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Ur. 30. Adomtmntt» Kedingungrn: atonncmcnt«- Preis pränumerando: «ZiirteljShrl. S.S0 monatl. 1,10 Sit, möchexMch 26 Pfg. frei in» Hau». Einzelne Numw'I» Psg.«onnlag«. Nummer mit il>»nri-ri«c Tsnntagi» Beilage.Tie Neue Welt" 10 PIg. Post- Abonnement: 1,10 Marl   pro Monat. «ingelragen in der Post- Zeitung». Preisliste für 1001 unter Dr. 7671. Unter Kreuzband für Deutschland   und Oesterreich-Ungar« 2 Marl  , für da» übrig» Ausland S Marl pro Monat. 18. Iahrg Pik Instrtiong.Vtvllyi betrügt für die sechSgelpaltene Koloned «eil» oder deren Siaum«0 Pfg., sür politisch« und gewerkschaftliche Vereins- und Versammlung«-Anzeigen 20 Psg. Kleine Anseigeii" jede« Wort B Psg. (nur»oB erste Wort fett). Inserat« sür die nächst« Nummer müssen bis s Uhr nachmittag» in derExpedition abgegeben werden. Die Expedition ist an Wochen- tagen bw 7 Uhr ab«nd». an Eonn- und Festlagen bi» 6 Uhr vormittag« geöffnet. Ersch, inl täglich wiRtc Montag«. Devlinev Volksblakt. Telegramm-Adreff»» Porialdrmokrat Serltn» Cenwawrgan der socialdemokratischen Partei Deutschlands  . Redkklimn 19. Beulh-Slrahe 2. Fernsprecher: Amt I, Nr. lkiliS. Dienstag, den 5. Februar 1901. Expedikwn: sw. 19, Benth-Strago 3. Fernsprecher: Amt l, Nr. lUTl. Der Zoll-Kanal. Der Kanalkampf hat die preußische Negieninq von Niederlage Niederlage und die Junker von Sieg zu Sieg geführt. Die jetzige erste Lesung der in erweiterter Gestalt vorgelegten großen Kulturvoilage, die am Montag im Abgeordnetenhause begann, be deutet, soweit sich bis jetzt Schlüsse aus dem Verlauf der Debatte ziehen lassen, die endgültige Kapitulation der Regierung vor dem Trotz der Junker. ES wird nur das aus der Vorlage Gesetz werden, ivaS den Junkern vorteilhaft erscheint, und lo e n n etwa noch ein weniges mehr, so nur dann, wenn die Regienmg sich vollends unter daS ostelbische Z o I l j o ch gebeugt haben wird. Nicht nur die Regierung, sondeni auch dieKrone ist zum Nachgeben gezwungen worden. Der»unbeugsame Wille, den einmal als richtig erkannten Weg allem Widerstand zum Trotz unbeirrt weiter zu gehen" ist gescheitert an dem mächtigeren Willen einer jahrhundertelang in Preußen gehätschelten, einer durch daS ungerechteste und elendeste aller Wahlsysteme in der Herrschast gefestigten Klasie. WaS kümmert es die königstreuen Junker, daß der König erklärt hat, er werbe dafür stehen, daß seine Macht mit voller Wucht für daS große Werk eingesetzt wird? Was macht eS ihnen aus, daß in einem führenden Blatt der Groß induftrie, in den»Berliner Neuesten Nachrichten" nach Ablehnung der ersten Borlage im Jahre 18SS geschrieben werden konnte: »In dem Verhalten der konservativen Partei zur Kanal Vorlage erblickt der König eine persönliche Heraus- forderung und eine völlige Verschiebung des GrundverhältnisseS zwischen der Krone und der konser  - vativen Partei. Der König ist eiitschlossen, den hingeworfenen Fehdehandschuh aufzunehmen und den Kampf rücksichtslos durch« zuführen." Die Junker haben bewiesen, daß kein Wille in Preußen stärker ist alS der ihre. Jeder Versuch, sie zu züchtigen, schlug nur zu ihrem Vorteil auS. Durch die Maßregelung der kanalgegnerischen Landräte gab ihnen Miquel selbst die angenehme Möglichkeit, als Märtyrer und VerfasinngSschützer zu glänzen. Die MnßrcgeluugS- komödie endete mit der Beförderung der Kanalrebellen in höhere Stellen. Die Junker forderten vor 2 Jahren endlose Kompensationen, um die Vorlag« zu verschleppen. Sie haben den Zweck der Verschleppung erreicht, die Regierung bringt jetzt die gewünschten Kompensationen und die Vorlage wird von den Konservativen unter unschulds- vollstem Lächeln als ebenso unannehmbar erklärt als vor 2 Jahren