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r. 58. 18. Jahrgang 1. Beilage des Vorwärts  " Berliner Volksblatt. Volksblatt. Sonnabend, 9. März 1901.

Reichstag  .

64. Sigung vom Freitag, den 8. März 1901, nachmittags 2 Uhr.

Am Bundesratstische: Graf Posadowsty. Auf der Tagesordnung steht zunächst die erste Beratung des Unfallfürsorge- Gesetzes für Beamte und für Personen des

Soldatenstandes.

Das Gesez bringt die Neuerungen in den Unfallversicherungs­Gejegen auch für die oben genannten Personen zur Geltung. Abg. Hoffmann- Dillenburg  ( natl.):

Thonwaren" zu setzen: mit Ausnahme der handwerksmäßig be- fich zu entwickeln. Die Angeflagte beteiligte sich durch Wort und triebenen Töpfereien mit nicht mehr als zwei Brennöfen." Schrift in hervorragender Weise daran. Im Jahre 1896 gründete Präsident Graf Ballestrem: Frau Luise Madsack in Hannover   das Neue Frauenblatt". Ge Ich habe diesen Antrag lediglich zur Information für die Mit- Sie übertrug der Angeklagten von Anfang an die Redaktion. glieder drucken lassen. An sich erscheint mir die formelle Abänderung legentlich eines vorübergehenden Aufenthalts in München   hatte die Angeklagte dort den Grafen Richard von Schlieben  , eines Bundesratsbeschlusses oder die bedingungsweise Genehmigung ehemaligen Lieutenant im Feld Artillerie- Regiment fennen eines solchen durch den Reichstag   staatsrechtlich unzulässig. Der gelernt. Graf von Schlieben, der sein Interesse für die Reichstag fann einen Bundesratsbeschluß entweder ablehnen oder Frauenbewegung durch verschiedene schriftstellerische Artikel annehmen. Abg. Hoffmeister( frf. g.): befundet hatte, tam nach Berlin   und verlobte sich mit der An­geklagten. Er erwarb den Geschäftsanteil der Frau Wiese für Die staatsrechtlichen Bedenken des Herrn Präsidenten veranlaffen 25 000 m. Am 8. März 1899 wurde zwischen ihm und der An­mich, meinen Antrag zurückzuziehen und die Ablehnung des geklagten die Ehe geschlossen. Im August desselben Jahrs ging das begrüßt das Gesetz als einen neuen Schritt in der Weiterführung der Bundesratsbeschlusses zu beantragen. Der Bundesrat wird sich hier- Blumengeschäft in der Potsdamerstraße an Frl. Helene Meter Socialreform. durch wohl veranlaßt jehen, mit einem andren Vorschlag in Bezug über, die zugleich mit ihrer Schwester Antonie Megker in dem Ge auf die Ausdehnung der Genehmigungspflicht an uns heranzutreten. schäft gelernt hatte. Der Kaufpreis betrug 50 000 M., eine An In der jetzigen Faffung werden besonders die kleinen Töpfereien zahlung erfolgte nicht. 25 000. follten mit 6 Prozent verzinst schwer gefchädigt und der Bundesrat ist nicht mit der nötigen Sach- werden, die übrigen 25 000 m. als Betriebskapital verbleiben. tenntnis vorgegangen. Bon jetzt ab widmeten die gräflich v. Schliebenschen Eheleute fich Abg. Cahensly( C.): ausschließlich litterarischer Thätigteit. Der Verlag des" Neuen Frauenblatt" war inzwischen nach Berlin   vers legt worden. Graf v. Schlieben sowie seine Gattin traten als stille Teilnehmer in den Verlag ein gegen eine Einlage von je 50 000 m. Der Graf zahlte seinen Betrag bei der Deutschen Bank ein, die Gräfin erhielt ihren Anteil von der Frau Baurat Wenzel, geb. Heckmann, geliehen und übernahm die Verpflichtung, die ganze Summe raten weise bis zum 1. Januar 1915 zurückzuzahlen. Im Frühjahr 1899 laufte Graf v. Schlieben eine Villa in Steglit]

Abg. Dr. Müller- Sagan( frs. Vp.):

Auch meine politischen Freunde haben teine wesentlichen Be­denken gegen die Vorlage. Ich schließe mich deshalb dem Vorschlag des Herrn Vorredners an, ohne Kommissionsberatung die zweite Lesung im Plenum vorzunehmen.

