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mittler tommen fie.

Diese hat durch den Ministerpräsidenten dem genannten Ab­geordneten mitteilen lassen, daß seitens der Regierung eine Unter­suchung angestellt werden sollte. Sobald das Resultat bekannt ist, wird die Regierung weitere Entschließungen treffen.

Die Parifer Damenschneider find, wie bereits mitgeteilt, in achtstündigen Arbeitszeit bei 10 Fr. Lohn pro Tag. Der hohe Lohn Ihre Forderungen sind die Einführung der rechtfertigt sich vollkommen einmal aus den Pariser Verhältnissen, dann aber muß in Betracht gezogen werden, daß diese Schneider die elegantesten Damentostüme anfertigen, für die ganz enorm hohe Breife erzielt werden. Eins der bekanntesten Häuser hat bereits bewilligt.

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Berständigung herbeizuführen; nicht als Heger, sondern als Ver- Kommission an die städtischen Behörden mit dem Ersuchen, diese bem den Namen Groczynsti weiter, worauf er angeflagt wurde. Arbeiten am Orte ausführen zu lassen, um arbeitslosen Bürgern Das Landgericht in Posen als Berufungsinstanz verurteilte ihn So hat z. B. der Socialist Jaurès schon in mehreren Fällen Gelegenheit zur Arbeit zu gewähren. Trotzdem ihnen dies durch auf Grund der Kabinettsorder vom 25. April 1822 wegen un­große Streits verhütet bezw. solche zu Ende gebracht. Auch die den Stadtbaurat auch zugesichert wurde, gab man schließlich die befugter Annahme eines andren Familiennamens. Das Thätigkeit Boyers in Montce au ist durchaus teine aufwiegelnde Arbeiten doch einem auswärtigen Unternehmer, weil ein solcher fie Stammergericht hob auf die Revision S.'% das Urteil gewesen; er hat die Lage des Streiks, die Ursachen 2c. untersucht, 2400 m. billiger machen will wie dortige Unternehmer. wieder auf und verwies die Sache an das Landgericht zurück, indem und es ist sein Verdienst, daß er der Regierung die Sache unter- Am 1. Februar waren in Erfurt 32 Steinmetzen- darunter es ausführte: Eine Aenderung des Familiennamens seitens des breitet. 29 Verheiratete mit 56 Kindern zufammen 1232 Tage arbeitslos. Angeklagten liege überhaupt nicht vor, denn S. habe ja den Namen Das bedeutet, daß diese 32 Mann, wenn nan nur 4 M. Tages- Sroczynski von seinem Vater erhalten. Liege somit eine Ueber­verdienst rechnet, schon doppelt so viel an Lohn eingebüßt hatten, tretung der Kabinettsorder nicht vor, so könnte noch in als wie die Differenz beträgt, wegen deren die Stadt es für recht Frage kommen, ob sich nicht S. durch Führung eines hält, die Leute weiter feiern und hungern zu lassen. falschen Namens eines Bergehens gegen das Straf­Die Versicherungsauftalt Hannover hatte beschlossen, den gesetzbuch schuldig gemacht habe, indem er sich weiter Sroczynski des§ 45 des Invalidenversicherungs- Gesetzes erhöhtes Krankengeld des Strafgesetzbuchs läge indeffen nur dann vor, wenn Srochnsti Angehörigen der in Verpflegung befindlichen Versicherten auf Grund schrieb, nach dem ihm amtlich eröffnet worden war, er heiße eigentlich Sroka. Eine Führung eines falschen Namens im Sinne bis zum Höchstbetrage von 15 M. die Woche zu gewähren. Außer dem sollten 1000 m. jährlich verwandt werden, um Kranken die wirklich nicht sein richtiger Name ſei. Die Feststellung der Re­Erlernung eines andern Berufs zu ermöglichen. Leider hat der gierung an sich genüge nicht. Das Landgericht müsse die Fest­Bundesrat den so wertvollen letzten Beschluß überhaupt nicht Das Landgericht hat nun darauf die Feststellung der Regierung stellungen der Regierung auf ihre auf ihre Richtigkeit Richtigkeit nachprüfen. genehmigt und die Erhöhung des Krankengeldes gründlichst nachgeprüft, aber nichts gefunden, was diese rechtfertigen fomte. Der Angeklagte wurde deshalb auch von der Beschuldigung Kommunalisierung des Londoner Dockbetriebs. Am des Vergehens gegen das Strafgesetzbuch freigesprochen. Nun­29. Januar hat nach kurzer Debatte der Grafschaftsrat auf Antrag mehr legte die Staatsanwaltschaft Revision ein. Das Kammergericht des Flußkomitees den bedeutsamen Beschluß gefaßt, der königlichen verwarf das Rechtsmittel mit der Begründung, daß es bei der Frei­Stommission für den Hafen von London einen Bericht vorzulegen, sprechung verbleiben müsse, weil nicht erwiesen wäre, daß der Name der beantragt: Die Verwaltung des Hafens und der Docks der Grochnsti unrichtig und Sroka richtig sei. London - und India-, der Milwall- und der Surrey Handelsdocks Gesellschaften soll in der Hand einer einzigen Behörde vereinigt Schlächtergeselle Moritz Lewy wegen wissentlichen Meineids vor dem Meineidsprozeß in Konių. Am Mittwoch wird sich der werden, die den Namen" Londoner Hafenfomitee" führt und in Schwurgericht in Konig zu verantworten haben. Der Prozeß steht, ihren Ausgaben unter der Aufsicht des Grafschaftsrats wie erinnerlich sein wird, mit der Winterschen Mordsache im Zu­steht. Der Grafschaftsrat soll das Recht erhalten, die Docs an- fammenhang. zulaufen und das für diesen Kauf sowie für die Vertiefung des Flusses und die Verbesserung der Dods nötige Kapital aufzunehmen. Das neue Hafenkomitee soll zu je einem Drittel aus Delegierten des Grafschaftsrats, der Reeder und Kaufleute, der City und andren amt­lichen Körperschaften bestehen. Angesichts der nationalen Bedeutung des Londoner Hafens soll die Regierung aufgefordert werden, zu den Kosten für die Hafenverbesserungen beizutragen. Der An­trag des Flußausschusses wurde vom Grafschaftsrat einstimmig an­

