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Gerichts- Beitung.

er

Der Feuerwehrlieutenant aus Schweden  . Ein internatio aber, baß wir selbst unbedingt das Princip hochhalten, streng fest-| Baris tönne nicht mehr nach den ganz veralteten Gesetzen, die wohl halten an den Grundsätzen des dynastischen Rechts und der Legi- für die kleinen Gemeinden genügt hätten, behandelt werden. naler Hochstapler wurde gestern der vierten Straffammer des Land­timität und alles forgsam vermeiden, was die Vaillants Antrag wurde verworfen, wohl aber nur deshalb, gerichts I in der Person des Buchhalters Gustav Hellström er in seinem ersten Teile einen Tadel gegen die aus Schweden   vorgeführt. Der Angeklagte ist von Hamburg  , wo felben verlegen, das Rechtsgefühl im Volte schädigen könnte. weil Daß wir alles thun, um die Throne der deutschen   Fürsten von Regierung wegen der Annullierung von Pariser Gemeinderats- er ganz ähnliche Schwindeleien verübte und dieserhalb zu drei dem Flugsand der Opportunität wieder auf den Felfen der Legi- Beschlüssen enthielt; der von andrer Seite eingebrachte Antrag, der Jahren Zuchthaus  , Ehrverlust und 1500 M. Geldstrafe verurteilt timität, diesem rocher de bronce, zu stellen. Denn so viel ist sich init Ausnahme des erwähnten Tadels mit dem Vaillants deckt, wurde, nach Berlin   gebracht worden um auch hier sein Conto mit ficher, fiegt nicht die Idee des Legitimismus, so fand, nachdem sich Waldeck Rousseau dafür erklärt hatte, mit 360 dem Strafrichter zu begleichen. Im August d. J. tauchte der Angeklagte in Berlin   auf. Seine äußere Erscheinung triumphiert unzweifelhaft das Princip der gegen 153 Stimmen Annahme. noch durch eine eigenartige Uniform gehoben; Revolution. Bemerkenswert ist noch, daß das Verlangen, Vaillants Tages wurde angab, war die es eines schwedischen Die größte Gefahr droht unsren Fürsten aber nicht ordnung bei der Abstimmung die Priorität zu geben, mit 263 gegen wie Feuerwehrlieutenants. Er sei von der schwedischen Re­von ihren offenen Feinden, sondern von der Ge- 252 Stimmen abgelehnt wurde. finnungslosigkeit und mangelnden Pflichterfüllung ihrer Das Bestreben der Mehrheit, eine Ministerkrisis, auf welche die gierung nach Berlin   geschickt worden, um die hiesigen mustergültigen Unter diesem Vor­Freunde. Ein Teil des Adels ist ganz dem modernen vereinigten reaktionären Parteien mit Hochdruck hinarbeiten, möglichst Einrichtungen der Feuerwehr kennen zu lernen. liberalen Zeitgeist verfallen, hat völlig das Verständnis zu vermeiden, ist aus diesen Abstimmungen deutlich ersichtlich. Mit wande führte er sich bei seinen Berufsgenossen ein und man für seinen royalistischen Beruf, für die Bedeutung und eminente Recht sagt sich die republikanische Mehrheit, daß nur die Feinde der tam ihm freundlich entgegen. Bereitwilligst wurden dem Fremden Wichtigkeit des Gottesgnadentums für alle deutschen Fürsten ver- Republik einen Nutzen aus den Wirren der Krisis ziehen würden. alle Auskünfte erteilt, die er sich erbat, und ihm wurde alles gezeigt, loren, hat auch die altpreußischen Traditionen vergeffen. Wie Darum stellen die einzelnen Fraktionen der Linken vielfach ihre was er zu sehen wünschte. Da er in Hamburg   auf diesem Gebiete schon Erfahrungen gesammelt, so erregte er feinen Verdacht. Bald raunte es unter uns viele bloße Namens- Christen und Sonderwünsche einstweilen zurück. man sich zu, daß es mit den Geldverhältnissen des Schweden   nur Namens Aristokraten giebt, so leider auch viele schlecht bestellt sein müsse, denn fast alle seine Kameraden" hatte bloße Namens- Royalisten. er angeborgt unter dem Vorgeben, daß er in den nächsten Tagen Geld von der schwedischen Regierung erwarte. Aber auch Geschäfts­Eine neu entdeckte Unzuständigkeit des Gewerbegerichts. leute hatten fich durch das schneidige Auftreten des Ausländers be­ In   einem großen Der Lehrling Fischer war von seinem Lehrherrn Conrad vor Ablauf stechen lassen und ihm Kredit geschenkt. der Lehrzeit entlassen worden. Der Vater des Lehrlings flagte Laden Unter den Linden   hatte der Angeklagte für 280 M. den Verkäufer dadurch in Sicherheit darauf beim Gewerbegericht und beanspruchte u. a. auch eine Ent- Waren gekauft und schädigung wegen der vorzeitigen Entlassung seines Sohns, das gewiegt, daß