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Wegen Unterschlagung amtlich anvertrauter Gelder, wegent Urkunden( Bücher-) Fälschung und wegen Urkundenvernichtung hatte fich Sonnabend der Stadt- Hauptlaffen- Buchhalter der Stadt Spandau  , ugo Wollny, vor dem Schwurgericht am Landgericht II zu verantworten. Er wurde zu 1/2 Jahren Gefängnis und drei Jahren Ehrverlust verurteilt. Das Gnadengesuch des Arbeiters Maßloff aus Konig, der bekanntlich zu einem Jahr Zuchthaus verurteilt wurde, ist trotz der

Wohnungen unter Dach dreizehn angetroffen; ferner 1512 Schlaf- 1 Er werde vielleicht' mal wieder Amtsvorsteher, dann habe ihm teine fommission angehört. Die Strafthat erhält noch besondere Bes stellen und 1413 Schlafräume für Dienstboten 2c. Bis April Polizei etwas zu sagen, dann werde er 24 Centimeter- Haubigen auffahren leuchtung, wenn man bedenkt, daß der Herr Direktor ein hohes Ges werden voraussichtlich 163 Wohnungen infolge Neubauten und sie auf die Juden abfeuern lassen, die Anwesenden möchten halt bezieht und auch Familienvater ist. beziehbar. 13 Wohnungsverbote wurden in sanitärem Interesse er dann zu ihm kommen und auf die Juden loshauen, jeder Jude müsse forderlich. Der Bericht kommt zu dem Resultat, daß es eine ernste durchgehauen, jeder Zeitungsjude rausgeschmissen werden 2c. 2c. Notwendigkeit sei, daß die Stadt die Errichtung von Arbeiter. Der Angeklagte Graf Büdler meinte, daß dies Scherze ges wohnungen in die Wege leite in einer Weise, die dem Arbeiter er- wefen feien, wie sie in einer Versammlung üblich mögliche, eine billigere gesunde Wohnung zu erlangen. Bei dem feien(!). Er habe in jener Versammlung viele Wize geriffen, die Mangel an genügenden Wohnungen ist es zur Zeit nicht thunlich, tein Mensch für Ernst genommen habe.- Der Angeflagte Bödler alle nicht einwandfreien Wohnungen zu schließen. hatte den in der Staatsbürger- 8tg." erschienenen Bericht über jene Wohnungsstatistik in Dresden  . Nach einer vorläufigen Fest- Bersammlung zu vertreten. Für ihn machte Rechtsanwalt Dr. Hahn­stellung durch das Statistische Amt der Stadt Dresden hat die all- Charlottenburg geltend, daß er von dem Bericht erst nach seiner Druck­gemeine Wohnungszählung vom 31. Oftober 1900 eine Gesamtzahl legung Kenntnis erhalten habe. Er beantragte ferner die Verlesung Befürwortung der Geschwornen zurückgewiesen worden. von 95 000 Wohnungen ergeben, von denen 3635 leerstanden und für früher ergangener Urteile, durch welche Graf Bückler   wegen noch die Nachfrage nach Wohnungen verfügbar waren. Das find 3,83 stärkerer Ausdrücke freigesprochen worden, und die Vernehmung von von 100 Wohnungen, während bei der allgemeinen gählung am Beugen darüber, daß die Staatsbürger Beitung" die Judenfrage 2. Dezember 1895 nur 2,36 bon 100 leergestanden hatten. Am nur auf gefeßlichem Wege lösen wolle und Gewaltakte gegen die Staatsanwalt Ranzow hielt diese Be­stärksten war die Zunahme bei den Wohnungen mit 2 heizbaren Juden verschmähe. Zimmern, bei denen die Zahl der leerstehenden in den 5 Jahren weise für unerheblich und beantragte, ebentuell jedenfalls gegen den bon 390 auf 1140 oder von 1,93 auf 4,48 Proz. aller vorhandenen Grafen   Büdler zu verhandeln, um das weitere Halten folcher Bei den Heinen" Reben unmöglich zu machen. Der Gerichtshof hielt die Erhebung Wohnungen dieser Größe gestiegen ist. Wohnungen( mit einem heizbaren Zimmer) vollzog sich eine Ver- der angebotenen Beweise für notwendig und vertagte deshalb die mehrung der leerstehenden von 631 auf 1116 oder von 1,62 auf Berhandlung. 2,72 Proz. der vorhandenen.

