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Gesellschaftsleben einordnet, desto mehr tritt bleibt unberücksichtigt. Und in der Geschichte des älteren franzöfifchen die Bedeutung der socialen Frage zurüd und eine andre Frage in Es kann kaum eine schärfere Kritik der 8 wiedinedichen Socialismus, bei dessen Darstellung vornehmlich Lorenz v. Steins den Vordergrund: nämlich die Frage der nationalen Ausdehnung Leistung geben, als das Bekenntnis, daß ich, als ich nach seinem Ab- bekanntes Wert gute Dienste geleistet zu haben scheint, tritt und wirtschaftlichen Weltmacht." Mit andren Worten: der Socialis schnitt das Stapitel von Prof. Georg Adler las, erleichtert auf- nirgends der nähere Zusammenhang der socialistischen Theorien mit mus endigt im Imperialismus.  atmete, obgleich die Adlersche Arbeit sicherlich kein Meisterstück ist. dem besonderen politischen Entwicklungsgang Frankreichs   und seiner Aber wenigstens tritt das Bemühen hervor, objektiv zu urteilen und revolutionären Philosophie hervor. nicht zu tarifieren. Im einzelnen lassen sich allerdings auch hier viele Als das Ziel der socialistischen Bewegung erblickt Adler einen Ausstellungen machen; so schließt z. B. die Geschichte der socialen socialen Sonstitutionalismus", wie er heute in Eng Frage in England" mit der Schilderung der Werks und Genossen-| land schon zum Teil durchgeführt ist. Jemehr aber diese Entwid fchaftsbewegung. der Arbeiterschutz Gesetzgebung und der irischen lung fortschreitet, jemehr die Arbeiterklasse sich in das moderne

grausame Schicksal ihn zum Mitarbeiter an einem ernsthaften Ge-| Landfrage ab; die neuere socialistische Bewegung, auch die der Fabier, Staats schichtswerk machen!

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Eine Kundgebung zu Gunsten der Boeren

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Daß dies, wie in England, so auch auf dem Kontinent das wahre Ziel der heutigen socialistischen Bewegung sein wird, hält Professor Adler für sicher. Ansäße zu diesem Kanojiagang findet er, was Deutschland   anbetrifft, schon heute in der zunehmenden Berijegung der focialdemokratischen Arbeiterpartei und der neueren Oppofition gegen den Marxismus.

H. C.

vor

Das Schiedsgericht ließ er vom Dr. Golows doltonmachtbegeisterung mischten. Buleht hielt noch ein Boerenoffizier, Berufung ein. Das Schiedsgericht ließ sich vom Dr. Blafius Lieutenant Sandhebeer eine kurze Ansprache. ein Gutachten erstatten. Dadurch wurde Einstimmige Annahme fand eine Resolution, in der es heißt: jewsti festgestellte Befund, der diesen Arzt zur Annahme In der Meinung, daß durch eine offene Bekundung unjrer Gefühle der völligen Erwerbsthätigkeit des Klägers bestimmt hatte, bestätigt. für die Boeren die Beziehungen des deutschen zum englischen Volle Das Schiedsgericht hörte aber auch den Arbeitgeber des Klägers, hatte der Verein deutscher Studenten am Freitag im Feenpalast ver- nicht geschädigt, sondern mir verbessert werden fönnen, spricht die und dieser sagte aus, daß H. bei der Arbeit entschieden noch anstaltet. Angezeigt war eine öffentliche Akademiker- Versammlung, von 4000 Personen besuchte Akademiker- Versammlung dem Boeren beeinträchtigt sei. Mit dem rechten Arm könnte er nicht mehr es befanden sich jedoch unter den Anwesenden, die Saal und Galerie volke, seinem