Sociales.

Mustererhebung über gewerbliche Kinderarbeit. Durch zwei Erhebungen in den Jahren 1898 und 1900 ist in asiel fest gestellt worden, daß 10 Proz. aller Wolfsschüler gewerblich thätig find. Darauf ist vom Magistrat auf Verlangen der Stadtverordneten jetzt eine nochmalige gründliche Erhebung angeordnet worden, der eine an die Vorschläge der Lehrer, besonders des Herrn Lehrers Agahd in Rigdorf sich anlehnende musterhafte Zählkarte zu Grunde gelegt wurde. Sie lautet: für...

Zählkarte

Bürgerschule

1. Wie alt ist das Kind?

Klaffe

2. Wird es beschäftigt in Fabrik( welcher?), Werkstatt( welcher?), Gastwirtschaft, öffentlichen Schaustellungen, Handelsgewerbe, Verkehrsgewerbe?

3. a) In welcher Art wird es beschäftigt?

b) Wird es in mehrfacher Weise beschäftigt?

4. In welchem Alter begann das Kind eine Ertverbsthätigkeit? 5. Geschieht die jeßige Erwerbsthätigkeit

a) bei fremdem Arbeitgeber außerhalb des Elternhauses? b) für fremden Arbeitgeber innerhalb des Elternhauses? c) im Hause für die Eltern?

6. Findet seine Beschäftigung in geschlossenen Räumen

statt?

a) Sind diese den hygienischen Forderungen entsprechend? b) Arbeiten hier fremde Knaben und Mädchen zu c) Findet eine Beaufsichtigung dabei statt? Durch?

fammen?

7. Wann muß das Kind arbeiten?

bis

b) Nachmittags zwischen 12 und 6 Uhr? Von

a) Vor Beginn des Unterrichts? Von

c) Abends zwischen 6 und 9 Uhr? Von

d) Abends nach 9 Uhr? Von

bis

bis

bis

8. Wie viel mal am Tage ist es also beschäftigt gewesen? 9. a) Auf wie viel Stunden beläuft sich die Magimal. arbeitszeit eines Tags?

b) Auf wie viel Stunden beläuft sich die Minima I arbeits­zeit eines Tags?

10. a) Wie viel Tage arbeitet es in der Woche? Auch Sonn­tags?

b) Wie hoch war die Magima I arbeitszeit in der Woche? c) Wie hoch war die Minimal arbeitszeit in der Woche?

