- und die widerrechtliche Entrechtung beschlossen haben. erhaltenden Standpuntte ein schweres Uebel und iegt im Gegensatz zu früher von dem höchsten Verwaltungs- die Sigung vertagt. Mit einer persönlichen Bemerkung daher nicht zu rechtfertigen. Vielmehr würde gerichtshof Preußens bestätigt. Diese Thatsachen werden mehr als Eugen Richters, der etliche boshafte Wortpfeile gegen Herrn nötigenfalls unter Inanspruchnahme der Gesegden Tausenden der entrechteten Arbeiter die Augen darüber öffnen: Hasse abschnellte, erreichte die Redeschlacht ihr Ende. Donnerstag soll die Etatsberatung zu Ende geführt gebung für bec Es wird das Erkenntnis des höchsten preußischen Gerichtshofs die erforderlichen Schutz Gemeindevertretungen gegen socialdemokratische Entrechteten über bas, was ist. aufklären und neue Tausende zur werden. Der Präsident hat deshalb in weiser Voraussicht Ueberflutung zu forgen fein." Ein andres Mal Fahne der Socialdemokratie führen. So schlägt abermals eine Hoff- den Beginn der Sigung bereits auf 12 Uhr mittags an­schrieb dasselbe Blatt: Der socialdemokratische nung, bie Socialdemokratie zu schwächen, in eine Stärkung der beraumt. Ansturm gegen die in einer Reihe von schleswig   Holsteinschen Socialdemokratie um.- Gemeinden seit 1892 eingeführten Ortsstatute mit festem Census dürfte dem Obec Berwaltungsgerichte die Gelegen heit zu einer Nachprüfung des vorerwähnten Er fenntntifes bieten."

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Dies Vorgehen der Offiziösen ermunterte mehrere Gemeinden,

Das bekannte National Denkmal auf dem Kreuzberge bei Berlin   lief Gefahr, von den angrenzenden baulustigen Grund­befizern dergestalt mit hohen Gebäuden umringt zu werden, daß es nach dieser Einschließung aus einiger Entfernung überhaupt nicht mehr sichtbar geblieben wäre. In weiten, selbst hoch hinauf ragenden Kreisen berührte das nahezu schmerzlich. Man versuchte es mun mit einer Polizeiverordnung, nach der in einem gewissen Nayon Gebäude fortan nur in solcher Höhe sollten errichtet werden dürfen, daß dadurch die Ansicht des Denkmals nicht beeinträchtigt werde. Daraufhin wurden dann mehrere Baukonsense versagt. Das Ober- Verwaltungsgericht hatte schon im Jahre 1880 einer hiergegen gerichteten Klage Folge gegeben, wesentlich davon aus­gehend, daß im allgemeinen das Polizeiverordnungsrecht nur in den vorliegenden Falls nicht berührten Grenzen des§ 10, Tit. 17, Teil II A. L.-R. geübt werden dürfe. Es erhob sich ein neuer Sturm zu Gunsten des schönen, in der That weit hinaus Auge und Herz erfreuenden Denkmals. Allein am 14. Juni 1882 erkannte der Gerichtshof nochmals im Sinne der früheren Ent scheidung, d. t. auf Erteilung des wiederum versagten Konsenses. Und nochmals ein gewaltiger Sturm!"

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Politische Webericht.

Berlin  , den 12. Dezember.

Der Reichstag

Deutsches Reich.

Wohnungsnot und Wahlentrechtung. Man schreibt uns vom 11. Dezember aus Kiel  : Eine heute abend tagende, von unsrer Seite einberufene Volksversammlung hat einen derartigen Zuspruch so Niel, Neumünster   und Glückstadt  , troy des Erkenntnisses des hat heute bis in die späte Abendstunde die Situng schloß gefunden, wie er seit langen Jahren in Kiel   nicht zu verzeichnen -die erste Lesung des Etats fort war. In drangvoll fürchterlicher Euge standen in den weiten Räumen Ober- Verwaltungsgerichts, diejenigen Einwohner, die unter 1200 m. erst um 7 Uhr Einkommen hatten, von neuem zu entrechten. Hiergegen wurde von gesetzt. Morgen wird er schon um 12 Uhr beginnen, weil des Englischen Gartens viele Tausende; die Bühne, die Fenster­einigen Gemeindemitgliedern Klage erhoben. Iman hofft, in turzer Zeit fertig zu werden, so daß die Reichs Inischen, jedes Pläschen war dicht besetzt mit Menschen und unzählige