er sich die Sachen nach dem Haupt- Feuerwehrdepot heißt, er forderte das Geld für sich, nicht für den Sohn. Vor schicken ließ. Einige Tage darauf verschwand er, die Hamburger der Kammer VIII des Gewerbegerichts einigten sich die Parteien, Behörde hatte ihn hier ermittelt. Im Termine legte er ein offenes indessen des nur bezüglich der Lösung Lehrverhältnisses, Geständnis ab. Es mußte auf eine Zusatzstrafe erkannt werden, die die vergleichsweise ausgesprochen wurde. Mit seinem Eut auf 1/2 Jahre Buchthaus, 2 Jahre Ehrverlust und 1200 M. schädigungsanspruch wurde Herr F, senior vom Geldstrafe bemessen wurde. Dies schien dem Angeklagten zu hoch, Gerichtshof an das Amtsgericht verwiesen. Die Kammer, der Vorsitzende beschied ihn aber dahin, daß es bei deutschen Gerichten der Dr. Meier vorsaß, erachtete das Gewerbegericht in dieser An- nicht üblich sei, Rabatt zu bewilligen. gelegenheit nicht für zuständig, weil die Entschädigungs­Antisemitische Bilderbogen. Der Barbier Poradowsky in forderung des Waters des Lehrlings sich nicht kennzeichne als Schneidemühl   hatte im Juli dieses Jahrs im Schaufenster Anspruch eines Arbeitnehmers an seinen Arbeit seines Barbiergeschäfts einen der Glößschen politischen Bilderbogen geber im Sinne der§§ 1 und 3 des Gewerbegerichts- Gesetzes. Das Blutgeheimnis" mit der Vorderseite nach der Straße Die unfittliche Socialdemokratie. Ein an den bekannten zu ausgehängt. Der Bogen ist zwei Fuß hoch und zwei Fuß breit Unzuchtsprozeß des Vorwärts" erinnernder Vorgang beschäftigte und enthält in rotem Drud eine ganze illustrierte Liste von Morden, am Sonnabend das Reichsgericht in Leipzig  . Der Redacteur die angeblich von Juden an Christen verübt worden sein sollen. Poradowsky mußte die Bogen auf polizei­der Mannheimer" Boltsstimme", Genoffe Wilhelm Bider, Die dargestellten Ereignisse datieren aus der Zeit zwischen 1071 hatte unter andrem einen Artikel abgebrudt, in welchem gefagt und 1893. wurde, ein Pater habe in einer Predigt junge Mädchen liches Verlangen aus dem Schaufenster entfernen und erhielt vor dem Tanzen gewarnt und dafür seine Gründe angegeben. In eine Anlage wegen groben Unfugs sowie wegen Heber­der Wiedergabe dieser Gründe erblickte die Staatsanwaltschaft die tretung des§ 9 des alten preußischen Preßgefezes, weil er Veröffentlichung einer unzüchtigen Schrift. Das Landgericht ohne polizeiliche Erlaubnis ein Platat öffentlich ausgestellt Mannheim   hat jedoch am 18. September Herrn Pider von der oder angeheftet habe. Er wurde auch in erster und zweiter Instanz gegen ihn erhobenen Anklage freigesprochen und ausgeführt: beider Bergehen für schuldig erachtet und zu einer Geldstrafe von Den Angeklagten leitete lediglich der Gedanke, das Gebahren des 60 Mart event. 20 Tagen Gefängnis verurteilt. Das Landgericht Baters in pädagogischer und fittlicher Beziehung zu brandmarken. führte begründend aus: Der Bilderbogen sei geeignet gewesen, auf Er war entrüftet darüber, daß in einer Predigt für Jungs die urteilslose Menge aufreizend zu wirken. Es frauen dergleichen Dinge vorgebracht worden Der liege aber nicht nur grober Unfug vor, sondern auch eine Ueber­Angeflagte beabsichtigte nicht, bei seinen Lesern einen Sinnen- tretung der§§ 9 und 10 des preußischen Breßgesezes, denn die reiz hervorzurufen. Der Vorwurf der Unzüchtigkeit trifft nicht den Vorderseite des Bilderbogens habe die Natur Artikel, sondern die Bredigt, gleichviel, ob diese gehalten worden ist eines Anschlagzettels und Plakats. Somit hätte oder nicht. Der Staatsanwalt hatte gegen das freisprechende P. zum Aushängen des Bogens der polizeilichen Urteil Revision eingelegt und behauptete, die objektive Unzüchtige Erlaubnis bedurft.- P. legte Revision ein, die jedoch vom feit sei zu Unrecht verneint worden. Es genüge für die Straf- Rammergericht zurüdgewiesen wurde. barkeit, daß der Artikel das Scham- und Sittlichkeitsgefühl ber­Teze. Das Reichsgericht verwarf zwar in der heutigen Sigung die Revision, führte aber aus: Der objektive Thatbestand der unzüchtigen Schrift liegt eigentlich vor, aber da das Nicht­vorhandensein des subjektiven Thatbestands einwandfrei begründet ist, indem festgestellt worden ist, daß der Angeklagte nicht das Bewußt­fein hatte, eine unzüchtige Schrift zu veröffentlichen, so tonnte das

