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reicher alZ die Engländer. Die statistische Aufnahme weist <592 Herren und 770 Damen auf. Dann kommen aus süd- amerikanischen Staaten zusammen noch 160 Seelen, aus Afrika  nur 20, aus Alien und China   23 Männer und 6 Frauen und ans Brasilien   ob Männer und 1 Frau. Australien   endlich ist im Ganzen nur durch eine Dame vertreten. Soweit die Liften. Indessen können sie als erschöpfend nicht angesehen werde». Sie stellen nur fest, daß 17 704 Ausländer am 1. Dezember 1890 ge­zählt worden sind, schweigen aber erstens von den Ausländern, die zwar in Groß-Berlin, aber außerhalb der Weichbildgrenz« wohnen und dann von denen, welche bei der Volkszählung nicht ausgenommen worden, weil weder sie noch ihre Wirthsleute mit den fragereichen Formularen bezüglich der Ausländer sich be- fassen mochten. Ein Vergleich mit den Zahlen von 1885 zeigt, daß die Zahl der in Berlin  (und in Preußen) wohnenden Russen sich in den letzten Jahren um 10 000 vermindert, die der Oester- reicher um 5000 vergrößert hat. Aus einer Statistik auS dem Berliner   Verkehrsleben ist ersichtlich, daß in den sieben Jahren 18311883 der rasche Hinzutritt von 966 Pferdebahnwagen und 5192 Pferden zur Be- spannung derselben auf das den Straßenverkehr sonst noch dienende Fuhrwerk nicht sehr vermindernd gewirkt hat. Während im Jahre 1881 die Zahl der Pferde in Berlin   28 877 betrug, wurden im Jahre 1888 nicht weniger als 33 081 gezählt uu- terechnet in beiden Zahlen die dem Staate gehörenden Pferde. >ie XJlilnibus-Wageii sind von 134 auf 217, die der Droschken von 4631 auf 4695, die der Thorwagen von 290 auf 373, und die zur Bespannung dieser Kategorien dienenden Pferde von 8795 auf 9531 gestiegen. Bei den Droschken und Thor- wagen ist hiernach die Zunahme gering und es ist wahrscheinlich, daß hierin auch weiterhin keine Aenderung eintreten wird. Im Omnibusverkehr hat sich dagegen in den 7 Jahren eine Steigerung von 63 Wagen 62 pCt. und in der beförderten Personenzahl eine Vermehrung von 9 690 774 auf 23 487 355 oder insgesammt um 13 791 031 Per- sonen oder 142 pCt. gezeigt. Ein nur unbedeutender Bruchtheil des Berliner   Personenverkehrs wird durch die Dampfschifffahrt vermittelt. 243 734 im Jahre 1381 und 394 173 im Jahre 1833. Mit der im Gange befindlichen Durchbrechung der Spree   am Mühlendamm wird aber die Grundlage zu einer fast unabsehbaren Entwickelung gerade dieser Verkehrsart geschaffen. Die Personen- beförderuug auf der Berliner   Stadt- und Ringbahn stieg von 9 347 650 im Jahre 1831 aus 29 294 767 im Jahre 1888. Man darf hiervon vielleicht 30 pCt. in Abzug bringen, welche nicht Ortsverkehr im engeren Sinne sind; alsdann zeigt es sich, welch verhältnißmäßig geringer Bruchtheil von den Lokomotiv  -Eisen- bahnen der Eiadt bewältigt wird. Der Omnibusverkehr kommt diesem Verkehr gleich, der Pserdebahn-Verkehr betrug mehr als das Sechssache. Die erinnerungsreichen Stätten alten Berliner   Lebens schwinden inehr und mehr. Zum ersten April wird wieder ein Gebäude niedergelegt, dessen Entstehung in das graue Mittelalter zurückgreift die Reste des ehemaligen Hofes der Kalandsbrüder an der Ecke der Kalandsgasse und der Kloslerstraße. Schon infolge der Verbreiterung der Reuen Friedrichstraße   hatte das Grundstück vor einigen Jahren eine erhebliche Einbuße erlitten, und jetzt wird eine,» Neubau auch der letzte Ueberrest, jenes Haus an der Klosterstraße, welches