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Br. 300. 17. Jahrgang. 3. Beilage des Vorwärts" Berliner Volksblatt. Dienstag, 25. Dezember 1900.

Gemeindevertreter Die Konferenz der socialdemokratischen Gemeindevertreter

der Provinz Brandenburg  

tritt am Donnerstagmorgen, 10 Uhr, im Gewertschaftshaufe, Engelufer 15, zusammen. Wir heißen die Delegierten zu dieser wichtigen Zusammenkunft im Namen der Berliner   Parteigenossen­schaft von Herzen willkommen und sind überzeugt, daß die Konferenz sich ihrer Aufgaben im vollen Maße gewachsen zeigen wird.

weiterer Abzug von 15 Prozent auf neue Feilen be- Werkzeugen in erheblichem Maße besteht, find eigete Schutzgerüste anzubringen. fchloffen ist. Da Herr Stohn für die am 22. cr. bei ihm austretenden Sind die letzteren lediglich zum Schuße der unterhalb arbeitenden Arbeiter bereits Erfaz gefunden hat, so verbittet er sich hiermit Personen, dagegen nicht für den Verkehr von solchen bestimmt, so jeden weiteren Besuch der diesbezüglichen Kommission der Sektion sollen diefelben so konstruiert werden, daß sie nicht ohne weiteres be­Ser Feilenhauer. treten werden können.

Hochachtend!

gez. H. Wildschütz. Die organisierten Arbeiter find die Antwort nicht schuldig ge­blieben. Friede auf Erden!"

Ansland.

Sicherheitsgürtel.

§ 17. Zur Ausführung von Arbeiten an steilen Dächern und an andern gefährlichen Gebäudestellen sind, sofern hierzu nicht genügend fichere Schutzgerüste hergestellt sind, Sicherheitsgürtel und starte Leinen vorrätig zu halten, und die Arbeiter auf den Gebrauch der­selben aufmerksam zu machen.