I Die Junker forderten vor allem die Garantie erhöhten K o r n z o l l S. Graf B ü l o w hat ihnen zugesichert, waS sie forderten, und die Junker wollen die Vorlage in»wohlwollende Tr wägung" ziehen und sich überlegen, ob sie sich durch Bewilligung irgend eines Teils derselben gegengefnllig bezeigen wollen. Die Junker hatten sich beklagt, daß die Regierung die Kanal vorlag« als eine politische Frage behandle. Graf Bülow erklärt, daß sür ihn die Kanalvorlage keine politische, sondern eine r e i n wirtschaftliche Bedeutung habe und dieser Auffassung entsprach die Haltung, die die Regierung in der jetzigen Verhandlung beobachtet. GS war kein Zufall, daß nur die Ressortminister v. Thielen, v. Miguel, Brefeld und Freiherr von Hammerstein, nicht aber auch der Ministerpräsident am Ministertisch erschienen waren. Graf Bülow blieb absichtlich fern, um nur nicht den Schein zu erwecken, als handle es sich um eine politische Aktion Trocken und geschäftsmäßig, wie wenn die gleichgültigste Vorlage zur Beratung stände, leitete Minister v. Thielen die Debatte ein Kein Wort über die politische Bedeutung deS Gesetzes, kein Wort gegen die LandtagSmehrheit. die sich hartnäckig gegen die Regierung anfgelehnt hatte. Statistische Daten über das Anwachsen des Verl kehrs und über die Leistungsfähigkeit der Eisenbahnen, noch dazu so langweilig vorgetragen, daß die Mitglieder sich laut unter- hielten! Kein Zeichen des Beifalls oder Mißfalls I Nur einmal, als Herr v. Thielen das Wort eines Docenten der Charlottenburger  Hochschulen citierte, wonach Deutschland   nach Fertigstellung des Kanals an der Spitze der Kultur stehen würde, antworteten die Junker mit lautem Gelächter. Und in demselben trockenen Ton verlief die ganze Debatte. Der Sprecher des CentrumS, Abg. Am Zehnhoff erging sich im üblichen einerseits andrerseits seiner Partei, die sich alle Möglichkeiten, aus dem Handel etwas herauszuschlagen. offen halten will. Er entdeckte mancherlei gutes in der Vorlage. aber seine Partei will sie nicht bewilligen, wenn nicht auch Mosel und Lippe kanalisiert werden und Schlesien   genügende Vorteile zu- geivendet iverden. Graf Limburg-Stirum  , der Redner der Konservativen. sprach in dem selbstbewußten Tone deS Parteiführers, der sich als Beherrscher der Situation fühlt. Seine Freunde sind fest entschlossen, den Mittellandkanal abzulehnen, wollen aber unter Umständen für einzelne Teile des großen Projekts stimmen, das heißt, sie werden sich, wie ihnen zugerufen wurde, die Rosinen aus dem Kuchen polken. Der Haupt- grund für die zuwartende Haltung der Konservativen liegt natürlich darin, daß sie zunächst sehen wollen, wie sich der neue Zoll- t a r i f gestalte» wird. Der diplomatische Graf Limburg   hütete sich dabei wohlweislich, diesen Grund anzuführen und machte statt dessen finanzielle Bedenken geltend. Dabei entschlüpfte ihm daS reizende Geständnis, daß diekolossalen Summen, welche die China  - Expedition erfordere", auf die Finanzlage Preußens ungünstig zurücktvirken I damit ist auS konservativem Munde die Hunnenpolitik als Hemmnis jeglichen Kultur f o r t s ch r i t t s zugestanden. Der einzige Redner für die Vorlage, der nationaUibcrale Ab geordnete v. E y n e r n. erweckte den Eindruck des blamierten Europäers. Seine Parteigenossen haben neulich in ihrer großen Mehrheit für de»konservativen An tragaufErhöhun der Getreidezölle gestimmt; als Lohn dafür erwartete Herr v. Eynern, der Vertreter der Großindustrie, eine entgegen kommendere Haltung der Konservativen zu der Kanalvorlage. Die Rede des Grafen Limburg hatte ihn enttäuscht, sein Konzept war verdorben, und so konnte er nur unter einigen berechtigten Ausfällen auf den Bund der Landwirte das