So blieb der monarchische Gedanke vielfach ohne den Schutz und die Stärkung, die demselben in unsrer revolutionären Zeit so bringend not thut, und wozu das aristokratische sowohl als das royalistische Princip jeden Edelmann verpflichtet. Es erscheint daher sehr erklärlich, daß das dynastische Recht und das Gottesgnadentum in den Augen des Volks immer mehr an Bedeutung und Geltung verlor, die revolutionäre Anschauung vom Königtum immer weitere Kreise ergriff und das Rechtsprincip in einem für unsre Fürsten sehr bedenklichen Maße dem Utilitäts- und Majoritätsprincip zu weichen begann. Es ist das große Verdienst der Deutschen Adels genossenschaft, diese Lebensfrage für unsre deutschen   Fürsten  erkannt, und das seit den Tagen der Stahl, Gerlach, Wagener 2c. bernachlässigte Ariom zunächst wieder auf den Leuchter gestellt, und damit wieder neue Stüßen für die Monarchie aufgerichtet zu haben. Die Leiter und geistigen Führer unsrer Genossenschaft haben das Fest­halten und Eintreten für das göttliche Recht unsrer Fürsten stets und wiederholt flar und'unzweideutig als eine der obersten Forderungen und Kardinalpunkte für den deutschen Adel, und speciell für unsre Genossenschaft hingestellt und als die unerläßliche Vor= bedingung für die Mitgliedschaft bezeichnet." Wie mag diese weltfremde Lektion den nordischen Junkern be­Hagen, die auf alles Gottesgnadentum pfeifen, wenn es ihnen nicht zum Kornwucher hilft und sie nicht vor Kanalvorlagen bewahrt? Wie mögen unsre Ostelbier sich ob des wunderlichen Wüstenpredigers ergözen, der noch nie etwas von dem Sprüchlein

bernommen zu haben scheint:

Und der König absolut

Wenn er unsren Willen thut!- Ausland.

