56. Sigung vom Dienstag, den 26. Februar 1901, nachmittags 1 hr.
Am Bundesratstische: v. Goßler.
Auf der Tagesordnung steht die zweite Beratung des Militäretats. Die Beratung beginnt mit den fortdauernden Ausgaben Titel Kriegsminister. Hierzu beantragt die Kommission in einer Resolution statistische Erhebungen, um die Einwirkung pflichtigen auf die militärische Brauchbarkeit fest
der Herkunft und Beschäftigung der Stellungszustellen.
an.
hüten" sollen.
im Centrum.)
Abg: Gröber( C.):
Kriegsminister v. Goßler:
weiter auszudehnen. Die beste Verhinderung von Duellen ist es, wenn alle Offiziere danach streben, die Ehre des andern hochzuhalten wie die eigne. Wenn der Herr Vorreoner darauf Wert legt, meine persönliche Ansicht über die Duelle zu erfahren, so tann ich sie dahin präcifieren, daß sie vollständig mit den Anschauungen des Herrn v. d. Gröben übereinstimmt.
Abg. Bebel( Soc.):
"
denen
"
fönnen.
der
Anschauungen
seien werden, die bisherigen indirekten Steuern zu erhöhen. In der Deutschen Tageszeitung" vom 27. Januar d. J. ist ein Artikel des Generalmajors v. Buttkamer erschienen, der über die Ausbildung unsrer Armee geradezu revolutionäre Anschauungen ausdrückt. Es sind Anschauungen, die von uns an dieser Stelle häufiger vertreten worden sind. Ich kann es mir zur besonderen Genugthuung aurechnen, daß ich eine große Anzahl dieser Forderungen hier in erster Linie vertreten habe. Nun bilde ich mir natürlich nicht ein, daß ich einen großen Einfluß nicht immer den richtigen Standpunkt eingenommen, den, wie ich Jahre Thatsachen ereignet, gegen die die denkenden Köpfe nicht die Augen Die Majorität des Hauses hat in der Bekämpfung des Duells in Militärkreisen befize( Heiterkeit), aber es haben sich im Laufe der anerkenne, Herr Gröber heute gewahrt hat. Die Kabinettsorder verschließen vom 1. Januar 1897 steht in direktem Gegensatz zum Gesek, denn hat wesentlich wohl der Boerenkrieg beigetragen, ber min Bur Umwandlung sie erkennt das Duell principiell an, während das Gesetz das Duell schon 11/2 Jahre währt. Es ist ja nicht das erste Mal, daß gerade Ich wiederhole zunächst die bei früherer Gelegenheit an den fache nicht bestreiten können, daß diese Kabinettsorder das Duell nur mög- außerordentlich verändert haben. Ich erinnere an den Befreiungsverbietet.( Widerspruch des Abg. Bachem.) Herr Bachem wird die That- derartige Voltskriege die Auffassung der militärischen Fachleute Her Kriegsminister gestellte Frage: Was ist dem Bezirks- lichst einschränken will. Die historischen Angaben des Herrnkriegsministers tampf Nordameritas in den 70er Jahren des 18. Jahrhunderts, an kommandeur und den Mitgliedern des Ehrenrats in Köln ge- über das Duell und seine Bekämpfung waren sehr interessant. Wir den Krieg der Französischen Republit gegen das monarchische Europa , schehen, welche entgegen einer föniglichen Kabinettsordre einzelne Offiziersafpiranten die Frage gestellt haben, welches Galgen und Rad zu verurteilen find, aber wir sind der Ansicht, daß reich nach Sedan gegen Deutschland geführt hat usw. Bei Beginn an stehen nicht auf dem barbarischen Standpunkt, daß die Duellanten zu an den Nordamerikanischen Sklavenkrieg, an den Krieg, den Frantihre grundsägliche Stellung zum Duell sei. Interessant wäre der Duellant die Strafe erhalten muß, die das Gesez vorschreibt, des Boerenkriegs ging die allgemeine Annahme dahin, daß die es auch, den Wortlaut der betreffenden Kabinettsordre zu erfahren. und vor allem, daß er die Strafe auch verbüßen soll.