Für Proletarierkinder gut genug. In der jüngsten Sigung der Stadtverordneten in Bremerhaven   tam die bedauerliche That sache zur Sprache, daß dort die städtischen Waisentinder in den Kellerräumen eines städtischen Gebäudes unter gebracht sind.

Troy des Verlangens einer Kommission des Kollegiums, die Kinder sofort in den Räumen eines leerstehenden alten Gymnasiums unterzubringen, war der Stadtrat nicht zur Zustimmung zu diesem Vorschlag zu haben. Er will später eine Vorlage für den Bau eines neuen Waisenhauses machen. Bis dahin bleiben die armen Kinder im Keller. Wahrlich ein unwürdiger Zustand!

Gerichts- Beitung.

er den

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Die einträglichste Politik.

Die

Die Scheidung der Mächte wird immer offensichtlicher. Auf der einen Seite steht der neue Draufgänger- Dreibund: England, Frankreich   und Deutschland  , der nicht genug Köpfe fallen fehen kann, auf der andren stehen die übrigen Mächte, deren Bestreben es ist, sich so bald als möglich aus China   zurüc zuziehen. Unter den letteren ist es vor allem Amerika  , das fich stets einer versöhnlichen, nüchternen Politik befleißigt hat. Bereinigten Staaten haben schon längere Zeit den Hauptteil ihrer Truppen zurückgezogen, jetzt werden sie eine weitere Verminderung ihrer Truppen in Peking   eintreten lassen und haben an General Chaffee einen bezüglichen Befehl gesandt, in welchem ihm zugleich weitgehende Vollmacht zur Auswahl der Truppen gegeben wird, die in Beling bleiben sollen.

Wie sich die Amerikaner nur wenig oder gar nicht an den obli­gaten Jagdvergnügungen der übrigen civilisierten Völkerschaften be­teiligt haben, so sind sie auch in ihren Forderungen an die chinesische Regierung in mäßigen Grenzen geblieben. Die Khatimächte haben gar nicht genug Brinzenköpfe fordern tönnen, fie sind auch jetzt wieder dabei, den Chinesen ungeheure Geldopfer aufzuerlegen. Deutsch­ land   will von China  Die die ganze Zeche bezahlt haben. Vereinigten Staaten proponieren, daß von China   höchstens 150 Millionen Dollars Entschädigung verlangt werden, welche Summe die Mächte unter sich teilen sollen.

Es ist zweifellos, das gemäßigte Auftreten Amerikas   wird der Republik   von ganz ungeheurem Vorteil sein. Die Deutschen  haben sich durch ihr brüstes Vorgehen bei den Chinesen äußerst unbeliebt gemacht, so daß der Handel mit China   für uns auf Jahrzehnte hinaus feinerlei Fortschritte machen wird. Dagegen wird Amerita nach Eintritt des Friedensschlusses aller Voraussicht nach mit China   in lebhaften Handelsverkehr treten. Die Politik der Versöhnung und der Milde ist die beste, die billigste und die ein Der Khaki- Dreibund