sich tief»ach hinten erstreckt, weichen. Wenige Häuser dürsten in Berlin   noch zu finden sein, wo sich das Alte in der ganzen Anlage und in gewissen Theilen in solcher Weise erhalten hat. wie dort. Seit dem Anfcng« deS 14. Jahr­hunderts diente der Hof den Kalandsbrüdern zum Aufenthalte. Als sich in der Brüderschaft, die eigentlich Wohlthätigkeits- zivecke verfolgt?, aber arge Mißbränche einstellten, hob Papst Eugen IV.   auf Veranlaffuna Kursürst Friedrichs II. sämmtliche Kalande in der Mark auf. Im Jahre 1698 ward der Verkauf des Kalandshoses mit landesherrlicher Bewilligung an den Rath von Berlin   beschlossen. Dieser verwendete den Hof nach einem Neubau zum Sladtgefängnisse. Nachdem man aber im Jahre 1797 ein neues Stddtgefängniß in den Hintergebäuden des Hauses .Molkenmarlt Nr. 1" eingerichtet hatte, wurde der nach der Klosterstraße gelegene Theil des KalandShoseS an den Maurer­meister Adler verkaust, während das an der Königsmauer belegene Hintergebäude zu Wohnungen der Stadtdiener benutzt wurde. Adler vertauste einen Theil seines Besitzes im Jahr« 1801 an den Geh. Ober-Finanzralh Schomer, und aus dieser Zeit mag auch die im Empire-Geschmack gehaltene hübsch« Front deS eingeschossigen Baues Klofterstr. 91 herrühren. Die Besitzer wechselten alSdann verschiedene Male. Jetzt ist Sigenthümer der Schlächtermeister Breslauer. Im Laden sieht man ein prachtvolles Sterngewölbe, sich stützend aus vier gewaltigen Pfeilern. Es ist das richtige Kalandgewölbe. ganz gehalten im Charakter des 14. Jahr- Hunderls und übereinstimmend mit dem Gewölb« deS vor zwei Jahren am Köllnischen Fischmarkt niedergelegten Baues, sowie mit den Gewölben anderer märkischer Kalande, wie beispielsweise in Spandau   und in Bernau  . Aus jenem Ueberrest in der Klosterstraße, wie aus der Anlage der Keller ergiedt sich, daß der Neubau, welchen der Rath von Berlin   zu Slnsang des 13. Jahrhunderts vorgenommen, im Wesent- lichen ein Umbau gewesen ist, der welchem Keller und Erdgeschoß des alten Gebäudes ziemlich geschont worden sind. Die Keller sind mit mächtigen Tongewölben überspannt einer von ihnen liegt mit der Sohl« um einig« Meter tiefer wie die anderen. Die Wände bestehen aus mächtigen märkischen Granitfindlingen, zu welchem später als Flickwerk Ziegel in großem Format hinzugetreten sind. Aus solchen Findlingsblocken scheint das ganz« Fundament zu bestehen. Trotz shrer tiefen Lage dringt nicht das geringste Grundwasser in dies« unterirdischen Gelasse hinein. Ein Gang, welcher von hier nach der Marienkirche führte, ist in späterer Zeit zugemauert worden Dies« ganze Subkonstruktion niacht einen cnklopenhasten und alterthumUchen Eindruck. Es ist schade um den alten, schönen und interessanten Bau, der nun auf immer dahingeht. Zu er- warten steht, daß sich dein» Abbruch noch mancher bemerkens- werthe Fund ergeben wird. Schon vor einigen Jahren ist dem Märkischen Museum   eine daselbst gefundene eiserne Wettersahne aus der Mitte des 17. Jahrhunderts übergeben worden. Der Verkauf von Bahnstelg-Karten mittelst Automaten, wie er seit drei Wochen auf Bahnhof Friedrichstraße   eingeführt nzorden ist. scheint sich nicht z» bewähren. Die Absicht der Bahn- Verwaltung, den Andrang zu den Schaltern durch Aufstellung des Automaten zu vermindern, ist als mißlungen zu betrachten, - und auS diesem Grunde wird von der Aufstellung weiterer Auto- uiaten auf anderen Etadtbahnhösen Abstand genommen werden. Ein