Abg. Trimborn( C.) schließt sich den Ausführungen der Vorredner an.

Abg. Molkenbuhr( Soc.):

Durch die Kenderung der Unfallversicherungs- Gefeße, die wir im borigen Jahre beraten haben, wurde auch die Menderung dieses Gesetzes notwendig. Wunderbar ist nur, weshalb dieses Gesetz nicht auch gleich im vorigen Jahre eingebracht wurde. Daß es erst heute eine gebracht wird, liegt wohl an einzelnen Bestimmungen dieses Gefezes. Man hat damals den Arbeitern eine ganze Anzahl von Beschränkungen in den Rentenbezügen auferlegt, die man den Beamten doch nicht zumuten wollte. Mit welcher Leidenschaft wurde nament

Ich glaube, daß der Bundesrat bis aur britten Lesung eine Form finden wird, die unsren Wünschen entspricht. Ich schlage des halb vor, dem Bundesratsbeschluß in zweiter Lesung zunächst zuzu­stimmen. Die fleinen handwerksmäßigen Betriebe, die an sich wenig lohnend find, werden ganz unterbunden, wenn sie konzessions­pflichtig gemacht werden. Abg. Gamp( Rp.):

gebung, den wir in der Gewerbe- Ordnung eingeschlagen haben, im Der Vorgang läßt deutlich erkennen, daß der Weg der Gefeß allgemeinen fein zwedmäßiger ist. Reichstag und Bundesrat be- für 23 000 m. und noch in demselben Jahre eine zweite für 53000 m. finden sich in sehr übler Lage. Der Bundesrat hat vollständig bona ebendort in der Albrechtstraße 109. Hier schlug das Ehepaar, das Die Villa, ein Edgrundstück, hatte zwei zwei Eingänge.

lich die Bestimmung verteidigt, daß zum Beispiel die Waifen- Schwierigkeiten und wir fönnen uns nicht mit dem Bundesrat ver- auf. fide die Konzessionspflicht ausgedehnt. Nun stößt er hier auf ein glückliches Busammenleben geführt haben soll, sein Heim

die Lehre, daß dieser Weg sich für die Zukunft nicht empfiehlt. Be- zur ebenen Erde zwei Salons, Speise- Anrichtezimmer und neben ständigen, wie fein Beschluß abzuändern ist. Daraus ergiebt sich Die Räume für die Bediensteten befanden sich im Keller, bingungslos können wir uns doch den Ansichten des Bundesrats nicht letterem die Küche. Der erste Stock wurde von den Schlafzimmern, anschließen. Wir müssen den Beschluß also ablehnen oder zunächst der Bibliothek und dem Arbeitszimmer des Grafen v. Schlieben ausgefüllt und auf dem Boden befanden sich noch mehrere fleine wenigstens die Beschlußfaffung in zweiter Lesung hinausschieben. Stuben. Staatssekretär Graf Posadowsky:

Ich bitte Sie, den Beschluß nicht abzulehnen, weil dadurch große Rechtsunsicherheit entstehen würde. Es bestände dann erstens der Bustand vor dem Bundesratsbeschluß, zweitens derjenige unter der provisorischen Geltung des Bundesratsbeschlusses, dann der Zustand nach der Ablehnung dieses Abschlusses und schließlich der Zustand nach Erlaß eines neuen Bundesratsbeschlusses. Wir werden die Frage noch einmal genau prüfen, und ich stelle daher anheim, die Sache heute von der Tagesordnung abzusetzen.

