Dr. 302. 17. Jahrgang. 1. Beilage des„ Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 29. Dezember 1900.
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Zweite Konferenz der socialdemokratischen Gemeinde
werden sollen.
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Ich komme nunmehr zu der
Der Besuch der
Errichtung von Gewerbegerichten.
Gerstenberger- Weißensee: Es giebt noch einen andren burg hatten schon früher eine Beschränkung auf 3 Stunden einWeg als den, den Stadthagen vorschlägt. Die Landgemeinde- geführt. In Fürth besteht durch Ortsstatut von 1897 die völlige Ordnung zeigt diesen Weg, und ich rate vor allem dem Sonntagsruhe für Großhandel und Bankgeschäfte mit acht Sonnarmen Nowawes , das mit dem reichen Neuendorf zusammen- tagen. Neuerdings schweben zwischen den Magistraten von liegt, ihn zu beschreiten.§ 128 der Landgemeinde- Ordnung besagt, Frankfurt , Offenbach , Hanan, Darmstadt , Mainz und Wiesbaden Erster Berhandlungstag.( Schluß.) Landgemeinden können mit nachbarlich belegenen Landgemeinden zur Verhandlungen wegen gänzlicher Beseitigung bezw. weiterer BerDie vom Referenten empfohlene Resolution wurde mit Wahrnehmung einzelner fommunaler Angelegenheiten nach Anhörung fürzung der Sonntagsarbeit. Berlin bietet trop der emfigen einein Amendement Stadthagen angenomme it. der beteiligten Gemeinden durch Beschluß des Kreisausschusses ver- Thätigkeit unfrer Genossen im Stadtparlament in dieser Beziehung In der Diskussion stimmt Frenzel- Leipzig dem Referenten bunden werden, wenn die Beteiligten damit einverstanden tein gutes Beispiel. Wir haben 1892 bereits den Erlaß zu und weist auf die Schwierigkeit hin, die die Frage der Entwässerung find.( Zuruf: Einverstanden sind! Heiterkeit.) Hören Sie eines Ortsstatuts beantragt, wonach die Beschäftigung von Gehilfen, den Gemeinden bereitet. Stußig gemacht habe ihn der Widerspruch nur weiter: Wenn ein Einverständnis der Beteiligten nicht Lehrlingen und Arbeitern im Handelsgewerbe an Sonn- und Fest des Referenten dagegen, daß die Abwässer in die Flüsse geleitet zu erzielen ist, kann, fofern das öffentliche Interesse dies erheischt, tagen in Bank- und Engrosgeschäften ganz untersagt, in Detaildie Bildung eines solchen Verbands durch den Oberpräsidenten er- geschäften und sonstigen Verkaufsstellen auf drei Stunden einWurm Berlin : Die Anregungen des Referenten tönnen wir folgen, nachdem die Zustimmung der Beteiligten im Beschluß- geschränkt werden soll. Aber die Gewerbebeputation lehute mit 20 nur mit Freuden begrüßen. Auf dem Gebiet der Hygiene können verfahren durch den Kreisausschuß ersetzt worden ist." Die armen gegen 1 Stimme ein Vorgehen auf diesem Gebiete ab, und der wir noch ehesten am etwas Positives erreichen, weil sich hier die Gemeinden sollten also zunächst an den Kreisausschuß herangehen. Magistrat trat diesem Beschlusse bei. Intereffen des Proletariats mit denen der Besitzenden decken, denn wir müssen jeden Weg benutzen. Nun zum die Seuchen machen nicht Halt vor den Palästen. So sehr ich dem Regerau Rigdorf: Jetzt sind wir erst beim Wichtigsten anobligatorischen Fortbildungsschulunterricht. Referenten zustimme, so kann ich doch das Entweder- Oder, worin gelangt. Was nüßen