Bcgräbniff mit Hindernisse«, wie es wohl in Berlin  noch nicht vorgekommen ist, fand am 14. d. Mts. auf dem Nazareth-Kirchhof statt. Als am genannten Tage Nachmittags 3 Uhr die Leiche des Böttchers Balkmeister beerdigt werden sollte und das Trauergefolge mit der Leiche am Kirchhof angelangt war, war die Thür des Friedhofes merkwürdiger Weise noch verschloffen. Es blieb unter diesen Umständen nichts Anderes übrig, als den Sarg niederzusetzen und die Klingel zun, Friedhofs- Verwalter in Bewegung zu setzen. Nach wiederholte», Klingeln erschien denn auch der Verwalter und wunderte sich höchlichst über den Trauerkondukt. Nach längerem Hin- und Herreden  stellte es sich denn heraus, daß für die Leiche überhaupt»och kein Grab hergestellt worden war. Jetzt war guter Rath theucr. Sollte man mit dem Tobten wieder umkehren? Das war nicht thunlichst und so entschloß man sich, zuerst auf die Such«ach Kirchhossarbeitern zu gehen. Die waren aber nirgends zu finden und so wurde der Sarg zunächst nach der Leichenhalle aeschanl. Dann ging es unter Vorantritt des Verwalters nach der Stelle des Kirchhofes, in welcher der Tobte hätte ruhen sollen. Ein Theil der männlichen Leid: tragenden entledigt« sich der Röcke und nun begann«in Hacken und Graben, als wenn es gelte, Festungswälle aufzuwerfen. Endlich war im Schweiße des Angesichts die vorgeschriebene Tiefe von 6 Fuß erreicht, die Leidtragenden legten Hacke und Schaufel bei Seite, zogen ihre Röcke wieder an und zetzt endlich war es möglich, den Tobten bestatten zu können. Daß sich dieser Akt besonders weihevoll gestaltet hätte, konnte Niemand behaupten, dazu waren die Umstände, welche der Beisetzung vorangegangen waren, wahrlich nicht angethan. Beim Verlassen des Friedhofes machte sich auch der Groll in manch' heftigen Worten Lust und allgemein wurde die Frage aufgeworfen: Wer trug die Schuld au diesem unliebsamen Ereigniß? Auf Seiten der Angehörigen des Verstorbenen konnte dieselbe unmöglich liegen, denn dieselben hatten Anmeldungen jc. durchaus vorschriftsmäßig besorgt. All- gemein machte sich die Ansicht geltend, daß die Kirchhofsverwaltung, ganz besonders den Kirchhofsverwalter selbst die Schuld treffe. Mag nun die Eintragung an falscher Stelle oder an falschem Tage erfolgt sein oder mag ein sonstiges Versehen vorliegen, der Verwalter ist verantwortlich für den höchst peinlichen Zwischenfall. Daß die Leidtragenden ohne Weiteres die Erlaubniß erhielten, selbst das Grab auszuschaufeln, spricht auch nicht dafür, daß diese ein Ver- 'chulden trifft. Es blieb eben nichts Anderes übrig, als daß diese elbst kräftig mit Hand anlegen mußten, wenn anders die Be- erdigung überhaupt von Stalten gehen sollte. Somit ist das Ver- sehe» ohne Zweifel auf Seite des Friedhossverwalters gewesen. Das ist aber sonst ein sehr strenger Herr, der weiß, was er seinem Amte schuldig ist. Als»eulich ein Parteigenosse auf dem- selben Friedhof beerdigt wurde, wollte der Gesangverein der Töpfer das Lied:Ein Sohn des Volkes" am Grabe singen. Der Verein halte aber die Rechnung ohne den Verwalter ge- macht, welcher das Singen dieses Liedes strengstens verbot. Möge der Verwalter in Zukunft immer so auf dem Posten sein, wie in diesem Falle! Seit einiger Feit ist bei den hiesigen höheren Lehr- anstalten ein Lehrbuch eingeführt worden, welches sich betitelt: Vollständiger Lehrgang zur leichten, schnellen und gründlichen Erlernung der englischen Sprache von H. Plato, vormals