Wegen Körperverlegung stand gestern der Schumann Friedrich Dürrbaum vor der II. Straffammer des Landgerichts I  . Als Belastungszeuge und Nebentläger gegen ihn trat der frühere Schuß mann und jezige Schuldiener Pipin auf. In der Nacht vom 24. zum 25. Juni 1899 stand Pipin   mit dem Schankwirt Seehaus vor dessen Lokal Stoppenstr. 10. Der Angeklagte Dürrbaum hatte Patrouillendienst und als er in die Nähe der beiden kam, rief ihm Seehaus zu: Da fommt einer, der etwas zum Besten geben will! Dürrbaum ant wortete: Nein, das wird er nicht thun" und indem er an die Weste des Seehaus faßte, setzte er hinzu: Da ist schon genug drin!" Nun mischte sich Pipin ins Gespräch, indem er sagte:" Unser Bäuchelchen tostet uns auch unser eignes Geld!" Als er dann noch hinzujezte: es umsonst " Die Schußleute gehen natürlich nur dahin, wo etwas zu essen und zu trinfen giebt!", fragte ihn der An geklagte, ob er dies aufrecht erhalten wolle und auf die Bejahung, forderte er den Bipin auf, ihm zur Wache zu folgen. Diese schließlich Der Verein für Feuerbestattung zu Berlin   hatte sich zur durchgeführte Sistierung ist, da der Angeklagte fich leicht bei dem Aufnahme in das Vereinsregister angemeldet. Der Polizei- Schantwirt Seehaus über die Persönlichkeit Bipins Gewißheit ver­präsident erhob jedoch gemäߧ 61 des Bürgerlichen Gesetzbuchs schaffen konnte, ungerechtfertigt gewesen und der Angeklagte ist Einspruch dagegen, indem er ausführte:" Nach den herrschenden disciplinarisch beswegen mit 48 Stunden Arrest bestraft worden. Anschauungen über die religiöse Natur der Bestattung ist der Verein Vor der Siftierung fam es zu einem Handgemenge zwischen Pipin zu denjenigen Vereinen zu zählen, welche religiöse Zwecke und dem Angeklagten, diefem fiel der Helm vom Kopf und er zog verfolgen. Außerdem ist die im§ 1 der Satzungen ben Säbel, der ihm aber entrissen wurde. In der daran sich angegebene Aufgabe des Vereins: die Förderung der schließenden Kazbalgerei lag bald der Angeklagte, bald Bipin an der auf Bulaffung der fakultativen euerbestattung gerichteten Grde. Schließlich wurde ein andrer Schußmann herbeigeholt, Bipin träglichste zugleich. Bestrebungen, als ein politischer Zwed insofern anzusehen, als wurden Handschellen angelegt und er wurde zur Wache transportiert. die allgemeine Zulassung der Feuerbestattung einen att der Auf diesem Transport soll sich der Angeklagte der Körperverlegung dagegen gefällt sich weiter in schneidigem Vorgehen. Die Gesetzgebung oder wenigstens den Erlaß entsprechender Ver- schuldig gemacht haben. Der Zeuge Pipin behauptet, daß Der Vorstand des ihn der waltungsvorschriften vorausseßen würde." Morning Post" meldet aus Beling vom 28. Februar: Der deutsche Beamte nicht nur mehrmals in den Nacken geber französische und der englische   Befehlshaber erließen Befehle bea Vereins focht die Einspruchsverfügung im Verwaltungsstreitverfahren stoßen, sondern auch mit der Hand ins Gesicht geschlagen treffend Fortsetzung der Vorbereitungen zur raschen Absendung einer an und der Bezirtsausschuß in Berlin   hob dann auch die habe, So daß ihm Nase und Lippen blutig waren. Einspruchsverfügung des Polizeipräsidenten auf, da be Der Angeklagte bestritt dies. Er gab zu, daß die Giftierung an sich Expedition, wenn der Hof nochmals sich gegen die Forderunger Verein weder als einer politischen, noch als einen reli ungerechtfertigt war, behauptete aber, daß ihm Pipin sofort nach der giösen anzusehen vermochten der Urteilsbegründung wurde u. a. Aufforderung zum Mitgehen nach der Wache den Helm