die großen Referate, die nur auf Berlin Nach§ 120 Abs. 3 können die Gemeinden durch Ortsstatut den feine Forderungen gipfeln, nicht unterschreiben. In den meisten Rücksicht nehmen? Wir müssen uns mehr um die Kleinen Gemeinden Fortbildungsschulzwang für männliche Arbeiter unter 18 Jahren Fällen tann der beabsichtigte Schutz zur Schädigung werden, bekümmern. Der Antrag Stadthagen trifft den Nagel auf den Kopf. wenn wir sagen: entweder die Anstaltsbehandlung oder nichts. Die Landgemeinde Ordnung tennen wir auch, aber der Streis-( auch im Handelsgewerbe) und nach der Gewerbe- Ordnungs- Novelle Es herrscht nun mal in der Bevölkerung ein Wider ausschuß verhält sich ablehnend. Die Lasten der kleinen Gemeinden von 1899 demnächst auch für weibliche Handlungsgehilfen und Lehrlinge willen selbst gegen musterhaft geleitete Anstalten.( Sehr richtig!) steigen so, daß sich auch die Besigenden unsrer Forderung auf Reichs- forderlichen näheren Bestimmungen erlassen. unter 18 Jahren aussprechen, sowie die zur Durchführung erDazu kommt, daß, wenn die Wöchnerin in die Anstalt kommt, das unterstügung anschließen werden. Haus verwaist ist und die übrigen Kinder keine Pflege haben.( Sehr Gruhl- Nowawes erwidert dem Genossen Gerstenberger, daß allgemeinen Fortbildungsschule ist bereits gefeßlich obligatorisch in wahr!) Es muß auch eine Organisierung der häuslichen Pflege Nowawes den Antrag auf Vereinigung mit Neuendorf gestellt hat, sowie in den preußischen Provinzen Westpreußen und Posen. Der Bayern , Sachsen , Württemberg, Baden und mehreren Kleinstaaten, eintreten, aber das Odium der Ärmenunterstützung muß schwinden. aber ohne Erfolg. Der Kreisausschuß erkannte ein öffentliches Besuch der gewerblichen Fortbildungsschulen dagegen ist nirgends Eine neue Organisierung des Unterstützungswesens in den Interesse als nicht vorliegend an. durch Gesetz, mehrfach aber durch Orisstatut für obligatorisch erklärt. Kommunen ist dringend geboten. Die Juristen sind sich nun nicht Die Diskussion ist geschlossen. darüber einig, ob nicht jede Unterstützung vom Gericht für Im Schlußwort führt der Referent Dr. Freudenberg aus Das Versagen des gesetzlichen Obligatoriums in diesem Falle erklärt Armenunterstützung erklärt werden kann. Dem tann man abhelfen Gegen die Annahme des Antrags Stadthagen habe ich nichts ein- fich zum Teil aus der Stellung der Bourgeoisie, namentlich des Centrums, zur Religion, die in gewerblichen Fortbildungsdadurch, daß man alle Bürger bis zu einem bestimmten Einkommen, zuwenden. Mit der Frage der Beschaffung der Geldmittel habe ich also etwa soweit sie der Invaliditätsversicherung unterworfen sind, mich in meinem Referat aus dem Grunde nicht befaßt, weil diese schulen naturgemäß fortfällt. Redner giebt einige statistische Beläge als berechtigt zur Unterstüßung ansieht, wie wir es ja auch beim Frage nicht in das Gebiet der Gesundheitspflege gehört. Zu viel über die in Preußen und andren Bundesstaaten bestehenden Fortbildungsschulen und ihren Besuch, und geht dann auf die Verhältnisse Reichs- Seuchengesetz erstrebt haben. Wenn im eignen Heim eine ist es verlangt, daß man aus Rücksicht auf die armen Gemeinden bildungsschulen und ihren Besuch, und geht dann auf die