( Sehr gut Boeren nach verhältnismäßig turzer Zeit der ungeheuren englischen Neuerdings hat sich ja nun wieder ein Fall ereignet, der den links.) Heute aber wird der Duellant fast regelmäßig begnadigt. Uebermacht weichen würden. Das Gegenteil ist eingetreten. Im Duellunfug aufs grellste beleuchtet. Redner führt Einzel- Daß dadurch die Duelle nicht eingeschränkt werden, ist selbstverständlich. vorigen Herbst erschienen im„ Militär- Wochenblatt" eine Reihe von heiten aus dem bekannten Fall Adams- Rüger in Mörchingen Die heutige Voltsanschauung ist mit der früherer Zeiten gar nicht Artikeln über den Boerenkrieg, in denen der Armee der Boeren, der Anzuerkennen iſt ja, daß die Militärjustiz in diesem zu vergleichen. Das Gefühl für Gleichberechtigung ist heute ein so glänzenden Strategie der Führer, der hohen Disciplin, der Ausdauer wie konnte es überhaupt so weit tommen auf einem derartigen Feste, Stande ein besonderer Ehrentoder vertreten werden kann. Man kann wurden. Balle schnell und gerecht geurteilt hat. Aber man muß sich fragen, allgemeines, daß man es nicht versteht, wie von einem einzelnen im Ertragen von Strapazen usw. die höchsten Lobsprüche gespendet wo doch auch ältere Offiziere dabei waren? Wo war insbesondere der doch nicht behaupten, daß der Offiziersstand wegen dieses EhrenRegimentskommandeur? Es ist ganz versäumt worden, das Ehren- foderes auch nur um einen Strohhalm mehr wert wäre, als irgend gebildet worden, sie besaßen nicht einmal militärisch geschulte Führer. Die Boeren sind aber nicht einmal in einer Milizarmee ausgericht einzuberufen, nur der Ehrenrat hat sein Votum abgegeben. ein andrer Stand. Sie bewundern doch alle die Boeren. Haben Mitten im Kriege mußten sie, von der Artillerie abgesehen, erst ihre Das Ehrengericht aber kann bis zur Entfernung aus dem Offiziersstande denn aber die Boerenführer, die jetzt der Welt das Schauspiel geben, Organisation schaffen. Im November 1899 mußte die Kreuz- 3tg." erkennen, und diese Entfernung wäre in den vorliegenden Falle eine gegen eine ungeheure Uebermacht mit großem Geschick zu kämpfen, bereits ihre moralische und militärische Ueberlegenheit über das eng ausreichende Sühne gewesen. Wir müssen auf diese Duellfrage immer etwa einen solchen Ehrenfoder, oder würde ihre Bedeutung deshalb lische Söldnerheer anerkennen. Ich behaupte, jede stehende Armee wieder zurückommen, da der Herr Kriegsminister auf dem Stand- größer sein, wenn sie ihn befäßen? Es ist also ganz widerfinnig von der Stärke des Boerenheeres wäre innerhalb 6 Monaten punkt zu stehen scheint, daß der Zweikampf in der Armee vor- und auf das schärfste zurückzuweisen, daß heute von oben herab fort von der englischen Armee geworfen worden.( Sehr richtig! geschrieben sei. In der Einleitung ordnung heißt es aber ausdrücklich: Der Zweikampf, sowie die nur zur Verschärfung des Gegensatzes zwischen Wolf und Armee bei. eines solchen Boltsheers erlaubte dieſen dauernden Widerstand. Die In der Einleitung zu der Ehrengerichts- gejezt solche Anschauungen im Militärstande gepflegt werden. Das trägt bei den Socialdemokraten.) Nur die außerordentliche Stampfesweise Herausforderung zum Zweikampf ist verboten und strafbar.