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Drängender denn je treten die von der großen Masse der Be­bölferung zu erhebenden Forderungen heute an die socialdemokratischen Im Antwerpener   Hafen ist es leider zu Ruhestörungen ge­Gemeindevertreter heran. Denn zwei Ereignisse haben eine un tommen. Inwieweit die Schuld den Streifenden beizumessen ist, Jm oldenburgischen Landtage tam am 18. De mittelbare Gefahr geschaffen: die Wohnungsnot und tann heute noch nicht festgestellt werden; soviel ist jedenfalls sicher, das Urteil des Ober- Verwaltungsgerichts in Bezug auf daß in jeder Versammlung seitens der Streifleiter die Mahnung gember eine Petition der baugewerblichen Arbeiter des Herzog­tums Oldenburg zur Beratung. In der Petition, die der Ab­die Hausbesizer. Sowohl in Berlin   und seinen zahlreichen an die Ausständigen ergangen ist, sich keinen Ausschreitungen geordnete Genosse Hug eingehend begründete, wird eine Reform geordnete Genosse Hug eingehend begründete, wird eine Reform Nachbarorten als auch in der Provinz macht sich die Wohnungsnot hinzugeben. In einem Fall hat es die Polizei auch verstanden, der Baupolizei Berordnung nach der Nichtung verlangt, daß nicht solche zu vermeiden. Der Brüsseler Reform" wird darüber aus nur ein solideres Bauen garantiert wird, sondern auch Maßnahmen um so furchtbarer fühlbar, als die Geldjackmehrheit in den Gemeinde- Antwerpen   gemeldet: Auf einem Glasgower Schiff wurde getroffen werden, welche Leben und Gesundheit der im Baugewerbe vertretungen entweder mit völlig verschränkten Armen dem Jammer zu- gearbeitet und aus den Reihen der Streikenden, die sich, beschäftigten Arbeiter beffer als bisher schützen. Es werden heizbare, sehen oder dort, wo sie sich den Anschein geben, einzuspringen, ihre Thätig etwa 2000 Mann start, dort eingefunden hatten, flogen einige Steine dichte Baubuden, ordentliche Aborte, sichere Gerüste usw. verlangt, teit auf lächerlich ungenügende Maßnahmen beschränken. gegen die Arbeitswilligen. Die Polizei gestattete die Absendung einer sowie die Ausübung der Kontrolle durch Arbeiter. Der Landtag Hier gilt es für unsre Parteigenossen, eine möglichst einheitliche, Deputation der Streifenden an die Arbeitenden. Diese erklärten sich nahm nach längerer Diskussion einen Antrag des Verwaltungsaus­energische Aktion zu unternehmen und der von Obdachlosigkeit und nach kurzer Besprechung mit den Streikenden solidarisch und schlossen schusses an, welcher lautet: Der Landtag wolle die Petition der Wohnungswucher gepeinigten Bevölkerung zu zeigen, daß nur sich den Manifestanten an. Hier hatte also die Polizei durch ihr Staatsregierung als Material zur Benutzung bei der Aufstellung die socialdemokratische Partei, als die einzige, deren unparteiisches Verhalten, indem sie nämlich die ruhige Aus von Normalstatuten überweisen." Bemerkt sei noch, daß der sprache zwischen den Arbeitern ermöglichte, Schlimmes verhütet. Regierungskommissar im Ausschuß den Arbeiterkontrolleur zuge Interessenten aus dem Notstand feine Wucherzinsen Dagegen ist es an andren Stellen zu ernsten Ausschreitungen standen und erklärt hat, daß im Ministerium ein Normalstatut aus­ziehen, zu energischer Hilfe bereit ist. gekommen. Die Polizei hat es in mehreren Fällen für nötig ge­Wie zum Hohn tritt zu dem auf das schlimmste zugespitzten funden, mit der blanken Waffe bezw. mit dem Revolver einzuschreiten. gearbeitet werde. Wohnungselend die neue Bevorrechtung hinzu, welche Auf feiten der Streifenden wie auf der der Polizei soll es eine für die Hausbefizer das bekannte Urteil des Oberverwaltungs- Anzahl Verwundete gegeben haben; ein Streifender soll einen gerichts eingeführt hat. Eine neue Stärkung erfährt der Grundbesiz Arbeitswilligen durch einen Messerstich getötet haben. Die Polizei in seiner rüdsichtslos durchgeführten Interessenwirtschaft, als ob es im Hafen ist verstärkt worden. der Ausnuzung und des Elends der ärmeren Bevölkerung nicht genug wäre. Die Entwicklung der Zustände in Rigdorf hat gezeigt, wie schwierig es für die unterdrückten Bevölkerungsschichten ist, den neuen Schlag abzuwehren und die an sich schon spärlichen Rechte fich weiter nugbar zu machen. Ein schweres Problem, vor dem unsre Parteigenossen stehen; möge es der Konferenz gelingen, trotz alledem die Interessen der Unterdrückten zu wahren!

Die geschilderten Ereignisse beziehen fich auf den Sonnabend, die für Sonntag in Aussicht genommenen Manifestationen beschlossen die Streifenden nicht stattfinden zu lassen. Im übrigen droht der Streit auch auf andre Branchen überzugreifen; die Führer der hydraulischen Kräne und die der Frachtwagen beabsichtigen sich ihm anzuschließen. Die Unternehmer ihrerseits haben beschlossen, an der Weigerung festzuhalten.

er

Der Ausstand in Genna dauert noch fort. Der Minister, Eine Anzahl andrer Fragen, so die der Gesundheits- präsident Saracco empfing am Sonnabend zwei Delegierte der pflege und der Ausnutzung der Landgemeinde- Ordnung Ausständigen und erklärte denselben, er hätte das Dekret, durch find ebenfalls von hoher Bedeutung. Hoffentlich wird der prole- welches die Arbeitskammer in Genua   aufgelöst wird, tarische Gedanke in den Kommunen allen Feinden zum Troß aufs nicht zurückgezogen, werde indessen die Bildung einer Letztere soll morgen fon= neuen Arbeitsfammer gestatten. neue durch die Konferenz gestärkt, neuen Siegen entgegengeführt! stituiert werden. Man glaubt, daß infolgedessen die Ausständigen die Arbeit wieder aufnehmen werden. Die Ausständigen Jin Gemua, Sampierdarena  , Sestri und Nivarolo bewahren vollkommene Ruhe. Einer späteren Meldung zufolge ist der Streit infolge der Erlaubnis der Behörde zur Bildung einer neuen Arbeitstammer nunmehr bereits beendet.