renten nur bis zum vollendeten 15. Jahre gehen sollten. Als wir die Frist bis zum 16. Jahre ausdehnen wollten, nannte Herr v. Stumm eine solche Ausdehnung eine Prämie auf Bummelei. In diesem Entwurf wird aber doch den Waisen der Beamten so weit geholfen, bis sie in der Lage find, für sich selbst zu sorgen. Man geht hier bis zum 18. Lebensjahre. Hätte man die beiden Gesetzentwürfe, jenen für die Arbeiter und diesen für die Beamten, zusammen eingebracht, so wäre dieses Gesetz ein treibender Keil gewesen, der auch wohl dazu geführt hätte, daß im Gewerbe- Unfall versicherungs- Gefes manche Verbesserungen vorgenommen werden. Bei den Arbeitern fürchtet man sich immer davor, daß die Rente zu hoch würde, hier tann sie bis 3000 M. gehen. Weiter hätte man bei Vorlage dieses Gesezentwurfes auch gleich den Kreis der ver ficherungspflichtigen Personen ausdehnen können. Wir hatten bei dem Gewerbe- Unfallversicherungsgefez einen Paragraphen beantragt, der folgendermaßen lautet und dem Bundesratsentwurf einer Unfall­bersicherungsreform von 1894 entnommen war: Versicherungspflichtigen Betrieben im Sinne dieses Gesetzes Gegenstand von der Tagesordnung abzusetzen. Es unterliegt feinem Nach dieser Erklärung des Herrn Staatssekretärs bitte ich, den gleichgestellt wird der Reichs, Staats- und Kommunaldienst, sowie Zweifel, baß ber Neichstag an sich nicht berechtigt ist, die Bundesrats­Anstalten und Veranstaltungen zu religiösen, wohlthätigen oder geverfügung abzuändern. meinnügigen Zwecken, zu Zweden   der Kunst, Wissenschaft, der Geberfügung abzuändern. Es bleibt daher mur der Weg der Ver­ständigung übrig. fundheitspflege und der Leibesübung." wird hierauf einstimmig angenommen. Der Antrag auf Absetzung dieses Punkts von der Tagesordnung Es folgen Wahl prüfungen. Ueber die Prüfung der Wahl des Abg. Dr. Udo Graf zu Stolberg- Wernigerode  ( t.)( 6. Gumbinnen  ) bemerkt

in

Abg. Dr. Spahn( C.):

Berichterstatter Abg. Fischer:

