reicher alZ die Engländer. Die statistische Aufnahme weist<592 Herren und 770 Damen auf. Dann kommen aus süd-amerikanischen Staaten zusammen noch 160 Seelen, aus Afrikanur 20, aus Alien und China 23 Männer und 6 Frauen undans Brasilien ob Männer und 1 Frau. Australien endlich istim Ganzen nur durch eine Dame vertreten. Soweit die Liften.Indessen können sie als erschöpfend nicht angesehen werde». Siestellen nur fest, daß 17 704 Ausländer am 1. Dezember 1890 gezählt worden sind, schweigen aber erstens von den Ausländern,die zwar in Groß-Berlin, aber außerhalb der Weichbildgrenz«wohnen und dann von denen, welche bei der Volkszählung nichtausgenommen worden, weil weder sie noch ihre Wirthsleute mitden fragereichen Formularen bezüglich der Ausländer sich be-fassen mochten. Ein Vergleich mit den Zahlen von 1885 zeigt,daß die Zahl der in Berlin(und in Preußen) wohnenden Russensich in den letzten Jahren um 10 000 vermindert, die der Oester-reicher um 5000 vergrößert hat.Aus einer Statistik auS dem Berliner Verkehrslebenist ersichtlich, daß in den sieben Jahren 1831—1883 der rascheHinzutritt von 966 Pferdebahnwagen und 5192 Pferden zur Be-spannung derselben auf das den Straßenverkehr sonst nochdienende Fuhrwerk nicht sehr vermindernd gewirkt hat. Währendim Jahre 1881 die Zahl der Pferde in Berlin 28 877 betrug,wurden im Jahre 1888 nicht weniger als 33 081 gezählt— uu-terechnet in beiden Zahlen die dem Staate gehörenden Pferde.>ie XJlilnibus-Wageii sind von 134 auf 217, die der Droschkenvon 4631 auf 4695, die der Thorwagen von 290 auf 373, unddie zur Bespannung dieser Kategorien dienenden Pferde von8795 auf 9531 gestiegen. Bei den Droschken und Thor-wagen ist hiernach die Zunahme gering und es istwahrscheinlich, daß hierin auch weiterhin keine Aenderungeintreten wird. Im Omnibusverkehr hat sich dagegen inden 7 Jahren eine Steigerung von 63 Wagen— 62 pCt.und in der beförderten Personenzahl eine Vermehrung von9 690 774 auf 23 487 355 oder insgesammt um 13 791 031 Per-sonen oder 142 pCt. gezeigt. Ein nur unbedeutender Bruchtheildes Berliner Personenverkehrs wird durch die Dampfschifffahrtvermittelt. 243 734 im Jahre 1381 und 394 173 im Jahre 1833.Mit der im Gange befindlichen Durchbrechung der Spree amMühlendamm wird aber die Grundlage zu einer fast unabsehbarenEntwickelung gerade dieser Verkehrsart geschaffen. Die Personen-beförderuug auf der Berliner Stadt- und Ringbahn stieg von9 347 650 im Jahre 1831 aus 29 294 767 im Jahre 1888. Mandarf hiervon vielleicht 30 pCt. in Abzug bringen, welche nichtOrtsverkehr im engeren Sinne sind; alsdann zeigt es sich, welchverhältnißmäßig geringer Bruchtheil von den Lokomotiv-Eisen-bahnen der Eiadt bewältigt wird. Der Omnibusverkehr kommtdiesem Verkehr gleich, der Pserdebahn-Verkehr betrug mehr alsdas Sechssache.Die erinnerungsreichen Stätten alten Berliner Lebensschwinden inehr und mehr. Zum ersten April wird wieder einGebäude niedergelegt, dessen Entstehung in das graue Mittelalterzurückgreift— die Reste des ehemaligen Hofes der Kalandsbrüderan der Ecke der Kalandsgasse und der Kloslerstraße. Schoninfolge der Verbreiterung der Reuen Friedrichstraße hatte dasGrundstück vor einigen Jahren eine erhebliche Einbuße erlitten,und jetzt wird eine,» Neubau auch der letzte Ueberrest, jenes Hausan der Klosterstraße, welches sich tief»ach hinten erstreckt, weichen.Wenige