Präsidenten Krüger, seinen Generalen Botha und so viel heben, wie früher. In der Stellung bei ihm werde das, füllten, Leute aus den verschiedensten Schichten der Bevölkerung. De Wet, sowie seinen im Felde stehenden Kriegern ihre Sympathie, was H. an der Arbeitsfähigkeit fehle, durch das Vertrauen ersetzt, Redacteur Eichler eröffnete die Versammlung mit der Bemerkung, ihre Bewunderung und ihren Stolz auf die gemeinsame Abstammung das er dem Kläger schenken könne. Das Schiedsgericht ers die Veranstaltung sei ausgegangen von der jüngeren Generation des von der Mutter Germania   ans Blut ist dicker als Wasser." achtete die Auskunft als ausschlaggebend und verurteilte die Vereins Deutscher Studenten, welche der Meinung sei, daß unter den Ein Telegramm an den Präsidenten Krüger wurde abgesandt, Berufsgenossenschaft trop der ärztlichen Gutachten, dem Kläger   die Städten, die die in Deutschland   weilenden Boerenkrieger begrüßt haben, welches seinem Volle ruhunvollen Sieg und ihm fröhliche Heimkehr zehuprozentige Rente weiter zu gewähren. Die Berufsgenossenschaft die Reichshauptstadt nicht fehlen dürfe. Im weiteren gab der Redner der legte Refus ein und berief sich auf die ärztlichen Gutachten. Sympathie für die um ihre Freiheit fämpfenden Boeren Ausdruck wünscht. intinden Der Kläger   erschien persönlich zu der Verhandlung. und endete mit einem Hoch auf dieselben, in das die Versammlung dem Reichs- Versicherungsamt und betonte, daß ihm die rechte Hand begeistert einstimmte. Sociale Rechtspflege. jezt, im Gegensatz zur Zeit vor dem Unfall, beim Anheben des Kalk­Als erster Redner trat Dr. Ballentin auf, der als Offizier fastens versage. Das Reichs- Versicherungsamt verwarf den im deutschen   Freicorps   den Feldzug auf seiten der Boeren mit Zuweitgehende Herabsetzung der Unfallrente. Der Zimmerer Returs der Genossenschaft, indem es gleich dem Schiedsgericht gemacht hat. Er sagte unter anderm, es müffe zugegeben werden, Amarell bezog wegen eines Unterschenkelbruchs eine Unfallrente von der Bekundung des Arbeitgebers entscheidenden Wert beilegte. Da­daß die Einrichtungen des Transvaalstaats feine mustergültigen 75 Prozent. Die Berufsgenossenschaft setzte diese auf 25 Prozent nach läge noch eine Beschränkung der Erwerbsfähigkeit vor, die in waren, aber man müise doch bedenken, daß es sich um ein junges, in berab, nachdem der praktische Arzt Dr. Sauer eine wesentliche einer durch den Unfall bedingten Schwäche des Arms ihre Ursache der Entwicklung begriffenes Staatswesen handle, das mit der Zeit Besserung festgestellt hatte. Der Gutachter hatte u. a. ausgeführt: habe. die ihm noch anhaftenden Mängel von selbst abgestreift haben A. hinte zwar und fein gesundes Bein habe D- Stellung an- Keine Verjährung. Einen eigentümlichen Verlauf nahm ein würde. Wenn England als Grund feines Eingreifens angebe, es genommen, indessen sei er bereits in der Lage, weitere Wege zu Rentenstreit, den jetzt das Reichs- Versicherungsamt erledigt hat. wolle die Rechte der Ausländer in Transvaal   schüßen, so sei das machen. Ferner sei er jetzt fähig, den größten Teil des Tages auf Die Witwe Heckmann, deren Mann bereits 1892 in eine Lüge, die am besten widerlegt werde durch die Thatsache, daß dem Zimmerplatz zu arbeiten, wenngleich er fchwere Lasten folge eines Betriebsunfalls verstorben