Verhältnisse ausreichende Unterſtüßung gewährt wird, die aber keine Armen- das Maß seiner Forderungen überhaupt niedriger steden sollte, als in Berlin über, wo die socialdemokratischen Anträge auf Einführung unterstützung ist, wenn Hauspflegerinnen von der Gemeinde an- es sonst der Fall wäre. Würden wir das thun, so würden wir ja des Obligatoriums wiederholt abgelehnt wurden. gestellt werden, die natürlich nicht durch religiöse Propaganda nichts weiter thun, als was der preußische Staat bei seiner Für andren lästig fallen, so kann man selbst in fleinen Gemeinden sorge für das Medizinalwesen auch thut; ich erinnere nur an die biel erreichen. Jetzt sind die Unterstügungen unzureichend. Ablehnung der von allen Aerzten befürworteten Forderung leber die Wichtigkeit derselben brauche ich vor socialdemokratischen Durch solche Mittel tann die Gemeinde oft mehr ausrichten als durch der Leichenschau. Wir als Socialdemokraten haben die Gemeindevertretern wohl kaum ein Wort zu verlieren. In UnterAnstalten. Entschieden entgegentreten muß ich dem Vorschlag, daß jenigen Forderungen aufzustellen, die wir für richtig nehmerkreisen besteht aber noch eine starke Abneigung gegen die Wöchnerinnen in den Wöchnerinnenheimen industrielle Arbeiten verhalten, und müssen die Aufbringung der Geldmittel dem Gewerbegerichte. Redner giebt eine statistische Uebersicht, aus der richten; man würde dadurch dem freien Arbeiter Konkurrenz schaffen. Staat überlassen, der alle verfügbaren Gelder wider hervorgeht, daß 46 gewerbreiche Städte mit 20-50 000 Gintvwohnern Bei den Blindenanstalten kann man sich das allenfalls noch gefallen uufren Willen für kulturwidrige Zwecke ausgiebt. Wurm fein Gewerbegericht haben. In Bunzlau hat der Magistrat die Erlaffen, aber bei den großen Wöchnerinnenheimen nicht. Die Auftalts- hat mich in verschiedener Richtung mißverstanden. Ich habe richtung eines Gewerbegerichts mit der Erklärung abgelehnt, daß behandlung wird ein Segen sein nur für die Unverheirateten; nicht gefordert Austaltsbehandlung oder nichts, feine Vorwürfe sind für die einzelnen Branchen weder ein Bedürfnis noch eine Notim übrigen muß man dahin streben, dem Kranken im Hause die also nicht zutreffend. Allerdings muß ich gestehen, daß ich, aus prat- wendigkeit dazu vorhanden ist, und daß ein Gewerbegericht nötige Pflege angedeihen zu lassen......( Die Redezeit ist ab- tischer Erfahrung heraus es für sehr nüglich hatte, wenn für alle Gewerbebetriebe ein Unding sei. Wir gelaufen.) die Abneigung gegen die Anstaltsbehandlung von unsrer müssen verlangen, daß die Errichtung eines Gewerbegerichts in Konrad Rigdorf: Die Vorschläge des Referenten sind wohl Seite bekämpft würde, denn diese Abneigung ist in sehr vielen Orten mit über 20 000 Einwohnern obligatorisch gemacht wird. für große Gemeinden, nicht aber für fleine Gemeinden Fällen unberechtigt. Auch in Bezug auf die Beschäftigungsanstalten hat weiter verlangen wir zeitige Aufstellung der Wählerlisten, Vornahme durchführbar, die teine Mittel besigen. Hier Hier müßte das mich Wurm mißverstanden, ich habe nicht von Beschäftigungsanstalten der Wahlhandlung an einem Sonntag. Die Bedeutung der GewerbeReich verpflichtet werden, einzugreifen. In Nixdorf