Häuser dürsten in Berlin noch zu finden sein, wo sich dasAlte in der ganzen Anlage und in gewissen Theilen in solcherWeise erhalten hat. wie dort. Seit dem Anfcng« deS 14. Jahrhunderts diente der Hof den Kalandsbrüdern zum Aufenthalte.Als sich in der Brüderschaft, die eigentlich Wohlthätigkeits-zivecke verfolgt?, aber arge Mißbränche einstellten, hob PapstEugen IV. auf Veranlaffuna Kursürst Friedrichs II. sämmtlicheKalande in der Mark auf. Im Jahre 1698 ward der Verkaufdes Kalandshoses mit landesherrlicher Bewilligung an den Rathvon Berlin beschlossen. Dieser verwendete den Hof nach einemNeubau zum Sladtgefängnisse. Nachdem man aber im Jahre1797 ein neues Stddtgefängniß in den Hintergebäuden des Hauses.Molkenmarlt Nr. 1" eingerichtet hatte, wurde der nach derKlosterstraße gelegene Theil des KalandShoseS an den Maurermeister Adler verkaust, während das an der Königsmauer belegeneHintergebäude zu Wohnungen der Stadtdiener benutzt wurde.Adler vertauste einen Theil seines Besitzes im Jahr« 1801 an denGeh. Ober-Finanzralh Schomer, und aus dieser Zeit mag auch dieim Empire-Geschmack gehaltene hübsch« Front deS eingeschossigenBaues Klofterstr. 91 herrühren. Die Besitzer wechselten alSdannverschiedene Male. Jetzt ist Sigenthümer der SchlächtermeisterBreslauer. Im Laden sieht man ein prachtvolles Sterngewölbe,sich stützend aus vier gewaltigen Pfeilern. Es ist das richtigeKalandgewölbe. ganz gehalten im Charakter des 14. Jahr-Hunderls und übereinstimmend mit dem Gewölb« deS vor zweiJahren am Köllnischen Fischmarkt niedergelegten Baues, sowiemit den Gewölben anderer märkischer Kalande, wie beispielsweisein Spandau und in Bernau. Aus jenem Ueberrest in derKlosterstraße, wie aus der Anlage der Keller ergiedtsich, daß der Neubau, welchen der Rath von Berlin zuSlnsang des 13. Jahrhunderts vorgenommen, im Wesent-lichen ein Umbau gewesen ist, der welchem Keller undErdgeschoß des alten Gebäudes ziemlich geschont worden sind.Die Keller sind mit mächtigen Tongewölben überspannt—einer von ihnen liegt mit der Sohl« um einig« Metertiefer wie die anderen. Die Wände bestehen aus mächtigenmärkischen Granitfindlingen, zu welchem später als FlickwerkZiegel in großem Format hinzugetreten sind. Aus solchenFindlingsblocken scheint das ganz« Fundament zu bestehen. Trotzshrer tiefen Lage dringt nicht das geringste Grundwasser in dies«unterirdischen Gelasse hinein. Ein Gang, welcher von hier nachder Marienkirche führte, ist in späterer Zeit zugemauert wordenDies« ganze Subkonstruktion niacht einen cnklopenhasten undalterthumUchen Eindruck. Es ist schade um den alten, schönenund interessanten Bau, der nun auf immer dahingeht. Zu er-warten steht, daß sich dein» Abbruch noch mancher bemerkens-werthe Fund ergeben wird. Schon vor einigen Jahren ist demMärkischen Museum eine daselbst gefundene eiserne Wettersahneaus der Mitte des 17. Jahrhunderts übergeben worden.Der Verkauf von Bahnstelg-Karten mittelst Automaten,wie er seit drei Wochen auf Bahnhof Friedrichstraße eingeführtnzorden ist. scheint sich nicht z» bewähren. Die Absicht der Bahn-Verwaltung, den Andrang zu den Schaltern durch Aufstellungdes Automaten zu vermindern, ist als mißlungen zu betrachten,- und auS diesem Grunde wird von der Aufstellung weiterer Auto-uiaten auf anderen Etadtbahnhösen Abstand genommen werden.Ein Bcgräbniff mit Hindernisse«, wie es wohl in