vom Stopfe ausgeführt: Die höchsten Gerichtshöfe seien der Meinung, daß geschlagen habe. Auf dem Transport habe sich Pipin gesträubt und politische Vereine solche Vereine seien, die in ihren Beer habe ihn deshalb vorwärts schieben müssen, er bestreite aber, ihn ftrebungen auf das staatliche Gebiet übergriffen, die Organe ins Geficht geschlagen zu haben. Der Zenge Pipin gab zu, an abgeigloffen. Ferner wurde die Frage der Einrichtung dies und Thätigkeit des Staats für sich in Anspruch nehmen, oder un- jenem Abend etwas angeheitert gewesen zu sein und konnte seine Gesandtschaftsviertels in Beling erörtert. mittelbar den Staat, seine Gesetzgebung oder Verwaltung berührten. belastenden Aussagen nicht mit ausreichender Bestimmtheit machen. auch das Ober- Verwaltungsgericht fomme im wesentlichen darauf Aus der Beweisaufnahme ergab sich, daß der Vorfall eine große versucht der Bischof Anzer einzutreten. In der Köln  . Volfsztg." hinaus, daß für die Kennzeichnung eines Vereins als eines Menschenmenge versammelt hatte, die zum Teil eine drohende veröffentlicht Bischof Anzer eine Abwehr der gegen ihn und die politischen es erforderlich sei, daß der Verein bezwecke, eine Saltung gegen die Schuyleute annahm. Ein Teil der Beugen tatholischen Missionen verschiedentlich erhobenen Vorwürfe, auf die Inanspruchnahme des Staats zu erörtern oder herbeizuführen. fonnte nur befunden, daß der Angeklagte dem Bipin einen Stoß in wir an andrer Stelle eingehen. Daß der Berliner   Verein für Feuerbestattung in diesem Sinne das Genic versezt habe, andre Zeugen meinten, daß der An­wirke, ergebe sich nicht aus seinen Satzungen und nicht aus seinem geklagte ihn nur aus dem großen Gebränge, das die Beamten wirklichen Handeln. Er verfolge aber auch teine religiöfen givede. gefährdete, herausbringen wollte. Die behaupteten Schläge in das Es dürfe als notorisch angesehen werden, daß die Bestrebungen für Geficht haben mehrere Zeugen, die in unmittelbarer Nähe gewesen, fakultative Feuerbestattung neben der Erdbestattung zum aller nicht gesehen. Ein Zeuge bekundete sogar, daß das Auftreten der wesentlichsten Teile in der Anschauung wurzeln, daß die Erd- Schuyleute bei der ganzen Angelegenheit ein höchst magvolles ge­bestattung gewiffe sanitäre Mißstände und sogar Gefahren im Gewesen sei. Die Beamten feien genötigt gewesen, den fich nach hinten folge habe, die am besten beseitigt werden könnten durch Reformen, stemmenden Angeklagten mit Gewalt vorwärts zu schieben. Polizei­welche den heutigen Zeitverhältnissen und den heutigen praktischen lieutenant Giefeler, ein früherer Borgefekter des Nebenklägers Pipin  , hygienischen Erfahrungen Rechnung tragen. Durch diese Bestellte demselben fein gutes Zeugnis aus. Derselbe sei als unzuver strebungen würden höchstens religiöse Sitten und Gebräuche täffig im Dienste bekannt und ein unangenehmer Ramerad gewesen. berührt, aber nicht religiöse Glaubenssäße und nicht die Form Demgegenüber legte Bipin feine Papiere vor, woraus hervorging, der Religionsübung, was entscheidend sei. daß er sich während seiner Militärzeit tadellos gehalten hat. Der Der Polizeipräsident legte Berufung ein und wiederholte die Staatsanwalt hob hervor, daß dies auch bei dem Angeklagten zu­Behauptungen des Einspruchs. Der erste Senat des Ober- Ver­waltungsgerichts hob die Vorentscheidung auf und erklärte die Ein­spruchsverfügung des Polizeipräsidenten unter Abweisung der se I age des Vereinsvorstands für rechtlich zulässig. Gründe wurden nicht verkündet. Die Dunkelmänner werden jubeln!