( hört! Der Herr Kriegsminister hat es abgelehnt, auf den Mörchinger" Post" schrieb seiner Zeit, der Boer sei überhaupt nicht Soldat im hört! im Centrum.) Die Verordnung geht aber von der richtigen Fall einzugehen, weil die Sache noch nicht entschieden sei. Die europäischen Sinne und seine Erfolge seien Donnerschläge für die Annahme aus, daß ein solches allgemeines Verbot nicht ausreicht Frage aber, die Herr Gröber stellte, hat mit dem gerichtlichen Ver- Ruhe und das Selbstvertrauen in der Armee. Ich bin sehr erfreut, und sieht deshalb in seinen verschiedenen Paragraphen Bestimmungen fahren nichts zu thun. Ich bedaure es überhaupt, daß infolge einer wenn unsre Militärs aus dem Boerenkrieg gelernt haben. Daß sie vor, die das Vorkommen von Zweikämpfen nach Möglichkeit ver- faiserlichen Verfügung das öffentliche Gerichtsverfahren ausgeschlossen viel zu lernen haben, wird man zugeben. Herr v. Buttkamer wendet Dazu soll die Institution des Ehrengerichts und strenge Straf- handlung sehr wünschenswert gewesen; es hätten dann manche irr- wesen, besonders gegen die reglementsmäßige Grundstellung ist. Gerade im Mörchinger Fall wäre die Oeffentlichkeit der Ver- sich in seinen Auslaffungen gegen den Zopf in unfrem Militärbestimmungen dienen. Unter diesen Umständen kann niemand be- tümlichen Nachrichten, die vielleicht in der Presse über diesen Fall der haupten, daß der Zweikampf, den das Strafgesetzbuch verbietet, verbreitet sino, berichtigt werden können. So wäre es interessant bei Infanterie, gegen die Massenattaden der Kavallerie, durch kaiserliche Verordnungen geboten sei. neun im Einzelfall Zehntel der Mannschaft schwerste Majestätsbeleidigung. Wir verwerfen das Duell principiell den Regiments Das wäre die denkbar zu erfahren, ob es wahr ist, daß der Oberst es betreffen- vernichtet werden würden. Ich habe angesichts der Kavalleriebei dem Festmahl schon vom christlichen Standpunkt aus und ich erwarte, daß der und selbst das Duell veranlagt hat, so daß der Ehrenrat gar nicht treten. Jetzt kommt nun auf einmal ein Militär, dessen Bedeutung zugegen gewesen ist Attacken bei unsren Manövern hier häufig dieselbe Anschauung verHerr Striegsminister seine Stellung in dieser Frage präcifiert.( Bravo ! erst gefragt worden ist. Es ist eine ganz unwürdige Stellung, die man nicht bestreiten kann, und stellt mit dem größten Nachdruck die man dem Reichstag zumutet, daß er in einem so ungeheuerlichen selbe Forderung auf. Aehnliches verlangt Herr von Massow in seiner Fall nicht nähere Auskunft erhalten soll. In der Kommission hat ja Broschüre. Die Socialdemokratie im Heere", wo er, um der VerIch kann dem Herrn Vorredner zunächst mitteilen, daß diejenigen, der Herr Striegsminister selbst erklärt, dieser Fall sei ein Standal für breitung der Socialdemokratie im Heere entgegenzutreten, eine ganze welche in Köln die falschen Maßnahmen in Scene gesetzt haben, die Armee und er verurteile ihn auf das allerschärfste. Dies glauben Reihe ähnlicher Reformen empfiehlt. Er sagt, daß die Militärbestraft worden sind. Sie sind auf diejenigen Bestimmungen hin- wir ihm ja selbstverständlich alle, dann hat er aber auch die Pflicht, mißhandlungen auf die für die Unteroffiziere auf die Dauer viel gewiesen, die ich ihrem Inhalt nach bereits mitgeteilt habe. Der Aufklärung zu schaffen, damit das Mißtrauen gegen die Militär- zu große Arbeitslaft zurückzuführen feien. An dieser UeberHerr Vorredner wünscht den Wortlaut der Kabinettsorder zubehörden im Volte nicht noch weiter Platz greife. Man sagt weiter, bürdung ist einzig und allein der Umstand schuld, daß man, während erfahren. Soweit sie auf diesen speciellen Fall Bezug hat, daß in diesem Falle Beleidigungen so schwerer Art vor man sich in der Militärverwaltung der Ansicht