Berlinnoch nicht vorgekommen ist, fand am 14. d. Mts. auf demNazareth-Kirchhof statt. Als am genannten Tage Nachmittags3 Uhr die Leiche des Böttchers Balkmeister beerdigt werdensollte und das Trauergefolge mit der Leiche am Kirchhof angelangtwar, war die Thür des Friedhofes merkwürdiger Weise nochverschloffen. Es blieb unter diesen Umständen nichts Anderesübrig, als den Sarg niederzusetzen und die Klingel zun, Friedhofs-Verwalter in Bewegung zu setzen. Nach wiederholte», Klingelnerschien denn auch der Verwalter und wunderte sich höchlichstüber den Trauerkondukt. Nach längerem Hin- und Herredenstellte es sich denn heraus, daß für die Leiche überhaupt»och keinGrab hergestellt worden war. Jetzt war guter Rath theucr.Sollte man mit dem Tobten wieder umkehren? Das war nichtthunlichst und so entschloß man sich, zuerst auf die Such«„achKirchhossarbeitern zu gehen. Die waren aber nirgends zu findenund so wurde der Sarg zunächst nach der Leichenhalleaeschanl. Dann ging es unter Vorantritt des Verwaltersnach der Stelle des Kirchhofes, in welcher der Tobtehätte ruhen sollen. Ein Theil der männlichen Leid:tragenden entledigt« sich der Röcke und nun begann«in Hackenund Graben, als wenn es gelte, Festungswälle aufzuwerfen.Endlich war im Schweiße des Angesichts die vorgeschriebene Tiefevon 6 Fuß erreicht, die Leidtragenden legten Hacke und Schaufelbei Seite, zogen ihre Röcke wieder an und zetzt endlich war esmöglich, den Tobten bestatten zu können. Daß sich dieser Aktbesonders weihevoll gestaltet hätte, konnte Niemand behaupten,dazu waren die Umstände, welche der Beisetzung vorangegangenwaren, wahrlich nicht angethan. Beim Verlassen des Friedhofesmachte sich auch der Groll in manch' heftigen Worten Lust undallgemein wurde die Frage aufgeworfen: Wer trug die Schuldau diesem unliebsamen Ereigniß? Auf Seiten der Angehörigendes Verstorbenen konnte dieselbe unmöglich liegen, denn dieselbenhatten Anmeldungen jc. durchaus vorschriftsmäßig besorgt. All-gemein machte sich die Ansicht geltend, daß die Kirchhofsverwaltung,ganz besonders den Kirchhofsverwalter selbst die Schuld treffe. Magnun die Eintragung an falscher Stelle oder an falschem Tage erfolgtsein oder mag ein sonstiges Versehen vorliegen, der Verwalter istverantwortlich für den höchst peinlichen Zwischenfall. Daß dieLeidtragenden ohne Weiteres die Erlaubniß erhielten, selbst dasGrab auszuschaufeln, spricht auch nicht dafür, daß diese ein Ver-'chulden trifft. Es blieb eben nichts Anderes übrig, als daß dieseelbst kräftig mit Hand anlegen mußten, wenn anders die Be-erdigung überhaupt von Stalten gehen sollte. Somit ist das Ver-sehe» ohne Zweifel auf Seite des Friedhossverwalters gewesen.Das ist aber sonst ein sehr strenger Herr, der weiß, was erseinem Amte schuldig ist. Als»eulich ein Parteigenosse auf dem-selben Friedhof beerdigt wurde, wollte der Gesangverein derTöpfer das Lied:„Ein Sohn des Volkes" am Grabe singen.Der Verein halte aber die Rechnung ohne den Verwalter ge-macht, welcher das Singen dieses Liedes strengstens verbot.Möge der Verwalter in Zukunft immer so auf dem Posten sein,wie in diesem Falle!Seit einiger Feit ist bei den hiesigen höheren Lehr-anstalten ein Lehrbuch eingeführt worden, welches sich betitelt:„Vollständiger Lehrgang zur leichten, schnellen und gründlichenErlernung der englischen Sprache von H. Plato, vormalsordentlicher Lehrer