Deftreich- Ungarn  .

Sociales Elend in Budapest  . Wahrhaft erschreckende Bu stände herrschen nach dem liberalen Neuen Budapester Abendblatt" in der Hauptstadt Ungarns  . Während im Parlament, schreibt das Blatt, eitel Zufriedenheit herrscht und die von den Landessorgen er­müdeten Landesväter die Weihnachtsferien angetreten haben, stehen vor einem Hause in der Podmaniczkygaffe Tausende und Tausende von Menschen, Gestalten des Elends, herangelockt durch das ver­heißende Wort: hier wird gratis Brot verteilt."

Und die Geschäftsleute flagen über Mangel an Käufern und fonstatieren mit Wehmut, daß das Publikum nicht mehr in der Lage ist, in dem Maße wie früher die Weihnachtsbescherungen für die Lieben taufen zu können. Das Baugewerbe liegt brach danieder und die meisten ungrischen Induſtriezweige kämpfen einen Kampf

auf Leben und Tod.

In den letzten neun Monaten wurden die Möbel von Zwei­Hundertachtundvierzig armen Leuten in der Hauptstadt lizitations­weise veräußert. Bei der Versteigerung wurde ein Gesamterträgnis

von 44 000 kronen erzielt.

Was diefe Zahlen sagen, ist nicht so schrecklich, als was fie ver­schweigen. Den Eingeweihten scheint es tlar, daß der Staat von den Leuten des Elends mehr als eine viertel Million Kronen weg­nahm, um zu diesen 44 000 Kronen gelangen zu können.

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Urteil aufrecht erhalten werden.

waren.

Der gereinigte Dasbach. Im Prozeß Dasbach wurde der Angeklagte Haubrich zu 1500 M. Geldstrafe verurteilt; der Wahrheitsbeweis wurde in einem entscheidenden Punkte als erbracht erkannt. Nur mit Rücksicht auf den Gesundheitszustand des Angeklagten wurde von Gefängnisstrafe abgesehen.

Soweit wir den Prozeß haben verfolgen können, gab er in diesen Tagen so ziemlich dasselbe Bild wieder, wie in der Dasbach moralisch Charakteristisch ist noch, daß in dem erwähnten Zeitraum in vernichtenden Verhandlung erster Instanz. Charakteristisch ist es, wie der Hauptstadt 91 000 Steuerträger Steuermahnungen diesmal die Erörterung der bekannten Ohrfeigen- Geschichte verlief. erhielten und daß der Staat von diesen an Mahngeldern mehr als Subregens Professor Müller hatte bekanntlich folgende Aeußerung zehntausend Kronen eingehoben hat. Noch trasfer ist des Abg. Roeren zur Sprache gebracht:

der Umstand, daß von den 91000 gemahnten Bürgern bei 53000 fändungen vorgenommen wurden, was so viel bedeutet, daß diese Leute nicht nur Verzugszinsen, sondern auch Pfändungsspesen zu bezahlen haben.

Wo ist", fragt das liberale Blatt, der Staatsmann, der Staat Wir und Volk miteinander in Harmonie zu bringen vermag?" fürchten, selbst so begnadete Staatsmänner wie Miquel und Bülow würden dem Lande, das an einer viel schwereren Krankheit leidet, als das liberale Blatt annimmt, nicht allzuviel helfen können.

England.

Die Militarisierung Englands. Dem Memorial Diplo­matique" zufolge wird die Königin Victoria   dem Generalissimus Lord Roberts   vollständig freie hand lassen, die Reformen in der englischen Arme e vorzunehmen. Lord Roberts   wird unabhängig bon sämtlichen Ministern bleiben.