zum Beispiel für Wöchnerinnen, sondern für Stillende gesprochen, und da kann gerichte, die auch als Einigungsämter bei Ausständen fungieren, haben wir nicht einmal ein Strankenhaus, sondern nur eine Baracke. doch von einer Konkurrenz minderwertiger Elemente nicht die Rede würde noch gehoben werden, wenn ein 8 wang zur Verhand Meine Gemeinde hat absolut teine Mittel. Vielleicht läßt sich die sein. Diese Forderung habe ich nicht erhoben, um die Kosten nicht lung vor dem Einigungsamt eingeführt würde. list Resolution dahin erweitern, daß das Reich für arme Gemeinden zu hoch zu schrauben, sondern einfach, weil es unmöglich ist, solche Zum Schluß tomme ich noch auf die einzutreten hat. Frauen die ganze Zeit über auf die öffentliche Armenpflege zu Wurm Berlin behandelt noch die Frage der Entwäfferung stellen. Diese Frauen sind im stande, sich selbst zu unter- Sie war bis 1892 in 47 größeren Städten Deutschlands durch Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht. und der Beseitigung der Abfälle. Es ist eine Streitfrage der halten, sobald nur die Gemeinden die Organisationen für Chemiker, inwieweit durch Zuleitung der Abwässer in offene Beschäftigung schaffen. Nun noch einige Worte gegen zu beil. Ortsstatut auf verschiedene Arbeitergruppen ausgedehnt; später Flußläufe andre Gemeinden schlechtes Wasser erhalten. Die eine Daß für fleine Gemeinden die Errichtung eines Schlachthauses nicht tamen noch einige Städte hinzu. Redner geht näher auf die Art Seite behauptet, daß, wenn das Waffer eine Beitlang fließt, die in Frage kommt, trifft nicht zu. Es giebt eine Anzahl kleiner Ge- der Ausdehnung der Krankenversicherungspflicht ein; auf HausSchwebestoffe ſich ſenten und die sogenannte Selbstreinigung der meinden, die Schlachthäuser errichtet haben. Es ist ja auch industrielle ist sie in 10 Städten ausgedehnt. Berlin befindet sich Flüsse eintritt. Andre bestreiten das, und ich schließe mich ihrer fein Grund vorhanden, warum sich nicht zu einem solchen darunter nicht, hat vielmehr diese Ausdehnung, die wir mehrmals Ansicht an. Die Frage ist von Fall zu Fall zu untersuchen. Ee Bwed die Gemeinden zusammenthun sollen. Dagegen, daß beantragt haben, stets abgelehnt. Trotzdem werden wir nicht ertommt auf die Beschaffenheit des Flußbetts, auf das Gefälle 2c. an. die Gesundheitspflege in den Schulen zu lehren ist, habe ich lahmen, unsre Gegner beständig an ihre Pflichten zu erinnern, ihr Auf das System der Schwemmtanalisation wollen wir uns nicht gewiß nichts einzuwenden. Für weibliche Aerzte einzutreten, Gewissen zu schärfen, bis unsre Bemühungen von Erfolg gekrönt sind. festlegen. Für manche Ortschaft ist die Schwemunkanalisation nicht dazu bedurfte es für mich nicht erst der Aufforderung von Zubeil. Das( Beifall.) durchführbar. Auch das System, die Abfälle mit Torf zu durchsetzen, habe ich schon gethan und zwar an einer Stelle, wo das nicht so Diskussion. findet Anklang. gemütlich war wie in diesem Saal. Wenn endlich Zubeil meine Hinze Berlin : Wir werden wohl alle die Ausführungen des Zubeil Berlin : Das Programm, das der Referent auf Ausführungen bezüglich der Schutzpockenimpfung bemängelte, Referenten unterschreiben können, namentlich in Bezug auf die