an der Realschule zu Bremen, ersteElementarstufe." In der 51. verbesserten Auflage dieser Gram-matik nun sind die einzelnen Sätze der Lektionen durch Stricheoder Zahle», wie es sonst wobl üblich ist, nicht von einandergetrennt worden, und man begegnet daher in dem Lehrbuch ganzmerkwürdige» Zusammenstellungen. So heißt es in Lektion 55:„Man vermutyet, daß der König im Monat August hierher-kommen werde. Als ich den Menschen wieder sah, erkannte ichsogleich, daß er derselbe Schurke war, der meinen Freund betrogen hatte!" und an einer anderen Stelle weiter:„Die Altenbildeten sich ein, daß die Sonne sich um die Erde bewege. Dukannst nicht leugnen, daß Deine Nachlässigkeit die Ursache diesesUnglücks ist."Ein entsetzlicher Unglücksfall ereignete sich am MontagAbend auf der hiesigen Stadtbahn. Als vorgestern Morgen dieBeamten der Station Thiergarten ihren Dienst antraten, be-merkten sie auf dem Externgeleise hart an der Bahnhofshalle denbuchstäblich in Stücke zerrissenen Leichnam eines Mannes. Bis aufweite Strecken hin fand man noch Fleischtheile vor. welche der Zug,der den Mann überfahren, mit sich fortgerissen hatte. Gesternnun ist die Leiche als diejenige des 35 Jahre alten FabrikantenMax Josephsohn, welcher unter der Firma Friedländcr u. Joseph-söhn eine Fabrik von Lowries und Schmalspurdahnen Seller-straße 6 in Berlin betrieb, rekognoszirt worden. Der unver-heirathete Fabrikbesitzer, welcher Kolhenerstraße 48 bei seinerMutter wohnte und in den besten Verhältnissen lebte, ist amMontag Abend von Potsdam nach Berlin gefahren. Er muß,dem Verbote entgegen, auf der Plattform des Wagens gestandenhaben, als der Zug um 10 Uhr 16 Minuten durch die StationThiergarten fuhr, ist voraussichtlich hier abgestürzt, gegen daseiserne Geländer des Viadukts geschleudert und dann von demZuge erfaßt worden. Die Leiche ist dem Charlottenburger Schau-hailse überwiesen worden.— Ein anderes Unglück auf der Bahnhat fich gestern in Spandau ereignet. Tort zermalmte, wie unsgemeldet wird, ein Vorortzug einen russischen Auswanderer.Ein gefährlicher Messerheld ist der Maurer Schilling,welcher in der Nacht zum 24. d. M. verhaftet wurde. Er hattein dem Lokal von W. in der Kurfürsteniiraße mit mehreren un-bekannten Männern Karten gespielt, wobei ihm falsches Spielvorgeworfen worden war. Schilling soll darauf erwidert haben,er pfeife aus die Redlichkeit. Hierdurch ist es zu Streitigkeitengekomme», die sich nach Schluß deS Lokals auf die Straße ver-pflanzte» und hier in Thätlichleiten ausarteten. Schilling zogdabei sein Messer und sprang aus«inen Mitspieler, welcher sichaber an ihm nicht thätlich vergriffen hatte, den Maler Kiesewetterzu und stieß ihm das Messer mit solcher Gewalt unter dem linkenAuge in die Wange, daß die Klinge abbrach und ein großesStück derselben in der Wunde haften blieb. Auf der Samtäts-Wach« konnte dasselbe nicht aus der Wange entfernt werden, undeS mußte dem Verletzten in der Klinik dieserhalb der linke Ge-sichtslnochen aufgemeißelt werden. Ob das linke Auge erhaltenbleibt, ist fraglich: jedenfalls ist die Verletzung eine sehr gesähr-liche, da das Gehirn getroffen worden ist.Unglücksfall oder Verbrechen? Ueber das geheimnißvolleVerschwinden eines Agenten wird u»S folgendes auS dem beiKöpenick belegene» Dorfe Rudow gemeldet. Der daselbst wohnendeLlgent Adolph Bartholo eutsernte sich am Sonntag früh 3 