In diesem Gebäude ist nun mit einem furzen Zwischenraum awei mal Feuer ausgebrochen, das zweifellos von böswilliger Hand angelegt ist. Die Gräfin b. Schlieben soll die Thäterin fein. Im Monat Mai erwartete sie eines Tags ihre Schwiegermutter aus München   au Besuch. Die Angeklagte fuhr zum Bahnhof, die Erwartete tam aber nicht. Da die Gräfin erfuhr, daß ein andrer, schneller fahrender Zug um 7 Uhr eintreffen würde, fuhr sie zunächst wieder nach der Redaktion zurüd, wedte das schlafende Fräulein Mester und beauftragte fie, später nach Stegliß zu fahren. später nach Steglit zu fahren. Sie ließ sich dann nach Hause nur kurze Zeit in fahren, angeblich, um ihren Regenmantel zu holen. Sie hat sich furze Zeit in der Villa aufgehalten, ist nach Berlin  zurückgekehrt und hat ihre um 7 ühr eintreffende Schwieger Inzwischen war Fräulein Megter nach mutter empfangen. Stegliz gefahren. bie Ste fand Gartenthür offen, bie Damals wurde gesagt, diese Personen tönnten nicht als gewerb Hausthür verschlossen. Als fie und der Hausdiener Krause, der sich liche Arbeiter betrachtet werden und in der That stehen sie ja auf auch eingestellt hatte, den Flur beraten, sahen ste sofort, daß in­zwischen ein der Grenze zwischen gewerblichen Arbeitern und Beamten. stattgefunden. Wände nnd Thüren waren geschwärzt und zum Tell Brand Sierher würden vor allen Dingen gehören die Kranten. wärter in den städtischen Krankenhäusern, die Mitglieder der Feuerwehr, die Arbeiter in Theatern und verkohlt, die Vorhänge zwischen den Verbindungsthüren verbrannt. 300logischen Gärten und ähnliche Personen. Diese find Diese Wahl ist bereits am 12. Juni 1900 für gültig erklärt Es waren sichere Anzeichen dafür vorhanden, daß Brandstiftung vors ficherlich großen Gefahren ausgesetzt, aber sie sind nicht versichert. Es worden. Es ist, damals aber dem Protest in einer Reihe von lag. Als bald darauf die Gräfin v. Schlieben mit ihrem Besuche er wäre doch billig, nach irgend einer Richtung für die Versicherung dieser Bunkten Folge gegeben worden und Erhebung über die auf- fchien, wurde zur Bolizei geschickt und ter Thatbestand aufgenommen. Berfonen zu sorgen. Es wäre zu erwägen, ob man nicht eine ent- gestellten Behauptungen beschlossen worden. Nach dieser Er- Die Gräfin hat sodann angegeben, daß ein fleines Ledertäschen mit sprechende Bestimmung als besonderen Baragraphen in das Gesetz bebung ist die Kommiffion zu der Ueberzeugung gelangt, 7200 2. Inhalt mit verbrannt sei. hineinbringen tönnte. Daß es notwendig ist, diese Leute zu versichern, daß von In der Nacht zum 6. Juni brach in der v. Schliebenschen Billa den Protestpunkten nur nur einer als erwiesen ans Auch dieser soll, wird von vielen Seiten anerkannt. Es ist aber gesagt worden, wenn genommen werden könne. Dieser Bunft lautete: Vor dem Wahl. wieder ein Brand aus, der leicht gelöscht wurde. man alle Personen, die der Versicherung bedürfen, versichern wollte, lokal in Biesten hat der Amtsdiener Radzko die Ebhardtschen Stimm- wie die Anflage behauptet, von der Gräfin angelegt sein. Als Be­fo milte man dazu noch ein neues Gefeß machen. Ich glaube man kann die zettel weggenommen und die Stolbergischen verteilt. Die Ebhardtschen weggrund wird angeführt, daß das Ehepaar burch verfehlte Unter nehmungen in seinen Vermögensverhältnissen zurüdgekommen sei Leute alle in diesem Gesez unterbringen, ohne eines neuen zu bedürfen. wurden den Bäumen auf der Landstraße angenagelt." Selbstverständlich sind auch verschiedene Verschlechterungen aus dem Die Kommission beschloß das Ergebnis der Vernehmung des und die Angeklagte auf die übermäßig hohe Versicherungssumme spekuliert habe. Dafür, daß Graf v. Schlieben an dem Vorhaben Gewerbe- Unfallversicherungs- Gesez hier mit herübergenommen, so Nachtwächters Radzko einzuholen. Sie lautete: 8. B. die Einschränkung der Haftpflicht, daß auch diejenigen von dem Der Herr Amtsvorsteher Koch in Pistlau hat mich allerdings feiner Gattin beteiligt gewesen sei, oder darum gewußt habe, liegen Anhaltepunkte nicht vor. Die Angeklagte bestreitet entschieden ihre Haftpflichtanspruch ausgeschlossen werden, die einen Anspruch auf beauftragt, jocialdemokratische Stimmzettel abzunehmen und unire, Schuld, es sind 27 Beugen und 8 Sachverständige geladen. Rente nicht haben. Einen solchen Anspruch haben z. B. nicht un- d. h. die konservativen, au verteilen. Ich habe aber den Leuten eheliche Kinder, und ich glaube, es wird auch bei den Personen des nicht ohne weiteres die Stimmzettel weggenommen, sondern sie nur Militär und Beamtenstands vorkommen, daß sie Alimente gefragt, welche Stimmzettel fie haben. Darauf haben dann die für uneheliche Kinder zu zahlen haben. Einen Renten Wähler mir ihre Stimmzettel gezeigt, und wenn ich fand, anspruch erlangen fie nicht und der Haftpflichtanspruch, den sie viel- daß sie socialdemokratische Stimmzettel hatten, fragte ich sie, leicht erlangen würden, wird ihnen durch das Gesetz genommen. ob sie nicht lieber den Bettel mit dem Namen des Eine besondre Schwärmerei für ein solches Geses tann ich natürlich tonservativen Kandidaten abgeben möchten. Die Wähler bejahten nicht empfinden, aber ich muß anerkennen, daß, wenn man einmal einen solchen Fehler in einem Gesez für Arbeiter begangen hat, es mindestens ein schreiendes Unrecht wäre, wollte man diesen einmal gemachten Fehler nicht auch in das entsprechende Gesetz für Beamte übernehmen.( Beifall bei den Socialdemokraten.)