11. Wird der Lohn gezahlt

a) in barem Gelde? Wie hoch beläuft er fich?

b) Wie wird er berechnet?( Stücklohn, Accordlohn.)

c) besteht der Lohn in Beköstigung?

d) an wen wird das Geld gezahlt?

12. Was geschieht mit dem Verdienst?

a) wird er gespart?

b) teilweise gespart?

c) wie sonst verwendet?

13. a) Wurde festgestellt

aa) unregelmäßiger Schulbesuch?

bb) häufige Verspätungen?

cc) unregelmäßige Versetzung? Wie viel mal?

( b) ist der häusliche Fleiß

gut, genügend, wenig genügend, ungenügend?

c) find die Leistungen

gut, genügend, wenig genügend, ungenügend?

d) leidet die Aufmerksamkeit? Worin äußert sich das?

14. a) Werden Nachteile befürchtet

aa) für Gesundheit?

bb) für Sittlichkeit?

b) Sind Nachteile festgestellt

aa) für Gesundheit?

bb) für Sittlichkeit?

15. a) Lebt der Vater? Stiefvater?

b) Lebt die Mutter? Stiefmutter?

16. a) Welche gewinnbringende Beschäftigung hat der Bater?

b) Arbeitet auch die Mutter gegen Lohn? Was?

17. a) Erhalten die zur Erziehung Verpflichteten Unterstützung und b) Wie viel?

leben.

woher?

nur bis auf 10 Mart.

genommen.

Gerichts- Beitung.

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China .

Die Kompromißnote der Mächte.

ein Kompromiß dar, das folgende Forderungen enthält. Nach einer Londoner Meldung stellt die neue Note der Mächte

Für Prinz Tu an und Herzog Lan wird erterhaft vers langt bis zur Bollziehung des Urteils, welches sofort in lebens­Iängliches Gefängnis in Chinesisch- Turkistan zu verwandeln ist. Tungfuhsiang soll aller Aemter beraubt werden bis zu feiner späteren Bestrafung, welche im geheimen Edikt versprochen wurde. Für iutung, Kanghi und 2i- Pingheng, welche schon tot sind, wird posthume Degradation verlangt, für die übrigen sechs Schuldigen die Todesstrafe. Die Chinesen sagten die Todesstrafe bereits zu für 8uhsien und Tschuang. Tschihisin und Hsutungs sind im japanischen Viertel eingeferfert, daher leicht hinzurichten. Es bleiben ingnien und Tschaot hutschiao, deren Hinrichtung die Chinesen für unmöglich erklären, die Gesandten glauben jedoch, sie würden schließlich dem Druck nachgeben.

Vielleicht auch entschließen sie sich noch dazu, ein abermaliges Kompromiß einzugeben.

Eine Gefährdung des Publikums wie der Arbeitnehmer durch Außerachtlaffung der baupolizeilichen Vorschriften sollte sich der Maurermeister Oswald Steinte haben zu Schulden kommen lassen, der sich gestern dieserhalb vor der neunten Straffammer des Land­ gerichts I zu verantworten hatte. Im Sommer 1900 hatte der An­geklagte den Neubau Alexandrinenstr. 129/130 aufzuführen. Die Baugrube wurde nicht durch eine Einzäunung geschüßt, der erste Stock wurde ohne Anfer Befestigung durch auf die Rüstung geführt und ermangelte der nötigen Festig­feit. Ferner soll ein so loser, weicher Sand zum Ver mauern verwendet worden sein, daß der Mörtel nicht genügende Hinrichtung eines fremdenfreundlichen Beamten. Bindekraft erhielt. Der Augeflagte bestritt teilweise die angeführten Die Pariser Ausgabe des New York Herald " meldet aus Thatsachen und erklärte im übrigen, daß nicht er, sondern der den Bau leitende Polier die Verantwortung zu tragen habe. Er solle Beling: Lub- sen, der frühere Minister des Aus­nur das Opfer der Nache der ihm feindlich gesinnten Arbeiter wärtigen, ist auf Befehl der Kaiserin hingerichtet worden, weil er die fremdenfeindliche Bewegung werden. Bauinspektor Schliepmann begutachtete als Sach­verständiger, daß der in Rede stehende Bau ihm häufig Ver- gut zu heißen sich weigerte. Alle in der Anklage aufgeführten Bemängelungen gerechtfertigt und auch nicht gerade ein Einsturz zu befürchten gewesen wäre, so hätten die Arbeiter boch in einer solchen Gefahr geschwebt, daß er den Bau habe einstellen lassen, bis die Mängel beseitigt waren. Zur Kenn zeichnung des Angeklagten wurde angeführt, daß derselbe einem Revisor, der ihn zur Anbringung von Ankern aufforderte, die Antwort erteilt haben soll: Bisher habe ich noch teinen Schlosser gefunden, der die Anker umsonst liefert." Durch die Beweisaufnahme wurde festgestellt, daß der mangel hafte Sand zur Mörtelbereitung keine Verwendung gefunden hatte und daß die Baugrube dort, wo gerade gemauert wurde, mit einem Schutz versehen war.