Parket- Machrichten.

Sociales.

Für den Achtstundentag plädierte jüngst in Görlig ein katholischer Kaplan. Er sprach in einer Versammlung des katholischen Arbeitervereins und sagte dabei nach einem Bericht des freisinnigen ,, N. Görl. Anz.":

Er wies eingehend in populärer Darstellung die schädlichen Folgen nach, welche die übermäßige Arbeitsbauer, welche man als Raubbau bezeichnen kann, in gesundheitlicher Beziehung hat. Er tonnte seine Beweisführung auf zahlreiche Erfahrungen in der feel­sorgerischen Wirksamkeit stügen, berücksichtigte in seinen Darlegungen sowohl die törperliche als auch die geistige Arbeit und kam nach einer eingehenden Erörterung des Mißbrauchs des Alkohols zu dem End­ergebnis, daß das Verlangen nach einer nicht zu langen Arbeitszeit gerechtfertigt ist und daß auch der Achtſtunden- Arbeitstag für den Einzelnen und das Menschengeschlecht von Vorteil sein würde." Da die katholischen Arbeitervereine alles wollen, was ihre Kapläne wollen, jo dürfte sich auch der Verein damit einverstanden erklärt haben. Das Centrum ist bekanntlich nicht für den Acht­stundentag zu haben.

Kapitalistische Expropriation. Als Anwendung des Rechts des Stärkeren fomint es nach einem Artikel der St. Peterburgstija Wjedomofti" regelmäßig vor, daß Private( Stapitalisten) ohne Um Totenliste der Partet. In Karlsruhe   starb nach langem, stände den Baschkiren gehöriges Land in ihren Besitz nehmen. schweren Leiden der Genosse Stefan Ihle, Tischler von Beruf. Der Er zählt eine Reihe solcher Räuber auf, nennt u. a. die Ural­Verstorbene war in gesunden Tagen mit einer der thätigsten und Wolgaiche metallurgische Gesellschaft, die Herren Balaschew als aufopferndsten Kämpfer in der politischen und gewerkschaftlichen Ar­Besizer der Ssimster Fabriken, die Juserster montanindustrielle Gesellschaft und die Aktiengesellschaft der Bjelorezker montan beiterbewegung. In seiner Gewerkschaft war Genosse Jole lange Wer Stücke Jahre mit in der Verwaltung thätig und er hat sich hier als ein Bauarbeiterschuh. Das bayrische Staatsministerium er industriellen Etablissements im Südural Gebiet. ebenso fleißiger als treuer und gewissenhafter Kämpfer erwiesen. läßt eine Verordnung über Anwendung von Schugmaßregeln für von den Ländereien der Baschkiren braucht, nimmt sie sich ohne viel Aber auch in der politischen Bewegung stand er mit in den vordersten Bauarbeiter. Es werden darin Vorschriften gegeben über Be- Federlesens. Die Baichiren werden gegen die Landräuber aller­Reihen. Die Parteigenossen werden ihm ein treues Andenken beschaffung von Unterkunftsräumen, Aborten, Winterfenstern und über dings vor den Gerichten klagbar und erhalten natürlich Recht. Aber Bis die gerichtliche Entscheidung die Coatsfeuer. Diese Vorschriften sind jedoch insofern außerordente das schreckt die Herren nicht. lich mangelhaft, als sie jede näbere Bestimmung über die Beschaffen erfolgt ist, haben die Angeklagten das Land, besonders die heit dieser Einrichtungen vollständig vermissen lassen. Dagegen Wälder exploitiert, und erreichen demnach ihren Zwed. Man werden ausführlichere Vorschriften erlassen über die Beschaffen weiß auch immer die Entscheidung des Gerichts hinzuhalten. heit der Gerüste, überhaupt in Bezug auf Unfall fällt das Urteil des Gerichts so aus, daß die eigenmächtigen Land­und Walderploitatoren das an sich gerissene Eigentum gegen Zahlung berhütung. einer bestimmten Summe behalten dürfen, da die Baschkiren darauf nicht mehr reflektieren, so ist ihnen auch das ganz recht. Sie brauchen die Ländereien und zahlen gern(?) den geforderten Preis. Und das auf solche Weise erworbene Eigentum ist dann heilig.

wahren.