ordentlicher Lehrer an der Realschule zu Bremen  , erste Elementarstufe." In der 51. verbesserten Auflage dieser Gram- matik nun sind die einzelnen Sätze der Lektionen durch Striche oder Zahle», wie es sonst wobl üblich ist, nicht von einander getrennt worden, und man begegnet daher in dem Lehrbuch ganz merkwürdige» Zusammenstellungen. So heißt es in Lektion 55: Man vermutyet, daß der König im Monat August hierher- kommen werde. Als ich den Menschen wieder sah, erkannte ich sogleich, daß er derselbe Schurke war, der meinen Freund be­trogen hatte!" und an einer anderen Stelle weiter:Die Alten bildeten sich ein, daß die Sonne sich um die Erde bewege. Du kannst nicht leugnen, daß Deine Nachlässigkeit die Ursache dieses Unglücks ist." Ein entsetzlicher Unglücksfall ereignete sich am Montag Abend auf der hiesigen Stadtbahn. Als vorgestern Morgen die Beamten der Station Thiergarten ihren Dienst antraten, be- merkten sie auf dem Externgeleise hart an der Bahnhofshalle den buchstäblich in Stücke zerrissenen Leichnam eines Mannes. Bis auf weite Strecken hin fand man noch Fleischtheile vor. welche der Zug, der den Mann überfahren, mit sich fortgerissen hatte. Gestern nun ist die Leiche als diejenige des 35 Jahre alten Fabrikanten Max Josephsohn, welcher unter der Firma Friedländcr u. Joseph- söhn eine Fabrik von Lowries und Schmalspurdahnen Seller- straße 6 in Berlin   betrieb, rekognoszirt worden. Der unver- heirathete Fabrikbesitzer, welcher Kolhenerstraße 48 bei seiner Mutter wohnte und in den besten Verhältnissen lebte, ist am Montag Abend von Potsdam   nach Berlin   gefahren. Er muß, dem Verbote entgegen, auf der Plattform des Wagens gestanden haben, als der Zug um 10 Uhr 16 Minuten durch die Station Thiergarten fuhr, ist voraussichtlich hier abgestürzt, gegen das eiserne Geländer des Viadukts geschleudert und dann von dem Zuge erfaßt worden. Die Leiche ist dem Charlottenburger Schau- hailse überwiesen worden. Ein anderes Unglück auf der Bahn hat fich gestern in Spandau   ereignet. Tort zermalmte, wie uns gemeldet wird, ein Vorortzug einen russischen Auswanderer. Ein gefährlicher Messerheld ist der Maurer Schilling, welcher in der Nacht zum 24. d. M. verhaftet wurde. Er hatte in dem Lokal von W. in der Kurfürsteniiraße mit mehreren un- bekannten Männern Karten gespielt, wobei ihm falsches Spiel vorgeworfen worden war. Schilling soll darauf erwidert haben, er pfeife aus die Redlichkeit. Hierdurch ist es zu Streitigkeiten gekomme», die sich nach Schluß deS Lokals auf die Straße ver- pflanzte» und hier in Thätlichleiten ausarteten. Schilling zog dabei sein Messer und sprang aus«inen Mitspieler, welcher sich aber an ihm nicht thätlich vergriffen hatte, den Maler Kiesewetter zu und stieß ihm das Messer mit solcher Gewalt unter dem linken Auge in die Wange, daß die Klinge abbrach und ein großes Stück derselben in der Wunde haften blieb. Auf der Samtäts- Wach« konnte dasselbe nicht aus der Wange entfernt werden, und eS mußte dem Verletzten in der Klinik dieserhalb der linke Ge- sichtslnochen aufgemeißelt werden. Ob das linke Auge erhalten bleibt, ist fraglich: jedenfalls ist die Verletzung eine sehr gesähr- liche, da das Gehirn getroffen worden ist. Unglücksfall oder Verbrechen? Ueber das geheimnißvolle Verschwinden eines Agenten wird u»S folgendes auS dem bei Köpenick belegene» Dorfe Rudow gemeldet. Der daselbst wohnende Llgent Adolph Bartholo eutsernte sich am Sonntag