bor

Regierungsrat Caspar:

Landgerichtsdirektor Dies eröffnet die Sigung um 10 Uhr. Die Anklagebehörde wird durch Affeffor Blumberg vertreten, die Ver­teidigung liegt in den Händen der Rechtsanwälte Bronter und intus II. Die Angeklagte, die sich auf freiem Fuß befindet, er scheint in eleganter, schwarzer Kleidung, fie sieht blaß und abgespannt aus. Bei der hervorragenden Rolle, welche die Angeklagte in der meine Frage, ich übergab ihnen einen tonservativen Bettel und modernen bürgerlichen Frauenbewegung gespielt hat, ist es nahm den socialdemokratischen an mich." An die Bäume habe ich erfärlich, daß der Zuhörerraum überwiegend von Damen die socialdemokratischen Stimmzettel nicht genagelt." angefüllt ist. Es find 25 Beugen und drei Gutachter ge= genommen find, wird ein Ersatz- Geschworener ausgeloft. laden. Da für die Verhandlungen zwei Tage in Aussicht

daß die hier festgestellte Aufforderung des Amtsvorstehers als um Die Wahlprüfungs- Kommission ging von der Anschauung aus, gehörig zu bezeichnen sei. Ich bitte Sie, dem Beschluß der Wahl­prüfungs- Kommission beizutreten, der dahin lautet: Die Angelegen heit durch die Beweiserhebung als erledigt zu betrachten. Das Haus beschließt demgemäß.

Herr Moltenbuhr meinte, dies Gesetz sei deshalb später ein­gebracht worden, weil man in einzelnen Beziehungen weitergehende Bezüge für Beamte vorgesehen habe. Dieser Grund kann aber gar Die Wahl des Abg. Prätorius( t., 8. Stettin  ) wird gemäß dem nicht maßgebend gewesen sein, weil in dem bestehenden Gesez, das Antrage der Stommission für gültig erklärt und der Bericht der hier abgeändert wird, ja ja schon höhere Bezüge für die preußischen Staatsregierung zur Kenntnisnahme überwiesen. Beamten vorgesehen waren. Darauf ist auch bei der Beratung Ueber die Wahl des Abg. Steg( natt., Marienwerder) wird einem Jahr in der Kommission hingewiesen worden, weitere Beweiserhebung beschlossen. und von der Regierung ist dieser Unterschied mit der Berschiedenheit Die Wahl des Abg. Fürst zu Jun- und Knyphausen( t., der Verhältnisse bei den Arbeitern und Beamten begründet worden. Hannover  ) wird nach dem Antrag der Kommiffion für gültig Die Ausdehnung des Kreises der Versicherungspflichtigen, die Herr erklärt. Moltenbuhr anregte, ist ja mehrfach auch von der Regierung als berechtigt anerkannt worden. Aber ich glaube nicht, daß es sich machen lassen wird, die genannten Personen unter das Gesetz zu stellen. Natürlich fann durch dies Gesetz nur Unfallfürsorge für

Reichsbeamte eingeführt werden.