anlaffung zu Rügen gegeben habe. feien

wenn

Während der Staatsanwalt die übrig bleibenden Anklagepunkte zur Ueberführung des Angeschuldigten für ausreichend erachtete und gegen ihn eine Geldstrafe von 300 M. beantragte, plädierte Rechts­anwalt Dr. Schwindt als Verteidiger für Freisprechung, vom Gesichts­punkte ausgehend, daß nicht den Angeklagten, sondern seinen Polier die Verantwortung treffe.

Neue russisch- englische Reibungen.

er=

Die Times" melden aus Peking vom 7. Februar: Rußland hat sich erboten, die nördlich von der großen Mauer befindlichen chinesischen Eisenbahnen zu werben und sucht dieselben in die Hand zu bekommen als Teil­zahlung für die Rußland zustehende Entschädigung, und versucht auf diese Weise China dazu zu bringen, die Bedingungen der unterschriebenen Verpflichtung zu verlegen, welche das Tsunglijamen im Ottober 1898 England gegen über übernommen und durch die sich China ber­pflichtet hat, die Schanhaitwan Riutschwang­und Siuminting- Bahnen weder zu verkaufen noch sonst wie an eine andre Macht übergehen zu lassen. Das Oberkommando meldet am 8. d. Mts. aus Peking : Die Kolonne Cleve ist am 5. d. M. ohne Unfall nach Tientsin zurück­gekehrt.

*

Die Kolonne Trotha hat heute auf dem Rückmarsch Tsingho ( 10 Kilometer nördlich von Peking ) erreicht. Eine Jägercompagnie Der Gerichtshof erkannte auf eine Geldstrafe von 90 M. ist mit je einem Zug Kavallerie, berittener Infanterie und Gebirgs­Die Folgen der lex Heinze zeigen fich jetzt durch die häufigen nordwestlich von Beting) vorgegangen, um die Gegend nordöstlich Artillerie über Nanthou auf Tschatau( 43 und 62 Kilometer Anklagen, welche dieserhalb vor den Straflammern des Land- nordvestlig von gerichts I zur Verhandlung gelangen. Gestern stand der Händler von Denthing( 72 Kilometer nordwestlich von Befing) aufzusuchen. Nitsche wegen Verbreitung unzüchtiger Bilder vor der neunten Straf- von wo vor kurzem Christenmorde gemeldet waren. tammer des Landgerichts I . Der Angeklagte hatte in der Herren­

Toilette des Reichshallen Theaters ein Stereoftop anbringen lassen, Lehte Nachrichten und Depeschen. welches dem Beschauer nach Einwurf eines gehnpfennigstücs eine Neihe von Bildern vorführte, die einen Maler mit seinem weiblichen Noch ein Opfer des Spielhagen- Krachs.

Modell in verschiedenen Bosen darstellte. Während der Staatsanwalt Hannover , 9. Februar. ( W. T. B.) Ueber das Vermögen des diese Bilder als unzüchtig fennzeichnete, führte der Verteidiger, Eifenwerks ,, Karlshütte" in Alfeld und Delligsen ist heute auf Rechtsanwalt Rosenfeld, aus, daß es durchaus nicht notwendig sei, Antrag der Verwaltung durch das braunschweigische Amtsgericht in den Bildern etwas Schamberlegendes zu finden und daß in öffent- Greene der Konkurs eröffnet worden. Wie der Hannoversche lichen Schaustellungen unbeanstandet weit schlimmere Sachen dem Kurier" bemerkt, ist die infolge der Verhältnisse der Spielhagen­Publikum geboten würden. Der Gerichtshof schloß sich den Aus­führungen des Verteidigers an und fällte ein freisprechendes Urteil, während der Staatsanwalt eine Geldstrafe von 90 M. beantragt hatte.

bon

Banken angestrebte finanzielle Sanierung der Karlshütte" durch Pfändung und Arrest, welche seitens mehrerer Gläubiger der Karlshütte" ausgebracht sind, unterbrochen und hielt die Ver­waltung es deshalb im Intereffe aller Gläubiger für erforderlich, die Konkurseröffnung zu beantragen.