nicht verschließen Yautet die Verordnung vom 16. Juni 1895: In einem gekommen feien, wie fie überhaupt 11112 vorkommen kann, daß die ganze moderne Entwicklung der Kriegsführung be= speciellen Falle ist es zur Kenntnis des Kaisers und Königs ge- fönnten, und daß in einem solchen Fall nichts andres übrig bliebe, deutend erhöhte Anforderungen an die Ausbildung des einzelnen tommen, daß Reserve- Offiziere an einen Offiziersaspiranten die als zum Duell zu greifen. Da stehe ich allerdings einfach vor Manns stellt, trotzdem den ganzen alten Krimskrams beibehält, der Frage gerichtet haben, ob er bereit sein würde, vorkommenden Falls der Frage: Soll das Gesch eingehalten werden oder nicht? mit dem eigentlichen Zwed, der Kriegsausbildung, nicht das geringste mit der Waffe Genugthuung zu geben und zu fordern. Majestät Der Herr Kriegsminister hält das Duell in diesem Fall für gerecht zu thun hat. Jezt hat ja die Militärverwaltung selbst einen praktischen habe sich dahin zu äußern geruht, daß allerhöchst diefelben eine fertigt im Sinn der Kabinettsorder von 1897. Serartige Frage Und wenn es der Schritt nach vorwärts gethan, wie ich gern anerkenne. Es sind uns in als unzulässig bezeichnen Reichstag heute nun unterläßt, klipp und flar Stellung zu dieser der Kommission einige Truppen vorgeführt worden, die mit den müssen." Frage zu nehmen, dann giebt er stillschweigend seine Billi- neuen Uniformen ausgestattet waren, welche für die in China Dieser Erlaß ist sämmtlichen Offiziercorps mitgeteilt worden. gung zu der Auffassung des Herrn Kriegsministers. Wir kämpfenden Soldaten bestimmt sind. In diesen Uniformen ist das, Auf den Mörchinger Fall fann ich nicht eingehen, da noch müssen endlich einmal den Mut haben, konsequent den Stand- was wir seit langen Jahren als dringend notwendig befürwortet abgewartet werden muß, wie die Entscheidung der Berufungsinstanz punft zu vertreten: das Duell ist durch das Gesetz verboten und es haben, verwirklicht.( Hört! hört! bei den Socialdemokraten.) Alles abläuft. Die Verordnung von 1843 hat Herr Gröber ganz richtig giebt keinen Menschen, auch nicht in der Armee, der das Recht hat, Blanke in der Ausrüstung fällt dort weg. Das einzig übrig geverlesen. Thatsache ist aber auch, daß die Betreffenden das Recht sich über das Gesetz zu stellen.( Sehr richtig!) Ob es Be- bliebene Blanke, die Helmspige, ist derart konstruiert, daß haben, die Entscheidung des Ehrengerichts abzulehnen. Das weitere leidigungen giebt, die selbst durch die gerichtliche Bestrafung fie in einer Viertel Minute abgenommen ist ihnen dann nach Verlefung der Strafbestimmungen zu überlassen. des Beleidigers nicht wieder gut gemacht werden können, farblojen Knopf ersetzt werden kann. Auch der Adler tann Auch soll das Ehrengericht als Kampfgericht den Gang des Zwei- sondern nur dadurch, daß der Beleidigte erklärt, ich fordere. Dich auf mit einer einzigen Handbewegung herabgenommen und in die Tasche tampfs verfolgen. Damit ist klar anerkannt, daß das Duell nicht Pistolen, auf Säbel, und dadurch erst beweist, daß er etwas andres gesteckt werden. Es ist also alles beseitigt, was dem Gegner das überhaupt verboten ist. ist, als der Beleidiger ihm zugemutet hat, as find Auffaffungs- Bielen erleichtern könnte. Es wäre also ein großer Fortschritt, wenn Die Duellfrage ist eine außerordentlich schwierige. Auf die sachen. Sie werden es nicht in der Ordnung finden, wenn ein ober- diese Ausrüstungen in der Armee allgemein eingeführt werden