früh 3 Uhr aus seiner Wohnung, um in Köpenick  , AdlerShof  , Grünau   Rech­nungen einzukassiren und bat allem Anschein nach 400 bis 500 M. bei sich gehabt. B. ist nun bis heute nicht zurückgekehrt und da der Agent als ein fleißiger, solider Mann galt, so nuithmaßt man, daß demselben«in Unglücksfall zugestoßen oder B. das Opfer einer Blutthat geworden ist. Am Sonntag Abend um 7 Uhr ist nämlich B. noch in dem Restaurant von Leopold in Adlershof   gewesen und dort haben sich zwei unbekannte Männer ihm zugesellt, mit welchen der Agent schließlich das Wirthshaus verlassen hat, um»ach Rudow   zurückzukehren; seit dieser Zeit hat Niemand mehr de» Agenten gesehen und auch die Begleiter deS Letzteren haben sich trotz Aufforderungen und Recherchen der Köpenicker   Polizei noch nicht gemeldet. B. befindet sich im kräftigsten Mannesalter. Polizei-Bericht. Am 26. d. M., Morgen?, wurde ein Ar- beiter anf dein Abort des Hauses Linienstr. 35 erhängt vorgefun­den. Abends versuchte«in geisteskranker Feilenhauer mit seiner Frau, als er aus dem Stadtbahnhof Börse«inen Zug versäumt hatte, aus den Geleisen entlang zu gehen. Sln der Kaiser- Wilhelmstraße wollte er sich aus die Straß« hinabstürzen, wurde jedoch durch zwei Männer, welche infolge der Hilserufe der Frau den Bahnsteig erstiegen hatten, daran verhindert. Von einein in- zwischen voruberfahrenden Zuge wurde er und seine Frau erfaßt, zur Seite gestoßen und beide am Kopf verletzt. Er wurde auf Anordnung de« BezirkS-Physiku? nach der Charit«? gebracht. Zu derselben Zeit versuchte ein Seidenwirker in seiner Wohnung, Am Ostbahnhof 2. sich mittelst Rasirmessers die Adern an beiden Handgelenken zu d"rchsch>,eid  «n. Im Laust des Tages fanden 4 kleine Brände statt. Merickks-Äeikung. Adel verpflichtet'." In der Anklagesache gegen den Agenten Abrahamson. in welcher der Kammerherr Graf v. Gers- dorff die Hauptrolle spielt, ist«in neuer Termin zur Haupt- Verhandlung auf den 25. Februar angesetzt worden. Bezüglich der von dem letzteren in die Zeitungen lancirtenBerichtigung" macht unS unser Gerichts-Benchterstatter folgend« Mittheilungen, zu welchen er von dem Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann aus» drücklich autorisirt ist: Um jede Annahme auszuschließen, ms  ob jener sogenannten Berichtigung gegenüber irgend eine derjenigen Behauptungen zurückgezogen würde, welche vem Berichte gemäß von dem Vertheidiger m der ofientlichen Verhandlung des Abrahamson'sches Prozesses ausgestellt sind, hält der Vertheidiger dieselben vollinhaltlich aufrecht, lroy der von berufener und unberufener Seite seit dem Erscheinen des Grafen G. in Berlin   gegen den Anwalt unternommenen Ein- schüchterungs-Verfuche. Es wird betont, daß die Behauptungen ausgestellt sind trotz der vorher verlesenen. in ihrer Art woyl einzig dastehenden Depesche des Zeugen Graf G., in welcher dieser per Telegramm von Wien   aus seine früheren Aussagen eidlich erhärtete. Bei dem Umfang der Angelegenheit und der Divergenz der von dem Grasen m seinem sogenannten Be- richtigungsschreiben herausgegriffenen Punkte, kann im Allgeinemen nur die mundliche Verhandlung Aufklärung verschaffen und es wird sich da zeigen, ob der Zeuge eidlich den Inhalt seines Berichtigungs- schreibens bestätigen wird. Im Allgemeinen bemerkt der Rechtsanwatt Dr. Fr. zu den von dem Grafen aufgestellten Punkten kurz folgendes: Die Erwartung, daß der Zeuge nur dann nach Berlin  konimen könne und