Fortgestellt hat, ist meist nur auf große Orte zugeschnitten. Kleine fo glaube ich, hat ihn etwas etwas der Blautoller überfallen bildungsschulen. Hierfür haben bisher die Gemeinden, auch die Kommunen z. B. werden sich keine Schlachthäuser zulegen können,( Heiterkeit), als er das Wort Schutzpocken- Impfung hörte, denn that- Gemeinde Berlin , erst wenig gethan. In nächster Zeit wird ja fie werden keine Kanalisation einrichten können. Ich vermisse, daß sächlich hat er meine Ausführungen gerade in entgegengeseztem hier diese Frage aktuell werden. Herr Stadtschulrat Bertram hat der Referent Vorschläge für kleine Gemeinden event. für das flache Sinn verstanden, wie ich sie gemacyt habe.( Beifall.) fich zwar für den Fortbildungsschulzwang erklärt, aber nichts Land gemacht hat. Was die Schußpocken- Impfung betrifft, so würde Die Abstimmung ergiebt die Annahme der Resolution für seine Einführung gethan. Die taufmännischen Fortbildungsich als stritter Gegner derselben niemals in der Gemeinde für Dr. Freudenberg mit dem Amendement Stadt- schulen werden nur etwa vom sechsten Teil der Kaufleute besucht und eine Erweiterung des Zwangs eintreten, sondern höchstens für hagen . eine Linderung. In den Schulen müßte in Gesundheitspflege UnterSchluß 64 Uhr. richt erteilt werden; ferner müßten vor allem weibliche Aerzte durch die Gemeinden angestellt werden.( Sehr richtig!) Das liegt im Interesse der Gesundheit unsrer Frauen und Mädchen. Inbezug auf die Fleischschau müssen wir dahin streben, daß alles Vieh einer strengen Untersuchung unterzogen wird, wie wir es im Reichstag forderten. Ich bitte den Referenten, auch den Kollegen vom flachen
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Lande Vorschläge zu unterbreiten.
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Aehnlich geht
qua 8 weiter Verhandlungstag.
Singer eröffnet die Sigung um 91/2 hr. Gewerbegerichts teilnehmen muß, wird zunächst in die Verhandlung Mit Rücksicht auf den Referenten, der an einer Sitzung des über Punkt 6 der Tagesordnung
in andern Klassen steht es ebenso. Hoffentlich werden die heute gegebenen Anregungen auf fruchtbaren Boden fallen. Von der Bes fugnis zur Einführung des Achtuhr Ladenschlusses haben auf Auregung von zwei Dritteln der Geschäftsinhaber bis jetzt auch nur wenige Gemeinden Gebrauch gemacht. Nach der Gewerbe- Ordnung ist eine Minimalruhezeit von 10 Stunden für Angestellte in offenen fürzt werden. In Berlin haben wir z. B. bei dem Verbot der ErLäden vorgeschrieben, doch kann diese Ruhezeit noch eine Stunde verwerbsthätigkeit schulpflichtiger Stinder die Erfahrung gemacht, daß der Polizeipräsident socialer gesinnt ist, als der Magistrat. Vielleicht fönnten wir auch den Achtuhr- Ladenschluß durch seine Vermittelung eher erlangen. Vorteil davon würden nicht nur die Angestellten sondern auch die kleinen Geschäftsinhaber haben. Weiter empfiehlt deren Vornahme den Gemeinden auf Grund gefeßlicher Vollmachten, Dazu sind auch die kleinen Gemeinden in der Lage, Kosten erwachsen Referent Stadtv. Koblenzer- Berlin : An socialen Handlungen, es sich, auf ein völliges Verbot der Sonntagsarbeit hinzuwirken. wie sie die Gewerbe- Ordnung, Gewerbegerichts- Gesetz und Kranken- daraus nicht.