Frankreich  .

Drei Interpellationen hat das Ministerium alded Rousseau wieder einmal in der Kammerfizung am Sonnabend zu überstehen gehabt, ohne gestürzt zu sein, obwohl zwei davon darauf angelegt und lediglich zu dem 8wed eingebracht waren, einen Ministersturz herbeizuführen.

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China  .

Die Friedens- Unterhandlungen

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find trotz des pomphaft angekündigten Einverständniffes der Mächte noch immer um keinen Schritt vom Flede gekommen. Die uns sofort nicht glaubhaft erscheinende Mitteilung, daß auch der Vertreter der Vereinigten Staaten   die Kollektivnote unterzeichnet habe, scheint sich trotz der entgegengesezten Behauptung der Nat.- 8tg." wieder einmal nicht bestätigt zu haben. Und solange die Vereinigten Staaten nicht unterzeichnet haben, wird die Note, wie die Bost" schreibt, auch selbstverständlich nicht den chinesischen Bevollmächtigten über­reicht werden. Daß Amerika   diese Note trop der ganz bedeutenden Abschwächung einzelner aus der décisions irrévocable übernommenen Bunkte überhaupt unterzeichnen wird, erscheint uns fraglich genug. Vielleicht aber hält Amerita die Note auch nur für ein papiernes Provisorium, an dem die harten Thatsachen der realen Politik noch die nötigen Korrekturen vornehmen werden.

Mit dem

berraten

" Ja Dasbach kann's manchmal ganz toll machen. Da hatte Verhältnis zwischen Japan   und Rußland  ich eine Sache im Ministerium. Dasbach tam mir dazwischen und die Sache war verdorben. Ich war darüber so ärgerlich, daß beschäftigt sich der Petersburger Korrespondent der Köln  . Volts­ich Dasbach sagte:" Höre einmal, wenn Dich Dein geistliches Beitung". Es sei ein unverkennbarer Stimmungswechsel in der Kleid nicht schütte, gäbe ich Dir Ohrfeigen lints japanischen Presse eingetreten, heftige Angriffe gegen Rußland   seien jetzt ganz undenkbar. Der Umschlag der Stimmung sei jedoch nicht und rechts." In Bezug auf diese Aeußerung befundet jezt Herr Roeren: der Waffenbrüderschaft" auf den Schlachtfeldern Chinas   zuzu " Auf meinen Eid kann ich ausdrücklich erklären, daß es eine schreiben, sondern der Kriegführung Rußlands   in der Mandschurei  , durch ihre Schnelligkeit und Energie Japan   riesig irrige Auffassung ist, daß Dasbach in der Frattion teine geachtete bie Englands Schwäche, deren Enthüllung der Stellung einnimmt. Die Ohrfeigengeschichte ist in der Presse in imponiert habe. unglaublicher Weise aufgebauscht worden. Ich erinnere mich nicht, frivol angezettelte füdafrikanische Krieg im fritischten Augen­hätte mußte, danach um die England ob und unter welchen Ümständen ich zu Dasbach jenen Ausspruch blick gethan habe. Unter meinem Eid kann ich aber versichern: Wenn japanische Bundesgenossenschaft gebracht, was ihm noch übel zu stehen ich die Aeußerung in der Aufregung gethan haben sollte, so sollte tommen fann. darin feine Geringschäzung oder Mißachtung(!) ausgedrückt werden. Der Ausdruck ist etwas zu drastisch, aber es Die Kölnische Zeitung  " meldet aus Peking   vom 23. d. M.: ist nicht angängig, aus meiner Ausdrucksweise Die Friedensbedingungen wurden heute Tsching und auf eine innere Geringschäzung zu schließen(), Li- Hung- Tichang durch den spanischen Gesandten zugestellt. Die welche bei mir nach meiner eidlichen Versicherung nicht gegen vom 22. d. M. datierte Note umfaßt im französischen   Wortlaut Dasbach vorhanden ist. etwa 1300 Worte und ist von 11 Bertretern europäischer Mächte in alphabetischer Reihenfolge unterzeichnet. An der Ab­fassung des chinesischen Wortlauts haben sämtliche Dolmetscher der Gesandtschaften mitgewirkt.