iverde, wenn er seine Schulden vorher be- glichen, sei, wie leicht, nachzuweisen, berechtigt gewesen und w«de der Zeuge wohl mittheilen können, welche Zahlungen er geleinrt, seitdem er in Berlin   eingetroffen. Dr. Fr. hat sich nämlich Kenntniß von den inzwischen gemachten Zahlungen verschafft Dem letzteren erscheint es ferner unerfindlich, mit welchem Recht es Graf G. für unwahr erklärt, daß ihn hier oficue Ordres erwarteten. Am Tage der gerichtlichen Verhandlung m Sachen Abrahanison warteten auf das Erscheinen des Grafen zwei Gerichtsvollzieher, der eine vor dem Sitzungszimmer der Strafkammer, der andere auf der Treppe des Gerichtsgebäudes. Inwiefern gegenwärtig auf die Möglichkeit, eine solche offene Ordre zu vollstr-cken, die Immunität der Abgeordneten einwirkt, ist Rechtsfrage. Auf die direkt den Abrahamson'schen Prozeß be- treffenden Behauptungen des Grafen will der Vertheidiger, um nicht der vom Gerichtshofe vorzunehmenden Beweisaufnahme vorzugreifen, nicht eingehen. Außerhalb dieses Rahmens giebt aber der Vertheidiger, nachdem ihm trotz der ihm vor- liegenden Pfändungen und Arrestbriefe Unwahrheit vorgeworfen worden und nachdem sich das demselben von allen Seiten freiwillig zugehende Material täglich vermehrt, von der Art, in welcher Gras G. Exekutionen zu vermeiden weiß- folgende Probe, die er m der Hauptverl, andlung beweisen will: In einer Prozeßsache hatte Graf G. 1250 M. zu zahlen. Als der Gerichtsvollzieher bei ihm erschien, legte er demselben»ur Abwendung der Exekution einen Postschein vor. wonach er den Betrag an den Kläger abgesandt haben wollte. Der Gerichts- Vollzieher stand infolge dessen von der Pfändung ab und be- richtete dem entsprechend dem betreffenden Rechtsanwalt: daß Schuldner am heutigen Tage 1250 M. laut vorgelegtem Briefpostschein an den Klager abgesandt habe." Thalsächlich aber hatte der Graf uicht etwa 1250 M. baar abgesandt, sondern in ein Kouvert ein 3.Monats- Akzept auf sich über diese Summe gelegt, auf dieses KouvertInliegend 1250 M." geschrieben und dementsprechend einen Postschein er- halten. Der Brief, dessen Adresse von dem Grasen selbst geschrieben ist, ist mit 5 Siegeln und mit dem gräflichen Wappen als Geld- brief gesiegelt und wird im Hauptverhandlungs-Termine vorgelegt werden. Außerdem wird auch der Empfänger jenes Briefes und der Gerichtsvollzieher g-iaden werden. Alle weiteren Wider- legungen der Graf G.'schenBerichtigung" will sich der Ber- theidiger zur Hauptverhandlung vorbehalten. Tie gehässige Gesinnung einzelner Kutscher gegen die Belocipedfahrer zeigte sich wiederum in einer Verhandlung, welch- gestern vor der VII. Strafkammer des Landgerichts I  gegen den Arbeiter Hermami Trebuth stattfaiid. Derselbe war der fahrlässigen und vorsätzlichen Körperverletzung sowie der Sachbeschädigung beschuldigt. Am 23. September v. I. fuhr der Restaurateur L. auf seinem Dreirad durch die Sebastianstraße. An der Kreuzung der Alexandrinenstraße begegnete ihm der An- geklagte, der einen leeren Kohlenwagen führte. L. hielt sich vor- schriftSmäßig auf der rechten Seite und da der ihm entgegen- kommende Angeklagte, der ebenfalls auf der rechten Seite fuhr. keine Miene machte auSzubiegen, sondern dem Winken L.'s nur ein höhnisches Lachen entgegensetzte, war der Letzlere der Meinung, daß der Angeklagte in die Alexandrinenstraße einbiegen, und zu diesem «wecke einen größeren Bogen auf der sonst vollständig freien traße beschreiben