Abg. v. Waldow und Reizenstein( t.) hält eine Aenderung für erwünscht. In dem Gewerbe- Unfall­versicherungs- Gesetz heißt es: Der Anspruch der Witwe ist aus­geschlossen, wenn die Ehe erst nach dem Unfall geschlossen ist. Die Berufsgenossenschaft kann jedoch in besonderen Fällen auch dann die Witwenrente gewähren." Dieſe lettere Möglichkeit ist in dem vor liegenden Gesetz leider nicht vorgesehen. Einen besondren Antrag will ich jedoch nicht stellen. Eine Rommissionsberatung halten wir auch nicht für nötig.

Abg. Spahn( C.):

fannt wird, mitteilen, daß das Oberlandesgericht Naumburg die Ich möchte bei dieser Gelegenheit, damit es durch die Breffe be­Amtsgerichte angewiefen hat zur Bernehmung von Zeugen und damit anerkannt hat, daß der Reichstag berechtigt ist, diese Beugen bernehmungen in Wahlprüfungsangelegenheiten zu verlangen. Damit ist die Tagesordnung erschöpft.

Präfident Graf Ballestrem:

Ich glaube in Ihrem Sinne zu handeln, wenn ich Sie um die Ermächtigung bitte, Sr. Majestät dem Kaiser aus Anlaß des er littenen schiveren Unfalls im Namen des Reichstags unfre Sympathien in geeigneter Weise darzubringen. Es erhebt fich tein widerspruch. Ich tonstatiere dies als Beschluß des Hauses. Nächste Sigung Montag 1 Uhr. Kolonial Etat. Schluß 312 Uhr.

Ein wichtiger Zenge verschwunden.

Beim Aufruf der Zeugen wird festgestellt, daß der Hausdiener Georg Krause  , ein wesentlicher Zeuge, der bei dem Grafen b. Schlieben während der kritischen Beit bedienstet war, nicht er­Schienen ist. Er soll bald nach der Verhaftung der Gräfin ber schwunden sein und ist trop aller Bemühungen bisher nicht zu ermitteln gewesen. Der Verteidiger, Rechtsanwalt Bintus II, zeigt an, daß er durch Säulenanschlag denjenigen Droschtenkutscher, der die Angeklagte am des Morgen 2. Juni vom Anhalter gefordert habe, fich zu melden. Bahnhof nach Steglig und zurück gefahren hat; auf Der Versuch sei geglückt, gestern habe sich der Droschtentutscher Wilhelm Schulz als der Gesuchte gemeldet. Es wird seine Ladung be fchloffen.