dem

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Vom Kampf gegen die socialdemokratische Flugblätter verteilung. Die Parteigenossen Bär und Mill waren wegen Ber­Der Deputierte Charles interpellierte das Minifterium, aus gebens gegen§ 10 des preußischen Breßgesetzes und wegen Verrichtung Der Meldung fehlt einstweilen die offizielle Bestätigung. Auch welchen Gründen das Kreuz der Ehrenlegion an Gaston einer öffentlich bemerkbaren Arbeit an einem Sonntage angelflagt fällt an ihr auf, daß die Note, trotzdem sie nur von Vertretern Moch verabreicht worden sei. Gaston Moch  , der Verfasser des bes worden, weil sie in dem westpreußischen Orte Neuteich social­Dingen auch nicht von Amerita unterzeichnet worden ist, fannten Buch:" Die Demokratie in der Armee" hatte sich um die demokratische Druckschriften verteilt hatten. Durch die angebliche europäischer Mächte- also nicht von Japan   und vor allen Weltausstellung, besonders auch in seiner Eigenschaft als Präsident Arbeit sollten sie sich gegen die Verfrommungsverordnung für die dennoch den chinesischen Unterhändlern übermittelt worden sein soll. des Welt- Friedenstongresses sehr verdient gemacht und deshalb Provinz Westpreußen   vergangen haben. Das Schöffengericht Die Vermittelung der Note an die chinesische   Regierung. die Auszeichnung erhalten. Das Ministerium ließ durch Millerand sprach die Angeklagten frei, das Landgericht zu Elbing   als Eine Depesche des Reuterschen Bureaus" aus Peking   vom 23. De­die Kammer ersuchen, die Interpellation von der Tagesordnung Berufungsinstanz verurteilte sie jedoch zu Geldstrafen von je abzufezen. Mit 311 gegen 162 Stimmen ging die Kammer zur 15 M., indem es begründend ausführte: Die Angeklagten gember meldet: Li- Hung- Tschang teilte den Gesandten auf ihre An­Tagesordnung über. seien von Marienburg nach Neuteich gekommen, jeder eine frage nach seinem Befinden mit, er glaube, daß er morgen einer Zus Die zweite Interpellation brachte der Nationalist Lasies ein; Mappe mit socialdemokratischen Beitungen, die zum Teil sichtbar sammenkunft der Gesandten beiwohnen könne, um mit Tiching Die Note wird ihnen er wünschte Auftlärung über die Verhaftung des Generals Cuignet. waren, unter dem Arm. Sie seien von Haus zu Haus gegangen die gemeinsame Note entgegenzunehmen. dem als Doyen spanischen Gesandten, des Es unterliegt feinem Zweifel, daß die Kammer in ihrer großen und hätten die Zeitungen verteilt. Eine Berteilung auf öffentlicher von Mehrheit die Maßnahmen der Regierung gebilligt haben würde und Straße wäre nicht erfolgt. Zwar habe der eine Angeklagte auf diplomatischen Corps, vorgelegt werden, und zwar mit einer in welcher die Hoffnung ausgesprochen das Ministerium hätte so durch das Vorgehen der Nationalisten ein der Straße einem vorübergehenden Maurerpolier eine Beitung furzen Ansprache, Note, so daß die wird auf eine möglichst schnelle Beantwortung der neues Vertrauensvotum erhalten. Das Ministerium verzichtete auf angeboten, dieser habe aber das Blatt abgelehnt, diesen Sieg und verlangte die Absetzung auch dieser Interpellation. öffentliche Verteilung noch nicht zur vollendeten That geworden sei. welche sorgsam und mit dem Wunsche ausgearbeitet worden sei, die Walded Rousseau begründete