persönliche Auffassung des Einzelnen kommt es dabei nicht an, sondern bayrischer Bauernbursche der Meinung ist, er könne fich nur Genug würden. Damit würde ein bedeutender Teil der Arbeit des einzelnen auf die historische Entwicklung der ganzen Angelegenheit. Ich bin thuung verschaffen, indem er mit dem Maßkrug seinem Gegner Manns wegfallen. Ein kleiner Anfang ist ja bei uns schon gewungen, die Frage vom allgemeinen und historischen Stand- ein Loch in den Kopf schlägt; so dürfen wir auch das Duell gemacht. Die Mannschaft bei den Maschinengewehren soll in punkt aus zu behandeln. Auf die Zeit des Mittelalters, nicht billigen, weil es mit dem Gesetz in Widerspruch steht. derselben Weise bekleidet werden wie die Chinatruppen, aber wo der gejegliche Zweikampf ein gerichtliches Mittel war,( Sehr gut, bei den Socialdemokraten.) Man behauptet, daß im es ist doch flar, daß die gesamte Infanterie, Kavallerie usw. dasselbe will ich nicht eingehen. Ich wende mich der brandenburgisch- preußi- Gegenfaz zu der faiserlichen Verordnung von 1897, die auf eine Interesse hat, dem Feinde möglichst lange verborgen zu bleiben, wie schen Armee zu, die erst nach dem dreißigjährigen Krieg tonfolidiert Einschränkung des Duelle hinarbeitet, eine andre Verordnung des diese Soldaten. Diese Reform müßte also konsequent durchgeführt wurde. Die ersten Duellmandate stammen aus den Jahren 1652 Königs von Sachsen bestehen soll, die jene Einschränkung aufhebt. werden, nicht aber etwa so, daß man bei Baraden all das Alte, für und 1656. Sie bestimmen, daß die Duellanten als Rebellen zu Ich hoffe, daß der sächsische Bundesbevollmächtigte, der heute hier den Krieg Unbrauchbare beibehält. Die Ausrüstung der Soldaten behandeln find. Das Duelledikt vom 6. August 1686 besagt, daß anwesend ist, das Wort in dieser Frage ergreifen wird. Stuzzig hat es muß für den Strieg möglichst zweckmäßig, nicht aber für die Parade das Duell für die höheren Stände mit dem Schwert, für die mich jedenfalls gemacht, daß gegenüber einer so unfaßbaren Behauptung möglichst glänzend beschaffen sein.( Sehr richtig!) Bei Durchführung niederen mit dem Strang zu bestrafen sci.( hört! hört! links.) die sächsische Regierung, der doch zwei offizielle Organe, das dieser Reformen wäre auch eine bedeutende Herabsetzung der Dienstzeit Diese Edikte haben nicht den geringsten Erfolg gehabt. Die in den Dresdener Journal" und die„ Leipziger Zeitung" zur Verfügung möglich, und diese muß stets unser Ziel sein. Sie ist der Uebergang felben angedrohten barbarischen Strafen haben ein Aufhören der stehen, es bisher nicht für nötig befunden hat, ein Desaven zu verzum Milizheere. Duelle nicht bewirken können. In Frankreich beschäftigt man sich jetzt einAm 18. Juni 1713 wurde ein neues öffentlichen. Besonders bemerkenswert ist, daß der Vorfall in gehend mit dem Gedanken einer militärischen Reorganisation. Der Edikt gegeben, das die Todesstrafe aufhob und Freiheitsstrafen von Mörchingen fich zugetragen hat, während sich die Beteiligten im Bu- Artilleriehauptmann a. D. Gaston Woche hat in seiner Schrift 8 bis 10 Jahren androhte. Ebenso wie für den Forderer waren die stande der Trunkenheit befanden, d. h. also im Zustande hochgradiger Armee und Demokratie" für die Milizarmee plädiert. Er Strafen für den Beleidiger sehr streng. Die Lage der Unzurechnungsfähigkeit. In solchen Fällen müßte doch anders vor weist darauf hin, daß eine solche Armee mindestens ebenso schlags Offiziere war damals sehr unangenehm, es