fie im Jahre 1860 geboren sei und fich zweimal je eine kleine Geldstrafe Darauf beginnt die Vernehmung der Angeklagten. Sie giebt an, daß wegen Uebertretung der Sonntagsruhe zugezogen habe, da sie für die selben, die in dem Blumengeschäft in der Potsdamerstraße vorge tommen seien, verantwortlich gemacht worden sei. Auf Befragen, ob sie sich der ihr zur Last gelegten Strafthaten, vorfäßliche Brand­stiftung in zwei Fällen, schuldig bekenne, antwortet sie ver neinend. Ihre Angaben deden sich mit dem bereits mitgeteilten. Sie fei etwa um 5 Minuten nach 5 Uhr vom Anhalter Bahnhofe fortgefahren und müffe um 53/4 Uhr vor ihrer Wohnung gewesen sein. Als sie die Hausthür geöffnet und den Flur betreten habe, sei ihr Rauch entgegengequollen. Tapeten, Borhänge und verschiedene Abg. Röficke- Deffau( wildlib.) leicht brennbare Gegenstände seien bereits verbrannt gewesen, der giebt ebenfalls seiner Genngthuung über die Erweiterung der Unfall­Thürrahmen habe geglimmt. Sie habe den Brand ohne große Mühe fürsorge Ausdruck, wie sie in diesem Gesetz enthalten ist. Den Aus- Die Gräfin Schlieben vor Gericht. löschen tönnen. Dann sei sie mit derselben Droschte, die fie gebracht, führungen des Abg. Moltenbuhr bedauere ich nicht beistimmen zu zurückgefahren, habe einige Minuten vor dem Hause Potsdamer­fönnen. Soll der Kreis der Personen, die für die Unfallfürsorge in Der Aufsehen erregende Brozeß gegen die Schriftstellerin Gräfin traße 20 gehalten, um der Zeugin Mezker den Auftrag zu erteilen, Betracht kommen, erweitert werden, so bedarf es dazu eines Marie v. Schlieben, die der borsäglichen Brand- schleunigst nach der Villa zu fahren und dann habe sie sich mit der besonderen Gesetzes. Alles läßt sich nicht mit einem Male machen, it if tnng in zwei Fällen beschuldigt ist, begann gestern vor dem Droschte nach dem Anhalter Bahnhof   begeben, um ihre Schwieger und stillstehen dürfen wir nicht. Schwurgericht des Landgerichts II. Die Angeklagte entstammt einer mutter, die anstatt um 5 Uhr um 7 Uhr eintraf, zu empfangen. Damit schließt die erste Beratung. Die zweite Beratung findet bürgerlichen Familie, fie ist eine geborene artung. Nach ihrer Ueber die Ursache des Brandes giebt die Angeklagte der Ber demnächst im Plenum statt. Einsegnung nahm sie, zugleich mit ihrer Cousine, der Frau Elisabeth mutung Ausdruck, daß der Hausdiener Krause, der am Es folgt die zweite Beratung des Beschlusses des Bundesrats: Wiese, im Jahre 1889 in der Gartenbauschule der Frau Kommerzien Abend zuvor die Lampen habe in Ordnung bringen müssen, dabei in dem Verzeichnisse der einer besonderen Genehmigung bedürfenden rätin Heyl in Charlottenstraße Unterricht, um sich als Obergärtnerin fahrlässig vorgegangen sei. gewerblichen Anlagen die Worte Kalt, Biegel- und Gipsöfen" auszubilden. Anderthalb Jahre später eröffneten die beiden Damen Er sei an diesem Abend auch etwas angetrunken gewesen. burch folgende Worte zu eriegen: ,, Anlagen zur Herstellung von in der Kurstraße unter der Firma der Firma Gartenbauschule, Ab. Ueber die Cement, gebranntem Kalt, entwäffertem Gipe, von Riegel teilung für Binderei" ein Geschäft, welches bald nach der Potsdamerstraße 20 verlegt wurde, wo es noch besteht. der in der Nacht zum 6. Juni in denselben Räumen stattfand, wie Folgender Antrag des Abg. Hoffmeister( fr. g.), unter Die Angeklagte hatte von einem ihr zugefloffenen Erbteil 4000 m., beim ersten, vermag die Angeklagte irgend welche Aufklärung nicht stützt von Mitgliedern der freisinnigen Boltspartei und des ihre Cousine dagegen 20 000 m. als Geschäftseinlagen bergegeben. zu geben. In betreff ihrer Vermögensverhältnisse giebt die An­Centrums, liegt vor: hinter die Worte: und andre gebrannte Bu damaliger Zeit fing die moderne Frauenbewegung an, geflagte an, daß ihr Ehemann bei seiner Berheiratung gegen

steinen und andren gebrannten Thonwaren."

Entstehung des zweiten Brandes,