Uhraus seiner Wohnung, um in Köpenick, AdlerShof, Grünau Rechnungen einzukassiren und bat allem Anschein nach 400 bis 500 M.bei sich gehabt. B. ist nun bis heute nicht zurückgekehrt und dader Agent als ein fleißiger, solider Mann galt, so nuithmaßtman, daß demselben«in Unglücksfall zugestoßen oder B. dasOpfer einer Blutthat geworden ist. Am Sonntag Abend um7 Uhr ist nämlich B. noch in dem Restaurant von Leopold inAdlershof gewesen und dort haben sich zwei unbekannte Männerihm zugesellt, mit welchen der Agent schließlich das Wirthshausverlassen hat, um»ach Rudow zurückzukehren; seit dieser Zeithat Niemand mehr de» Agenten gesehen und auch die BegleiterdeS Letzteren haben sich trotz Aufforderungen und Recherchen derKöpenicker Polizei noch nicht gemeldet. B. befindet sich imkräftigsten Mannesalter.Polizei-Bericht. Am 26. d. M., Morgen?, wurde ein Ar-beiter anf dein Abort des Hauses Linienstr. 35 erhängt vorgefunden.— Abends versuchte«in geisteskranker Feilenhauer mit seinerFrau, als er aus dem Stadtbahnhof Börse«inen Zug versäumthatte, aus den Geleisen entlang zu gehen. Sln der Kaiser-Wilhelmstraße wollte er sich aus die Straß« hinabstürzen, wurdejedoch durch zwei Männer, welche infolge der Hilserufe der Frauden Bahnsteig erstiegen hatten, daran verhindert. Von einein in-zwischen voruberfahrenden Zuge wurde er und seine Frau erfaßt,zur Seite gestoßen und beide am Kopf verletzt. Er wurde aufAnordnung de« BezirkS-Physiku? nach der Charit«? gebracht.—Zu derselben Zeit versuchte ein Seidenwirker in seiner Wohnung,Am Ostbahnhof 2. sich mittelst Rasirmessers die Adern an beidenHandgelenken zu d"rchsch>,eid«n.— Im Laust des Tages fanden4 kleine Brände statt.Merickks-Äeikung.„Adel verpflichtet'." In der Anklagesache gegen denAgenten Abrahamson. in welcher der Kammerherr Graf v. Gers-dorff die Hauptrolle spielt, ist«in neuer Termin zur Haupt-Verhandlung auf den 25. Februar angesetzt worden. Bezüglichder von dem letzteren in die Zeitungen lancirten„Berichtigung"macht unS unser Gerichts-Benchterstatter folgend« Mittheilungen,zu welchen er von dem Rechtsanwalt Dr. Fr. Friedmann aus»drücklich autorisirt ist: Um jede Annahme auszuschließen, msob jener sogenannten Berichtigung gegenüber irgend einederjenigen Behauptungen zurückgezogen würde, welche vemBerichte gemäß von dem Vertheidiger m der ofientlichenVerhandlung des Abrahamson'sches Prozesses ausgestelltsind, hält der Vertheidiger dieselben vollinhaltlich aufrecht, lroyder von berufener und unberufener Seite seit dem Erscheinen desGrafen G. in Berlin gegen den Anwalt unternommenen Ein-schüchterungs-Verfuche. Es wird betont, daß die Behauptungenausgestellt sind trotz der vorher verlesenen. in ihrer Art woyleinzig dastehenden Depesche des Zeugen Graf G., in welcherdieser per Telegramm von Wien aus seine früheren Aussageneidlich erhärtete. Bei dem Umfang der Angelegenheit und derDivergenz der von dem Grasen m seinem sogenannten Be-richtigungsschreiben herausgegriffenen Punkte, kann im Allgeinemennur die mundliche Verhandlung Aufklärung verschaffen und es wird sichda zeigen, ob der Zeuge eidlich den Inhalt seines Berichtigungs-schreibens bestätigen wird. Im Allgemeinen bemerkt der RechtsanwattDr. Fr. zu den von dem Grafen aufgestellten Punkten kurzfolgendes: Die Erwartung, daß der Zeuge nur dann nach Berlinkonimen könne und iverde, wenn er seine Schulden