treffe.

der Mächte störrisch verhalten sollte.

In einer Versammlung des diplomatischen Corps wurde über die Liste der Provinzialbeamten beraten, deren Bestrafung die Gea Die Liste wurde noch nicht fandten zu fordern beabsichtigten.

Für die Missionare

Gegen die zahlreichen Bekundungen von Chinatennern, namentlida des Herrn v. Brandt und des Engländers art, die alle darins einig sind, daß die Miffionare viel an dem Fremdenhaß der Chineser schuld find, wiegen die Versuche des Bischofs Anzer, der natürlich) das Bestreben hat, die Missionare rein zu waschen, federleicht Aus dem ersten Teil seiner Ausführungen ist ja deutlich zu ersehen, wie sehr die chriftlichen Sendboten an dem Eingreifen der gepanzerten Faust interessiert waren.

Lehte Nachrichten und Depelchen.

Ministerpräsident v. Körber über die öftreichischen Parlamentswirren.

Der Boeren- Krieg.

Wien  , 2. März. Herrenhaus.( Schluß.) Körber führte aus: Die von vielen Seiten an die Regierung ergangenen Aufforderungen, Staatsanwalt Dr. Kug wies darauf hin, daß das Belastungs- das Barlament lebensfähig zu machen oder energisch vorzugehen, material au einer Verurteilung des Angeklagten feineswegs aus bedeute eine verblümte Aufforderung zu kompromissen reiche, zumal die Glaubwürdigkeit des Nebenklagers in Frage gestellt bedenklichster Art oder einen Appell an die Gewalt. Die werde. Er beantrage deshalb die Freisprechung des Angeschuldigten. Regierung könne teine Bartei fernhalten. Es ständen daher nur zwei Der Gerichtshof erkannte auf 10 Mart Geldstrafe. Wege offen: auf die Widerstrebenden entweder durch Konzessionen Ein weiteres Nachspiel zu dem Prozeß Sternberg wird Gegen 3000 Pfund Blei find der Allgemeinen Elektricitäts einzuwirken, oder zur Gewalt zu greifen. Die erste Methode ver am 9. b. M. die achte Straftammer des Landgerichts beschäftigen. Gesellschaft im Dezember v. 3. gestohlen worden. Die Gesellschaft werfe das Haus, ebenso die Regierung, welche zu den Schwierig An diesem Tage werden sich der Agent Frizz Wolff, die unverhatte in einem Hause in der Andreasstraße einen Lagerfeller ge- teiten des Augenblids durch eine solche Vorgangsweise nicht neue wolle. Was den Weg der ehelichte Hulda Saul und die Obsthändlerin Louise Stabs auf mietet, in dem eine große Anzahl Bleiplatten zur Anfertigung von Schwierigkeiten hinzufügen die Anklage wegen Verleitung zum Meineid zu verantworten haben. Accumulatoren aufbewahrt wurden. Der Keller wurde wiederholt Gewalt betreffe, so fürchte der Ministerpräsident, daß die Es handelt sich um die aus dem Prozeß bekannten Vorgänge, die erbrochen und eines Teils seiner Vorräte beraubt. Als Thäter Anwendung des§ 14 nicht ausreiche, sondern man viel tiefer Redner wünscht, daß dieser Weg dem bei den Vernehmungen der genginnen Augufte Callies und wurden drei Kutscher der Allgemeinen Elektricitätswerte, Roman greifen Schnörwange zur Sprache tamen. Es wird noch erinnerlich Hofmann, Wilhelm Jurk und Karl Behnte ermittelt, welche Reich erspart bleibe. Das einzige Mittel der Regierung, der gegen­sein, daß die Zeugin Callies, die ursprünglich vor der Polizei bes das gestohlene Blei zu dem Produktenhändler Scheie Neumann wärtigen Strisis beizukommen, sei leidenschaftslose Beharrlichteit. lastende Aussagen gegen Sternberg gemacht hatte, in der Haupt gebracht hatten, der für die gestohlene Ware im ganzen 500 M. Der Ministerpräsident betont die Notwendigkeit der Gerechtigkeit bei Da Neumann feinen Ausweis von den Bere Regelung der Sprachenfrage, die Aufrechterhaltung einer