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Br. 302. 17. Jahrgang. 2. Beilage des Vorwärts " Berliner Volksblatt. Sonnabend, 29. Dezember 1900.

Gerichts- Beitung.

Schließlich wurde ein Schuhmann auf ihn aufmerksam. Da der wobei die Offiziere den jungen Mann mit Ausdrücken: Lümmel!" Angehaltene als einzigen Ausweis nur einige Visitenkarten und keine Lausbub!" belegten und Oberlieutenant v. Laube ihm einen Mittel besaß, so nahm man ihn in Untersuchungshaft. 11 Tage hat Stoß in die Seite versezte. Erregt rief Feigl: Solche Flegeleien Die Leichtgläubigkeit eines Provinzialen erregte in einer ee dort schmachten müssen, bevor es seinem Verteidiger, Rechtsanwalt von Maulaffen von Offizieren gehen mich nichts an!", worauf Versammlung, die gestern vor der 129. Abteilung des Schöffengerichts Ulrich, gelang, aus der Heimat des Verhafteten die nötigen Papiere die Offiziere Feigls Arretierung veranlaßten. Bei der Polizei er stattfand, Heiterteit. Der im Oldenburgischen wohnhafte Guts- und von dessen Vater die Mittel zu beschaffen, um den leicht- flärte Feigl neuerlich:" Das Benehmen der Offiziere ist eine Flegels befizer B. ist im Besize eines bedeutenden Vermögens und eines finnigen Burschen auszulösen. Dieser trat dann in gedrückter Stimmung haftigkeit! Dieser Vorfall hatte zur Folge, daß am 20. August 22jährigen Sohns. Der letztere hatte sich stets auf dem väterlichen die Heimreise an. Es wurde aber gegen ihn Anklage wegen Ver- Otto Feigl wegen des Sizenbleibens im Theater bei der Kaiser­Gute aufgehalten. Im November d. J. beschloß Herr B. seinen triebs von Losen auswärtiger Lotterien erhoben. Der Angeklagte huldigung der Majestätsbeleidigung und wegen der Szene Sohn auf eine Geschäftsreise zu schicken. Er sollte in der Mark eine wurde wegen weiter Entfernung vom persönlichen Erscheinen ent- vor dem Rathause infolge der Klage der beiden Offiziere der Anzahl Stücke Hornvieh taufen. Mit hinreichenden Mitteln aus- bunden. So mußte denn sein Verteidiger die Erlebnisse des jungen Ehrenbeleidigung angeklagt war. Feigl erklärte, daß er, im gerüstet und begleitet von den Ermahnungen der Eltern, begab der Oldenburgers in der Residenz schildern und eine möglichst gelinde Hintergrunde der Loge sigend, die Staiserbüste gar nicht gesehen junge B. sich auf die Reise. Den Vieheinkauf besorgte er gut. Dann Strafe zu erwirken suchen, die denn auch nur auf 3 M. Geldstrafe und von der Huldigung keine Ahnung hatte. E3 wurde fam ihm eines Abends die Idee, einen Abstecher nach Berlin zu machen. bemessen wurde. Temals fich politisch bethätigt hatte, so daß ihm die Abficht einer 19W0J 290 festgestellt, daß Feigl, ein unbescholtener, gebildeter Mann, überhaupt Er besaß noch 650 M. In der Residenz stürzte er fich topfüber in den Strudel der Vergnügungen. In einer Nacht waren die 650 M. Der Bilderkult. Ein für den reichsdeutschen Byzantinismus abfichtlichen Jlloyalität oder gar antidynastischen Demonstration nicht durchgebracht. Mit wüstem Kopf und völlig ratlos, wie er sich aus geradezu beleidigendes Urteil ist dieser Tage in Wien in einer augemutet werden könne; daß ferner auf der Galerie, da die Büste der Klemme ziehen sollte, faß er am folgenden Morgen in seinem Majestätsbeleidigungs- Sache gefällt worden. Es wird darüber aus dort überhaupt nicht zu sehen war, das Publikum sich gar nicht er­Hotelzimmer. Da fiel sein Blick auf den Anzeigenteil einer Zeitung. Wien vom 22. Dezember berichtet: Ein Majeftätsbeleidigungs- hoben hatte. Das Erkenntnisgericht sprach den Angeklagten von der " Spielend 500 m. verdienen kann jeder, der seine Adresse bei mir Prozeß und zugleich eine von Offizieren erhobene Ehren- Majestätsbeleidigung frei, da weder objektiv noch abgiebt", stand da zu lesen. Der junge B. atmete auf. 500 m. beleidigungs- Klage lag dem hiesigen Kaiiationsbofe fubjektiv der Thatbestand gegeben sei. In der Begründung konnten ihn gerade retten. Berlin ist doch eine ausgezeichnete zur endgültigen Entscheidung vor. Am 22. April war im Reichen- hieß es: Das Gesetz tennt feinen Bilder Stadt", dachte er, als er sich hinsette, um seine Adresse auf- bacher Stadt- Theater zu Gunsten des Deutschen Schulvereins eine fultus und stempelt nicht jeden zum Vers zuschreiben und abzusenden. Nun wartete er hoffnungsfreudig, er Festvorstellung veranstaltet worden, bei der unter andrem das Ballett brecher, der sich bei einer, vor einem Kaiser= dachte, es würden ihm 500 M. zugesandt werden. Der Briefträger Wiener Walzer " aufgeführt wurde. Am Schlusse des Balletts er- bilde gelegentlich abspielenden Huldigung: tam auch, aber nur mit einem einfachen Brief, der acht Achtellose schien im Hintergrund der Bühne eine Büfte des Kaisers Franz passiv verhält." Dagegen wurde Feigl wegen Beleidigung der einer thüringer Lotterie nebst einem Begleitschreiben einer Lotterie- Josef. Die Theaterkapelle spielte die Volkshymne. Die im Offiziere schuldig gesprochen und zu vierzehn Tagen mit zweimaliger firma enthielt. Er könne, wenn er Glück habe und die Lose behalte, Parkett sigenden Offiziere und das Publikum erhoben sich von den Einzelhaft und Fasten verschärften strengen Arrestes verurteilt. spielend" 500 m. verdienen, wolle er es aber nicht, so fönne er die Blägen. Oberlieutenant v. Laube bemerkte, daß in einer Loge ein Gegen diese Verurteilung ergriff Feigl die Nichtigkeitsbeschwerde. Lose auch weiter verkaufen und natürlich bei entsprechendem junger Mann, Namens Otto Feigl, der Sohn einer angesehenen Der Kaffationshof hob das Urteil und die Strafe auf Absatz eine hübsche Nebeneinnahme haben. Der zukünftige Guts- Reichenberger Familie, figen geblieben war. Er stellte deshalb den und verurteilte Feigl unter Anwendung des außerordentlichen Straf­besitzer entschloß sich in seiner Not zu dem schweren Schritt, jungen Mann zur Rede. Als die Vorstellung zu Ende war, traten milderungsrechtes nur wegen Uebertretung der Ehrenbeleidigung zu mit den Losen hausieren zu gehen. Er wandte sich an Personen auf dem Rathausplatz Oberlieutenant v. Laube und Oberlieutenant hundert Kronen Geldstrafe. in den Wirtshäusern und auf der Straße ohne jeden Erfolg. Karl Göbel neuerlich auf Feigl zu. Es entspann sich ein Wortwechsel,

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