hohe Lied von der Gemeinsamkeit der Interessen zwischen Industrie und Landwirtschaft anstimmen. Er suchte den Junkern zu Herze zu reden, indem er ihnen vorhielt, daß sie, w e n n f i e den Arbeitern durch hohe Zölle daS Brot verteuern andrerseits doch verpflichtet wären, für billig Verkehrsmittel zu sorgen. Schallendes Gelächter der Agrarier war die Antwort. Nun nahm Miguel das Wort. Er war der Höhepunkt der Debatte. Wird er für oder gegen die Vorlage sprechen? fragte man sich, als er begann. Und Miquel sprach für die Vor- läge. Aber er sprach s o für die Lorlage, daß ihre Gegner ebenso viel Freude an seiner Rede haben konnten als ihre Befürworter. Miquel beschwor die Konservativen in den zärtlichsten Tönen und unter fortwährender Betonung der Bedeutung des Kanals gerade für die agrarischen Interessen um mildernde Umstände. Er bat sie um versöhnliches Entgegenkommen, damit nicht eine Verstimmung zwischen den Parteien, deren festes Zusammenhalten die höchste politische Notwendigkeit sei, zurückbleibe. Und zum Ueberfluß erklärte er den agrarischen Freunden, daß doch der wirkliche Schutz für die Landwirtschaft auf dem Gebiete deS Zoll- WesenS liege. ES wird den Konservativen nicht allzu schwer werden, sobald der Kornwuchcr endgültig besiegelt sein wird, mit Herrn Miquel sich über den Kanal zu einigen. Nachdem auch noch der einstige Seehandlungs-Präsident Freiherr  v. Z e d l i tz entsprechend seinem im Scherlschen.Tag" veröffentlichten Artikel die Stellung seiner freikonservativen Freunde von der Ge- staltung des neuen Zolltarifs abhängig gemacht hatte, wurde die Beratung vertagt. Der erste Tag der neuen Kanaldebatte bedeutet ein weiteres Zurückweichen der Regierung vor dem junkerlichen Uebcrmut. Die lübische Streikposten-Verordnung vor dem Reichsgericht. Vom Landgericht Hamburg   ist am 19. Oktober v. I. der Reichstags-Abgeordnete Redacteur Hermann Wolkenbuhr wegen Aufforderung zum Ungehorsam gegen die vom Lübecker   Senat erlassene Streikposten-Verordnung. begangen durch Veröffentlichung eines Artikels im Hamburger»Echo", zu einer Geldstrafe von 100 Mark verurteilt worden. Reichstags- Abgeordneter Molke»buhr hatte hiergegen Revision ein- gelegt, die in der heutigen Verhandlung vor dem Reichs- gerichte durch Rechtsanwalt Dr. Suse tHamburg) und den Reichstags- Abgeordneten Rechtsanwalt Heine<Berlin  ) i» längeren Ausführungen begründet wurde. Beide beantragten Aufhebung des Urteils und Freisprechung des Angeklagten, da jene Verordnung zu Unrecht er-- lassen, also ungültig sei und die Ausforderung zum Ungehorsam gegen eine solche Verordnung nicht uiiter den§ 110 deS Strafgesetzbuchs falle. Der Reichsanwalt beantragte dagegen die Verwerfung der Revision. Nach längerer Beratung füllte da» Reichsgericht(3. Strafsenat) folgendes Urteil: Das Urteil des Landgericht« Hamburg   wird aufgehoben und der Angeklagte von Strafe und Kosten freigesprochen. AuS der Begründung ist folgendes hervorzuheben: Der 8 110 St-G.-B. setzt voraus, daß das Gesetz, die Verordnung, gegen welche zum Un- gehorsam aufgefordert wird, eine rechtsgültige Norm darstellt. Die Rechtsniigültigkeit kann folgen au« einer unzulässigen Formalität, unter der das Gesetz oder die Verordnung zu stände gekommen ist. wenn z. B. der lübische Senat als solcher nicht zu- ständig gewesen sein würde, ohne Zustimmung der Bürgerschaft die Verordnung zu erlassen, oder eS kann auch die Ungültigkeit folgen au« der materiellen Ungültigkeit. auS der Kollision mit andren ~ e s e tz e n. Die erste Frage kann dahingestellt bleiben, weil die Frage, ob eine materielle Kollision vorliegt, an fich schon im Sinuc der Revision zu bejahen war. ES kann daher dahin- gestellt bleiben, ob etwa anzunehmen