Der Erlaß von Ortsstatuten auf Grund der Gewerbeeingetreten. P
Ordnung
Freywald Bankow: Den armen fleinen Gemeinden ist es unmöglich, eigne Krankenhäuser zu bauen. Wir haben in Nieder barnim nicht mal Geld für ein Kreis- Krankenhaus. Den Gemeinden, die keine Mittel haben, müßte der Staat Gelder zum Bau von Krankenhäusern zur Verfügung stellen. Es würde sich empfehlen, eine solche Forderung in die Resolution aufzunehmen. Gruhl Nowawes: Ich freue mich, daß wir heute auch mal an die kleinen Gemeinden und nicht bloß an Berlin denken. Vor versicherungs- Gesez enthalten, gestattet ist, kommen folgende in Borgmann- Berlin : Die Ausdehnung der Krankenversicherung zwei Jahren war alles, auch unser Programm, auf Berlin zu Frage: 1. Die Vollmacht zur Regelung der Lohnzahlung und der auf die Hausindustriellen ist erst nach schweren Kämpfen erfolgt. Die geschnitten. Bei uns z. B. liegt die Sache so, daß das reiche Neuen Rohubuchs.(§ 119 Abs. 2 der G.-O.) 2. Vollmacht zur orts- andrer Städte gegenüber konkurrenzunfähig werden. Ich lasse es Auslöhnung der Minderjährigen, eventuell durch Einführung des Unternehmer wandten dagegen ein, daß sie dadurch Unternehmern Borf sich alles leisten kann, das arme Rowawes, das ich vertrete, ftatutarischen Regelung der Sonntagsruhe im Handelsgewerbe. bahingestellt, ob das richtig ist, aber ganz unbekümmert barum haben aber kann sich nichts leisten. Bei uns ist absolut nichts zu holen,(§ 105b Abs. 3 der G.-O.) 3. Vollmacht zur Errichtung von Ge- wir die Pflicht, überall, namentlich in den Vororten Berlins für die da ist es sehr schwer zu arbeiten. Wenn das Reich Geld für Stafernen hat, wenn es ein Fleischschau- Gesetz schafft, dann muß es werbegerichten.(§ 1 Abs. 2 des Gewerbegerichts Gesetzes.) Ausdehnung der Krankenversicherung auf die Hausindustrie einzuStafernen hat, wenn es ein Fleischschau- Gesetz schafft, dann muß es 4. Vollmacht zur Ausdehnung des Krankenversicherungs- Gesetzes. treten, denn die Berliner Unternehmer beschäftigen viele Arbeiter den Gemeinden auch die Mittel zur Durchführung schaffen. Wir haben nicht mal Geld für ein Schlachthaus. ( Kr.-V.-G.§ 2 Abs. 2.) 5. Vollmacht zur Einführung des Fort- aus den Vororten und suchen sich dadurch ihrer Verpflichtung zu es uns mit der Kanalisation, deren Unterhaltung uns bildungsschulzwangs.( G.-D.§ 120 Abs. 3.) entziehen. Die Schwierigkeiten sind groß, aber nicht unüberwindbar. ebensoviel fosten würde, wie durch direkte Steuern aufgebracht Der§ 119a Abs. 2 der G.-O. lautet: Durch statutarische Be- Sorgen wir dafür, daß auch den Aermsten, die in der Hausindustrie wird. Wir können uns kein Schulhaus bauen. Aus allen diesen Stimmungen einer Gemeinde oder eines weiteren Kommunalverbands thätig sind, die Segnungen der Krankenversicherung zu teil werden. Gründen müssen wir Reichsunterstützung für arme Gemeinden ver- gefegt werden, daß: 1. Lohn- und Abschlagzahlungen in festen Fortbildungsschule an dem Widerstand der bürgerlichen Stadt. fann für alle Gewerbetreibende oder gewisse Arten derselben fest- Obft- Schöneberg : Bei uns ist die Einführung der obligatorischen Langen. Dorn- Briz: Auch bei uns ist die Durchführung der Kanali- Friften erfolgen müssen, welche nicht länger als einen Monat und verordneten gescheitert. In den Vororten ist das ja noch weit fation wegen Geldmangel unmöglich. Jezt warten wir die Er- nicht fürzer als eine Woche sein dürfen; sodann, daß der von schwerer als in Berlin . Natürlich müsse der Schulunterricht in die fahrungen ab, die Tempelhof mit