ift. hat am die Ausländer sich beim Ausbruch des Kriegs insgesamt auf die nicht tragen fönne. A. legte Berufung ein und das Schiedsgericht 20. Juli 1900 von der Steinbruchs- Berufsgenossenschaft eine Seite der Boeren stellten und mit ihnen in den Kampf zogen. In hörte noch den Bezirksphyfitus, der sich dem Gutachten des Unfallrente verlangt. Die Berufsgenossenschaft wies sie aber feinen weiteren, oft von stürmischem Beifall unterbrochenen Aus- Dr. Sauer aufchloß. Die Berufung wurde verworfen. Hierauf er- wegen Verjährung ab und das Schiedsgericht ihre Berufung führungen schilderte der Redner den Verlauf des Kriegs. Während hob der Verletzte noch Returs. Wor dem Reichs- Ver- aus demselben Grunde. Die Behauptung der Frau, daß sie die Engländer geradezu brutal gegen die Boeren vorgegangen icieniicherungsamt führte er persönlich lebhaft Klage darüber, daß schon 1899 auf die Nente Anspruch erhoben habe, erklärte und im Kriege die Vorschriften des Völkerrechts oft außer acht gelassen die Aerzte seinen Zustand nicht richtig beurteilt hätten. Wenn er das Gericht nach der Attenlage für nicht erwiesen. Das Reichs­tätten, seien die Buren ihren Feinden gegenüber allzu milde und längere Zeit gegangen sei, müsse er sich ausruhen. So würde es ihm Versicherungsamt als Retursinstanz stellte zunächst fest, und zwar vorsichtig verfahren. Der Krieg hätte eine ganz andre Wendung auch bei der Arbeit geben. Darauf tönne natürlich kein aus den Akten, daß die Klägerin doch schon 1893, also recht­genommen, wenn die Buren bei Ladysmith nicht gezaudert hätten, Arbeitgeber Nücksicht nehmen. Er beantrage, ihm die zeitig, ihren Anspruch geltend gemacht und damals einen form­die Vorteile, welche sich ihnen boten, ganz auszumugen. Die Streit 75 Broz. wieder zuzubilligen. Eventuell möchte er noch einmal von lojen Bescheid, das heißt einen Bescheid ohne Angabe des macht der Boeren sei niemals stärker als 30 000 Mann gewesen und einem andren Arzt gründlich untersucht werden. Das Reichs- Ver- Rechtsmittels, erhalten hat. Ihr Vertreter, Schriftsteller J. Fränkel, davon hätten auch nur höchstens zwei Drittel wirklich am Kampfe ficherungsamt hob die Vorentscheidung auf und verurteilte machte mumehr folgendes geltend: Ein formloser Bescheid habe teilgenommen. Die für die Boeren ungünstige Wendung des Kriegs die Berufsgenossenschaft, dem Kläger 35 Broz. zu gewähren. teinen Wert, könne alio auch nicht rechtsträftig werden. Andrer­erklärt der Redner als eine Folge der mangelhaften Organisation ihres Der Vorsitzende Oheim führte begründend aus: Der Senat feits genüge nach dem Unfallversicherungs- Gesez die Geltendmachung Kriegswesens. Außer der Artillerie hätten die Boeren feine Soldaten habe einen Aulaß. die Richtigkeit des von den Sach- eines Rentenanspruchs innerhalb zwei Jahren, um die Verjährung gehabt. Der Boere jei im Felde ein ausgezeichneter Soldat, aber es habe verständigen festgestellten objektiven Befunds anzuzweifeln. Er zu unterbrechen. Und wenn der Anspruch geltend gemacht sei, müsse an einer einheitlichen und energischen Oberleitung gefehlt. Demo- glaube aber, auf Grund des Befunds 10 Broz. mehr die Sache irgendwie rechtsträftig zur Erledigung fratisch wie der Staat fei auch das Heerwesen organifiert worden. gewähren zu sollen wie Berufsgenossenschaft und Schiedsgericht, tommen. Da