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Polizeiliches, Gerichtliches usw.

Einen Geistlichen und einen Kantor soll der Redacteur des Saalfelder Boltsblatt", Genosse Bietsch, beleidigt haben. Er wurde deshalb au 150 M. Geldstrafe verurteilt.

Wegen Tragens einer roten Schleife bei einer Beerdigung war ein Parteigenosse in Schönebeck   vom dortigen Schöffen­gericht zu 3 Tagen Haft verurteilt worden. Das Schöffengericht hatte in seiner Handlung groben Unfug erblickt. Das Landgericht Magdeburg   sprach ihn frei. Wie das Schöffengericht zur Feststellung des groben Unfugs gekommen ist, ersieht man aus einer Stelle in der Begründung des freisprechenden Urteils des Landgerichts. Es heißt darin:

,, Nicht nur der Polizeisergeant Söder selbst will daran Anstoß genommen haben, daß der Angeklagte Schüße und dessen Genossen bei Gelegenheit einer Beerdigung durch das Tragen eines Kranzes mit roter Schleife ihrer Zugehöriteit zur Socialdemokratie Ausdrud gegeben haben, sondern auch wahrgenommen haben, daß Leute aus zur Linde nimmt an, daß die roten Schleifen beim Publikum Mergernis erregt haben, weil er bemerkt haben will, daß die Leute, wenn Kränze mit roten Schleifen angebracht wurden, die Köpfe zusammengestedt und gemurmelt haben." Wir vermuten, sie werden sich gegenseitig ihre Bewunderung über die schönen roten Schleifen zugemurmelt haben. Ob sich ernst liche Richter nicht manchmal Gedanken darüber machen, daß sie ihre tostbare Zeit mit solchen Sachen vertrödeln müssen?

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In Gotha   sollen zwei Genossen Geldstrafen in Höhe von 12,50 M. bezahlen, weil sie den Boltskalender unentgeltlich verbreitet haben.

Gewerkschaftliches.

Deutsches Reich  .

Das

Es wird z. B. vorgeschrieben:

detone Dermischkes.

§ 4. Die zum Gerüstbelag verwendeten Bretter müffen eine ihrer Belastung entsprechende Stärke haben, ferner müssen sie dicht aneinander und so gelegt werden, daß das sogenannte Wippen, das heißt Aufschnappen der Bretter vermieden wird. Alle Gerüstgeschosse find, um den Absturz von Menschen sowie das Abfallen von Bau materialien   zu verhindern, mit gehörig befestigten Brustwehren und an den Bretterbelag dicht anschließenden Bordbrettern zu versehen. Das böse Beispiel von Oben. Einen Beitrag zu dem Kapitel § 5. Gegen Längens und Seitenverschiebungen der Gerüste müssen genügend starke Verschwartungen müssen genügend starte Verschwartungen- Diagonalverstrebungen- bon dem Duellunfug liefert die Münchener   Aug. 8tg." Sie berichtet aus Deggendorf  , 21. Dezember: Vorgestern fand zwischen angebracht werden. § 6. Die Gerüstleitern, Bäume wie Sprossen, müssen aus ge- zwei hiesigen Bäderlehrlingen ein Pistolenduell mit fundem Holz bestehen und nach ihrer Aufstellung so befestigt werden, bösem Ausgang statt. Mit geladenen Kinderpistolen traten die daß sie weder unten abrutschen, noch oben überschlagen können. Duellanten sich gegenüber. Sekundanten sollen nicht hinzugezogen Ferner müssen die Leitern den Austritt entsprechend überragen, was worden sein. Gleich nach dem ersten Kugelwechsel war der eine der eventuell durch anzubindende Stangen zu bewirken ist, und bei ver- Duellanten kampfunfähig geworden, denn es ging ihm der Schuß hältnismäßig weit von einander liegenden Gerüstetagen gegen das des Gegners in den Mund, so daß ihm zwei Zähne eingedrückt Durchbiegen und seitliche Schwanken fest, eventuell freuzweise, ab- wurden, die sich gleich dem Geschoß in das Fleisch der Zunge ein­gegraben hatten, von wo sie auf operativem Wege entfernt werden gesteift werden. § 7. Alle Teile des Gerüsts, das zu demselben verwendete Bindes mußten. zeug, dann die Aufzugsvorrichtungen mit ihrem Tauwerk und sonstigen Zubehör müssen in entsprechenden Zwischenräumen regelmäßig unter sucht werden.