vorher be-glichen, sei, wie leicht, nachzuweisen, berechtigt gewesen und w«deder Zeuge wohl mittheilen können, welche Zahlungen er geleinrt,seitdem er in Berlin eingetroffen. Dr. Fr. hat sich nämlichKenntniß von den inzwischen gemachten Zahlungen verschafftDem letzteren erscheint es ferner unerfindlich, mit welchem Rechtes Graf G. für unwahr erklärt, daß ihn hier oficue Ordreserwarteten. Am Tage der gerichtlichen Verhandlung mSachen Abrahanison warteten auf das Erscheinen des Grafenzwei Gerichtsvollzieher, der eine vor dem Sitzungszimmer derStrafkammer, der andere auf der Treppe des Gerichtsgebäudes.Inwiefern gegenwärtig auf die Möglichkeit, eine solche offeneOrdre zu vollstr-cken, die Immunität der Abgeordneten einwirkt,ist Rechtsfrage. Auf die direkt den Abrahamson'schen Prozeß be-treffenden Behauptungen des Grafen will der Vertheidiger, umnicht der vom Gerichtshofe vorzunehmenden Beweisaufnahmevorzugreifen, nicht eingehen. Außerhalb dieses Rahmens giebtaber der Vertheidiger, nachdem ihm trotz der ihm vor-liegenden Pfändungen und Arrestbriefe Unwahrheit vorgeworfenworden und nachdem sich das demselben von allen Seitenfreiwillig zugehende Material täglich vermehrt, von derArt, in welcher Gras G. Exekutionen zu vermeiden weiß-folgende Probe, die er m der Hauptverl, andlung beweisen will:In einer Prozeßsache hatte Graf G. 1250 M. zu zahlen. Alsder Gerichtsvollzieher bei ihm erschien, legte er demselben»urAbwendung der Exekution einen Postschein vor. wonach er denBetrag an den Kläger abgesandt haben wollte. Der Gerichts-Vollzieher stand infolge dessen von der Pfändung ab und be-richtete dem entsprechend dem betreffenden Rechtsanwalt:„daß Schuldner am heutigen Tage 1250 M. lautvorgelegtem Briefpostschein an den Klager abgesandt habe."Thalsächlich aber hatte der Graf uicht etwa 1250 M.baar abgesandt, sondern in ein Kouvert ein 3.Monats- Akzeptauf sich über diese Summe gelegt, auf dieses Kouvert„Inliegend1250 M." geschrieben und dementsprechend einen Postschein er-halten. Der Brief, dessen Adresse von dem Grasen selbst geschriebenist, ist mit 5 Siegeln und mit dem gräflichen Wappen als Geld-brief gesiegelt und wird im Hauptverhandlungs-Termine vorgelegtwerden. Außerdem wird auch der Empfänger jenes Briefes undder Gerichtsvollzieher g-iaden werden.— Alle weiteren Wider-legungen der Graf G.'schen„Berichtigung" will sich der Ber-theidiger zur Hauptverhandlung vorbehalten.Tie gehässige Gesinnung einzelner Kutscher gegen dieBelocipedfahrer zeigte sich wiederum in einer Verhandlung,welch- gestern vor der VII. Strafkammer des Landgerichts Igegen den Arbeiter Hermami Trebuth stattfaiid. Derselbewar der fahrlässigen und vorsätzlichen Körperverletzung sowie derSachbeschädigung beschuldigt. Am 23. September v. I. fuhr derRestaurateur L. auf seinem Dreirad durch die Sebastianstraße.An der Kreuzung der Alexandrinenstraße begegnete ihm der An-geklagte, der einen leeren Kohlenwagen führte. L. hielt sich vor-schriftSmäßig auf der rechten Seite und da der ihm entgegen-kommende Angeklagte, der ebenfalls auf der rechten Seite fuhr.keine Miene machte auSzubiegen, sondern dem Winken L.'s nur einhöhnisches Lachen entgegensetzte, war der Letzlere der Meinung, daßder Angeklagte in die Alexandrinenstraße einbiegen, und zu diesem«wecke einen größeren Bogen auf der sonst vollständig freientraße beschreiben wollte. L. brachte