einheitlichen verhandlung plöglich erklärte, daß sie Sternberg nicht als den Mann gezahlt hatte. wiedererkenne, der mit ihr strafbaren Verkehr unterhalten habe und fäufern verlangt hatte, der für das Blei gezahlte Preis zu dem Sprache in bestimmten Sphären der Verwaltung und schließt, es wo der befreite Schaffensdrang des daß sie zu ihrer belastenden Aussage durch die Zeugin Hausmann Wert des Bleis auch in keinem Verhältnis stand, so zog er fich eine werde die Zeit kommen überredet worden sei. Der Vorfißende versuchte in der eindring- Anklage wegen gewerbsmäßiger Gehlerei zu, während die drei genesenen Barlaments fich der entbehrten Thätigkeit erfreuen werde. lichsten Weise damals die Beugin Callies zur Bekundung der Wahr- Kutscher sich gestern wegen Diebstahls vor der vierten Straffammer heit zu bewegen, sie blieb aber bei ihrer von der früheren Belastung des Landgerichts I   zu verantworten hatten. Der Gerichtshof befolgte Der Pariser Damenschneider- Streit. abweichenden Aussage. Dann kam die Katastrophe: Das Mädchen auch hier den alten Grundsatz, daß der Hehler schlimmer sei als der Paris  , 2. März.( W. T. B.) Die Genossenschaft der Dament wurde eines Tags in der Anklagefache wider den Kriminalkommissar Stehler, der Angeklagte Neumann, dem mildernde Umstände versagt Thiel als Zeugin vom Landgerichtsrat Brandt vernommen und wurden, wurde zu einem Jahr drei Monaten 8uchthaus schneider beschloß, die Forderungen der ausständigen Gehilfen als sie dort vereidigt werden sollte, gestand fie plötzlich zu, daß sie verurteilt, Hohmann wurde mit einem Jahr einem endgültig abzulehnen und sich auf keine weiteren Verhandlungen bisher die Unwahrheit gesagt habe und durch Wolff, die Saul und Monat, Jurt mit 9 und Behnte mit einem Monate einzulassen. Frau Stabs durch Ueberredung, Gewährung von Geldgeschenken Gefängnis bestraft. und Versprechungen für die Zukunft zur Bekundung der einzelnen Der Herr Direktor. Aus Ober Schöneweide wird unwahren Behauptungen bewogen worden fei. Die unverehelichte Saul war die Wirtſchafterin des Wolff, Frau Stabs ist die uns berichtet: Großes Aufsehen erregte es vor mehreren Wochen, als Salomon wegen Diebstahls verhaftet wurde. Obsthändlerin, welche in der Friedrichstraße ihre Waren feilhielt. der Fabrikdirektor Franz Schmidt   von der Firma Paul Sie tannte einen Teil der im Sternberg- Brozeß auftretenden Direktor hatte sich dieferhalb am Sonnabend vor der Straffanumer Mädchen und soll auch dazu mitgewirkt haben, die Callies zu ihrer des Landgerichts II Berlin zu verantworten. Am 29. September v. J. Kapstadt, 2. März.( W. T. B.) Bisher find hier 50 Bestfälle angeblich unwahren Aussage vor Gericht zu bewegen. Frau Stabs und Wolff sollen auch bei der Beugin Schnörwange Einwirkungsgegen die Mittagszeit benutzte der Angeklagte die Straßenbahn vorgekommen und davon 12 tödlich verlaufen. Außerhalb Rap versuche gemacht haben. Die Beeinfluffungen sollen teils in der Donhoffplay- Treptow, wofelbft er ein junges Mädchen auf dem stadts find an zwei Stellen mehrere Best fälle festgestellt. Als der Wagen bei der Fabrik aus, aus, Schmidt folgte Köln  , 2. März.( W. T. B.) Der Rhein  , sowie feine Nebenflüsse Wolfffchen Wohnung  , teils in gemeinschaftlich besuchten Restaurations- Hinterperron tennen lernte. ihr Lokalen, teils während des großen Prozeffes in der Böttcherschen von Schudert hielt, stieg die Dame fie ein, ein Glas Bier ihm Bier zu steigen rasch. Der Rhein   ist hier seit gestern Mittag um 1,60 Meter Konditorei gegenüber dem Kriminalgerichtsgebäude stattgefunden trinken. Die Angeredete bemerkte, daß fie teine Beit hätte, gestiegen. haben. Von den Angeklagten ist Frau Stabs bisher im allgemeinen ba fie bei Schudert Geld einzutaffieren habe und dann Ödeffa, 2. März.