18. Wie viel ältere mitverdienende Geschwister sind vorhanden? 19. Erhält das Kind freie Unterrichtsmittel? 20. Sonstiges zur Beurteilung der Notwendigkeit oder Nichtnot­wendigkeit der Erwerbsthätigkeit.( Familienverhältnisse?) Kunst und Sonntagsruhe. Die Streitfrage, ob in sogenannten Kunstausstellungen, die von Kunsthandlungen veranstaltet werden, Kiel , 9. Februar. ( W. T. B.) Die zur Ostsee - Station ge­Anmerkung. Als Erwerbsarbeiten sind anzusehen: 1. Ar- Bilder an Sonntagen, auch während der Kirchenstunden verkauft abend 7 Uhr hier ein. Der Stationschef, Kriegervereine und zahl­belten, die bei einem fremden Arbeitgeber gegen Entgelt( Geld, werden dürfen, ist jetzt durch ein gerichtliches Urteil zu Gunsten der hörigen, aus China zurückgekehrten Mannschaften trafen heute Die Frage, ob auch Kleidung, Nahrung) ausgeführt werden; 2. Arbeiten im elter Kunsthandlungen entschieden reich erschienenes Publikum begrüßten die Heimkehrenden. Morgen taufmännischem Personal während lichen Hause: a) die für fremde Rechnung ausgeführt werden, die Beschäftigung abend haben die Bürger von Kiel die Mannschaften zu einem Will­Zeit gestattet sei, in der dies sonst b) durch die gewerbsmäßig Gegenstände für den Verkauf her- der durch das Köln , 9. Februar. ( B. H. ) Der Londoner Korrespondent det gestellt werden, c) für die wegen ihrer Dauer oder Schwere Gefet über die Sonntagsruhe untersagt ist, wurde offen- fommentrunt in das Seemannshaus geladen. Doch sollen namentlich in Berliner Kunstausstellungen Köln . 8tg." erfährt von unterrichteter Seite, daß bezüglich der unter ordnungsmäßigen Verhältnissen eine besondere Hilfskraft not- gelassen. wendig wäre. Als eigne Kinder gelten: 1. Kinder, welche mit auch die kaufmännischen Angestellten in der Regel an Sonntagen Reise des Königs Eduard nach Homburg noch teinerlei Be bem, der sie beschäftigt oder mit dessen Ehegatten in bon 11-8 Uhr beschäftigt werden. Diese Ausnahmen sollen behörd­stimmung getroffen sei. Eine nahe bevorstehende Reise sei überhaupt geraber Linie( Großeltern, Eltern) oder bis zum vierten Grade der licherseits als Verstoß gegen die Bestimmungen über die Sonntags - unmöglich und das Datum des 16. Februar sei nur eine Vermutung, Seitenlinie verwandt find( Neffe, Nichte); lettere jedoch nur, wenn ruhe nicht angesehen werden. In einzelnen Großstädten wurde der die sich aus dem Befehl entwickelt habe, die Yacht Alberta " für eine fie im Haushalt dessen, der sie beschäftigt, leben; 2. Kinder, welche Versuch gemacht, die privaten Kunstausstellungen unter die Schau- Ueberfahrt über den Kanal bereit zu halten. von dem, der fie beschäftigt oder dessen Ehegatten an Rindesstatt ftellungen gewöhnlicher Art einzureihen und dadurch verschiedenen Metz , 9. Februar. ( W. T. B.) Die Verhandlung gegen den angenommen oder bevormundet sind, sofern sie in dessen Hausstand schwerde der Beteiligten erklärte das Gericht ein derartiges Vorgehen ist nicht, wie zuerst gemeldet wurde, öffentlich gewesen, sondern hat polizeilichen Beschränkungen zu unterwerfen. Allein auf eine Be Oberlieutenant Rüger vom 17. Infanterie- Regiment( Mörchingen) polizeilichen Beschränkungen zu unterwerfen. Allein auf eine Be­für gesetzlich unzulässig. Wenn die Resultate dieser Erhebung sachverständige Bear­Nach unfrer Meinung ist während des Geschäftsschlusses an Sonn- unter Ausschluß der Oeffentlichkeit stattgefunden. Marseille , 9. Februar. ( W. 2. B.) Bischof Favier erklärt die beitung finden, dann werden sie einen tiefen Einblid gestatten in tagen die Beschäftigung von Angestellten unzulässig