dies auf den Antrag von 1893 nicht geschehen Die Entscheidungen über alle Aktionen unterlagen dem Kriegsrat der weil beide Sachverständigen zugegeben hätten, daß A. das Heben sei, wäre noch jest Zeit dazu. Er Er beantragte, der Frau Führer. Da sei dann im entscheidenden Moment manchmal zu viel schwerer Lasten unmöglich sei und daß er vielleicht auch nicht den die Rente vom Jahre 1892 a b zuzubilligen. Das Reichs­gewagt und zu wenig gethan worden. Auch General Joubert fei ganzen Tag über arbeiten könne. Versicherungsamt gab diesem Antrage statt, indem es sich den Aus­zu vorsichtig und zaudernd vorgegangen. Hätten die Boeren Eine Ascendentenrente beanspruchte der Küfer Lenz von der führungen des Vertreters anschloß. Es führte noch aus, daß es von Anfang an eine Oberleitung gehabt, wie jie jest Botha und Tiefbau- Berufsgenossenschaft, nachdem sein Sohn an den Folgen unerheblich sei, daß die Eheleute Heckmann beim Ab­De Wet ausüben, dann wäre England längst besiegt.- Die Boeren, lebten eines Betriebsunfalls verstorben war. 2. machte folgendes geltend: leben des Mannes des Mannes schon jahrelang getrennt obwohl sehr deutschfreundlich gesinnt, hätten jetzt alles Vertrauen zu Der Verstorbene habe ihn stets unterstützt, auch habe der Sohn die Frau sich damals selber ernährte. Der Mann wäre Deutschland   verloren. Wenn die Boeren- Freistaaten vernichtet eine gericht­werden, so verliere Deutschland   dadurch ein startes Bollwert gegen beabsichtigt, gemeinschaftlich mit ihm einen Flaschenbierhandel zu zu ihrer Unterhaltung verpflichtet gewesen, da errichten. Durch den gewaltsamen Tod des Sohnes sei diese liche Scheidung nicht erfolgt gewesen sei, und das wäre maßgebend. den englischen Einfluß in Südafrika  . Unser Brudervolt hat noch lange nicht ausgefochten. Wir alle wünschen, daß es frei und unab- Sicherung feiner wirtichaftlichen Existenz verhindert worden. Ferner Frau H. erhält jegt die Stente für die verflossenen 8 Jahre nac habe ihn der erlittene Schicksalsschlag so erschreckt, daß er gezahlt. Nach einer Erklärung des Senatsvorsitzenden hat ein Fall, hängig bleiben möge. Dem Schluß der Nede folgten stürmische, felber traut und erwerbsunfähig geworden sei. Die Berufsgenossen wie der vorliegende, das Reichs- Versicherungsamt noch nie be­anhaltende Beifallsfundgebungen und Hochrufe auf Transvaal   und schaft wies den Anspruch ab. schaft wies den Anspruch ab. Das Schiedsgericht als Berufungs- schäftigt. den Oranje- Freistaat  . Als zweiter Redner Rüfer 15 bis 18 W. wöchentlich verdient hat instang stellte fest, daß der Kläger   bis zum Tode des Sohns als des Generals, angezeigt. Da er aber trant in Frankfurt   liegt, vier Jahre lang, wenn auch nicht regelmäßig, so doch gelegentlich berdienst 4,85 M. für Gußausschuß abgezogen worden. J. verklagte beim Gewerbegericht, so sprach an seiner Stelle Kommandant Jooste, den die Ver unterstützt hat. Auf Grund dieser Feststellungen wurde die Berufung deshalb den Betriebsinhaber Hartung er er geltend machte, fammlung mit stürmischem Beifall begrüßte. Am Schluß seiner in des Selägers verworfen, weil der Verstorbene nicht sein einziger Nichtverwendbarkeit des fraglichen Gußstids. trage feine Schuld an der Es fet ihm Holländischer Sprache gehaltenen, vom Vilar Schovalter überlegten Grnährer gewesen sei. Rede