wäre, daß die Abschnitte ü. 7, 16 des Strafgesetzbuchs eine Materie endgültig normieren dergestalt. daß von einem Verbot, wie eS hier vorliegt, nicht mehr gesprochen werden könnte; es kann auch dahina<stellt bleiben, ob ans dem Gesetz- entivnrfe zum Schutze deS gew  '. blichen Arbeitsverhältnisses(1699) ein Präjudiz für die Zulässb.»eit oder Unznlässigkeit dieser Ver- vrdnung hergeleitet werde. kann. Enttcheidend sind die jesetzlichen Normen in Art. 2 der RcichSverfassung und ß L >es Eilifiihrungsgcsetze< zum Strafgesctzöuche. Aus diesen Be- limmungen ist der Rechtssatz zu entnehmen, daß Reichs- recht vor Landesrecht geht, daß also. wenn die Reichs- gesetzgebung en.n bestimmten RechtSstoff endgültig normiert hat, daneben fürie Landesgesetzgebung ein Raum nicht mehr gegeben ist Ob daS eine oder andre der Fall ist, wird im Einzelfall zu eutscheiden sein. Man wird aber mit der in Band X der.Entscheidnugen" abgedruckten Entscheidung anzunehmen haben, daß im Zweifel die Absicht des Gesetzgebers dahin ging, den betreffenden Rechtsstoff endgültig zu normieren und abzuwehren alle diejenigen londeSgesetzliche» Bestimmungen, die sich als Eingriffe in diesen RechtSstoff ergeben. Wenn man die 152 und 153 der Gewerbe- Ordnung vergleicht mit dein Inhalt der lübische» verordming. so ergiebt sich zunächst, tvaS die Tendenz deS Reichsgesetzes betrifft, daß eS fich hjer handelt um d i e Aufhebung aller Verbote der Verab- redungen und Vereinigungen, welche den Zweck haben, bessere Lohnbedinaungen herbeizuführen seitens der ge- werblichen Arbeiter. Da« ist völlig klar. Was die Auslegung der Verordnung betrifft, so ist sie nicht so einfach. Wenn man ab- steht von der Ucberschrift und sich nur an den Wortlaut hält, so ivürde daS zu Konsequenzen führen, die offenbar vom Gesetz- gebcr nicht gewollt sind, wie dies zutreffend von der Verteidigung angeführt worden ist. Man wird also die Ueberschrift mit hinzunehmen müssen, um zur richtigen Auslegung zu kommen. Eine solche Herübernahme ist an sich zu« lässig. Dann würde zu sagen sein, daß die Verordnung voraussetzt einen Streit, bei welchem Posten gestellt werden. WaS unter Streik- Posten zu verstehen ist. ist au« der Verordnung insoiveit zu entnehmen, als cS sich um planmäßige Beobachtung und Beeinflussung von Arbeitern an gewissen öffentlichen Orten handelt, im übrigen aber ist man an- gewiesen auf daS. was sich nach den Erfahrungen, dem historischen Verlauf der modernen Lohnkämpfe als das richtige ergiebt. Danach kann u. a. die Aufftellimg von Streikposten den Zweck haben, einem bereits existierenden Streik eine weitere Ausdehnung in dem Sinne zu geben, daß der Zuzug von arbeitswillkgen auswärtigen Arbeitern verhindert wird. Das kann geschehen durch ArbeitSiiachlveise, die Presse, Plakate usw., jedenfalls aber auch durch Streikposten, welche die Aufgabe haben, die zuziehenden Arbeiter von der Existenz des AuSstandeS zu unterrichten und gegebenenfalls mit ihnen Ver« abrevungen zu treffen, ob sie beitreten wollen oder nicht. DaS würde dann der Versuch sein, dem bereits bestehenden Ausstände eine weitere. seinem Zwecke dienende Ausdehnung zu geben. Dann würden die Streikposten als Mandatare dienen, mit den Zuziehenden Verabredungen zu treffen über den Beitritt. Die Streikposten würden also die Aufgabe haben, seine bestimmte Form derjenigen Verabredungen einzugehen, die unterschiedslos in§ 162(mit 168) erlaubt und jedenfalls straflos sind. Die weitere Jolgernng würde di'e sein, daß ein Landesgesetz, welches in Widerspruch mit dieser Unterschieds- losen Straflosigkeit tritt, als ungültig zu er« a ch t e n i st. Es bleibt die Möglichkeit, daß die lübische Verordumig auch andre Gesichtspimtke im Auge