deshalb sein Dreirad zumStillstand. Der Angeklagte bog indeffen keineswegs aus und ob-gleich L. sich mit seinem Dreirad hart an der Bordschwell« hielt,ivurde sein Gefährt von dem Wagen des Angeklagten angefahrenund vollständig zertrümmert. L. fiel auf den Bürgersteig underlitt erhebliche Verletzungen. Er sprang auf und verfolgte denAngeklagten, der eiligst davon zu fahren versuchte. AlsL. dem Pferde in die Zügel fiel, ließ der An«geklagte eine Menge Peitschenhiebe auf ihn niedersausen,der Gemißhandelte hielt aber trotzdem fest, bis«inSchutzmann ihm zu Hilfe kam. Da der Angeklagte behauptete,daß das Anfahren nicht vorsätzlich geschehen sei und ihm dasGeaentheil nicht bewiesen werden konnte, so blieb es in Betreffdieses Punktes bei der Fahrlässigkeit. Der Staatsanwalt be-antrete gegen den Angeklagten eine Gefängnißstrafe von siebenMonaten. Der Gerichtshof hatte die Ueberzeugung gewonnen,daß der Angeklagte den Restaurateur L. vorsätzlich angefahrenhatte und bei der Rohheit seines ganzen Verhaltens eine empfind-licht Strafe verdiene. Es wurde auf ein Jahr Gesängnißund sofortige Verhaftung des Verurtheilten erkannt.Durchstechereien mit einem Fahrgaste haben den Eisen-bahnschaffner Karl Hofsmann eine Anklage wegen Betrugszugewgen, welche gestcrn vor der Berufungsinstanz des Land-äerichtS I gegen ihn verhandelt wurde. In erster Instanz warHoffmann für überführt erachtet und zu einer Geldstrafe von20 M. verurthcilt worden. An einem Dezcinbertage 1890 fandder tontrollirende Verkehrsbcamte in Stettin einen 12jShrigenKnaben als einzigen Fahraast in einem Wagen l. Klaffe. DerAngeklagte, der den Zug. der nur Wagen 1. und 2. Klasse führte.bediente, erklärte auf Befragen, daß er den Knaben, der nachStargard reisen wolle und eine Fahrkarte 2. Klasse gelöst habe,wegen Raummangels in der ersten Klaffe habe unterbringenmüssen. Daß diese Angabe unwahr war, wurde bald erwiesenund in der gestrigen Verhandlung der Sachverhalt ebenso fest-gestellt, wie m der ersten Instanz. Der detreffende Knabe ist dersöhn eines Restaurateurs in Staraard, der während der Ferienbei Verwandten in Berlin zum Besuch- gewesen. Er hatte nureine Fahrkarte vierter Klaffe gelöst. Als der Knabe anjenem Morgen zur Rückkehr nach Stargard auf dem StettinerBahnhofe eintraf, wurde er von dem Angeklagten wEmpfang genommen und in einen Wagen erster Klaffe gesteckt.Wie der Knabe zugab, hatte er unterwegs dem AugeklagtenTrinkgeld gegeben und sei der Letztere auch bei einem späterenBesuche in der Restauration des Vaters belohnt worden. DerGerichtshof zweiter Instanz zweifelte ebcnsalls nicht an derSchuld des Angeklagten, sondern bestätigte das erste Urtheil.Det stnd von vorne heri« drei Theile, us die ick meinenStandpunkt berufe. Del sind mein jutet Jewissen, meine straN-freien Handakte», der Parajraf so und so— ick jloobe, er H«P*Nummer 198 von't königlich preußische Jesctzbuch—, Grunddessen ick mir voll un lanz in die berechtigte Wahrnehmungmeiner Jntereffen befunden habe un schließlich det Jerechtigteils«jesühl von den hohen Herrn Jerichtshof. So der Töpfer B..•»der sich wegen Hausirisdensbruchs und Sachbeschädigung vordem Schöffengerichte zu verantworten hatte. Vors.(seufzend):Das kann ja nett werden. Angeklagter, das sind ja vierTheile. ich denke aber. Sie verlassen sich einfach aufdaS Ergebniß der Beweisaufnahme, Gerechtigkeit wir»