Ungleichmäßige und übermäßige Belastungen der Gerüste find unter allen Umständen zu verhindern. Den Arbeitern ist jede eigen­mächtige Aenderung an den Gerüsten, das Herausnehmen von Klammern, Hölzern, das Entfernen von Schußbrettern, Dielen 2c. zu berbieten.

Es ist Sorge zu tragen, daß beim Abbruch der Gerüste, Ent­fernen von Absteifen 2c. ein umnüges Verweilen von Arbeitern unter denselben nicht stattfindet. Lauftreppen und Steigleitern.

Die Direktion des Breslauer Konsumvereins, der sich in bürgerlichen Händen befindet, hatte, wie wir bereits mitgeteilt, drei Bäckergesellen wegen ihrer Verbandsthätigkeit gemaßregelt. Breslauer Gewerkschaftsfartell hat sich nun mit dieser Angelegen-§ 11. Lauftreppen find in einer solchen Breite anzulegen, daß heit beschäftigt und folgenden Beschluß angenommen: Das fie das Ausweichen zweier Personen gestatten, und mit einem festen Gewerkschaftskartell Breslau  , die Vertretung von 45 organi- Gelände zu versehen. Steigleitern müssen den Bestimmungen in fierten Berufen spricht seine Verwunderung und schärfste§ 6 entsprechen. Mißbilligung darüber aus, daß eine aus dem liberalen Zeitgeist hervorgegangene Gesellschaft, wie der Breslauer Konsumverein, dem Stoalitionsrecht der Arbeiter in so feindlicher§12. Die Deffnungen der Treppen, der Lichtschächte, Auf­28eise gegenüber steht. Die Leitung des Konsumvereins, welche drei Bäckergesellen maßregelte und 17 andre dem Verbande entfremdete, hat damit bewiesen, daß sie eine Sonderstellung gegen über allen andren Konsumenten Organisationen Deutschlands   ein nimmt und sich den ärgsten Scharfmachern an die Seite stellt.

Bei der Gewerbegerichtswahl in Jena   siegten in der Klaffe der Arbeitnehmer die Kandidaten des Gewerkschaftskartells.

Der zweite Teil der Krefelder   Gewerbegerichts: Wahl, die Wahl der Beifizer für die gemischten Berufe, hat auch mit einem Sieg der in den freien Gewerkschaften organisierten Ar­beiter geendet. Die verbündete Koalition, Christliche  . Hirsch Dundersche Gewerkvereine usw., brachten es auf 377 Stimmen, während die Liste des Gewerkschaftstartells 722 Stimmen erhielt.

Abschluß und Ueberdeckung der Oeffnungen.

züge 2c. in den Balfenlagen und Gewölbedecken, sowie auf Salt­gruben und andre beim Verkehr der Bauarbeiter in Betracht kommende Vertiefungen der Baustelle sind mit hinreichend festem Brustgeländer einzufriedigen oder mit Brettern fest zu überdeden. Alle Baltenlagen, auf oder über welchen gearbeitet wird, müssen mit Brettern abgedeckt werden.

Aufbringen der Balken.

§ 13. Während des Aufbringens der Balfen oder der Dach­verbandhölzer hat, wenn nicht genügende Vorkehrungen zur Sicher­heit getroffen sind, jede Beschäftigung unter diesen Arbeitsstellen zu ruhen. Sandstreuen.