wollte. L. brachte deshalb sein Dreirad zum Stillstand. Der Angeklagte bog indeffen keineswegs aus und ob- gleich L. sich mit seinem Dreirad hart an der Bordschwell« hielt, ivurde sein Gefährt von dem Wagen des Angeklagten angefahren und vollständig zertrümmert. L. fiel auf den Bürgersteig und erlitt erhebliche Verletzungen. Er sprang auf und verfolgte den Angeklagten, der eiligst davon zu fahren versuchte. Als L. dem Pferde in die Zügel fiel, ließ der An« geklagte eine Menge Peitschenhiebe auf ihn niedersausen, der Gemißhandelte hielt aber trotzdem fest, bis«in Schutzmann ihm zu Hilfe kam. Da der Angeklagte behauptete, daß das Anfahren nicht vorsätzlich geschehen sei und ihm das Geaentheil nicht bewiesen werden konnte, so blieb es in Betreff dieses Punktes bei der Fahrlässigkeit. Der Staatsanwalt be- antrete gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von sieben Monaten. Der Gerichtshof hatte die Ueberzeugung gewonnen, daß der Angeklagte den Restaurateur L. vorsätzlich angefahren hatte und bei der Rohheit seines ganzen Verhaltens eine empfind- licht Strafe verdiene. Es wurde auf ein Jahr Gesängniß und sofortige Verhaftung des Verurtheilten erkannt. Durchstechereien mit einem Fahrgaste haben den Eisen- bahnschaffner Karl Hofsmann eine Anklage wegen Betrugs zugewgen, welche gestcrn vor der Berufungsinstanz des Land- äerichtS I gegen ihn verhandelt wurde. In erster Instanz war Hoffmann für überführt erachtet und zu einer Geldstrafe von 20 M. verurthcilt worden. An einem Dezcinbertage 1890 fand der tontrollirende Verkehrsbcamte in Stettin   einen 12jShrigen Knaben als einzigen Fahraast in einem Wagen l. Klaffe. Der Angeklagte, der den Zug. der nur Wagen 1. und 2. Klasse führte. bediente, erklärte auf Befragen, daß er den Knaben, der nach Stargard   reisen wolle und eine Fahrkarte 2. Klasse gelöst habe, wegen Raummangels in der ersten Klaffe habe unterbringen müssen. Daß diese Angabe unwahr war, wurde bald erwiesen und in der gestrigen Verhandlung der Sachverhalt ebenso fest- gestellt, wie m der ersten Instanz. Der detreffende Knabe ist der söhn eines Restaurateurs in Staraard, der während der Ferien bei Verwandten in Berlin   zum Besuch- gewesen. Er hatte nur eine Fahrkarte vierter Klaffe gelöst. Als der Knabe an jenem Morgen zur Rückkehr nach Stargard   auf dem Stettiner Bahnhofe eintraf, wurde er von dem Angeklagten w Empfang genommen und in einen Wagen erster Klaffe gesteckt. Wie der Knabe zugab, hatte er unterwegs dem Augeklagten Trinkgeld gegeben und sei der Letztere auch bei einem späteren Besuche in der Restauration des Vaters belohnt worden. Der Gerichtshof zweiter Instanz zweifelte ebcnsalls nicht an der Schuld des Angeklagten, sondern bestätigte das erste Urtheil. Det stnd von vorne heri« drei Theile, us die ick meinen Standpunkt berufe. Del sind mein jutet Jewissen, meine straN- freien Handakte», der Parajraf so und so ick jloobe, er H«P* Nummer 198 von't königlich preußische Jesctzbuch, Grund dessen ick mir voll un lanz in die berechtigte Wahrnehmung meiner Jntereffen befunden habe un schließlich det Jerechtigteils« jesühl von den hohen Herrn Jerichtshof. So der Töpfer B..» der sich wegen Hausirisdensbruchs und Sachbeschädigung vor dem Schöffengerichte zu verantworten hatte. Vors.(seufzend): Das kann ja nett werden. Angeklagter, das sind ja vier Theile. ich denke aber. Sie verlassen sich einfach auf daS Ergebniß der Beweisaufnahme, Gerechtigkeit wir»