wurden eben gegangen werden, als wenn die That bei fühler lleberlegung begangen ist. fertig sein würde wie die jetzige, und daß die Ersparnis beim Militärgrundsätzlich bei Zwistigkeiten beide Teile kassiert. Friedrich Ein ganz ähnlicher Fall ist beim sechsten Armicecorps vor- budget mehrere hundert Millionen betragen würde. Natürlich leistet der Große fuchte einen Ausiveg indem er anordnete, daß gekommen. Ich nenne die Namen nicht, weil ich ausdrücklich darum auch in Frankreich die Militärverwaltung diejer Reform am meisten bei Beleidigungen im Dienst der Beleidigte nach dem Dienst eine gebeten worden bin. Auch da erfolgte bei einer solchen Gelegenheit Widerspruch, aber ein Oberst hat bereits erklärt, daß nach seiner Ebrenerklärung fordern sollte. Es ist allerdings nicht gesagt, was eine ähnliche schwere Beleidigung. Der Ehrenrat aber entschied Ueberzeugung die europäischen Großstaaten in viel fürzerer Zeit geschehen sollte, wenn die Ghrenerklärung nicht erfolgte. Es ist unter Berücksichtigung der finnlosen Trunkenheit, in der die Beleidi: zu einer Armee fommen würden, als man heute allgemein glaubt. jedoch anzunehmen, daß ein Duell auch in diesem Fall nicht ge- gung erfolgt war. In diesem Fall ist ein Duell nicht notwendig, Zunächst muß jedenfalls die Dienstzeit verkürzt werden, mit stattet war. So wurde in einem Falle ein Fähnrich erschossen, der wenn der Betreffende Abbitte leistet. Dieses Erkenntnis des Ehren- der gegenwärtigen militärischen Dienstzeit hängen vor allem die sich von seinem Kommandeur beleidigt glaubte und ihn mit dem rats aber soll von höchster Stelle tassiert und der Beleidiger Mißhandlungen zusammen. Wir haben ja seit dem 1. Oktober Degen verwundete, als sich der Hauptmann weigerte, ihm Rebe zu stehen. genötigt worden sein, aus der Armee auszutreten. das öffentliche Militärgerichtsverfahren, und dadurch sind eine große Es folgt dann das Reglement von 1783, in dem zum erstenmal der Wie dem auch sein mag, das eine steht fest: der gegenwärtige Reihe von Fällen bekannt geworden, die beweisen, daß die SoldatenBorschlag auftaucht, Ehrengerichte zu bilden. Eingeführt sind die Zustand ist unhaltbar, er steht im Gegensatz zu Gefes, Stecht, Moral, mißhandlungen nach wie vor häufig in der Armee vorkommen. Mit Ehrengerichte jedoch erst im Jahre 1808. Aber auch nach der Ein- Sittengebot und herrschender Religion. Gerade die obersten diejen im Zusammenhang stehen die Selbstmorde der Soldaten; führung der Ehrengerichte haben die Duelle in feiner Weise Justanzen, die sich als erste Pächter von Ordnung, Sitte und Moral wenn auch ihre Anzahl abgenommen hat, so ist sie doch verhältnis aufgehört. Unter Friedrich Wilhelm III. bestanden schwere Strafen so gern hinstellen, sollten dafür sorgen, daß Ordnung, Sitte mäßig sehr hoch. In der Leipziger Garnison find allein fünf für Duellanten. Trozdem haben die Duelle nicht abgenommen. und Moral nicht von den Duellanten mit Füßen ge- Selbstmorde in einem Jahre vorgekommen. Die Selbst Diese Erfahrungen haben den König im Jahre 1837 bestimmt, treten werden.