dem Gothaischen System macht. minderjährigen Arbeitern verdiente Lohn an die Eltern und Vor- Arbeitsstunden fallen. Nach langen Vorverhandlungen wurde die Sehr verlockend sind sie nicht. Die dortigen Kläranlagen find münder und nur mit deren schriftlicher Zustimmung oder nach deren Frage der Fortbildungsschule erst auf ein Jahr und dann weiter Jauchfuten und die Tiefbrunnen, die das geklärte Wasser in die Bescheinigung über den Empfang der letzten Lohnzahlung um auf zwei Jahre vertagt. Im allgemeinen wird es sehr schwer Ziefe leiten sollen, verjagen. mittelbar an die Minderjährigen gezahlt wird. 3. Daß die Gehalten, mit unsrer Forderung durchzubringen, aber erst muß Berlin Stadthagen Berlin stellt folgenden Zusagantrag: werbetreibenden den Eltern oder Vormündern innerhalb ge mit gutem Beispiel vorangehen. Konferenz verlangt, daß die größeren Verbände( Streife, Staat, wiffer Fristen Mitteilung von den an minderjährige Arbeiter Damit schließt die Diskussion. Reich) den Gemeinden, die diese Aufgaben wegen Mangel an Mitteln gezahlten Lohnbeträgen zu machen haben. Unfre Partei hat Der Referent verzichtet auf das Schlußwort, und der Gegenstand nicht erfüllen fönnen, die Kosten zur Durchführung dieser Aufgaben testiert und unsre Vorausseßung, daß wenig Gemeinden fich Es folgt der vierte Bunkt der Tagesordnung: Bestimmungen im Reichstag lebhaft pro wird verlassen. Der Antragsteller führt zur Begründung des Amendements aus: veranlaßt sehen werden, solche Bestimmungen ortsftatutarisch zu er- Welche Rechte bietet die Landgemeinde- Ordnung Der Schmerzensschrei der armen Gemeinden ist begreiflich und stand. Auch sind die bisher erlassenen Ortsstatute sehr verschieden, Referent ist: laffen, hat sich bewahrheitet. Die Arbeitgeber leisten dem Widerberechtigt. Die Einführung der unentgeltlichen Krankenbehandlung feines umfaßt alle Bestimmungen. Die jüngste Gewerbe- Ordnungswürde sich in großen Gemeinden ermöglichen lassen, aber den kleinen Novelle, die bekanntlich das Lohnbuch für die in Fabriken befehlen sowohl hierzu wie für die Durchführung der übrigen Forderungen des Referenten die Mittel. Diese zu liefern sind die schäftigten Minderjährigen bringt, bedeutet eine neue Hoffnung für Kreiſe, der Staat und das Reich verpflichtet. Am richtigsten wäre die Quittungsfreunde. Von der durch§ 105b, Abs. 3 gegebenen die Schaffung eines Reichs Gesundheitsamts, das Reich muß die Möglichkeit der
überweisen."
Die
gegen
den Gemeindevertretern?
Die Lands
Gemeindevertreter Gerstenberger Weißensee: gemeinde- Ordnung im allgemeinen und die rechtliche Stellung der Bertreter ist ohne Kenntnis der historischen Entwicklung schwer zu erkennen. Erst nach dem unglücklichen Krieg gegen Frankreich zu Anfang des Jahrhunderts wurde das Unterthänigkeitsverhältnis bea Kulturaufgaben erfüllen. Wieviel Krankenhäuser könnten zum Beschränkung der Sonntagsarbeit im Handelsgewerbe feitigt, 1852 wurde die im Jahre 1850 erlassene Gemeinde- Ordmmg Beispiel gegründet werden durch die 152 Millionen, die der China - ist bisher auch nur wenig Gebrauch gemacht. Frankfurt a. M. hat wieder aufgehoben, 1872 wurde die gutsherrliche Polizeigewalt berummel kostet! Ein Reich, ein Recht, eine Stasse! Treten wir ein 1892 für Gehilfen, Lehrlinge und Arbeiter im Handelsgewerbe die feitigt, aber erst im Jahre 1890 erfolgte der Erlaß der Gemeindeeiner für alle und alle für einen!( Bravo 1) Sonntagsarbeit auf 21/2 Stunden festgesezt, Stuttgart und Straß- Ordnung. Man stellte sich dabei auf den Standpunkt, daß man die