jagte er: Man fragt uns: Könnt Ihr denn noch kämpfen? Grnährer gewesen sei. Das Schiedsgericht erklärte dies nichtvervendbarkeit des fraglichen Gußstücks. Habt Ihr noch Munition? Ich sage: Wir müssen kämpfen, und so für allein entscheidend und führte dazu noch aus, es könne hier auf gejagt worden, das Stite solle sauber und dicht sein, und lange wir noch Engländer im Lande haben, fehlt es uns ebenjowe uig Nüdicht genommen werden, als darauf, was beide nach unten und nicht nach oben gießen müffen. I. erwiderte unter die Minderung des Arbeitsverdienstes 2.8 seit dem Tode des Sohnes danach habe er sich bei der Arbeit gerichtet. Der Vertreter Beklagten   betonte demgegenüber, der Kläger   hätte die Flächen nicht an Gewehren und Munition.( Stürmischer Beifall.) Die für die Zeit nach dem Ableben des jungen 2. vorhatten. Das Macht Englands ist nicht groß genug, um dem Boeren sein Baterteichs- Versicherungsamt entschied auf den Returs des Klägers eben anderm, daß er dann bei dem geringen Accord preis nicht land und seine Freiheit zu rauben. Wir werden nicht willig die Waffen niederlegen, sondern fämpfen, bis der legte Mann falls zu seinen Ungumsten, indem es davon ausging, daß Kläger   bei aurecht gekommen wäre. Die Kammer V unter dem Vorsitz des Ge gefangen ist.( Stürmischer Beifall.) Nachdem die Engländer mifer einem eigten Berdienst von 15-18. wöchentlich auch nicht als verberichters Dr. Voigt wies den Kläger mit folgender Begründung Nachdem die Engländer unser jemand angesehen werden könne, der im Sinne des§ 18 des ab: Nach dem Urteil eines sachverständigen Beifizers wäre die Eigentum zerstört, nachdem sie unsre Frauen und Kinder dem wahrscheinlich besser geworden. Judem er fie nach oben Hungertode preisgegeben haben, find wir nach Europa   gekommen neuen Gesezes vorwiegend von dem Verstorbenen ernährt Arbeit, hätte J. die fraglichen Flächen nach miten genommen, worden sei. um zu fragen: Jit denn nicht eine Nation, die sich unser annehmen nahm, habe er sich eines Kunstfehlers schuldig gemacht, und unsre Rechte gegenüber dem starken und brutalen Gegner ver- Etwas vom Wert ärztlicher Gutachten. Der Bauarbeiter für dessen Folgen er auftommen müsse. Der Kläger  treten will? Da der Krieg noch lange dauert, so hoffen wir, daß Seife hatte sich bei der Arbeit die Streckschne des Grundgelents fönne fich nicht darauf berufen, daß im andren Falle die er als Accordarbeiter Ihre Sympathie nicht abe, sondern mit der Länge des Kriegs zu am rechten Daumen verlegt. Er bezog dafür zuletzt eine Arbeit länger gedauert hätte, und Er hätte es sich recht­nimmt.( Stürmischer, langanhaltender Beifall.) Unfallrente von 10 Prozent. Die Nordöstliche Baugewerks dann nicht zurecht gekommen wäre. Es sprachen noch Stöcker, Liebermann v. Sonnen Berufsgenossenschaft entzog ihm diese, nachdem der Arzt zeitig überlegen müssen, ob er das Stück für den zugesagten berg und andre Redner, in deren Sympathiebezeugung für die Dr. Golowjewski bescheinigt hatte, daß eine Beschränkung Preis so gießen könne, wie es fein müsse. Uebernehme aber der Boeren sich sehr starke Töne deutscher Militär, Flotten- und Welt- der Erwerbsfähigkeit Heises nicht mehr vorliege. Der Verlegte legte Arbeiter einen Aceord, dann müsse er die Arbeit auch gut machen.

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