( Sehr gut! bei den Socialdemokraten.) morde der Unteroffiziere find vor allem wohl Darauf die Ausarbeitung einer Ehrengerichtsordnung zu veranlassen. Diese Vor allem dürfte ein Duellant niemals begnadigt werden. Ich wüßte zurückzuführen, daß sie fich fürchten, wegen Mißhandlung stieß auf sehr viele Schwierigkeiten, so daß die Verordnung erst im ein sehr probates Mittel, das Duell in der Armee zu be- ihrer lintergebenen zur Verantwortung gezogen zu werden und durch Jahre 1843 erschien. Diese Verordnung von 1843 ist aufgestellt feitigen. Der oberste Kriegsherr brauchte bloß alle Duellanten nach ihre Ueberlastung im Dienst. Auch die große Zahl der Militärauf Grund langer Erfahrungen und unter jorgfältiger Berüd Berbüßung ihrer Strafe mit glattem, fchlichten Abschied flüchtigen hängt mit der langen Dienstzeit zusammen. Die französ fichtigung zahlreicher Gutachten von Männern, die mit der Frage zu entlajien. So lange das nicht geschieht, werden wir uns fische Fremdenlegion zählt Elsaß- Lothringer 45 Prozent, sonstige wohl vertraut waren. Interessant ist besonders das Gutachten des hier noch oft mit diesen Dingen zu befassen haben.( Sehr richtig! Deutsche 12 Prozent, Schweizer 8 Prozent, Belgier 7 Prozent, Generals von der Gröben, in dem es heißt: Nach meiner Auffassung links. Franzosen selbst nur 5 Prozent und von den übrigen 23 Prozent. kann das Duell nur in zwei Fällen berechtigt jein, erstens wenn Ich möchte die Aufmerksamkeit des Hauses auf die Um- Bemerkenswert ist hierbei die außerordentlich hohe Zahl der Elsaßes sich um den Vorwurf der Feigheit handelt, und zweitens, wenn wandlungen in den Grundanschauungen über das Wesen und Lothringer . Ein Militärschriftsteller Frankreichs führt aus, daß inner ein thätlicher Angriff auf das Leben oder auf die moralische den Charakter der Armee in den Militärkreisen richten. Um halb 30 Jahren etwa 1700 Mann deutscher Soldaten in die FremdenJutegrität vorliegt, gleichviel, ob es sich um mich oder um meine wandlungen, die zu unterstützen der Reichstag alle Ursache hat; find legion aufgenommen wären; als Grund ihrer Flucht geben sie stets Familie handelt". Auch nach dieser Verordnung fanden noch zahl: wir es doch, die wir stets wachsenden Ausgaben gegenüberstehen, au: Ich habe nicht Lust, mich schlagen zu lassen!( hört! hört! b. d. Soc.) reiche Duelle statt. Von 1862-1886 wurden wegen Duells bestraft die einzuschränken immer dringender notwendig wird. Hat uns in Alljährlich sollen dem Auswärtigen Amt 400 bis 600 Totenscheine 360 Offiziere. Im Jahre 1874 erfolgte dann, wie auch Herr Gröber der Budgetkommission doch der Schatjekretär erklärt, der Etat für deutscher Reichsangehöriger aus der franzöfifchen Fremdenlegion zus erwähnte, eine Neuredaktion der Verordnung von 1843. Es ist ferner im 1902 würde noch viel schlechter bestellt sein, als der jegige, gestellt werden. Daß die Dienstzeit verkürzt werden kann, geht Jahre 1897 eine neue Verordnung hinzugefügt worden, welche die er würde sich um 50, vielleicht aber auch um 60 und 70 Millionen auch daraus hervor, daß die Soldaten häufig zu Beschäftigungen Entscheidung, ob ein Duell notwendig jei, den Ehrengerichten über schlechter stellen, als der Etat für 1900.( ört! hört! links.) herangezogen werden, die mit der militärischen Ausbildung trägt. Meines Erachtens ist damit alles geschehen, um dem sogen. Das sind trübe Aussichten, umso trüber, als Sie in den letzten absolut nichts zu thun haben. In Hamburg sind während Duellunifug vorzubeugen. So weit ich die Verhältnisse übersehen Jahren eine erhebliche Anzahl von neuen Steuern bewilligt haben, der ganzen Woche vor Pfingsten im letzten Jahre zwecks tann, liegt jet teine Veranlassung vor, die Strafbestimmungen fodaß Sie taum mehr neue entdecken können, und schließlich gezwungen Paketbeförderung bei der Post eine große Anzahl von Unter
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