das Verlangeu der Regierung Ebenso wenig sei die Abgabe einer Beitung in einem straßen- Dynastie zu erhalten und dem chinesischen Volk teine zu harten Be­turz dahin: Es sei nicht angängig, daß die Reformen, deren Durch wärts gelegenen Vorbau als öffentliche Verteilung anzusehen, da dingungen aufzuerlegen. Weiter wird in der Ansprache die Hoffnung führung das Land mit großer Ungeduld erwarte, immer und immer dieser Raum dem dort wohnenden Schmiede als Arbeitsstätte diente ausgesprochen, daß der Kaiser von China auf die Notwendigkeit jo­Das preußische Breßgejez, fortiger Einwilligung hingewiesen werde. Die Anwort auf die Note wieder zurückgestellt werden, sobald es irgendwer unternimmt, die und somit kein öffentlicher sei. für das Verteilen bon Druckschriften an öffentlichen wird etwa bis nächsten Donnerstag erwartet. Agitation von neuem zu entfalten über eine eben abgeschlossene das Sache( Amnestie). Das Ministerium werde nicht den Fehler machen, Orten eine polizeiliche Erlaubnis fordern, tönnen darum nicht an= die Geschäfte seiner Feinde zu besorgen. Der reiche Beifall auf die gewendet werden. Dagegen sei die Ober Präsidialverordnung vom Erklärung des Ministerpräsidenten und die nachfolgende Abstimmung 31. Juli 1896 anwendbar. Indem sie mit einer Mappe voll Zeitungen Lehte Nachrichten und Depelthen. läßt erkennen, daß die Mehrheit der Kammer die Hezereien unter dem Arm, deren Inhalt zum Teil gesehen werden Hamburg  , 24. Dezember.  ( 2. T. B.) Der Transportdampfer ber Nationalisten verurteilt. Die Interpellation Lafies wurde hierauf fonnte, etwa eine Stunde lang von Haus zu Haus gegangen feien, mit 309 gegen 192 Stimmen abgelehnt. hätten sie eine mit einer gewissen Anstrengung verbundene Thätig, der Hamburg- Amerika- Linie  "" Andalusia  ", welcher wie bereits ge­Diese sei öffentlich be- meldet, in Malaga   eingetroffen ist, um die Zurückbeförderung der Der Socialist Vaillant brachte die dritte Interpellation ein; feit, also eine Arbeit verrichtet. ste betraf die Selbstverwaltung der Stadt Baris. Baillant ver- merkbar und geeignet gewesen, die Würdigkeit der Sonntagsfeier Mannschaften der ,, Gneisenau zu übernehmen, wird voraus­Langte die Borlage eines Gefeßentwurfs betreffend die Reorganisation zu stören. Es liege also eine Uebertretung der Bestimmung vor, fichtlich morgen mit denselben die Reise nach Wilhelmshaven   an der Befugnisse der Municipalität und des Generalrats des Departe- wonach an Sonn- und Feiertagen öffentlich bemertbare Arbeiten treten. Der Senat nahm mit Paris  , 24. Dezember.  ( W. 2. B.) aments der Seine. Viele wichtige Beschlüsse des Pariser   Ge- nicht verrichtet werden dürften. Die Angeklagten legten Revision meinderats seien wiederholt trop der Einstimmigkeit, mit der sie ein. Das Kammergericht aber verwarf die Revision, die 146 gegen 107 Stimmen den Artikel 1 der Amnestievorlage und sodann mit 201 gegen 11 Stimmen die ganze Vorlage an. gefaßt worden, von den oberen Regierungsbehörden annulliert worden. Oberpräsidial- Verordnung sei mit Recht angewendet worden! Hierzu 3 Beilagen u. Unterhaltungsblatt.

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Berantwortl. Redacteur: Paul John in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  .