( B. H.  ) In der nächsten Nähe der Stadt sind geständig gewesen, während Wolff und die Angeklagte Saul ihre zurüdfahren müſſe. Der Herr Direktor antwortete, daß er warten sechs Bersonen erfroren aufgefunden worden. Schuld bestreiten. Die Anklage wird wiederum Staatsanwalt Lyon  , 2. März.( W. T. B.) Der frühere Leiter der Lyoner Bei ihrer Rückkehr ließ das junge werde, was auch geschah. Braut vertreten, die Angeklagten werden von dem Rechtsanwalt Mädchen sich doch überreden, und beibe lehrten im Lofal von Sicherheitsbehörde, Karl Meyer, wurde verhaftet, weil er Ulrich, Dr. Schwindt und Aehnelt verteidigt. Als Zeus ginnen find u. a. die Mädchen Callies, Schnörwange und Frau Sohlbein ein, wo der Herr Direktor versuchte, das Mädchen betrunken 100 000 Frank aus der Versorgungskaffe der Schuhleute zu machen. Nach Schluß der Kneiperei verließen beide das Restaurant. veruntreute und sich verschiedener Erpressungen sowie der An­Hausmann vorgeladen worden. Man tam an einer Conditorei vorbei; das Mädchen verlangte nach nahme von Bestechungen schuldig gemacht haben soll. Grenoble  , 2. März.( M. T. B.  ) 2000 Arbeiter der Handschuh­Eine Anklage wegen Anfreizung, die gestern vor der zweiten einem Stüd Apfelfuchen, welches Schmidt zu holen versprach. Als er Straflammer des Landgerichts zur Verhandlung anstand, richtete fich über den Damm ging, fab das Fräulein, wie Schmidt zu verschwinden Fabrik Perrin traten in den Ausstand. New York  , 2. Februar.  ( Meldung des Reuterschen Bureaus".) gegen den Redacteur der Staatsbürger- 3tg.", Johannes Bödler versuchte. In diesem Augenblick vermißte sie die ganze Summe von 540 m., und den Grafen Walter Bidler Kl. Zschirne. Es handelte sich die sie bei sich getragen hatte. Sie schlug Lärm, es fanimelten sich Nach einem Telegramm aus Colon hat am 20. Februar in der um eine Rede, die der Graf Bückler am 14. Dezember v. J. in einer Menschen an und nach längerem Baudern mußte der Herr Direktor der Nähe von Maria la Caja zwischen einer kleinen Abteilung Versammlung der antisemitischen Reformpartei in den Kontordia- fich bequemen, die 540 M. herauszugeben. Der Gerichtshof ver- Regierungstruppen und 500 Aufständischen ein Gefecht stattgefunden, in welchem lettere geschlagen wurden. Sälen gehalten hat. Er führte dabei u. a. aus: Auf jüdische Ein- urteilte den Angeklagten zu 3 Monaten Gefängnis. Die Stüßen der Gesellschaft am hiesigen Ört find natürlich ob Die Aufständischen hatten 30 Tote und 10 Verwundete, auf Seite der flüsse sei es zurückzuführen, daß der Präsident Krüger nicht empfangen wurde, in der Regierung, in der Nähe des Thrones wimmele es von dieses Vorkommnisses sehr unangenehm berührt, da Schmidt Mitglied Regierungstruppen fielen 8 Offiziere, 7 Mann, viele wurden ver Juden, der Bund der Landwirte traue sich nicht an die Juden heran. des hiesigen Millionenklubs ist, auch dem Kirchenrat und der Armen- Iwundet.

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Der Herr

Fiume, 2. März.( B. H.  ) Mit dem Dampfer Huron" find neuerdings von hier 1000 Pferde nach Südafrika   abgegangen.

Berantwortl. Redacteur: Heinrich Ströbel   in Berlin  . Für den Inseratenteil verantwortlich: Th. Glocke in Berlin  . Drud und Verlag von May Bading in Berlin  .

Die Peft in Kapstadt  .

Hierzu 4 Beilagen n. Unterhaltungsblatt.