hat, etwa sich auf andre als gewerbliche Arbeiter bezieht. Es könnte auch m Frage kommen, ob sie etwa andre Zwecke im Auge hat als die Beseitigung von Ver- abredungen und Vereinbarungen zum Zivecke der Erlangung besserer Lohnbedingungen, sie könnte auch im Auge haben Verhältnisse, in denen eS sich um die Beseitigung eines mißliebigen Werkmeisters handelt. Jedenfalls muß rechtsgrundjätzlich aus- gesprochen werden, daß. solange der Inhalt der Verordming einer Auslegung dahin zugänglich ist. daß die eben berührten Be- stimmungen' haben getroffen werden sollet:, um eine bestimmte Form der Verabredung, auch die Erlangung günstigerer Lohnbegingungen zu verhindern, die Verordnung iu töto für Ut: gültig z u e r i l ä r e n t st. ES bleibt dem Gesetzgeber überlassen, neue Bestimmungen zn treffen, welche nicht kollidieren mit der Reichs-Gesetzaebung. Selbstverständlich ist dabei, daß die Streikposten sich an die Grenzen der Gesetze zu halten haben. Dabei würden ja in Frage kommen eine große Reihe von Gesetzen, so auch d er§366,10 de's Str.G.-B. In der That haben andre Polizeibehörden auf Gnind dieses Pnra« zraphen Bestimmungen getroffen, wonach, wenn nach der Ailffaffimg »es AufstchtSbeamten eine Störung der Sicherheit auf Straßen und Plätzen zu befürchten steht, der betreffende Kontravenient ausschließlich ans Anweisung des Aussichtsbeamten den Platz zu räumen hat. Die Rechtsprechung de« Reichsgerichts hat anerkannt, daß in einem solchen Falle unterschiedslos der Anordnung der Polizeibeamten Folge zu leisten ist. Es ivürde nichts im Wege gestanden haben, wenn der Lübecker Senat diesen Weg be« treten hätte. Nun ist zwar richtig, daß nach einer amtlichen Erklärung de» Vertreters des Lübecker   Senats gelegentlich einer parlamen« tarischen Verhandlung es die Absicht gewesen ist, bei Erlaß der Verordnung, der Gefahr einer Verkehrsstörung zu begegnen. E» mag sein, oaßdaS die äußere Veranlassung zum Erlaß der Verordnung gewesen ist. So lange aber der Wortlmit der Ver» ordnung an sich klar ist, ist es unzulässig, zumal es fich um eine ex post abgegebene Erklärung handelt, oarauf eine Anslegung der Verordnung zu gründen. Schließlich ivird noch die Frage erörtert, ob dies« Entscheidung etwa mit einer andren im Widerspruch stehe und dann diese Frag« verneint. Das Urteil war auS allen diesen Erwägungen aufzuheben und der Angeklagte, da im übrigen die Sache spruchreif war. freizu- irechen._____ Volikiflsze Mebevfichk. Berlin  , den 4. Februar. Der Reichstag war am Montag noch schlechter besetzt als in den vorigen Wochen. Die Kanalvorlage bannt alle Doppelmandatare in das preußische Abgeordnetenhaus. An sich verdiente der Etat der Reichs-Ju st izverwaltung freilich die größte Beachtung der Volksvertreter. Nirgends.ist der Stillstand aller Reformen so augenfällig tvie hier. Das Rcichs-Justizamt scheint seit dem Abschluß des Bürgerlichen Gesetzbuchs   so ein- zutrocknen wie sein Leiter, der Staatssekretär Nieberding vertrocknet ist. Es gelingt nichts mehr. An der Reform der Strafprozeß-Ordnung müht man sich seit Jahren ab, ohne daß man einen Schritt weiter gekommen wäre. Und auch der Schritt oder richtiger der Sprung nach rück- wärts ist nicht geglückt: die 1« Heinze, für die sich die Re- gierung so sehr ins Zeug legte, ist ihr vor die Füße ge- worfen. Seitdem scheint die Lähmung vollständig zu sein. Die Resolutionen, in denen der Reichstag nach Annahme des Bürgerlichen Gesetzbuchs die dringendsten Justizreformen als Gesetzentwürfe von der Regierung forderte, sind vom Bundes« rat nicht ohne Zuthun deS Rcjchs.JusttzamtS abgelehnt worden. An einen einheitlichen Strafvollzug wird nicht ge- dacht. Die Entschädigung für unschuldig erlittene Unter-