und es dürfte die verherenden Wirkungen der gewerblichen Beschäftigung der Kinder und überhaupt über eine wichtige Partie unsrer Social- fich doch fragen, ob nicht bei einem gerichtlichen Austrag der An- Pekinger Meldung der Pariser Ausgabe des New York Herald ", er zustände ein helles Licht verbreiten. Nur möchten wir noch gelegenheit zu Gunsten der Angestellten entschieden würde. Leider habe sich aller in dem Hause des hingerichteten Würdenträgers ist auch aus der uns zugegangenen Korrespondenz, der wir die obige Lusen befindlichen Wertobjekte und Geldfachen bemächtigt, für Darauf hinweisen, daß auch die landwirtschaftliche Beschäftigung der Entscheidung entnehmen, nicht ersichtlich, in welcher Justanz das durchaus unbegründet. Bischof Favier fügt hinzu, er werde sich sofort Kinder ebenso bedenklich ist und ebenso dringend der Aufhellung Urteil ergangen ist und welche Begründung gegeben wurde. Die Ent- nach seiner Ankunft in Pefing zur Verfügung der Verbündeten stellen, um die gegen ihn erhobenen verleumderischen Anschuldigungen zu durch solche Untersuchungen bedarf. Die Erhebungen des Reichs­widerlegen. amts des Junern über die Kinderarbeit mögen sich beschämen lassen scheidung selbst ist sehr anzufechten. durch diese kommunale Erhebung, die allerdings auch umständlicher Die Führung eines falschen Namens. Zum zweitenmal be- London , 9. Februar. Dem Reuterschen Bureau" wird aus und tostspieliger ist wie die Reichserhebung. schäftigte das Stammergericht in seiner lezten Sigung ein Straf- Heidelberg vom 7. Februar gemeldet: Die Boeren griffen gestern Baucontroleure. In Düsseldorf werden am 1. April 2 Bau- verfahren, das gegen den Arbeiter S. aus dem Posenschen Amts- einen Posizug zwischen Greylingstad und Blatfontein an. Die Eifest controleure angestellt, als deren Hauptaufgabe die Kontrolle der distrikt Schroda eingeleitet worden war. Der Vater des Angeklagten bahnlinie war unterminiert. Durch die Explosion der Mine wurde Baugerüste und der Sicherheitsmaßregeln zum Schuße der Bau- bat Zeit seines Lebens den Namen Sroczynski geführt, und der An- die Lokomotive des Zugs teilweise zerstört. In furzer Entfernung arbeiter bezeichnet wird. Die Controleure müssen genügende praktische geklagte selber iſt nicht nur unter diesem Namen in das Tauf - vom Zuge befanden sich 400 Boeren, auf welche die Eskorte des register der Kirche eingetragen, sondern auch bis zum Bugs sofort ein Fener eröffnete, welches von dem Feinde kräftig und auch einige theoretische Kenntnisse im Baufache haben. Oktober 1899 amtlich so genannt worden. Die Regierung zu erwidert wurde. Fast alle Reisenden wurden verwundet, neun ders Städtische Socialpolitik. In Erfurt wird eine städtische Bosen war zu der Zeit auf Grund von Nachforschungen zu der selben schwer. Als Verstärkungstruppen aus Greylingstadt heran­höhere Töchterschule gebaut, au der die Steinmezarbeiten fürzlich Ueberzengung gelangt, daß nicht Sroczynski der richtige Name fei, rüdten, zogen sich die Boeren zurück. Mailand , 9. Februar. ( B. H. ) In ganz Ober- Italien find ausgeschrieben wurden. Im Hinblick auf die unter Steinmezen sondern Grota. Im Auftrage der Regierung eröffnete das Distrikts­Erfurts herrschende Arbeitslosigkeit wandten sich diese durch eine amt S., daß er sich hinfort Sroka zu nennen habe. S. führte troß- neuerdings heftige Schneeftürme und Froft eingetreten. Hierzu 4 Beilagen u. Unterhaltungsblatt. Berantwortl. Redacteur: Wilhelm Schröder in Wilmersdorf . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin . Drud und Verlag von May Bading in Berlin .