§ 14. Bei Glatteis und Frostwetter müssen die Gerüstbretter, Ein Weihnachtsgeschenk! In der Düsseldorfer   Feilenfabrik Treppen und Laufbahnen mit Sand bestreut werden, dasselbe muß von Stohn, Bachstraße daselbst, ist den Arbeitern ein Lohnabzug an den oberen Mauerflächen beim Aufbringen von Baltenlagen 2c. bon 10 Broz. angekündigt worden. Die Verwaltung des deutschen   geschehen. Metallarbeiter- Verbands wandte sich daraufhin brieflich an Herrn St., den Lohnabzug rückgängig zu machen. Antwort erfolgte nicht von Herrn Stohn, sondern vom Verband der Feilen- Industriellen Rhein­ Land   und Westfalens: An Herrn...

Hier!

Abschluß nicht genügend erleuchteter Baustellen.

§ 15. Das Betreten von nicht genügend erleuchteten Rohbauten ist den Arbeitern nach Eintritt der Dunkelheit zu untersagen und soweit thunlich durch Abschließen der Zugänge zu verhindern. Schutzgerüfte.

§ 16. Bei allen Arbeiten, bei denen die Gefahr des Absturzes Auf das an Herrn Stohn hier am 20. cr. gerichtete Schreiben erwidere Ihnen, daß der Abzug beschlossen bleibt und ein beschäftigter Personen oder des Herunterfallens von Bauteilen,

Mehrere Eisenbahn Unglücksfälle werden vom Sonntag gemeldet. In der Station Neubau auf der Strede Schwandorf Fürth im Wald entgleisten gestern von dem start besezten Personenzug 1116 einige Wagen. Ein Reisender wurde getötet, drei Personen wurden schwer und sechs leicht verlegt. Aerzte waren alsbald mit einer Hilfsmaschine an der Unfallstelle. Die Be­schädigungen der Fahrbahn und des Geleises sind verhältnismäßig gering. Die Verkehrsstörung war um 1 Uhr behoben. Die Ursache der Entgleifung war vorzeitige Umstellung der Weichen. Auf der Strecke Amsterdam- Rheine fand bei Twello ein Zusammen stoß zweier Züge statt, bei welchem zwei Reisende getötet und einige zwanzig verwundet wurden.

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Schiffsunfälle. Aus Hamburg   wird vom 24. Dezember gemeldet: Der von Newport News tommende Hamburger Dampfer Milano" rannte in der letzten Nacht gegen das bei Altenbruch  ankernde englische   Vollschiff Biscombe Bart", von Hamburg  nach Sidney bestimmt, und beschädigte dieses schwer. Die Biscombe Bart" wurde etwas leck, mußte die Anker schlippen und im Schlepptan zweier Dampfer nach Hamburg   zurückkehren. Die Milano" stieß dann noch mit der etwas weiter elbaufwärts anfernden Bart Wejer", von Hamburg   nach Hongkong   bestimmt, zusammen; die ,, Wefer" wurde schwer leck und fant nach dreiviertel Stunden. Die Später lief Mannschaft wurde durch Boote der Milano" gerettet. der elbabwärts gehende Leither Dampfer North Star" auf das Wrack der Weser  " und nahm die Laternen, den Großmast und den Besanmast der Weser  " mit. Das in Malmö   beheimatete Segel­schiff, Sperre" ist am Freitag während eines Sturms unweit Göteborg   gestrandet und gesunken. Sieben Mann sind er trunken, drei retteten sich auf eine unbewohnte kleine Insel, wo zwei gestorben sind, während der dritte heute noch lebend auf­gefunden wurde.

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Bei der Herstellung von Fenerwerkskörpern ereignete sich Sonntag in Darmstadt   in der Wohnung eines Papierwaren Sändlers eine Explosion, durch welche die ganze Wohmmg sofort in Flammen gesetzt wurde. Die Frau des Papierwaren- Händlers fand bei dem Brande den Tod, der Mann selbst, seine Schwester und ein Kind erlitten schwere Verlegungen. Der Brand wurde bald gelöscht.

Diebstahl im Dom zu Trier  . Telegraphisch   wird gemeldet: In der letzten Nacht wurden aus dem Trierer Dom   ein Kelch im Werte von 1500 M., die goldenen Fransen der Tubadecke sowie der Oberteil eines aus dem 13. Jahrhundert stammenden Bischofsstabs gestohlen. Von dem Diebe, der sich zur Ausführung der That in den Dom hatte einschließen lassen, hat man noch feine Spur.